Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Ermessen

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Steuer kann bei Vorliegen der Voraussetzungen vorläufig festgesetzt werden, gleichgültig, ob in einem erstmaligen oder in einem Änderungsbescheid. Es steht im Ermessen der Finanzbehörde, ob und inwieweit sie eine Steuer vorläufig festsetzt. In den Fällen des § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 2a und 3 AO ist der Ermessensspielraum bis auf N...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Lilje/Müller, Ansparrücklage versus Kompensationsverbot, wistra 2001, 205; Meine, Der Irrtum über das Kompensationsverbot, wistra 2002, 361; Menke, Die Bedeutung des sog. Kompensationsverbots in § 370 AO, wistra 2005, 125; Menke, Folgen des unterlassenen Vorsteuerabzugs bei gleichzeitiger Hinterziehung von Umsatzsteuer, wistra 2006, 167; Beyer, Steuerstrafrechtliches Kompensatio...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Anwendungsbereich

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Billigkeitsmaßnahmen i. S. des § 163 AO sind nur Steuern i. S. des § 3 Abs. 1 bis 3 AO, die nach §§ 155ff. AO durch Steuerbescheid festgesetzt werden oder für die die §§ 155ff. AO sinngemäß gelten. § 163 AO ist anwendbar auf die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gem. § 181 Abs. 1 AO, die Festsetzung von St...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Ort der Buchführung

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Um der Finanzbehörde den jederzeitigen Zugang zu den Büchern und Aufzeichnungen zu ermöglichen, schreibt § 146 Abs. 2 Satz 1 AO vor, dass Bücher und sonstige erforderliche Aufzeichnungen im Geltungsbereich der AO , nicht aber notwendigerweise am Sitz des Unternehmens zu führen und aufzubewahren sind. Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/201...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Nichtfestsetzung

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuern sind namentlich dann verkürzt, wenn sie nicht festgesetzt werden. Im Fall der Veranlagungssteuern tritt der Verkürzungserfolg ein, wenn die Veranlagungsarbeiten für den betreffenden Zeitraum im Wesentlichen abgeschlossen sind. Das ist bei einem Erledigungsstand von 90 bis 95 v. H. der Fall (FG He v. 16.09.2003, 13 K 29/00, EFG 2...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Erklärungspflicht (§ 3 VO)

Tz. 44 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als Erklärungspflichtige kommen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VO in den Fällen des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VO alle Personen, die im Feststellungszeitraum die Wirtschaftsgüter, Anlagen oder Einrichtungen betrieben, genutzt und gehalten haben, d. h. die Feststellungsbeteiligten, denen die Besteuerungsgrundlagen zuzurechnen sind, in den Fäl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Die Regelung in § 147a Abs. 1

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der durch Gesetz vom 29.07.2009 (BGBl 2009 I, 2302) eingefügte § 147a AO begründet für Stpfl. mit – positiven – Überschusseinkünften von insgesamt mehr als 500 000 EUR besondere Aufbewahrungspflichten für Veranlagungszeiträume, die nach dem 31.12.2009 beginnen (§ 5 Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung), die nach § 147 AO nicht beste...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 140 Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach anderen Gesetzen

Schrifttum Mösbauer, Derivative und originäre Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten gewerblicher Unternehmer, DStZ 1996, 722; Mösbauer, Beginn, Ende und Übergang der steuerlichen Buchführungspflichten gewerblicher Unternehmer, DStZ 1997, 201; Brune, Die Auswirkungen des Handelsrechtsreformgesetzes auf die handels- und steuerrechtliche Buchführungspflicht, StBp 1998, 242. Tz....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Anträge und Wahlrechte

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die erstmalige oder geänderte Ausübung bzw. der Widerruf eines Wahlrechts führt grds. zu keinem Änderungsgrund des Steuerbescheids, denn die Änderung nach den §§ 172ff. AO setzt die Rechtswidrigkeit des Bescheides voraus (s. Rz. 8 f.). Im Fall der Einräumung eines Wahlrechts sind aber bei Erfüllung der Tatbestandsmerkmale mehrere Rechts...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Abgabenangelegenheiten (§ 33 Abs. 2 FGO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 33 Abs. 2 FGO enthält eine Legaldefinition des finanzprozessualen Begriffs "Abgabenangelegenheiten". Abgabenangelegenheiten in diesem Sinne sind alle mit der Verwaltung der Abgaben einschließlich der Abgabenvergütungen oder sonst mit der Anwendung der abgabenrechtlichen Vorschriften durch die Finanzbehörden zusammenhängende Angelegenhe...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Ermessensentscheidung

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Benennungsverlangen als erste Stufe der Ermessensausübung, bei der neben den allgemeinen Ermessensgrundsätzen (s. § 5 und die dortigen Erläuterungen) insbes. Wesen und Zweck der Vorschrift (s. Rz. 2 bis 4) zu berücksichtigen sind, ist grundsätzlich gerechtfertigt, wenn aufgrund der Lebenserfahrung die Vermutung naheliegt, dass der Za...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Verhältnis des § 42 AO zu anderen Vorschriften; § 42 Abs. 1 Satz 2 AO

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 42 Abs. 1 Satz 2 AO regelt das Verhältnis zu speziellen Normen zur Verhinderung von Steuerumgehung. Zahlreiche Regelungen enthalten Sondervorschriften (s. § 8 Abs. 4 KStG oder § 10 Abs. 5 UStG). Der BFH nahm in vielen Fällen eine verdrängende Wirkung der Spezialregelungen an (BFH v. 15.12.1999, I R 29/97, BStBl II 2000, 527 zum inzwisc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Rose/Glorius-Rose, Zur jüngsten Rechtsprechung des BFH hinsichtlich § 42 AO, DB 2004, 2174; Söffing, Die Steuerumgehung und die Figur des Gesamtplans, BB 2004, 2777; Hahn, § 42 AO und Steuerkultur – zu einem unbekannten Steuerfaktor, DStZ 2005, 183; Lange, Rechtsmissbrauch im Mehrwertsteuerrecht, DB 2006, 519; Hahn "Gestaltungsmissbrauch" im Sinne des § 42 AO, DStZ 2006, 431; Rit...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Sinngemäße Anwendung von Verfahrensvorschriften (§ 181 Abs. 1 Satz 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 181 Abs. 1 Satz 1 AO gelten die Vorschriften über die Steuerfestsetzung für Feststellungsbescheide i. S. des § 179 Abs. 1 AO sinngemäß. Dies bedeutet die grundsätzliche Gleichstellung der Feststellungsbescheide mit den Steuerbescheiden und die Geltung aller für die Steuerfestsetzung maßgeblichen Verfahrensvorschriften auch im Fest...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Gegenstand, Umfang und Voraussetzungen (§ 1 VO)

Tz. 37 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die gesonderte Feststellung soll sich zwar insbes. auf die Besteuerungsgrundlagen einkommensteuerpflichtiger oder körperschaftsteuerpflichtiger Einkünfte erstrecken, ist jedoch nicht darauf beschränkt, sondern kann auch (einzelne) tatsächliche und rechtliche Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und die Steuerbemessung maßgeblich sind...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Sachlicher, persönlicher und zeitlicher Anwendungsbereich

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 147 Abs. 6 AO gewährt ein Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung nur im Rahmen von Außenprüfungen, wozu auch Umsatzsteuer- und Lohnsteuersonderprüfungen gehören, nicht aber die betriebsnahe Veranlagung oder die Nachschau (s. § 210 AO, insbes. i. V. m. § 146b AO oder § 27b UStG). Auch der Steuerfahndung stehen die Rechte aus § 147 Abs...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Einkunftsart

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Feststellungsbescheid muss über die Einkunftsart bindend entschieden werden. Eine Feststellung ist auch durchzuführen, wenn die Einkünfte aus der gemeinsamen Quelle bei den einzelnen Beteiligten unterschiedlichen Einkunftsarten zuzuordnen sind. Die Einkünfte der Beteiligten müssen nicht derselben Einkunftsart zuzuordnen sein. Tz. 17 S...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Müller, Das Erlangen nicht gerechtfertigter Steuervorteile, DStZ 2001, 613; Jope, Steuerhinterziehung im Feststellungsverfahren, DStZ 2009, 247; Blesinger, Grundlagenbescheide als Gegenstand einer Steuerhinterziehung? wistra 2009, 294; Pflaum, Strafrechtliche Gesichtspunkte der Begünstigung nicht entnommener Gewinne, § 34a EStG, wistra 2012, 205; Gehm, Steuerhinterziehung bei u...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 86 Beginn des Verfahrens

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 86 Satz 1 AO bestimmt den Beginn des Verwaltungsverfahrens. Die Norm erweckt den Anschein, das Opportunitätsprinzip ("Ermessen") sei Richtschnur für das Tätigwerden ("ob des Handelns") der Finanzbehörden. Mit Rücksicht auf das in § 85 AO verankerte Legalitätsprinzip, das Gebot der gesetzmäßigen und gleichmäßigen Festsetzung und Erhebun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Anwendungsbereich des § 110 AO erstreckt sich nach § 110 Abs. 1 Satz 1 AO auf alle gesetzlichen Fristen, die für Handlungen gesetzt sind, über die Finanzbehörden zu befinden haben. Dazu gehören vor allem die für außergerichtliche Rechtsbehelfe geltenden Rechtsbehelfsfristen (§ 355 Abs. 1 AO). Antragsfristen aller Art fallen unabhängi...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsfälle

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift gilt für alle Steuerarten und für alle Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis. Sie wird für Einfuhr- und Ausfuhrabgaben (s. Art. 5 Nr. 20 und 21 UZK) in Art. 83 Abs. 1 UZK modifiziert: Nach Art. 83 Abs. 1 UZK entsteht die Einfuhr- oder Ausfuhrzollschuld auch für Waren, die Einfuhr- oder Ausfuhrverboten oder -beschränkung...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 177 AO findet in allen Fällen Anwendung, in denen die Bestandskraft einer Steuerfestsetzung durchbrochen werden kann, d. h. in denen die Voraussetzungen für eine Änderung oder Aufhebung eines Steuerbescheides vorliegen (Loose in Tipke/Kruse, § 177 AO Rz. 1). Als Korrekturnormen kommen neben den §§ 172ff. AO, auch § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Form der Buchführung

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 146 Abs. 5 AO befasst sich mit der Zulässigkeit besonderer Buchführungs- und Aufzeichnungsmethoden, wobei die in § 146 Abs. 1 bis 4 AO niedergelegten Grundsätze auch in diesen besonderen Fällen sinngemäß gelten. Sofern Aufzeichnungen allein nach den Steuergesetzen vorzunehmen sind, ist die Wahl der Aufzeichnungsmethode nach dem Zweck a...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 10. Feststellungsverfahren bei steuerverstrickten Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 10 VO a. F.)

Tz. 69 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung zur gesonderten Feststellung in Mitverstrickungsfällen trat am 30.12.1999 in Kraft, kann aber auch auf Verlagerungsfälle angewendet werden, die vor diesem Datum verwirklicht waren (Brandis in Tipke/Kruse, § 180 AO Rz. 99d m. w. N.). Sie ist wegen der durch das SEStEG eingeführten ausdrücklichen gesetzlichen Regelung der Mit...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Zuschlag bei verspäteter oder unterlassener Vorlage verwertbarer Unterlagen (§ 162 Abs. 4 AO)

Tz. 35 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Legt der Stpfl. keine Aufzeichnungen i. S. des § 90 Abs. 3 AO vor oder sind die von ihm vorgelegten Aufzeichnungen unverwertbar, ist – neben der Schätzung nach § 162 Abs. 3 Satz 1 und 2 AO – ein Zuschlag festzusetzen. Der Zuschlag beträgt 5000 Euro, mindestens jedoch 5 % und höchstens 10 % des Mehrbetrags der Einkünfte, der sich nach ei...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Hinzuziehung und Beiladung Dritter (§ 174 Abs. 5 AO)

Tz. 72 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Änderung oder Aufhebung eines einem Dritten gegenüber ergangenen Bescheids ist als Folgeänderung nach § 174 Abs. 4 AO nur zulässig, wenn dieser an dem Verfahren um die Ausgangsänderung beteiligt war. Zweck dieser Vorschrift ist die Wahrung der Interessen des Dritten durch die Möglichkeit der Einflussnahme auf das Ausgangsverfahren. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zuständigkeit der FG erstreckt sich ausschließlich auf öffentlich-rechtliche Streitigkeiten. Dadurch wird ihre Zuständigkeit zu derjenigen der ordentlichen Gerichte abgegrenzt. Die Abgrenzung erfolgt – abgesehen von ausdrücklich angeordneten Zuweisungen – danach, ob es sich um eine öffentlich-rechtliche oder bürgerliche, also zivilre...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zinspflicht erstreckt sich nur auf Steuern i. S. des § 3 Abs. 1 AO, nicht auf die in § 3 Abs. 4 AO genannten steuerlichen Nebenleistungen. Folglich fallen keine Zinsen auf die Verzinsung hinterzogener Steuern an. Dementsprechend sind Hinterziehungszinsen festzusetzen (s. auch AEAO zu § 235 AO, Nr. 2) für verkürzte Steuern, einschließ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Schriftform des Steuerbescheids (§ 157 Abs. 1 Satz 1 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Regelmäßig bedürfen Steuerbescheide der Schriftform oder sind elektronisch zu erteilen. Abweichungen bedürfen einer gesonderten Regelung. Schriftform bedeutet die Verkörperung (Wiedergabe) des Verwaltungsakts in einem Schriftstück. Soweit er nicht persönlich übergeben wird, ist er in verschlossenem Umschlag zu versenden. Die elektronisch...mehr

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FF 10/2018, FF, 10/2018 / Steuerrecht

BFH, Urt. v. 25.4.2018 – III R 24/17 1. Leben die Eltern eines gemeinsamen Kindes in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen und sind in deren Haushalt auch zwei ältere, aus einer anderen Beziehung stammende Kinder eines Elternteils aufgenommen, erhält der andere Elternteil für das gemeinsame Kind nicht den nach § 66 Abs. 1 EStG erhöhten Kindergeldbetrag für ein drittes Ki...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Datenweiterleitung, Abs. 4

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das BZSt und die zentrale Stelle i. S. des § 81 EStG (ZfA) sind zunehmend zu Datensammelstellen geworden. Sie sind in einer Vielzahl von Fällen gesetzlich verpflichtet, die ihnen für Besteuerungszwecke übermittelten Daten an die Landesfinanzbehörden weiterzuleiten. § 88 Abs. 4 AO soll dem Umstand Rechnung tragen, dass die dem BZSt oder ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Beginn der Buchführungspflicht

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Bücher sind vom Beginn des Wirtschaftsjahres an zu führen, das auf die Bekanntgabe der Mitteilung folgt. Die Mitteilung muss deshalb grundsätzlich kein Datum angeben, von dem ab Bücher zu führen sind; etwas anderes gilt lediglich, wenn nach den Verhältnissen des Betriebs mehrere Zeitpunkte in Betracht kommen (BFH v. 09.10.1989, IV R...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 239 Abs. 3 AO wurde mit Wirkung ab dem 01.01.2017 in das Gesetz eingefügt. Die Regelung enthält eine Verpflichtung der Finanzbehörden, in bestimmten im Gesetz ausdrücklich aufgeführten Fällen die Grundlagen für eine Festsetzung von Zinsen nach § 233a Abs. 2a AO (Vollverzinsungszinsen bei Änderung der Steuerfestsetzung aufgrund eines r...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 270 Allgemeiner Aufteilungsmaßstab

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift bestimmt den allgemeinen Maßstab für die Aufteilung von Gesamtschuldnern geschuldeter Einkommensteuer. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für Zwecke der Aufteilung wird eine fiktive Einzelveranlagung nach Maßgabe des § 26a EStG durchgeführt und die rückständige Steuer – von den in §§ 271 bis 276 AO vorgesehenen Besonderh...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Andere gesetzliche Bestimmungen

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 "Andere gesetzliche Bestimmungen" sind vor allem §§ 53f. Sozialgesetzbuch I (SGB I) , die die Anspruchspfändung von Sozialleistungen regeln. In den Anwendungsbereich von § 54 SGB I fallen insbes. Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Unfall- und Rentenversicherung, der Ausbildungsförderung, der Arbeitsförderung (Arbeitslosengeld, Arbe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 386 Zuständigkeit der Finanzbehörde bei Steuerstraftaten

Schrifttum Bender, Erweiterte Ermittlungsbefugnis der Finanzbehörde im allgemeinstrafrechtlichen Bereich, wistra 1998, 93; Mösbauer, Finanzbehördliche Sachverhaltsermittlung bei Verdacht einer Steuerstraftat, DStZ 2000, 512; Fehn, Grenzpolizeiliche und allgemein-polizeiliche Eilkompetenz sowie zollrechtliche Zuständigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit?, ZfZ 2005, 362; Hentsc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Umsatzgrenze

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Soweit sich die Buchführungspflicht an der Höhe der – nach den Vorschriften des UStG und nicht nach § 277 Abs. 1 HGB ermittelten (BFH v. 07.10.2009, II R 23/08, DStR 2009, 2426) – erzielten Umsätze orientiert, sind nach § 141 Abs. 1 Nr. 1 AO die steuerfreien Umsätze einzubeziehen, jedoch die Kreditgewährungen, die Umsätze von Geldforderu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / c) Buchführung und Bilanz

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die bloße Feststellung, dass eine Buchführung nicht ordnungsgemäß ist, ist selbst keine Tatsache, sondern nur Schlussfolgerung aus den diese Beurteilung rechtfertigenden einzelnen Tatsachen der konkreten Gestaltung der Aufzeichnungen (BFH v. 16.09.1964, IV 42/61 U, BStBl III 1964, 654; FG Münster v. 23.08.2000, 10 K 7637/98, EFG 2001, 1...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verschulden

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Es muss eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegen. Die vorsätzliche Pflichtverletzung kann auch eine Haftung nach § 71 AO begründen. Es steht dem FA frei, ob es einen Haftungsbescheid neben § 69 AO auch auf § 71 AO stützt. Im Zweifelsfalle darf das FA die Frage des Vorliegens eines Vorsatzes auf sich beruhen las...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuern werden nach § 155 Abs. 1 Satz 1 AO vom FA durch Steuerbescheid festgesetzt. Dabei ist die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen ein nicht selbstständig anfechtbarer Teil des Steuerbescheids (§ 157 Abs. 2 AO). Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Davon abweichend werden nach § 179 Abs. 1 AO die Besteuerungsgrundlagen gesondert f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht

Tz. 18 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Abweichend von den allgemeinen Grundsätzen können unbeschr stpfl Kö iSv § 1 Abs 1 Nr 1 bis 3 KStG nur Eink aus Gew haben. Nach ihrem eindeutigen Wortlaut gilt die Regelung des § 8 Abs 2 KStG somit nur für unbeschr Stpfl (iSd § 1 Abs 1 Nr 1 bis 3 KStG); ebenso s Berninghaus (in R/H/N, § 8 KStG Rn 92). Nicht von § 8 Abs 2 KStG betroffen sind da...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Beteiligung mehrerer Personen

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die einheitliche Feststellung setzt die Beteiligung mehrerer Personen an der gemeinschaftlichen Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen einer Einkunftserzielungvoraus, denen die einkommensteuerpflichtigen oder körperschaftsteuerpflichtigen Einkünfte steuerlich zuzurechnen sind. Die Voraussetzungen "mehrere" und "zurechnen" bedeuten, das...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Zulassung des Widerrufs durch Rechtsvorschrift oder Vorbehalt (§ 131 Abs. 2 Nr. 1 AO)

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Widerruf ist zulässig, wenn er durch Rechtsvorschrift zugelassen oder im Verwaltungsakt vorbehalten worden ist. Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch Rechtsvorschrift zugelassen ist der Widerruf z. B. in § 148 Satz 3 AO für den Fall der Buchführungserleichterung, in § 46 Satz 2 UStDV für die Dauerfristverlängerung, in § 44a Abs....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Verwaltung durch Bundesfinanzbehörden oder Landesfinanzbehörden

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Eröffnung des Finanzrechtswegs nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO hängt außerdem davon ab, dass die bundesgesetzlich geregelten Steuern durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden; die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 108 Abs. 1 und Abs. 2 GG i. V. m. den Vorschriften des FVG. Dies gilt allerdings nur, soweit die Verwaltung durc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verfahrensfragen

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 41 Abs. 1 Satz 1 AO regelt die steuerschuldrechtlichen Folgen eines unwirksamen Rechtsgeschäfts. Die verfahrensrechtlichen Folgen der Rückabwicklung richten sich nach den einschlägigen Korrekturvorschriften. Verfahrensrechtlich ist die Korrektur einer erfolgten Besteuerung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO durchzuführen. Das Unwirksamw...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Vermögensverwalter

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter den Begriff des Vermögensverwalters fallen z. B. Insolvenzverwalter (BFH v. 28.11.2002, VII R 41/01, BStBl II 2003, 337; BGH v. 24.05.2007, IX ZR 8/06, NJW 2007, 2556: Ausübung des Wahlrechts nach § 26 EStG in der Insolvenz eines Ehegatten) und vorläufige Insolvenzverwalter, auf die die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis übergega...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verpflichtung zur Steuerfestsetzung

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde ist zur Festsetzung der Steuer grundsätzlich verpflichtet (§ 85 AO), sie hat insoweit kein Ermessen. Ausnahmen z. T. mit der Folge einer Ermessensbefugnis der Finanzbehörde ergeben sich aus s. § 156 AO i. V. m. der KBV (s. § 156 AO Rz. 3) bzw. der Möglichkeit, von einer Steuer abzusehen (s. § 156 AO Rz. 4), aus § 163 AO...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Personengesellschaft

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuerbescheide und Steuermessbescheide sind an die Gesellschaft zu richten, wenn die Gesellschaft selbst Steuerschuldner ist. Dies gilt z. B. für die Umsatzsteuer (§ 13a UStG), die Gewerbesteuer (§ 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG), die Kraftfahrzeugsteuer (§ 7 KraftStG), die pauschale Lohnsteuer (§ 40 Abs. 3 EStG), die Festsetzung des Grundsteu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Steuerliche Nebenleistungen (§ 3 Abs. 4)

Tz. 47 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 3 Abs. 4 AO erläutert den Begriff der steuerlichen Nebenleistungen. In der Reihenfolge ihrer gesetzlichen Regelung werden Verzögerungsgelder (§ 146 Abs. 2b AO), Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zuschläge gem. § 162 Abs. 4 AO (aufgenommen mit StVergAbG v. 16.05.2003, BGBl I 2003, 660), Zinsen (§§ 233 bis 237 AO), Zinsen nach den Einzel...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Arbeitsgemeinschaften (§ 180 Abs. 4 AO)

Tz. 79 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei Arbeitsgemeinschaften (ARGE) handelt es sich vor allem im Bereich der Bauwirtschaft um den Zusammenschluss mehrerer Unternehmer zur gemeinschaftlichen Auftragserfüllung i. d. R. in Form der Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie sind Personengesellschaften i. S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Grundsätzlich ist die Durchführung eines Fes...mehr