Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit dem "Mehrwertsteuer-Paket für den elektronischen Handel" hat die Europäische Union ein Bündel an verschiedenen Maßnahmen zusammengestellt, um den europäischen Binnenmarkt zeitgemäß auszugestalten und insbesondere durch eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der mehrwertsteuerlichen Regeln gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Unternehme...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit dem "Mehrwertsteuer-Paket für den elektronischen Handel" hat die Europäische Union ein Bündel an verschiedenen Maßnahmen zusammengestellt, um den europäischen Binnenmarkt zeitgemäß auszugestalten und insbesondere durch eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der mehrwertsteuerlichen Regeln gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Unternehme...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Angaben auf den Teilseiten 1 bis 5

Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Angaben, die i. R. d. Registrierungsanzeige zu machen sind, ergeben sich aus Unionsrecht (u. a. Art. 369c MwStSystRL, Art. 57e MwStVO, vgl. auch S/R, Rz. 31 ff.) und werden durch die Durchführungsverordnung 194/2020/EU vom 12.02.2020 (ABl. EU Nr. L 40, S. 114; Zusammenarbeits-DVO) ergänzt. Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Abgabe der E...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Registrierungsanzeige

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer bzw. der Vertreter muss sich, um das Verfahren in Anspruch nehmen zu können, in einem EU-Mitgliedstaat (dem sog. Mitgliedstaat der Identifizierung) registrieren; die Teilnahme ist nur einheitlich für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union und für alle Fernverkäufe, die gem. § 18k Abs. 1 S. 1 UStG in den Anwendungsbereich ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Inhalt der Steuererklärung

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer muss in der Steuererklärung seine Registrierungsnummer (NETP-Identifikationsnummer) und den Besteuerungszeitraum (Jahr und Quartal), für den die Steuererklärung abgegeben wird, angeben. Abb. 3 Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Auf den folgenden Teilseiten (siehe Abb. 3) sind dann, getrennt für jeden Mitgliedstaat, in dem der Sond...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Inhalt der Steuererklärung

Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer muss in der Steuererklärung seine USt.-IdNr. (ohne Länderkennung) und den Besteuerungszeitraum (Jahr und Quartal), für den die Steuererklärung abgegeben wird, für Zwecke der Identifizierung angeben. Falls es innerhalb eines Quartals einen Wechsel des Mitgliedstaats der Identifizierung gegeben hat und der Unternehmer daher inne...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Inhalt der Steuererklärung

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer muss in der Steuererklärung seine IOSS-Identifikationsnummer bzw. im Fall der Vertretung durch einen Vertreter gem. § 18k UStG muss dieser ergänzend auch seine Vertreter-Identifikationsnummer angeben. Daneben ist der Besteuerungszeitraum (Jahr und Monat), für den die Steuererklärung abgegeben wird, anzugeben. Falls es innerhal...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Verfahrensrecht

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Auf das besondere Besteuerungsverfahren sind, soweit die Anzeige nach § 18k Abs. 1 S. 1 UStG gegenüber dem BZSt erfolgt und dieses die Steuererklärungen den zuständigen Finanzbehörden der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union übermittelt, die §§ 2a, 29b–30, 32a–32j, 80, 87a, 87b und der Zweite Abschnitt des Dritten Teils und der Sieb...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Aufzeichnungspflichten

Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 22g Abs. 1 UStG müssen Zahlungsdienstleister bei grenzüberschreitenden Zahlungen umfangreiche Informationen aufzeichnen. Sie sind allerdings nicht verpflichtet, ihnen nicht vorliegende Informationen aktiv zu erfragen (Normwortlaut: "Von den ihnen vorliegenden Informationen"). Aufzuzeichnen sind bezogen auf den Zahlungsempfänger: Name oder...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Verfahrensrecht

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Auf das besondere Besteuerungsverfahren sind, soweit die Anzeige nach § 18i Abs. 1 S. 1 UStG gegenüber dem BZSt erfolgt und dieses die Steuererklärungen den zuständigen FinBeh der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union übermittelt, die §§ 2a, 29b bis 30, 32a bis 32j, 80, 87a, 87b und der Zweite Abschnitt des Dritten Teils und der Sieb...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Verfahrensrecht

Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Auf das besondere Besteuerungsverfahren sind, soweit die Anzeige nach § 18j Abs. 1 S. 1 UStG gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern erfolgt und dieses die Steuererklärungen den zuständigen FinBeh der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union übermittelt, die §§ 2a, 29b bis 30, 32a bis 32j, 80, 87a, 87b und der Zweite Abschnitt des Dr...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wie einleitend erwähnt, richtet sich diese Vorschrift an alle Unternehmer, die Fernverkäufe von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR ausführen. Die folgenden Steuerpflichtigen können die Sonderregelung in Anspruch nehmen (§ 18k Abs. 1 S. 1 und 3 UStG; vgl. Erläuterungen zu den Mehrwertste...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1.1 Abgabefrist der Steuererklärungen

Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Besteuerungszeitraum ist das Kalendervierteljahr (§ 16 Abs. 1c S. 1 UStG). Die Steuererklärung ist innerhalb eines Monats nach Ablauf jedes Besteuerungszeitraums einzureichen (§ 18i Abs. 3 S. 1 UStG). Somit sind die Steuererklärungen zu den folgenden Stichtagen zu übermitteln:mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 18j UStG, der bereits zum 01.04.2022 in Kraft getreten ist (vgl. Art. 50 Abs. 5 JStG 2020 vom 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096), regelt die Erhebung der Mehrwertsteuer auf den i. g. Fernverkauf, für Lieferungen innerhalb eines Mitgliedstaates über eine elektronische Schnellstelle und auf alle am Ort des Verbrauchs ausgeführten Dienstleistungen ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift definiert, unter welchen Bedingungen die Teilnahme an dem besonderen Besteuerungsverfahren, dem sog. EU-OSS, möglich ist (https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/One-Stop-Shop_EU/one_stop_shop_eu_node.html). Folgende Leistungen werden vom besonderen Besteuerungsverfahren erfasst (§ 18j Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 UStG): Liefe...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3 Angabe auf der Teilseite 5 – Registrierungsbeginn

Rz. 33 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wie auch im besonderen Besteuerungsverfahren gem. § 18i UStG hat die Anzeige zur Registrierung grundsätzlich vor Beginn des Besteuerungszeitraums zu erfolgen, in dem der Unternehmer erstmalig von dem besonderen Besteuerungsverfahren Gebrauch machen möchte (vgl. Abb. 3a "Regelfall") (§ 18j Abs. 1 S. 3 UStG). Da der Besteuerungszeitraum das jew...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Erklärung zur Anzeige

Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer muss sich, um das Verfahren in Anspruch nehmen zu können, in nur einem EU-Mitgliedstaat (dem sog. Mitgliedstaat der Identifizierung) registrieren; die Teilnahme gilt dann einheitlich für alle Mitgliedstaaten der EU (§ 18i Abs. 1 S. 2 und 4 UStG). Dem Steuerpflichtigen steht es dabei frei, den Mitgliedstaat der Identifizierung ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wie bereits erwähnt, richtet sich diese Vorschrift ausschließlich an nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, d. h. an Unternehmer, die weder den Sitz ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit noch eine feste Niederlassung in der EU haben. Unschädlich ist hingegen die bloße umsatzsteuerliche Registrierung in einem EU-Mitgliedstaat (S/R, Rz....mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Angaben auf den Teilseiten 1–3

Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Angaben, die i. R. d. Registrierungsanzeige zu machen sind, ergeben sich aus Unionsrecht (u. a. Art. 361 Abs. 1 MwStSystRL, vgl. auch S/R, Rz. 24 ff.) und werden durch die Durchführungsverordnung 194/2020/EU vom 12.02.2020 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung 904/2010/EU des Rates hinsichtlich der Sonderregelungen für Steuerpflich...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Ausschluss vom Besteuerungsverfahren

Rz. 61 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Neben der Entscheidung des Unternehmers, seine Teilnahme an dem besonderen Besteuerungsverfahren zu beenden, hat das BZSt unter gewissen Bedingungen die Möglichkeit, den Unternehmer von der Teilnahme auszuschließen (§ 18k Abs. 6 UStG). Diese Möglichkeit steht dem BZSt dann frei, wenn der Unternehmer seinen Verpflichtungen aus der Teilnahme an ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Überblick

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch die Einfügung des § 21a UStG wird Art. 2 Nr. 31 der Richtlinie (EU) 2017/2455 des Rates vom 05.12.2017 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG und der Richtlinie 2009/132/EG in Bezug auf bestimmte mehrwertsteuerliche Pflichten für die Erbringung von Dienstleistungen und für Fernverkäufe von Gegenständen (ABl. L 348 vom 29.12.2017, 7) i. ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Abmeldung vom besonderen Besteuerungsverfahren

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer kann sich von dem besonderen Besteuerungsverfahren abmelden bzw. die Anwendung widerrufen. Der Widerruf ist gegenüber der für dieses Besteuerungsverfahren zuständigen FinBeh, gegenüber der der Unternehmer die Teilnahme an der Sonderregelung angezeigt hat, zu erklären (§ 18j Abs. 1 S. 5 und 6 UStG). Eine Frist ist nicht vorgese...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift definiert, unter welchen Bedingungen die Teilnahme an dem besonderen Besteuerungsverfahren, der sog. One-Stop-Shop, Nicht-EU-Regelung möglich ist (https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/One-Stop-Shop_NichtEU/OneStopShop_NichtEU/onestopshop_­NichtEU_node.html). Die Vorschrift findet ausschließlich Anwendung für nicht im...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4 Angaben auf den Teilseiten 4 und 5 – frühere und aktuelle Registrierungen

Rz. 29 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Auf Teilseite 4 sind vom Steuerpflichtigen selbst bzw. vom im Auftrag handelnden Vertreter gem. § 18k UStG Angaben zu früheren bzw. aktuellen Registrierungen des Unternehmens (Steuerpflichtigen) aufzuführen: die Angabe des Registrierungsstaats nebst IOSS-Identifikationsnummer, unter denen das Unternehmen in der Vergangenheit an der Sonderregel...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Zahlungsdienstleister und weitere Begriffsdefinitionen

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die wesentlichen Begriffsdefinitionen verweisen auf das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, was die Arbeit mit der Vorschrift nicht unbedingt erleichtert. Für den zentralen Begriff des Zahlungsdienstleisters verweist § 22g Abs. 7 Nr. 1 UStG auf § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1–3 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes. Damit sind erfasst: Unternehmen, die gewerbs...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Ausschluss vom Besteuerungsverfahren

Rz. 57 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Neben der Entscheidung des Unternehmers, seine Teilnahme an dem besonderen Besteuerungsverfahren zu beenden, hat das BZSt unter gewissen Bedingungen die Möglichkeit, den Unternehmer von der Teilnahme auszuschließen (§ 18i Abs. 5 UStG). Diese Möglichkeit steht dem BZSt dann frei, wenn der Unternehmer seinen Verpflichtungen resultierend aus der ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Ausschluss vom Besteuerungsverfahren

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Neben der Entscheidung des Unternehmers, seine Teilnahme an dem besonderen Besteuerungsverfahren zu beenden, hat das BZSt unter gewissen Bedingungen die Möglichkeit, den Unternehmer von der Teilnahme auszuschließen (Abschn. 18j.1. Abs. 7 UStAE, Art. 58 ff. MwStVO). Diese Möglichkeit steht dem BZSt dann frei, wenn der Unternehmer seinen Verpfli...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Bezug auf den Tatbestand der Lieferungen richtet sich die Regelung an alle Unternehmer – unabhängig von dem Land ihrer Ansässigkeit (§ 18j Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG). Sonstige Leistungen können allerdings nur von im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern über das besondere Besteuerungsverfahren gemeldet werden (§ 18j Abs. 1 S. 1 Nr. 2 US...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3 Angabe auf der Teilseite 4 – Registrierungsbeginn

Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich hat die Anzeige zur Registrierung vor Beginn des Besteuerungszeitraums zu erfolgen, in dem der Unternehmer erstmalig von dem besonderen Besteuerungsverfahren Gebrauch machen möchte (vgl. Abb. 2a Regelfall; §§ 18i Abs. 1 S. 3 i. V. m. 16 Abs. 1c S. 1 UStG). Da der Besteuerungszeitraum das jeweilige Kalendervierteljahr umfasst (vg...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1.2 Zahlungsfrist

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sofern Deutschland der Staat der Identifizierung ist, ist die Zahlung der ermittelten Steuer unter Angabe der Referenznummer (vgl. Rz. 37) der betreffenden Steuererklärung bis zum Ende des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Monats (§ 18k Abs. 4 S. 3 UStG) auf das Konto der Bundeskasse zu leisten. Als Verwendungszweck ist bei der erstmalige...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch die Einfügung des § 18j UStG wird Art. 2 Nr. 21–29 der Richtlinie (EU) 2017/2455 des Rates vom 05.12.2017 zur Änderung der MwStSystRL und der Richtlinie 2009/132/EG in Bezug auf bestimmte mehrwertsteuerliche Pflichten für die Erbringung von Dienstleistungen und für Fernverkäufe von Gegenständen (ABl. L 348 vom 29.12.2017, 7), mit dem Ti...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1.2 Zahlungsfrist

Rz. 48 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Zahlung der ermittelten Steuer ist unter Angabe des Kassenzeichens, welches der Unternehmer nach der erstmaligen Zahlung mitgeteilt bekommt bis zum Ende des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Monats auf das Konto der zuständigen Bundeskasse zu leisten.mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 18i UStG, der bereits zum 01.04.2022 in Kraft getreten ist (vgl. Art. 50 Abs. 5 JStG 2020 vom 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096), regelt die Erhebung der Mehrwertsteuer auf alle am Ort des Verbrauchs ausgeführten Dienstleistungen für nicht in der Gemeinschaft ansässige Unternehmer an Nichtunternehmer mit Sitz oder Wohnsitz im Gemeinschaftsgebiet...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1.2 Zahlungsfrist

Rz. 43 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sofern Deutschland der Staat der Identifizierung ist, ist die Zahlung der ermittelten Steuer unter Angabe der Registrierungsnummer (vgl. Rz. 33) der betreffenden Steuererklärung bis zum Ende des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Monats (§ 18i Abs. 3 S. 3 UStG) auf das Konto der Bundeskasse zu leisten.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Abmeldung vom besonderen Besteuerungsverfahren

Rz. 54 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer kann sich von dem besonderen Besteuerungsverfahren abmelden bzw. die Anwendung widerrufen. Der Widerruf ist gegenüber der für dieses Besteuerungsverfahren zuständigen FinBeh, gegenüber der der Unternehmer die Teilnahme an der Sonderregelung angezeigt hat, zu erklären (§ 18i Abs. 1 S. 5 und 6 UStG). Eine Widerrufsfrist wird nic...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch die Einfügung des § 18k UStG wird Art. 2 Nr. 30–31 der Richtlinie (EU) 2017/2455 des Rates vom 05.12.2017 zur Änderung der MwStSystRL und der Richtlinie 2009/132/EG in Bezug auf bestimmte mehrwertsteuerliche Pflichten für die Erbringung von Dienstleistungen und für Fernverkäufe von Gegenständen (ABl. L 348 vom 29.12.2017, 7), die mit de...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Connemann/Meyer-Burow, VAT in the Digital Age – ViDA/Vorschläge der Europäischen Kommission v. 8.12.2022 zur Modernisierung des Mehrwertsteuerrechts und Eindämmung des Mehrwertsteuerbetrugs, NWB 2023, 2284. Deutsche Steuer-Gewerkschaft, E-Rechnung: eine wirksame Maßnahme zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug?/Digitales Meldesystem geplant, DSTG-Magazin 7/8 2023, 16. Eggers/Sch...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Erklärungspflichten

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit der Registrierung für das besondere Besteuerungsverfahren sind entsprechende Compliance-Pflichten verbunden. So muss der Unternehmer bis zum Ende des Monats, der auf den Ablauf des Besteuerungszeitraums folgt, seine Steuererklärungen elektronisch dem BZSt übermitteln (§ 18i Abs. 3 S. 1 UStG). Dabei hat er die Steuer für den entsprechenden...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Bunjes, 22. Aufl. 2023, UStG § 18k. Kombert/Kratz/Stumm, E-Commerce und Umsatzsteuer, 2021. Sölch/Ringleb, 99. EL Oktober 2023, UStG § 18k. https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/Import­OneStopShop/importonestopshop_node.html. https://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Warenverkehr/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Post-und-K...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Bunjes, 22. Aufl. 2023, UStG § 18j. Kombert/Kratz/Stumm, E-Commerce und Umsatzsteuer, 2021. Sölch/Ringleb, 99. EL Oktober 2023, UStG § 18j. Verwaltungsanweisungen Europäische Kommission, Leitfaden für die einzige Anlaufstelle für die Mehrwertsteuer (gültig ab 1. Juli 2021) Hinweise/Richtlinien/Verordnungen UStAE: Abschn. 18j.1.–18.j.9. MwSt-DVO: Art. 57a Nr. 2 ff. MwStSystRL: Art. 3...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5.3 Ab 01.01.2028

Rz. 23 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ab 2028 sind die neuen Anforderungen an die E-Rechnungen und ihre Übermittlung dann zwingend einzuhalten. Damit werden auch die Voraussetzungen geschaffen für das im Koalitionsvertrag vorgesehene Meldesystem bzw. die EU-seitig geplanten ViDA-Maßnahmen. Um die Ausgestaltung des strukturierten elektronischen Formats der elektronischen Rechnunge...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 22g UStG verpflichtet sog. Zahlungsdienstleister, die grenzüberschreitende Zahlungen für Kunden vornehmen, grundsätzlich dazu, umfangreiche Aufzeichnungen zu diesen Zahlungen vorzunehmen und diese Daten in strukturierter Form an das BZSt zu übermitteln. Der Hintergrund ist die verbesserte Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs, die auf EU-Eben...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch die Einfügung des § 18i UStG wird Art. 2 Nr. 14–20 der Richtlinie (EU) 2017/2455 des Rates vom 05.12.2017 zur Änderung der MwStSystRL und der Richtlinie 2009/132/EG in Bezug auf bestimmte mehrwertsteuerliche Pflichten für die Erbringung von Dienstleistungen und für Fernverkäufe von Gegenständen (ABl. L 348 vom 29.12.2017, 7), mit dem Ti...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Grenzüberschreitende Zahlungen

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine grenzüberschreitende Zahlung i. S. d. Vorschrift ist eine Zahlung, die ein Zahler, der sich in einem Mitgliedstaat der EU mit Ausnahme der in Art. 6 MwStSystRL genannten Gebiete (dazu gehört u.a. die Insel Helgoland) befindet, an einen Zahlungsempfänger in einem anderen Mitgliedstaat oder im Drittlandsgebiet erbringt (§ 22g Abs. 2 UStG). ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Erklärungspflichten

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit der Registrierung für das IOSS-Verfahren sind entsprechende Compliance-Pflichten verbunden. So muss der Unternehmer oder der im Auftrag handelnde Vertreter bis zum Ende des Monats, der auf den Ablauf des Besteuerungszeitraums folgt, die Steuererklärungen elektronisch dem BZSt übermitteln (§ 18k Abs. 4 S. 1 UStG). Dabei hat der Unternehmer...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Aufgaben des BZSt und datenschutzrechtliche Aspekte

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Das BZSt nimmt von den Zahlungsdienstleistern die übermittelten Zahlungsinformationen entgegen und prüft sie ausschließlich automatisiert auf Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Übereinstimmung mit dem amtlich vorgeschriebenen Datensatz (§ 22g Abs. 8 S. 1 UStG). Anschließend werden die Daten an das zentrale elektronische Zahlungsinformationssy...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 18k UStG, der zum 01.04.2021 in Kraft getreten ist (vgl. Art. 50 Abs. 5 JStG 2020 vom 21.12.2020, BGBl I 2020, 3096), regelt die Besteuerung von Fernverkäufen von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR (verbrauchsteuerpflichtige Waren sind von der Anwendung der Sonderregelung ausgeschlosse...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.6 Prüfung nach erfolgter Eingabe, Bekanntgabe

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Erhalt der eingegebenen Registrierungsangaben prüft der Mitgliedstaat der Identifizierung den Antrag – soweit möglich – dahingehend, ob der Steuerpflichtige die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Regelung erfüllt, keine Registrierung für dieselbe Regelung bereits in einem anderen Mitgliedstaat besteht bzw. der Unternehmer von der I...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.1 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift definiert, unter welchen Bedingungen die Teilnahme an dem besonderen Besteuerungsverfahren (IOSS-Verfahren) möglich ist. Bei Inanspruchnahme der Sonderregelung ist die Einfuhr gem. § 5 Abs. 1 Nr. 7 UStG steuerfrei. Die Mehrwertsteuer wird vom Erwerber als Teil des Kaufpreises entrichtet (vgl. Erläuterungen zu den Mehrwertsteuerv...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4 Prüfung nach erfolgter Eingabe, Bekanntgabe

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Erhalt der eingegebenen Registrierungsangaben prüft der Mitgliedstaat der Identifizierung den Antrag – soweit möglich – dahingehend, dass der Steuerpflichtige die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Regelung erfüllt, keine Registrierung für dieselbe Regelung bereits in einem anderen Mitgliedstaat besteht bzw. ob der Unternehmer ggf....mehr