Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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zfs 7/2014, Formfreiheit de... / 3 Anmerkung:

Der Beschl. des KG betrifft nicht nur die Form des Festsetzungsantrags des Pflichtverteidigers und dessen Angaben über Vorschüsse und Zahlungen, sondern auch Anträge und Erklärungen der im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Anwälte (s. § 45 Abs. 1 und § 48 Abs. 1 RVG) oder der Beratungshilfe gewährenden Rechtsanwälte (s. § 44 S. 1 und § 55 Abs. 4 RVG)...mehr

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AGS 7/2014, Keine Unwirksam... / Leitsatz

Eine Vergütungsvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant, die gegen die Formvorschriften des § 3a Abs. 1 S. 1 und 2 RVG oder die Voraussetzungen für den Abschluss einer Erfolgshonorarvereinbarung nach § 4a Abs. 1 u. 2 RVG verstößt, ist wirksam; aus ihr kann die vereinbarte Vergütung bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühr gefordert werden (Aufgabe der bisherigen Rspr.). Wir...mehr

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zfs 7/2014, Hinweispflicht ... / 2 Aus den Gründen:

" … Nach allgemeinen Grundsätzen ist beim Werkvertrag der Unternehmer nach Treu und Glauben verpflichtet, den Besteller auf alle Umstände hinzuweisen, die dieser nicht kennt, deren Kenntnis aber für dessen Willensbildung und Entschlüsse bezüglich des Werks von Bedeutung ist (OLG Hamm NJW-RR 1992, 1329 Rn 12, zitiert nach juris; Palandt/Sprau, BGB, 71. Aufl., § 631 Rn 14, jew...mehr

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AGS 7/2014, Terminsgebühr f... / 1 Aus den Gründen

Zu Unrecht hat die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle die Terminsgebühr abgesetzt. Diese folgt allerdings nicht – wie beantragt – aus Nr. 3104 VV, sondern aus Vorbem. 3 Abs. 3 VV i.d.F. vom 5.5.2004 – BGBl I S. 718, 788). Soweit die Kammer mit einem Teil der Rspr. vormals das Entstehen einer Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV in dieser Fassung davon abhängig gemacht hat, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 97c Erhebung von Gebühren und Auslagen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Siehe Erläterungen zu § 97b (Rn. 1). 1 Allgemeines Rz. 2 Nach § 64 SGB X werden für die Verfahren bei den Behörden nach diesem Gesetzbuch keine Gebühren und Auslagen erhoben. Dies gilt nach § 64 Abs. 2 Satz 1 SGB X für alle Geschäfte und Verhandlungen, die aus Anlass der Beantragung, Erbringung oder der Erstattung einer Sozialleistung nötig werden, und...mehr

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AGS 6/2014, Keine Gebührenf... / III. Anzuwendende Gebühren

Ist das Verfahren gebührenpflichtig, weil es sich um eine generell nicht statthafte Beschwerde handelt, ist auf die Auffangvorschriften zurückzugreifen, die für Beschwerden gelten, für die in den jeweiligen Kostenverzeichnissen der Kostengesetze keine ausdrücklichen Gebühren vorgesehen sind. Daneben sind die gerichtlichen Auslagen anzusetzen, z.B. Zustellungskosten. Da es si...mehr

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Jung, SGB VIII § 97c Erhebu... / 0 Rechtsentwicklung

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Jung, SGB VIII § 97c Erhebu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die abweichenden Regelungen zur Festsetzung der einzelnen Gebührentatbestände und der Höhe der Gebühren können sich ergeben entweder unmittelbar aus den landesrechtlichen Verwaltungskostengesetzen oder aus den Bestimmungen der Kommunalabgabengesetze, die wiederum die kommunalen Gebietskörperschaften ermächtigen, durch Satzung entsprechende Regelungen vorzusehen. Die Frage...mehr

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FoVo 6/2014, Gebühr bei Zahlungsaufforderung nach Titulierung

I. Der Fall Gläubiger übergibt ältere titulierte Forderung Der Gläubiger hat uns bereits in der Vergangenheit anderweitig, d.h. von ihm selbst oder einem anderen Rechtsdienstleister, titulierte Forderungen übergeben, die zum Teil schon über mehrere Monate oder Jahre nicht mehr bearbeitet wurden. Der Schuldner hat in dieser Zeit also weder eine Zahlungsaufforderung erhalten, no...mehr

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AGS 6/2014, Zusätzliche Gebühr trotz Fortsetzung des Verfahrens

RVG § 15 Abs. 4 RVG VV Nr. 4141 StPO § 170 Abs. 2 Leitsatz Wird ein Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatverdachts eingestellt und später wieder fortgesetzt, bleibt dem Verteidiger die durch die Einstellung entstandene Zusätzliche Gebühr auch dann erhalten, wenn das Verfahren später wieder aufgenommen wird. AG Tiergarten, Beschl. v. 26.2.2014 – (257 Ds) 261 Js 2796/12/1...mehr

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Jung, SGB VIII § 97c Erhebu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach § 64 SGB X werden für die Verfahren bei den Behörden nach diesem Gesetzbuch keine Gebühren und Auslagen erhoben. Dies gilt nach § 64 Abs. 2 Satz 1 SGB X für alle Geschäfte und Verhandlungen, die aus Anlass der Beantragung, Erbringung oder der Erstattung einer Sozialleistung nötig werden, und erfasst nach Satz 2 dieser Vorschrift auch die nach der Kostenordnung bes...mehr

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FoVo 6/2014, Gebühr bei Zah... / II. Die Entscheidung

Es kommt darauf an, welcher Auftrag erteilt ist Wie so häufig im juristischen Kontext lässt sich die Frage nicht so einfach beantworten. Entscheidend ist nämlich, welchen Auftrag der Gläubiger erteilt hat. Die Abgrenzung zwischen der außergerichtlichen Tätigkeit nach Abschnitt 2 der Anlage 1 zum RVG mit der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG und Abschnitt 3 mit der Verfahre...mehr

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FoVo 6/2014, Gebühr bei Zah... / I. Der Fall

Gläubiger übergibt ältere titulierte Forderung Der Gläubiger hat uns bereits in der Vergangenheit anderweitig, d.h. von ihm selbst oder einem anderen Rechtsdienstleister, titulierte Forderungen übergeben, die zum Teil schon über mehrere Monate oder Jahre nicht mehr bearbeitet wurden. Der Schuldner hat in dieser Zeit also weder eine Zahlungsaufforderung erhalten, noch wurden g...mehr

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AGS 6/2014, Zusätzliche Geb... / 1 Sachverhalt

Das vorbereitende Verfahren war nach § 170 Abs. 2 StPO zunächst mangels Tatverdachts eingestellt worden. Später nahm die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wieder auf und erhob Anklage. Im gerichtlichen Verfahren wurde die Angeklagte freigesprochen. Ihre notwendigen Auslagen hatte die Staatskasse zu tragen. Daraufhin meldete die Verteidigerin die entstandenen Anwaltskosten ...mehr

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AGS 6/2014, Zusätzliche Geb... / Leitsatz

Wird ein Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatverdachts eingestellt und später wieder fortgesetzt, bleibt dem Verteidiger die durch die Einstellung entstandene Zusätzliche Gebühr auch dann erhalten, wenn das Verfahren später wieder aufgenommen wird. AG Tiergarten, Beschl. v. 26.2.2014 – (257 Ds) 261 Js 2796/12/12 (54/13), 257 Ds 54/13mehr

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AGS 6/2014, Zusätzliche Geb... / 3 Anmerkung

Die Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO ist eine "nicht nur vorläufige" i.S.d. Nr. 4141 VV-RVG, denn aus Sicht der einstellenden Behörde sollte sie endgültig sein. Dass sie letztlich keinen Bestand hatte, sondern die Ermittlungen fortgesetzt wurden, ist insoweit unerheblich. Nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 1 zu Nr. 4141 VV erhält der Verteidiger eine Zusätzliche Gebühr, wenn das Ver...mehr

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AGS 6/2014, Eine Angelegenh... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt: Die Klage sei zulässig; die Klägerin könne nicht auf das Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG verwiesen werden, weil sich diese Regelung nur auf die Anwaltsvergütung, nicht aber auf die Vorschussforderung nach § 9 RVG beziehe. Die Klage sei jedoch unbegründet, weil es sich bei den 17 Berufungen um eine einheitliche Angelegenhe...mehr

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AGS 6/2014, Zusätzliche Geb... / 2 Aus den Gründen

Das Gericht tritt der Argumentation der Erinnerungsführerin bei. In der Tat kann bei der Frage für den Anfall der Gebühr Nr. 4141 VV bei einer Verfahrenseinstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO nicht von maßgeblicher Bedeutung sein, wann und unter welchen Umständen die Wiederaufnahme erfolgt. Tatsache ist, dass die Anklagebehörde zunächst das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO mange...mehr

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AGS 6/2014, Kein Kostenerst... / 2 Aus den Gründen

a) Auf das Kostenfestsetzungsverfahren sind nach Art. 111 Abs. 1 FGG-RG die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) anwendbar. Das Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103 ff. ZPO i.V.m. § 85 FamFG bzw. § 13a Abs. 3 FGG ist ein selbstständiges Verfahren (Art. 111 Abs. 2 FGG-RG), so dass...mehr

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FoVo 6/2014, Isolierter Ant... / 1 I. Der Fall

Gebühr vom AG abgelehnt – Beschwerde GV Die GV wendet sich gegen die vom AG getroffene Feststellung, dass ihr die verlangte Gebühr für den Versuch einer gütlichen Erledigung der Sache nach Nr. 207 GvKostG nicht zusteht. Die Gläubigerin hatte beantragt, "die sich ergebende Vollstreckungsforderung in Höhe eines Teilbetrags von 1.000 EUR im Wege der Zwangsvollstreckung zuzüglich...mehr

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AGkompakt 6/2014, Mitvergle... / I. Überblick

Mehrvergleich löst höhere Gebühren aus Werden in einem gerichtlichen Verfahren Gegenstände mit verglichen, die in einem anderen gerichtlichen Verfahren anhängig sind, so wirkt sich dieser Mehrwert auf die Gebühren des Verfahrens aus, in dem der Vergleich geschlossen wird. Andererseits sind dann aber auch Anrechnungsvorschriften zu beachten, die verhindern sollen, dass der Anw...mehr

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AGS 6/2014, Einigungsgebühr... / 4 Anmerkung II

So sehr die Entscheidung in der Sache zu loben ist, weist sie doch einige Mängel auf. 1. Aussetzung nach § 11 Abs. 4 RVG Das Gericht hat § 11 Abs. 4 RVG übersehen. Es durfte den Wert der Einigungsgebühr gar nicht festsetzen. Wird der Gegenstandswert der anwaltlichen Gebühren im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG bestritten, so muss das Gericht das Verfahren aussetze...mehr

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AGS 6/2014, Eine Angelegenh... / 3 Anmerkung

In der Praxis kommt es sehr häufig vor, dass mehrere Kläger unterschiedliche (eigene) Ansprüche geltend machen oder abwehren müssen. Typisch sind Ansprüche aus Verkehrsunfällen, in denen der Fahrer Schmerzensgeldansprüche und der Halter den Sachschaden gegen den Schädiger und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen. In der Natur der Sache liegt es, dass Fahrer und H...mehr

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FoVo 6/2014, Isolierter Ant... / 2 II. Die Entscheidung

Beschwerdebefugnis der GV fraglich Es bestehen bereits erhebliche Bedenken, ob die Beschwerde der GV zulässig ist. Zwar hat das AG die Beschwerde zugelassen, so dass die Entscheidung gem. § 5 Abs. 2 Satz 2 GvKostG i.V.m. § 66 Abs. 2 Satz 2 GKG (zur Anwendbarkeit von § 5 Abs. 2 Satz 2 GvKostG auch im Rahmen der Erinnerung gem. § 766 Abs. 2 ZPO vgl. BGH DGVZ 2008, 187; Hartmann...mehr

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AGS 6/2014, Kein Kostenerst... / Leitsatz

Ein Antragsteller, der sich als Rechtsanwalt im Spruchverfahren selbst vertritt, hat regelmäßig keinen Erstattungsanspruch in Höhe der Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts. BGH, Beschl. v. 28.1.2014 – II ZB 13/13mehr

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AGS 6/2014, Anzuwendendes R... / 3 Anmerkung

Grundsätzlich kommt es für die Anwendung alten oder neuen Gebührenrechts auf den Tag der unbedingten Auftragserteilung zur Erledigung derselben Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG bzw. auf den Tag der Bestellung oder Beiordnung (§ 60 Abs. 1 S. 1 RVG) an. Ist dem Rechtsanwalt der Auftrag vor dem Stichtag erteilt oder ist er vor diesem Tag bestellt oder beigeordnet worden, dann ist ...mehr

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AGS 6/2014, Rechtsmissbräuc... / 2 Aus den Gründen

Das Beschwerdegericht ist der Auffassung, dass die gerichtliche Verfolgung der Unterlassungsansprüche durch die Antragstellerin und Herrn S. in getrennten Verfügungsverfahren rechtsmissbräuchlich sei. Die Unterlassungsansprüche stützten sich auf die Verbreitung derselben Wort- und Bildberichterstattung in demselben Artikel. Ein sachlicher Grund für die Aufspaltung der Verfah...mehr

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AGkompakt 6/2014, Mitvergle... / aa) Keine Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG

Beispiel In einem Rechtsstreit (1/14) über 5.000,00 EUR verhandeln die Parteien unter Mitwirkung ihrer Anwälte im Termin über die Klageforderung und über weitergehende 10.000,00 EUR, die in einem anderen Verfahren (2/14) anhängig sind, und schließen einen Gesamtvergleich, der beide Verfahren erledigt. Im Verfahren 1/14 entsteht neben den Gebühren aus 5.000,00 EUR auch eine Ve...mehr

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AGS 6/2014, Versicherungssc... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin begehrt die Feststellung, der beklagte Rechtsschutzversicherer müsse ihr für eine Auseinandersetzung mit ihrem früheren Lebensversicherer für die Rückzahlung von Versicherungsprämien Deckungsschutz gewähren. Die Klägerin ist Mitversicherte eines bei der Beklagten abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrages, dem Rechtsschutzversicherungsbedingungen der Bekl...mehr

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AGS 6/2014, Keine Dokumente... / 1 Aus den Gründen

Die Erinnerung geht zu Unrecht davon aus, dass der mit dem Einscannen und elektronischen Bearbeiten der Akte verbundene Aufwand mit der Dokumentenpauschale Nr. 7000 VV abzugelten ist. Grundsätzlich werden Sachaufwendungen nur dann gesondert erstattet, wenn diese in Teil 7 VV gesondert erfasst sind. Ansonsten ist dieser Aufwand mit den Gebühren abgegolten (Vorbem. 7 Abs. 1 VV...mehr

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AGS 6/2014, Keine Gebührenf... / 1. Statthafte Beschwerden

Die nach § 68 Abs. 3 S. 1 GKG bestehende Gebührenfreiheit setzt voraus, dass die Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung nach § 68 Abs. 1, 2 GKG überhaupt statthaft ist. Das folgt, so der BGH, schon aus der Gesetzessystematik, da sich die Regelung des § 68 Abs. 3 S. 1 GKG überhaupt nur auf die in § 68 Abs. 1, 2 GKG genannten Beschwerden beziehen könne. Auch dem Sinn und Z...mehr

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FoVo 6/2014, Isolierter Ant... / 3 III. Der Praxistipp

Mangelnde Beschwerdebefugnis immer rügen Das LG hat letztlich dahinstehen lassen, ob der GV beschwerdebefugt ist. Das hindert den Gläubiger allerdings nicht, mit der vom LG dargelegten Begründung seinerseits die mangelnde Beschwerdebefugnis des GV und damit die Unzulässigkeit der Beschwerde geltend zu machen. In diesem Fall bleibt es unerheblich, ob das AG auf die Erinnerung ...mehr

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AGS 6/2014, Jungbauer/Blaha/Heinrichsberger. Mobiliarzwangsvollstreckung. Vollstreckung in das bewegliche Vermögen – von Anfang an richtig. Von Sabine Jungbauer, Jeanette Blaha und Katharina Heinrichsberger. Verlag C. F. Müller – Recht in der Praxis. 2. Aufl. 2013. XXXII. 477 S. 39,90 EUR.

Das Zwangsvollstreckungsrecht hat in den vergangenen Jahren umfassende Änderungen erfahren, insbesondere durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung, das zum 1.1.2013 in Kraft getreten ist. Aber auch weitere Änderungen haben sich ergeben, insbesondere durch das 2. KostRMoG. Hier sei nur auf die Einführung der Ratenzahlungsvereinbarung hingewiese...mehr

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AGS 6/2014, Kostenerstattun... / 1 Sachverhalt

Der Kläger begehrt Festsetzung der Kosten einer weiteren Prozessbevollmächtigten, die ihn in zwei Terminen zur Beweisaufnahme vor dem LAG wegen der Vernehmung seiner eigentlichen Prozessbevollmächtigten als Zeugin vertreten hat. Die Parteien haben über eine außerordentliche Kündigung wegen einer angeblichen Äußerung des Klägers in einem zwischen den Parteien geführten Vorproz...mehr

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zfs 6/2014, Fehlendes Recht... / 3 Anmerkung:

Ein gescheiterter Versuch der Einflussnahme auf das Regulierungsverhalten der Haftpflichtversicherung in künftigen Regulierungsfällen, was allerdings nichts daran ändert, dass die zwischen dem BVSK und der Haftpflichtversicherung vereinbarten Vergütungssätze keine allgemeinverbindliche Gebührentabelle darstellt, sondern allenfalls die Ansicht der Vertragsschließenden wiederg...mehr

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AGS 6/2014, Verwirkung der ... / 1 Sachverhalt

Der antragstellende Rechtsanwalt hatte unter dem 28.1.2013 einen Antrag auf nachträgliche Bewilligung von Beratungshilfe eingereicht und zugleich beantragt, seine Gebühren und Auslagen auf 99,96 EUR festzusetzen. Mit Beschl. v. 24.6.2013 hat die Rechtspflegerin nachträglich Beratungshilfe bewilligt und die dem Rechtsanwalt zustehende Vergütung auf 35,70 EUR festgesetzt. Im Ü...mehr

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AGS 6/2014, Rechtsmissbräuc... / Leitsatz

Ein Kostenfestsetzungsverlangen kann als rechtsmissbräuchlich anzusehen sein, wenn der Antragsteller die Festsetzung von Mehrkosten beantragt, die darauf beruhen, dass mehrere von demselben Prozessbevollmächtigten vertretene Antragsteller in engem zeitlichem Zusammenhang mit weitgehend gleich lautenden Antragsbegründungen aus einem weitgehend identischen Lebenssachverhalt oh...mehr

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AGS 6/2014, Keine Vorauszah... / 1 Aus den Gründen

1. Das Begehren des Klägers ist als Erinnerung gegen den Kostenansatz gem. § 66 Abs. 1 S. 1 GKG zulässig. Eine Beschwerde gem. § 67 GKG liegt nicht vor, da der 8. Zivilsenat des OLGs Köln sein weiteres Tätigwerden nicht von der Einzahlung der Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen gem. Nr. 1220 GKG-KostVerz. bei der Gerichtskasse abhängig gemacht hat. 2. In der Sache selbst ...mehr

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zfs 6/2014, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Oktober 2014 Thema: 60. Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht (Kurs in 6 Bausteinen) Ort: Münster / Stadthotel Datum: Donnerstag, 28.8.2014, 9.00 Uhr bis Samstag, 6.12.2014, 14.00 Uhr (120 Vortragsstunden) Gebühr: 1.865,– EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre nach Zulassung / 1.985,– EUR Mitglieder Anwaltverein/FORUM Junge Anwalts...mehr

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AGS 6/2014, Kostenerstattun... / 2 Aus den Gründen

II. Die zulässige Rechtsbeschwerde ist weitgehend begründet. Die Hinzuziehung einer weiteren Prozessbevollmächtigten für den Beweistermin am 25.10.2012 war zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig (§ 91 Abs. 1 ZPO), nicht aber die Vertretung in dem weiteren Beweistermin am 6.12.2012; die durch diesen Termin ausgelösten Kosten der weiteren Prozessbevollmächtigten si...mehr

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zerb 6/2014, Die Veredelung... / 5. Folgewirkungen

Mit dieser Schlussfolgerung sind allerdings nicht nur geografische Hürden bezwungen, sondern durchaus relevante Folgewirkungen verbunden. Hier ist zunächst neuerlich in Erinnerung zu rufen, dass der deutsche Erbschein, mag er nun beschränkt oder unbeschränkt sein, nicht in Rechtskraft erwachsen kann. Sehr wohl ist dies jedoch beim österreichischen Ausfolgungsbeschluss der Fal...mehr

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zfs 6/2014, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen:

[4] "… Die Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg." [5] 1. Das OLG hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, die Kosten des Unterbevollmächtigten stellten sich als Aufwand zweckentsprechender Rechtsverfolgung der Kl. i.S.v. § 91 Abs. 1 ZPO dar. Einer Partei sei es grds. gestattet, einen Prozessbevollmächtigten an ihrem Wohn- oder Geschäftssitz zu beauftragen...mehr

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AGS 6/2014, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen

Die Entscheidung des AG ist nicht zu beanstanden. Nach § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO gehören zu den erstattungsfähigen notwendigen Auslagen eines Beteiligten die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts nur, soweit sie nach § 91 Abs. 2 ZPO zu erstatten sind. Nach § 91 Abs. 2 ZPO sind die Reisekosten eines Rechtsanwalts, der nicht in dem Bezirk des Prozessgerichts niedergelassen i...mehr

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zfs 6/2014, Erstattungsfähi... / 3 Anmerkung:

Der Beschluss des BGH klärt einige seit langem in der Praxis umstrittene Fragen. Für die Erstattungsfähigkeit von Terminsvertretermehrkosten ist auf eine ex-ante-Betrachtung abzustellen. Die auswärtige Partei muss sich spätestens kurz vor dem angesetzten Verhandlungstermin entscheiden, ob sie ihren Prozessbevollmächtigten zu dem Termin anreisen oder den Termin durch einen Ter...mehr

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zerb 6/2014, Zur Beschwerde... / Sachverhalt

Die Beteiligte zu 1) ist die Mutter der Erblasserin. Sie hat die Erbschaft nach ihrer Tochter ebenso wie deren Halbschwester ausgeschlagen, da eine Überschuldung des Nachlasses vermutet wurde. Als Hinterbliebene im Sinne des § 8 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes NRW war die Beteiligte zu 1) vorrangig bestattungspflichtig und beglich die Kosten der C GmbH gemäß deren Rechnung vo...mehr

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AGS 6/2014, Einigungsgebühr... / 2 Aus den Gründen

1.1. Nach Nr. 1003, 1000 VV entsteht eine Einigungsgebühr für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrages, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird. Dabei ist der Begriff des Rechtsverhältnisses im weitesten Sinne zu verstehen (vgl. OLG Hamm FamRZ 2013, 397 m.w.Nachw.). Im Gegensatz zu § 23 BRAGO a.F. wird nicht mehr ein gegenseit...mehr

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AGS 6/2014, Keine Vorauszah... / Leitsatz

Die Vorwegleistungspflicht gilt nur für "Klagen", also nur für die erste Instanz. Eine Pflicht, die Gebühr für die Berufung oder Revision vorauszuzahlen, besteht nicht. OLG Köln, Beschl. v. 24.1.2014 – I-17 W 197/13mehr

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AGS 6/2014, Anrechnung der ... / Leitsatz

Ist die Geschäftsgebühr für die vorgerichtliche Vertretung nicht Gegenstand des PKH-Antrags und schließen die Beteiligten im PKH-Bewilligungsverfahren einen Vergleich zur Abgeltung der Hauptforderung, führen die anschließende Zahlung des Vergleichsbetrags an den Gläubigerbevollmächtigten und dessen Einbehalt der Geschäftsgebühr vor Weiterleitung des Rests an den Mandanten ni...mehr

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FoVo 6/2014, Isolierter Ant... / Leitsatz

Hat der Gläubiger den Versuch einer gütlichen Einigung nach § 802b ZPO und – für den Fall der Fruchtlosigkeit dieses Versuches – die Sachpfändung beantragt, erhält der Gerichtsvollzieher (GV) für den Versuch der gütlichen Einigung keine Gebühr. LG Freiburg, 22.1.2014 – 3 T 177/13mehr

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AGS 6/2014, Eine Angelegenh... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin, eine Rechtsanwaltssozietät, vertritt die rechtsschutzversicherte Beklagte in einem Schadensersatzprozess wegen Prospekthaftung im Zusammenhang mit einem geschlossenen Immobilienfonds in der Form einer BGB-Gesellschaft gegen die Initiatorin des Projekts. Die Klage wurde als Sammelklage im Namen der Beklagten und weiterer 36 Gesellschafter, die jeweils eigene Sch...mehr