Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / 1. Allgemein

Rz. 264 Familienrechtliche Mandate sind in der Regel etwas Besonderes. Sie sind oft von Natur aus hoch komplex. Diese Komplexität wird noch gesteigert durch eine sich immer mehr ausdifferenzierende Rechtsprechung. Tiefe Einschnitte in das Leben der Mandanten bis hin zu Existenzängsten führen zu hohen Ansprüchen der Mandanten an ihre Anwälte. Rz. 265 Es bedarf bei der Übernahm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / 6. Kommunikation und Prozessförderpflichten

Rz. 80 Mandanten sind nach § 11 BORA über alle für den Fortgang der Sache wesentlichen Vorgänge und Maßnahmen unverzüglich zu unterrichten, dazu vor allem alle maßgeblichen Schriftstücke, seien sie beim Anwalt eingegangen, seien sie von ihm versandt worden, zur Kenntnisnahme zu übermitteln und Anfragen des Mandanten ohne Verzug zu beantworten. Rz. 81 Die in § 11 BORA erwähnte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / (3) Ausschlussfristen in Betriebsvereinbarungen

Rz. 80 Gem. § 77 Abs. 4 S. 4 BetrVG ist die Aufnahme von Ausschlussfristen sowie von die Verjährungsfristen verkürzende Regelungen in Betriebsvereinbarungen grds. zulässig. Rz. 81 Eine Regelung in einer Betriebsvereinbarung, die von den Abreitnehmern bereits während eines laufenden Kündigungsschutzprozesses die gerichtliche Geltendmachung von Annahmeverzugsansprüchen verlangt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / 11. Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

Rz. 570 Wenn einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / 4. Vergleiche in arbeitsrechtlichen Mandaten

Rz. 130 Bei Verhandlungen über Vergleiche in arbeitsrechtlichen Mandaten sollten Anwälte stets die Bestimmungen der §§ 157 ff. SGB III im Auge behalten und ihre Mandanten über die in diesen Vorschriften enthaltenen Rechtsfolgen aufklären. Namentlich sind dies u.a.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / V. Klageerhebung

Rz. 696 Der Rechtsanwalt muss die für das Begehren seines Mandanten entsprechende Klageart erheben. Er muss die Erfolgsaussichten des Begehrens seines Mandanten – auf der Grundlage der bis zum Prüfungszeitpunkt ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung – umfassend prüfen und den Mandanten hierüber belehren. Die mit der Erhebung einer Klage verbundenen Risiken muss der Re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / II. Einordnung des Anwaltsvertrags

Rz. 9 Die vorstehende Aussage ist aber schon insoweit zu präzisieren, als weniger die Qualifikation des Beteiligten als Anwalt und mehr die Qualifizierung des zugrunde zu legenden Vertragsverhältnisses als anwaltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag nach § 675 BGB, der die Rechtsberatung und Rechtsbesorgung i.S.d. § 3 BRAO, § 1 Abs. 3 BORA zum Gegenstand hat, von Bedeutung ist. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / IV. Kündigung eines Werkbauvertrags

Rz. 892 Wird der Rechtsanwalt mit der Kündigung eines Bauvertrages beauftragt, so muss er zunächst prüfen, ob die Geltung der VOB/B für den Vertrag vereinbart worden ist. Falls die Geltung der VOB/B wirksam vereinbart wurde, kann der Auftraggeber wegen Mängeln des Werks nur kündigen, wenn dem Auftragnehmer zuvor eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel gesetzt worde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / 3. Sozialplanverhandlungen

Rz. 125 Wird ein Anwalt vom Betriebsrat mit Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan beauftragt, so hat er den Betriebsrat bei seinen kollektivrechtlichen Angaben nach §§ 111 ff. BetrVG zu beraten und zu vertreten. Hieraus folgt kein Mandat, auch die Individualinteressen der Arbeitnehmer zu vertreten. Rz. 126 Der vom Betriebsrat abgeschlossene Anwaltsvertra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / 2. Formerfordernisse

Rz. 115 Es gibt eine Unzahl von Formerfordernissen, deren Nichtbeachtung nachteilige Folgen haben können. Rz. 116 Nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrages zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine Befristungsabrede, die dem gesetzlich normierten Schriftformerfordernis nicht genügt, ist gem. § 125 S. 1 BGB nichtig mit der Folge, dass der Arbeitsvert...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einleitung / III. Inhalt und Umfang des Anwaltsmandats

Rz. 20 Was Zustandekommen und Beendigung des Anwaltsvertrags und die Abgrenzung zu bloßen Gefälligkeiten angeht, so kann auf die allgemeinen Grundsätze verwiesen werden. Die Besonderheit ist aber, dass sich jenseits dieser zeitlichen Grenzen Gegenstand und Inhalt des Anwaltsvertrages kaum richtig bestimmen lassen und den Anwalt nach Ansicht der Rechtsprechung nicht nur im St...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / g) Verhandlungen gem. § 203 BGB

Rz. 480 Schweben zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der eine oder der andere Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / e) Streitverkündung

Rz. 435 Durch Gerichte übersehene, fehl- oder unbearbeitet gebliebene Schriftsätze sind auch bei der Verjährungshemmung durch Streitverkündung gefahrenträchtig. Hinzu kommt, dass seit jeher von der Rechtsprechung die Ansicht vertreten wird, dass nur eine zulässige Streitverkündung die Verjährung hemmen kann. aa) Inhalt und Übermittlung der Streitverkündungsschrift Rz. 436 Für ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / a) Klageverfahren

Rz. 359 Jedenfalls derzeit noch kann das Klageverfahren als sicherstes Mittel der Verjährungshemmung angesehen werden, weil sich in den vergangenen Jahren zunehmend Relativierungstendenzen in der Rechtsprechung durchgesetzt haben, wonach formale Unzulänglichkeiten von Rechtsverfolgungsmaßnahmen dazu führen, dass man ihnen die Wirkungen des § 204 BGB nicht zubilligt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / c) Güteverfahren

Rz. 382 Das Güteverfahren birgt im Lichte aktueller Rechtsprechung eine Vielzahl von Gefahren, die es in haftungsrechtlicher Hinsicht kaum empfehlenswert erscheinen lassen, darauf zurückzugreifen, auch wenn die damit verbundene Zielsetzung, nämlich die konsensuale Konfliktbeilegung zu begrüßen ist. aa) "Statthaftigkeit" des Güteverfahrens Rz. 383 Die Gerichte beherzigen bei de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / 2. Hemmungstatbestände der §§ 203 ff. BGB

Rz. 358 Den Kern des Verjährungsrechts bilden die Vorschriften über die Hemmung, die Ablaufhemmung und den Neubeginn der Verjährung, die in den Vorschriften der §§ 203 bis 213 BGB geregelt werden. Eine Kommentierung jeder einzelnen Bestimmung soll hier nicht erfolgen, vielmehr praxisrelevante Segelhinweise für die anwaltliche Praxis vermittelt werden. Insoweit kann wiederum ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Risikosteuerung und Kri... / III. Rettungsmöglichkeiten

Rz. 47 Im Schadenfall sollte auch abgewogen werden, ob mithilfe der Nutzung sog. Rettungsmöglichkeiten die nachteiligen Folgen anwaltlichen Fehlverhaltens abgewendet werden können. Genannt werden können als Beispielemehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / cc) Beginn der Verjährungshemmung beim Güteantrag

Rz. 400 Ein weiteres, bisweilen unterschätztes Risiko ist der Umstand, dass es anders als bei der Klageerhebung nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 ZPO oder bei Anträgen nach § 204 Abs. 1 Nr. 12 und 13 ZPO nicht auf den Zeitpunkt der Einreichung des Schriftsatzes ankommt, sondern auf die Veranlassung der Bekanntgabe des Gesuchs durch die Gütestelle. Insoweit liegt ein Gleichlauf mit dem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / I. Allgemeines Verjährungsrecht nach den §§ 195 ff. BGB

Rz. 344 Im Grunde scheint nach der Schuldrechtsreform alles ganz einfach zu sein. Alle Ansprüche verjähren in drei Jahren, bis auf einige wenige Ausnahmen, die im Gesetz hinreichend kenntlich gemacht sind. Rz. 345 Darauf deutet der – für juristische Verhältnisse ausgesprochen kurze – Regelungssatz "Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre" in § 195 BGB hin. Dieses ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / I. Allgemein

Rz. 795 Als Verteidiger im Strafverfahren hat der Rechtsanwalt die Stellung eines selbstständigen Beistandes des Beschuldigten oder Angeklagten und eines unabhängigen Organs der Rechtspflege, seine Aufgabe besteht darin, alles geltend zu machen, was dem Beschuldigten oder Angeklagten nach dem Sach- oder Verfahrensrecht günstig ist.[629] Rz. 796 Hinsichtlich der Einhaltung von...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / aa) "Statthaftigkeit" des Güteverfahrens

Rz. 383 Die Gerichte beherzigen bei der Auslegung von § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB nicht immer die Grundsätze, welche das BVerfG in Bezug auf Güte- und Schlichtungsverfahren, die nach § 278 ZPO, § 15a EGZPO obligatorisch sind, aufgestellt hat, und die sich Fachgerichte auch in evident aussichtslosen Konstellationen immer wieder zu eigen machen, eine Güteverhandlung ohne Rücksicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / W. Verwaltungsrecht

Rz. 874 Das Verwaltungsrecht ist eine besonders komplexe Materie, die sich schwer überschauen lässt, denn es werden dabei zahlreiche Gesetze relevant. Die maßgeblichen Gesetze sind solche des Bundes- und des Landesrechts sowie solche des europäischen Unionsrechts. Aufgrund der Delegation der gesetzgeberischen Gewalt auf die Europäische Union durch den deutschen Verfassungsge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / bb) Materielle Anforderungen für eine korrekte Streitverkündung

Rz. 445 Die Forderung nach Einhaltung der Formalien ist aber auch deshalb veranlasst, weil nach der schon zu § 209 Abs. 2 Nr. 4 BGB a.F. ergangenen Rechtsprechung des BGH – und insoweit liegt jedenfalls nach bisherigen Verständnis zu den Hemmungstatbeständen des § 204 Abs. 1 BGB eine Ausnahme vor[391] – nur eine “materiell‘ zulässige und den Anforderungen der §§ 72, 73 ZPO g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / 1. Allgemeines

Rz. 111 Ein Anwalt, der die Vertretung eines Arbeitnehmers in einem Arbeitsgerichtsprozess übernimmt, beachtet nur dann die im Verkehr erforderliche Sorgfalt, wenn er die veröffentlichte höchstrichterliche Rechtsprechung, vornehmlich die in der Entscheidungssammlung des Bundesarbeitsgerichts abgedruckten Urteile, berücksichtigt.[91] Auch hat der Anwalt die Unterschiede zum "...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / 1. Grundsätzliches zum Verjährungsrecht und zur Anwaltshaftung

Rz. 349 Schon im Allgemeinen sah sich der Gesetzgeber gehindert, die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB nichts ausnahmslos für verbindlich zu erklären. So gilt sie in Form einer Rückausnahme etwa auch für titulierte Ansprüche, obwohl diese nach § 197 Abs. 1 BGB einer dreißigjährigen Verjährungsfrist unterliegen. Rz. 350 § 197 Abs. 2 BGB ordnet eine dr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / III. Allgemeine Sorgfaltspflichten im Versicherungsbereich

Rz. 854 Die Bearbeitung eines versicherungsvertraglichen Mandates ohne genaue Kenntnis der einschlägigen Vertragsbestimmungen und Versicherungsbedingungen ist ein absolutes "no go". Hier kann man sich auch nicht dadurch behelfen, dass man – was recht häufig bei Mandanten der Fall ist – die Lektüre der aktuell einschlägigen Vertragsunterlagen durch eine Sichtung von Musterbed...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / bb) Bestimmtheits- und Formanforderungen an Güteanträge

Rz. 391 Selbst wenn man sich als Anwalt trotz der vorstehend aufgezeigten Risiken zur Empfehlung, ein Güteverfahren durchzuführen, hinreißen – "hinreißen" deshalb, weil die Einschaltung eines Anwalts regelmäßig in einem Konfliktmilieu erfolgt, dem in der Regel das Scheitern einer Einigung der Parteien ohne anwaltliche Hilfe vorausgegangen war und dann ein Güteverfahren als r...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / aa) Inhalt und Übermittlung der Streitverkündungsschrift

Rz. 436 Für Streitverkünder kann die gerichtliche Sachbehandlung Nachteile mit sich bringen, weil nach § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB nur die Zustellung der Streitverkündungsschrift beim Streitverkündungsempfänger die Verjährung hemmt und dem Streitverkündenden sich die Abläufe der Sachbehandlung durch die Gerichte, die grds. von Amts wegen die Streitverkündung zuzustellen haben, ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / cc) Empfehlungen

Rz. 458 Aufgrund fehlender Konturen der Ansicht, dass es zur Eindämmung von Missbrauchsgefahren erforderlich sei, über objektive Korrekturen des § 72 ZPO eine verjährungshemmende Wirkung nur dort anzunehmen, wo eine berichtigte oder verständliche Vorgreiflichkeit aus Sicht des Streitverkünders angenommen werden kann,[399] haften der Streitverkündung auch insoweit verjährungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / b) Mahnverfahren und Verfahrensmissbrauch

Rz. 360 Klare Vorgaben, welche Anforderungen an die Bestimmtheit eines Mahnbescheidsantrags zu stellen sind, lassen sich dem Gesetz nicht entnehmen. Insofern vertritt der BGH, dass zur notwendigen Individualisierung die Benennung einzelner Pflichtverletzungen in dem Mahnbescheidsantrag nicht erforderlich ist. Es muss jedoch die Zusammensetzung der Forderung erkennbar sein, s...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Anwendung von § 171 Abs. 10 AO auf das Verhältnis von Steuerbescheid und Zinsbescheid

Leitsatz 1. Die für Folgebescheide geltende Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 10 Satz 1 AO wird im Verhältnis vom Einkommensteuerbescheid zum Zinsbescheid gemäß § 233a AO durch die speziellen Regelungen in § 239 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 AO verdrängt. 2. Ergeht hingegen ein Zinsbescheid als Folgebescheid eines Zins-Grundlagenbescheids, endet die Festsetzungsfrist für den Zinsbescheid ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensvermögen / 4 Einheitliche Leistungsbezüge

Einheitliche Leistungsbezüge (z. B. die Anschaffung von Gegenständen), die sowohl unternehmerisch als auch unternehmensfremd (privat) verwendet werden, ordnet der Unternehmer dem Unternehmen im Regelfall insgesamt oder gar nicht zu. Bei Wirtschaftsgütern, die nach dem 31.3.1999 erworben wurden, ist nach § 15 Abs. 1 Satz 2 UStG [1] eine Verwendung des Gegenstands i. H. v. minde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen bei fristgerechter Ladung per E-Mail

Zusammenfassung Wurde ein Gesellschafter per E-Mail ordnungsgemäß zur Gesellschafterversammlung geladen, führt eine weitere nicht fristgemäß zugegangene schriftliche Ladung nicht zur Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit der gefassten Beschlüsse. Hintergrund Der Kläger ist Gesellschafter der beklagten GmbH, die als Trägergesellschaft eine Fachhochschule betreibt. Im Rahmen der Umset...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensvermögen / 1 Umfang des Unternehmensvermögens

Die Zuordnung von Gegenständen oder bezogenen sonstigen Leistungen zum Unternehmen ist von entscheidender Bedeutung für den Vorsteuerabzug des Unternehmers nach § 15 Abs. 1 UStG. Nur ein Leistungsbezug, der auch dem Unternehmen zugeordnet werden kann, erfüllt die allgemeinen Voraussetzungen für die Vorsteuerabzugsberechtigung. Aber auch für evtl. Ausgangsleistungen ist die Z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kann ein Vertretungsmangel einer Gesellschaft vor Gericht noch geheilt werden?

Zusammenfassung Ist eine Gesellschaft vor Gericht nicht ordnungsgemäß vertreten und eine Klage dadurch unzulässig, muss laut OLG Hamm der Gesellschaft ausreichend Zeit zur Heilung des Vertretungsmangels – hier durch Nachholung eines Gesellschafterbeschlusses – bleiben. Hintergrund Die klagende Kommanditgesellschaft (KG) war ein Immobilienfonds mit einem Komplementär und ca. 4....mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftsordnung: Kontrahierungszwang

Leitsatz Im Rahmen eines Konzepts zum betreuten Wohnen ist ein in einer Gemeinschaftsordnung enthaltener Kontrahierungszwang unwirksam, durch den die Wohnungseigentümer zum Abschluss eines Betreuungsvertrags mit einer Bindung von mehr als 2 Jahren verpflichtet werden sollen, wenn sie die Wohnung selbst nutzen und der Kontrahierungszwang den einzelnen Wohnungseigentümern bzw. d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Wiedereinsetzung in de... / I. Muster: Darlegung der fehlenden Säumnis mangels laufender Frist

Rz. 193 Muster 20.1: Darlegung der fehlenden Säumnis mangels laufender Frist Muster 20.1: Darlegung der fehlenden Säumnis mangels laufender Frist An das in _________________________ In dem Rechtsstreit Kläger ./. Beklagter Az: _________________________ wird auf den gerichtlichen Hinweis vom _________________________ wie folgt vorgetragen: I...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Das selbstständige Bew... / V. Muster: Antrag auf Anordnung einer Frist zur Klageerhebung gem. § 494a ZPO

Rz. 109 Muster 12.5: Antrag auf Anordnung einer Frist zur Klageerhebung gem. § 494a ZPO Muster 12.5: Antrag auf Anordnung einer Frist zur Klageerhebung gem. § 494a ZPO An das Amtsgericht/Landgericht _________________________ Antrag auf Anordnung einer Frist zur Klageerhebung In Sachen des _________________________ – Antragsteller – gegen den _________________________ – Antragsgegner –...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Sondersituationen im P... / XXIX. Muster: Anzeige der Verteidigungsbereitschaft nach Versäumung der Frist des § 276 Abs. 1 S. 1 ZPO

Rz. 652 Muster 13.29: Anzeige der Verteidigungsbereitschaft nach Versäumung der Frist des § 276 Abs. 1 S. 1 ZPO Muster 13.29: Anzeige der Verteidigungsbereitschaft nach Versäumung der Frist des § 276 Abs. 1 S. 1 ZPO An das in _________________________ In dem Rechtsstreit Kläger ./. Beklagter Az: _________________________ zeigt der Unterzeichner an, den Bekl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Das Revisionsrecht – d... / b) Die Einwilligungsverweigerung gegen die Verlängerung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 55 Gem. § 544 Abs. 2 S. 2 i.V.m. § 551 Abs. 2 S. 6 ZPO kann der Antrag des Revisionsklägers auf Verlängerung der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde ohne Einwilligung des Revisionsbeklagten nur um bis zu zwei Monate verlängert werden. Rz. 56 Hinweis Durch die Einwilligungsverweigerung kann der Revisionsbeklagte der Verzögerung des Rechtskrafteintritts entge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Wiedereinsetzung in de... / IV. Muster: Antrag auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Abgabe der Verteidigungsanzeige vor Erlass eines Versäumnisurteils

Rz. 196 Muster 20.4: Antrag auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Abgabe der Verteidigungsanzeige vor Erlass eines Versäumnisurteils Muster 20.4: Antrag auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Abgabe der Verteidigungsanzeige vor Erlass eines Versäumnisurteils An das in _________________________ In dem Rechtsstreit Kläger ./. Beklagter Az: ___________________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Verfahrensanträge nach... / 3. Die Frist des § 320 ZPO

Rz. 131 Ist der Tatbestand trotz der weiten Einbeziehung der Entscheidungsgründe und der in Bezug genommenen Schriftsätze und Urkunden unrichtig, so muss der Bevollmächtigte erster Instanz oder der mit der Durchführung eines Berufungsverfahrens beauftragte Rechtsanwalt einen Tatbestandsberichtigungsantrag nach § 320 ZPO stellen. Rz. 132 Hinweis Dies gilt nicht nur dann, wenn ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Wiedereinsetzung in de... / 2. Die Frist für das Wiedereinsetzungsgesuch

Rz. 130 Das Wiedereinsetzungsgesuch ist nach § 234 ZPO an eine Frist gebunden. Danach ist der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand binnen einer Frist von zwei Wochen vorzulegen. Mit dem Justizmodernisierungsgesetz wurde § 234 Abs. 1 ZPO um einen Satz 2 ergänzt, der die Schlechterstellung der nicht vermögenden Partei, nämlich das Erfordernis, das Rechtsmittel binn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Das Revisionsrecht – d... / f) Die Frist zur Einlegung und Begründung der Anschlussrevision

Rz. 71 Gem. § 554 Abs. 2 S. 2 ZPO ist die Anschlussrevision bis zum Ablauf eines Monats nach Zustellung der Revisionsbegründung zulässig; sie muss gem. § 554 Abs. 3 S. 1 ZPO auch innerhalb dieser Frist begründet werden. Eine Verlängerung der Frist zur Einlegung und Begründung der Anschlussrevision kommt nicht in Betracht, weil § 554 Abs. 3 S. 2 ZPO nicht auf § 551 Abs. 2 ZPO...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Wiedereinsetzung in de... / II. Versäumung einer Frist i.S.d. § 233 ZPO

Rz. 13 Die Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei der Versäumung einer Frist für die Vornahme einer Prozesshandlung kommen direkt bei allen Notfristen der ZPO zur Anwendung. Notfristen sind nach § 224 Abs. 1 S. 2 ZPO nur solche Fristen, die das Gesetz als Notfristen bezeichnet. Rz. 14 Als solche sind zu nennen die:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Mahnverfahren und Volls... / 1. Frist

Rz. 245 Der Antragsteller muss selbst darauf achten, den Vollstreckungsbescheid nicht zu früh zu beantragen. Da er von der erfolgten Zustellung des Mahnbescheids benachrichtigt wird, kann er den Fristablauf selbst berechnen. Rz. 246 Tippmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Mahnverfahren und Volls... / 1. Frist

Rz. 190 Häufig wird von einer zweiwöchigen Widerspruchsfrist ausgegangen, die aber vom Gesetz her gar nicht existiert. Die Zwei-Wochen-Frist verbietet es ausschließlich dem Antragsteller, das Verfahren vor Ablauf dieser zwei Wochen mit der Beantragung des Vollstreckungsbescheids fortzusetzen. Innerhalb dieser Frist kann sich der Antragsgegner also sicher sein. Rz. 191 Der Ant...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Sondersituationen im P... / LXXXVI. Muster: Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit in der Frist des § 43 ZPO

Rz. 709 Muster 13.86: Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit in der Frist des § 43 ZPO Muster 13.86: Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit in der Frist des § 43 ZPO An das in _________________________ In dem Rechtsstreit Kläger ./. Beklagter Az: _________________________ wird namens und in Vollmacht d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Mahnverfahren und Volls... / b) Frist

Rz. 228 Die Anspruchsbegründung soll innerhalb von zwei Wochen vorgelegt werden. Rz. 229 Das Setzen der Zwei-Wochen-Frist durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle markiert im Prinzip den Eintritt des Verfahrensstillstandes gem. § 204 Abs. 2 S. 2 BGB, falls das Verfahren danach nicht weiter betrieben wird. Rz. 230 Nach dem Eingang der Anspruchsbegründung verfährt das Gerich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Das Beweisrecht / XXXI. Muster: Sachstandsanfrage an das Gericht nach Ablauf der Frist zur Erstattung des schriftlichen Gutachtens

Rz. 746 Muster 11.31: Sachstandsanfrage an das Gericht nach Ablauf der Frist zur Erstattung des schriftlichen Gutachtens Muster 11.31: Sachstandsanfrage an das Gericht nach Ablauf der Frist zur Erstattung des schriftlichen Gutachtens An das in _________________________ In dem Rechtsstreit Kläger ./. Beklagter Az: _________________________ wird namens und in...mehr