Fachbeiträge & Kommentare zu Erlass

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / (2) Gegenstandswert

Rz. 24 Vertritt der Anwalt den Gläubiger oder einen sonstigen gem. § 9 Nr. 1 und 2 ZVG Berechtigten, so bestimmt sich der Gegenstandswert nach § 26 Nr. 1 RVG. Diese Vorschrift ist schwer verständlich. Im Einzelnen gilt Folgendes:mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / 3. Terminsgebühr

Rz. 15 Neben der Verfahrensgebühr erhält der Anwalt nach Nr. 3202 VV eine Terminsgebühr, die zunächst einmal unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 VV entsteht, also insbesondere bei Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV) oder auch für die Mitwirkung an auf die Vermeidung oder Erledigung des Berufungsverfahrens gerichteten Besprechungen au...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / b) Es kommt zum einstweiligen Verfügungsverfahren

Rz. 29 Folgt auf die Schutzschrift hin ein einstweiliges Verfügungsverfahren, in dem der Anwalt dann den Antragsgegner vertritt, entsteht unstrittig die volle 1,3-Verfahrensgebühr. Allerdings erhält der Anwalt für die Schutzschrift dann keine gesonderte Vergütung. Diese wird vielmehr mit der Verfahrensgebühr abgegolten. Rz. 30 Beispiel 4: Schutzschrift mit nachfolgendem Verf...mehr

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§ 35 Strafsachen / (b) Nichteröffnung des Hauptverfahrens

Rz. 91 Nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 4141 VV entsteht die Zusätzliche Gebühr, wenn das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnt. Strittig ist, ob die Nichteröffnung rechtskräftig werden muss.[46] Nach zutreffender Auffassung[47] ist das nicht erforderlich, da auch eine Einstellung nicht endgültig sein muss, sondern nur endgültig gewollt sein muss (siehe Rdn 92)...mehr

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§ 28 Familiensachen / 3. Die Gebühren

Rz. 339 Im Beschwerdeverfahren entsteht zunächst unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 2 VV eine Verfahrensgebühr. Die Höhe beläuft sich auf 1,6 (Nr. 3200 VV). Bei vorzeitiger Erledigung ermäßigt sie sich auf 1,1 (Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3201 VV). Gleiches gilt, soweit eine Einigung der Beteiligten über nicht anhängige Gegenstände protokolliert wird oder Verhandlunge...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / a) Überblick

Rz. 92 Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren bestimmen sich die Gebühren nach Teil 5 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 VV. Ergänzend gelten Unterabschnitt 1 (Allgemeine Gebühr) und Unterabschnitt 5 (Zusätzliche Gebühren). Rz. 93 Während im RVG zunächst nur das gerichtliche Verfahren vor dem Amtsgericht geregelt war (Teil 5 Abschnitt 1, Unterabschnitt 3 VV), ist durch das 2....mehr

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§ 11 Mahnverfahren / 1. Überblick

Rz. 99 Der Anwalt des Antragsgegners erhält für dessen Vertretung eine Verfahrensgebühr in Höhe von 0,5 (Nr. 3307 VV). Mit dieser Gebühr ist seine gesamte Tätigkeit im Mahnverfahren einschließlich der Entgegennahme der Information, einer Prüfung der Erfolgsaussichten[44] und einer eventuellen Begründung des Widerspruchs abgegolten.[45] Rz. 100 Wird der Vertreter des Antragsge...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / f) Beschwerde

Rz. 272 Wird gegen einen Beschluss des Sozialgerichts im Verfahren über die Anordnung der aufschiebenden Wirkung Beschwerde nach § 172 SGG eingelegt, erhält der Anwalt nicht mehr die Gebühren eines einfachen Beschwerdeverfahrens nach den Nrn. 3501 ff. VV (siehe Rdn 299 ff.). Es entstehen vielmehr seit dem 1.8.2013 gem. Vorbem. 3.2.1 Nr. 3 Buchst. a) VV die Gebühren nach den ...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (aa) Teilweise Anzeige der Verteidigungsbereitschaft und nachfolgende Verhandlung

Rz. 122 Wird auf die Klage hin die Verteidigungsbereitschaft nur hinsichtlich eines Teils der Klageanträge angezeigt, so ergeht im Übrigen ein Versäumnisurteil. Es entsteht dann eine 0,5-Terminsgebühr (Nrn. 3104, 3105 VV) aus dem Wert, nach dem das Versäumnisurteil ergeht, und eine 1,2-Terminsgebühr (Nr. 3104 VV) aus dem restlichen Wert, über den der Termin stattfindet. Beis...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / (5) Entscheidung durch Gerichtsbescheid nach § 105 Abs. 1 S. 1 SGG

Rz. 143 Ebenso wie bei Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3104 VV (siehe § 29 Rdn 88 ff.) fällt auch in Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen nach Rahmengebühren abgerechnet wird, im Falle einer Entscheidung durch Gerichtsbescheid gem. § 105 Abs. 1 S. 1 SGG [30] nur dann eine Terminsgebühr an, wenn auf Antrag mündlich verhandelt werden muss, also wenn eine Berufung nicht gegeben ...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / b) Mahnverfahren mit Terminsgebühr

Rz. 35 Im Mahnverfahren kann auch eine Terminsgebühr entstehen. Da hier allerdings keine gerichtlichen Termine stattfinden, kann die Terminsgebühr nur unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV anfallen, also wenn der Anwalt eine Besprechung mit dem Gegner oder einem Dritten zur Erledigung oder Vermeidung des Mahnverfahrens oder zur Vermeidung des nachfolge...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / e) Sonstige Einzeltätigkeiten

Rz. 120 Die Vorschrift der Nr. 3403 VV ergänzt die Vorschriften der Nrn. 3401, 3402 VV und vergütet diejenigen Einzeltätigkeiten des Anwalts, die von den vorgenannten VV-Nrn. nicht erfasst werden. Hierzu gehören z.B. die Vertretung in einem Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG oder einem isolierten Gerichtsstandsbestimmungsverfahren nach § 36 ZPO. Ferner gehört hier...mehr

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§ 1 Einleitung / bb) Horizontale Aufteilung

Rz. 27 Die Aufteilung in verschiedene Angelegenheiten ist darüber hinaus auch in horizontaler Ebene zu berücksichtigen. Ein scheinbar einheitlicher Auftrag kann durchaus auch mehrere parallel laufende Angelegenheiten erfassen. Rz. 28 So stellen z.B. Hauptsacheverfahren und einstweilige Anordnung in Familiensachen und in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit stets eigene ...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / a) Grund- und Verfahrensgebühr

Rz. 33 Die Vergütung im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde ist in Teil 5 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 VV geregelt. Ergänzend gelten Unterabschnitt 1 (Allgemeine Gebühr) und Unterabschnitt 5 (Zusätzliche Gebühren). Rz. 34 Es entsteht also zunächst einmal die Grundgebühr (Nr. 5100 VV) für die Einarbeitung in den Fall und eine Verfahrensgebühr, die bereits mit Entgegennahme de...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / d) Mahnverfahren mit Termins- und Einigungsgebühr

Rz. 49 Kommt die Einigung aufgrund einer Besprechung zustande, entstehen sowohl Einigungs- als auch Terminsgebühr. Beispiel 24: Mahnverfahren mit Besprechung und Einigung Der Anwalt erwirkt für den Mandanten einen Mahnbescheid über 10.000,00 EUR. Anschließend führen die Anwälte telefonische Verhandlungen, die mit einer Einigung enden. Neben der 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 33...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / aa) Überblick

Rz. 165 Zur Verfahrensgebühr und gegebenenfalls zur Terminsgebühr hinzukommen kann unter den Voraussetzungen der Nr. 1000 VV eine Einigungsgebühr und unter den Voraussetzungen der Nr. 1002 VV eine Erledigungsgebühr. Die Höhe der Gebühren ist in Nr. 1006 VV geregelt. Rz. 166 Die Einigungsgebühr setzt auch hier die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages voraus, durch den der...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / II. Abrechnung mit der Staatskasse

Rz. 17 Nach § 45 Abs. 1 RVG erhält der im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordnete Anwalt seine Vergütung aus der Staatskasse. Soweit er durch ein Gericht des Landes beigeordnet worden ist, erhält er die Vergütung aus der Landeskasse; soweit er durch ein Gericht des Bundes beigeordnet worden ist, aus der Bundeskasse. Rz. 18 Nach Eintritt der Fälligkeit hat de...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / c) Zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 VV

Rz. 48 Hinzu kommen kann bereits im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde eine Zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 VV. Diese entsteht im Fallemehr

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§ 40 Übergangsrecht / bb) Bedingter Auftrag

Rz. 9 War lediglich ein bedingter Auftrag erteilt worden, so ist nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG der spätere Zeitpunkt des Bedingungseintritts (§ 158 Abs. 1 BGB) maßgebend.[1] Rz. 10 Häufigster Anwendungsfall ist der, dass der Anwalt mit einer bestimmten Tätigkeit beauftragt wird und für den Fall, dass diese zu keinem Erfolg führt, er bereits den Auftrag zu weiterer Tätigkeit erhäl...mehr

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§ 28 Familiensachen / 3. Vorläufige und endgültige Regelung

Rz. 10 Zu beachten ist, dass außergerichtlich mehrere Angelegenheiten gegeben sein können, wenn der Anwalt sowohl hinsichtlich einer vorläufigen Regelung beauftragt wird, als auch hinsichtlich einer endgültigen Regelung.[1] Beispiel 2: Vorläufige und endgültige Regelung, Umgangsrecht Der Kindesvater beauftragt den Anwalt, eine dauerhafte und endgültige Regelung zum Umgang mit...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / ee) Verwaltungsverfahren auf Aussetzung oder Anordnung der sofortigen Vollziehung sowie über einstweilige Maßnahmen zur Sicherung der Rechte Dritter

Rz. 45 Wird anlässlich eines Verwaltungsverfahrens, eines Nachprüfungsverfahrens oder eines gerichtlichen Verfahrens ein Verwaltungsverfahren über die Aussetzung der sofortigen Vollziehung oder deren Anordnung eingeleitet oder über einstweilige Maßnahmen zur Sicherung der Rechte Dritter, so stellt dieses Verwaltungsverfahren eine weitere selbstständige Angelegenheit i.S.d. §...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / cc) Ordnungsgeldverfahren

Rz. 37 Handelt der Schuldner der Verpflichtung zuwider, eine Handlung zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden, so ist er wegen einer jeden Zuwiderhandlung auf Antrag des Gläubigers von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges zu einem Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, zur Ordnungshaft oder zur Ordnungshaft bis zu se...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / b) Abschlussschreiben nach vorheriger Abmahnung

Rz. 175 Wenig Beachtung findet die Frage, wie sich das Abschlussschreiben zur Abmahnung verhält. Beides sind außergerichtliche Tätigkeiten, die eine Geschäftsgebühr auslösen. In beiden Fällen ist der Gegenstand derselbe, nämlich der Hauptsacheanspruch. Daher ist insoweit von derselben Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG auszugehen.[64] Mit dem Abschlussschreiben wird die außergeri...mehr

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§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / III. Revision

Rz. 25 Die Gebühren im Revisionsverfahren sind in Teil 3, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 VV geregelt. Der Anwalt erhält wiederum eine Verfahrens- und eine Terminsgebühr. Daneben kommt auch hier eine Einigungsgebühr in Betracht. Rz. 26 Das Revisionsverfahren ist ein neuer Rechtszug (§ 17 Nr. 1 RVG). Rz. 27 Wechselseitig geführte Revisionen, die miteinander verbunden werden, sind...mehr

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§ 11 Fahrbahnverschmutzungen / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 16 Die Revision hatte Erfolg. Allerdings verneinte das Berufungsgericht zutreffend einen eigenen Anspruch der Firma D. gegen die Beklagten aus Geschäftsführung ohne Auftrag auf Aufwendungsersatz gemäß §§ 677, 683 S. 1 BGB. Rz. 17 Beruht die Verpflichtung des Geschäftsführers auf einem wirksam geschlossenen Vertrag, der die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers und insb...mehr

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§ 2 Umsatzsteuer und allgem... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 135 Das angefochtene Urteil hielt den Angriffen der Revision nicht stand. Das Berufungsgericht hatte bei der Bemessung der Höhe des dem Kläger entstandenen Fahrzeugschadens rechtsfehlerhaft die in der Vergleichswerkstatt L. am 9.2.2017 eingetretene Preiserhöhung nicht berücksichtigt und damit Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung verkannt. Rz. 136 Nach der gefestigten Re...mehr

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§ 5 Mietwagenkosten, insbes... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 4 Das angefochtene Urteil hielt nicht in allen Punkten revisionsrechtlicher Nachprüfung stand. Die Begründung, mit der das Berufungsgericht in dem allein noch den Gegenstand des Revisionsverfahrens bildenden Fall eine Ersatzfähigkeit des geltend gemachten Unfallersatztarifs abgelehnt und die Mietwagenkosten auf den von ihm geschätzten Normaltarif beschränkt hat, war nicht...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 137 Das Berufungsgericht hat im Wesentlichen ausgeführt, der Klägerin stehe aus dem Unfallereignis kein über die bereits erfolgte Regulierung des Schadens hinausgehender Schadensersatzanspruch zu. Dies folge aus dem Ergebnis der gemäß § 17 Abs. 1, 2 StVG vorzunehmenden Abwägung. Einzustellen seien dabei im Streitfall allein die – gleich zu wertenden – Betriebsgefahren de...mehr

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§ 9 Kasko-Rückstufungsschaden / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 16 Nach Auffassung des Berufungsgerichts war die Berufung schon deswegen unbegründet, weil der Geschädigte dem Schädiger grundsätzlich Gelegenheit geben müsse, die entstehenden Kosten durch Regulierung abzuwenden, bevor er seinen Kaskoversicherer in Anspruch nehme. Warte der Geschädigte – wie hier – nicht die Regulierungsbereitschaft des Haftpflichtversicherers des Schäd...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 301 Soweit das Berufungsgericht dem Kläger den vom Amtsgericht zuerkannten weitergehenden Ersatzanspruch gegen die Beklagte zu 1) im Umfang von mehr als zwei Dritteln des ihm unstreitig entstandenen Schadens aberkannt hat, hielt dies einer revisionsrechtlichen Nachprüfung im Ergebnis stand. Rz. 302 Nicht zu beanstanden war die Annahme des Berufungsgerichts, der als solche...mehr

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§ 12 Prozess- und Kostenrecht / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 103 Die Revision wandte sich ohne Erfolg gegen die Beurteilung des Berufungsgerichts, die Klage habe durch Teilurteil als unzulässig abgewiesen werden dürfen. Gemäß § 301 Abs. 1 S. 1 ZPO hat das Gericht die Endentscheidung durch Teilurteil zu erlassen, wenn von mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüchen nur der eine oder nur ein Teil eines Anspruchs zur Endentsc...mehr

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§ 8 Sachverständigenkosten / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 91 Das Berufungsurteil hielt den Angriffen beider Revisionen stand. Zutreffend und von den Revisionen nicht angegriffen hatte das Berufungsgericht angenommen, dass Frau R. dem Grunde nach ein Anspruch gegen die Beklagte auf Ersatz der Kosten des eingeholten Sachverständigengutachtens aus § 18 Abs. 1 S. 1 StVG zustand, der durch Abtretung gemäß § 398 BGB auf den Kläger übe...mehr

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§ 4 Stundenverrechnungssätz... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 78 Die Beurteilung des Berufungsgerichts hielt der revisionsrechtlichen Überprüfung nicht stand. Das Berufungsgericht hatte seine Auffassung, die Klägerin sei zur fiktiven Abrechnung nach den im Gutachten U wiedergegebenen Stundenverrechnungssätzen berechtigt, damit begründet, dass ihr der Prüfbericht der Beklagten nicht rechtzeitig übermittelt worden sei. Dies stand im W...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 5 Erlass und Korrektur des Verlustfeststellungsbescheids nach § 35b Abs. 2 GewStG

5.1 Allgemeines Rz. 32 Gewerbeverluste sind nach § 10a GewStG zeitlich unbeschränkt vortragsfähig. Da zwischen dem Ez der Verlustentstehung und dem Ez des Verlustabzugs mehrere Jahre liegen können, schreibt § 10a S. 6 GewStG zur Vermeidung von Streitigkeiten zwischen Stpfl. und FA die gesonderte Feststellung der Höhe des vortragsfähigen Gewerbeverlusts vor. Durch den Verlustf...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 5.3 Erlass des Verlustfeststellungsbescheids

Rz. 36 Ein Verlustfeststellungsbescheid nach § 10a S. 6 GewStG ist zum einen zu erlassen, wenn die Ermittlung des Gewerbeertrags des Ez erstmals einen nach § 10a GewStG vortragsfähigen Fehlbetrag ergibt. Für diesen Ez hat dann der Verlustfeststellungsbescheid zu ergehen. Zu erlassen ist ein Verlustfeststellungsbescheid zum anderen aber auch dann, wenn für den vorangegangenen...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 4.2 Voraussetzungen

Rz. 16 Ein ESt-, KSt- oder Gewinnfeststellungsbescheid muss geändert oder aufgehoben worden sein. Dies ist zwingende Voraussetzung für die Anwendung von § 35b Abs. 1 GewStG.[1] Aufgrund welcher Vorschrift oder in welchem Verfahren der ESt-, KSt- oder Gewinnfeststellungsbescheid geändert oder aufgehoben wurde, ist ohne Bedeutung.[2] Es kann sich z. B. um eine Änderung oder Au...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 5.1 Allgemeines

Rz. 32 Gewerbeverluste sind nach § 10a GewStG zeitlich unbeschränkt vortragsfähig. Da zwischen dem Ez der Verlustentstehung und dem Ez des Verlustabzugs mehrere Jahre liegen können, schreibt § 10a S. 6 GewStG zur Vermeidung von Streitigkeiten zwischen Stpfl. und FA die gesonderte Feststellung der Höhe des vortragsfähigen Gewerbeverlusts vor. Durch den Verlustfeststellungsbes...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 5.2 Feststellungs-Finanzamt

Rz. 35 Nach § 35b Abs. 2 S. 1 GewStG ist der Verlustfeststellungsbescheid von dem FA zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, das für den Erlass des GewSt-Messbescheids zuständig ist. Letzteres regelt § 22 AO. Danach sind für die Feststellung des Verlusts grundsätzlich zuständig die Betriebs-FÄ oder, wenn die Festsetzung, Erhebung und Beitreibung der GewSt den FÄ – wie in Ber...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4 GewSt-Messbescheid für Vorauszahlungszwecke (§ 19 Abs. 3 S. 3 und 4 GewStG)

Rz. 27 Die FÄ können nach § 19 Abs. 3 S. 3 GewStG in den Fällen von § 19 Abs. 3 und 4 GewStG einen Bescheid über die Festsetzung des GewSt-Messbetrags für Vorauszahlungszwecke erlassen.[1] Dies gilt für die erstmalige Festsetzung wie für die Anpassung von GewSt-Vorauszahlungen. Möglich ist dies bis zum Ende des 15. auf den Ez folgenden Kalendermonats. Auf Antrag des Stpfl. t...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 4.4 Ablaufhemmung

Rz. 30 Die Korrektur nach § 35b Abs. 1 GewStG wird durch den Ablauf der Festsetzungsfrist begrenzt.[1] Nach § 35b Abs. 1 S. 3 GewStG gilt insoweit aber die Regelung in § 171 Abs. 10 AO entsprechend. Damit endet die Frist für die Korrektur z. B. der Festsetzung des GewSt-Messbetrags nicht vor Ablauf von 2 Jahren nach Bekanntgabe des maßgebenden ESt-, KSt- oder Gewinnfeststell...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 2 § 35b GewStG enthält verfahrensrechtliche Regelungen und betrifft alle Gewerbebetriebe. § 35b Abs. 1 GewStG gilt für GewSt-Messbescheide und für Verlustfeststellungsbescheide, § 35b Abs. 2 GewStG nur für Verlustfeststellungsbescheide. Nach § 35b Abs. 1 GewStG ist der GewSt-Messbescheid bzw. der Verlustfeststellungsbescheid von Amts wegen aufzuheben oder zu ändern, wenn...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 5 Erstattungsanspruch (§ 20 Abs. 3 GewStG)

Rz. 12 Übersteigen die GewSt-Vorauszahlungen die GewSt-Schuld, ist der sich daraus ergebende Erstattungsanspruch durch Aufrechnung oder Zurückzahlung auszugleichen. Fällig wird der Erstattungsanspruch nach § 20 Abs. 3 GewStG mit der Bekanntgabe des GewSt-Bescheids. Folglich müssen die Gemeinden die zu viel gezahlte GewSt nach der Bekanntgabe des GewSt-Bescheids unverzüglich ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 5.4 Änderung oder Aufhebung des Verlustfeststellungsbescheids

Rz. 40 Für den Verlustfeststellungsbescheid gelten neben den auch für Steuerbescheide geltenden Änderungs- und Berichtigungsvorschriften der AO die besonderen Änderungsregelungen nach § 35b GewStG.[1] Rz. 41 Verlustfeststellungsbescheide können nach § 35b Abs. 1 GewStG geändert oder aufgehoben werden. In Betracht kommt dies dann, wenn ein ESt-, KSt- oder Gewinnfeststellungsbe...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.5 Festsetzung der Vorauszahlungen

Rz. 21 Festzusetzen sind die GewSt-Vorauszahlungen durch Vorauszahlungsbescheid.[1] Der Vorauszahlungsbescheid ist schriftlich bzw. elektronisch zu erteilen.[2] Er muss neben den zu leistenden GewSt-Vorauszahlungen und Vorauszahlungsterminen auch den Betrieb, für den die GewSt-Vorauszahlungen zu leisten sind und den Steuerschuldner angeben. Im Hinblick auf die GewSt-Vorausza...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 5.5 Verlustfeststellungsfrist

Rz. 44 Durch § 35b Abs. 2 S. 4 GewStG wird die Feststellungsfrist für den Verlustfeststellungsbescheid an die Festsetzungsfrist für den GewSt-Messbescheid gekoppelt. Nach § 35b Abs. 2 S. 4 GewStG endet die Feststellungsfrist nicht, bevor die Festsetzungsfrist für den Ez abgelaufen ist, auf dessen Schluss der vortragsfähige Gewerbeverlust gesondert festzustellen ist. Die Vors...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 4.3 Umfang der Korrektur

Rz. 24 Sind die Voraussetzungen für die Anwendung von § 35b Abs. 1 S. 1 GewStG erfüllt, wird die Änderung des Gewinns bzw. Verlusts aus Gewerbebetrieb nach § 35b Abs. 1 S. 2 GewStG in dem GewSt-Messbescheid insoweit berücksichtigt, wie sie die Höhe des Gewerbeertrags bzw. des vortragsfähigen Gewerbeverlusts beeinflusst. Die Änderung bzw. Aufhebung nach § 35b Abs. 1 GewStG se...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorabentscheidungsersuchen zum Direktanspruch

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung zur Auslegung der MwStSystRL vorgelegt: 1. Steht einem Leistungsempfänger mit Ansässigkeit im Inland ein sog. Direktanspruch gegen die inländische Finanzverwaltung entsprechend dem EuGH-­Urteil Reemtsma Cigarettenfabriken vom 15.03.2007 – ­C‐35/05 (EU:C:2007:167) zu, wenn (a) dem Leistungsempfänger von einem Leiste...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.7 Bedingung Unmöglichkeit der Inanspruchnahme des Erlasses (§ 28a Abs. 4 S. 1 Nr. 6 ErbStG)

Rz. 277 Der Steuererlass ist zudem dadurch auflösend bedingt, dass der Erlass aufgrund der Weiterübertragung des begünstigten Vermögens an einen Dritten nicht mehr in Anspruch genommen werden kann (§ 28a Abs. 4 S. 1 Nr. 6 ErbStG).[1] Rz. 278 einstweilen freimehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9.1 Überblick

Rz. 236 Der Steuererlass aufgrund der Verschonungsbedarfsprüfung ist kraft Gesetzes zwingend an die Einhaltung von mehreren Bedingungen geknüpft (§ 28a Abs. 4 ErbStG). Rz. 237 Dabei handelt es sich (zunächst) um die folgenden 3 Bedingungen kein Unterschreiten der Mindestlohnsumme innerhalb von 7 Jahren nach dem Erwerb (§ 28a Abs. 4 S. 1 Nr. 1 ErbStG) und kein Verstoß gegen die ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 16 Die Regelung der Verschonungsbedarfsprüfung beruht weitgehend auf dem ursprünglichen Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom September 2015. Rz. 17 In dem damaligen Entwurf wurde die geplante Neuregelung wie folgt begründet (BT-Drs. 18/5923, S. 32 ff.): Zitat Die Vorschrift regelt die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014 – 1 BvL 21/12 – erf...mehr