Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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FF 11/2012, Rechtsprechung ... / Kosten und Gebühren

Bei einem Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs nach dem seit dem 1.9.2009 geltenden Recht entsteht eine Einigungsgebühr, wenn beide Beteiligten Versorgungsanwartschaften erworben haben (OLG München, Beschl. v. 12.1.2012 – 11 WF 2265/11, FamRZ 2012, 1580). Anders als in Unterhalts- und Kindschaftssachen, in denen eine mündliche Verhandlung oder Erörterung vo...mehr

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AGKompakt Nr.11/2012, Abrec... / II. Zusätzliche Gebühr

Zusätzliche Gebühr ist möglich Wird ein Bußgeldbescheid auf Einspruch des Verteidigers zurückgenommen und durch einen neuen Bußgeldbescheid ersetzt, kann allerdings nach Anm. Abs. 1 Nr. 3 zu Nr. 5115 VV eine zusätzliche Gebühr entstehen, nämlich dann, wenn dieser Bußgeldbescheid akzeptiert wird, hiergegen also nicht erneut Einspruch eingelegt wird. In diesem Fall hat der Verte...mehr

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AGS Nr.11/2012, Gesonderte Gebühr für die Anforderung einer Abschrift des Vermögensverzeichnisses

ZPO § 788 Abs. 1 RVG VV Nr. 3309; GVollzGA § 109 Leitsatz Für die Anforderung einer Abschrift des Vermögensverzeichnisses zur Prüfung der Aussichten für weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen kann der Gläubigeranwalt eine gesonderte Gebühr gem. Nr. 3309 VV berechnen. Folgt auf die Anforderung einer Abschrift des Vermögensverzeichnisses eine Vollstreckungsmaßnahme erst nach weit...mehr

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AGS Nr.11/2012, Gesonderte ... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin hatte mit Schreiben v. 27.12.2011 dem Gerichtsvollzieher einen Zwangsvollstreckungsauftrag erteilt. In der beigefügten Forderungsaufstellung v. 27.12.2011 war unter Nr. 4 und 6 jeweils eine Gebühr des Rechtsanwalts als Gläubigervertreter für die Zwangsvollstreckung gem. Nr. 3309 VV enthalten. Daraufhin teilte der Gerichtsvollzieher mit, dass eine Absetzung de...mehr

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AGS Nr.11/2012, Gesonderte ... / Leitsatz

Für die Anforderung einer Abschrift des Vermögensverzeichnisses zur Prüfung der Aussichten für weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen kann der Gläubigeranwalt eine gesonderte Gebühr gem. Nr. 3309 VV berechnen. Folgt auf die Anforderung einer Abschrift des Vermögensverzeichnisses eine Vollstreckungsmaßnahme erst nach weiteren 18 Monaten, handelt es sich um eine neue selbstständ...mehr

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AGS Nr.11/2012, Gesonderte ... / 2 Aus den Gründen

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen stellen gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG eine selbstständige und damit gesondert zu vergütende Angelegenheit des Rechtsanwalts dar. § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG definiert die Angelegenheit für das Vollstreckungsverfahren abweichend vom § 15 Abs. 1 RVG. Jede einzelne Vollstreckungsmaßnahme ist eine eigene Angelegenheit. Die Vollstreckungsmaßnahme ist zu unter...mehr

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AGS Nr.11/2012, Gesonderte ... / b) Eigener Standpunkt

Nach der hier vertretenen Auffassung handelt es sich bei der Aktenversendungspauschale nach Nr. 9003 GKG-KostVerz. und § 107 Abs. 5 OWiG um keine Kosten für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen nach Nrn. 7001 u. 7002 RVG. Sie fällt vielmehr unter diejenigen Kosten, welche der Rechtsanwalt nach Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 RVG i.V.m. § 670 BGB als besondere Aufwendungen vom ...mehr

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AGS Nr.11/2012, Keine Ermäß... / 2 Aus den Gründen

Die Voraussetzungen der Nr. 1211 Nrn. 3 oder Nrn. 4 GKG-KostVerz. liegen nicht vor. Nach Nr. 1211 Nr. 3 GKG-KostVerz. ist eine Beendigung des gesamten Verfahrens erforderlich; und zwar einschließlich der Kostenentscheidung (vgl. OLG Celle JurBüro 2011, 488; Hartmann, KostG, 42. Aufl., GKG, Nr. 1211 GKG-KostVerz. Rn 16 m.w.N.). Diese Voraussetzungen liegen nicht vor, da der Ve...mehr

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AGS Nr.11/2012, Voraussetzu... / 2 Aus den Gründen

1. In der Rspr. und der Kommentarliteratur wird die Auffassung vertreten, dass ein nicht am BGH zugelassener Rechtsanwalt, der im Auftrag seiner Partei in einem Nichtzulassungsverfahren sinnvoll tätig wird, zwar keine Verfahrensgebühr gem. Nr. 3506 VV, wohl im Grundsatz aber eine erstattungsfähige Verfahrensgebühr für Einzeltätigkeiten gem. Nr. 3403 VV verdient (vgl. BGH, Be...mehr

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AGS Nr.11/2012, Prozesskost... / IV. Die Stellung des Anwalts

Der Anwalt ist und bleibt seinem Mandanten aus dem Anwaltsvertrag verpflichtet. Zwischen ihm und dem Finanzierer werden keine direkten Vertragsbeziehungen begründet. Jedoch beauftragt der Mandant den Anwalt, selbigen umfassend und zeitnah über alle anspruchsrelevanten Vorgänge zu informieren. Der Anwalt nimmt für seinen Mandanten also regelmäßig wichtige Pflichten aus dem Fi...mehr

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FoVo 11/2012, Der Umfang der neuen Vermögensauskunft

In FoVo 2012, 181 ff. haben wir über die Voraussetzungen berichtet, unter denen eine Vermögensauskunft vom Schuldner nach dem 1.1.2013 zu erteilen ist. Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit der Frage, in welchem Umfang der Schuldner Auskunft erteilen muss und was der Gläubiger aufgrund der Angaben tun kann, was bei Mängeln zu tun ist und welche Neuerungen beachtet werden...mehr

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AGS Nr.11/2012, Voraussetzu... / Leitsatz

Die bloße Entgegennahme einer Nichtzulassungsbeschwerde durch den vorinstanzlichen Berufungsanwalt und der Rat an den Beschwerdegegner, von der Bestellung eines beim BGH zugelassenen Rechtsanwalts bis zur Entscheidung über die Zulassung abzusehen, ist für diesen mit den Gebühren des Berufungsverfahrens abgegolten und löst keine gesonderte Gebühr nach Nr. 3403 VV aus. OLG Köln...mehr

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AGKompakt Nr.11/2012, Ausse... / 3 III. Der Praxistipp

Einwand zum Gegenstandswert ist gebührenrechtlicher Natur Der Einwand, dass der zugrunde gelegte Gegenstandswert nicht zutreffend sei, ist ein gebührenrechtlicher Einwand, da er seine Grundlage im anwaltlichen Gebührenrecht hat (§§ 2 Abs. 1, 22 ff. RVG). Das Gericht hat daher im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG nicht nur zu prüfen, ob der Ansatz der Gebühren und ...mehr

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AGS Nr.11/2012, Mehrkosten ... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist begründet. Sie führt zur Festsetzung der bislang nicht berücksichtigten Anwaltskosten gegen die Beklagte. 1. Das Beschwerdegericht hat angenommen, dass es für die Frage, ob ein Wechsel in der Person des Rechtsanwalts eintreten musste (§ 91 Abs. 2 S. 2 ZPO), allein darauf ankomme, ob die Partei oder den Rechtsanwalt ein Verschulden an der Mandatsbeendi...mehr

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AGS Nr.11/2012, Vergütung i... / 3 Anmerkung

In der Tat fehlt in der derzeitigen Fassung des RVG eine Vorschrift für die Vollstreckung in Sozialsachen, sodass dem Wortlaut nach nur der Rückgriff auf die Rahmengebühr der Nr. 3102 VV bleibt oder auf die Rahmengebühr für eine Einzeltätigkeit nach Nr. 3406 VV in Betracht kommt. Um diese Lücke zu schließen, soll mit dem 2. KostRMoG (dort. Art. 8 Abs. 1 Nr. 3) die Vorschrift...mehr

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AGKompakt Nr.11/2012, Werterhöhung durch vorgerichtliche Anwaltskosten

Anwaltskosten als Nebenforderung bleiben außer Ansatz Werden im Rechtsstreit vorgerichtliche Anwaltskosten mit eingeklagt, so bleiben sie bei der Wertberechnung außer Ansatz, wenn es sich um Nebenforderungen handelt (BGH AGS 2011, 302; BGH AGS 2007, 231). Das gilt sowohl für den Zuständigkeitsstreitwert, den Rechtsmittelstreitwert und auch den Gebührenstreitwert (§ 4 ZPO, § 4...mehr

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AGS Nr.11/2012, Mehrere Ang... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist begründet, weil der Beschwerdeführer einen Anspruch auf Festsetzung von 226,10 EUR hat. Die Prozessvertretung durch den Beschwerdeführer im Verfahren S 52 AS 1864/06 stellt gegenüber der im Verfahren S 52 AS 650/06 eine eigene Angelegenheit i.S.v. § 15 RVG dar (vgl. unten 1.). Die vom Beschwerdeführer hierfür angesetzten Kosten in Höhe von 226,10 EUR entsp...mehr

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AGS Nr.11/2012, Höhe der Er... / 2 Aus den Gründen

1. Auch im finanzgerichtlichen Verfahren entsteht nach der inzwischen geänderten Rspr. des FG Köln die Erledigungsgebühr nur in Höhe von 1,0. a) Obwohl auch die Erledigungsgebühr nach Nr. 1003 VV in Fällen eines anhängigen gerichtlichen Verfahrens, dass kein selbstständiges Beweisverfahren ist, mit 1,0 zu bemessen ist, hatte das FG Köln in früheren Entscheidungen angenommen, ...mehr

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AGS Nr.11/2012, Vollstrecku... / 3 Anmerkung

An der Entscheidung ist fast alles falsch. Zunächst einmal ist darauf hinzuweisen, dass mehreren Klägern eine Kostenerstattungsforderung niemals gesamthänderisch zusteht, sondern stets nach Kopfteilen (§ 100 Abs. 1 ZPO). Daher stand jeder der beiden Klägerinnen insgesamt nur eine Kostenerstattungsforderung in Höhe von 551,81 EUR zu und nicht in Höhe von 1.103,62 EUR. Des Weite...mehr

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AGS Nr.11/2012, Vergütung i... / 2 Aus den Gründen

Eine Streitwertfestsetzung ist nicht veranlasst. Soweit auch in Vollstreckungsverfahren außerhalb des Anwendungsbereichs von § 197a SGG und bei Beteiligung einer gem. § 183 SGG privilegierten Antragstellerin eine solche vorgenommen wird, schließt sich die Kammer dem nicht an. Zunächst ist dazu festzuhalten, dass auch das Vollstreckungsverfahren gem. § 183 SGG gerichtskostenf...mehr

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AGS Nr.11/2012, Vollstrecku... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist jedoch nicht begründet und war deshalb zurückzuweisen. 1. Wovon auch das AG in seinem angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschluss zutreffend ausgegangen ist, steht den Gläubigerinnen wegen der Zahlungsaufforderung ihrer Prozessbevollmächtigten eine 0,3-Verfahrensgebühr gem. Nr. 3309 VV (vgl. dazu BGH NJW-RR 2003, 1581 m.w.N.). 2. Es kann für die Ents...mehr

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AGS Nr.11/2012, Gesonderte ... / b) AG München

Das AG München argumentiert, indem es darauf verweist, dass die Akteneinsicht selbst ja kostenlos sei. Nur wenn der Rechtsanwalt sich die Akte zur Erleichterung seines Geschäftsbetriebes zusenden lasse, entstünden die betreffenden Kosten und seien daher den allgemeinen Geschäftskosten zuzuordnen und deshalb mit den allgemeinen Gebühren abgegolten.[4]mehr

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AGS Nr.11/2012, Gesonderte ... / 1. Aktenversendungspauschale als Teil der allgemeinen Geschäftskosten des Rechtsanwalts

Das LG Berlin[1] und das AG München[2] vertreten die Auffassung, die Beträge der Aktenversendungspauschale gehörten zu den allgemeinen Geschäftskosten des Rechtsanwalts nach Vorbem. 7 VV bzw. § 25 Abs. 1 BRAGO und sollten von den allgemeinen Gebühren abgegolten und nicht gesondert in voller Höhe zu erstatten sein. Im Ergebnis besteht nach diesen Auffassungen kein Anspruch auf...mehr

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AGKompakt Nr.11/2012, Abrec... / I. Eine oder zwei Angelegenheiten?

Zunächst stellt sich die Frage, ob für den Verteidiger eine oder zwei Angelegenheiten vorliegen. Eine Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG Diese Frage ist relativ einfach zu beantworten. Es liegt nur eine Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG vor. Das gesamte Bußgeldverfahren vor der Verwaltungsbehörde bis zur Abgabe der Akten an das AG einschließlich des Zwischenverfahrens bei der Staatsanw...mehr

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AGKompakt Nr.11/2012, Gegen... / 3 III. Der Praxistipp

Wertfestsetzung erfolgt grundsätzlich durch Gericht; gegebenenfalls ist Antrag nach § 33 RVG zu stellen In Verfahren der Zwangsversteigerung entsteht nur für die Entscheidung über den Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung oder über den Beitritt zum Verfahren eine Festgebühr (Nr. 2210 GKG-KostVerz.). Im Übrigen entstehen wertabhängige Gebühren (Nrn. 2211 ff. GKG-KostVer...mehr

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FF 11/2012, Die Kunst der k... / Resümée

Die Geltendmachung überquotenmäßiger Unterhaltsbeträge verlangt von Anwälten und Beteiligten eine umfassende Darstellung der ehelichen Lebensverhältnisse, der Einkommens- und Vermögensbildungssituation, des Konsumverhaltens und einer exakten und detaillierten Glaubhaftmachung sowie Beweisführung. Belohnt wird der Anwalt nicht nur mit höheren Gebühren aufgrund der hohen Gegen...mehr

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AGS Nr.11/2012, Gesonderte ... / c) Eigener Standpunkt

Zu den allgemeinen Geschäftskosten i.S.d. Vorbem. 7 Abs. 1 S. 1 RVG gehören diejenigen Kosten, welche beim Rechtsanwalt unabhängig von einem bestehenden Einzelmandat zur Unterhaltung der Kanzlei anfallen.[5] Nicht zu den allgemeinen Geschäftskosten zählen die besonderen Geschäftsaufwendungen, welche durch die Bearbeitung konkreter Mandate veranlasst werden.[6] Die Abgrenzung ...mehr

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AGS Nr.11/2012, Gebührenfre... / 1 Sachverhalt

Die Antragsgegnerin hatte in einer Unterhaltssache gegen die Entscheidung des OLG gem. §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 321a ZPO Gehörsrüge erhoben. Das Gericht hat die Gehörsrüge zurückgewiesen und hierfür eine Gebühr in Höhe von 50,00 EUR gem. Nr. 1800 FamGKG-KostVerz. angesetzt. Auf die Gegenvorstellung der Antragsgegnerin hat das OLG die Gebühr wieder abgesetzt.mehr

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AGS Nr.11/2012, Kein materi... / 1 Aus den Gründen

… b) Die Klägerin kann weiter als Schadensersatz von der Beklagten Zahlung der ihr entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten beanspruchen; nachdem sie zwischenzeitlich belegt hat, die anwaltliche Forderung beglichen zu haben, ist sie nicht mehr auf einen Freistellungsanspruch zu verweisen. Der Höhe nach kann sie Erstattung nur von 313,86 EUR verlangen. Im vorliegenden...mehr

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AGS Nr.11/2012, Keine Geric... / 1 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel des Antragstellers ist unbegründet. Der Erlass eines Versäumnisbeschlusses führt zu keiner Ermäßigung der Gerichtsgebühren. Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers tritt eine Ermäßigung der Gerichtsgebühren nicht bereits dann ein, wenn eine streitige Sachentscheidung durch das Gericht nicht ergeht. Der Argumentation des Beschwerdeführers liegt das Entstehe...mehr

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AGS Nr.11/2012, Keine Ersta... / 2 Aus den Gründen

Das Beschwerdegericht, dessen Beschluss in AGS 2012, 146 veröffentlich ist, ist der Auffassung, dass der von der Antragsgegnerin erhobene Einwand der rechtsmissbräuchlichen Rechtsverfolgung im Kostenfestsetzungsverfahren keine Berücksichtigung finden könne. Das Kostenfestsetzungsverfahren diene lediglich dazu, die vom Prozessgericht getroffene Kostengrundentscheidung der Höh...mehr

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AGS Nr.11/2012, Erstattungs... / 2 Aus den Gründen

1. Wenn einem Rechtsanwalt, gegen dessen Auftraggeber im Beschlusswege eine einstweilige Verfügung auf wettbewerbsrechtliche Unterlassung ergangen ist, ausschließlich der Auftrag erteilt wird, im Kostenpunkt Widerspruch zu erheben, entsteht für ihn nach nahezu einhelliger Auffassung nur eine 1,3-Verfahrensgebühr aus dem Kostenwert (BGH NJW-RR 2003, 1293 = JurBüro 2003, 466 =...mehr

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AGS Nr.11/2012, Streitwert ... / 3 Anmerkung

Der Entscheidung des OLG Köln ist zuzustimmen. Immer wieder werden Versuche unternommen, durch eine erhebliche Reduzierung des Prozessbegehrens im Berufungsverfahren auf die Streitwertberechnung Einfluss zu nehmen und damit Kosten zu sparen. Dies wird durch die in den letzten Jahrzehnten zu dieser Thematik bereits umfangreich ergangene Rspr.[1] und die kontroverse Diskussion ...mehr

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AGS Nr.11/2012, Keine Eintr... / 2 Aus den Gründen

Ein Erstattungsanspruch der Versicherungsnehmer besteht nicht. 1. a) Nach h.M. ersetzt die Rechtsschutzversicherung nur prozessual verursachte Forderungen des Gegners, nicht aber solche, die allein auf materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage beruhen (vgl. Armbrüster, in: Prölls/Martin, VVG, 28. Aufl. § 5 ARB 2008 II Rn 41). Nur prozessbedingte Anwaltskosten, die in einem Kost...mehr

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AGS Nr.11/2012, Streitwert ... / 2 Aus den Gründen

Das Gericht setzt den Gebührenstreitwert, den es gem. § 23 Abs. 1 RVG auch hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung als Gegenstandswert zugrunde legt, auf 500,00 EUR fest. Dieser Bewertung liegen folgende Erwägungen zu Grunde: Der Gebührenstreitwert bestimmt sich regelmäßig nach §§ 39 ff., 48 GKG, wobei in Ermangelung besonderer Vorschriften nur subsidi...mehr

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AGS Nr.11/2012, Anfall und ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung ist unbegründet. Der angefochtene Kostenfestsetzungsbeschluss ist rechtmäßig und verletzt den Erinnerungsführer deshalb nicht in seinen Rechten, vgl. § 100 Abs. 1 S. 1 FGO analog. Der Kostenbeamte hat in dem Kostenfestsetzungsbeschluss zu Recht zweimal die Geschäftsgebühr unter Zugrundelegung des jeweiligen Einzelstreitwerts angesetzt. 1. Nach § 15 Abs....mehr

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AGS Nr.11/2012, Kostenfreih... / 2 Aus den Gründen

Die Kostenbeamtin des OLG und ihr folgend der Bezirksrevisor des OLG verkennen, dass ein Gebührentatbestand, nach dem der Antragsteller Kosten für die Gehörsrügen zu tragen hätte, nicht existiert. §§ 1 Abs. 1, 3 Abs. 2 GKG bestimmen, dass Kosten nur in den genannten Fällen nach dem Kostenverzeichnis der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG erhoben werden können. Das Kostenverzeichnis r...mehr

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AGS Nr.11/2012, Kostenfreih... / 1 Sachverhalt

Der Senat hatte über die nach § 69a GKG erhobenen Gehörsrügen des Antragstellers entschieden und diese als unzulässig verworfen, ohne eine Kostenentscheidung zu treffen. Mit Schlusskostenrechnung hat die Kostenbeamtin des OLG für die Gehörsrügen gem. Nr. 1700 GKG-KostVerz. jeweils eine Gebühr von 50,00 EUR und für Zustellungskosten 3,50 EUR angesetzt, insgesamt also 103,50 E...mehr

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AGS Nr.11/2012, Mehrere Ang... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdeführer vertrat seinen Mandanten in zwei Klageverfahren vor dem SG (S 52 AS 650/06 u. S 52 AS 1864/06), wobei er jeweils im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet worden war. In beiden Verfahren ging es um Leistungen für Unterkunft und Heizung im Rahmen des Arbeitslosengelds II, wobei unterschiedliche Zeiträume Streitgegenstand waren. Nach Erledigung beider Klag...mehr

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AGS Nr.11/2012, Keine Ermäß... / Leitsatz

Hat das erstinstanzliche Gericht gem. § 91a ZPO über die Kosten des Rechtsstreits entschieden, ohne dass die Entscheidung einer zuvor mitgeteilten Einigung der Parteien über die Kostentragung oder der Kostenübernahmeerklärung einer Partei folgt, ist eine 3,0-Gerichtsgebühr gem. Nr. 1210 GKG-KostVerz. in Ansatz zu bringen. Eine entsprechende Anwendung der Vorschriften in Nr. ...mehr

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AGS Nr.11/2012, Prozesskost... / IX. Checkliste für Rechtsanwälte und Anspruchsinhaber

Die Voraussetzungen der Prozessfinanzierung Die Leistungen des Prozessfinanzierersmehr

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AGS Nr.11/2012, Höhe der Er... / 1 Sachverhalt

Nach Erledigung des Verfahrens vor dem FG beantragte die Klägerin die Festsetzung einer 1,3-Erledigungsgebühr nach Nrn. 1002, 1004 VV. Darauf erwiderte der Bevollmächtigte für die Beklagte, mit dem Ansatz einer 1,3-Erledigungsgebühr einverstanden zu sein. Im Kostenfestsetzungsbeschluss berücksichtigte der Kostenbeamte dagegen nur einen Gebührensatz von 1,0 und verwies zur Begr...mehr

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Wohnungseigentümergemeinschaft als Schuldnerin für Straßenreinigungsgebühren

Leitsatz Straßenreinigungsgebührenbescheid durfte in Sachsen zu Recht an die Gemeinschaft als Zahlungsschuldnerin gerichtet werden, zugestellt an die Verwaltung als deren Vertreter Normenkette § 10 Abs. 6, 8 WEG; § 51 Abs. 5 Satz 1 Sächsisches Straßengesetz i.V.m. entsprechender gemeindlicher Straßenreinigungs- und Gebührensatzung Kommentar Vorliegend wurde nach § 14 der gemei...mehr

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AGS 10/2012, Gebühren in Freiheitsentziehungssachen

FamFG § 415 AufenthG § 62; RVG VV Vorbem. 3.2.2, Nr. 6300 Leitsatz Die Vergütung in einer Freiheitsentziehungssache nach § 415 FamFG, zu denen auch die Abschiebungshaftsachen nach § 62 AufenthG zählen, bestimmt sich nach Nr. 6300 RVG. BGH, Beschl. v. 29.3.2012 – V ZB 309/10 1 Sachverhalt Der Senat hat dem Betroffenen für die Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung und Aufrechterhal...mehr

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AGS 10/2012, Gebühren in Verfahren der Therapieunterbringung

RVG § 33 RVG VV Nrn. 6300 ff. Leitsatz Richten sich die Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts nach § 62 RVG, § 20 Abs. 1 ThUG i.V.m. Nrn. 6300 ff. VV, kommt die Festsetzung eines Gegenstandswertes nicht in Betracht. OLG Nürnberg, Beschl. v. 29.6.2012 – 15 W 1203/12 Th 1 Sachverhalt Das LG hat den Geschäftswert in einem Verfahren auf Unterbringung des Betroffenen in einer geei...mehr

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AGS 10/2012, Gebühren in Fr... / 3 Anmerkung

Man hätte die Unanwendbarkeit der Gebühren nach Teil 3 VV auch schlicht mit dem Gesetz begründen können. In der Vorbem. 3 Abs. 7 VV heißt es ausdrücklich: "Die Vorschriften dieses Teils sind nicht anzuwenden, soweit Teil 6 besondere Vorschriften enthält." Norbert Schneidermehr

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AGS 10/2012, Gebühren für Beschwerde gegen Kostenentscheidung des FamG

RVG VV Vorbem. 3.2.1. Nr. 2 Buchst. b), Nrn. 3200, 3500 Leitsatz In einem Verfahren über die Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung des FamG entsteht eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV und nicht eine 1,6-Verfahrensgebühr nach Vorbem. 3.2.1 i.V.m. Nr. 3200 VV. OLG Köln, Beschl. v. 3.7.2012 – 25 WF 118/12 1 Sachverhalt Nachdem die Beteiligten in einer Familienstreitsache...mehr

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AGS 10/2012, Gebühren in Ve... / Leitsatz

Richten sich die Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts nach § 62 RVG, § 20 Abs. 1 ThUG i.V.m. Nrn. 6300 ff. VV, kommt die Festsetzung eines Gegenstandswertes nicht in Betracht. OLG Nürnberg, Beschl. v. 29.6.2012 – 15 W 1203/12 Thmehr

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AGS 10/2012, Anwalts- und G... / 2. Gebühren

Kindschaftssachen wegen der Übertragung der elterlichen Sorge sind gebührenpflichtig. Es entsteht eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 1310 FamGKG-KostVerz. Eine sachliche Gebührenfreiheit besteht nicht. Das gilt auch für die Verfahren, die aufgrund der Entscheidung des BVerfG angestrengt werden. Ein Verstoß gegen Art. 3 GG ergibt sich auch nicht daraus, dass der Mutter insowe...mehr

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AGS 10/2012, Gebühren für B... / 3 Anmerkung

Der Entscheidung des OLG Köln ist im Ergebnis zuzustimmen. Sie steht zudem im Einklang mit dem Regierungsentwurf v. 29.8.2012 für ein Zweites Kostenrechtsmodernisierungsgesetz. Die Nrn. 3200 ff. VV erfassen in Familiensachen nur Gebühren für Beschwerden gegen Endentscheidungen wegen des Hauptgegenstands. Sie gelten aber nicht für Beschwerden, die sich allein gegen Kostenents...mehr