Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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FF 02/2019, Stellungnahme d... / 2. 1 Richterinnen und Richter

Die Kinderkommission fordert eine verbindliche Qualifizierung von Familienrichterinnen und -richtern. Es müssen sowohl Eingangsvoraussetzungen für Familienrichterinnen und -richter (wie etwa bei Insolvenzrichtern) etabliert als auch verbindliche Fortbildungspflichten eingeführt werden. Für die Teilnahme an den Fortbildungen sind die Richterinnen und Richter zeitlich freizust...mehr

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FF 02/2019, Stellungnahme d... / 0.1 Ausgangspunkt

Im Jahr 2017 gab es über 340.000 Kindschaftsverfahren[1] vor deutschen Familiengerichten. In der Familiengerichtsbarkeit werden Entscheidungen getroffen, die oft erhebliche Auswirkungen auf die Biografien von Kindern und ihre Familien haben. Häufig handelt es sich um hochkonflikthafte Sorge- und Umgangsstreitigkeiten sowie komplexe Kinderschutzverfahren. Familiengerichtliche ...mehr

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FF 02/2019, Stellungnahme d... / 2. 2 Gutachterinnen und Gutachter

Die Kinderkommission fordert die Weiterführung des Prozesses zur Qualifizierung von psychologischen Sachverständigen. Dazu gehören die verpflichtende Fort- und Weiterbildung von Sachverständigen und der Ausbau der dazugehörigen Strukturen. Wichtig ist darüber hinaus, die Rechtspsychologie an den Universitäten zu stärken, um die Qualitätssicherung über Forschung in dem Bereich...mehr

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FF 02/2019, Kinderverbund –... / I. Veränderte Rahmenbedingungen

Der Bedarf an einer zeitgleichen Behandlung von Verfahren die elterliche Sorge und den Umgang sowie den Kindesunterhalt betreffend hat verschiedene Ursachen: Das Verständnis von Elternschaft hat sich ebenso verändert wie die sozialen Parameter für Familien. Das Diktum: "Eine betreut und einer zahlt" ist der Vorstellung von Elternschaft gewichen, die gleichberechtigt und -verp...mehr

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ZErb 02/2019, Der deutsch-s... / 4

Auf einen Blick Die reine Kenntniserlangung von bislang in Deutschland nicht deklariertem Einkommen oder Vermögen des Erblassers aus der Schweiz lässt freilich die "Kontaminierung" eines Nachlasses nicht sofort erkennen. Der Beitrag soll daher auf eine bestimmte Systematik bei der Klärung von Anzeige- und Berichtigungspflichten der Erben hinweisen und als "Leitfaden" für die...mehr

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FF 02/2019, Stellungnahme d... / 1. 1 Gruppe der Richter und Richterinnen

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FF 02/2019, Stellungnahme d... / 2. 3 Verfahrensbeistände

Die Kinderkommission fordert verbindliche Qualitätsstandards für Verfahrensbeistände. Diese sollen von der Bundesregierung zusammen mit den Berufsverbänden entwickelt werden. Konkrete Kriterien sind als Voraussetzung für die Bestellung eines Verfahrensbeistandes gesetzlich festzulegen, u.a. der Nachweis einer Aus- oder Fortbildung zum Verfahrensbeistand, der Nachweis eines g...mehr

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FF 02/2019, Stellungnahme d... / 3. Zusammenfassung

Die Kinderkommission fordert den Bundestag, die Bundesregierung und die Länder auf, in ihren Zuständigkeitsbereichenmehr

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FF 02/2019, Minenfeld Ordnu... / IV. Zusammenfassung

Vor der Stellung eines Ordnungsgeldantrages muss sorgfältig geprüft werden, ob alle Formalien erfüllt sind. Fehlende Zustellungen oder fehlerhafte Warnhinweise lassen den Antrag häufig scheitern. Auch für den Antragsgegner bieten sich zahlreiche Einwendungsmöglichkeiten, die ausgeschöpft werden können. Folgende Checkliste soll eine Hilfe sein. Checkliste für die Vollstreckung...mehr

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FF 02/2019, Kinderverbund –... / Einführung

Die Diskussion über die Zweckmäßigkeit eines "Kinderverbundes" im familiengerichtlichen Verfahren ist neu. Der Bedarf, Verfahren zu bündeln, die Kinder betreffen, ist es ebenso. Die Entwicklung überrascht zugleich nicht. Sie ist Konsequenz eines geänderten Verständnisses von Kinderrechten und Elternschaft und der dem folgenden Ausgestaltung von Rechten und Pflichten im Geset...mehr

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FF 02/2019, Aussetzung der ... / 2 Anmerkung

Man mag es kaum glauben: Da verhindert die Mutter eines vierjährigen Kindes im Umgangsverfahren wiederholt und trotz Androhung von Ordnungsmitteln die Anhörung des Kindes durch die Gerichte erster und zweiter Instanz,[1] nur um anschließend deren Entscheidungen jeweils mit der Begründung anzugreifen, wegen der unterbliebenen Anhörung sei der Sachverhalt nicht ausreichend auf...mehr

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FF 02/2019, Über das berechtigte Interesse an auskömmlichen Anwaltsgebühren

Jochem Schausten Beginnen wir dieses Editorial mit einem Zitat, welches Antoine de Saint-Exupéry (den wir sicher alle kennen) zugeschrieben wird: "Wer nur um Gewinn kämpft, erntet nichts, wofür es sich lohnt zu leben." Vermutlich werden die meisten von uns dieses Zitat sofort bestätigen. Denn wir Familienrechtler kämpfen ja tagtäglich nicht um den schnöden Mammon, sondern um E...mehr

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FF 02/2019, Stellungnahme d... / 1. 3 Gruppe der Verfahrensbeistände

Die Einführung der Verfahrensbeistände als "Anwälte des Kindes" wurde allgemein begrüßt. Dennoch wurden Verbesserungspotentiale genannt:mehr

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FF 02/2019, Keine Nichtigke... / 2 Anmerkung

1. Problemstellung Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17.7.2017[1] ist gemäß Art. 13 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB ab dem 22.7.2017 eine unter Beteiligung eines nach ausländischem Recht ehemündigen Minderjährigen geschlossene Ehe nach deutschem Recht als "Nichtehe" zu qualifizieren. Die Regelung des Art. 13 Abs. 3 EGBGB setzt im Wege einer Sachnorm die deut...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 1 Einführung

Die Auswirkungen zivilrechtlicher Gestaltungen auf das Steuerrecht verdeutlicht beispielsweise die Frage, ob ein steuerbarer Umsatz vorliegt oder nicht. Die Beantwortung ist abhängig von den schuldrechtlichen Regelungen. Praxis-Beispiel Gegenleistung beim Darlehen Bei einem Darlehen zählen zum Entgelt im Sinne der Umsatzsteuer die Zinszahlungen, während die Rückzahlung der Dar...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 1. Allgemein

Rz. 264 Familienrechtliche Mandate sind in der Regel etwas Besonderes. Sie sind oft von Natur aus hoch komplex. Diese Komplexität wird noch gesteigert durch eine sich immer mehr ausdifferenzierende Rechtsprechung. Tiefe Einschnitte in das Leben der Mandanten bis hin zu Existenzängsten führen zu hohen Ansprüchen der Mandanten an ihre Anwälte. Rz. 265 Es bedarf bei der Übernahm...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / B. Anfechtung

Rz. 20 Was die Anfechtung von Willenserklärungen angeht, so gehört es grds. zum Rüstzeug eines jeden Rechtsanwaltes, diese schon im ersten Semester des Studiums referierte Materie für die Mandantschaft nutzbar zu machen. Besonderes Augenmerk sollte man auf die Anfechtungsfristen legen, welche in den §§ 119 ff. BGB geregelt sind. Rz. 21 Ein weiterer zur Haftung führender Punkt...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / L. Kosten

Rz. 616 Grds. ist der Rechtsanwalt nicht verpflichtet, seinen Mandanten ungefragt auf die durch einen Vertragsschluss kraft Gesetzes entstehenden Anwaltsgebühren hinzuweisen, da der Mandant ein unentgeltliches Tätigwerden des Rechtsanwalts nicht erwarten darf und dessen Gebühren allgemein zu erfahren sind.[483] Auch ist allgemein bekannt, dass bei einem Unterliegen auch die ...mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / 1. Einstweilige Anordnungen im Familienrecht

a) Allgemeine Regelungen Rz. 217 Bislang war das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes für das Familienrecht in unterschiedlichen Vorschriften der ZPO und im FFG geregelt. Das zum 1.9.2009 in Kraft getretene FamFG fasst die bislang zersplitterten und unübersichtlichen Regelungen des Familienverfahrensrechts der ZPO und des FGG zusammen. Rz. 218 Das FamFG enthält in den §§...mehr

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FF 01/2019, Eherecht in Europa mit Eingetragene Lebenspartnerschaft und Adoption

Süß/Ring (Hrsg.) 3. Auflage 2017, 1.520 Seiten, 169 EUR, Deutscher Anwaltverlag, ISBN 978-3-8240-1495-8 Gut strukturiert, auf den Punkt gebracht, praxistauglich – auch in seiner dritten Auflage präsentiert sich das Handbuch für die anwaltliche und notarielle Tätigkeit in seiner bewährten Gliederungsschematik. Den einzelnen Länderberichten – in der neuen Auflage um Bulgarien er...mehr

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Bearbeiterverzeichnis

David, Dr. Hans-Joachim Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Notar, Münster Deckenbrock, Dr. Christian Akademischer Rat, Universität zu Köln Förger, Regine Richterin am Landgericht Koblenz Folgmann, Björn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Düren Goebel, Frank-Michael Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Koblenz Jordans, Dr. Roman, LL.M. (NZ) Rechtsanwalt und Fac...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / a) Allgemeine Regelungen

Rz. 217 Bislang war das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes für das Familienrecht in unterschiedlichen Vorschriften der ZPO und im FFG geregelt. Das zum 1.9.2009 in Kraft getretene FamFG fasst die bislang zersplitterten und unübersichtlichen Regelungen des Familienverfahrensrechts der ZPO und des FGG zusammen. Rz. 218 Das FamFG enthält in den §§ 1–110 einheitliche Rege...mehr

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FF 01/2019, Streitpotenzial... / IV. Übernachtungsumgang

Der Übernachtungsumgang ist grundsätzlich altersunabhängig. Das bloße Alter des Kindes ist für sich genommen kein geeignetes Kriterium, um die Frage nach Übernachtungskontakten zu beantworten.[28] Hieraus folgt, dass Übernachtungen grundsätzlich in jedem Alter möglich sind.[29] Mit Rücksicht hierauf hat das OLG Brandenburg[30] entschieden, dass auch bei kleinen Kindern (hier...mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / b) Familienstreitsachen

Rz. 219 Darüber hinaus finden sich Sonderregelungen zum einstweiligen Rechtsschutz in den weiteren Abschnitten des FamFG, etwa in § 119 FamFG für sogenannte Familienstreitsachen. Diese sind in § 112 FamFG definiert und umfassen Unterhaltssachen nach § 231 Abs. 1 FamFG, Güterrechtssachen nach § 261 Abs. 1 FamFG, sonstige Familiensachen nach § 266 Abs. 1 FamFG sowie entspreche...mehr

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§ 18 Das Beschwerderecht / A. Einleitung

Rz. 1 Die Beschwerde ist neben der Berufung und der Revision die dritte Säule des Rechtsmittelrechts der Zivilprozessordnung. Rz. 2 Mit der ZPO-Reform hat die sofortige Beschwerde die einfache Beschwerde gänzlich abgelöst. Sie unterliegt grundsätzlich – mit der Ausnahme im Prozesskostenhilferecht – der Notfrist von zwei Wochen nach § 569 ZPO. Mit dem FamFG ist zum 1.9.2009 da...mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / f) Versorgungsausgleichssachen

Rz. 224 Für den einstweiligen Rechtsschutz gelten in Versorgungsausgleichssachen ausschließlich die §§ 49 ff. FamFG. In Betracht kommt insoweit ein einstweiliger Rechtsschutz in Bezug auf die Ausgleichsrente beim Wertausgleich nach der Scheidung (§ 20 Abs. 1 VersAusglG).[371]mehr

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FF 01/2019, Arbeitsbuch familienpsychologische Gutachten

Joseph Salzgeber2018, 120 Seiten, 49 EUR, C.H. Beck Verlag Als Fachanwalt für Familienrecht, der fast ausschließlich forensisch tätig ist, fragt man sich, ob man der richtige Adressat für ein solches Buch ist. Denn gemeinhin befasst man sich mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit familienpsychologischen Sachverständigen-Gutachten, wie sie beispielsweise von Splitt, FF 2018, 51 ...mehr

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Allgemeines Literaturverzeichnis

Balzer, Beweisaufnahme und Beweiswürdigung im Zivilprozess, 3. Auflage 2011 Baumbach/Hueck, GmbHG, 21. Auflage 2017 Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung: ZPO, Kommentar, 76. Auflage 2018, zitiert: B/L/A/H-Hartmann Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast – Grundlagen, 3. Auflage 2009 Bayerlein, Praxishandbuch Sachverständigenrecht, 5. Auflage 2015 B...mehr

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ZErb 01/2019, Der deutsch-s... / 3

Auf einen Blick Der Rechtsberater begegnet Sachverhalten mit Auslandsbezug naturgemäß und aus Haftungsgründen mit einer gewissen Scheu. Dies schließt Sachverhalte mit der Schweiz mit ein, da die Schweiz insbesondere in Bezug auf das Schweizer Bankgeheimnis für Verschwiegenheit bekannt ist. Das berühmte Schweizer Bankgeheimnis kommt allerdings beim Auskunfts- und Rechenschaft...mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / d) Gewaltschutzsachen

Rz. 221 §§ 210 ff. FamFG enthalten Regelungen zum einstweiligen Rechtsschutz in Gewaltschutzsachen. So sieht § 214 Abs. 1 FamFG vor, dass das Gericht auf Antrag durch einstweilige Anordnung eine vorläufige Regelung nach §§ 1 oder 2 des Gewaltschutzgesetzes treffen kann. Es ist kein Hauptsacheverfahren mehr erforderlich.[369] In diesem Fall besteht eine Abweichung vom bisheri...mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / e) Unterhaltssachen

Rz. 222 §§ 246 ff. FamFG enthalten Regelungen zum einstweiligen Rechtsschutz in Unterhaltssachen. Der Begriff der Unterhaltssachen ist in § 231 FamFG definiert. § 246 FamFG regelt die Voraussetzungen, nach denen in Unterhaltssachen eine einstweilige Anordnung erlassen werden kann. Zum einen ist, in Abweichung zu § 49 Abs. 1 FamFG, kein dringendes Bedürfnis zu einem sofortige...mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / g) Betreuungssachen und Unterbringungssachen

Rz. 225 §§ 300–302 FamFG enthalten Regelungen zum einstweiligen Rechtsschutz in Betreuungssachen, §§ 331–334 FamFG Regelungen zum einstweiligen Rechtsschutz in Unterbringungssachen. Rz. 226 Die Mindestvoraussetzungen für eine einstweilige Anordnung in Betreuungssachen regelt § 300 FamFG. Danach sind dringende Gründe für die Annahme erforderlich, dass die Voraussetzungen für d...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / cc) Versorgungsausgleich

Rz. 414 Anwartschaften oder Aussichten, über die ein Versorgungsausgleich[256] stattfindet, sind von der Durchführung des Zugewinnausgleichs ausgenommen. Rz. 415 Bei der privaten Altersvorsorge ist zu unterscheiden:mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / c) Kindschaftssachen

Rz. 220 § 157 FamFG enthält Regelungen zum einstweiligen Rechtsschutz in Kindschaftssachen. § 157 Abs. 3 FamFG bestimmt etwa, dass das Gericht in den Verfahren nach §§ 1666 und 1666a BGB (gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls und Vorrang öffentlicher Hilfen) unverzüglich den Erlass einer einstweiligen Anordnung prüfen muss. Dafür gelten wiederum die allgemein...mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / h) Freiheitsentziehungssachen

Rz. 229 Schließlich sieht § 427 FamFG eine einstweilige Anordnung im Verfahren in Freiheitsentziehungssachen vor, wenn dringende Gründe für die Annahme bestehen, dass die Voraussetzungen für die Anordnung einer Freiheitsentziehung gegeben sind und ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden besteht. Die vorläufige Freiheitsentziehung darf gem. § 427 Abs. 1 S. 2 F...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / (3) Versorgungsausgleichssachen

Rz. 301 Die internationale Zuständigkeit für die Durchführung des Versorgungsausgleichs ergibt sich in den Fällen, in denen der Versorgungsausgleich im Verbund mit der Ehesache geführt wird, aus der Verbundzuständigkeit gem. § 98 Abs. 2 FamFG. Rz. 302 Wird das Versorgungsausgleichsverfahren als isoliertes Verfahren geführt, ergibt sich die internationale Zuständigkeit der deu...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / d) Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners

Rz. 25 Der Unterhaltsverpflichtete ist nur insoweit zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, wie es ihm unter Einsatz seiner tatsächlich erzielten und erzielbaren Mittel und nach Befriedigung seiner eigenen Bedürfnisse zumutbar ist. Durch die Zahlung des Unterhalts darf keine Sozialhilfebedürftigkeit eintreten.[17] Es ist daher zu prüfen: Rz. 26 Checkliste zur Ermittlung der L...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / XVII. Muster: Antrag auf Zahlung von Kindesunterhalt nach der Trennung der Eltern

Rz. 206 Muster 22.17: Antrag auf Zahlung von Kindesunterhalt nach der Trennung der Eltern Muster 22.17: Antrag auf Zahlung von Kindesunterhalt nach der Trennung der Eltern An das Amtsgericht – Familiengericht – _________________________ Kindesunterhaltsantrag [190] In Sachen der Frau _________________________, wohnhaft _________________________ – Antragstellerin –[191] Verfahrensbevol...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / (8) Weitere notwendige Maßnahmen des unterhaltsverpflichteten Abänderungsantragstellers

Rz. 92 Nachdem der Unterhaltsverpflichtete einen Antrag auf Herabsetzung oder Aufhebung des Unterhalts rechtshängig gemacht hat, steht er vor dem Problem, dass der Unterhaltsberechtigte über einen vollstreckbaren Titel verfügt und den titulierten Unterhalt weiter bezahlt haben möchte. Zahlt der Unterhaltsverpflichtete den Unterhalt in selber Höhe wie zuvor weiter, so besteht...mehr

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AGS 10/2018, Verfahrens- un... / 6. Widerstreitende Anträge zur selben Ehewohnungssache

Sofern beide Eheleute zur Überlassung der Ehewohnung im selben Verfahren widerstreitende Anträge stellen, liegt kein Fall von Antrag und Widerantrag nach § 39 Abs. 1 FamGKG vor. Vielmehr ist von vornherein nur eine einzige Ehewohnungssache gegeben, die insgesamt nach § 48 Abs. 1 FamGKG zu bewerten ist. Ggfs. kommt insoweit eine Erhöhung des Regelwerts nach § 48 Abs. 3 FamGKG...mehr

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AGkompakt 11/2018, Verfahre... / 3 III. Praxistipp

Bewertung ist umstritten Die Frage, ob bei einer einstweiligen Anordnung auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses nach § 1360a Abs. 4 BGB der volle Wert anzusetzen ist oder ob auch hier grds. von einer geringeren Bedeutung auszugehen und damit im Regelfall der hälftige Wert anzusetzen ist, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung höchst umstritten. Dabei wird sogar in...mehr

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FF 01/2019, Haben Sie Ihre Bewertungen schon gelesen?

Dr. Undine Krebs Vor kurzem begrüßte mich meine Mitarbeiterin mit der Frage, ob ich schon die neue Bewertung auf einem bekannten Anwaltsportal gelesen hätte. Eine gewisse Andrea Müller habe dort geschrieben, dass ich leider kein Interesse habe, einen Vergleich auszuarbeiten oder Kosten zu sparen, sondern nur das Verfahren in die Länge ziehen wolle, da ich keine konstruktiven ...mehr

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§ 22 Das familiengerichtlic... / X. Muster: Außergerichtliche Geltendmachung von Elementar- und Krankenvorsorgeunterhalt in der Trennungszeit nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags

Rz. 487 Muster 22.29: Außergerichtliche Geltendmachung von Elementar- und Krankenvorsorgeunterhalt in der Trennungszeit nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags Muster 22.29: Außergerichtliche Geltendmachung von Elementar- und Krankenvorsorgeunterhalt in der Trennungszeit nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags Herrn _________________________ Sehr geehrter Herr _________...mehr

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FF 01/2019, Nachhaltige Sic... / 2 Anmerkung

Trotz einer mittlerweile erreichten weitgehenden Angleichung (z.B. bei Anspruchsdauer und Rangstellung) des Anspruchs der Mutter[1] eines nichtehelichen Kindes auf Betreuungsunterhalt aus § 1615l Abs. 2 S. 2 BGB an den Betreuungsunterhaltsanspruch der ein eheliches Kind betreuenden geschiedenen Mutter aus § 1570 BGB unterscheiden sich die beiden Ansprüche nach wie vor nicht ...mehr

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§ 2 Das Mandatsverhältnis u... / Literaturtipps

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§ 22 Das familiengerichtlic... / e) Die Berechnung des Ehegattenunterhalts

Rz. 38 Grundsätzlich hat der unterhaltsberechtigte Ehegatte während des ersten Trennungsjahres Anspruch darauf, dass die ehelichen Lebensverhältnisse beibehalten werden (Halbteilungsgrundsatz). Es gibt verschiedene Methoden zur Berechnung des Ehegattenunterhalts. Die Wahl der richtigen Berechnungsmethode hängt davon ab, wie die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt waren. Rz....mehr

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ZErb 01/2019, Verbindung ei... / 2. Familienrechtliche Rechtsprechung

Aus dem Bereich des Familienrechts bietet sich als Anknüpfungspunkt der Zugewinnausgleich an, da auch hier mit dem Wert des Endvermögens eine Wertermittlung zu einem bestimmten Stichtag vorzunehmen ist. Dabei ist geklärt, dass der auf Geldzahlung gerichtete Anspruch auf Zahlung des Zugewinns teilbar ist.[12] Für die Möglichkeit des Teilurteils hat sich der Bundesgerichtshof z...mehr

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§ 12 Anhang / E. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 75)

Rz. 5 1. Teil – Allgemeine Bestimmungen – A. Der Versicherungsschutz § 1 Gegenstand (1) Der Versicherer sorgt nach Eintritt eines Versicherungsfalles für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers, soweit sie notwendig ist, und trägt die dem Versicherungsnehmer hierbei entstehenden Kosten. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen ist notwendig, wenn sie h...mehr

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FF 12/2018, Wechselmodell als Regelfall?

Auszüge aus der Debatte des Deutschen Bundestages vom 15.3.2018 (19. Wahlperiode, 20. Sitzung, Plenarprotokoll S. 1702–1711, Tagesordnungspunkte 15a u. 15b) a) Beratung des Antrages der FDP-Fraktion Getrennt leben – Gemeinsam erziehen: Familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall einführen (Drucksache 19/1175) b) Beratung des Antrages der Fraktion Die Linke Wohl des Kindes in...mehr