Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fg) Ausgleichszahlungen

Rn. 520 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Ausgleichszahlungen, also solche, die der Übernehmer aus dem übernommenen Vermögen an Dritte zu leisten verspricht, stellen kein Veräußerungsentgelt/AK dar, vielmehr wird das betriebliche Vermögen von vornherein wertgemindert übertragen (BFH v 05.07.1990, GrS 4–6/89, BStBl II 1990, 847), anders als bei Ausgleichszahlungen an Dritte, die aus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. ABC der Teilbetriebe

Rn. 212 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Abfindung für die Einschränkung eines Gewerbebetriebs gehören zum laufenden Gewinn u sind keine Teilbetriebsveräußerung (BFH v 26.06.1975, BStBl II 1975, 832). Appartementhaus u Hotelbetrieb können jeweils einen Teilbetrieb darstellen (BFH v 23.11.1988, BStBl II 1989, 376; BFH v 12.12.2013, BFH/NV 2014, 69). Aufbau-Teilbetrieb Aufbau-Teilbetrieb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Nachträgliche Anpassung des Veräußerungspreises

Rn. 556 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Nachträglich eintretende Umstände können den Veräußerungsgewinn beeinflussen, indem sie Art, Inhalt oder Wert des Veräußerungspreises ändern oder zu Änderungen bei den Veräußerungskosten (s Rn 663) oder bei Ansatz oder Wert des übertragenen BV führen (s Rn 709f). Bestimmte nachträglich eintretenden Umstände können für die Bestimmung des Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abgrenzung des Aufgabegewinns vom laufenden Gewinn

Rn. 1207 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Ebenso wie bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns sind auch beim begünstigten Aufgabegewinn diejenigen Realisierungsvorgänge auszuschließen, die zum nicht begünstigten laufenden Gewinn zählen. Daher sind nicht alle Gewinne aus der Veräußerung von WG im Zusammenhang mit einer Betriebsaufgabe Teil des Aufgabegewinns. Ausgenommen sind Gew...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aac) Verfügungsmacht

Rn. 53 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Das Unternehmen bzw der Unternehmer muss eine hinreichende, tatsächliche eigene Verfügungsmacht über die genutzte Einrichtung haben, wobei nicht erforderlich ist, dass die Einrichtung dem Unternehmen gehört (BFH BStBl II 1974, 327). Vorausgesetzt wird aber eine Rechtsposition, die ohne eigene Mitwirkung nicht ohne weiteres entzogen oder verä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

A. Inhalt u Zweck der Vorschrift Rn. 1 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Zweck und Regelungsgehalt des § 16 EStG haben sich über die Jahre hinweg stets gewandelt. Noch in der Form der §§ 30–32 EStG 1925 regelte die Norm konstitutiv die Besteuerung der Gewinne aus der Veräußerung von BV. Nach der Entscheidung des RFH v 29.10.1924, RFHE 15, 47, nach der sich diese Besteuerung bereits ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Auseinandersetzung über PV

ca) Allgemeines Rn. 3351 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Wird ein Erbteil verkauft, zu dessen Nachlass ausschließlich PV gehört, können die ursprünglichen AK und AfA-Reihen nicht fortgeführt werden. Der Kaufpreis entspricht den AK, die angemessen auf die einzelnen Vermögensgegenstände aufzuteilen sind (BMF vom 14.03.2006, IV B 2 – S 2242–7/06, BStBl I 2006, 253 Tz 42). Der dabei a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Land- und forstwirtschaftliche Aushilfskräfte

a) Überblick Rn. 48 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Nach § 40a Abs 3 EStG kann der Arbeitslohn für luf Aushilfskräfte unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Pauschsteuersatz von 5 % erhoben werden. Auch wenn ursprünglich eine Rolle gespielt hat, dass derartige Personen unter der Besteuerungsgrenze liegen können (Schüler, Rentner, Hausfrauen), handelt es sich um eine Subvention...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

1. Erbfall und § 16 EStG Rn. 2501 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 16 EStG regelt Veräußerung und Aufgabe von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen, somit Sachverhalte, die idR auf willensgesteuerten Handlungen beruhen (zu Ausnahmen s Rn 991f) und bei denen § 16 EStG zum einen der Abgrenzung der laufenden von den tarifbegünstigten Einkünften dient, s Rn 1, zum ander...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zusammenfallen mit eigenen Einkünften des Erben

ba) Begründung Betriebsaufspaltung Rn. 2917 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Hat der Erbe bislang durch die Vermietung einer im PV gehaltenen Immobilie Einkünfte aus § 21 EStG erzielt, kann eine Betriebsaufspaltung begründet werden, wenn er vom Erblasser den Betrieb, der die Immobilie angemietet hatte, erbt. Dies geschieht automatisch, also ohne weiteres Zutun des Erben (Kalbfleisc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verhältnis zu anderen Vorschriften

1. Verhältnis zum LSt-Regelabzug Rn. 13 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Liegen die Voraussetzungen der LSt-Pauschalierung bei kurzfristig Beschäftigten, geringfügig Beschäftigten, Aushilfskräften in der LuF oder kurzfristig in Deutschland tätigen beschränkt stpflArbN vor, so kann dem ArbG die Pauschalierung nicht mit der Begründung versagt werden, sie führe gegenüber dem LSt-Regel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Anwendungsbereich der Vorschrift

A. Allgemeines Rn. 17 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Wie beim BV-Vergleich, so führt auch bei der Einnahme-Überschussrechnung des § 4 Abs 3 EStG die Veräußerung von WG des BV zu einem stpfl Veräußerungsgewinn, sofern der Veräußerungspreis über den AK oder HK oder über dem nach der AfA verbliebenen Wert der veräußerten WG liegt. Entsprechendes gilt bei der Gewinnermittlung nach Du...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Erblasser

Rn. 2622 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Zu den steuerlichen Folgen in der Person des Erblassers s Rn 2851f.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Bindungswirkung der Bescheinigung der Denkmalbehörde

A. Rechtslage bis 31.12.2020 Rn. 7 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Es gelten die Grundsätze zu § 7i EStG entsprechend. Die Reichweite der Bindungswirkung der behördlichen Bescheinigung hängt vom jeweiligen konkreten Inhalt der Bescheinigung ab. Ihr Regelungsinhalt ist erforderlichenfalls im Wege der Auslegung unter ergänzender Heranziehung der Vorschriften des BGB zu ermitteln. Das...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Erbrechtliche Vorbemerkungen

a) Allgemeines Rn. 2601 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Mit dem Tod des Erblassers gehen seine Vermögensgegenstände und Schulden (§ 1967 Abs 1 BGB) auf den oder die Erben – Letztere: in Erbengemeinschaft – als Ganzes über (§ 1922 BGB). Es bedarf, anders als in einigen anderen Rechtsordnungen, zB in Österreich (§§ 797, 799 ABGB), nicht der Annahme der Erbschaft durch die gesetzlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

A. Bedeutung und systematische Stellung der Vorschrift Rn. 1 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Nach dem Willen des Gesetzgebers verfolgt das LSt-Abzugsverfahren ua das Ziel, dass die im Kj einbehaltene LSt möglichst der für den VZ anfallenden ESt entspricht (§ 38a Abs 2 EStG), so dass eine Veranlagung des StPfl, der ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezieht, e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Bemessungsgrundlage

1. Maßgebender Arbeitslohn a) Sozialversicherungsrechtliches Arbeitsentgelt Rn. 21a Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Bemessungsgrundlage für die einheitliche Pauschsteuer nach § 40a Abs 2 EStG und die Pauschalierung nach § 40a Abs 2a EStG ist aufgrund des Gesetzeswortlauts "für das Arbeitsentgelt" das sozialversicherungsrechtliche Arbeitsentgelt (s Rn 45) unabhängig davon, ob es stp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hartz/Meessen/Wolf, ABC-Führer LSt, Loseblatt Stuttgart, "Arbeitnehmer" (September 2017), "Lohnzahlungszeitraum" (November 2022). Verwaltungsanweisungen: BMF vom 10.01.2000, BStBl I 2000, 138 (Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse und StEntlG 1999/2000/2002; Anwendung von Vorschriften zum LSt-Abzugsverfahren).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nachfolge in KapGes-Anteile

ba) GmbH baa) Gesellschaftsrechtliche Vorbemerkung Rn. 2691 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Nach § 15 Abs 1 GmbHG ist der Geschäftsanteil an einer GmbH vererblich; im Umkehrschluss lässt sich aus § 15 Abs 5 GmbHG ableiten, dass, anders als bei einer Veräußerung, die Vererblichkeit nicht durch Satzung oder Gesellschafterbeschluss ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann (Ivo, Z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Maßgebende Steuer

a) Lohnsteuer Rn. 28 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der Pauschsteuersatz beträgt bei kurzfristig Beschäftigten 25 %, bei geringfügig entlohnten Beschäftigten 2 % ( § 40a Abs 2 EStG) bzw 20 % in den Fällen des § 40a Abs 2a EStG, bei luf Aushilfskräften 5 % und bei beschränkt stpfl ArbN 30 %. Dabei ist bereits berücksichtigt, dass der ArbG die LSt übernimmt, s Rn 23. Ob der ArbG bei der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gemeinsame Vorschriften

1. Beschäftigungsdauer Rn. 31 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Eine kurzfristige Beschäftigung (§ 40a Abs 1 EStG) liegt nur bei gelegentlicher und nicht bei wiederkehrender Beschäftigung innerhalb eines Kj vor, § 40a Abs 1 S 2 EStG. Beschäftigungsdauer ist bei kurzfristiger Beschäftigung der 18-Tage-Zeitraum. Bei in der LuF beschäftigten Aushilfskräften (§ 40a Abs 3 EStG) darf die A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ertragsteuerliche Folgen des Erbfalls

a) Allgemeines Rn. 2851 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der Erbfall selbst löst keine ertragsteuerlichen Konsequenzen aus (Geck, KÖSDI 2011, 17 352). Die Vermögensgegenstände gehen ohne Aufdeckung stiller Reserven auf den/die Rechtsnachfolger über. Rechtsnachfolger treten nach § 45 AO grds vollumfänglich in die Rechtsposition des Verstorbenen ein (Geck, KÖSDI 2011, 17 352). Das sc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Fortgesetzte (laufende) Einkünfte des/der Erben

1. Zivilrechtliche Vorbemerkung Rn. 2901 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Mit dem Erbfall geht das gesamte Vermögen nebst Schulden auf den Erben bzw die Erbengemeinschaft über (Universalsukzession), s Rn 2601. Gibt es nur einen Erben/eine Erbin, erzielt diese zukünftig der Art der Einkünfte nach die gleichen Einkünfte wie bisher der Erblasser. Zu Einzelheiten s Rn 2911f. Rn. 2902 St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Begünstigte Aufwendungen und Verfahren

A. Modernisierung und Instandhaltung gemäß § 177 BauGB (§ 11a Abs 1 S 1 EStG) Rn. 3 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Voraussetzungen des Begünstigungstatbestands sind: im Inland belegenes Gebäude (zum Gebäudebegriff s § 7h Rn 2 (Handzik) und s § 7 Rn 317ff (Handzik)), Durchführung von Modernisierungs- bzw Instandhaltungsmaßnahmen iSd § 177 BauGB (s Rn 4–5), nicht durch Zuschüsse g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Anhang: Erbfall, Erbengemeinschaft und Erbauseinandersetzung aus einkommensteuerlicher Sicht

Schrifttum: Groh, Erben als "Durchgangsunternehmer", DB 1992, 1312; Wacker/Franz, Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der Erbengemeinschaft und ihrer Auseinandersetzung, BB Beilage 5/1993; Gebel, Die qualifizierte Nachfolgeklausel, BB 1995, 173; Flick, Die Erbausschlagung als Instrument zur nachträglichen Gestaltung einer verunglückten Erbfolge, DStR 2000, 1816; Tiedtke/Wälzho...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

A. Regelungsgegenstand und Aufbau der Vorschrift Rn. 1 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der durch das AbzStEntModG vom 02.06.2021 (BGBl I 2021, 1259) neu gefasste § 50c EStG übernimmt die bislang in § 50d EStG aF enthaltenen Regelungen, die das Verfahren zur Entlastung von KapSt und vom Steuerabzug nach § 50a EStG auf der Grundlage der §§ 43b, 50g EStG oder einer DBA betreffen. Dur...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Pauschalierungsvoraussetzungen im Einzelnen

1. Kurzfristige Beschäftigung (§ 40a Abs 1 EStG) Rn. 36 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Eine kurzfristige Beschäftigung ist eine gelegentliche (s Rn 37) Beschäftigung bis zu 18 zusammenhängenden Arbeitstagen (s Rn 38), die zusätzlich entweder (s Rn 39) einen Durchschnittstageslohn von EUR 150 (§ 40a Abs 1 S 2 Nr 1 EStG) nicht übersteigt oder (s Rn 42) unvorhersehbar sofort erforde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Prüfungsrecht des FA

A. Rechtslage bis 31.12.2020 Rn. 8 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Soweit die Bindungswirkung der Bescheinigung der Denkmalbehörde reicht, besteht kein eigenständiges Prüfungsrecht des FA (dazu ausführlich s Rn 7 und 7a). Danach ist auch die Höhe der von der Denkmalschutzbehörde bescheinigten Aufwendungen für das FA bindend (Förster, HFR 2015, 217); die zu § 7h Abs 2 EStG ergangen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verhältnis zu anderen Steuergesetzen

1. Solidaritätszuschlaggesetz Rn. 12 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Der gem §§ 1ff SolZG iVm § 51a EStG als Ergänzungsabgabe zu erhebende SolZ knüpft an die Höhe der festzusetzenden ESt oder KSt an (§ 3 SolZG). Seit dem VZ 1998 beträgt der Zuschlagsatz 5,5 % der Bemessungsgrundlage (§ 4 S 1 SolZG). Da der Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe von BV iSd § 16 EStG der ordentlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überblick

Rn. 8 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Bei der rechtlichen Beurteilung eines geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisses ist danach zu differenzieren, ob die geringfügige Beschäftigung im Unternehmen oder in Privathaushalten ausgeübt wird.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Unentgeltliche Übertragung

Rn. 3352 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Bei einer unentgeltlichen Übertragung tritt der Rechtsnachfolger in die Rechtsstellung des Rechtsvorgängers ein, AK und AfA-Reihen sind fortzusetzen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Auseinandersetzung über BV

ba) Allgemeines Rn. 3331 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Übertragung des Erbteils an einer gewerblich tätigen Erbengemeinschaft bedeutet nach dem Beschluss des GrS (BFH vom 05.07.1990, GrS 2/89, BStBl II 1990, 837) die Übertragung eines Mitunternehmeranteils iSv § 16 Abs 1 Nr 2 EStG, da die Miterben ab Erbfall Mitunternehmer geworden sind. Es gelten daher die Grundsätze des § ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Bedeutung der Vorschrift

1. Rechtliche Bedeutung Rn. 4 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Pauschalierung nach § 40a EStG ist eine Steuererhebung durch Steuerabzug vom Arbeitslohn (vgl Überschriften VI. Teil, 2. Abschnitt EStG), weshalb sie nicht auf freiberufliche oder gewerbliche Einnahmen erfolgen kann. Im Übrigen ist sie weitestgehend losgelöst vom LSt-Abzug nach den individuellen LSt-Abzugsmerkmalen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

A. Überblick über die Vorschrift Rn. 1 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 6c Abs 1 S 1 EStG enthält eine beschränkte Rechtsgrundverweisung auf § 6b EStG mit Ausnahme des § 6 b Abs 4 S 1 Nr 1 EStG, so dass auch StPfl, die Ihren Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG oder die Einkünfte aus LuF nach Durchschnittssätzen ermitteln, stille Reserven aus der Veräußerung der in § 6b Abs 1 und 10 EStG g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verhältnis zu anderen Vorschriften

1. Verfassungsrecht/EU-Recht Rn. 20 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen bzgl des inländischen Anknüpfungspunkts in § 49 Abs 1 EStG wird teilweise vertreten, dass es zu kaum noch erklärbaren Besteuerungsunterschieden und Besteuerungslücken kommt, die dem Bestimmtheitsgebot nicht entsprechen und gegen das Willkürverbot der Besteu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Der Erbfall

1. Erbrechtliche Vorbemerkungen a) Allgemeines Rn. 2601 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Mit dem Tod des Erblassers gehen seine Vermögensgegenstände und Schulden (§ 1967 Abs 1 BGB) auf den oder die Erben – Letztere: in Erbengemeinschaft – als Ganzes über (§ 1922 BGB). Es bedarf, anders als in einigen anderen Rechtsordnungen, zB in Österreich (§§ 797, 799 ABGB), nicht der Annahme der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Erbe

Rn. 2623 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Zu den steuerlichen Folgen für den/die Erben aufgrund des Erbfalls s Rn 2859, aufgrund fortgesetzter Einkünfte s Rn 2931 f, im Rahmen der Erbauseinandersetzung s Rn 3101f.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nachfolge in Gesellschaftsanteile

a) Allgemeines Rn. 2681 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gesellschaften entstehen, wenn sich natürliche oder juristische Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks zusammentun. Die Bezogenheit auf die einzelnen Gesellschafter ist mehr oder weniger eng. Bei AG, die in anderen Rechtsnormen als "anonyme Gesellschaft" bezeichnet werden (frz.: société anonyme, sp.: sociedad anónim...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

A. Überblick über die Vorschrift Rn. 1 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 66 Abs 1 EStG bestimmt die Höhe des Kindergeldes. § 66 Abs 2 EStG regelt Beginn und Ende des Kindergeldanspruchs. B. Rechtsentwicklung Rn. 2 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Vorschrift wurde durch das JStG 1996 (BGBl I 1995, 1529) in das EStG eingefügt. Die Anhebung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Verfahren

1. Entscheidung des ArbG Rn. 20 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Nach § 40a EStG besteht eine steuerliche Wahlmöglichkeit des ArbG zwischen der Pauschalbesteuerung und der individuellen Besteuerung nach den elektronischen LSt-Abzugsmerkmalen des ArbN. Da die Pauschalierung eine Abkehr von der individuellen Regelbesteuerung beim ArbN zur Folge hat und eine eigene Schuldnerschaft des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Beschränkt stpfl ArbN

a) Überblick Rn. 56 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Durch das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz vom 22.11.2019 (BGBl I 2019, 1746) wurde in § 40a Abs 7 EStG ab dem 01.01.2020 eine neue Pauschalierungsvorschrift für beschränkt stpfl ArbN, die kurzfristig in Deutschland tätig sind, iHv 30 % eingeführt. Die Pauschalierungsmöglichkeit soll die LSt-Erhebung bei beschränkt stpfl ArbN ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft

1. Allgemeines, Verhältnis zum Erbfall Rn. 3051 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Erbengemeinschaft ist grds auf Auseinandersetzung angelegt (sog geborene Liquidationsgemeinschaft; Frank/Helms, Erbrecht, § 19, Rz 2, 7. Aufl), was aber nicht ausschließt, dass sie mitunter jahrelang als solche bestehen kann, sog fortgesetzte Erbengemeinschaft, s Rn 2932. Im Regelfall haben die Erbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines und Anwendungszeitraum

A. Verteilung von Erhaltungsaufwand als Durchbrechung des Abflussprinzips Rn. 1 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die steuerlichen Vorteile für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen iRd Stadtsanierung nach § 177 Baugesetzbuch (BauBG) sind in §§ 7h, 10f und 11a EStG geregelt. Während § 7h EStG durch erhöhte Absetzungen von bestimmten AK bzw HK die Finanzierung von Gebäuden in...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Maßgebender Arbeitslohn

a) Sozialversicherungsrechtliches Arbeitsentgelt Rn. 21a Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Bemessungsgrundlage für die einheitliche Pauschsteuer nach § 40a Abs 2 EStG und die Pauschalierung nach § 40a Abs 2a EStG ist aufgrund des Gesetzeswortlauts "für das Arbeitsentgelt" das sozialversicherungsrechtliche Arbeitsentgelt (s Rn 45) unabhängig davon, ob es stpfl oder steuerfreier Arbei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

A. Rechtsentwicklung Rn. 1 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Vorschrift hebt seit 1975 im Wesentlichen in Gesetzesrang, was vorher auf der Grundlage des § 42a Abs 2 Nr 3 EStG 1974 in Abschn 52c LStR geregelt war. In den Folgejahren erfuhr dieser Paragraf eine Reihe von Änderungen. Mit dem des JStG 1996 vom 11.10.1995 (BGBl I 1995, 1250) wurde der Pauschsteuersatz für geringfügig ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Pauschalierbare Beschäftigungen

A. Gemeinsame Vorschriften 1. Beschäftigungsdauer Rn. 31 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Eine kurzfristige Beschäftigung (§ 40a Abs 1 EStG) liegt nur bei gelegentlicher und nicht bei wiederkehrender Beschäftigung innerhalb eines Kj vor, § 40a Abs 1 S 2 EStG. Beschäftigungsdauer ist bei kurzfristiger Beschäftigung der 18-Tage-Zeitraum. Bei in der LuF beschäftigten Aushilfskräften (§ ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) GmbH

baa) Gesellschaftsrechtliche Vorbemerkung Rn. 2691 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Nach § 15 Abs 1 GmbHG ist der Geschäftsanteil an einer GmbH vererblich; im Umkehrschluss lässt sich aus § 15 Abs 5 GmbHG ableiten, dass, anders als bei einer Veräußerung, die Vererblichkeit nicht durch Satzung oder Gesellschafterbeschluss ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann (Ivo, ZEV 2009,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Nachfolge in PersGes-Anteile

ca) Zivilrechtliche Vorbemerkung Rn. 2751 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Eine GbR wird nach noch geltendem Recht durch den Tod eines der Gesellschafter aufgelöst, sofern sich aus dem Gesellschaftsvertrag nicht etwas anderes ergibt (§ 727 Abs 1 BGB). Diese Rechtslage galt bis zum 30.06.1998 auch für Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG), die zum 01.07.1998 erfolgte Rechtsänderun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

A. Bedeutung und Überblick Rn. 1 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 38a EStG ist die grundlegende Vorschrift für die Berechnung der LSt. Die Norm beschreibt die Jahres-LSt im Wesentlichen als die LSt, die der ArbN schuldet, wenn er im Kj ausschließlich dem LSt-Abzug unterliegende Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt. § 38a Abs 1 EStG umschreibt dabei zunächst die Bemess...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Privatvermögen

Rn. 3201 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Befindet sich im Nachlass ausschließlich PV, hängt auch hier die steuerliche Behandlung davon ab, ob zwischen den Erben Abfindungszahlungen geleistet werden. ba) Teilung ohne Spitzenausgleich Rn. 3202 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Wird der Nachlass unter die Miterben verteilt, so liegt in der Erfüllung des erbrechtlichen Auseinandersetzungsansp...mehr