Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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§ 31 Kostenrecht / 4. Kostenansatz

Rz. 69 Rechtsgrundlagen für die Erstellung der Rechnung des Kostenbeamten über die im einzelnen Rechtsstreit angefallenen gerichtlichen Kosten, des sog. Kostenansatzes (§ 19 GKG), finden sich insbesondere in der Kostenverfügung (KostVfg). Der Kostenansatz hat die Berechnung der Gerichtskosten und Justizverwaltungskosten sowie die Feststellung der Kostenschuldner zum Gegensta...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 4. Erledigung einer Angelegenheit

Rz. 82 Auf bereits entstandene Gebühren ist es gemäß § 15 Abs. 4 RVG ohne Einfluss, wenn sich die Angelegenheit vorzeitig erledigt oder der Auftrag endigt, bevor die Angelegenheit erledigt ist; Bedeutung kann das aber für die Höhe der außergerichtlichen Geschäftsgebühr haben, für die der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit ein Bemessungskriterium ist (vgl. § 14 Abs. 1 S. 1 RVG...mehr

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§ 31 Kostenrecht / e) Erhöhung bei mehreren Auftraggebern

Rz. 91 Wird der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig, so erhöht sich nach Nr. 1008 VV RVG die Geschäftsgebühr für jede weitere Person um 0,3 (unabhängig davon, mit welchem Satz der Rechtsanwalt die Ausgangsgebühr bestimmt hat), insgesamt höchstens um 2,0. Das gilt aber nur, soweit die Auftraggeber an dem Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit...mehr

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§ 31 Kostenrecht / a) Satzrahmengebühr

Rz. 86 Die Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG ist eine Satzrahmengebühr im Sinne von § 13 Abs. 1 S. 1, § 14 Abs. 1 S. 1 RVG,[106] ihr Rahmen beträgt 0,5 bis 2,5 der vollen Gebühr. Daraus errechnet sich eine Mittelgebühr von 1,5. Nach der Anmerkung zu Nr. 2300 VV RVG (ab 1.10.2021: Anm. Abs. 1 zu Nr. 2300 VV RVG)[107] kann eine Gebühr von mehr als 1,3 (sog. Schwellengebühr...mehr

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§ 31 Kostenrecht / e) Glaubhaftmachung von Terminsvertreterkosten in der Kostenfestsetzung

Rz. 135 Nach dem RVG berechnete und erstattungsfähige Terminsvertreterkosten fallen nur an, wenn der Terminsvertreter von der Partei beauftragt wird.[178] Beauftragt der Prozessbevollmächtigte im eigenen Namen den Terminvertreter, richtet sich dessen Vergütungsanspruch nicht nach dem RVG, sondern nach der internen Vereinbarung mit dem Prozessbevollmächtigten.[179] Ein Schrif...mehr

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§ 31 Kostenrecht / e) Vorläufige Wertfestsetzung

Rz. 44 Sind Gebühren, die sich nach dem Streitwert richten, mit der Einreichung der Klage-, Antrags-, Einspruchs- oder Rechtsmittelschrift oder mit der Abgabe der entsprechenden Erklärung zu Protokoll fällig, setzt das Gericht von Amts wegen sogleich den Wert ohne Anhörung der Parteien durch Beschluss vorläufig fest, wenn Gegenstand des Verfahrens nicht eine bestimmte Geldsu...mehr

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§ 31 Kostenrecht / f) Vergütung des vom Prozessbevollmächtigten beauftragten Terminsvertreters

Rz. 138 Ist der Terminsvertreter vom Prozessbevollmächtigten und nicht der Partei selbst beauftragt worden, richtet sich die Pflicht zur Entschädigung des Terminsvertreters nach der internen Vereinbarung zwischen dem Terminsvertreter und dem Prozessbevollmächtigten, der für die Ansprüche des Terminsvertreters einzustehen hat.[183] Ein Vergütungsverzicht gemäß § 49b Abs. 1 BR...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 2. Gebührenrechtliche Angelegenheit

Rz. 103 Bei allen die gerichtliche Tätigkeit betreffenden Anwaltsgebühren handelt es sich um Gebühren mit einem feststehenden Gebührensatz, die in jedem Rechtszug nur einmal anfallen. Jeder Rechtszug eines gerichtlichen Verfahrens bildet eine eigene Angelegenheit, § 15 Abs. 2, § 17 Nr. 1 RVG.[127] Alle diese Anwaltsgebühren sind grundsätzlich festsetzungsfähig, auch wenn sic...mehr

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§ 31 Kostenrecht / b) Kostenfestsetzung

Rz. 146 Generell können entstandene Gebühren auch dann im Kostenfestsetzungsverfahren berücksichtigt werden, wenn die Einigung nicht protokolliert oder gemäß § 278 Abs. 6 ZPO gerichtlich festgestellt wird;[189] Glaubhaftmachung genügt. Die Protokollierung oder gerichtliche Feststellung erleichtert in der Praxis aber das Kostenfestsetzungsverfahren und empfiehlt sich insbeson...mehr

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§ 6 Binnenschifffahrtsrecht / E. Haftung des Binnenlotsen

Rz. 41 Der Lotse übt eine selbständige Tätigkeit aus[136] und wird weder durch Eintragung in das Bordbuch noch durch die Übernahme von Befehl und Ruder (vgl. etwa § 14 Abs. 3 RheinLotsO – Lotsenordnung für den Rhein zwischen Basel und Mannheim/Ludwigshafen) zum Besatzungsmitglied.[137] Als Lotse schuldet er die Beratung des Schiffsführers. In Sonderfällen – vgl. § 14 RheinLo...mehr

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§ 31 Kostenrecht / a) Verfahrens- und Terminsgebühr

Rz. 128 Der Verkehrsanwalt, dessen Auftrag sich auf die Führung des Verkehrs der Partei mit dem Prozessbevollmächtigten beschränkt, erhält gemäß Nr. 3400 VV RVG eine Gebühr in Höhe der Verfahrensgebühr des Prozessbevollmächtigten, höchstens jedoch eine 1,0-Gebühr. Der Terminsvertreter (auch: Unterbevollmächtigter), dessen Auftrag sich auf die Vertretung in einem Termin im Si...mehr

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§ 14 Sachschaden / 2. Rechtsverfolgungskosten

Rz. 173 Der Geschädigte kann bei einem Unfallereignis die ihm entstandenen außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten je nach den Umständen als adäquate Schadensfolge nach § 249 BGB ersetzt verlangen.[365] Allerdings ist zu differenzieren: Für die Frage nach der Erstattungsfähigkeit von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten ist zwischen dem Innenverhältnis des Geschädigten ...mehr

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§ 31 Kostenrecht / e) Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels und Anrechnung

Rz. 113 Auf die Verfahrensgebühr in der Berufungsinstanz ist gemäß der Anmerkung zu Nr. 2100 VV RVG die dort geregelte Gebühr für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels anzurechnen, und zwar in voller Höhe. Diese Gebühr erhält der Rechtsanwalt im Ergebnis also nur, wenn er von der Einlegung eines Rechtsmittels abrät oder der Mandant mit der Durchführung des Re...mehr

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§ 31 Kostenrecht / b) Differenz-Verfahrensgebühr

Rz. 105 Eine Verfahrensgebühr von 0,8 (erste Instanz) bzw. 1,1 (Berufungsinstanz) fällt weiter an, soweit lediglich beantragt wird, eine Einigung der Parteien (auch: mit Dritten) über in diesem Verfahren nicht rechtshängige Ansprüche zu Protokoll zu nehmen oder gemäß § 278 Abs. 6 ZPO das Zustandekommen einer Einigung festzustellen, oder soweit vor Gericht lediglich Verhandlu...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 4. Auftrags- und Erledigungswert

Rz. 97 Es ist in Schadenssachen zwischen dem Gegenstandswert, aus dem der Rechtsanwalt gegenüber dem Mandanten seine Gebühren fordern kann (Auftragswert), und dem Gegenstandswert, aus dem der Auftraggeber Ersatz der Rechtsverfolgungskosten vom Gegner verlangen kann (Erledigungswert), zu unterscheiden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei der Wertberechnung ...mehr

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§ 26 Klagearten / III. Freistellungsanspruch (Befreiungsanspruch)

Rz. 18 Gegenstand einer Leistungsklage kann auch eine Freistellung sein. "Freistellung" (Befreiung) bedeutet eine vertretbare Handlung, durch die der in Anspruch Genommene (Beklagter) eine Schuld des Anspruchstellers (Kläger) zum Erlöschen bringt.[36] Sie setzt deshalb das Bestehen einer bestimmten Verbindlichkeit des Klägers voraus. Dementsprechend muss der Antrag auf Verur...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / B. Beerdigungskosten

Rz. 24 Nach § 844 Abs. 1 BGB sind die Beerdigungskosten von dem zu ersetzen, der verpflichtet ist, diese Kosten zu tragen; das sind die Erben (§ 1968 BGB), hilfsweise diejenigen, die dem Getöteten unterhaltspflichtig waren (§§ 1615 Abs. 2, 1615m, 1360a Abs. 3, 1361 Abs. 4 S. 4 BGB). Hat jemand die Beerdigungskosten getragen, ohne dazu verpflichtet zu sein, z.B. der mit dem G...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 2. Berufungssumme

Rz. 46 Fehlt es an einer Zulassung der Berufung durch das Erstgericht (§ 511 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, siehe unten Rdn 53 ff.), ist eine Berufung grundsätzlich nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600 EUR übersteigt (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO), das heißt, 600,01 EUR oder mehr beträgt. Mit dem Wert des Beschwerdegegenstands ist der Wert der Beschwer gemeint, die der Rec...mehr

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§ 24 Vergleich / M. Kostenregelung

Rz. 47 Durch den Abschluss eines Vergleichs, an dem ein Rechtsanwalt beteiligt ist, sogar bei Abschluss eines Vertrages, durch den – ohne dass ein gegenseitiges Nachgeben vorliegt,[123] der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird, es sei denn der Vertrag beschränkt sich ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht – fällt für den Rech...mehr

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§ 26 Klagearten / a) Bestandsbehauptung ("Berühmen")

Rz. 168 Bei der negativen Feststellungsklage entsteht das rechtliche Interesse des Klägers regelmäßig aus einer vom Beklagten aufgestellten Bestandsbehauptung ("Berühmung") der vom Kläger verneinten Rechtslage.[463] Ob der Anspruch tatsächlich besteht oder nicht, ist dabei ohne Belang. Auf die Erhebung der Einrede der – eingetretenen – Verjährung muss sich der Kläger grundsä...mehr

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§ 26 Klagearten / Literaturtipps

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§ 26 Klagearten / 1. Allgemeines

Rz. 31 Gerade in Haftpflichtsachen wird nicht selten nur ein Teil des teilbaren Anspruches oder der Ansprüche des Geschädigten eingeklagt, um das Kostenrisiko klein zu halten. Dies ist allerdings im Hinblick auf eine drohende Verjährung und die Rechtskraftwirkung des erstrittenen Urteils nicht ohne Risiko (siehe unten Rdn 36 ff.).[76] Stellt der Kläger ausdrücklich klar oder...mehr

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§ 31 Kostenrecht / b) Höhe

Rz. 87 Die Geschäftsgebühr von 1,3 ist damit zugleich die Regelgebühr. Das gilt auch in (Verkehrs-)Unfallsachen. In Unfallsachen, die überdurchschnittlich umfangreich oder schwierig sind, ist eine Überschreitung der Schwellengebühr von 1,3 nicht nur zulässig, sondern auch angezeigt. Die Bestimmung des Gebührensatzes innerhalb des Gebührenrahmens von 0,5 bis 2,5 erfolgt durch...mehr

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§ 31 Kostenrecht / 2. Einigungsgebühr

Rz. 93 Nach Abs. 1 S. 1 der Anmerkung zu Nr. 1000 VV RVG entsteht die Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch denmehr

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§ 31 Kostenrecht / d) Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren (§ 15a Abs. 3 RVG)

Rz. 111 Im Kostenfestsetzungsverfahren kann sich der Prozessgegner gemäß § 15a Abs. 3 RVG auf die Anrechnung nur berufen, soweit er die anzurechnende Gebühr erstattet hat, sie bereits tituliert wurde oder aber in demselben Verfahren gegen ihn geltend gemacht wurde. Die Anrechnung ist in der Regel unschwer möglich, wenn die eingeklagte Geschäftsgebühr in einem Urteil titulier...mehr

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§ 31 Kostenrecht / c) Toleranzgrenze

Rz. 89 Bei der Bemessung der Geschäftsgebühr steht dem Rechtsanwalt ein Ermessensspielraum zu: Die von ihm im Einzelfall bestimmte Gebühr ist nicht unbillig, wenn sie sich innerhalb einer Toleranzgrenze von 20 % bewegt, und daher von einem ersatzpflichtigen Dritten hinzunehmen.[112] Voll nachprüfbar ist aber, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Überschreitung de...mehr

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§ 31 Kostenrecht / d) Mehrvergleich

Rz. 125 Werden in die Einigung in dem abzurechnenden Verfahren Ansprüche einbezogen, die dort nicht rechtshängig sind, spricht man von einem Mehrvergleich. Die Höhe des Gebührensatzes für die in den Mehrvergleich einbezogenen Gegenstände hängt davon ab, ob diese nirgendwo oder gegebenenfalls in einem anderen gerichtlichen Verfahren rechtshängig sind. Sind sie nirgendwo recht...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.12.1 Begriff und Zuordnung der Einbringungskosten

Zu den Einbringungskosten zählen Aufwendungen, die in einem Veranlassungszusammenhang mit der Einbringung stehen. Dazu zählen z. B.[1] Beratungshonorare zur Klärung zivil- bzw. steuerrechtlicher Fragen, Gebühren für die Einholung einer verbindlichen Auskunft nach § 89 Abs. 3 AO, Notarkosten für den Einbringungsvertrag, Kosten der Eintragung in die jeweiligen Register, Kosten für ...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.12.2.1 Nicht objektbezogene Kosten

Die der übernehmenden Kapitalgesellschaft zugerechneten nicht objektbezogenen Einbringungskosten sind nach herrschender Meinung – unabhängig vom gewählten Wertansatz des eingebrachten Betriebsvermögens – sofort abzugsfähige Betriebsausgaben.[1] Soweit der übernehmenden Kapitalgesellschaft Gebühren für eine verbindliche Auskunft i. S. des § 89 Abs. 3 AO zuzurechnen sind, stell...mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.12.3 Einbringungskosten beim Einbringenden

Soweit Einbringungskosten nach dem Veranlassungszusammenhang dem Einbringenden zuzuordnen sind, mindern diese – unabhängig vom Wertansatz der übernehmenden Kapitalgesellschaft – den im Rahmen der Einbringung ggf. entstehenden Gewinn- oder Verlust, nicht aber das laufende Ergebnis des letzten Wirtschaftsjahres des eingebrachten Betriebs oder Teilbetriebs. Dies folgt aus dem C...mehr

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AGS 07/2021, Abtretung des ... / III. Gebührenbemessung

Die vom Verteidiger angesetzten Gebühren waren nach Auffassung des LG unbillig gem. § 14 Abs. 1 S. 4 RVG. Unter Berücksichtigung des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit liege jedenfalls insgesamt eine unterdurchschnittliche Angelegenheit vor. Es handele sich nämlich um ein einfach gelagertes Ordnungswidrigkeitsverfahren, das keiner besonderen Vorbereitun...mehr

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AGS 07/2021, Abtretung des ... / I. Sachverhalt

Gegen den Betroffenen wurde durch die Stadt Salzgitter am 11.6.2020 ein Bußgeldbescheid wegen eines behaupteten Verstoßes des Betroffenen am 3.5.2020 um 18:40 Uhr gegen §§ 73 Abs. la Nr. 24 IfSG i.V.m. §§ 2, 12 Abs. 1 der Niedersächsischen Corona-VO erlassen, weil der Betroffene sich mit zwei weiteren Personen in einem Pkw befunden und dabei nicht den erforderlichen Mindesta...mehr

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AGS 07/2021, Streitwert und... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Streitwert Die Ausführungen zur Höhe des Streitwertes eines Wiederaufnahmeverfahrens entsprechen der allgemeinen Auffassung des BGH und des BFH. 2. Anwendbare Gebührenvorschrift Angesichts der eindeutigen Gesetzesformulierung kann m.E. für eine Restitutionsklage nicht auf diejenige Gebührenvorschrift zurückgegriffen werden, die für das Verfahren gilt, dessen Wiederaufnahme b...mehr

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AGS 07/2021, Abtretung des ... / Leitsatz

Die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit ist unterdurchschnittlich, wenn im Ordnungswidrigkeitsverfahren inhaltlich lediglich zu klären war, ob der gemeinsame Aufenthalt von drei Personen in einem privaten Pkw einen Aufenthalt im öffentlichen Raum darstellt. Zur rechtswirksamen Abtretung der Kostenerstattungsforderung des Freigesprochenen an den Verteidiger. LG Braunschwei...mehr

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AGS 07/2021, Neue Pflichtve... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Nach den Änderungen im Recht der Pflichtverteidigung durch das "Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung" v. 10.12.2019 (BGBl I, 2128), das am 13.9.2021 in Kraft getreten ist, ist § 143 StPO jetzt ausdrücklich die Dauer der Pflichtverteidigung geregelt. Nach § 143 Abs. 1 StPO endet die Bestellung des Pflichtverteidigers mit der Einstellung oder dem r...mehr

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AGS 07/2021, Schröder-Kay, Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher

Begründet von J.H. Schröder-Kay, bearbeitet von Karl-Heinz Gerlach und Jens Peter Eggers. 14. Aufl., 2019. Verlag C.F. Müller. XV, 545 S., 98,00 EUR Die Neuauflage enthält neben den maßgeblichen Gesetzestexten (GvKostG, KostRÄG, JBeitrO und DB-GvKostG) eine ausführliche Kommentierung der für die Kostenberechnung der Gerichtsvollzieher maßgeblichen Gebühren- und Auslagenvorsch...mehr

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AGS 07/2021, Rechtspfleger-... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des LG Wuppertal lässt mehr Fragen offen als sie beantwortet. 1. Formelle Voraussetzungen für die Kostenfestsetzung Die von der Gläubigerin beantragte Festsetzung erfordert gem. § 103 ZPO das Vorliegen eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels. Folglich hätte im Erinnerungsverfahren nach § 11 Abs. 2 RPflG eine Kostengrundentscheidung zugunsten der Gläubi...mehr

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AGS 07/2021, Abtretung des ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist m.E. in beiden Punkten unzutreffend. 1. Das LG zitiert zutreffend die Rspr. des BGH, wonach eine wirksame Forderungsabtretung voraussetzt, dass die abgetretene Forderung wenigstens bestimmbar gewesen ist. Warum es daran fehlen soll, erschließt sich nicht. Der Rechtsanwalt bezieht sich bei seinem Erstattungsantrag auf eine "anbei liegende Vollmacht mit Abt...mehr

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AGS 07/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Die Reisekosten des Anwalts, ErbR 2020, 786 Neben der Dokumentenpauschale und der Postentgeltpauschale gehören zu den gesetzlichen Auslagen des Rechtsanwalts auch die in Nrn. 7003 bis 7006 VV geregelten Reisekosten. Schneider weist in seinem Beitrag zunächst darauf hin, dass die Abrechnung solcher Kosten voraussetzt, dass der Rechtsanwalt eine ...mehr

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AGS 07/2021, Streitwert und... / III. Gebührentatbestand

Der Kostenbeamte des BFH hatte für das Wiederaufnahmeverfahren eine 2,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 6500 GKG KV angesetzt, der im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingreift, soweit die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird. Der BFH hat festgestellt, dass dies nicht zu Lasten der Kläger gehe. Aus der Regelung in § 1 Abs. 1 S. 1 GKG, won...mehr

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AGS 07/2021, Gegenstandswer... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Zur Höhe der Geschäftsgebühr Die Ausführungen des Landgerichts sind insoweit nicht recht nachvollziehbar. Das Landgericht ist davon ausgegangen, dass hier kein Fall der Schwellengebühr nach Anm. zur Nr. 2300 VV vorliege. Daher war von der Mittelgebühr auszugehen. Ausgehend von der Mittelgebühr ist der 20 %ige Toleranzbereich, den die Rspr. einem Anwalt zubilligt aber bei ei...mehr

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AGS 07/2021, Die Vergütung ... / 1. Allgemeines

Durch das SanInsFoG[9] wurde zum 1.1.2021 die InsVV modifiziert und erstmals angepasst. Die wesentlichen Änderungen umfassen vor allem die Vergütung des (vorl.) Insolvenzverwalters, des Treuhänders und des (vorl.) Sachwalters. Mit der Anhebung der Gebühren beabsichtigte der Gesetzgeber, "die zentrale Maßnahme zur Sicherstellung einer auch in Zukunft angemessenen und verfassu...mehr

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AGS 07/2021, Abtretung des ... / II. Unwirksame Abtretung

Nach Auffassung des LG waren die von der Landeskasse zu erstattenden notwendigen Auslagen dem Betroffenen und nicht dem Verteidiger zu erstatten. Denn der Erstattungsanspruch des Betroffenen sei nicht gem. § 398 BGB formwirksam an den Verteidiger abgetreten worden. Eine Abtretung sei, wie in der Rspr. und Rechtslehre anerkannt ist, nur wirksam, wenn die Forderung, die Gegens...mehr

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AGS 07/2021, Streitwert und... / Leitsatz

Der Streitwert eines Wiederaufnahmeverfahrens (hier: Restitutionsklage) entspricht grundsätzlich immer dann, wenn auch das Wiederaufnahmeverfahren letztlich auf die Aufhebung bzw. Änderung der angefochtenen Bescheide zielt, dem Streitwert desjenigen Verfahrens, dessen Wiederaufnahme begehrt wird. Anders als im Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts enthält das GKG ...mehr

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ZErb 07/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Becker (Hrsg.), Notarformulare Erbscheinsverfahren, Testamentsvol...mehr

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AGS 07/2021, Fragen und Lös... / II. Kostenerstattung

Diese gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Prozessbevollmächtigten des Beklagten sind gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO kraft Gesetzes in voller Höhe erstattungsfähig. Autor: VorsRiLG a.D. Heinz Hansens, Berlin AGS 7/2021, S. 297 - 299mehr

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AGS 07/2021, Aussetzung des... / Leitsatz

Erhebt der Auftraggeber im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG Einwendungen gegen den Gegenstandswert der vom Anwalt angemeldeten Gebühren, ist das Verfahren auszusetzen, bis über den Gegenstandswert im gesonderten Verfahren nach § 33 RVG rechtskräftig entschieden worden ist. Dies gilt auch dann, wenn der Gegenstandswert erstmals im Beschwerdeverfahren beanstandet ...mehr

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AGS 07/2021, Tätigkeiten de... / II. Nachbereitung der Hauptverhandlung

Nach Auffassung des OLG ist für die Nebenklägerin entgegen ihrer Ansicht keine Verfahrensgebühr nach § 48 Abs. 1 RVG, Nr. 4130 VV angefallen. 1. Verfahrensgebühr des Verteidigers des Angeklagten Die Frage, ob eine Verfahrensgebühr nach Nr. 4130 VV bereits dann entstanden sei, wenn ein Verfahrensbeteiligter gegen ein erstinstanzliches Urteil nach § 333 StPO Revision einlegt und...mehr

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AGS 07/2021, Fragen und Lös... / 6. Zusammenstellung

Rechtsanwalt B sind somit folgende Gebühren und Auslagen angefallen.mehr

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AGS 07/2021, Erstattung der... / II. Nur subjektiver Beratungsbedarf

Anders als das LG sieht das OLG die Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV als nicht erstattungsfähig an. Zwar sei die Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV durch die Tätigkeiten des Pflichtverteidigers, wie Besprechung der Erfolgsaussichten der Revision der Staatsanwaltschaft mit dem Mandanten und Vorbereitung eines Erwiderungsschriftsatz auf die zu erwartende Revisionsbegründung der Staatsan...mehr