Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 224 Leistungsort, Tag der Zahlung

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich mit den technischen Zahlungsmodalitäten hinsichtlich von Zahlungen an Finanzbehörden (§ 224 Abs. 1, 2 und 4 AO) bzw. Zahlungen der Finanzbehörden (§ 224 Abs. 3 AO). Sie stellt nicht auf die Person des Zahlenden ab, sondern auf Zahlung schlechthin. Zahlung durch Dritte ist nach § 48 A...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 341 Verwertungsgebühr

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift betrifft die Verwertungsgebühr. Sie regelt, wann eine Verwertungsgebühr entsteht (§ 341 Abs. 1, 2 AO), wie hoch die Gebühr ist (§ 341 Abs. 3 AO) und wie hoch die Gebühr im Fall der Abwendung der Verwertung ist (§ 341 Abs. 4 AO). S. Abschn. 51 ff. VollzA. B. Tatbestandliche Voraussetzungen Tz. 2 Sta...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 6 Behörden, Finanzbehörden

A. Behörde (§ 6 Abs. 1 AO) Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Begriff der Behörde i. S. des § 6 Abs. 1 AO entspricht nicht mehr ganz dem in § 1 Abs. 4 VwVfG und § 1 Abs. 2 SGB X enthaltenen allgemeinen Behördenbegriff. Es wird in der AO nun klargestellt, dass es sich um eine öffentliche Stelle handeln muss. Die detaillierte Differenzierung in "öffentlichen Stellen" und...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO Vorbemerkungen zu §§ 118–133

Schrifttum Bartone/von Wedelstädt, Korrektur von Steuerverwaltungsakten, 2017. A. Regelungsgegenstand Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der zweite Abschnitt des dritten Teils der Abgabenordnung enthält in §§ 118–124 AO die allgemeinen Verfahrensvorschriften bezüglich Begriff, Inhalt, Nebenbestimmungen, Form, Begründung, Bekanntgabe und Wirksamkeit von Steuerverwaltungsakten...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 75 Haftung des Betriebsübernehmers

Schrifttum Leibner/Pump, Die Vorschriften des § 75 AO und § 25 HGB – Wege zur zivilrechtlichen und steuerlichen Haftungsvermeidung, DStR 2002, 1689; Klein, Steuerliche Haftung beim Immobilienerwerb, DStR 2005, 1753; Gehm, Die Haftung nach § 75 AO – Risikoprofil in der Praxis, StBp 2015, 317. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 75 Abs. 1 AO ordnet ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 159 Nachweis der Treuhänderschaft

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei Treuhandverhältnissen können Unklarheiten über die Zurechnung von Rechten und Sachen entstehen (BFH v. 04.12.1996, I R 99/94, BStBl II 1997, 404), die die Finanzbehörde bei Anwendung üblicher Beweislastregelungen nicht oder nur erschwert lösen kann. Die Vorschrift bezweckt, Steuerausfälle zu vermeiden, die ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 286 Vollstreckung in Sachen

A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht den §§ 808, 809 ZPO. S. Abschn. 35 VollstrA und Abschn. 32 VollzA. B. Tatbestandliche Voraussetzungen Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Pfändung beweglicher von Sachen, die im Gewahrsam des Vollstreckungsschuldners sind, nimmt der Vollziehungsbeamte in der Weise vor, dass er sie ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 249 Vollstreckungsbehörden

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Überschrift der Vorschrift ist irreführend. Allein § 249 Abs. 1 Satz 3 AO befasst sich mit dem Begriff der Vollstreckungsbehörden. § 249 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO ordnen an, aus welchen Verwaltungsakten im Verwaltungsweg vollstreckt werden kann. § 249 Abs. 2 AO betrifft die Ermittlungsbefugnisse der Finanzbeh...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 35 Pflichten des Verfügungsberechtigten

Schrifttum Gmach, Pflichten des Verfügungsberechtigten, DStZ 2001, 341; Meier, Zur Haftung für Steuerschulden einer GmbH bei faktischer Geschäftsführung durch den Gesellschafter, StW 2004, 107; Kaiser/Grimm, Ausweitung der steuerstrafrechtlichen Rechtsprechung zu § 35 AO, DStR 2014, 179; s. auch die Hinweise bei § 34 AO und bei § 69 AO. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 318 Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung von Sachen

Schrifttum App, Überblick über die Pfändung von Sachleistungsansprüchen, DStZ 1993, 400. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Vollstreckung in Ansprüche auf Herausgabe oder Leistung von Sachen gelten zunächst die Vorschriften über die Forderungspfändungen (§ 318 Abs. 1 AO i. V. m. §§ 309 bis 317 AO). Wegen der Nähe derartiger Ansprüche zur S...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 153 Berichtigung von Erklärungen

Schrifttum Söffing/Pinternagel/Nommensen, Berichtigungspflicht des nachträglich bösgläubigen Steuerberaters nach § 153 Abs. 1 AO?, DStR 1998, 69; Kottke, Zum Verhältnis von Selbstanzeige und Steuererklärungs-Berichtigungspflicht, DStR 1996, 1350; Müller, Die Berichtigungserklärung nach § 153 Abs. 1 AO, StBp 2005, 195; Tormöhlen, Berichtigungserklärung nach § 153 AO, AO-StB 2010,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 364a Erörterung des Sach- und Rechtsstands

Schrifttum Harder, Die Erörterung nach § 364a AO – nicht nur aus abgabenrechtlicher Sicht, DStZ 1996, 397; Szymczak, Das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren ab 1996, DB 1994, 2254; Günther, Außergerichtlicher und gerichtlicher Erörterungstermin, AO-StB 2009, 109. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit § 364a AO wird nunmehr das Verfahren einer ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 93b Automatisierter Abruf von Kontoinformationen

A. Allgemeines ??. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ergänzt die Regelungen über den automatisierten Abruf von Kontoinformationen nach § 93 Abs. 7 und 8 AO. Sie enthält keine materiell-rechtlichen Regelungen über die Zulässigkeit und Voraussetzungen des Abrufs. Die Norm betrifft vielmehr die (technische) Durchführung des Abrufs. Dabei stellt sie insbes. klar, w...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 70 Haftung des Vertretenen

Schrifttum Schwöbel, Die Vertretenenhaftung nach § 70 AO. Gibt es einen neuen Anwendungsbereich der Vertretenenhaftung im Großhandel? StW 2006, 77; Fehsenfeld, Die Reichweite der Haftung des Vertretenen nach § 70 AO, DStZ 2012, 852; Bruschke, Haftungsfragen beim Rechnungssplitting, DStZ 2013, 831; Gehm, Die Haftung des Vertretenen gemäß § 70 AO – Risikoprofil in der Praxis, StBp...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 209 Gegenstand der Steueraufsicht

Schrifttum Kock, Der Gegenstand der Steueraufsicht nach § 209 AO, DStR 1996, 1676. A. Allgemeines Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift bestimmt, welche Sachverhalte der als zollamtliche Überwachung definierten Steueraufsicht unterliegen, also Lebenssachverhalte, die nach den Verbrauchsteuergesetzen erheblich sind. Wegen der Abgrenzungen wird auf die Vorbemerkung...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 10 Geschäftsleitung

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 An die Geschäftsleitung (wie an den Sitz, § 11 AO) im Inland knüpft die unbeschränkte Steuerpflicht von Körperschaften, juristischen Personen anderer Art, nichtrechtsfähigen Vereinen, Vermögensmassen u. a. im Bereich der Körperschaft- (§ 1 Abs. 1 KStG), Erbschaft- und Schenkungsteuer (§ 2 Abs. 1 Nr. 1d) ErbStG)...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 218 Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis

Schrifttum Bartone, Der Abrechnungsbescheid, AO-StB 2003, 340; Ripken, Abrechnungsbescheid als Mittel der Streitschlichtung, NWB F. 2, 8181 (24/2003); Eich, Der Abrechnungsbescheid, AO-StB 2004, 133. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift bildet den grundlegenden Ausgangspunkt für das im Fünften Teil der AO geregelte Erhebungsverfahren. S...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 310 Pfändung einer durch Hypothek gesicherten Forderung

A. Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ergänzt § 309 AO und entspricht inhaltlich § 830 ZPO. S. Abschn. 43 VollstrA. Rz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter § 310 AO fallen außer Verkehrshypotheken i. S. der §§ 1113 ff. BGB, Sicherungshypotheken i. S. der §§ 1184 ff. BGB und Höchstbetragshypotheken i. S. des § 1190 BGB. Für die Pfä...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 319 Unpfändbarkeit von Forderungen

Schrifttum Buciek, Vollstreckung von Steuerforderungen und § 850f ZPO, DB 1988, 882; Strunk, Der Anwendungsbereich des § 319 der Abgabenordnung, BB 1992, 1907; Lemaire, Pfändungsschutz bei der Forderungspfändung, AO-StB 2004, 227. A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit dem Zweck, den Vollstreckungsschuldner zu schützen, erklärt § 319 AO spezielle Sc...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 322 Verfahren

A. Bedeutung der Vorschrift Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die AO enthält keine eigenständige Regelung der Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen. Vielmehr verweist § 322 Abs. 1 AO auf sämtliche für die gerichtliche Zwangsvollstreckung geltenden Vorschriften, namentlich auf §§ 864 bis 871 ZPO , das ZVG (§ 322 Abs. 1 Satz 2 AO) und auf das LuftFzgG (s. § 306 AO Rz. 1...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 154 Kontenwahrheit

Schrifttum Müller-Brühl, Die Legitimationsprüfung und andere Steuerthemen für Banken, 8. Aufl., Wiesbaden 1992; Carl/Klos, Inhalt und Reichweite der Kontenwahrheitspflicht nach § 154 AO als Grundlage der steuerlichen Mitwirkungspflicht der Kreditinstitute, DStZ 1995, 296; Bruschke, Kontenwahrheit und Haftung (§ 72 AO i. V. m. § 154 AO), StB 2010, 124; Gehm, Die Haftung bei Verle...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 44 Außergerichtlicher Rechtsbehelf

Schrifttum Bartone, Verfahrensrechtliche Fragen beim Insolvenzverfahren, AO-StB 2004, 142; Pump/Krüger, Die isolierte Anfechtung der Einspruchsentscheidung in der finanzgerichtlichen Klage – Ein prozessualer Verfahrensfehler mit Konsequenzen, DStR 2013, 891. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 44 Abs. 1 FGO bestimmt (nur) für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen, dass die ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 47 Frist zur Erhebung der Anfechtungsklage

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 47 FGO ordnet für die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage an, dass die Klage innerhalb eines Monats nach der letzten Behördenentscheidung zu erheben ist. Eine spezielle Klagefrist enthält § 367 Abs. 2b Satz 5 AO (s. § 367 AO Rz. 30). Die Einhaltung der Klagefrist ist Sachentscheidungsvoraussetzung, die auch in der Revisionsinstanz ohn...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 65 Notwendiger Inhalt der Klage

Schrifttum Von Wedelstädt, Teilanfechtung und ihre Folgen, DB 1997, 696; Bartone, Notwendiger Klageinhalt und Ausschlussfristen – Der Umgang mit § 65 FGO in der finanzgerichtlichen Praxis, AO-StB 2018, 49. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Während § 64 Abs. 1 FGO das Formerfordernis der Schriftlichkeit für die Klageerhebung aufstellt, betrifft § 65 Abs. 1 FGO – insbes. § 65...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 60 Beiladungen

Schrifttum Fischer, Die prozessuale Stellung der Gemeinden nach § 40 Abs. 3, § 60 Abs. 2 FGO, StuW 1972, 63; Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das finanzgerichtliche Verfahren, AO-StB 2007, 49; von Wedelstädt, Hinzuziehung und Beiladung, AO-StB 2007, 15 (Teil 1) und 46 (Teil 2). Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beiladung im Verfahren vor dem FG entsprich...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 78 Akteneinsicht

Schrifttum Paetsch, Persönliche Akteneinsicht durch die Beteiligten im Revisionsverfahren?, DStZ 2007, 79; Bartone, Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Finanzprozess – Eine Zusammenstellung der jüngeren BFH-Rechtsprechung, AO-StB 2011, 179. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 78 FGO regelt das Akteneinsichtsrecht der Beteiligten. Es ist Ausfluss des grundrechts...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 91 Ladung der Beteiligten

Schrifttum Loschelder, Aufhebung, Verlegung und Vertagung von Gerichtsterminen, AO-StB 2004, 259. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 91 FGO regelt die Ladungsfrist und weitere Formalia zur Ladung sowie zum Sitzungsort. Für die Terminsladung gilt außerdem § 53 FGO. Ist ein Prozessbevollmächtigter bestellt, ist die Ladung gem. § 62 Abs. 6 Satz 5 FGO an ihn zu richten (s. § ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 57 Am Verfahren Beteiligte

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift befasst sich nur mit der Beteiligteneigenschaft im finanzgerichtlichen Verfahren erster Instanz und zählt abschließend die Beteiligten auf. Sie gilt über § 121 Satz 1 FGO auch für das Revisionsverfahren. Dort kann Beteiligter aber nur sein, wer bereits am Verfahren über die Klage beteiligt war (BFH v. 20.12.2013, IX R 33/1...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 63 Passivlegitimation

Schrifttum Rozek, Verwirrspiel um § 78 VwGO? – Richtiger Klagegegner, passive Prozessführungsbefugnis und Passivlegitimation, JuS 2007, 601; Schellhammer, Zivilprozess, 15. Aufl. 2016. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 63 FGO stellt klar, wer im Klagensystem der FGO (§§ 40, 41 FGO) richtiger Beklagter i. S. von § 57 Nr. 2 FGO ist, und zwar ohne Rücksicht darauf, welche öf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 64 Form der Klageerhebung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 64 FGO regelt die (äußere) Form der Klageerhebung. Sie stellt eine Sachentscheidungsvoraussetzung dar, deren Fehlen die Klage unzulässig macht, sodass sie durch Prozessurteil abzuweisen ist (s. Vor FGO Rz. 33). Die Vorschrift ist nicht abschließend, da eine elektronische Klageerhebung nach Maßgabe des § 52a FGO möglich ist (s. § 52a FG...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 51 Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen

Schrifttum Jarosch, Die GbR im Finanzgerichts-Prozess, AO-StB 2001, 82; Voigt, Einspruchsbefugnis bei einheitlicher und gesonderter Gewinnfeststellung, AO-StB 2002, 127; von Wedelstädt, Einspruchs- und Klagebefugnis bei einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheiden, AO-StB 2006, 230 (Teil 1) und 261 (Teil 2); Steinhauff, Systemwidrige Erstreckung der Ewigkeitstheorie auf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 73 Verbindung/Trennung mehrerer Verfahren

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 73 FGO geregelte Verbindung und die Trennung von Verfahren ist eine Maßnahme der Prozessleitung, die grundsätzlich im pflichtmäßigen Ermessen des Gerichtes steht (BFH v. 06.02.1957, II 186/55 S, BStBl III 1957, 118; BFH v. 21.01.2009, X B 125/08, juris; aber s. Rz. 2). Die Verbindung oder Trennung wird grundsätzlich durch Beschl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 58 Prozessfähigkeit

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 58 FGO regelt die prozessuale Geschäftsfähigkeit (Prozessfähigkeit) und knüpft insoweit an die Geschäftsfähigkeit nach bürgerlichem Recht an (§ 58 Abs. 1 FGO). Das gilt gem. § 79 AO auch für die Fähigkeit, gegenüber den Finanzbehörden im Verwaltungsverfahren Willens- und Wissenserklärungen rechtswirksam abzugeben und entgegenzunehmen. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 53 Zustellung

Schrifttum Werth, F., Völkerrechtliche Zulässigkeit von Auslandszustellungen im finanzgerichtlichen Verfahren unter besonderer Berücksichtigung der Zustellung in die Schweiz, DStZ 2006, 647. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zustellung ist eine – formalisierte – Unterart der Bekanntgabe (§ 122 Abs. 5 AO, § 166 Abs. 1 ZPO). § 53 Abs. 1 FGO schreibt sie für bestimmte Fäl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Bearbeiterübersicht

Prof. Dr. Roberto Bartone AO §§ 1–5, 169–177, FGO Vorbemerkung, FGO §§ 1–94a, §§ 135–184 Karl Blesinger/Dr. Andreas Viertelhausen AO §§ 29a–84, 191, 192, 219, 369–415 Prof. Dr. Frank Hardtke AO §§ 347–368 Dr. Werner Kuhfus AO §§ 134–154 Dr. Norbert Lemaire AO §§ 218, 220–232, 240–346 Katharina Wagner / Dr. Klaus J. Wagner FGO §§ 95–134 Dr. Klaus J. Wagner AO §§ 85–117c, 233–239 Alexander ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 4 Anwendung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Schrifttum Bartone, Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte im Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen letztinstanzliche Entscheidungen des BFH, AO-StB 2008, 224. ??. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 4 FGO verweist auf die §§ 21a bis 21i GVG betreffend die allgemeinen Vorschriften über das Präsidium und die Geschäftsverteilung, die unmittelbar nur für die ordentlichen Gerich...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 247 Austausch von Sicherheiten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Stpfl. hat Anspruch darauf, eine Sicherheit i. S. des § 241 AO durch eine andere auszutauschen. Aufgrund des Wahlrechts des Stpfl. ist das FA verpflichtet, dem Wunsch des Stpfl. zu entsprechen. Dies gilt auch in den Fällen, in denen das FA eine Sicherheit gem. § 336 AO erzwungen hatte. Begehrt der Stpfl. den Austausch einer Sicherhei...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 133 Rückgabe von Urkunden und Sachen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die aus dem VwVfG (§ 52 VwVfG) übernommene Vorschrift betrifft Verwaltungsakte, bei denen zum Nachweis der aus ihnen hergeleiteten Rechte oder zu deren Ausübung Urkunden erteilt oder Sachen von der Verwaltungsbehörde ausgehändigt werden. Der Besitzer dieser Urkunden oder Sachen ist zu ihrer Herausgabe verpflichtet, wenn die Wirksamkeit d...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 292 Abwendung der Pfändung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt abschließend die Voraussetzungen, unter denen der Vollstreckungsschuldner die Pfändung abwenden kann. S. Abschn. 11 VollzA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Liegt eine der in § 292 Abs. 1 und 2 AO genannten Voraussetzungen vor, muss der Vollziehungsbeamte die Vollstreckungsmaßnahme unterlassen (im Einzelnen Lema...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 94 Niederschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die FGO enthält keine eigenen Vorschriften über die Protokollierung von mündlichen Verhandlungen (auch Erörterungsterminen, § 159 Abs. 2 ZPO) und Beweisterminen, sondern verweist auf die §§ 159 bis 165 ZPO. § 159 ZPO Protokollaufnahme (1) Über die Verhandlung und jede Beweisaufnahme ist ein Protokoll aufzunehmen. Für die Protokollführung k...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 317 Andere Art der Verwertung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 844 ZPO. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die der Vollstreckungsbehörde durch § 317 Satz 1 AO eingeräumte Befugnis (Ermessen), eine anderweitige Verwertung einer gepfändeten Forderung anzuordnen (Verwaltungsakt), hat zur Voraussetzung, dass die Forderung bedingt (s. § 158 BGB), betagt (erst zu e...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 106 Beschränkung der Auskunfts- und Vorlagepflicht bei Beeinträchtigung des staatlichen Wohls

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift, die in der Praxis ohne Bedeutung ist, ist im Zusammenhang mit der in § 105 AO verankerten grundsätzlichen Auskunfts- und Vorlagepflicht von Behörden, öffentlichen Stellen, ihren Organen und Bediensteten zu sehen. Die Erklärung der obersten Bundes- oder Landesbehörde hat ohne Weiteres zur Folge, dass die Finanzbehörde eine...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 84 Ablehnung von Mitgliedern eines Ausschusses

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift eröffnet die Möglichkeit der förmlichen Ablehnung eines Ausschussmitglieds für den Fall, dass dieses entweder i. S. des § 82 AO ausgeschlossen oder i. S. des § 83 AO befangen ist. Das Verfahren für die Entscheidung über den Ablehnungsantrag entspricht im Wesentlichen den Grundsätzen, die für die Ablehnung einer Gerichtsper...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 187 Akteneinsicht

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift gewährt den am Zerlegungsverfahren beteiligten Steuerberechtigten (§ 186 Nr. 2 AO) das Recht, von der zuständigen Finanzbehörde Auskunft über die Zerlegungsgrundlagen zu verlangen und durch ihre Amtsträger (§ 7 AO) Einsicht in die Zerlegungsunterlagen zu nehmen; § 30 Abs. 3 AO kann entsprechend angewendet werden (Kunz in G...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 248 Nachschusspflicht

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 248 AO sieht eine Nachschusspflicht vor, wenn eine Sicherheit nachträglich unzureichend wird. Ist die Sicherheit von Anfang an unzureichend, liegt kein Fall des § 248 AO vor. Verlangt das FA in einem solchen Fall weitere Sicherheit, ändert sie den VA, mit dem sie die Sicherheit ursprünglich angenommen hat. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET:...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, GVG § 17b GVG

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 17b regelt die Folgen einer Verweisung nach § 17a GVG. Ohne Einfluss auf die mit der Erhebung der Klage eingetretene Rechtshängigkeit (§ 66 FGO) wird der Rechtsstreit nach Unanfechtbarkeit des Verweisungsbeschlusses mit Eingang der Akten bei dem im Verweisungsbeschluss genannten Gericht anhängig (§ 17b Abs. 1 GVG). Das bisherige Verfah...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, GVG § 17 GVG

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aufgrund des Verweises in § 155 Satz 1 FGO gelten die §§ 17 bis 17b GVG auch für die Finanzgerichtsbarkeit. Zur Anwendung der §§ 17 bis 17b GVG bei örtlicher und/oder sachlicher Unzuständigkeit des angerufenen FG s. § 70 FGO. § 17 Abs. 1 Satz 1 GVG regelt, dass die Zulässigkeit des konkret beschrittenen Rechtswegs (auch in sachlicher und...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 246 Annahmewerte

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 246 Satz 1 AO stellt die Bemessung des Annahmewerts hinsichtlich der Gegenstände, die die Finanzbehörde als Sicherheit annimmt, in deren Ermessen (§ 5 AO). Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Durch § 246 Satz 2 und 3 AO hat der Gesetzgeber jedoch Ermessensschranken gezogen. Einerseits darf der Annahmewert den bei der Verwertung (§ 327...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 412 Zustellung, Vollstreckung, Kosten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zustellung eines Bußgeldbescheides erfolgt nach den Regelungen des Verwaltungszustellungsgesetzes und zwar auch dann, wenn eine Landesfinanzbehörde den Bescheid erlassen hat. Die Ersatzzustellung ist statthaft (BVerfG v. 21.01.1969, 2 BvR 724/67, NJW 1969, 1103). Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vollstreckung rechtskräftiger ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 115 Kosten der Amtshilfe

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung, die nicht gilt, wenn Hilfe i. S. des § 111 Abs. 2 AO oder § 116 AO geleistet wird, unterscheidet zwischen Verwaltungsgebühren und Auslagen. Ferner stellt sie klar, dass die von Dritten zu zahlenden Kosten für Amtshandlungen der ersuchten Behörde dieser zustehen. Im Innenverhältnis zwischen der ersuchenden und der ersuchten B...mehr