Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 110 Rechtskraftwirkung der Urteile

Schrifttum Heimann, Bindungswirkungen von Gerichtsentscheidungen für die Verwaltung. Zur Rechtmäßigkeit von Nichtanwendungserlassen, FS 30 Jahre Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, 2009, 223; Weber-Grellet, Die positive Bedeutung von Nichtanwendungserlassen, FS Lang, 2010, 927; Nöcker, Nichtanwendungserlasse und Vertrauensschutz, AO-StB 2011, 313; Wohlleb, Wirk...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 114 Einstweilige Anordnungen

Schrifttum Buciek, Der vorläufige Rechtsschutz in Steuersachen, DStJG 19 (1995), 149; Lemaire, Der vorläufige Rechtsschutz im Steuerrecht, 1997; Bilsdorfer, Vollstreckungsschutz während eines laufenden Aussetzungsverfahrens, FR 2000, 708; Trossen, Vorläufiger Rechtsschutz gegen Insolvenzanträge der Finanzbehörden, DStZ 2001, 877; Wagner, Über vorläufigen Rechtsschutz im finanzger...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO §§ 7 bis 9

Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 (aufgehoben durch Gesetz v. 26.05.1972, BGBl I 1972, 841)mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 138 Kostenentscheidung durch Beschluss

Schrifttum Dänzer-Vanotti, Die einseitige Erledigungserklärung des beklagten Finanzamts im finanzgerichtlichen Verfahren, StuW 1978, 158; Jost, Vorteilhaftigkeitsvergleich unter Kostengesichtspunkten, Klagerücknahme oder Hauptsachenerledigung, INF 1997, 709; Bartone, Änderung von Steuerbescheiden im FG-Verfahren, AO-StB 2001, 56; Gluth, Kostenüberlegungen bei Beendigung des Verf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 48 Klagebefugnis

Schrifttum Jarosch, Die GbR im Finanzgerichts-Prozess, AO-StB 2001, 82; Voigt, Einspruchsbefugnis bei einheitlicher und gesonderter Gewinnfeststellung, AO-StB 2002, 127; von Wedelstädt, Einspruchs- und Klagebefugnis bei einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheiden, AO-StB 2006, 230 (Teil 1) und 261 (Teil 2); Steinhauff, Systemwidrige Erstreckung der Ewigkeitstheorie auf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO Vorbemerkungen zu § 40 Prozesshandlungen

A. Begriff Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter Prozesshandlungen versteht man (unmittelbar oder mittelbar) prozessgestaltende Betätigungen, die in Voraussetzungen und Wirkung dem Prozessrecht unterstehen. Im Finanzprozess sind sie dem Gericht gegenüber vorzunehmen. Prozesshandlungen in diesem Sinne sind nicht nur diejenigen Handlungen, die ein gerichtliches Verfahren ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO §§ 146 bis 148

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 62a Vertretung vor dem Bundesfinanzhof

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 133a Anhörungsrüge

Schrifttum Mack/Fraedrich, Neu: Die Anhörungsrüge nach § 133a AO, AO-StB 2005, 115; Seer/Thulfaut, Die neue Anhörungsrüge als außerordentlicher Rechtsbehelf im Steuerprozess, BB 2005, 1085; Zuck, Das Verhältnis von Anhörungsrüge und Verfassungsbeschwerde, NVwZ 2005, 739; Kettinger, Der dritte Weg: Die Effektivierung der Anhörungsrüge, StB 2006, 259; Nieland, Keine Umdeutung einer...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 69 Aussetzung der Vollziehung

Schrifttum K.J. Wagner, Über effektiven vorläufigen Rechtsschutz im finanzgerichtlichen Verfahren, Kruse-FS, S. 735; Lemaire, Der vorläufige Rechtsschutz im Steuerrecht, Diss. Köln 1997; Drüen, Haushaltsvorbehalt bei der Verwerfung verfassungswidriger Steuergesetze?, FR 1999, 289; Mack, Aussetzung der Vollziehung, AO-StB 2001, 85; Saar, Defizite im finanzgerichtlichen Rechtsschut...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 139 Erstattungsfähige Kosten

Schrifttum von Wedelstädt, Quo vadis praeclusio – Die Rechtsprechung der Finanzgerichte zu § 364b AO, DB 1998, 2188. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 139 Abs. 1 FGO enthält eine Legaldefinition des für den Finanzprozess maßgeblichen Kostenbegriffs. Er umfasst nicht nur die Gerichtskosten (Gebühren und Auslagen), die gem. § 19 GKG anzusetzen si...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 52 Sitzungspolizei usw.

Schrifttum Britz, Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal, 1999. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 52 Abs. 1 FGO verweist hinsichtlich der Regelungen über die Öffentlichkeit, die Sitzungspolizei, die Gerichtssprache und über die Abstimmungen auf die Vorschriften des GVG. Diese technischen Verfahrensfragen gelten somit für alle Gerichtszweige – von ein...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 79 Vorbereitung der mündlichen Verhandlung

A. Zweck der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zweck der Vorschrift ist die Verwirklichung der Konzentrationsmaxime (vgl. BFH v. 10.12.2012, VI B 135/12, BFH/NV 2013, 569), der auch § 76 Abs. 2 und § 77 FGO dienen. Danach ist immer anzustreben, die Sache ist in tatsächlicher (und in rechtlicher) Hinsicht soweit vorzubereiten, dass in einem Verhandlungstermin bz...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 128 Statthaftigkeit der Beschwerde

Schrifttum Brunk, Beschwerde gegen den Einstellungsbeschluss des Finanzgerichts, FR 1972, 390; Gräber, Beschwerdeverfahren und Wiederaufnahmeverfahren nach der FGO (§§ 128–134 FGO), DStR 1972, 202; Mittelbach, Einwendungen gegen Beschlüsse bei Klagerücknahme und Hauptsacheerledigung, INF 1980, 289; Rüsken, Rechtsbehelfe gegen willkürliche Gerichtsentscheidungen – Mindeststandard...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 56 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

A. Inhalt und Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 56 FGO regelt die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (nur) für das finanzgerichtliche Verfahren, also für prozessuale Fristen (s. Rz. 2). Für das Verwaltungsverfahren, also auch das Einspruchsverfahren, gilt § 110 AO (s. Rz. 19). Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ein Rechtsbehelf eig...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 79b Fristsetzung

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 79b FGO ist eine Präklusionsvorschrift, die dem Gericht die Möglichkeit gibt, Erklärungen und Beweismittel, die zu spät vorgebracht werden, bei seiner Entscheidung unberücksichtigt zu lassen. Anders als in § 364b AO sind die Fristen jedoch nicht als echte Ausschlussfristen konzipiert, sondern dem Gericht ist ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 45 Sprungklage

Schrifttum Bartone, Die Sprungklage (§ 45 FGO), AO-StB 2010, 275. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundsätzlich muss vor Erhebung einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage (§ 40 Abs. 1 FGO) ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren (Einspruchsverfahren) durchgeführt werden (§ 44 Abs. 1 FGO). § 45 FGO begründet eine Ausnahme vom Vorliegen ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 40 Anfechtungs- und Verpflichtungsklage

Schrifttum Bartone, Verfahrensrechtliche Fragen beim Insolvenzverfahren, AO-StB 2004, 142; Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das finanzgerichtliche Verfahren, AO-StB 2007, 49; Werth, Rechtsschutz gegen Insolvenzanträge des Finanzamts, AO-StB 2007, 210; von Wedelstädt, Neuerungen und Änderungen im Umkreis der Abgabenordnung, BB 2008, 16; Nöcker, Das Drama um den Nu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO Vorbemerkungen über die Rechtsentwicklung und die Grundzüge des ab 01.01.1966 geltenden Rechts

Schrifttum Sunder-Plassmann in HHSp, Einf. FGO, Rz. 8 ff.; Lüke, Grundsätze des Verwaltungsprozesses, JuS 1961, 41; Tipke, Die Steuerrechtsordnung Band I, 2. Aufl. 2000; Bartone, Gesellschafterfremdfinanzierung, Bielefeld 2001; Brandt, Steuerrechtsschutz durch den EuGH, AO-StB 2002, 236 (Teil 1) und 281 (Teil 2); Brandt, Steuerrechtsschutz durch Verfassungsbeschwerde, AO-StB 2002,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 46 Untätigkeitsklage

Schrifttum Bartone, Die Untätigkeitsklage, AO-StB 2004, 68. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundsätzlich muss vor Erhebung einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage (§ 40 Abs. 1 FGO) ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren (Einspruchsverfahren) durchgeführt werden (§ 44 Abs. 1 FGO). § 46 FGO begründet eine Ausnahme vom Vorliegen dieser...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 99 Vorabentscheidung über den Grund

Schrifttum Rößler, Teilurteile und Zwischenurteile im finanzgerichtlichen Verfahren, BB 1984, 204; Rößler, Das Zwischenfeststellungsurteil nach § 99 Abs. 2 AO, StB 1994, 181; Arnold, Das Grundurteil, Diss. Passau, 1995. A. Allgemeines, Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift erlaubt eine Vorabentscheidung über einzelne Streitpunkte durch Zwis...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 102 Nachprüfung des Ermessensgebrauchs

Schrifttum Spanner, Die Prüfung von Ermessensentscheidungen in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, FS v. Wallis, 1985, 215; Lange, Ergänzung der Ermessenserwägungen im finanzgerichtlichen Verfahren, DB 2001, 2680; Wiese/Leingang-Ludolph, Kritische Anmerkungen zur Ergänzung des § 102 FGO im Gesetzentwurf zum StÄndG 2001, DB 2001, 2469; Müller, Anfechtung von Ermessensentsch...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 115 Zulassung der Revision

Schrifttum S. Schrifttum zu Vor § 115 bis 134 FGO. A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Revision ist das gegen Urteile oder – sofern nach § 90a Abs. 2 Satz 2 FGO zugelassen – Gerichtsbescheide der FG gegebene Rechtsmittel (zum Begriff des Rechtsmittels s. Vor §§ 115 bis 134 FGO). Sie findet grundsätzlich gegen alle Urteile des FG, also nicht nur gegen Endurt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 134 Anwendbarkeit der ZPO

Schrifttum Albert, Zur Besetzung des Gerichts bei Wiederaufnahmeklagen gemäß § 134 FGO, § 578ff. ZPO gegen Urteile des Einzelrichters, DStZ 1998, 239; Seibel, Das Wiederaufnahmeverfahren – Ein selten genutzter Rechtsbehelf, AO-StB 2002, 318. A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Wiederaufnahme eines durch Urteil oder Beschluss (BFH v. 13.02.1986, III K 1/85, B...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 116 NZB

Schrifttum S. Schrifttum zu Vor § 115 bis 134 FGO. A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die NZB ist die einzige Möglichkeit, im Falle der Nichtzulassung der Revision eine Überprüfung des erstinstanzlichen Urteils durch den BFH zu erreichen. Nach § 116 Abs. 1 FGO kann die Nichtzulassung der Revision selbstständig durch NZB angefochten werden. Damit richtet sich d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 155 Anwendung von GVG und von ZPO

Schrifttum Ehlers, Die Globalverweisungen in der FGO, BB 1971, 429; Falk, Die Anwendung der ZPO und des GVG nach § 173 VwGO, Diss. 1978; Auer, Reichweite und Grenzen der Verweisung in § 173 VwGO, Diss. 1992; Völker, Kein Anerkenntnisurteil im finanzgerichtlichen Verfahren, DStZ 1992, 207; Thomas/Wendler, Das neue Mediationsgesetz – Wesentliche Inhalte und Folgen für die Mediation...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 82 Verfahren bei der Beweisaufnahme

A. Grundsätzliche Anwendung der zivilprozessualen Vorschriften Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 82 FGO verweist hinsichtlich der allgemeinen Bestimmungen über die Beweisaufnahme und die einzelnen Beweisarten wie auch § 98 VwGO und § 118 SGG auf die Vorschriften der 358 bis 371; 372 bis 377, 380 bis 382, 386 bis 414 und 450 bis 494 ZPO. Der Verweis gilt nicht für den Ur...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 74 Aussetzung der Verhandlung

Schrifttum Bartone, Verfahrensrechtliche Fragen beim Insolvenzverfahren, AO-StB 2004, 142; Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das finanzgerichtliche Verfahren, AO-StB 2007, 49. A. Aussetzung des Verfahrens (§ 74 FGO) I. Zweck und Bedeutung Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 74 FGO regelt die Aussetzung des Verfahrens (s. Rz. 2 ff.) und nur diese. Die Aussetzun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 126 Entscheidung über die Revision

Schrifttum S. Schrifttum zu Vor § 115 bis 134 FGO. A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 126 FGO regelt die Entscheidungsmöglichkeiten des BFH in Revisionsverfahren. Dabei ergibt sich nach der gesetzlichen Konzeption folgende Struktur: Unzulässige Revisionen sind zu verwerfen (§ 126 Abs. 1 FGO). Unbegründete Revisionen sind zurückzuweisen und zwar bei materiell...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 62 Bevollmächtigte und Beistände

Schrifttum Loose, Die Vertretung im finanzgerichtlichen Verfahren, AO-StB 2008, 252; Spindler, Die Neuregelung der Vertretungsmacht im finanzgerichtlichen Verfahren, DB 2008, 1283. A. Selbstvertretungsrecht vor dem FG (§ 62 Abs. 1 FGO) Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 62 Abs. 1 FGO können die Beteiligten (§ 57 FGO) vor dem Finanzgericht den Rechtsstreit selbst führe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 79a Entscheidung im vorbereitenden Verfahren

Schrifttum Loose, Der Einzelrichter im finanzgerichtlichen Verfahren, StuW 2006, 376. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift dient der Straffung des Verfahrens und der Entlastung des Senats, indem bestimmte Nebenentscheidungen im vorbereitenden Verfahren dem Vorsitzenden bzw. dem Berichterstatter (§ 79a Abs. 4 FGO) übertragen werden (§ ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 101 Urteil auf Erlass eines Verwaltungsakts

A. Allgemeines, Anwendungsbereich Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während § 100 FGO den Inhalt der Entscheidung bei Anfechtungsklagen regelt, bestimmt § 101 FGO, welchen Inhalt die Entscheidung über eine Verpflichtungsklage hat. Auf andere Klagearten (allgemeine Leistungsklage, Feststellungsklage) findet § 101 FGO keine Anwendung, da die Vorschrift ausdrücklich auf die ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 100 Aufhebung angefochtener Verwaltungsakte durch Urteil

1 Schrifttum Bettermann, Kassation, Reformation und Zurückverweisung im Finanzprozess, StuW 1987, 139; Martens, Teilkassation und Steuerfestsetzung, StVj 1993, 32; Rößler, Lauf der Frist gemäß § 100 Abs. 3 S 5 FGO i. d. F. vom 21.12.1992, DStZ 1997, 307; Rößler, Anwendung des § 100 Abs 3 FGO im zweiten Rechtsgang, DStZ 1997, 655; Albert, Rechtsschutzbedürfnis und vorläufige Volls...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 119 Fälle der Verletzung von Bundesrecht

Schrifttum S. Schrifttum zu Vor § 115 bis 134 FGO. A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die in ihm genannten sechs Fälle schafft § 119 FGO eine unwiderlegbare Vermutung dafür, dass das angefochtene Urteil auf einer Verletzung von Bundesrecht (§ 119 Abs. 1 Satz 1 FGO) beruht. Die Ursächlichkeit des Fehlers für die Entscheidung durch das Gericht wird demnach g...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 118 Revisionsgründe

Schrifttum S. Schrifttum zu Vor § 115 bis 134 FGO. A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 118 Abs. 1 FGO geregelte Revisibilität der Rechtsnorm, deren Verletzung mit der Revision gerügt wird, betrifft nicht die Zulässigkeit der Revision. Für sie reicht aus, dass die nach § 115 FGO statthafte Revision fristgemäß eingelegt und begründet worden ist (§ 120 Ab...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 184

Schrifttum Haver, Finanzgerichte im Übergang, BB 1966, 1; Loose, Die Verfahrensüberleitung nach der Finanzgerichtsordnung, BB 1966, 74. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die FGO ist am 01.01.1966 in Kraft getreten. Verkündet worden ist sie in der Ausgabe des BGBl I 1965, 1447 vom 09.10.1965. Die Vorschrift bezieht sich nur auf die FGO in ihrer ursprünglichen Fassung. Die na...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 89 Erzwingung der Vorlage von Urkunden

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 89 FGO gelten die zur Herbeiführung von Zeugenaussagen zulässigen Ordnungsmittel (Ordnungsgeld; s. § 84 FGO Rz. 1) auch für Erzwingung (genauer: zur Ahndung der Nichtbefolgung) der Urkundenvorlage und der Vorlage von elektronischen Dokumenten im elektronischen Rechtsverkehr (§ 52a FGO) in den Fällen der §§ 85 und 86 FGO. Dies gilt...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 30 Ordnungsstrafen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 30 Abs. 1 FGO regelt die gegen einen ehrenamtlichen Richter zulässige Ordnungsmaßnahme. In Betracht kommt nach der unmissverständlichen Regelung der Vorschrift lediglich die Festsetzung eines Ordnungsgelds, die Androhung – und erst recht die Verhängung – von Ordnungshaft (Art. 8 EGStGB) ist mangels gesetzlicher Regelung nicht zulässig ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 153 Vollstreckung ohne Vollstreckungsklausel

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 153 FGO entfällt sowohl bei der Vollstreckung zugunsten der öffentlichen Hand (§ 150 FGO) als auch zugunsten des Klägers gegen diese wegen Geldforderungen (§ 152 Abs. 2 bis Abs. 3 FGO) das Erfordernis einer Vollstreckungsklausel i. S. von § 725 ZPO. Es genügt für die Vollstreckung deshalb die vollstreckbare Ausfertigung des Urteil...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 17 Voraussetzungen für die Berufung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 17 FGO, der durch die §§ 18ff. FGO ergänzt wird, nennt die persönlichen Voraussetzungen für das Amt des ehrenamtlichen Richters. Aus der Unterscheidung von Muss- und Sollvoraussetzungen folgt, dass die deutsche Staatsangehörigkeit (Art. 116 GG) unerlässlich ist (§ 17 Satz 1 FGO). Der Besitz einer weiteren Staatsangehörigkeit ist unschä...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 50 Klageverzicht

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gem. § 50 FGO kann nach Erlass des Verwaltungsaktes auf die Klageerhebung verzichtet werden. Die Möglichkeit, auf die Erhebung der Klage zu verzichten, besteht bei allen Verwaltungsakten. Sie ist Ausdruck der auch im finanzgerichtlichen Verfahren geltenden Dispositionsmaxime (s. Vor FGO Rz. 51). Der Verzicht begründet eine (negative) Sac...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 36 Zuständigkeit des Bundesfinanzhofs

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aus § 36 FGO folgt, dass der BFH ausschließlich Rechtsmittelgericht ist, und zwar Revisionsgericht (§ 36 Nr. 1 FGO), soweit Urteile oder Gerichtsbescheide (§ 90a FGO) der FG betroffen sind, und Beschwerdegericht (§ 36 Nr. 2 FGO) hinsichtlich der Entscheidungen des FG, die keine Urteile oder Gerichtsbescheide sind (§ 128 Abs. 1 FGO). Zur ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 133 Antrag auf Entscheidung des Gerichts

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aus § 133 FGO folgt, dass gegen die Entscheidung des beauftragten (mit Mitglied des erkennenden Gerichts) oder ersuchten Richters (Mitglied eines anderen Gerichts; s. § 81 Abs. 2 FGO) sowie des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (s. § 149 FGO) keine Beschwerde zulässig, sondern nur der Antrag auf Entscheidung des FG statthaft ist: Der au...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 19 Unvereinbarkeit

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In Ergänzung zu § 17 FGO nennt § 19 FGO Gründe für die Unvereinbarkeit bestimmter Ämter oder bestimmter Tätigkeiten mit dem Amt des ehrenamtlichen Richters. Wer zu den bezeichneten Personenkreisen gehört, kann nicht ehrenamtlicher Richter sein. In den Fällen des § 19 Nr. 1 und 3 FGO stehen die angeführten Funktionen des öffentlichen Dien...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 52c Formulare; Verordnungsermächtigung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 52c FGO wurde durch Art. 6 Nr. 3 des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs v. 10.10.2013 (BGBl I 2013, 3786) m. W. v. 01.07.2014 eingeführt. Darin wird das BMJV bereits jetzt ermächtigt, zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den FG eine RechtsVO zur Einführung elektronischer Formulare zu erlassen. Aus §...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 157 Folgen der Nichtigkeitserklärung von landesrechtlichen Vorschriften

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die dem § 79 Abs. 2 BVerfGG entsprechende Vorschrift soll Zweifel über die Zulässigkeit der Vollstreckung aufgrund rechtskräftiger Entscheidungen der Steuergerichte ausräumen, die auf einer vom Verfassungsgericht eines Landes für nichtig erklärten landesrechtlichen Vorschrift beruhen. Demnach bleiben die rechtskräftigen Entscheidungen (U...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 85 Hilfspflichten der Zeugen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ergänzt die Verpflichtung, als Zeuge auszusagen und den Zeugeneid zu leisten, durch sachbedingte Hilfspflichten und koordiniert den Finanzprozess mit dem steuerlichen Verwaltungsverfahren (Herbert in Gräber, § 85 FGO Rz. 1; Seer in Tipke/Kruse, § 85 FGO Rz. 1). Dazu verweist § 85 FGO auf §§ 97, 99, 100, 104 AO; wegen der E...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 25 Vorschlagsliste

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Aufstellung der Vorschlagsliste, die als Grundlage für die Wahl durch den Wahlausschuss (§ 23 FGO) dient, obliegt dem FG-Präsidenten. Da § 25 Satz 2 FGO als Sollvorschrift formuliert ist, steht es im Ermessen des Gerichtspräsidenten, welche Berufsvertretungen er anhören will. Als Berufsvertretungen kommen in erster Linie die Industri...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 32 Verbot der Übertragung von Verwaltungsgeschäften

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 32 FGO dürfen dem Gericht keine Verwaltungsgeschäfte außerhalb der Gerichtsverwaltung (§ 31 FGO Rz. 1) übertragen werden. Dieses Verbot ist Ausdruck des Gewaltenteilungsprinzips (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG, der in § 1 FGO konkretisiert wird; s. § 1 FGO Rz. 3). Was für das Gericht gilt, trifft auch für den einzelnen Richter zu (§§ 4,...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 160 Beteiligung und Beiladung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift erlaubt es dem Bund und den Ländern, die von der Ermächtigung des § 33 Abs. 1 Nr. 4 FGO Gebrauch machen – z. B. in Gemeinde- oder Kirchensteuersachen –, für die Verfahrensbeteiligung (§ 57 FGO) und die Beiladung (§ 60 FGO) eine abweichende Regelung treffen (vgl. Brandis in Tipke/Kruse, § 160 FGO Rz. 1 f.; Schwarz in HHSp, ...mehr