Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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AGS 2/2017, Keine neue Ange... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 11 Abs. 1 RPflG, §§ 104 Abs. 3, 567 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde der Beklagten ist teilweise begründet und im Übrigen unbegründet. Entgegen der Ansicht der Rechtspflegerin sind die Verfahrens- und die Terminsgebühr der Prozessbevollmächtigten der Klägerin nach Einspruch gegen das Versäumnisurteil nicht noch einmal entstanden. Den ...mehr

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AGS 2/2017, Anwalts- und Ge... / 1. Vergütung aus der Staatskasse

Mit der Beiordnung erlangt der PKH-Anwalt einen Vergütungsanspruch gegenüber der Staatskasse (§ 45 Abs. 1 RVG). Zugleich bestimmt § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, dass der Anwalt seine Vergütungsansprüche nicht gegenüber seinem PKH-Mandaten geltend machen darf. Diese Wirkung entfällt erst mit Aufhebung der PKH. Der Umfang des Vergütungsanspruchs, der gegenüber der Staatskasse besteht,...mehr

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AGS 2/2017, Vorverfahrensge... / 1 Aus den Gründen

Gegen die Mandantin war ein Strafbefehl ergangen. Daraufhin beauftragte die Beschludigte ihren Verteidiger, der gegen den Strafbefehl Einspruch einlegte und zu den Tatvorwürfen Stellung nahm. Daraufhin nahm die Staatsanwaltschaft nach weiteren Ermittlungen die Anklage zurück und stellte das Verfahren gegen die Mandantin gem. § 170 Abs. 2 StPO ein. Das AG beschloss daraufhin,...mehr

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AGS 2/2017, Sittenwidrigkei... / Leitsatz

Ob ein für die Sittenwidrigkeit der Honorarvereinbarung sprechendes auffälliges Missverhältnis zwischen der Leistung des Anwalts und dem vereinbarten Honorar besteht, hängt davon ab, welche Vergütung nach Umfang und Schwierigkeit der im Rahmen des konkreten Mandats geschuldeten anwaltlichen Tätigkeit marktangemessen und adäquat ist. Die gesetzlichen Gebühren stellen hierbei ...mehr

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AGS 2/2017, Gebührenbemessu... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde hat teilweise Erfolg. Zuständig für die Entscheidung ist der Einzelrichter gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 1 RVG. Zur Anwendung kommen im vorliegenden Fall die Regelungen des RVG in der ab 1.8.2013 geltenden Fassung gem. dem Zweiten Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (Zweites Kostenrechtsmodernisierungsgesetz – 2. KostRMoG) v. 23.7.2013 (BGBl...mehr

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AGS 2/2017, Anfall einer Ei... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde ist gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 6 S. 1 RVG statthaft, da das LG als Beschwerdegericht entschieden und die weitere Beschwerde zugelassen hat. Die weitere Beschwerde ist auch im Übrigen zulässig, insbesondere ist sie form- und fristgerecht eingelegt worden, § 56 Abs. 2 S. 1 i. V m. § 33 Abs. 6 S. 4, Abs. 3 S. 3 RVG. Sie ist aber unbegründet. Di...mehr

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AGS 2/2017, Vorverfahrensge... / 2 Anmerkung

1. Zur Abrechnung Die Entscheidung ist hinsichtlich der Verfahrensgebühr der Nr. 4104 VV zutreffend. Mit Rücknahme der Anklage endet das gerichtliche Verfahren. Das gilt auch dann, wenn das gerichtliche Verfahren nicht durch eine Anklage, sondern durch einen Strafbefehl eingeleitet worden ist und der Angeschuldigte hiergegen Einspruch eingelegt hat. War der Verteidiger bereits...mehr

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AGS 2/2017, Anwalts- und Ge... / 2.1 Gerichtsgebühren

Ist Teil-PKH bewilligt und sind Gerichtskosten von der PKH-Partei einzuziehen, hat der Kostenbeamte die Höhe der Gerichtsgebühren festzustellen, die nicht von der PKH-Bewilligung umfasst sind. Für die Berechnung werden in Lit. und Rspr. hauptsächlich zwei Berechnungsmethoden angewendet. Bei der ersten Methode wird der Streitwert der von der PKH-Bewilligung erfassten Gegenstän...mehr

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AGS 2/2017, Berufungserwide... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 11 Abs. 1 RPflG i.V.m. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1, 569 ZPO statthafte, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde der Beklagten ist zulässig. Die Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Der Kläger hat der Beklagten für das Berufungsverfahren gem. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO i.V.m. Nr. 3200 VV eine 1,6-Verfahrensgebühr sowie die Pauschal...mehr

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AGS 2/2017, Anwalts- und Ge... / 3. PKH-Bewilligung für einzelne Streitgenossen

Vertritt der Anwalt mehrere Streitgenossen und wird nur einem von ihnen PKH bewilligt, so erhält der PKH-Anwalt aus der Staatskasse sämtliche durch die Tätigkeit entstandenen Gebühren und muss sich nicht auf den nach Nr. 1008 VV erhöhten Gebührenbetrag beschränken.[14] Beispiel Der Anwalt vertritt die Beklagten A und B wegen einer gesamtschuldnerischen Forderung von 25.000,00...mehr

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AGS 2/2017, Sittenwidrigkei... / 1 Sachverhalt

Die Kläger hatten den Beklagten am 6.10.2009 beauftragt, sie in einer Kindschaftssache wegen ihres Pflegekindes zu vertreten. Die Kläger wollten die mit der Mutter des Pflegekindes und dem Jugendamt bestehenden Konflikte klären lassen. Mit Schreiben v. 15.10.2009 teilte der Beklagte den Klägern mit, dass bei ihm bereits ein erheblicher Zeitaufwand von 9 bis 10 Stunden angefa...mehr

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AGS 2/2017, Keine fiktive T... / 1 Sachverhalt

Der anwaltlich vertretene Kläger hatte eine asylrechtliche Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben, der das Gericht durch mittlerweile rechtskräftigen Gerichtsbescheid vollumfänglich stattgegeben hat. In der Rechtsmittelbelehrung des Gerichtsbescheids wurde auf die Möglichkeit des Antrags auf Zulassung der Berufung sowie auf mündliche Verhandlung hingewiesen. Der K...mehr

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AGS 2/2017, Keine neue Ange... / 4 Anmerkung

Die Entscheidung ist unzutreffend. Das OLG verkennt – ebenso wie der BGH – in seiner Entscheidung v. 11.8.2010 – XII ZB 60/08, dass die Erledigung des Auftrags den Beginn der Zwei-Jahres-Frist auslöst und nicht dessen Beendigung. Erforderlich ist daher auch kein neuer Auftrag, sondern nur der Auftrag zu weiterem Tätigwerden. Abgesehen davon hat sich das OLG verrechnet. Es hat...mehr

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FoVo 2/2017, Das sollten Sie gelesen haben: wichtige Helfer

In loser Folge stellt FoVo Ihnen an dieser Stelle Bücher vor, die die praktische Arbeit in der Forderungseinziehung unterstützen und erleichtern können. Saenger Handkommentar Zivilprozessordnung 7. Aufl. 2017, 108,00 EUR Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden ISBN 978-3-8487-3487-0 Die Zwangsvollstreckung verlangt angesichts der überschaubaren Gebühren eine schnelle Orientierung un...mehr

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AGS 2/2017, Keine Terminsge... / 3 Anmerkung

Bedauerlich ist, dass das OLG die Sache hier nicht im Senat entschieden hat, sondern es bei einer Einzelrichterentscheidung belassen hat, dazu noch einer Entscheidung einer Erprobungsrichterin vom Amtsgericht. Bereits die Tatsache, dass die Richterin davon ausgeht, die Antragstellerin sei auch Beschwerdeführerin, zeigt die mangelnden Verfahrenskenntnisse. Im Festsetzungsverfa...mehr

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AGS 2/2017, Nichtigkeit bei... / 2 Aus den Gründen

Die Revision führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt (vgl. AnwBl 2015, 94): Der Vertrag v. 4./9.5.2012 sei wegen Verstoßes gegen § 43a Abs. 4 BRAO i.V.m. § 134 BGB nichtig, weil die Klägerin widerstreitende Interessen vertreten habe. Beide Vertragsparteien seien zwar übere...mehr

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AGS 2/2017, Anwalts- und Ge... / 2.2 Gebührenvorschüsse

Die Differenzmethode ist auch anwenden, wenn Vorauszahlungen (§ 12 Abs. 1 GKG) oder andere Gebührenvorschüsse anzufordern sind. Beispiel Klage A gegen B wegen Zahlung von 7.000,00 EUR. Dem Kläger wird PKH für die Geltendmachung von 3.000,00 EUR bewilligt. Im Übrigen wird der PKH-Antrag zurückgewiesen. Die nicht von der PKH-Bewilligung und der Schutzwirkung des § 122 ZPO umfass...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4.4 Durchführung der Verwertung

Rz. 18 Gem. § 327 S. 2 AO erfolgt die Verwertung des Sicherungsgegenstands nach den Vorschriften des 2. Abschnitts im 6. Teil der AO. Maßgeblich ist hier die Art des Sicherungsgegenstands. Bewegliche Sachen, die die Vollstreckungsbehörde in unmittelbarem Besitz hat, werden nach § 296 AO versteigert oder nach § 305 AO in sonstiger Weise verwertet. Bei der Verwertung von freiwi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 5 Kosten des Einspruchsverfahrens

Rz. 24 Das Einspruchsverfahren ist kostenfrei. Für seine Durchführung erhebt die Finanzbehörde daher keine Verfahrenskosten, d. h. Gebühren und Auslagen. Andererseits werden aber auch die Aufwendungen, die dem Einspruchsführer für die erfolgreiche Durchführung des Einspruchsverfahrens entstehen, z. B. durch die Zuziehung eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts, grundsätzlich...mehr

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Bildung von Rückstellungen für Entsorgungspflichten nach dem Elektro‐ ­und Elektronikgerätegesetz

Leitsatz 1. Rückstellungen für Verpflichtungen, ab dem 13. August 2005 in Verkehr gebrachte Energiesparlampen zu entsorgen, können erst gebildet werden, wenn sich diese Pflichten durch den Erlass einer Abholanordnung nach § 16 Abs. 5 ElektroG hinreichend konkretisiert haben. 2. Für die Verpflichtung zur Entsorgung von vor dem 13. August 2005 in Verkehr gebrachten Energiesparl...mehr

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§ 14 Wissenswertes aus dem ... / B. Gebühren

I. Geschäftswert Rz. 5 Der Geschäftswert güterrechtlicher richtet sich nach dem Vermögen der bzw. des Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten (§ 39 Abs. 3 KostO). II. Gesamtschuldnerische Haftung Rz. 6 Der Notar muss auf die gesamtschuldnerische Kostenhaftung hinweisen (§ 5 KostO). III. Entwurfsgebühr Rz. 7 Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbar...mehr

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§ 43 Rechtsgrundlagen (Über... / E. Leistungsbescheid mit Abschleppkosten und Gebühren

Rz. 24 An die behördliche Primärmaßnahme "Abschleppen" schließt sich zumeist als Sekundärmaßnahme der Leistungsbescheid an, der die Abschleppkosten festsetzt.[53] Dazu kommen u.U. Kosten und Gebühren aufgrund des jeweiligen Landesrechts.[54] Dies bedarf nach dem Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung aber einer Ermächtigungsgrundlage. Werden Gebühren erhoben, so muss auc...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / IV. Wert/Kosten/Gebühren

Rz. 257 Bezüglich des Verfahrenswerts des Vermittlungsverfahrens gibt es keine ausdrückliche Regelung. Es gelten dieselben Bewertungsgrundsätze wie für das Umgangsverfahren, weshalb richtiger Auffassung zufolge § 45 Nr. 2 FamGKG Anwendung findet.[908] Die teilweise zur bisherigen Regelung des § 52a FGG vertretene Meinung, der Wert sei bei einfach gelagerten Vermittlungsverfa...mehr

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§ 2 Das Mandat in Versorgun... / V. Kosten und Gebühren in Versorgungsausgleichssachen

Rz. 40 Soweit die Versorgungsausgleichssache im Verbund entschieden wird, gilt nach § 150 Abs. 1 FamFG das Prinzip, dass die Kosten der Beteiligten gegeneinander aufzuheben sind. Von diesem Prinzip kann aus Billigkeitsgründen abgewichen werden (§ 150 Abs. 3 FamFG). Rz. 41 Vom Verbund abgetrennte Versorgungsausgleichssachen bleiben Folgesachen, sodass für die Kostenentscheidun...mehr

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§ 11 Das Verfahren in Verso... / V. Kosten und Gebühren

Rz. 247 Soweit die Versorgungsausgleichssache im Verbund entschieden wurde, gilt nach § 150 Abs. 1 FamFG das Prinzip, dass die Kosten der Beteiligten gegeneinander aufzuheben sind. Von diesem Prinzip kann aus Billigkeitsgründen abgewichen werden (§ 150 Abs. 3 FamFG). Rz. 248 Vom Verbund abgetrennte Versorgungsausgleichssachen bleiben Folgesachen, sodass für die Kostenentschei...mehr

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AGS 1/2017, Keine zusätzliche Gebühr nach ausgesetzter Hauptverhandlung

Leitsatz Die zusätzliche Gebühr der Nr. 5115 VV fällt nicht an, wenn im Verfahren bereits eine Hauptverhandlung stattgefunden hat, die ausgesetzt worden ist und dann das Verfahren noch eingestellt wird. AG Hanau, Beschl. v. 8.11.2016 – 55 OWi 2255 Js 21203/15 1 Aus den Gründen Darüber hinaus besteht die Frage, ob eine Gebühr Nr. 5115 VV entstanden ist. Hierzu wird von der Bezirk...mehr

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§ 24 Fahrtenbuch (§ 31a StVZO) / XIX. Kostenfestsetzung; Gebühr für die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage

Rz. 131 Die Kostenfestsetzung erfolgt nach § 6a Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 2 S. 1 StVG, §§ 1, 3, 4 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) vom 25.1.2011 (BGBl I S. 98), die zuletzt durch Art. 3 der Verordnung vom 15.9.2015 (BGBl I S. 1573) geändert worden ist, i.V.m. Ziff. 252 des Gebührentarifs für Maßnahmen im Straßenverkehr (Anl. 1 zu § 1 GebOSt). Danach ist...mehr

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AGS 1/2017, Keine zusätzlic... / 1 Aus den Gründen

Darüber hinaus besteht die Frage, ob eine Gebühr Nr. 5115 VV entstanden ist. Hierzu wird von der Bezirksrevisorin mit Verweis auf den Beschluss des OLG Frankfurt v. 10.2.2012 (2 Ws 177/11) betreffend die Gebühr nach Nr. 4141 VV, welche den gleichen Zweck verfolgt wie die Nr. 5115 VV, ausgeführt, dass diese Gebühr abzusetzen sei, da im Verfahren bereits eine Hauptverhandlung ...mehr

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AGS 1/2017, Keine zusätzlic... / Leitsatz

Die zusätzliche Gebühr der Nr. 5115 VV fällt nicht an, wenn im Verfahren bereits eine Hauptverhandlung stattgefunden hat, die ausgesetzt worden ist und dann das Verfahren noch eingestellt wird. AG Hanau, Beschl. v. 8.11.2016 – 55 OWi 2255 Js 21203/15mehr

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AGS 1/2017, Sittenwidriges ... / 4 Anmerkung

Die Auffassung des Gerichts, für eine Selbstanzeige falle eine Gebühr für jedes Jahr an, ist zwar weit verbreitet,[2] aber unzutreffend. Es ist auch nicht nachzuvollziehen, wie man zu dieser Ansicht gelangen kann. Dass nur eine einzige Gebühr anfällt, ergibt sich entgegen der Auffassung des LG Stuttgart unmittelbar aus dem Gesetz.[3] Bei einer Selbstanzeige handelt es sich um ...mehr

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AGS 1/2017, Sittenwidriges ... / 2 Aus den Gründen

A. Die zulässige Klage ist unbegründet. Die Klägerin kann aus dem geschlossenen Anwaltsvertrag keine Vergütung verlangen. I. Soweit die Klägerin Anwaltsgebühren für eine Erklärung von Einkünften aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit für das Jahr 2014 geltend macht, kann sie nicht nachweisen, hierfür beauftragt worden zu sein. Der Beklagte hatte zwar den Auftrag er...mehr

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§ 14 Wissenswertes aus dem ... / III. Entwurfsgebühr

Rz. 7 Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Kostenordnung Zitat § 145 Entwürfe (1) 1Fertigt der Notar auf Erfordern nur den Entwurf einer Urkunde, so wird die für die Beurkundung bestimmte Gebühr erhoben. 2Überprüft der Notar auf Erfordern einen ihm vorgelegten Entwurf einer Urkunde oder einen Teil des Entwurfs, so wird die Hälfte der für die...mehr

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AGS 1/2017, Pflicht zum Hin... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Klage ist weit überwiegend begründet. Der Kläger kann unter Abzug einer Erstberatungsgebühr die Rückzahlung der bezahlten Honorare sowie den Ersatz seiner vorgerichtlichen Anwaltskosten verlangen. I. Der Anspruch auf Erstattung der bezahlten Honorare ergibt sich aus § 311 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 241 Abs. 2 BGB. Danach ist schon bei Aufnahme von Vertragsverhandlung...mehr

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AGS 1/2017, Kein Mindeststr... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung hat Erfolg. Zu Recht geht der Erinnerungsführer davon aus, dass bei der Festsetzung der zu erstattenden Gebühren für das Vorverfahren der tatsächliche Streitwert von 292,00 EUR und nicht der für das Klageverfahren anzusetzende Mindeststreitwert von 1.500,00 EUR zugrunde zu legen ist. Da der Steuerberater für seine Tätigkeit in gerichtlichen und sonstigen Verfahr...mehr

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AGkompakt 12/2016, Aktuelle... / XIII. Unangemessene Höhe der Vergütung

Unangemessen hohe Vergütung ist zu kürzen Ist eine vereinbarte Vergütung unangemessen hoch, so folgt daraus noch nicht die Unwirksamkeit. Vielmehr sieht § 3a Abs. 2 S. 1 RVG vor, dass eine unangemessen hohe Vergütung vom Gericht bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung herabgesetzt werden kann. Zuvor ist ein Gutachten der zuständigen Rechtsanwaltskammer einzuholen (§ 3a Abs. 2...mehr

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AGS 1/2017, Keine zusätzlic... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist unzutreffend. Selbstverständlich ist eine Hauptverhandlung entbehrlich geworden. Wird die Hauptverhandlung in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren ausgesetzt, so ist mit der Hauptverhandlung erneut zu beginnen. Zutreffend ist zwar, dass das Gericht auch im schriftlichen Verfahren entscheiden kann. Dazu bedarf es aber nach § 72 OWiG der Zustimmung des Betroff...mehr

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AGS 1/2017, Einigungsgebühr... / 2 Aus den Gründen

Über die Beschwerde entscheidet der Senat in der Besetzung mit drei Berufsrichtern gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 8 S. 2 RVG, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat. Die Beschwerde ist zulässig und im tenorierten Umfang begründet. Im Übrigen ist sie unbegründet. Der Tenor des Beschlusses des SG v. 2.3.2016 ist dahingehend auszulegen, dass das SG die Vergütungsforderu...mehr

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§ 10 Kostenrecht / 3. Rechtsanwaltsgebühren

Rz. 53 Gemäß § 18 RVG sind einstweilige Anordnungen gebührenrechtlich eigenständige Angelegenheiten. In diesen Verfahren können also alle Gebühren gesondert entstehen, unabhängig davon, ob eine Hauptsache anhängig ist und dort Gebühren entstanden sind. Nach der durch das zum 1.8.2013 in Kraft getretene 2. KostRMoG[178] modifizierten Vorschrift des § 17 Nr. 4 RVG ist auch dan...mehr

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AGkompakt 12/2016, Aktuelle... / X. Mögliche Vereinbarungen

Mögliche Vereinbarungen Welche Art von Vergütungsvereinbarung abgeschlossen wird, ist den Parteien überlassen. Hier bieten sich vielfältige Möglichkeiten an, etwamehr

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zfs 1/2017, Keine doppelte ... / 2 Aus den Gründen:

" … Die sofortige Beschwerde des AG ist gem. § 11 Abs. 1 RpflG, §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässig. Sie hat in der Sache aber keinen Erfolg. Der angefochtene Kostenfestsetzungsbeschluss ist richtig." Die zugunsten des Prozessbevollmächtigten der Kl. vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr für das Abmahnverfahren war nicht anteilig auf die Verfahrensgebühr des Verfügungsv...mehr

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AGS 1/2017, Einigungsgebühr... / 3 Anmerkung

Anzumerken ist zunächst, dass im vorliegenden Fall gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG das RVG i.d.F. bis zum 31.7.2016 (RVG a.F.) für die Bemessung der Gebührenhöhe Anwendung findet. I. Unterwerfungsvergleich Eine Einigungsgebühr kann nach Anm. Abs. 4 zu VV 1000 auch bei Rechtsverhältnissen des öffentlichen Rechts entstehen, sofern die (Vertrags-)Parteien über die Ansprüche vertraglic...mehr

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AGS 1/2017, Tätigkeit im Ad... / 1 Aus den Gründen

Zu entscheiden war nach Vorlage an die zuständige Strafkammer über die von Rechtsanwalt G. mit Schriftsatz eingelegte "Beschwerde" gegen den Beschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle. Die Eingabe ist zwar als "Beschwerde" bezeichnet worden. Tatsächlich ist jedoch die Erinnerung statthaft. Denn gem. § 55 Abs. 1 S. 1 RVG wird die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütu...mehr

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§ 58 Rechtsmittel gegen Urt... / 4. Ausschluss der Beschwerde

Rz. 141 Die Beschwerde ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:mehr

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FoVo 1/2017, Zustellung der... / 3 Der Praxistipp

Streitfrage sollte geklärt sein Während der Gesetzgeber mit der durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfVODG = BGBl I 2016, 2591) erfolgten Änderung von § 882c ZPO für die Zukunft unzweifelh...mehr

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§ 10 Kostenrecht / II. Nach außen gerichtete Tätigkeit

Rz. 22 Für die nach außen gerichtete anwaltliche Tätigkeit gilt die Geschäftsgebühr, wobei das RVG in VV RVG Nr. 2300 einen Rahmen von 0,5 bis 2,5 vorsieht. Eine Gebühr von mehr als 1,3 kann nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig ist. Im Übrigen gelten für die Bestimmung des Gebührenrahmens die Kriterien des § 14 RVG, d.h. maßgeblich sind dabeimehr

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AGS 1/2017, Pflicht zum Hin... / Leitsatz

Ein Rechtsanwalt hat den Mandanten im Erstberatungsgespräch auf die Höhe der von ihm voraussichtlich geforderten Gebühren aufzuklären, wenn er entweder ausdrücklich danach gefragt wird oder wenn der Mandant aus besonderen Umständen des Einzelfalls einen solchen Hinweis erwarten kann. Für die Tätigkeit im Verfahren der Selbstanzeige wegen hinterzogener Einkommensteuer fällt di...mehr

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§ 14 Wissenswertes aus dem ... / II. Gesamtschuldnerische Haftung

Rz. 6 Der Notar muss auf die gesamtschuldnerische Kostenhaftung hinweisen (§ 5 KostO).mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / 1. Erstattung von Kosten im Vorverfahren gemäß Landes-VwVfG (vgl. § 80 VwVfG)

Rz. 18 Soweit der Widerspruch erfolgreich ist, hat der Rechtsträger, dessen Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, demjenigen, der Widerspruch erhoben hat, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen zu erstatten. Dies gilt auch, wenn der Widerspruch nur deshalb keinen Erfolg hat, weil die Verletzung einer Ver...mehr

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FoVo 1/2017, Der Gerichtsvo... / 3 Der Praxistipp

Gläubiger hat einen Vollstreckungsanspruch Für die Zwangsvollstreckung gilt das staatliche Gewaltmonopol. Der Gläubiger ist also darauf angewiesen, dass die staatlichen Vollstreckungsorgane ihrer Aufgabe nachkommen und eine effektive Zwangsvollstreckung sicherstellen. Stößt der Gläubiger hier an Grenzen, weil er einerseits von den Meldebehörden die Auskunft erhält, dass die i...mehr

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§ 6 Vollstreckungsrecht / V. Kosten

Rz. 65 Dem Pflichtigen sind mit der Festsetzung des Ordnungsmittels oder der Anordnung unmittelbaren Zwangs die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen (§ 92 Abs. 2 FamFG). Er trägt mithin sowohl die Gerichtskosten als auch die außergerichtlichen Kosten der Durchsetzung der gerichtlichen Entscheidung. Ansonsten richtet sich die Kostenentscheidung wegen § 87 Abs. 5 FamFG nach den ...mehr