Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrlässigkeit

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zfs 5/2016, Grobe Fahrlässi... / Leitsatz

Legt ein VN entflammbare Gegenstände auf einem – scheinbar abgeschalteten – Saunaofen ab und verlässt dann die Sauna, ohne sich über eine verlässliche Abschaltung zu vergewissern, handelt er unter Umständen (und so hier) grob fahrlässig (§ 81 Abs. 2 VVG). Auch wenn er wegen eines Termins weggerufen wird, kann (so hier) die Leistung des Hausratversicherers um 60 % zu kürzen s...mehr

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zfs 5/2016, Grobe Fahrlässi... / Sachverhalt

Die Kl. macht Ansprüche aus ihrer im Jahre 1999 abgeschlossenen Hausratversicherung wegen eines Brandschadens geltend. Im Keller des versicherten Objekts befand sich eine Sauna, die an einem außen angebrachtem Kasten über einen Lichtschalter für das Saunainnere, einen An-/Ausdruckschalter für den Ofen im Inneren der Sauna sowie über einen Temperaturschalter für diesen Ofen v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Verspätetes Vorbringen (S. 1)

Rz. 2 Die Kostenpflicht knüpft in § 137 S. 1 FGO an das verspätete Vorbringen von entscheidungserheblichen Tatsachen an, sodass das Gericht nur dann ermessensfehlerfrei die Kosten dem Obsiegenden auferlegen kann, wenn die Verspätung ursächlich für die Verzögerung des Verfahrens war, die Entscheidung sich also nicht aus anderen Gründen verzögert hat, was heute bei der bekannt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.2 Verletzung der Aufsichtspflicht in Betrieben und Unternehmen

Rz. 100 § 130 OWiG stellt für die Strafverfolgungsorgane ein wichtiges Mittel dar, um im Bereich des Steuerstraf- wie des Steuerordnungswidrigkeitenrechts betriebsbezogene Pflichtverletzungen in Betrieben und Unternehmen zu sanktionieren. Er erfasst den Fall, dass es durch die Verletzung der Aufsichtspflicht in einem Betrieb oder Unternehmen zu einer Steuerverkürzung kommt, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.3 Bekämpfung des Schwarzhandels mit Zigaretten

Rz. 123 Durch § 37 TabStG als Nachfolgevorschrift des § 30a TabStG[1] eröffnet der Gesetzgeber eine vereinfachte Ahndung von Bagatelldelikten im Zusammenhang mit Zigarettenschmuggel. Der Grund dafür liegt in der erheblichen Arbeitsbelastung der Zollfahndungsämter und Staatsanwaltschaften durch die mit dem Schmuggel von Zigaretten verbundenen Verfahren.[2] Folglich erscheint ...mehr

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zfs 4/2016, Keine Regressbe... / 2 Aus den Gründen:

"Die Berufung der Kl. hat in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang Erfolg. Der Kl. steht gegen den Bekl. ein Anspruch auf Zahlung von 7.312,81 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.11.2013 gem. § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. § 86 VVG, der einzig in Betracht kommenden Anspruchsgrundlage, zu." I. Vertragliche Ansprüche aus übergegangen...mehr

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zfs 4/2016, Keine Regressbe... / Leitsatz

Eine Haftungsbeschränkung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz kann in Fällen, in denen ein gutes und gelebtes Nachbarschaftsverhältnis besteht und noch fortbesteht, durch Übertragung der von dem BGH seit dem Jahre 2000 entwickelten und in der Folgezeigt fortgeführten und konkretisierten Rspr. zu einem Regressverzicht des Gebäudeversicherers im Verhältnis zu einem haftpflich...mehr

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AGS 4/2016, Erstreckung der... / 2 Aus den Gründen

Der vom Antragsteller eingelegte Rechtsbehelf ist als Erinnerung zulässig, jedoch nicht begründet. Die Festsetzung der nach § 45 Abs. 1, Abs. 3 S. 1 RVG aus der Landeskasse aufzubringenden Vergütung durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des LSG ist nicht zu beanstanden. Dem Erinnerungsführer steht ein höherer Vergütungsanspruch gegen die Landeskasse nicht zu. Dabei kan...mehr

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Jung, SGB VIII § 89f Umfang... / 2.1.2 Wahrung der Interessen des kostenerstattungspflichtigen Trägers

Rz. 8 Aus der Entscheidungspraxis der Spruchstellen bzw. der Zentralen Spruchstelle heraus hat sich der sog. Interessenswahrungsgrundsatz entwickelt. Er besagt, dass der erstattungsbegehrende und damit die Hilfe gewährende Träger im Interesse des kostenerstattungspflichtigen Trägers sämtliche Mittel ausschöpfen muss, um die erstattungsfähigen Aufwendungen möglichst gering zu...mehr

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zfs 3/2016, Kein Ersatz von... / 2 Aus den Gründen:

" … 1. Ein unmittelbarer vertraglicher Anspruch aus der Kaskoversicherung auf Ersatz der Abschleppkosten besteht nicht. Soweit die AKB unter A.2.7.2 vorsehen, dass die Kosten für das Abschleppen vom Schadensort zur nächst gelegenen Werkstatt ersetzt werden, betrifft dies nur den Versicherungsfall der Beschädigung. Hier liegt aber unstreitig ein Totalschaden nach AKB A.2.6.5 ...mehr

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zfs 3/2016, Sorgfaltspflich... / Sachverhalt

Der Kl. ist Eigentümer einer Combi-Limousine, die serienmäßig mit einem Heckspoiler aus Kunststoff ausgestattet ist. Er brachte das Fahrzeug zur Bekl., die eine Tankstelle mit einer Waschanlage betreibt. Der Kl. ließ sein Fahrzeug in der Portalwaschanlage waschen. Durch den Waschvorgang wurde der Heckspoiler abgerissen. Der Kl. hat eine Fehlfunktion der Waschanlage als Ursac...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 2.4 Insbesondere: Technische Störungen

Rn 9 Die Anfechtungsklage kann auch nicht auf die durch eine technische Störung verursachte Verletzung von Rechten, die nach § 18 auf elektronischem Wege wahrgenommen worden sind, gestützt werden, es sei denn, dem Schuldner ist grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen (§ 20 Abs. 1 Satz 3). Die Norm findet eine Parallele in § 243 Abs. 3 Nr. 1 AktG.mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / § 20 SchVG Anfechtung von Beschlüssen

(1) 1Ein Beschluss der Gläubiger kann wegen Verletzung des Gesetzes oder der Anleihebedingungen durch Klage angefochten werden. 2Wegen unrichtiger, unvollständiger oder verweigerter Erteilung von Informationen kann ein Beschluss der Gläubiger nur angefochten werden, wenn ein objektiv urteilender Gläubiger die Erteilung der Information als wesentliche Voraussetzung für sein ...mehr

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FF 3/2016, FF 3/2016 / Schwiegerelternschenkung

a) Der Rückforderungsanspruch, der Schwiegereltern im Fall einer Schwiegerelternschenkung nach Scheitern der Ehe gegenüber dem Schwiegerkind wegen Störung der Geschäftsgrundlage zustehen kann, unterliegt der dreijährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB, es sei denn, der Anspruch ist auf Vertragsanpassung nach einer Grundstücksschenkung gerichtet, für den die Verjährungsfrist ...mehr

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zfs 3/2016, Grob fahrlässig... / 2 Aus den Gründen:

" … 2. a) Der Kl. steht gegen die Bekl. aus Anlass des streitgegenständlichen Schadenereignisses der geltend gemachte Anspruch auf Zahlung von 584.100 EUR aus § 1 S. 1 VVG i.V.m. § 2 Nr. 9 AB-Sach '95 i.V.m. §§ 1, 2, 6, 10 Nr. 2 lit. a) N VB-Kasko '05 zu. Hiernach hat der VR im Falle des Totalverlustes der versicherten Sache durch eine versicherte Gefahr den Versicherungswer...mehr

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FF 3/2016, Haftungsfallen u... / a) Voraussetzungen

Die Voraussetzungen der Verjährung ergeben sich seit Aufhebung der Sonderregel des § 1378 Abs. 4 BGB zum 1.1.2010 aus den allgemeinen Verjährungsvorschriften der §§ 195 ff. BGB.[1] Zeitlich unterliegt die Zugewinnausgleichsforderung der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB, sie verjährt also, wie früher, in drei Jahren. Allerdings beginnt die Frist nicht mehr von eine...mehr

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zfs 3/2016, Erforderlichkei... / 2 Aus den Gründen:

" … a) Darüber, dass die geltend gemachten Kosten der Anmietung der dem Vermieter des VN gehörenden Doppelhaushälfte der Regelung in Ziff. 3.1.8 “Hotelkosten’ unterfallen, streiten die Parteien nicht." Das LG ist nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme in verfahrensfehlerfreier Beweiswürdigung davon ausgegangen, dass der Kl. der Nachweis gelungen ist, dass die erstattet verlangt...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8.1.1.2 Schuldhafte Pflichtverletzung

Rn 61 Die Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15a Abs. 1, 2 setzt eine schuldhafte Verletzung der Antragspflicht (zum Inhalt, siehe oben Rn. 23 ff.; 20 ff.) voraus. Bzgl. des Verschuldens reicht Fahrlässigkeit hinsichtlich aller Tatbestandsvoraussetzungen.[188] Hierfür spricht auch ein Vergleich mit § 15a Abs. 5. In Bezug auf die Insolvenzreife reicht grds. Erkennbarkei...mehr

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zfs 2/2016, Fahrlässige Ver... / 2 Aus den Gründen:

" … Dem Kl. steht ein Anspruch auf Zahlung gegen die Bekl. wegen einer Leistungsfreiheit in der Haftpflichtversicherung nicht zu. Der Kl. ist nicht leistungsfrei geworden." Es ist unstreitig, dass die Bekl. gegen die Obliegenheit nach D.1.3. der AKB verstoßen hat, wonach sie das versicherte Fahrzeug nicht von einem Fahrer benutzen lassen darf, der nicht die erforderliche Fahr...mehr

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zfs 2/2016, Haftungsausschl... / 2 Aus den Gründen:

" … Das LG hat jedenfalls im Ergebnis zutreffend die Klage abgewiesen." Der Senat ist grds. gem. § 529 ZPO an die erstinstanzlichen Feststellungen gebunden, soweit keine Anhaltspunkte erkennbar sind, die ernstliche Zweifel aufweisen. Das LG hat trotz relativ eindeutiger Aussagen des Sachverständigen nicht die notwendige Überzeugung davon gewinnen können, dass die kompatiblen ...mehr

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zfs 2/2016, Kollision zweie... / 2 Aus den Gründen:

" … Das LG ist bei dieser Abwägung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Bekl. zu einer Quote von 25 % haften und der Kl. sich einen Mithaftungsanteil von 75 % anrechnen lassen muss. Dagegen ist aus Sicht des Senats nichts zu erinnern." aa. Auf Seiten der Bekl. ist in der Tat lediglich die Betriebsgefahr des vom Bekl. zu 1) geführten Motorrades Honda zu berücksichtigen. Ein die B...mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / Ansprüche, Zivilrecht, Regress der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung [Rdn 161]

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zfs 1/2016, Augenblicksvers... / 3 Anmerkung:

Es ist gut, dass das OLG Bamberg in Erinnerung ruft, dass man sich auf Augenblicksversagen nur dann berufen kann, wenn einfache Fahrlässigkeit vorliegt und dass ein tatsächlicher Vortrag dazu erfolgen muss, aufgrund welchen Sachverhalts überhaupt von einem Augenblicksversagen ausgegangen wird. Denn nur dann kann das Rechtsbeschwerdegericht prüfen, ob die Einstufung des Fehlv...mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / StrEG-Entschädigung, Ausschluss, Verhalten [Rdn 335]

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Teil I: Opferentschädigung,... / StrEG-Entschädigung, Deliktsspezifika [Rdn 421]

Rdn 422 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → StrEG-Entschädigung, Allgemeines, Teil I Rdn 281. Rdn 423 1. Das StrEG stellt in den §§ 5, 6 StrEG maßgeblich auf das Verhalten des Verfahrensbetroffenen ab; dabei können Verhaltensweisen auch bestimmten Deliktsgruppen zugeordnet werden, wie sich aus folgender Rechtsprechungsübersicht ergibt (vgl. aber a. → StrEG-Entschädigung, Au...mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / StrEG-Entschädigung, Ausschluss, Obliegenheitsverletzungen [Rdn 314]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Jäger, Jagdschein, Versagung [Rdn 926]

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Teil I: Opferentschädigung,... / Ansprüche, Zivilrecht, Allgemeines [Rdn 78]

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Teil I: Opferentschädigung,... / Ansprüche, Zivilrecht, Mitverschulden des Geschädigten [Rdn 137]

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Teil I: Opferentschädigung,... / StrEG-Entschädigung, Versagung, Allgemeines [Rdn 634]

Rdn 635 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → StrEG-Entschädigung, Allgemeines, Teil I Rdn 281. Rdn 636 1. § 6 StrEG enthält eine Auffang- und Spezialregelung. Ist eine Entschädigung nicht nach § 5 StrEG ausgeschlossen, kann sie nach § 6 StrEG versagt werden (OLG Düsseldorf MDR 1988, 887). Die Ermessensvorschrift enthält mithin Auffangtatbestände für Fälle, die sich nicht unt...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Jäger, Jagdschein, Entziehung und Einziehung [Rdn 905]

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zfs 1/2016, Sicherungshalbe... / 2 Aus den Gründen:

[17] "… Die Bekl. könnte sich allenfalls auf den Leistungsausschluss nach § 3 (4) d) ARB-RU 2003 berufen, wonach Rechtsschutz nicht besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus vom VN in eigenem Namen geltend gemachten Ansprüchen anderer Personen. Die im Prozessbetreuungsvertrag unstreitig vereinbarte Sicherungszession macht die der … sicherungshalber abgetretenen ...mehr

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zfs 1/2016, Alleinverschuld... / 3 Anmerkung:

1. Bei der Haftungsabwägung der Anteile an dem Eintritt des Unfalls kann die den Fahrer und Halter des Kfz treffende Gefährdungshaftung dann zurücktreten, wenn die im Vordergrund stehende Schadensursache durch ein grob verkehrswidriges Verhalten des Geschädigten geprägt ist. Das entspricht nach st. Rspr. der Wertung der §§ 9 StVG, 254 Abs. 1 BGB (vgl. BGH VersR 1956, 238; BG...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Waffenbesitzer, Waffenbesitzkarte, Widerruf und Rücknahme [Rdn 1270]

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Teil D: Daten / Daten, Datengewinnung, Einwilligung [Rdn 53]

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AGS 1/2016, Keine Aufhebung... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde der Klägerin hat Erfolg. Nach § 11a Abs. 1 ArbGG gelten die Vorschriften der ZPO über die Prozesskostenhilfe im arbeitsgerichtlichen Verfahren entsprechend. Danach führt die sofortige Beschwerde zur Aufhebung der Entscheidung und zur Zurückverweisung des Überprüfungsverfahrens nach § 120a Abs. 1 ZPO an das ArbG. 1. Die sofortige Beschwerde ist zulässi...mehr

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / Bewährung, Widerruf, Auflagenverstoß [Rdn 326]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Zivilrecht, Haftungsrechtliche Grundlagen [Rdn 1028]

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zfs 1/2016, Augenblicksvers... / 2 Aus den Gründen:

" … Die gem. § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 OWiG statthafte und auch sonst zulässige, insb. fristgerecht eingelegte und mit der Sachrüge zulässig begründete Rechtsbeschwerde der StA hat in der Sache Erfolg." Gegen den Betr. war gem. §§ 24, 25 Abs. 1 S. 1 Alt. 1, 26a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 StVG i.V.m. § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BKatV i.V.m. lfd. Nr. 132.3 BKat neben einer Geldbuße von 200 EU...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Familie, Ehegatte, Haushaltssache [Rdn 761]

Rdn 762 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Familie, Allgemeines, Teil H Rdn 692. Rdn 763 1. Auch die Haushaltsgegenstände können Gegenstand einer streitigen Auseinandersetzung bei Trennung und Scheidung sein. Rdn 764 2. Haben sich die Ehegatten getrennt, sind aber noch nicht geschieden, so kann jeder Ehegatte grds. für sich die ihm selber gehörenden Haushaltsgegenstände in ...mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / StrEG-Entschädigung, Billigkeitsentscheidung nach Verfahrenseinstellung [Rdn 387]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Ausländer, Aufenthaltsrecht, Besonderheiten des Verfahrens [Rdn 292]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Waffenbesitzer, waffenrechtliche Zuverlässigkeit [Rdn 1281]

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Teil I: Opferentschädigung,... / StrEG-Entschädigung, Strafverfolgungsmaßnahmen, andere [Rdn 573]

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Teil H: Personen- und Beruf... / Waffenbesitzer, Allgemeines [Rdn 1238]

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zfs 12/2015, Erhöhung des S... / 2 Aus den Gründen:

" … 1. Das LG ist mit Recht davon ausgegangen, dass die Bekl. als Gesamtschuldner in vollem Umfang zum Ersatz der durch den Verkehrsunfall v. 25.8.2006 bedingten materiellen und immateriellen Schäden verpflichtet sind. Dies ergibt sich aus der als Grund- und Teilurteil anzusehenden Entscheidung des LG v. 30.12.2009 und dem Senatsurt. v. 21.12.2010, in dem die vollumfängliche...mehr

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zfs 12/2015, Abstandsverstö... / 2. Fahrverbot?

Ausweislich der Regelrechtsfolgen der BKatV kann das Gericht in bestimmten Fällen ein Regelfahrverbot anordnen. Die Vorgaben der Rechtsprechung sind hierbei identisch zu anderen Regelfahrverboten, gerade was das mögliche Absehen bei Ersttätern, bei Fahrlässigkeit oder anderen klassischen Einwendungen angeht. Insbesondere darf von einem verwirkten Regelfahrverbot nicht allein...mehr

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zfs 12/2015, Erhöhung des S... / 3 Anmerkung:

1. Der Senat ist mit Recht davon ausgegangen, berechtigt und verpflichtet zu sein, die als "Ermessensentscheidung" des erstinstanzlichen Gerichts anzusehende Schmerzensgeldbemessung zu überprüfen und ggf. abzuändern. Die grundsätzliche Unüberprüfbarkeit von Ermessensentscheidungen der Tatgerichte durch das Revisionsgericht (vgl. BGH MDR 1982, 653; BGH NJW 1998, 2741, 2742), ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Festsetzung gegen den Gläubiger

Rn 9 Ausnahmsweise können Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters ganz oder teilweise (z. B. bei wechselseitigem Mitverschulden gem. § 254 BGB) dem Gläubiger auferlegt und dann auch nach dieser Vorschrift gegen ihn festgesetzt werden. Im Gegensatz zum Schuldner findet sich hier nun auch eine ausdrückliche Regelung der "Kostenlast". Vora...mehr

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zfs 12/2015, Keine Offenbar... / 2 Aus den Gründen:

" … Die zulässige Klage ist unbegründet." Der Kl. hat gegenüber der Bekl. keine Ansprüche auf Rückzahlung des Kaufpreises und Erstattung weiterer Aufwendungen im Zusammenhang mit dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Gebrauchtwagen-Kaufvertrag. Die vorgenannten Ansprüche sind nicht begründet, weil dem Kl. kein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag gem. den §§ 434, 437 Nr. 2 BGB ...mehr