Fachbeiträge & Kommentare zu Einkauf

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 5.3 Erlöschen der Steuerbefreiung (Abs. 4 S. 2)

Rz. 53 Erlischt die Steuerbefreiung, hat die Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse nach Abs. 2 auf den Tag des Beginns der Steuerpflicht eine Anfangsbilanz zu erstellen. In dieser Anfangsbilanz sind die Wirtschaftsgüter nach Abs. 3 S. 1 grundsätzlich mit dem Teilwert zu bewerten. Abs. 4 S. 2 enthält eine von diesem Grundsatz abweichende Sonderregelung für die...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.1 Allgemeines

Rz. 182 § 2 Abs. 5 UmwStG wurde durch Gesetz v. 2.6.2021 (AbzStEntModG; s. Rz. 6) eingeführt und beschränkt auf der Ebene des übernehmenden Rechtsträgers die steuerwirksame Realisierung bestimmter stiller Lasten aus Finanzinstrumenten oder Anteilen an einer Körperschaft. Die Norm enthält weitere Regelungen zur Verhinderung missbräuchlicher Gestaltungen unter Inanspruchnahme ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.5 Fiktion einer Veräußerung (§ 2 Abs. 5 S. 3, S. 4)

Rz. 197 § 2 Abs. 5 S. 3 UmwStG fingiert bestimmte Vorgänge als eine Veräußerung i. S. d. § 2 Abs. 5 S. 1, S. 2 UmwStG. Unter diese fiktiven Veräußerungen fallen die Einlösung, Rückzahlung, Abtretung, Entnahme und verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft oder ein sonstiger einer Veräußerung ertragsteuerlich gleichgestellter Vorgang. Durch diese Fiktion soll sichergestell...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.1.2.3 Vergleichbarkeit der Verschmelzung

Rz. 100 Nach der in Rz. 96 vertretenen Auffassung bestimmen sich die Strukturmerkmale einer Verschmelzung nach Art. 2 Buchst. a) FRL. Strukturmerkmale sind danach: Übertragung des gesamten Aktiv- und Passivvermögens eines Rechtsträgers oder mehrerer Rechtsträger auf einen bestehenden Rechtsträger bei der Verschmelzung zur Aufnahme oder von mindestens 2 Rechtsträgern auf einen...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3 Von der Rückwirkung erfasste Umwandlungsarten

Rz. 44 Die Rückwirkung nach § 2 UmwStG gilt nur für die Umwandlung i. e. S. nach den §§ 3ff. UmwStG, die Verschmelzung und Vermögensübertragung nach den §§ 11ff. UmwStG, die Aufspaltung, Abspaltung und Teilübertragung nach § 15 UmwStG sowie die Aufspaltung und Abspaltung auf eine Personengesellschaft nach § 16 UmwStG.[1] Soweit bei diesen Vorgängen nicht das ganze Vermögen a...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.2.1 Maßgeblichkeit der unternehmensrechtlichen Grundlagen

Rz. 38 Das UmwStG 2006 knüpft für wesentliche Regelungen an die unternehmensrechtlichen Umwandlungsvorschriften an. Das gilt uneingeschränkt für die Umwandlung i. e. S. (Umwandlung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft oder natürliche Person), für die Verschmelzung und für die Spaltung. Bei diesen Umwandlungsarten setzt die Anwendung des UmwStG voraus, dass die Ve...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.4.1.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 131 Der persönliche und räumliche Geltungsbereich der Regelung ist, anders als für die §§ 3–19 UmwStG, nicht in jedem Fall auf Gesellschaften und Personen des EU- und EWR-Raums beschränkt. Es gilt eine differenzierende Regelung. Grundsätzlich muss in allen Einbringungsfällen des § 1 Abs. 3 UmwStG übernehmender Rechtsträger eine Gesellschaft mit Sitz und Ort der Geschäfts...mehr

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Von der gesonderten Festste... / IV. Kein begünstigtes Vermögen und keine Steuerbefreiung?

Der unmittelbare oder mittelbare Erwerb einer Beteiligung an einer (vermögensverwaltenden) Personengesellschaft bzw. -gemeinschaft, die nicht unter § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG fällt, gilt als Erwerb der anteiligen Wirtschaftsgüter (§ 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG). Die in diesem Zuge übergehenden Schulden und Lasten der Gesellschaft sind bei der Ermittlung der Bereicherung wie e...mehr

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Von der gesonderten Festste... / III. Die Bewertung in der Praxis nach §§ 151 ff. BewG

Betrifft eine Erbschaft oder eine Schenkung einen Anteil einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft oder -gemeinschaft, ist der Anteil am Wert dieser Gesellschaft gesondert festzustellen. Allgemein gesprochen ist der Anteil am Wert von anderen als in § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BewG genannten Vermögensgegenständen und von Schulden, die mehreren Personen zustehen, geson...mehr

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Von der gesonderten Festste... / I. Einleitung

Bei vermögensverwaltenden Personengesellschaften und -gemeinschaften fehlt es an steuerlichem Betriebsvermögen, so dass nicht nur ertragsteuerliche, sondern auch vielfältige bewertungsrechtliche Besonderheiten innerhalb der gesonderten Feststellung nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG zu beachten sind. Der Erwerb an einer solchen Gesellschaft bzw. Gemeinschaft gilt als Erwerb...mehr

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Von der gesonderten Festste... / VI. Zusammenfassung und Fazit

Bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft bzw. -gemeinschaft schließen sich mehrere Personen zusammen und erzielen gemeinsam Überschusseinkünfte – i.d.R. Einkünfte aus VuV oder Kapitalvermögen. Hierbei gelten aufgrund des fehlenden steuerlichen Betriebsvermögens die Grundsätze der Bruchteilsgemeinschaft nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO. Bewertungsrechtlich werden die Verm...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 2.3 Schema der Einkommensermittlung

Rz. 7 Aus der Systematik der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ergibt sich ein Schema zur Einkommensermittlung.[1] Dieses Schema hat für zwei Fragen materielle Bedeutung, nämlich für die Frage, welcher Betrag als "Gewinn aus Gewerbebetrieb" der GewSt zugrunde zu legen ist, und ob die abzugsfähigen Spenden einen vortragsfähigen Verlust erhöhen. Dabei besteht die Prob...mehr

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Das neue BMF-Schreiben zur ... / 3. Anschaffungsdaten bei Depotübertrag ohne Gläubigerwechsel von einem ausländischen Institut (Rz. 193)

Die Ausführungen in Rz. 193 wurden teilweise überarbeitet. Nach dem Wortlaut des § 43a Abs. 2 Satz 5 EStG kann der Stpfl. den Nachweis der Anschaffungsdaten bei Depotüberträgen von einem ausländischen Institut mit Sitz innerhalb der EU/des EWR oder in den Staaten/Gebieten Luxemburg, Österreich, Schweizerische Eidgenossenschaft, Fürstentum Liechtenstein, Republik San Marino, Fürsten...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsmittel und Arbeitskl... / 5 Typische Berufskleidung: Was dazu zählt

Als typische Berufskleidung gelten regelmäßig Kleidungsstücke, die aufgrund Beschaffenheit als Arbeitsschutzkleidung für eine Berufstätigkeit gelten, durch die Anbringung eines Firmenemblems eine objektive berufliche Funktion erhalten oder z. B. eine uniformmäßige Beschaffenheit vorweisen und deren private Nutzung so gut wie ausgeschlossen ist, Steuerfrei ist nicht nur die Gestel...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 2.1.4 Wahrscheinlich nicht zu erfüllende Verbindlichkeiten

Rz. 10 Verbindlichkeiten, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht erfüllt werden müssen, dürfen weder in der Handelsbilanz noch in der Steuerbilanz passiviert werden. Hierbei ist aber der Grundsatz der Vorsicht zu beachten. Das gilt auch, wenn die nicht passivierbaren Verbindlichkeiten Teil eines Gesamtbestandes gleichartiger Verpflichtungen und angesichts ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsmittel und Arbeitskl... / 9.3 Hinsichtlich des Werbungskostenabzugs gilt das Abflussprinzip

Der Arbeitnehmer kann seine Aufwendungen für Arbeitsmittel in dem Veranlagungszeitraum als Werbungskosten abziehen, in dem ihm die Aufwendungen entstanden sind.[1] Das Abflussprinzip kommt auch im Falle der Zerstörung oder Beschädigung eines Arbeitsmittels zur Anwendung. Wichtig Arbeitsmittel mit Anschaffungskosten über 800 EUR: Verteilung der Kosten auf die Nutzungsdauer Übers...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 3.8 Finanzierung gemischt genutzter Wirtschaftsgüter

Rz. 38 Wird zur Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsguts des Anlagevermögens eine Verbindlichkeit aufgenommen, so rechnet diese Verbindlichkeit zum notwendigen Betriebsvermögen und ist daher zu bilanzieren. Die Verbindlichkeit rechnet auch dann zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn mit ihr die Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsguts finanziert wird, das ...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 5.3.2 Steuerrecht

Rz. 81 Steuerrechtlich können Verbindlichkeiten erst bei einer voraussichtlich dauernden Werterhöhung mit einem höheren Teilwert ausgewiesen werden.[1] Verbindlichkeiten müssen am Bilanzstichtag nach dem Imparitätsprinzip mit dem Zugangswert oder, wenn der Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag darüber liegt, mit diesem bilanziert werden. Handelt es sich um Währungsverbindlichke...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 7.2 Ermittlung des Veräußerungsgewinns

Rz. 122 Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis, nach Abzug der Veräußerungskosten, den Wert des übertragenen Betriebsvermögens übersteigt.[1] Der Wert des Betriebsvermögens entspricht dem Buchwert in der letzten Schlussbilanz. Im Ausgangsbeispiel beträgt der Buchwert in der Handelsbilanz 81.560 EUR. Das Entgelt sollte diesen Betrag zusätzlich einer Ve...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 3.5 Umschuldung

Rz. 33 Eine privat entstandene Verbindlichkeit kann in eine betriebliche Verbindlichkeit umgeschuldet werden. Das geschieht, indem vorhandene Barmittel entnommen werden, um eine Privatschuld zu begleichen, und dann erforderliche Betriebsausgaben und betriebliche Anschaffungen durch betriebliche Darlehen finanziert werden.[1] Laut BFH begründet die Fremdmittelaufnahme keine Be...mehr

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Arbeitsmittel und Arbeitskl... / 6 Keine typische Berufskleidung: Welche Kosten nicht steuerfrei erstattet werden können

Bei den folgenden Anschaffungen wurde der Abzug nicht zugelassen: Trachtenanzug eines Restaurantgeschäftsführers.[1] Schwarzer Rock und weiße Bluse einer Empfangsdame.[2] Abendkleid einer Sängerin.[3] Lodenmantel eines Försters.[4] Schuhe eines Briefträgers.[5] Hosen und Hemden eines Dekorateurs.[6] Kleidung eines/r Steuerfachangestellten.[7] Schwarze Schuhe, schwarzer Anzug, schwar...mehr

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Verbindlichkeiten im Abschl... / 3.4.2.1 Einzelunternehmer

Rz. 27 Einzelunternehmer dürfen nur ihre Betriebsschulden, also nicht auch ihre Privatschulden, bilanzieren.[1] Voraussetzung für die Bilanzierung einer Verbindlichkeit ist also die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen (objektiv wirtschaftlicher Zusammenhang mit dem Betrieb).[2] Rz. 28 Die Frage, ob eine Verbindlichkeit zum Betriebsvermögen oder zum Privatvermögen gehört, ist n...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsmittel und Arbeitskl... / 7 Grundsätzlich können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nicht steuerfrei mit bürgerlicher Kleidung einkleiden

Selbst wenn Arbeitgeber von ihren Arbeitnehmern das Tragen besonderer Kleidung während der Arbeit verlangen, können diese die hierauf entfallenden Aufwendungen für die Reinigung nicht als Werbungskosten abziehen. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber das Tragen von Anzügen als Dienstkleidung verlangt.[1] Dieses Urteil liegt im Einklang mit der bis dahin zu dieser Frage er...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindlichkeiten im Abschl... / 4.3 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

Rz. 45 Anzahlungen auf Bestellungen liegen nur vor, wenn sie sich auf den Umsatzerlösen entsprechende Lieferungen oder Leistungen beziehen. Dies folgt aus dem Wortlaut "… auf Bestellungen" und aus der Möglichkeit einer offenen Absetzung von den Vorräten, welche die Entsprechung der Posten voraussetzt.[1] Sind die Anzahlungen auf andere Sachverhalte gerichtet, z. B. den Erwer...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Angabe bedeutender nicht zahlungswirksamer Investitions- und Finanzierungsvorgänge

Tz. 190 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Eine nach den allgemeinen Grundsätzen aufgestellte Kapitalflussrechnung ist lediglich in der Lage, die aus Investitions- und Finanzierungsvorgängen entstehenden Zahlungsvorgänge abzubilden; sie vermag aber keinen Einblick in die gesamten Investitionen, in ihre Finanzierung und in die dadurch bewirkten Einflüsse auf die Vermögens- und Kapital...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. 21.12.2019 (BGBl. I 2019, 2875 = BStBl. I 2020, 127) Rz. 2 1. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen v. 26.9.2019 [...] Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen [1] [...] Artikel 1 Änderung der Ab...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / oo. Erwerb eigener Anteile

Tz. 106c Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Erwirbt ein Unternehmen eigene Eigenkapitalinstrumente zurück, dann sind diese vom Eigenkapital in Abzug zu bringen (IAS 32.33). Auszahlungen für den Erwerb eigener Anteile sind folglich der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen. Dies gilt auch dann, wenn eigene Anteile, die im Rahmen einer anteilsbasierten Vergütung mit Ausgleich durch Eigenka...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Abgrenzung des Bereichs der Investitionstätigkeit

Tz. 211 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Nach DRS 21.A2.20 gehören zum Cashflow aus der Investitionstätigkeit bei Kreditinstituten Ein- und Auszahlungen aus Veräußerung bzw. Erwerb von Anlagevermögen, vor allem Finanzanlagen und Sachanlagen. DRS 21.A2.20 verlangt mindestens den differenzierten Ausweis der Ein- und Auszahlungen für Finanzanlagen, für Sachanlagen, für die Veräußerung...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Mittelzuflüsse/-abflüsse aus dem Investitionsbereich

Tz. 40 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Als Investitionstätigkeiten sind in IAS 7.6 der Erwerb und die Veräußerung langfristiger Vermögenswerte und sonstiger Finanzinvestitionen, die nicht zu den Zahlungsmitteläquivalenten gehören, beschrieben. Mittelzuflüsse und -abflüsse aus Vorräten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie aktive Abgrenzungsposten, wie beispielsweise vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Außer Ansatz bleibende Beträge (§ 37 Abs 3 S 4–12 EStG)

Rn. 55 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 In weitgehender Parallele zu den Regeln über die Eintragung auf der LSt-Karte (aber s Rn 56 aE) werden bestimmte Besteuerungsmerkmale von der Berücksichtigung der Festsetzung der Vorauszahlungen ausgeschlossen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Aufwendungen: Rn. 56 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Bestimmte Sonderausgaben und außergewöhnlich...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 18. Verwertbarkeit im Ausland gewonnener Erkenntnisse

Schrifttum: Ambos, Beweisverwertungsverbote, 2010; Bülte, Verwertung von im Ausland erlangten Beweismitteln und Anwendungsvorrang des Unionsrechts als Grenze von Verfahrensrechten im nationalen Strafprozess – Zu BGH, Beschl. v. 21.11.2012 – 1 StR 310/12 und EuGH, Urt. v. 26.2.2013 – Rs. C-617/10 und 399/11, ZWH 2013, 219; Gleß, Beweisrechtsgrundsätze einer grenzüberschreitend...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ii. Aufgeschobene Vergütung vs. bedingte Gegenleistung

Tz. 92 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Ermessensbehaftet sein kann die Abgrenzung der Cashflows im Bereich der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit, wenn langfristige Vermögenswerte auf Ziel oder unter Vereinbarung von Ratenzahlungen oder dergleichen (deferred consideration) erworben werden. Für diese Fälle gibt der Standard explizit keine Regelung vor, die eine Ab...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Mittelzuflüsse/-abflüsse aus der betrieblichen Tätigkeit

Tz. 58 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Nach IAS 7.13 sind die Zahlungsmittelbewegungen aus der betrieblichen Tätigkeit der Schlüsselindikator für das Ausmaß, in dem es durch die Unternehmenstätigkeit gelungen ist, Zahlungsmittelüberschüsse zu erwirtschaften, die ausreichen, Darlehen zu tilgen, die Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu erhalten, Dividenden zu zahlen und Investitio...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Abgrenzung des Finanzmittelfonds nach IAS 7

Tz. 23 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Als Finanzmittelfonds sollen nur die Zahlungsmittel und die Zahlungsmitteläquivalente benutzt werden (cash und cash equivalents, IAS 7.7ff.; vgl. auch die Übersicht bei Pfuhl, RIW 1995, S. 227). Es wird dafür Sorge getragen, dass im Interesse der Aussagefähigkeit der Kapitalflussrechnung in die cash equivalents nur solche Posten aufgenommen w...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Währungsumrechnung bei derivativer Ableitung aus dem Konzernabschluss

Tz. 169 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Wird die Konzern-Kapitalflussrechnung derivativ aus dem Konzernabschluss abgeleitet, so bedarf es nur bei vordergründiger Betrachtung keinerlei zusätzlicher Bemühungen zur adäquaten Berücksichtigung des Fremdwährungsproblems in der Konzern-Kapitalflussrechnung. Probleme der Währungsumrechnung und der Konsolidierung konzerninterner Zahlungsvo...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / hh. Besonderheiten der Zuordnung von Leasingzahlungen nach IFRS 16

Tz. 88 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 IFRS 16.50 bestimmt, dass der Leasingnehmer Leasingzahlungen in seiner Kapitalflussrechnung wie folgt aufzuteilen und einzustufen hat: Auszahlungen für den Tilgungsanteil der Leasingverbindlichkeit als Finanzierungstätigkeiten (IAS 7.17 (e)), Auszahlungen für den Zinsanteil der Leasingverbindlichkeit gemäß den Vorgaben für gezahlte Zinsen in IA...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb.6 Veränderungen des Nettoumlaufvermögens

Tz. 136 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Kennzeichnend für die indirekte Darstellungsform der Zahlungsströme aus der betrieblichen Tätigkeit ist die Erfassung der Bestandsänderungen der Vorräte sowie der kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten, sofern diese nicht dem Investitions- oder Finanzierungsbereich zugehören (IAS 7.20 (a)). So sind bspw. Verbindlichkeiten, die auf d...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Auswirkungen von Änderungen des Konsolidierungskreises

Tz. 151 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Der Kreis der in einem Konzernabschluss zu konsolidierenden Unternehmen kann sich dadurch verändern, dass entweder während der Berichtsperiode erworbene oder veräußerte Tochterunternehmen erstmalig (letztmalig) in den Konzernabschluss einbezogen werden. Es besteht schließlich die Möglichkeit, dass ein bisher einbezogenes Unternehmen zwar nic...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ff. Außerordentliche Posten

Tz. 78 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem IAS 7.29f. im Rahmen der Verbesserungen der International Accounting Standards (Dezember 2003) aufgehoben worden sind, regelten diese Paragrafen die Darstellung der Cashflows aus außerordentlichen Posten in der Kapitalflussrechnung. Sie bestimmten, dass die Cashflows aus außerordentlichen Posten als Cashflows aus ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Mustergliederung (Mindestgliederung) einer Kapitalflussrechnung für Versicherungen nach DRS 21.Anhang 3

Tz. 221 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Nach DRS 21.A3.8 wird auch für Versicherungsunternehmen im Bereich der laufenden Geschäftstätigkeit die Anwendung der indirekten Darstellungsmethode empfohlen. DRS 21.A3 enthält in einer Anlage das in Abb. 12 wiedergegebene Mindestgliederungsmuster für die Kapitalflussrechnung einer Versicherung:mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / cc. Besonderheiten der Zuordnung von Ertragsteuerzahlungen

Tz. 74 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Ertragsteuerzahlungen sollen nach IAS 7.35f. grundsätzlich dem Bereich der betrieblichen Tätigkeit zugeordnet werden, es sei denn, sie können spezifischen Investitions- oder Finanzierungsvorgängen zugerechnet werden. Da eine Zuordnung der Ertragsteuerzahlungen (nicht der Ertragsteueraufwendungen!) auf einzelne Investitions- oder Finanzierungs...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Abgrenzung des Bereichs der Investitionstätigkeit

Tz. 224 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Die Abgrenzung des Bereichs der Investitionstätigkeit in den Kapitalflussrechnungen von Versicherungsunternehmen nach DRS 21.A3.10 stimmt zum Teil mit seiner Abgrenzung in den Kapitalflussrechnungen von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten nach DRS 21.A2.21 und von allen anderen Unternehmen nach DRS 21.46 überein, auch wenn es kleine ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Angabe der Netto-Cashflows aufgegebener Geschäftsbereiche

Tz. 187 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Nach IFRS 5.33 (c) sind die Netto-Cashflows, die der betrieblichen Tätigkeit sowie der Investitions- und Finanzierungstätigkeit eines aufgegebenen Geschäftsbereichs (discontinued operation) zuzurechnen sind, anzugeben. Diese Angabe kann entweder in der Kapitalflussrechnung oder im Anhang erfolgen (vgl. auch EY International GAAP 2022, Chapte...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / rr. Reverse-Factoring-Vereinbarungen

Tz. 106f Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Reverse-Factoring-Vereinbarungen treten in der Unternehmenspraxis in verschiedenen Variationen auf. Typischerweise sind Reverse-Factoring-Vereinbarungen derart ausgestaltet, dass sich ein Finanzinstitut bereit erklärt, Beträge, die ein Unternehmen seinen Lieferanten schuldet, zu bezahlen, wobei sich das Unternehmen im Gegenzug dazu verpflic...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Brutto- und Nettodarstellung der Zahlungsströme

Tz. 112 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Mittelzuflüsse und -abflüsse aus der betrieblichen Tätigkeit (bei Anwendung der direkten Darstellungsmethode) und aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit sind nach IAS 7.18 (a) und 7.21, zusammengefasst nach Hauptgruppen, grundsätzlich unsaldiert darzustellen; Verrechnungen von Einzahlungen mit Auszahlungen sind nur ausnahmsweise in...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Besonderheiten der Zuordnung von Zins- und Dividendenzahlungen

Tz. 68 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Ein kontrovers diskutiertes Problem stellt die Zuordnung von Zinszahlungen und Zahlungen im Zusammenhang mit erhaltenen Dividenden dar. FASB ASC Topic 230–45–16 ordnet diese Posten dem Bereich der betrieblichen Tätigkeit zu, während DRS 21 erhaltene Zins- und Dividendenzahlungen der Investitionstätigkeit und gezahlte Zinsen der Finanzierungst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Vermutungsregel (Satz 1)

"Sind wesentliche immaterielle Werte oder Vorteile Gegenstand einer Geschäftsbeziehung ..." Rz. 19 [Autor/Stand] § 1a betrifft Güter immaterieller Art. Die Werte oder Vorteile, die Gegenstand der Geschäftsbeziehung sind, auf die § 1a Anwendung findet, müssen zunächst immaterieller Art sein. Zur Abgrenzung des immateriellen Vermögens vom materiellen Vermögen kann dabei eine Au...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz Check-up 2023: Natio... / 5.2 Handelsrechtliche Auffassung(en) unverändert divers

Nach Auffassung des Befürworters der Aktivierung von Implementierungskosten scheidet die Aktivierung einer dem Servicemodell SaaS zugrunde liegenden Software – mangels wirtschaftlichen Eigentums an der genutzten Software selbst – zwar in der Regel aus. Ob es bei einer Nutzungsüberlassung im Servicemodell SaaS zum Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums an einem eigenständigen ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / jj. Zuwendungen der öffentlichen Hand

Tz. 96 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Die beispielhafte Aufstellung des IAS 7.16 für Cashflows aus der Investitionstätigkeit lässt sich erweitern um Einzahlungen aus Zuwendungen der öffentlichen Hand (government grants), sofern diese vermögenswertbezogen sind, also für die Anschaffung oder Herstellung eines geförderten Vermögenswertes verwendet werden sollen und nicht zurückzuzah...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Zwischenstaatliche Amts- und Rechtshilfe

Schrifttum: Bach, Gruppenanfragen nach Art. 26 Abs. 1 OECD MA und deren Bedeutung für Art. 27 Abs. 1 DBA CH, PStR 2013, 72; Beyer, Auskunftsersuchen der Steuerfahndung gemäß der "Schwedischen Initiative", AO-StB 2013, 351; Binder, Rechtshilfe durch die Schweiz bei Steuerhinterziehung mittels einer falschen Einnahmeüberschussrechnung, wistra 2000, 254; Böse, Die Verwertung im ...mehr