Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommen

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. § 2 EStG im zweiten Abschnitt des EStG

Rn. 1 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 2 EStG findet sich im 2. Abschnitt des EStG, der mit "Einkommen" überschrieben ist. Die Vorschrift hat eine Doppelfunktion: Rn. 2 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Als Norm des zweiten Abschnitts...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 303 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 2 Abs 4 EStG definiert das "Einkommen" wie folgt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Schema zur Ermittlung des zvE

Rn. 347 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Ein solches Rechenschema enthält R 2 Abs 1 EStR 2012:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Die Aufteilung der Bemessungsgrundlage

Rn. 331 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Sind neben dem Normaltarif ermäßigte Steuersätze anzuwenden (§§ 34–35cEStG), so ist die Bemessungsgrundlage aufzuteilen in: Rn. 332 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die richtige Aufteilung ist nicht einfach. Sie verlangt eine Entscheidung darüber, ob im zv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Das Totalitätsprinzip

Rn. 22 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Soll die gesteigerte Leistungsfähigkeit bei allen StPfl möglichst gleichmäßig erfasst werden, muss die ESt grds deren gesamten Vermögenszuwachs besteuern (Totalitätsprinzip). Das bedeutet aber nicht, dass jede Steigerung der Leistungsfähigkeit auch als Einkommenserzielung anzusehen ist. Auch eine Schenkung steigert die wirtschaftliche Leistu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die Formel des EStG

Rn. 11 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Begriff des Einkommenswird gern als ein "ursprünglich ökonomischer Begriff" bezeichnet. Doch hat ihn das Steuerrecht seit langem integriert und zu einem Rechtsbegriff gemacht (glA Lindberg in Frotscher/Geurts, § 2 EStG Rz 31, Stand 13.03.2019). Er findet sich auch in verschiedenen Gesetzen (Einzelheiten bei Brandis, Geldstrafe und Nettoe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Markteinkommenstheorie

Rn. 29 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 In den letzten Jahrzehnten hat es zahlreiche Versuche gegeben, einen neuen einheitlichen steuerlichen Einkommensbegriff zu entwickeln (s Lindberg in Frotscher/Geurts, § 2 EStG Rz 37, Stand 13.03.2019). Zu nennen ist insbesondere die sog Markteinkommenstheorie, entwickelt von Ruppe (Möglichkeiten und Grenzen der Übertragung von Einkunftsquell...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Die Abschnittsbesteuerung

Rn. 21 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Begriff "Einkommen" ist nicht zwingend zeitbezogen. Soll die ESt die Staatsausgaben laufend finanzieren, muss sie jedoch in regelmäßigen Zeitabständen erhoben werden – sog Abschnittsbesteuerung. Dazu s Rn 355ff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Verfassungsrecht

Rn. 16 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Im Bereich des ESt-Rechts wird die grundsätzliche Freiheit des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte zu bestimmen, an die das Gesetz dieselben Rechtsfolgen knüpft, insbesondere begrenzt durch (BVerfG, 2 BvR 2683/11, BStBl II 2016, 310, st Rspr; s auch Lindberg in Frotscher/Geurts, § 2 EStG Rz 9, Stand 13.03.2019): das Gebot der Folgerichtigke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Der Begriff des "zu versteuernden Einkommens" für das ESt-Recht (§ 2 Abs 5 S 1 EStG)

Rn. 323 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Das zvE als Bemessungsgrundlage für die ESt behandelt § 2 Abs 5 S 1 EStG. Unter der Bemessungsgrundlage einer Steuer ist der Geldbetrag zu verstehen, der unter Anwendung des maßgeblichen Steuersatzes (Steuertarifs) die Steuerschuld bemisst. Kennt ein Steuergesetz die Möglichkeit von Steuerschuldermäßigungen, dann muss klargestellt werden, d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rechtsgeschichtliche Entwicklung

Rn. 96 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der GrS des BFH ist mit dieser Definition der alten RFH-Rspr gefolgt, in der es schon 55 Jahre früher geheißen hatte (RFH RStBl 1929, 329): Zitat "Was unter Liebhaberei im Sinne eines für die Auslegung des EStG, insbesondere für die Beschränkung der WK gewählten Ausdrucks zu verstehen ist, wird deutlich, wenn man den Grundgedanken des EStG nac...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / af) Spiel- und Wettgewinne

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die Ist-Versteuerung

Rn. 18 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Staat hat theoretisch zwei Möglichkeiten, zu besteuern: Ist-Versteuerung: Nur der tatsächlich erzielte Vermögenszuwachs wird besteuert (vgl BFH BFH/NV 1995, 1050) Soll-Versteuerung: Auch die Möglichkeit, Einkommen zu erwerben, wird besteuert (gilt zB im Unterhaltsrecht) Rn. 19 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Eine Soll-Besteuerung im Steuerrecht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 14 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Das Einkommen bezeichnet im EStG den Gegenstand und Grund der Besteuerung. Orientiert man sich an diesen Funktionen des Einkommensbegriffs, so ergeben sich wichtige, nachfolgende Begriffsmerkmale (s auch die Erläuterung des Einkommensbegriffs durch Beschreibung von vier Strukturelementen): Einnahmen, Ausgaben, Saldierung, Rechnungsperiode.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Der Begriff des zvE für andere Gesetze als das EStG (§ 2 Abs 5 S 2 EStG)

Rn. 346 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Durch das JStG 1996 (v 11.10.1995, BGBl I 1995, 1250) ist der S 2 in § 2 Abs 5 EStG eingefügt worden. Danach gilt für das zvE, soweit andere Gesetze (als das EStG) an sie anknüpfen, dass das Einkommen stets um die Freibeträge nach § 32 Abs 6 EStG (Kinderfreibetrag und Betreuungsfreibetrag) zu kürzen ist. Gemeint ist damit der Fall, dass der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. § 33 EStG als Grundnorm

Rn. 319 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Grundnorm der außergewöhnlichen Belastungen bildet § 33 EStG. Die wichtigsten Tatbestandsvoraussetzungen des § 33 EStG sind: Es muss sich um größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der StPfl gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands handeln (§ 33 Abs 1 EStG; s § 33 Rn 87ff (Na...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Überblick über die Regelung

Rn. 348c Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 2 Abs 5a EStG hat keine steuerliche Bedeutung, sondern außersteuerliche. Rn. 348d Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Inhaltlicher Vergleich der S 1 und 2 des § 2 Abs 5a EStG:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Die Quellentheorie

Rn. 26 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Sie wurde von Bernhard Fuisting formuliert (Die preußischen direkten Steuern IV, 1902, 107ff). Sie bestimmt das Einkommen als "die Gesamtheit der Sachgüter, welche in einer bestimmten Periode (Jahr) dem Einzelnen als Erträge dauernder Quellen der Gütererzeugung zur Bestreitung der persönlichen Bedürfnisse für sich und für die auf den Bezug i...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Anrechnung des Steuerabzugsbetrages/Erstattungsverfahren

Tz. 16 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Das Anrechnungsverfahren hat der Gesetzgeber in § 48c Abs. 1 EStG geregelt. D.h., der vom Leistungsempfänger einbehaltene und an das zuständige Finanzamt abgeführte Steuerabzugsbetrag wird bei den Firmen auf deren steuerliche Verpflichtungen angerechnet, bzw. es wird gegen vorhandene Steueransprüche aufgerechnet. Die Anrechung kann nach (s. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Das objektive Nettoprinzip

Rn. 16a Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Vorgang, der dem StPfl Einkommen verschafft, kann positiv oder negativ auf sein Vermögen wirken. Nur eine Gesamtbetrachtung aller aus demselben Vorgang herrührenden Vor- und Nachteile erklärt aber, ob tatsächlich die Leistungsfähigkeit gesteigert ist. Nur Nettozuflüsse können dies bewirken. Das Einkommen kann daher nur als Ergebnis eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Berücksichtigung zusätzlicher Abzugsbeträge

ca) Vorbemerkung Rn. 30 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Einkommensbegriff des EStG erfasst nur aus bestimmten Einkunftsarten stammende Vermögensmehrungen. Außerdem klammert er zugleich Beträge aus, die bei dem StPfl im Ergebnis wie durchlaufende Posten behandelt werden. Dabei geht es um solche Vermögenszugänge, die der StPfl zwar erwirbt, aber zwangsläufig oder in einer vom Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kritik

Rn. 34 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Auch wenn man den Einkommensbegriff des EStG kritisieren mag, festzuhalten bleibt, dass er im System des EStG eine wichtige Basisgröße bildet.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Außergewöhnliche Belastungen

1. Überblick Rn. 318 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Abzugsbeträge wegen außergewöhnlicher Belastungen enthalten §§ 33–33c EStG. Die Abzugsbeträge mindern dabei den Gesamtbetrag der Einkünfte (§§ 2 Abs 4 EStG). Es handelt sich dabei um folgende Vorschriften (Rechtslage ab VZ 2010): § 33 EStG: außergewöhnliche Belastungen § 33a EStG: außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Das subjektive Nettoprinzip

Rn. 16h Stand: EL 159 – ET: 08/2022 S Rn 33, 307, 329.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Der Abzug der Freibeträge nach § 32 Abs 6 EStG (§ 2 Abs 5 S 1 EStG)

1. Allgemeines Rn. 333 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Familienleistungsausgleich (§ 31 EStG, seit VZ 1996, eingefügt durch JStG 1996 v 11.10.1995, BGBl I 1995, 1250; s dazu BMF v 09.03.1998, BStBl I 1998, 347) stellt das steuerliche Existenzminimum eines Kindes (inklusive Betreuungsbedarf) frei, und zwar durch zwei Wege:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Der Einkommensbegriff

1. Die Formel des EStG Rn. 11 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Begriff des Einkommenswird gern als ein "ursprünglich ökonomischer Begriff" bezeichnet. Doch hat ihn das Steuerrecht seit langem integriert und zu einem Rechtsbegriff gemacht (glA Lindberg in Frotscher/Geurts, § 2 EStG Rz 31, Stand 13.03.2019). Er findet sich auch in verschiedenen Gesetzen (Einzelheiten bei Brandis,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Begriffsfunktion und Formel des EStG

a) Allgemeines Rn. 23 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Mit der vorläufigen Kennzeichnung des Einkommens als Maß wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ist der einkommensteuerliche Einkommensbegriff noch nicht zureichend umschrieben. Insbesondere ist noch zu berücksichtigen: Bestimmte Vermögenszuwachsarten werden nicht erfasst (s Rn 24–29). Bestimmte Abzugsbeträge werden zusätzlich berüc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Das Teiljahreseinkommen als Steuerobjekt

Rn. 364 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Hat eine natürliche Person nur während eines Teils des VZ zum Kreis der StPfl gehört (Bsp: unterjährige Geburt, unterjähriger Tod), dann wird nicht sein Jahreseinkommen, sondern das während der Dauer der StPfl bezogene Einkommen besteuert. Der StPfl wird dann nicht nach einem ESt-Tarif besteuert, der seiner Leistungsfähigkeit entspricht. De...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Sonderausgaben (§§ 10–10g EStG)

1. Allgemeines Rn. 307 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Sonderausgaben (§§ 10–10g EStG; die §§ 10h u 10i EStG sind aufgehoben mit Wirkung ab 23.07.2016 durch Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v 18.07.2016, BGBl I 2016, 1679) sind Aufwendungen, die nicht zu den BA/WK gehören, weil sie nicht unmittelbar mit der Einkunftserzielung zusammenhängen (§ 10 Abs 1 EStG). S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Steuerbemessungsgrundlage und Grundfreibetrag

Schrifttum: Lehner, Die Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit des Grundfreibetrages, DStR 1992, 1641; Esser, Steuerfreistellung des Existenzminimums – Nullzone, Steuerabzug oder Abzug von der Bemessungsgrundlage?, DStZ 1994, 517; Homburg, Grundentlastung und Progressionsvorbehalt, BB 1995, 849. Rn. 328 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Zur Höhe des Grundfreibetrages (in EUR...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Orientierung an der Begriffsfunktion

a) Allgemeines Rn. 14 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Das Einkommen bezeichnet im EStG den Gegenstand und Grund der Besteuerung. Orientiert man sich an diesen Funktionen des Einkommensbegriffs, so ergeben sich wichtige, nachfolgende Begriffsmerkmale (s auch die Erläuterung des Einkommensbegriffs durch Beschreibung von vier Strukturelementen): Einnahmen, Ausgaben, Saldierung, Rechnungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ausgrenzung bestimmter Vermögenszuwachsarten

Rn. 24 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Nicht jeder (Rein-)Vermögenszuwachs soll erfasst werden, nicht jede Steigerung der Leistungsfähigkeit soll erfasst werden. Das wichtigste Ziel besteht daher darin, den einkommensrelevanten von dem nichteinkommensrelevanten Vermögenszuwachs zu trennen. Dazu sind insbesondere zwei Theorien wichtig: ba) Die Reinvermögenszugangstheorie Rn. 25 Stan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Das Nettoprinzip

ca) Verfassungsrecht Rn. 16 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Im Bereich des ESt-Rechts wird die grundsätzliche Freiheit des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte zu bestimmen, an die das Gesetz dieselben Rechtsfolgen knüpft, insbesondere begrenzt durch (BVerfG, 2 BvR 2683/11, BStBl II 2016, 310, st Rspr; s auch Lindberg in Frotscher/Geurts, § 2 EStG Rz 9, Stand 13.03.2019): das Gebo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zur Überschrift, Überblick über den Regelungsinhalt

Rn. 8 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Überschrift des § 2 EStG lautet: "Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen" und ist nur unvollständig. § 2 EStG regelt nämlich insbesondere den Gegenstand und nicht den Umfang der Besteuerung. Rn. 8a Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 2 EStG enthält folgende Regelungen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die Steuerbemessungsgrundlage – Allgemeines

Rn. 322 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 2 Abs 5 EStG führt den Begriff des zu versteuernden Einkommens (zvE) ein. Dabei ist zu unterscheiden: der Begriff des zvE für das ESt-Recht (§ 2 Abs 5 S 1 EStG) der Begriff des zvE für andere Gesetze (§ 2 Abs 5 S 2 EStG) § 2 Abs 5 S 1 EStG wurde zuletzt durch Art 9 Nr 3b HBeglG 2004 (v 29.12.2003, BGBl I 2003, 3076) neu gefasst, bedingt durc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Die in § 2 Abs 4 EStG genannten Beträge

Rn. 32 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bei ihnen handelt es sich um die Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Rn. 33 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Beide Beträge gehören nicht zur Einkünfteebene, sie betreffen nicht die objektive Leistungsfähigkeit. Dennoch sollen sie nicht zum zvE gehören: Sie sind nämlich nicht frei verfügbarer Vermögenserwerb, reduzieren also die subjekti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Abflussprinzip?

Rn. 311 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Nachgewiesene Sonderausgaben sind von Amts wegen zu berücksichtigen, es bedarf keines Antrags des StPfl (BFH BStBl II 1993, 738; s § 10 Rn 3 (Hoheisel/Tippelhofer)). Echte und unechte Sonderausgaben (Ausnahme: § 10d EStG) sind in dem Zeitpunkt abzuziehen, in dem sie geleistet werden (§ 11 Abs 2 EStG). Auf den Zeitpunkt oder Zeitraum, für de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Die in § 2 Abs 3 EStG genannten Beträge

Rn. 31 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 2 Abs 3 EStG führt (abschließend) auf: den Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG), s Rn 196–198, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG), s Rn 198a–198c, den Abzug nach § 13 Abs 3 EStG (betreffend LuF), s Rn 199. Die vom StPfl in der Höhe der Abzüge erwirtschafteten Beträge stehen aus der Sicht des Gesetzgebers den durch BA oder ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Pauschbeträge für Behinderte, Hinterbliebene und Pflegepersonen (§ 33b EStG)

Rn. 321 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 33b EStG gewährt in § 33b Abs 1–3, 5 EStG: Behinderten-Pauschbeträge, gestaffelt nach dem dauernden Grad der Behinderung ab 20 % (deren Höhe war für die Jahre 1988–1990 verfassungsgemäß, so BVerfG DStZ 1996, 112; ebenso BFH BFH/NV 2003, 1164; s § 33b Rn 36 (Nacke)); § 33b Abs 4, 5 EStG: Hinterbliebenen-Pauschbeträge (s § 33b Rn 136ff (Nacke...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Grundlagenentscheidung des BFH

Rn. 95 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Grundlegend zum Thema "Liebhaberei" führt GrS BFH BStBl II 1984, 751 aus: Zitat "Bei der Ermittlung des Einkommens für die ESt sind nur solche positiven oder negativen Einkünfte anzusetzen, die unter die Einkünfte des § 2 Abs 3 Nr 1 bis 7 EStG (jetzt: § 2 Abs 1 Nr 1 bis 7 EStG) fallen. Kennzeichnend für diese Einkunftsarten ist, dass die ihnen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einteilung der Sonderausgaben

Rn. 310 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bei den Sonderausgaben nach §§ 10–10g EStG lassen sich nach verschiedenen Gesichtspunkten unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Allgemeines, Konkurrenz zu § 2 Abs 5a EStG

Rn. 349b Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 2 Abs 5b S 1 und § 2 Abs 5a EStG bezieht deckungsgleich sich auf folgende Begriffe: Einkünfte, Summe der Einkünfte, Gesamtbetrag der Einkünfte, Einkommen, zvE. Rn. 349c Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Jedoch regelt § 2 Abs 5a EStG, wie diese Begriffe für außersteuerliche Zwecke zu verstehen sind, § 2 Abs 5b EStG, wie diese Begriffe für einkommensteue...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Vorbemerkung

Rn. 30 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Einkommensbegriff des EStG erfasst nur aus bestimmten Einkunftsarten stammende Vermögensmehrungen. Außerdem klammert er zugleich Beträge aus, die bei dem StPfl im Ergebnis wie durchlaufende Posten behandelt werden. Dabei geht es um solche Vermögenszugänge, die der StPfl zwar erwirbt, aber zwangsläufig oder in einer vom Gesetz als zwangsl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Der Standpunkt des EStG

Rn. 27 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Aufgrund der Mängel beider Theorien hat es der Gesetzgeber seit 1925 vermieden, sich auf ein einheitliches gedankliches Konzept der Einkommensabgrenzung festzulegen (vgl Begründung zum EStG 1934, RStBl 1935, 34). Im Übrigen hat er die Regelungstechnik gegenüber dem EStG 1920 geändert. Statt wie dort mit einer weiten Einkommensdefinition zu b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der erste Unter-Abschnitt des zweiten Teils

Rn. 6 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 2 EStG bildet zusammen mit § 2a EStG den 1. Unter-Abschnitt des 2. Teils. Der Titel dieses Unter-Abschnitt lautet: "Sachliche Voraussetzungen für die Besteuerung". Dies ist: nicht besonders aussagekräftig, da diese Bezeichnung eigentlich für den ganzen zweiten Abschnitt gelten kann. nicht umfassend beschrieben, da sich die sachlichen Vorausse...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Die Abgrenzung der Einkünfte

Rn. 46 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Während das EStG für jede Person innerhalb desselben Zeitabschnitts nur ein Einkommen kennt, rechnet es mit der Möglichkeit, dass dieselbe Person innerhalb desselben Zeitraums verschiedene nebeneinander stehende Einkünfte bezieht. Solcher nebeneinander stehenden Einkünfte werden nach dem Kriterium der Einkunftsart voneinander abgegrenzt: Wer...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Definition des steuerlichen Vorteils

„(3) [1] Ein steuerlicher Vorteil im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a liegt vor, wenn 1. durch die Steuergestaltung Steuern erstattet, Steuervergütungen gewährt oder erhöht oder Steueransprüche entfallen oder verringert werden sollen, 2. die Entstehung von Steueransprüchen verhindert werden soll oder 3. die Entstehung von Steueransprüchen in andere Besteuerungsz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Beschränkt Steuerpflichtige

Rn. 312 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Für beschränkt StPfl gelten in Bezug auf die Sonderausgaben Besonderheiten (§ 50 Abs 1 S 4–6 EStG): § 10 Abs 1, 1a Nr 1,3, 4, Abs 2–6, § 10a EStG sind grds nicht anwendbar (§ 50 Abs 1 S 4EStG), Sonderregelungen aber für ArbN nach § 50 Abs 1 S 5EStG. § 10b EStG ist idR anwendbar (Umkehrschluss aus § 50 Abs 1 S 4EStG). § 10c EStG ist idR nicht a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Der Grundsatz der Individualbesteuerung

Rn. 20 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Soll die Besteuerung die gesteigerte Leistungsfähigkeit erfassen, muss sie die vermögensmehrenden Vorgänge nach den Personen gliedern, bei denen sie eintritt. Nur der Zuwachs in dem Vermögen des jeweiligen einzelnen Menschen ist für dessen StPfl relevant. Gemeinschaftlich erzielte Vorteile müssen daher für Besteuerungszwecke auf die daran be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 333 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Familienleistungsausgleich (§ 31 EStG, seit VZ 1996, eingefügt durch JStG 1996 v 11.10.1995, BGBl I 1995, 1250; s dazu BMF v 09.03.1998, BStBl I 1998, 347) stellt das steuerliche Existenzminimum eines Kindes (inklusive Betreuungsbedarf) frei, und zwar durch zwei Wege:mehr