Fachbeiträge & Kommentare zu Gefährdungsbeurteilung

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 2.2 Gefährdungsbeurteilung

§ 8 Arbeitsschutzgesetz "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" verpflichtet Auftraggeber und Fremdfirma (die Arbeitgeber) dazu, zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz zusammenzuarbeiten und sich über die von ihren jeweiligen Tätigkeiten ausgehenden Gefahren zu informieren. Dies setzt jedoch voraus, dass mögliche Gefährdungen im Rahmen einer Gefährdungsbeurtei...mehr

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Warum muss auch bei Bildschirmarbeitsplätzen eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?

Zusammenfassung Überblick Bildschirmarbeitsplätze sind heute in nahezu allen Betrieben selbstverständlich. Der Arbeitgeber ist nach § 5 ArbSchG verpflichtet, durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Die Gefährdungsbeurteilung bringt primär einen Nutzen für das...mehr

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Warum muss auch bei Bildsch... / 3 FAQs

1) Muss auch für Bildschirmarbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden? Ja. Das Arbeitsschutzgesetz fordert eine Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsplätze und Tätigkeiten. § 3 ArbStättV fordert explizit eine Gefährdungsbeurteilung für Bildschirmarbeitsplätze. 2.) Sollte auch der Betriebsrat an der Gefährdungsbeurteilung beteiligt werden? Ja. Sie sollten die ge...mehr

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Warum muss auch bei Bildsch... / 1.6 Kosten und Nutzen

Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist Aufgabe des Unternehmers bzw. der Führungskräfte im Rahmen der Pflichtenübertragung. Die Gefährdungsbeurteilung von Bildschirmarbeitsplätzen ermöglicht eine deutliche Effizienzsteigerung, falls Defizite vorhanden sind. Die Gefährdungs- und Belastungsfaktoren im Büro können das Arbeitsergebnis negativ und positiv beeinflussen. D...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum muss auch bei Bildsch... / Zusammenfassung

Überblick Bildschirmarbeitsplätze sind heute in nahezu allen Betrieben selbstverständlich. Der Arbeitgeber ist nach § 5 ArbSchG verpflichtet, durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Die Gefährdungsbeurteilung bringt primär einen Nutzen für das Unternehmen un...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Außendienst / 2 Innendienst

I. d. R. verbringen auch Außendienstbeschäftigte einen Teil ihrer Arbeitszeit im Innendienst. Dafür kann häufig die Gefährdungsbeurteilung für die entsprechenden Innendienstbeschäftigten übernommen werden (z. B. für Bürotätigkeiten, Werkstatt- oder Produktionsbereich). Wenn Außendienstmitarbeiter nahezu ihre gesamte Arbeitszeit außerhalb der Betriebsniederlassungen verbringen...mehr

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Warum muss auch bei Bildsch... / 1.2 Hintergrund

Die Gefährdungsbeurteilung hat für Bildschirmarbeitsplätze eine zentrale Bedeutung. Nach § 3 ArbStättV müssen neben den bereits in § 5 Arbeitsschutzgesetz genannten Gefährdungen insbesondere 3 Faktoren ermittelt und beurteilt werden: die mögliche Belastung der Augen, die möglichen Gefahren für das Sehvermögen, psychische Belastungen. Die Gefährdungsbeurteilung umfasst die system...mehr

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Fremde im Betrieb / 3.3.2 Entleiher

Gemäß § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) benötigen Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher) für das Überlassen ihrer Beschäftigten an den Entleiher eine Erlaubnis. Der Entleiher sollte sich vor Vergabe von Aufträgen an den Verleiher davon überzeugen, dass dieser die Erlaubnis besitzt. Damit der Verleiher geeignetes Personal zur Verfügung stellen kann, muss der Entleiher die T...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum muss auch bei Bildsch... / 1.4 Verantwortung von Arbeitgeber und Führungskräften

Die Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt immer der Arbeitgeber (§ 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz). Sie wird aber im Rahmen einer Pflichtenübertragung in vielen Unternehmen zumindest teilweise an die Führungskräfte delegiert (§ 13 Abs. 2 ArbSchG). Diese Verantwortung beinhaltet die auch Pflicht, eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefähr...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 2 Einsatz von Fremdfirmen

Werden Fremdfirmen auf dem Betriebsgelände tätig, ist es wichtig, die Sicherheit und die Gesundheit der eigenen Mitarbeiter und der Fremdfirmenmitarbeiter zu jeder Zeit zu gewährleisten. Beide Arbeitgeber – Auftraggeber und Fremdunternehmer – sind gemäß Arbeitsschutzgesetz für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und für die Vermeidung arbeitsbedingter Gesund...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Hautschutz / 2 Hautschutz oder Schutzhandschuhe?

Eines der Haupteinsatzgebiete für Hautschutz ist der Schutz der Hände. Bei der Anwendung von Hautschutzmitteln im Praxisalltag kommt es zwangsläufig immer wieder zu Abgrenzungsproblemen gegenüber Schutzhandschuhen. Die Einzelentscheidung für die Art der einzusetzenden PSA muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (Persönliche Schutzausrüstung) getroffen werden. Grundsätzlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Hautschutz / 7 Hautschutzplan

Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung die Notwendigkeit zum Einsatz von Hautschutz (Hautschutzmittel, Hautreinigungsmittel und Hautpflegemittel), so sollten die entsprechenden Hautschutzmittel in einem Hautschutzplan festgelegt werden. Der Hautschutzplan (Abb. 1 zeigt ein Bespiel) sollte 3 Bereiche enthalten: Allgemeiner Hautschutz, z. B. Tragen von Handschuhen, Reinigung...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Außendienst / 3 Einsatz beim Kunden und auf Veranstaltungen

Hier sind 2 verschiedene Situationen zu unterscheiden: Außendienstmitarbeiter halten sich bei ihren Kundeneinsätzen oder Messebesuchen ausschließlich in den für Besucher vorgesehenen Bereichen auf (z. B. in Verwaltungs- oder Konferenzbereichen) bzw. betreten andere Betriebsbereiche des Kunden nur in Begleitung und "unter Anleitung" von Kundenmitarbeitern: Hier kann davon ausg...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Außendienst / 6 Kommunikation, mobiles Arbeiten

Wegen der verbesserten mobilen Kommunikationsmöglichkeiten gibt es heute vielfältige Möglichkeiten, mit denen ein Außendienstler nahezu jederzeit mit seinem Unternehmen, mit Kollegen und Kunden in Kontakt treten kann. Das ermöglicht bei Bedarf den schnellen Austausch mit der Zentrale und auch im Notfall kann Hilfe herbeigerufen werden (z. B. bei Unfällen und Pannen im Straße...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Hautschutz / Zusammenfassung

Begriff Hautschutz ist ein Teil der Persönlichen Schutzausrüstung. Hautschutz ist der Schutz des Hautorgans vor beruflichen Schädigungen durch die Anwendung äußerlich auf die Haut aufzubringender Mittel. Hautschutz wird unterteilt in die Bereiche: Hautschutz: Schutzmittel, die vor einer hautbelastenden Tätigkeit auf die Haut aufgetragen werden und deren Schutzwirkung für die ...mehr

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Fremde im Betrieb / 2.3.2 Fremdfirma

Die Fremdfirma muss – wie alle Arbeitgeber – ihre Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen unterweisen (§ 12 Arbeitsschutzgesetz). Das gilt natürlich auch für alle Mitarbeiter, die im Rahmen des Auftrags eingesetzt werden. Die Inhalte der Unterweisung richten sich dabei nach den Tätigkeiten und den damit verbundenen Gefähr...mehr

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Fremde im Betrieb / 2.4.1 Auftraggeber

Der Auftraggeber sollte den Zugang zu seinem Betriebsgelände regeln. Der Zugang von Betriebsfremden auf das Betriebsgelände sollte erfasst werden. Neben Namen, Firma und Ansprechpartner sind auch die Ein- und Ausgangszeit zu dokumentieren. Somit ist jederzeit – z. B. auch in Notfällen – ein Überblick möglich, welche Betriebsfremden sich auf dem Betriebsgelände aufhalten. In ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Außendienst / 7 Psychische Belastungen

Erfahrungsgemäß treten bei Außendienstmitarbeitern bestimmte psychische Belastungen auf. Sie sind häufig weitgehend auf sich allein gestellt und müssen Kundenwünsche und Terminvereinbarungen koordinieren, den Kontakt mit der eigenen Zentrale abwickeln, weite Entfernungen zurücklegen. Termindruck ist dabei häufig die Regel. Teilweise tritt dazu noch hoher Leistungsdruck, z. B...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 2.3.1 Auftraggeber

Damit es bei der Ausführung von Arbeiten von Fremdfirmen nicht zu einer gegenseitigen Gefährdung kommt und auch betriebsspezifische Regelungen wie z. B. Verhalten in Notfällen bekannt sind, sollte der Verantwortliche des Auftraggebers (dies ist oftmals der Koordinator) den Verantwortlichen (vor Ort) der Fremdfirma unterweisen. Grundlage für die Unterweisung sollte das Sicher...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 2.4.2 Fremdfirma

Im Vorfeld der Ausführung des Arbeitsauftrags sind alle notwendigen Informationen mit dem Auftraggeber ausgetauscht worden. Dazu gehören neben dem eigentlichen Auftrag auch die Vorgaben im "Sicherheitshandbuch für Fremdfirmen" und die gemeinsame Gefährdungsbeurteilung (siehe Abschn. 2.2), bei der notwendige Schutzmaßnahmen festgelegt wurden. Achten Sie z. B. darauf, ob es ber...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 2.1.2 Fremdfirma

Fremdfirmen verfolgen das Ziel, durch die Erfüllung von Aufträgen von Auftraggebern Geld zu erwirtschaften. Nicht zuletzt aufgrund eines Preiskampfes mit Mitbewerbern werden häufig Aufträge angenommen, ohne dass die Rahmenbedingungen ausreichend abgeklärt werden. So können z. B. unzureichende Kenntnisse über die Örtlichkeiten im Bereich der auszuführenden Arbeiten zu Folgeko...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitnehmerüberlassung / 3 Pflichten des Verleihers (beispielhaft)

Gefährdungsbeurteilung erstellen (unter Berücksichtigung der Informationen des entleihenden Betriebs); Anforderungsprofil der benötigten Mitarbeiter ermitteln; geeignete und qualifizierte Mitarbeiter auswählen bzw. Mitarbeiter entsprechend vorbereiten/ausbilden; ggf. geeignete persönliche Schutzausrüstung bzw. Arbeitsmittel beschaffen, für notwendige Prüfungen und Einweisung de...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitnehmerüberlassung / 2 Pflichten des Entleihers (beispielhaft)

Gefährdungsbeurteilung für die vorgesehenen Arbeitsplätze erstellen; Anforderungsprofil für die benötigten Mitarbeiter entwickeln und dem Verleiher zur Verfügung stellen; überprüfen, ob die angeforderten Leiharbeitnehmer über die nötigen Qualifikationen verfügen (z. B. Ausbildungsnachweise, Grundlagenunterweisung, nötige Vorsorgeuntersuchungen, Berechtigung zum Führen von Fahr...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 2.3 Gefährdungsbeurteilung (§ 3)

Mit der 5. Änderung der ArbStättV vom 19.7.2010 hat der Verordnungsgeber eine Vorschrift zur Gefährdungsbeurteilung als § 3 neu in die ArbStättV eingefügt. Der ehemalige § 3 wurde leicht verändert zu § 3a. Das zentrale Motiv für die Regelung von Fragen der Gefährdungsbeurteilung in der ArbStättV war das Bemühen um Vereinheitlichung der verschiedenen Arbeitsschutzverordnungen...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 2.1 Ziel und Anwendungsbereich der ArbStättV (§ 1)

Die Arbeitsstättenverordnung benennt in § 1 Abs. 1 ArbStättV in Anlehnung an § 1 Abs. 1 des ArbSchG ihre Regelungsziele und definiert in § 1 Abs. 2–5 ihren Anwendungsbereich. Mit § 1 Abs. 6 ArbStättV lässt sie in Anlehnung an § 20 Abs. 2 ArbSchG Ausnahmeregelungen in den Zuständigkeitsbereichen der dort genannten Ministerien zu, wenn anderenfalls die ordnungsgemäße Erfüllung...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 2.4 Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten (§ 3a)

Vor der fünften Änderung der ArbStättV vom 19.7.2010 wurde der jetzige § 3a als § 3 geführt. Mit der Änderung wurde zudem Abs. 1 der Vorschrift geringfügig umformuliert, um eine Anpassung an den neuen § 3 zu erreichen. Inhaltlich wesentlich bedeutsamer griff die ArbStättV-Reform 2016 in den Regelungsbestand ein. Neben mehreren klarstellenden Textänderungen wurde in § 3 a Abs...mehr

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Die Verordnung über Arbeits... / 3.2.2 Maßnahmen gegen Brände (Anhang 2.2)

Anhang 2.2 ergänzt § 4 Abs. 3 ArbStättV, soweit dort Brandschutz angesprochen wird. Ziel der Vorschrift ist in erster Linie ein vorbeugender Schutz vor Brandgefahren und die Vorsorge für die Rettung der Beschäftigten in Arbeitsstätten, indem das Entstehen und Ausbreiten von Schadenfeuer zu verhindern und wirkungsvolle Brandbekämpfung sicherzustellen sind. Entstehungsbrände s...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.4.3 Erste-Hilfe-Räume (Anhang 4.3)

Aus Anhang 4.3 Abs. 1 ergeben sich Kriterien, nach denen Erste-Hilfe-Räume vorzuhalten sind: Unfallgefahren, Zahl der Beschäftigten, Art der Tätigkeiten, räumliche Größe. Seit Dezember 2010 können der ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" detaillierte Hinweise zur praktischen Umsetzung entnommen werden. Danach ist ein Erste-Hilfe-Raum oder e...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 2.7 Unterweisung der Beschäftigten (§ 6)

Mit der ArbStättV-Reform 2016 ist der Inhalt von § 6 vollständig ausgetauscht worden. Bis zur Reform wurden in § 6 allgemeine Anforderungen an Arbeits-, Sanitär- und Sozialräume formuliert, die dann im Anhang weiter konkretisiert und in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten noch detaillierter präzisiert wurden. Um diese Zersplitterung der maßgeblichen Rechtsquellen zu re...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung (Anhang 3.4)

Gemäß Anhang 3.4 Abs. 1 und 2 ArbStättV müssen Arbeitsräume, Pausen- und Bereitschaftsräume sowie Unterkünfte möglichst ausreichend Tageslicht erhalten. Arbeitsräume müssen zudem eine Sichtverbindung nach außen haben. Dies gilt möglichst auch für Pausen- und Bereitschaftsräume sowie Unterkünfte. Anhang 3.4 Abs. 5 sieht außerdem vor, dass Arbeitsstätten mit Einrichtungen für ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung (Anhang 1.3)

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen sind einzusetzen, wenn Risiken für Sicherheit und Gesundheit nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen verhindert oder ausreichend begrenzt werden können (Anhang 1.3 Abs. 1). Die Kennzeichen sind international in hohem Maße standardisiert, damit sie ihre Funktion unabhängig von Sprache und Herkunftsland der Besch...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 2.2 Begriffsbestimmungen (§ 2)

Mit § 2 werden zentrale Begriffe des Arbeitsstättenrechts systematisch definiert und damit vor allem der Anwendungsbereich der Verordnung oder einzelner Vorschriften konkretisiert. Im Zuge der ArbStättV-Novelle 2016 ist nicht nur der Katalog der Begriffsbestimmungen von 5 auf 11 Begriffe erweitert worden. Zugleich ist der Begriff Arbeitsstätte neu gefasst und der Begriff Arb...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.6 Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen (Anhang 6)

Im Zuge der ArbStättV-Reform 2016 ist der Anhang um den Punkt 6 "Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen" erweitert worden, um die Regelungen der Bildschirmarbeitsverordnung in die ArbStättV zu überführen. Der Verordnungsgeber beabsichtigte damit (siehe BR-Drs. 506/16 S. 34 f.) u. a. eine integrale Beurteilung der Bildschirmarbeit zusammen mit Aspekten der Bele...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 2.5 Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten (§ 4)

In § 4 werden fünf konkrete Pflichten des Arbeitgebers zusammengefasst, die übergreifende Bedeutung haben und deshalb nicht bei den technischen Details des Anhangs platziert werden sollten. Sie beziehen sich auf die Instandhaltung und Mängelbeseitigung, Reinigung der Arbeitsstätten, Wartung und Überprüfung von Sicherheitseinrichtungen, Flucht- und Rettungsvorkehrungen sowie ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen (Anhang 2.1)

Fast ein Drittel aller tödlichen Arbeitsunfälle beruhen auf Absturz von Dächern, Gerüsten, Fahrzeugen usw. Bei fast einem Fünftel davon betrug die Absturzhöhe nicht einmal 3 m. Auch herabfallende Gegenstände führen relativ häufig zu tödlichen Unfällen oder schweren Verletzungen. Daher existieren schon in Anhang 2.1 dezidierte Regelungen, die durch die ASR A2.1 "Schutz vor Ab...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 1.3 Die Entwicklung seit 2004

Nach der Reform 2004 bestand für die betriebliche Praxis zunächst wenig Handlungsbedarf. Wer bisher seine Arbeitsstätten gemäß den Vorschriften des Arbeitsstättenrechts eingerichtet hatte, musste aktuell nichts veranlassen: Das neue Recht stellte in keiner Weise höhere Anforderungen an die Arbeitgeber als das alte Recht. Die wenigen neuen Spielräume, die für die betriebliche...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.3.7 Lärm (Anhang 3.7)

Schutzziel des Anhangs 3.7 ist eine Lärmbekämpfung in allen Arbeitsstätten an den Arbeitsplätzen der Arbeitsräume und in sonstigen Räumen, in denen sich Beschäftigte aufhalten. Unmittelbar auf Lärm zurückzuführende Gesundheitsschäden sollen unterbunden (Schutz gegen Lärmschwerhörigkeit, gegen Lärmstress und andere psychische Folgewirkungen) und sonstige mittelbar auf Lärm zu...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.3.1 Bewegungsflächen (Anhang 3.1)

Bezweckt wird die menschengerechte Arbeitsplatzgestaltung unter Berücksichtigung ergonomischer Gesichtspunkte, sodass die Beschäftigten hinreichenden Freiraum für natürliche Bewegungsabläufe als Grundbedingung für das Wohlbefinden am Arbeitsplatz vorfinden. Konkretisiert wird die Vorschrift durch Abschn. 5.1 ASR A1.2. Bewegungsflächen sind gemäß Abschn. 3.1 ASR A1.2 zusammenh...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.9 Fahrtreppen, Fahrsteige (Anhang 1.9)

In Anhang 1.9 wird zunächst gefordert, dass Fahrtreppen und Fahrsteige so ausgewählt und installiert sein müssen, dass sie sicher funktionieren und sicher benutzbar sind. Erforderlich sind u. a. gut erkennbare und leicht zugängliche Notbefehlseinrichtungen sowie die Ausstattung der eingesetzten Fahrtreppen und -steige mit sonstigen notwendigen Sicherheitsvorrichtungen. In de...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.1 Konstruktion und Festigkeit von Gebäuden (Anhang 1.1)

Gebäude, die als Arbeitsstätte dienen, müssen so konstruiert sein, dass sie für die jeweilige Nutzung eine ausreichende Festigkeit aufweisen und den spezifischen Belastungen standhalten. Die Konstruktionsanforderungen können damit im Einzelfall über die allgemeinen Anforderungen des Baurechts der Länder hinausgehen. Zu beachten ist die Kollisionsregel in § 3 a Abs. 4 ArbStät...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / Zusammenfassung

Überblick Die Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV) stammt in ihrer Urfassung aus dem Jahre 1975 und ist damit die älteste der aktuell bestehenden Arbeitsschutzverordnungen. Am 25.8.2004 trat eine grundlegende Neufassung in Kraft, mit der die ArbStättV an das europäisch geprägte Regelungskonzept der übrigen Arbeitsschutzverordnungen angegliche...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.5 Fußböden, Wände, Decken, Dächer (Anhang 1.5)

Die Vorschrift über die Beschaffenheit von Fußböden, Wänden, Decken und Dächern enthält sicherheitstechnische und hygienische Anforderungen an die genannten Bauelemente. Anhang 1.5 Abs. 1 Satz 1 betrifft zunächst die Oberflächen der Fußböden, Wände und Decken. Neben einem sicheren Betrieb soll sichergestellt sein, dass sie leicht und sicher zu reinigen sind. Wegen der hohen ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.11 Steigleitern, Steigeisengänge (Anhang 1.11)

Anhang 1.11 zielt auf den Schutz der Beschäftigten durch die unfallsichere Beschaffenheit von Steigleitern und Steigeisen und soll Absturz-, Ausgleit- und Abrutschgefahren begegnen. Konkretisiert wird diese Regelung durch Abschn. 4.6 ASR A1.8 "Verkehrswege". Die Technische Regel geht hier allerdings entscheidend über Anhang 1.11 ArbStättV hinaus, indem zunächst die Zulässigk...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.2.3 Fluchtwege und Notausgänge (Anhang 2.3)

Die Vorschrift verfolgt das Schutzziel, dass sich die Beschäftigten im Notfall unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Sie knüpft an § 4 Abs. 4 an. Dort finden sich einige Grundregeln, die beim Betreiben von Arbeitsstätten im Hinblick auf Fluchtwege und Notausgänge zu beachten sind (s. o. Abschn. 2.5.). In Abschn. 4 Abs. 2 ASR A2.3 "Fluchtwege ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.6 Fenster, Oberlichter (Anhang 1.6)

Fenster und Oberlichter sind Bauteile zur natürlichen Beleuchtung. Darüber hinaus kann ihr Zweck auch in der Lüftung oder in der Sichtverbindung nach außen liegen. Belange der Beleuchtung und der Lüftung sind an anderer Stelle des Anhangs (Anhang 3.4 und 3.6) geregelt. Daraus sowie aus dem Bauordnungsrecht ergeben sich auch Anforderungen für die Anzahl bzw. die Größe der vor...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.1.2 Abmessungen von Räumen, Luftraum (Anhang 1.2)

In Anhang 1.2 ArbStättV finden sich allgemeine Vorschriften über die Abmessungen von Arbeitsräumen und sonstigen Räumen, einschließlich der Größe des Luftraums. Seit der ArbStättV-Reform 2016 werden in der Vorschrift ausdrücklich alle in Betracht kommenden Räume aufgezählt: Arbeitsräume, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte. E...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 3.3.6 Lüftung (Anhang 3.6)

Die Regelungen zielen darauf, dass in umschlossenen Arbeitsräumen sowie in sonstigen Räumen (Sanitär-, Pausen-, Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte) während der Nutzungsdauer ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden ist. Dabei sind gemäß Anhang 3.6 Abs. 1 der Nutzungszweck, die Arbeitsverfahren und physischen Belastungen sowie die...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 9.4 Einzelne Sachbereiche

Rz. 143 Für die Mitbestimmung gibt es allein schon wegen der Vielzahl von Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften eine Reihe von denkbaren Anknüpfungspunkten, wie das Arbeitsschutzgesetz [1] das Arbeitssicherheitsgesetz [2] die Gefahrstoffverordnung die Arbeitsstättenverordnung einschließlich des Anhanges, der die frühere Bildschirmarbeitsverordnung umfasst, die Baustellenver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 16.5 Weitere Rechte des Betriebsrats bei mobiler Arbeit

Rz. 215 In der Gesetzesbegründung heißt es ausdrücklich: Bereits bestehende Mitbestimmungsrechte gelten unverändert. In Betracht kommt: § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG – solange die Anordnung von mobilem Arbeiten eine denkbare Maßnahme des Gesundheitsschutzes für die Arbeitnehmer nach § 3 ArbSchG darstellt, hat der Betriebsrat über diese Vorschrift i. V. m. den Regelungen des Arbeits...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1.1 Anwendungsbereich/erschöpfender Katalog; persönlicher Geltungsbereich

Rz. 6 Die Vorschriften des § 87 Abs. 1 BetrVG gelten auch für den Gesamtbetriebsrat und den Konzernbetriebsrat im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit (s. § 50 BetrVG für den Gesamtbetriebsrat und § 58 BetrVG für den Konzernbetriebsrat). Indes haben die Jugend- und Auszubildendenvertretungen auf allen Ebenen im Bereich der sozialen Angelegenheiten keine eigenen Zuständigkei...mehr