Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

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ZErb 5/2012, Erbscheinsantr... / 5

Auf einen Blick Die einschränkende Formulierung in Nr. 3101 Nr. 3 VV RVG ("lediglich") kann sich nur beziehen auf die Antragsbegründung. Für Anträge, die eine Begründung enthalten müssen oder bei denen eine solche wenigstens verfahrensdienlich ist und dem Gericht die Arbeit erleichtert, ist mE für Nr. 3101 Nr. 3 VV RVG kein Raum. Daher entsteht bei Erbscheinsanträgen in der ...mehr

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ZErb 5/2012, Erbscheinsantr... / 3.3.3 Regelgebühr nach Termin oder Beweisaufnahme

Die Mindermeinung führt zu einem Systembruch: Neben der Verfahrensgebühr kann auch in Nachlasssachen eine Terminsgebühr in Höhe von 1,2 nach Nr. 3104 VV RVG entstehen, beispielsweise nach einer Beweisaufnahme oder mündlichen Erörterung.[21] Das ist unstreitig. In einem solchen Fall soll nach der Mindermeinung dann allerdings – vorherige Begründung hin oder her – doch wieder ...mehr

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ZErb 5/2012, Erbscheinsantr... / 3.3.2 Der Umfang anwaltlicher Tätigkeit

Dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit misst auch die Mindermeinung zu Recht Bedeutung zu. Von der Sache her sei "eine volle Gebühr angemessen", wenn der Rechtsanwalt nach gerichtlicher Aufforderung für seinen Auftraggeber sachlich Stellung nimmt und ergänzend vorträgt. Wenn Umfang und Schwierigkeit einer Angelegenheit für das Entstehen der Regelgebühr nach Nr. 3100 VV RVG mi...mehr

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ZErb 5/2012, Erbscheinsantr... / 3. Der Erbscheinsantrag im Besonderen

Bei Erbscheinsanträgen gelten im Übrigen Besonderheiten, und zwar sowohl bezüglich des Antrags als auch dessen Begründung. 3.1 Bindung des Gerichts Das Nachlassgericht ist an Erbscheinsanträge gebunden und damit nicht befugt, einen Erbschein abweichend vom Antrag zu erteilen.[15] Die gesetzgeberische Überlegung, die hinter Nr. 3101 Nr. 3 VV RVG steckt, also die geringere Bedeu...mehr

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ZErb 5/2012, Erbscheinsantr... / 2. Der FamFG-Antrag im Allgemeinen

Mit dem Wort "lediglich" grenzt der Gesetzgeber die Tätigkeit des Anwalts vom Regelfall derart ab, dass diese einen geringeren Umfang haben muss; etwas, was sonst vergütet wird, fällt weg oder unterbleibt. Stellt sich die Frage, was damit gemeint sein kann. 2.1 § 23 FamFG versus § 253 ZPO Die formellen Voraussetzungen eines verfahrenseinleitenden Antrags der freiwilligen Geric...mehr

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ZErb 5/2012, Erbscheinsantr... / 2.1.1 Begründungszwang

In kontradiktorischen Verfahren sind die den Klageantrag stützenden Tatsachen zwingend vom Kläger vorzutragen und ggf. unter Beweis zu stellen. Ist der Vortrag geeignet, den Klageantrag sachlich zu rechtfertigen, ist eine Klage schlüssig[8]; andernfalls ist sie als unbegründet abzuweisen.[9]mehr

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ZErb 5/2012, Erbscheinsantr... / 3.3 Weitere Überlegungen

Es lassen sich einige weitere Überlegungen anstellen, die gegen die Mindermeinung sprechen. 3.3.1 "Schlampiger" Antrag Müller-Rabe [20] wirft selbst eine merkwürdig anmutende Folge seiner Ansicht auf: Fordert das Gericht nach einem verfahrenseinleitenden Antrag (ohne oder mit mangelhafter Begründung) weitere Angaben, dann scheide Nr. 3101 Nr. 3 VV RVG begrifflich aus. Reicht de...mehr

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AGKompakt 5/2012, Beschwerd... / 2 II. Die Entscheidung

Gebühren richten sich nach Teil 3 Abschnitt 5 VV Für Beschwerden in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes richten sich die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 5 VV. Eine Anwendung der Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 2 VV (Berufung und Revision), also nach den Nrn. 3204, 3205 VV, kommt nicht in Betracht. Diese Vorschriften gelten unmittelbar nur für Berufungsverfahren. In Verfa...mehr

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AGS 5/2012, Ausblick auf da... / 2. § 3 RVG-E

§ 3 RVG soll folgende neue Fassung erhalten: § 3 Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten (1) In Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das Gerichtskostengesetz nicht anzuwenden ist, entstehen Betragsrahmengebühren. In sonstigen Verfahren werden die Gebühren nach dem Gegenstandswert berechnet, wenn der Auftraggeber nicht zu den in § 183 des Sozia...mehr

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FF 5/2012, Vergütung für Beratungshilfe in Familiensachen

RVG § 15 Abs. 2 Leitsatz Im Bereich der Beratungshilfe in familienrechtlichen Angelegenheiten handelt es sich bei den Komplexen "Scheidung mit Scheidungsfolgesachen" und "Regelungen für die Zeit der Trennung" um zwei Angelegenheiten im Sinne des anwaltlichen Gebührenrechts. LG München, Beschl. v. 20.7.2011 – 13 T 17437/10 (AG München) Gründe: I. Das AG München hat der Antragstel...mehr

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AGS 5/2012, Ausblick auf da... / 1. Nrn. 1005 bis 1006 VV-E

Anstelle der bisherigen Nrn. 1005-1007 VV treten die neuen Nrn. 1005, 1006 VV-E in Kraft, die folgenden Wortlaut erhalten werden: Hinweismehr

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AGS 5/2012, Ausblick auf da... / f) Nr. 2302 VV-E

aa) Überblick Hinter der neuen Nr. 2301 VV-E wird folgende neue Nr. 2302 VV-E eingefügt: Hinweis D...mehr

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ZErb 5/2012, Erbscheinsantr... / 2.1 § 23 FamFG versus § 253 ZPO

Die formellen Voraussetzungen eines verfahrenseinleitenden Antrags der freiwilligen Gerichtsbarkeit enthält § 23 FamFG. Als das zivilprozessuale Pendant dürfte § 253 ZPO angesehen werden: Mit der Erhebung einer Klage, die das Verfahren einleitet, beginnt ein Prozessrechtsverhältnis. Auch wenn § 23 FamFG mit § 253 ZPO nicht ohne Weiteres zu vergleichen ist[6], so unterscheiden...mehr

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AGS 5/2012, Ausblick auf da... / 2. § 14 RVG-E

§ 14 RVG soll folgende neue Fassung erhalten: § 14 Rahmengebühren (1) Bei Rahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall nach dem Umfang und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit nach billigem Ermessen. Daneben können im Einzelfall besondere Umstände sowie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers angemessen berücksichtigt werden. E...mehr

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ZErb 5/2012, Erbscheinsantr... / 3.3.1 "Schlampiger" Antrag

Müller-Rabe [20] wirft selbst eine merkwürdig anmutende Folge seiner Ansicht auf: Fordert das Gericht nach einem verfahrenseinleitenden Antrag (ohne oder mit mangelhafter Begründung) weitere Angaben, dann scheide Nr. 3101 Nr. 3 VV RVG begrifflich aus. Reicht der Anwalt also einen reinen Erbscheinsantrag ohne jegliche Begründung ein, dann käme Nr. 3101 VV RVG zur Anwendung. Fo...mehr

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ZErb 5/2012, Erbscheinsantr... / 2.1.3 Zwischenergebnis

Damit liegt ein wesentlicher Unterschied zwischen ZPO- und FamFG-Verfahren in den unterschiedlichen Anforderungen an die verfahrenseinleitende Maßnahme. Da die Nr. 3100 ff VV RVG insbesondere auf bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zugeschnitten sind[14], muss der Begründungszwang des kontradiktorischen Verfahrens die Regelannahme sein. Wenn der Antragsteller gemäß § 23 Abs. 1 F...mehr

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ZErb 5/2012, Erbscheinsantr... / 3.2 Begründungserfordernis

Vor allem aber gibt es mit den §§ 2354, 2355 BGB Sonderregelungen, die über § 23 FamFG hinausgehen. Die vom Antragsteller notwendigerweise zu machenden Angaben verlangen Sachvortrag, mithin stets eine Begründung. Ohne diese Angaben ist ein Erbscheinsantrag unzulässig – nicht unbegründet[18] – und durch Beschluss zurückzuweisen.[19] Von "lediglich" einem Antrag kann hier vor ...mehr

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ZErb 5/2012, Erbscheinsantr... / 3.1 Bindung des Gerichts

Das Nachlassgericht ist an Erbscheinsanträge gebunden und damit nicht befugt, einen Erbschein abweichend vom Antrag zu erteilen.[15] Die gesetzgeberische Überlegung, die hinter Nr. 3101 Nr. 3 VV RVG steckt, also die geringere Bedeutung eines Antrags aufgrund des Amtsermittlungsgrundsatzes im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit[16], kann in Erbscheinsverfahren nur eing...mehr

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ZErb 5/2012, Erbscheinsantr... / 2.1.2 Begründungsfreiheit

Die Begründung eines Antrags der freiwilligen Gerichtsbarkeit war unter der Geltung des FGG nicht vorgesehen.[10] Auch das FamFG geht weiterhin von diesem Grundsatz aus, legt dem Antragsteller allerdings im Wege einer Soll-Vorschrift die Obliegenheit auf, eine Antragsbegründung zu liefern (§ 23 Abs. 1 S. 2 FamFG). Dadurch will der Gesetzgeber erreichen, dass ein Gericht in d...mehr

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ZErb 5/2012, Erbscheinsantr... / 3.3.4 Eingeschränkter Anwendungsbereich

Schließlich ist auch das Argument, Nr. 3101 Nr. 3 VV RVG drohe ins Leere zu laufen, wenn die Begründung eines Antrags ihre Anwendbarkeit ausschließe, nicht stichhaltig. Der Gebührentatbestand stellt eine Ausnahme von der Regel dar; nur um Nr. 3101 Nr. 3 VV RVG einen erweiterten Anwendungsbereich zu eröffnen, kann es nicht unerheblich sein, ob ein Antrag begründet wird oder n...mehr

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AGKompakt 5/2012, Beschwerd... / 3 III. Der Praxistipp

Entscheidung entspricht der einhelligen Rechtsprechung Die Entscheidung ist zutreffend und entspricht der einhelligen Rspr. (LSG Hessen AGS 2012, 180; LSG Nordrhein-Westfalen AGS 2012, 181; LSG Thüringen, Beschl. v. 29.6.2011 – L 6 SF 247/11 B; Beschl. v. 15.3.2011 – L 6 SF 975/10 B; SG Berlin AGS 2011, 232 = ASR 2011, 79). Änderung durch 2. KostRModG beabsichtigt Mit dem 2. Ko...mehr

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AGS 5/2012, Ausblick auf da... / Einführung

Die sozialrechtlichen Gebühren werden am meisten von den Änderungen des 2. KostRMoG betroffen sein. Für sie werden sich umfangreiche Änderungen ergeben. Abgesehen davon, dass auch hier vorgesehen ist, sämtliche Gebührenbeträge (Gebührenrahmen) anzuheben, sind zudem einschneidende Strukturänderungen vorgesehen. So wird von den ermäßigten Gebühren bei Vorbefassung im Verwaltun...mehr

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AGS 5/2012, Anrechnung der ... / 2 Aus den Gründen

Zu Recht hat das Beschwerdegericht die außergerichtliche Geschäftsgebühr gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV auf die vom Klägervertreter verdiente zweitinstanzliche Verfahrensgebühr angerechnet und dabei angenommen, die Beklagte könne sich nach § 15a Abs. 2, Fall 2 RVG auf die Anrechnung berufen, weil wegen des Anspruches auf die Geschäftsgebühr bereits ein Vollstreckungstitel vorliege...mehr

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AGS 5/2012, Gebührenerhöhun... / 1 Aus den Gründen

Der Kostenfestsetzungsantrag der Prozessbevollmächtigten ist sowohl hinsichtlich der angesetzten Erhöhungsgebühr (dazu 1.) als auch hinsichtlich des mit 2/5 angesetzten Gebührenanteils der Antragsteller zu 4. und 5. (dazu 2.) fehlerhaft. 1. Die nach Nr. 3200 VV angefallene 1,6-fache Verfahrensgebühr ist nicht deshalb nach Nr. 1008 VV um den 1,2-fachen Gebührensatz zu erhöhen,...mehr

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AGS 5/2012, Keine gesondert... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin begehrt eine höhere Kostenerstattung für die Vertretung durch ihren Rechtsanwalt im Widerspruchsverfahren. Die Klägerin lebt zusammen mit ihrem Ehemann und den beiden Söhnen. Sie bezogen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II von dem Beklagten. Durch einen Änderungsbescheid beschränkte der Beklagte die Kosten der Unterkunft auf die nach sein...mehr

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AGS 5/2012, Keine gesondert... / 2 Aus den Gründen

Die statthafte Berufung ist zulässig, aber nicht begründet. § 144 Abs. 4 SGG, wonach die Berufung ausgeschlossen ist, wenn es sich um die Kosten des Verfahrens handelt, ist hier nicht einschlägig. Die Vorschrift bezieht sich allein auf gerichtliche Verfahren. In Rechtsstreitigkeiten, in denen als Hauptsache über die Kosten isolierter Vorverfahren gestritten wird, ist die Beru...mehr

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AGS 5/2012, Anrechnung der ... / 2 Aus den Gründen

Zu Recht hat das Beschwerdegericht die außergerichtliche Geschäftsgebühr gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV auf die vom Klägervertreter verdiente Verfahrensgebühr angerechnet und dabei angenommen, die Beklagte könne sich nach § 15a Abs. 2, Fall 2 RVG auf die Anrechnung berufen, weil wegen des Anspruches auf die Geschäftsgebühr bereits ein Vollstreckungstitel vorliege. Entgegen der Auf...mehr

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AGS 5/2012, Ersatz der Rech... / 1 Aus den Gründen

Durch das angefochtene Urteil wurden der Klägerin bereits 325,00 EUR nebst Zinsen für die Selbstbeteiligung der Klägerin bei ihrer Vollkaskoversicherung und für allgemeine Auslagen sowie 89,73 EUR nebst Zinsen für außergerichtliche Anwaltsgebühren im hier streitgegenständlichen Verfahrensgegenstand zugesprochen, was von der Berufung nicht angegriffen wurde, auch soweit das U...mehr

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AGS 5/2012, Ausblick auf da... / III. Abschnitt 3 – Angelegenheit

§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG soll folgende neue Fassung erhalten:[14] § 18 Besondere Angelegenheiten (1) Besondere Angelegenheiten sind … 3. Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 des Vergütungsverzeichnisses richten, jedes Beschwerdeverfahren, jedes Verfahren über eine Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss und jedes sonstige Verfahren über eine Erinnerun...mehr

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AGS 5/2012, Erstattung der ... / 1 Aus den Gründen

2. … a) Zu Unrecht hat das LG die Kosten in Höhe von EUR 882,50, die dem Kläger entstanden sind, weil sein erst- und zweitinstanzlicher Prozessbevollmächtigter im Verfahren zur Entscheidung über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des OLG tätig geworden ist, nicht gegen die Beklagten festgesetzt. Der Kläger kann von den Beklagten die Erstattung auc...mehr

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ZErb 5/2012, Erbscheinsverf... / Sachverhalt

Auf Antrag der Erbin hat das Nachlassgericht ihr einen Erbschein nur für Grundbuchzwecke erteilt. Der Nachlass beinhaltet ein Waldgrundstück sowie mehrere Grundstücke Ackerland. Im Rahmen des Verfahrens über die Erteilung des beschränkten Erbscheins gab die Erbin vor dem Nachlassgericht auch eine Versicherung an Eides statt ab. Nach Erteilung des Erbscheins stellte die Kosten...mehr

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AGS 5/2012, BGH bestätigt T... / 2 Aus den Gründen

Die Beurteilung des Berufungsgerichts hält der revisionsrechtlichen Überprüfung nicht stand. 1. Nach § 14 Abs. 1 S. 1 RVG bestimmt bei Rahmengebühren, zu denen die Geschäftsgebühr i.S.d. Nr. 2300 VV zählt, der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der A...mehr

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AGS 5/2012, BGH bestätigt T... / 3 Anmerkung

Ungeachtet der erheblichen Kritik und gegenteiligen Instanzrechtsprechung hält der BGH mit durchaus beachtenswerten Gründen an seiner Auffassung fest. Diese Entscheidung wird für die Praxis einschneidende Bedeutung haben. Der BGH deutet allerdings auch an, dass nicht unreflektiert einfach eine 1,5-Gebühr angesetzt werden kann. Begründet der Anwalt den Ansatz einer 1,5-Gebühr l...mehr

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zfs 5/2012, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Veranstaltungen bis Juni 2012 Thema: Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht Referent: Wolfgang Wellner, Richter am BGH, Karlsruhe Ort: Stuttgart/Mercure Hotel Stuttgart Airport Messe Datum: Samstag, 23.6.2012, 9.30 Uhr bis 17.00 Uhr (6 Vortragsstunden) Gebühr: 160,– EUR Mitglieder ARGE Verkehrsrecht/FORUM Junge Anwaltschaft bis 3 Jahre nach Zulas...mehr

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AGS 5/2012, Angabe des Gebü... / 2 Aus den Gründen

I. Der Kläger hat derzeit jedenfalls alleine schon deswegen keinen Anspruch auf die geltend gemachte Vergütung, weil einem solchen Vergütungsanspruch, sofern er gegeben sein sollte, gegenwärtig die Einforderbarkeit fehlt. 1. Wie bereits die BRAGO unterscheidet das RVG zwischen der Entstehung, der Fälligkeit und der Einforderbarkeit der Vergütung. Die Forderung wird nach § 8 A...mehr

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AGKompakt 5/2012, Beschwerd... / Leitsatz

In Beschwerdeverfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor den Sozialgerichten entstehen die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 5 VV und nicht nach Teil 3 Abschnitt 2 VV. Thüringer LSG, Beschl. v. 14.3.2012 – L 6 SF 86/12 Bmehr

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AGS 5/2012, Ausblick auf da... / a) Nr. 2102 VV-E

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ZErb 5/2012, Erbscheinsverf... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gemäß § 31 Abs. 3 KostO statthaft, weil sie im angegriffenen Beschluss zugelassen worden ist. Die Frist des § 31 Abs. 3 Satz 3 iVm Abs. 1 Satz 3 KostO ist gewahrt. Die Staatskasse ist beschwerdeberechtigt (vgl. z. B. Assenmacher/Mathias, KostO, 16. Aufl. 2008, S. 183 "Beschwerden 1.1.4") und wird durch die Bezirksrevisoren bei dem Landgericht vertreten, § ...mehr

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AGKompakt 5/2012, Reisekost... / Einführung

Häufig ist zu hören, Reisekosten des Anwalts seien im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung nicht mitversichert. Das ist in dieser Form unzutreffend. Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung sind die gesetzlichen Gebühren und Auslagen eines Anwalts zu übernehmen. Reisekosten sind Auslagen, sodass die Reisekosten des Anwalts grundsätzlich zu übernehmen sind. Grundsätzlich Beschr...mehr

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FoVo 5/2012, Erstattung von... / 3 III. Der Praxistipp

Klare Worte waren überfällig Jeder registrierte Inkassodienstleister kann von der im Sachverhalt geschilderten Situation berichten. Sie kommt mehrfach im Jahr vor. In einzelnen Regionen von Deutschland sind für Inkassounternehmen die eigenen Gebühren vor Gericht nicht mehr durchsetzbar gewesen. Diese Ignoranz einzelner Gerichte vor der klaren Rechtslage nach §§ 280, 286 BGB h...mehr

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AGS 5/2012, Ausblick auf da... / 2. Nr. 1008 VV-E

In Nr. 1008 VV wird eine neue Anm. Abs. 4 eingefügt, die wie folgt lauten wird: Hinweismehr

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AGS 5/2012, Entstehen der V... / 2 Aus den Gründen

Die Festsetzung dieser Gebühr konnte nicht erfolgen, da die Gebühr erst entsteht, wenn der Rechtsanwalt aufgrund des Auftrags, die Verteidigung im Ganzen zu übernehmen, tätig wird. Aus den Gerichtsakten ist nicht ersichtlich, dass eine Mandatsübernahme bzw. Beauftragung an den Verteidiger, die Verteidigung im Ganzen zu übernehmen, vor dem Einlassungsschreiben des Angeklagten ...mehr

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AGKompakt 5/2012, Kosteners... / 2 II. Die Entscheidung

Verfahrensgebühr wird bereits mit der Entgegennahme der Information ausgelöst Dass der Prozessbevollmächtigte des Beklagten auch für das Berufungsverfahren mandatiert war, war ausweislich der vorgelegten Vollmacht unstrittig. Entstanden ist daher beim Prozessbevollmächtigten des Beklagten eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV, da die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Ge...mehr

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AGS 5/2012, BGH bestätigt T... / Leitsatz

Dem Anwalt steht bei der Bestimmung der billigen Gebühr ein Toleranzbereich in Höhe von 20 % zu. Dies gilt auch dann, wenn von einer sog. 1,3-Schwellengebühr auszugehen ist. Die Bestimmung einer 1,5-Gebühr ist dann nicht unbillig und folglich vom Erstattungsschuldner zu zahlen (Abänderung des Urteils des OLG Koblenz v. 5.9.2011 – 12 U 713/10, AGS 2011, 536; Bestätigung BGH v....mehr

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AGS 5/2012, Geschäftsgebühr... / 1 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist zulässig gem. § 56 Abs. 1 RVG i.V.m. §§ 11 Abs. 2, 24a RPflG. Da die Landeskasse nach der eindeutigen gesetzlichen Regelung unbefristet Erinnerung einlegen kann, ist die Erinnerung nicht durch Zeitablauf verwirkt. Auch ein Vertrauensschutz des Rechtsanwalts steht der Zulässigkeit der Erinnerung nicht entgegen. Der Rechtsanwalt musste wegen der unbefristete...mehr

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AGS 5/2012, Gebührenerhöhun... / 2 Anmerkung

1. Gebührentatbestand Zutreffend war es zwar, von einer 1,6-Verfahrensgebühr auszugehen. Diese ergibt sich aber nicht aus Nr. 3200 VV, sondern aus Nr. 3300 Nr. 2 VV (erstinstanzliches Verfahren vor dem OVG/VGH). 2. Zur Abrechnung Zutreffend ist wohl die Annahme, dass hinsichtlich jedes Grundstückseigentümers ein gesonderter Gegenstand zugrunde lag, sodass also insoweit nicht Nr...mehr

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AGS 5/2012, Absenkung des V... / 2 Aus den Gründen

Für eine Herabsetzung des Verfahrenswertes in dem vorliegenden (Hauptsache-)Verfahren wegen elterlicher Sorge auf lediglich 1.500,00 EUR ist hier kein Raum. Gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG beträgt der Verfahrenswert in Kindschaftssachen, die die elterliche Sorge betreffen, grundsätzlich 3.000,00 EUR. Lediglich wenn dieser Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbil...mehr

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zfs 5/2012, Beratungspflich... / 2 Aus den Gründen:

"Der Kl. stehen die geltend gemachten Schadensersatzansprüche aufgrund einer fehlerhaften Beratung (§ 63 VVG, § 249 BGB) auch dem Grunde nach gegenüber den Bekl. zu. …" 2. Zutreffend geht das LG zunächst ferner davon aus, dass die Bekl. zu 2 der Kl. zur Beratung im Zusammenhang mit der Kündigung der bestehenden und dem Abschluss der neuen Versicherungen vertraglich verpflicht...mehr

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zfs 5/2012, Definition der ... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des OLG ist zuzustimmen. Die Problematik ist in der Rspr. kaum behandelt worden. Meiner Kammer lag bisher nur ein einziger derartiger Fall vor, der ebenso wie vom OLG Düsseldorf hier entschieden wurde. Dies liegt möglicherweise daran, dass vielen Rechtsanwälten nicht bewusst ist, dass sie eine Fahrtkosten auslösende Geschäftsreise unternehmen. In Kenntnis de...mehr

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AGS 5/2012, Erst anrechnen,... / 2 Aus den Gründen

1. Der Senat folgt der Auffassung, wonach bei Zusammentreffen einer gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV vorzunehmenden Anrechnung mit der nach § 15 Abs. 3 RVG gebotenen Abgleichung zunächst die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr zu erfolgen hat und erst hiernach festzustellen ist, ob die Kappungsgrenze nach § 15 Abs. 3 RVG eingreift ("Erst anrechnen, dann kürzen"):...mehr