Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.3.1.3 Erfordernis einer Sicherheitsleistung i. S.v. Satz 2

Sicherheitsleistungen als Regel mit Ausnahmen Rz. 337 Gem. § 6 Abs. 4 S. 2 AStG ist dem Antrag "in der Regel nur gegen Sicherheitsleistungen stattzugeben". Der Wortlaut wird als "auslegungsbedürftig" bezeichnet.[1] Überwiegend wird der Wortlaut dahingehend interpretiert, die Sicherheitsleistung werde als "Regelfall" angeordnet.[2] Nach einer anderen Auffassung soll sich das "...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.5 Zivilrechtliche Folgen bei Sitzverlegung über die Grenze

Tz. 78 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Bei der Sitzverlegung über die Grenze ist zu unterscheiden zwischen der Verlegung des Verwaltungssitzes (Ort der Geschäftsleitung) und der Verlegung des statutarischen Sitzes (Satzungssitz). Ferner ist zu differenzieren zwischen der Verlegung in das Inl (Zuzugsfälle) und in das Ausl (Wegzugsfälle). Die zivilrechtlichen Folgen aus der Sitzver...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) EuGH-Entscheidung in der Rechtssache Hornbach-Baumarkt

Rz. 46.2 [Autor/Stand] Urteilssachverhalt. Dass die Finanzverwaltung mit o.g. Sichtweise falsch lag, zeigt das EuGH-Urteil v. 31.5.2018 in der Rechtssache Hornbach-Baumarkt.[2] Der Entscheidung liegt der folgende Sachverhalt zugrunde: Geklagt hatte die in Deutschland ansässige Hornbach-Baumarkt AG. Diese war im Streitjahr 2003 über die Hornbach International GmbH und deren n...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (a) Tax Rulings als Gegenstand der Beihilfenkontrolle

Rz. 52 [Autor/Stand] Zweck und (mögliche) Wirkung von Tax Rulings. Tax Rulings sollen den Unternehmen Rechts- und Planungssicherheit gewähren. Diese ist für Unternehmen nicht nur bei anstehenden Investitionen und Umstrukturierungen, sondern auch bei Verrechnungspreissachverhalten von Bedeutung, da Verrechnungspreise die Grundlage für die Steuerlast eines Unternehmens in eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1.2 Am Umwandlungsvorgang beteiligte natürliche Personen (§ 1 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG)

Tz. 154 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Natürliche Personen müssen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb des Hoheitsgebiets eines Mitgliedstaats der EU oder eines EWR-Staats haben und dürfen nicht auf Grund eines DBA außerhalb des Hoheitsgebiets dieser Staaten ansässig sein. Tz. 155 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die Definition der Begriffe "Wohnsitz" und "gewöhnlicher...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.2.3 Umfangreiche Verschärfung der Wegzugsbesteuerung durch das ATAD-UmsG

Rz. 15 Obschon der persönliche Anwendungsbereich der Anti Tax Avoidance Directive (ATAD)[1] der EU sich auf Körperschaftsteuersubjekte beschränkte (Art. 1 ATAD), wurde die Umsetzung nämlicher Richtlinie zum Anlass genommen, die Vorschriften über die Wegzugsbesteuerung für natürliche Personen zu verschärfen. Hintergrund war eine Entscheidung des EuGH, der zufolge hinsichtlich...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 1.4.1.2 Verhältnis zum AEUV

Rz. 14 Kein Verstoß gegen (aufgehobene) Verpflichtung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: § 20 Abs. 1 AStG wird im Schrifttum[1] als Verstoß gegen Art. 293 Spiegelstrich 2 EGV eingestuft. Zwar erfolgte die Aufhebung dieser Vorschrift mit dem Vertrag von Lissabon, nach wohl h. M.[2] ist hierdurch keine Rechtsänderung verbunden. Die Vorschrift regte bei Erforderlichkeit die ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) EuGH-Entscheidung in der Rechtssache SGI

Rz. 46 [Autor/Stand] Urteilssachverhalt. Seit der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache SGI [2] steht fest, dass eine diskriminierende Verrechnungspreiskorrektur nach § 1 jedenfalls im Verhältnis zu EU-Gesellschaften die Grundfreiheiten des AEUV beschränkt. Grundlage dieser Entscheidung war eine belgische Vorschrift, nach der Verrechnungspreiskorrekturen durchzuführen sind...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 4. Mehrjahresanalysen

Rz. 718 [Autor/Stand] Einbeziehung von Vergleichswerten mehrerer (Vor-)Jahre. Tz. 3.75 bis 3.79 OECD-Leitlinien behandeln die Einbeziehung von Daten mehrerer Jahre in die Vergleichbarkeitsanalyse. In der Verrechnungspreispraxis werden Vergleichbarkeitsanalysen vielfach auf mehrere Jahre bezogen, um die Verlässlichkeit der abgeleiteten methodenspezifischen Vergleichswerte zu ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Bestimmung von Vergleichsgeschäftsvorfällen und Vergleichswerten im Rahmen eines tatsächlichen Fremdvergleichs

a) Einordnung Rz. 687 [Autor/Stand] Unterschiedliche methodische Ansätze. Die Beantwortung der Frage, ob im zu beurteilenden Einzelfall von einer tatsächlichen oder fiktiven Unabhängigkeit der Geschäftspartner und von einer direkten oder indirekten bzw. uneingeschränkten oder eingeschränkten Vergleichbarkeit der Verhältnisse ausgegangen werden muss, bestimmt die Wahl des Verf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Subsidiarität/Erstattungslage und persönliche Tatbestandsvoraussetzungen inkl Herkunftsstaat (Abs 6 S 1, S 2 Nr 1)

Tz. 61 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Gem Abs 6 S 2 Nr 1 ist die Erstattung nach Abs 6 ausgeschlossen, "soweit" eine solche "nach anderen Vorschriften vorgesehen" ist (Subsidiarität). Gemeint sind damit namentlich Ansprüche gem § 44a Abs 9 EStG und § 50c EStG (ggf iVm DBA). Das "vorgesehen" bedeutet, dass auf das abstrakte Bestehen abzustellen ist, die Subsidiarität also auch da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Persönliche Antragsberechtigung und Verfahren (Abs 5 S 1 und 6)

Tz. 53 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Pers antragsberechtigt iSd Abs 5 S 1 sind ausschl (zu weiteren Zweifelsfällen s Tz 51) iSd § 2 Nr 1 (nicht: Nr 2) KStG beschr stpfl (Abs 5 S 1 Nr 1 1. Hs) EU/EWR-Kap-Ges (iSd Verweises in Abs 5 S 1 Nr 1 Buchst a; zu Drittstaaten-Kap-Ges s schon Tz 51), welche Sitz und Geschäftsleitung im EU/EWR-Raum haben (Abs 5 S 1 Nr 1 Buchst b, nach diesem W...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und EStG, Übersicht Änderungsgesetze

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Quantitative Ermittlung

Rz. 830 [Autor/Stand] Mehrjahresanalysen. Bei Anwendung der geschäftsvorfallbezogenen Nettomargenmethode finden sich in der Praxis meist Mehrjahresanalysen bei der Ableitung vergleichbarer Nettomargen. Allerdings werden solche Mehrjahresanalysen weder von den OECD-Leitlinien noch den VWG-VP zwingend vorgeschrieben. Vielmehr wird mit den Formulierungen "ist es häufig nützlich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.2 Erstmalige Anwendung des § 8c Abs 1a KStG (§ 34 Abs 6 KStG idF des Kroatien-StAnpG)

Tz. 37 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 § 34 Abs 7c S 2 bis 5 KStG, der durch das Kroatien-StAnpG zu Abs 6 (S 1 bis 4) und durch das Ges zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer stlicher Vorschriften neu gefasst wurde, regelt die erstmalige Anwendung der sog Sanierungsklausel iSd § 8c Abs 1a KStG idF des WachstumsBG für den VZ 20...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Einordnung durch den EuGH

Rz. 55 [Autor/Stand] Sachverhalt in der Rechtssache C-885/19 P (Fiat). Fiat Finance and Trade (nachfolgend: FFT) ist ein in Luxemburg ansässiges Unternehmen der Fiat/Chrysler-Automobilgruppe, das anderen Unternehmen dieser Gruppe Finanzierungen zur Verfügung stellt. Das Unternehmen erhielt von der luxemburgischen Steuerverwaltung im Jahr 2012 einen Steuervorbescheid, in dem ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.4 Anforderungen an den zeitlichen Rahmen der Anteilsveräußerung oder Verwirklichung der Ersatztatbestände ("Sperrfrist")

Tz. 19 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Zeitlich befristeter Anwendungsbereich für den nachträglichen Einbringungsgewinn (§ 22 Abs 1 und 2 UmwStG) Die Regelungen des § 22 UmwStG beschränken sich tatbestandsmäßig auf eine zeitliche Anwendung "innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt" (s § 22 Abs 1 S 1 und Abs 2 S 1 UmwStG). Nur sperrfristschädliche ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Rezeption der Hornbach-Doktrin in der Rechtsprechung des BFH

Rz. 46.7 [Autor/Stand] BFH-Urteil v. 27.2.2019 – I R 73/16. Erstmalig aufgegriffen hatte der BFH die Grundsätze der Hornbach-Baumarkt-Entscheidung in seinem Urteil v. 27.2.2019 (I R 73/16) [2] und den darauf Bezug nehmenden Folgeurteilen. Gegenständlich war dort die Frage nach der Möglichkeit, Wertminderungen in Gesellschafterdarlehensforderungen auf der Basis von § 1 zu beri...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 117 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Sprachunkundigkeit, Allgemeines [Rdn 1683]

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 3.2.1 Voraussetzungen

Rz. 345 Die notwendige Substanz wird im Gesetz als "wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit" definiert. Damit macht sich der Gesetzgeber die Begrifflichkeit des Art. 7 Abs. 2 Buchst. a ATAD zu eigen. Er weicht damit auch von der früheren Gesetzesfassung ("tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit") und von der Wortwahl des EuGH ("wirkliche wirtschaftliche Tätigkeit"[1]) ab. Zwar ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.3.2 Anwendungsregel

Rz. 29 Dieses zeitliche Auseinanderfallen war nach Ansicht des Gesetzgebers offenbar nicht vermeidbar. Anderenfalls wäre für die Vz 2020 und 2021 auf ein Nahestehen i. S. v. § 1 Abs. 2 AStG i. d. F. vor dem ATADUmsG abzustellen gewesen. Die Vorschrift des § 4k EStG entspricht ebenso wie die in § 1 Abs. 2 AStG vorgenommenen Änderungen den unionsrechtlichen Vorgaben durch ATAD...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Weiteranwendung des § 21 UmwStG aF (§ 27 Abs 3 Nr 3 UmwStG)

Tz. 14 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 27 Abs 3 Nr 3 S 1 UmwStG ist § 21 UmwStG aF für solche einbringungsgeborenen Anteile weiter anzuwenden, die auf einer unter das UmwStG aF fallenden Einbringung beruhen. Dies ergibt sich uE bereits aus § 27 Abs 2 UmwStG (s Tz 9). § 21 UmwStG aF ist uE auch auf die nach § 20 Abs 3 S 4 bzw § 21 Abs 2 S 6 UmwStG in Neueinbringungsfällen en...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 1.3 Normzweck

Rz. 20 § 8 AStG regelt den sachlichen Anwendungsbereich der Hinzurechnungsbesteuerung.[1] Mithin verfolgt die Norm den Zweck, die der Hinzurechnungsbesteuerung zu unterwerfenden Einkünfte abzugrenzen.[2] Sie trennt somit "die Spreu vom Weizen".[3] Dies betrifft aus unionsrechtlichen Gründen nicht mehr nur die Frage der Art der Einkünfte und der Niedrigbesteuerung, sondern ge...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.2.2 Neufassung der Norm durch das SEStEG und Folgeänderungen

Rz. 12 Durch das SEStEG wurde § 6 AStG weitreichend überarbeitet und dabei modifiziert und ergänzt. Hintergrund der umfangreichen Änderungen waren insbesondere Entscheidungen des EuGH. So hat der Gerichtshof eine dem § 6 AStG vergleichbare französische Regelung für unionsrechtswidrig gehalten, weil diese an den Wegzug eine Abschlussbesteuerung knüpfte und dabei eine Steuerst...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.6.2.7 Unionsrechtskonformität der Nichtberücksichtigung nachträglicher Wertminderungen

Rz. 113 Anders als nach § 6 Abs. 6 AStG a. F. können nach dem Wegzug eintretende Wertminderungen nicht im Inland berücksichtigt werden. Dies begegnet nach hier vertretener Auffassung keinen unionsrechtlichen Bedenken. [1] Die jüngere EuGH-Rechtsprechung[2] bestätigt dies[3] und weicht insoweit von früheren Entscheidungen ab.[4] Soweit die Entscheidung des EuGH in Jacob/Lassus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2.2 Gewinnabführungsvertrag nach ausländischem Recht liegt vor

Tz. 342 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Als Reaktion auf die Einleitung eines förmlichen Vertragsverletzungsverfahrens seitens der EU-Kommission v 26.07.2019 (dazu s Tz 100) erkennt D nunmehr einen nach ausl Recht abgeschlossenen GAV unter folgenden Voraussetzungen an (s Vfg der OFD Ffm v 12.11.2019, DStR 2019, 2701 und v 09.07.2020, DB 2020, 1768): Zitat Die Regelungen des ausl GA...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 1.6.2 Unionsrecht

Rz. 70 Anders als die ATAD enthält § 8 Abs. 1 AStG keinen Passiv-, sondern einen Aktivkatalog. Darin allein ist kein Verstoß gegen die unionsrechtlichen Vorgaben zu erkennen.[1] Das von der ATAD vorgegebenen Mindestschutzniveau wird m. E. eingehalten, wenngleich im deutschen Recht Einkünfte teilweise als aktiv qualifizieren können, die in der ATAD als passiv genannt sind.[2]...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Übertragender (formwechselnder) Rechtsträger (§ 1 Abs 4 S 1 Nr 2 UmwStG)

Tz. 161 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Beim übertragenden Rechtsträger ist zu differenzieren. Keinen weiteren pers Eingangsvoraussetzungen mit der Folge, dass jeder für die jeweilige Umwandlungsart zugelassene Rechtsträger aus einem EU-, EWR- oder Drittstaat als Überträgerin in Frage kommt, unterliegen:mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 3. Grenzüberschreitender Rechtsverkehr

Rz. 68 Im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr (wenigstens eine der Parteien muss ihren Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der EU haben) kann bei fälligen Geldforderungen der Antrag auf Erlass eines Europäischen Mahnbescheids gestellt werden.[68] Das gilt jedoch nicht für Dänemark.[69] Die Schweiz ist trotz Luganer Übereinkommen nicht beteiligt. A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich des UmwStG

Tz. 63 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 UE sind die pers Anwendungsvoraussetzungen des § 1 Abs 4 S 1 Nr 1 und 2 UmwStG zu prüfen. GlA s Brühl/Weiss (DStR 2021, 1617, 1622 und DStR 2021, 889, 892); s Förster (IStR 2022, 109, 111); und s Haase (Ubg 2021, 193, 196). Bei Nichtvorliegen dieser Voraussetzungen ist die Option zwar möglich, es kommt jedoch nach allg ertragstlichen Grundsä...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 3.1.1 Hintergrund, Terminologie, Regelungskonzeption und Abgrenzung

Rz. 330 Mit der Hinzurechnungsbesteuerung einher geht eine Schlechterbehandlung ausländischer Tochtergesellschaften, die zugleich eine Beschränkung der Grundfreiheiten darstellt.[1] Diese Beschränkung kann durch das Ziel der Vermeidung von Steuerumgehungen gerechtfertigt werden, was wiederum eine verhältnismäßige Ausgestaltung der Hinzurechnungsbesteuerung voraussetzt. In di...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 3.3.1.2 Unbeschränkt steuerpflichtiger Einkünftebezieher (Rechtssubjekt)

Rz. 60 Der Einkünftebezieher muss unbeschränkt steuerpflichtig sein, d. h. es muss entweder eine natürliche Person (§ 1 Abs. 1 EStG i. V. m. § 8 oder 9 AO) oder ein Körperschaftsteuersubjekt i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG (i. V. m. § 10 oder 11 AO) vorliegen. Auf die Höhe der Beteiligung an einer die Betriebsstätte vermittelnden Personengesellschaft kommt es nicht an. Unerheblich ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2.1 Allgemeines

Tz. 340 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Da § 14 Abs 1 KStG die stliche Anerkennung der Organschaft von dem Vorliegen eines GAV iSd § 291 Abs 1 AktG und dessen tats Durchführung abhängig macht, hat die Fin-Verw in der Vergangenheit einem nach ausl HR abgeschlossenen GAV die Eignung zur Begr einer Organschaft versagt. Da D eine grenzüberschreitende Organschaft mit der Wirkung einer ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Durch das Ges zur Weiterentwicklung der stlichen Verlustverrechnung bei Kö v 20.12.2016 (BGBl I 2016, 2998) ist mit erstmaliger Wirkung für schädliche Beteiligungserwerbe iSd § 8c KStG nach dem 31.12.2015 ein neuer § 8d KStG eingeführt worden, der neben den unveränderten § 8c KStG tritt. Tz. 2 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Mit der neuen Norm will...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.6.3 Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 71 Die Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 49 AEUV, Art. 54 AEUV steht § 1 Abs. 1 AStG , also dem Fremdvergleichsgrundsatz, grundsätzlich nicht im Wege. Gleichwohl steht der in § 1 AStG normierte Fremdvergleichsgrundsatz hin und wieder auch aus unionsrechtlichen Gründen auf der Agenda der Höchstgerichte. Da § 1 AStG nur im grenzüberschreitenden Fall Anwendung findet, insinu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.1 "Abs 1 S 6 Nr 6 und Abs 2 S 6 sind mit der Maßgabe anzuwenden" (§ 22 Abs 8 S 1 UmwStG)

Tz. 120 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Rechtsfolgen des § 22 Abs 8 S 1 UmwStG aus dem Brexit betr ausschl die Anwendung des sperrfristschädlichen Ersatztatbestands gem § 22 Abs 1 S 6 Nr 6 und Abs 2 S 6 UmwStG (Verlust der pers Anwendungsvoraussetzungen wegen passiver Entstrickung). Hier wird der Brexit als unschädlich angesehen (s Tz 121). Dies ändert nichts daran, dass mit d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Wesentliche Definitionen für das UmwStG

Tz. 201 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 1 Abs 5 UmwStG enthält einige für das UmwStG wichtige Definitionen. Dies sind Tz. 202 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die FRL wird als R des Rates v 23.07.1990 über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spa...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (5) Ausländische Versicherungsunternehmen (Abs. 5)

Rz. 3525 [Autor/Stand] Ausübung des Versicherungsgeschäfts über eine Niederlassung. Ausländische Versicherungsunternehmen können im Inland das Versicherungsgeschäft entweder über eine Niederlassung oder im Dienstleistungsverkehr ausüben. Hierfür gelten folgende versicherungsaufsichtsrechtlichen Regelungen: Versicherungsunternehmen mit Sitz in einem EU- bzw. EWR-Mitgliedstaat ...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 86 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Allgemeines [Rdn 1292]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1293 Literaturhinweise: Burhoff, Formwirksamkeitsfragen bei Rechtsmitteln im Straf- und Bußgeldrecht, VRR 2024, 5 K. Peter...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mitwirkungspflichten

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Das Besteuerungssystem geht vom Untersuchungsgrundsatz des § 88 AO (> Ermittlungspflicht des Finanzamts) aus. Dazu dienen auch Mitteilungspflichten Dritter (> Mitteilung an das Finanzamt, > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 165 ff). IdR hat aber zunächst einmal der Stpfl dem FA seine Besteuerungsgrundlagen selbst zu erklären. Sie müssen vollst...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 48 Nichtigkeitsklage, Verfahrensgang [Rdn 694]

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / C. Nicht begünstigter Personenkreis

Nicht zum Kreis der zulageberechtigten Personen gehören:mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 44 Nichtigkeitsklage, mündliche Verhandlung [Rdn 609]

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Teil C: Außerordentliche un... / 39 Nichtigkeitsklage, Frist [Rdn 542]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 543 Literaturhinweise: Happe, Lauf und Berechnun...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.7.3.2 Verhältnis zur ATAD

Rz. 241 Die ATAD schreibt in den Art. 7 und Art. 8 ATAD Regelungen hinsichtlich der Hinzurechnungsbesteuerung vor. Bei der ATAD handelt es sich um keine freiheitsverwirklichende Richtlinie zugunsten des Stpfl., sondern vielmehr um eine „freiheitsbeschränkende“ Richtlinie, die zulasten des Stpfl. wirkt. Dies ergibt sich aus dem in Art. 3 ATAD niedergelegten „Mindestschutznivea...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Verrechnungspreisdokumentation im Lichte der Grundfreiheiten

Rz. 48 [Autor/Stand] Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten im Allgemeinen. Eng verbunden mit der Problematik der Korrektur von Verrechnungspreisen sind die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten.[2] Aus unionsrechtlicher Perspektive kommt dieser Thematik jedenfalls dann eine besondere Bedeutung zu, wenn in Bezug auf den grenzüberschreitenden Sachverhalt höhere Hürde...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / n) Verhältnis zu Art. 25 OECD-MA

Rz. 44 [Autor/Stand] Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Erfolgt eine Korrektur gem. § 1 durch die deutsche Finanzverwaltung, führt dies in der Regel im Hinblick auf die Korrektur von Verrechnungspreisen zwischen verbundenen Unternehmen (nahestehenden Personen) zu einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung. Korrekturen von Verrechnungspreisen für unternehmensinterne Geschäftsb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.2 Verschmelzung (§ 1 Abs 1 Nr 1 1. Alt UmwStG iVm §§ 2–122l UmwG)

Tz. 17 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Verschmelzung ist gesellschaftsrechtlich die Vereinigung des Vermögens mehrerer Rechtsträger durch Übertragung des Vermögens der übertragenden Rechtsträger im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger bei liquidationsloser Vollbeendigung der übertragenden Rechtsträger. Nach § 2 UmwG können Rechtsträger unter Auflösung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.3 Teilnahme von im Inland nicht ansässigen Zuwendungsempfängern an dem Feststellungsverfahren nach § 60a AO?

Tz. 146 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 In der Fachlit wird tw die Rechtsauff vertreten, dass wegen § 63 Abs 5 S 1 Nr 2 AO auch ausl Kö, die im Inl nicht stpfl sind, einen Feststellungsbescheid nach § 60a AO benötigen, um Zuwendungsbestätigungen ausstellen zu dürfen (s Schauhoff/Kirchhain, FR 2013, 301 und s Hüttemann, DB 2013, 774; zur Notwendigkeit eines solchen Feststellungsbe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Einzelbewertung der verlagerten Wirtschaftsgüter bis 2021

a) Überblick Rz. 1306 [Autor/Stand] Gesetzesänderung durch das AbzStEntModG mit Wirkung ab dem VZ 2022. Die Möglichkeiten zur Einzelbewertung der verlagerten Wirtschaftsgüter wurden mit dem AbzStEntModG[2] wesentlich geändert. Vor dem Hintergrund, dass Funktionsverlagerungen, die vor der Änderung durch das AbzStEntModG[3] erfolgt sind, aktuell noch Gegenstand von Betriebsprüf...mehr