Fachbeiträge & Kommentare zu Gemeinschaftskonto

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Pflichten des Kreditinstituts (Abs. 1)

Rz. 3 § 850l Abs. 1 Satz 1 ZPO regelt , dass wenn der Schuldner als natürliche Person - mit einer anderen natürlichen oder - mit einer juristischen Person oder - mit einer Mehrheit von Personen (d. h. natürlichen und/oder juristischen Personen)ein Gemeinschaftskonto unterhält und Guthaben auf diesem Konto gepfändet wird, die Pflichten des Kreditinstituts regelt. Dieses darf e...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Anwendbar ist die Regelung nur dann, wenn das Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto wirksam durch Beschluss gepfändet wird und es sich beim Schuldner um eine natürliche Person handelt (vgl. RZ 3). Ist daher eine juristische Person Schuldnerin und zugleich Kontomitinhaberin, findet die Norm keine Anwendung, auch nicht für die natürlichen Personen, die (Mit-)Kontoinhaber s...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Nicht schuldnerischer Kontomitinhaber (Abs. 3)

Rz. 13 Abs. 3 definiert die Voraussetzungen, unter denen ein Nichtschuldner verlangen kann, dass Guthaben auf ein allein auf seinen Namen lautendes Zahlungskonto übertragen wird. Es sind mit Ausnahme des Abs. 2 Satz 2 (Umwandlungsverlangen in ein P-Konto) sämtliche Sätze des Abs. 2 anzuwenden, wenn nicht der Schuldner, sondern eine weitere natürliche Person, mit der der Schu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 "Oder"-Konto

Rz. 4 Handelt es sich bei dem gepfändeten Gemeinschaftskonto um ein sog. „Oder“-Konto ist gegen einen der Kontoinhaber ein Vollstreckungstitel erforderlich (BT-Drucksache 19/19850, S. 32), damit die Pfändung wirksam ist. Die Kontoinhaber sind hinsichtlich des Auszahlungsanspruchs Gesamtgläubiger im Sinne des § 428 BGB. Jeder kann deshalb aufgrund seiner eigenen Forderungsinh...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Fortsetzung der Pfändungswirkungen nach Übertragung des Guthabens (Abs. 4)

Rz. 14 Abs. 4 stellt klar, dass sich die Pfändung des Guthabens auf dem Gemeinschaftskonto nach der Übertragung des Anteils des Guthabens auf das Einzelkonto des Schuldners an dem übertragenen Guthaben fortsetzt. Die Pfändung setzt sich hingegen nicht an dem auf ein Einzelkonto des Nichtschuldners als natürliche Person (BT-Drucks. 19/23171 S. 28) übertragenen Guthaben fort. ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 Umwandlung in P-Konto (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 7 Nach dem Splitting des Gemeinschaftskontos in ein Zahlungskonto kann die natürliche Person vom Kreditinstitut verlangen, dass das Zahlungskonto nach Übertragung des Guthabens nach Abs. Satz 1 als P-Konto zu führen ist. Unerheblich ist, ob es sich bei der natürlichen Person um den Schuldner oder den nicht schuldnerischen Konto-Mit-Inhaber handelt (BT-Drucksache 19/19850...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.10 Verluste und Verlustverrechnung

Rz. 816 Verluste aus den Einkünften aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG (→ Tz 356) abgezogen werden. Die nicht ausgenutzten Verluste mindern jedoch Einkünfte aus Kapitalvermögen, die in den folgenden Vz. erzielt werden (§ 20 Abs. 6 Satz 2 f. EStG). Eine weitere Einschränkung gilt für Aktien...mehr

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§ 16 Gemeinschaftskonten/-depots von Eheleuten

A. Allgemeines Rz. 1 Gemeinschaftskonten und -depots werden den Ehegatten grundsätzlich steuerlich entsprechend dem Zivilrecht zugerechnet. Bei einem Oder-Konto bzw. Oder-Depot sind die Ehegatten mithin grundsätzlich Gesamtgläubiger nach § 428 BGB, mit der Folge, dass sie nach § 430 BGB im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen berechtigt sind, soweit nichts anderes besti...mehr

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§ 16 Gemeinschaftskonten/-d... / A. Allgemeines

Rz. 1 Gemeinschaftskonten und -depots werden den Ehegatten grundsätzlich steuerlich entsprechend dem Zivilrecht zugerechnet. Bei einem Oder-Konto bzw. Oder-Depot sind die Ehegatten mithin grundsätzlich Gesamtgläubiger nach § 428 BGB, mit der Folge, dass sie nach § 430 BGB im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen berechtigt sind, soweit nichts anderes bestimmt ist. Im Er...mehr

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§ 16 Gemeinschaftskonten/-d... / D. Einzelkonten/-depot von Eheleuten

Rz. 8 Ein Einzelkonto/-depot ist bei Eheleuten – im Gegensatz zu einem Gemeinschaftskonto – grundsätzlich allein dem Kontoinhaber zuzurechnen. Wird der Vermögensstand seines Einzelkontos/-depots von einem Ehegatten unentgeltlich auf das Einzelkonto/-depot des anderen Ehegatten übertragen, trägt nach dem BFH[6] der zur Schenkungsteuer herangezogene Ehegatte die Feststellungsl...mehr

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§ 16 Gemeinschaftskonten/-d... / C. "Steuerstornierung"

Rz. 6 Beim lebzeitigen Ausgleich des Zugewinns entfällt eine auf einen anrechenbaren Vorausempfang i.S.d. § 1380 BGB entrichtete Schenkungsteuer mit Wirkung für die Vergangenheit, § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG und führt zu einer nachträglichen Änderung des Schenkungsteuerbescheids gem. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO (siehe § 11 Rdn 1>). Gelingt mithin der Nachweis, dass bei Einzahlun...mehr

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§ 16 Gemeinschaftskonten/-d... / B. Einzahlungen eines Ehegatten

Rz. 2 Die Zahlung eines Ehegatten auf ein Oder-Konto und Oder-Depot beider Ehegatten kann i.H.v. 50 % eine Zuwendung i.S.v. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG an den anderen Ehegatten sein. Eine Bereicherung des anderen Ehegatten liegt jedoch nur vor, wenn und soweit dieser im Verhältnis zum einzahlenden Ehegatten tatsächlich und rechtlich frei über das eingezahlte Guthaben verfügen ka...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Errichtung eines Kontos auf den Namen eines Dritten

Rz. 598 [Autor/Stand] In der Regel wird der Kontoinhaber, also diejenige Person, auf deren Namen das Konto lautet, auch der Verfügungsberechtigte, d.h. der Gläubiger des Kontoguthabens sein. In einem solchen Fall ist das Konto auf den Namen dieser Person einzurichten. Im Zivilrecht gibt es aber Fallgestaltungen, in denen der Kontoinhaber nicht identisch mit dem Verfügungsber...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.3.4 Erstattung einbehaltener KapESt an Steuerausländer

Rz. 56 Steuerausländer unterliegen mit ihren Zinserträgen i. S. d. § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 EStG nur dann dem KapESt-Abzug, wenn die Zinserträge im Rahmen des § 49 EStG der beschr. Steuerpflicht unterliegen.[1] Rz. 56a Sind an einem Gemeinschaftskonto (z. B. einer GbR) neben Steuerinländern auch Steuerausländer beteiligt, oder wird für Steuerausländer ein Treuhandkonto geführt,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 25 Einen Freistellungsauftrag kann der unbeschränkt stpfl. Gläubiger nur für die Kapitalerträge erteilen, die ihm aus Wertpapierdepots oder Konten zufließen, die bei dem jeweiligen Schuldner der Kapitalerträge bzw. der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle unter seinem Namen geführt werden (Rz. 102ff.). Rz. 25a Gebühren darf das Kreditinstitut für die Einrichtung, Änderu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 3.2 Freistellungsvolumen

Rz. 20 Nach § 44a Abs. 1 S. 1 EStG steht dem unbeschränkt stpfl. Gläubiger f als Freistellungsvolumen ein einheitlichen Sparer-Pauschbetrag von 801 EUR zu. Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, wird ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 1.602 EUR gewährt (§ 20 Abs. 9 S. 2 EStG). Obwohl Ehegatten nach § 20 Abs. 9 EStG nur im Fall tatsächlicher Zusammenveranlagung der ge...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / III. Rechtliche Grundlagen

Rz. 59 Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat keine gesetzlich vorgeschriebene Mindesthaftungsmasse. Bei ihr haften im Außenverhältnis zu den Gläubigern jetzt abweichend von BGH ZMR 2005, 547 wegen § 10 Abs. 8 WEG a.F. = § 9a Abs. 4 WEG n.F. sämtliche Wohnungseigentümer, die im Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs der Gemeinschaft angehören, unmittelbar persönlich, aber nu...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 127 Es sind grds. dieselben Voraussetzungen wie bei jeder anderen Pfändung bzw. Forderungspfändung zu beachten. Auch wenn mit der Reform der Kontopfändung[119] in § 833a ZPO Teile des Pfändungsgegenstandes geregelt wurden, hat sich an der Bandbreite der zu pfändenden Forderungen nichts geändert. Nicht nötig und keine Wirksamkeitsvoraussetzung für eine wirksame Pfändung i...mehr

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§ 13 Erbrecht / 6. Auskunftsanspruch gegen die Bank

Rz. 34 Sämtliche mit der Geschäftsverbindung zusammenhängenden Auskunftsansprüche des Erblassers gehen auf den Erben über. Die Auskunft geht also auf:mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.3.1 Fehlerhafte Inbesitznahme

Haben Erben oder Dritte einen Teil des Nachlasses wegen unterlassener Inbesitznahme beiseite geschafft, schuldet der Testamentsvollstrecker persönlich den Wertausgleich zur Masse. Bei Überlassung des Besitzes an Erben/Dritte (z. B. Hausrat an Ehefrau/Kinder und Wohnmöglichkeit im ererbten Haus), muss er eine schriftliche Vereinbarung mit diesen schließen, in geeigneter Form ...mehr

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FF 03/2021, Verzicht auf Au... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Im vorliegenden Beschwerdeverfahren streiten die Beteiligten noch über die hälftige Erstattung erbrachter Rückzahlungen auf einen gemeinsam aufgenommenen Privatkredit sowie hälftige Freistellung von künftig daraus fällig werdenden Verbindlichkeiten. [2] Der Antragsteller und die Antragsgegnerin heirateten 2009. Seit 2015 lebten sie getrennt. Der Antragsteller z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.1.2.1 Einzelfragen

Rz. 17a Gem. § 45d Abs. 1 S. 2 EStG sind bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag die Daten beider Ehegatten zu übermitteln. Wenn für Ehegatten ein Gemeinschaftskonto sowie jeweils auch ein Einzelkonto geführt werden und ein gemeinschaftlicher Freistellungsauftrag erteilt worden ist, ist entgegen der alten Ansicht nur noch eine Meldung zu übermitteln. Das bedeutet, dass di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.1 Gesetzliche Entwicklung

Rz. 1 § 45d EStG wurde durch G. v. 9.11.1992[1] in das EStG eingefügt. Die Vorschrift soll verhindern, dass das i. H. d. Sparer-Pauschbetrags nach § 20 Abs. 9 EStG bestehende Freistellungsvolumen von 801 EUR für Alleinstehende bzw. von 1.602 EUR bei einem gemeinsamen Freistellungsauftrag von Ehegatten durch die entsprechende Erteilung von Freistellungsaufträgen i. S. v. § 44...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.3 Zahlstellen und ihre Aufgaben (§§ 4, 8 ZIV)

Rz. 27 Zahlstelle i. S. d. § 4 Abs. 1 ZIV ist jeder Wirtschaftsbeteiligte, der dem in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem der in § 16a Abs. 2 ZIV benannten Gebiete (Rz. 45ff.) steuerlich ansässigen wirtschaftlichen Eigentümer grenzüberschreitend Zinsen zahlt oder Zinsen zu dessen Gunsten einzieht. Wirtschaftsbeteiligter i. d. S. ist jede natürliche oder juristische ...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.9 Verluste und Verlustverrechnung

Rz. 798 Verluste aus den Einkünften aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG (→ Tz 347) abgezogen werden. Die nicht ausgenutzten Verluste mindern jedoch Einkünfte aus Kapitalvermögen, die in den folgenden Vz. erzielt werden (§ 20 Abs. 6 Satz 2 f. EStG). Eine weitere Einschränkung gilt für Aktien...mehr

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zfs 12/2020, zfs Aktuell / Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos

Am 26.11.2020 ist das Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG) v. 22.11.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlich worden. Es tritt im Wesentlichen am 1.12.2021 in Kraft. Das Gesetz sieht eine Neustrukturierung der Vorschriften zum Kontopfändungs...mehr

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ZErb 12/2020, Ausgewählte P... / V. Sukzessivnießbrauch für den Ehepartner kontra Gesamtberechtigung

Bei Rentenrechten zu Gunsten mehrerer Personen ist zunächst nach dem Inhalt der Vereinbarung abzugrenzen zwischen einer Gesamtgläubigerstellung (§§ 428 ff. BGB) oder einer "Sukzessivberechtigung", bei der der zweite Gläubiger aufschiebend bedingt sein Recht antritt (§§ 4 ff. BewG), zumeist nach Ableben des Ersten. Nur im ersten Fall kann die Regelung des § 14 Abs. 3 BewG zur...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / c) Durchführung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft

Rz. 98 Weder § 20 Abs. 1 Fall 2 WEG noch § 21 Abs. 1 S. 1 WEG schließen es aus, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft eine gestattete, ähnlich wie eine verlangte bauliche Veränderung selbst durchführt. Dies kann schon deshalb sinnvoll sein, weil eben das Gemeinschaftseigentum betroffen ist. Wird etwa auf Veranlassung des für die Gartenpflege zuständigen Wohnungseigentümer ...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / b) Durchführung durch den Wohnungseigentümer

Rz. 97 § 20 Abs. 1 Fall 2 WEG differenziert ebenso wenig wie § 21 Abs. 1 S. 1 WEG, wer die bauliche Veränderung durchführt, die einem Wohnungseigentümer gestattet wird. Die Gesetzesmaterialien gehen wohl von der Ausführung durch den Wohnungseigentümer als Regelfall aus, wenn sie davon reden, dass "einem Wohnungseigentümer die Vornahme einer baulichen Veränderung gestattet wi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Ausschlussgründe (§ 44a Abs 6 EStG)

Rn. 130 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Vom Steuerabzug darf in den Fällen der KapSt auf Zinsen und Dividenden und dividendenähnliche Erträge aus ausländischen Beteiligungen nur dann Abstand genommen werden, wenn die Teilschuldverschreibungen, Anteile an Sammelschuldverschreibungen, Wertrechte, die Einlagen und Guthaben oder sonstigen WG zum Zeitpunkt des Einnahmezuflusses unter ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Freistellungsauftrag

Rn. 25 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Es handelt sich ungeachtet der Bezeichnung als Auftrag um eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung auf dem Gebiete des Steuerrechts, für deren Ausführung der Empfänger kein Entgelt verlangen darf; vgl BGH NJW 1997, 2753, Eisendick, FR 1998, 49 Tz 1; Hamacher/Dahm in Korn, § 44a EStG Rz 10. Rn. 26 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Er ist a...mehr

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Kapitalvermögen: Werbungsko... / 1.2.1 Grundsatz: Kein Werbungskostenabzug bei den Kapitaleinkünften

Die vorstehend erläuterten Prinzipien finden grundsätzlich auch bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG Anwendung. Tätigt ein Steuerpflichtiger danach Aufwendungen, und sind diese durch die Erzielung privater Kapitalerträge veranlasst, liegen dem Grunde nach Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG vor. Gleichwohl kommt ein Ab...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl

Stand: EL 122 – ET: 6/2020 [1] Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder und mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird zur Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. März 1994 (BGBl. I S. 406, BStBl. I S. 237) – 5. VermBG – unter Berücksichtigung der jüngeren geset...mehr

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FoVo 06/2020, Der Pfändungs... / III. Gemeinschaftskonten können zum P-Konto werden – der neue § 850l ZPO-E

Kein Gemeinschafts-P-Konto Derzeit kann ein P-Konto nur für eine natürliche Person eingerichtet werden. Ein Gemeinschaftskonto musste also bisher aufgelöst und zwei oder mehrere neue P-Konten begründet werden. Das soll durch § 850l ZPO-E nun abweichend geregelt werden. Es bleibt allerdings dabei, dass es kein gemeinschaftliches P-Konto geben kann. Verlängerte Auszahlungssperre...mehr

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FoVo 06/2020, Der Pfändungs... / IV. Die Wirkungen eines Pfändungsschutzkontos

Die Wirkungen des P-Kontos zeigen sich in dem gewährten Pfändungsschutz, der in einem völlig neuen Abschnitt der ZPO, in Abschnitt 4 in den §§ 899 bis 910 ZPO-E, geregelt wird. Was bleibt … Der bisherige Schutz auf dem P-Konto aus § 850k Abs. 1, 2 und 4 ZPO, Stufe 1 des Kontopfändungsschutzes, geht in § 899 ZPO-E auf. Dabei kommt nur eine Aufrundung auf volle 10-EUR-Beträge hi...mehr

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FoVo 06/2020, Der Pfändungs... / I. Die Ziele des PKoFoG im Überblick

Mit der Reform des Kontopfändungsschutzes und der Einführung des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) wollte der Gesetzgeber die Teilhabe des Schuldners am bargeldlosen Zahlungsverkehr sichern und den Pfändungsschutz von Arbeitseinkommen und anderen Einkünften an der Quelle auf das P-Konto übertragen. Nach einer mehrstufigen Evaluierung wird im Kern nur ein Optimierungsbedarf ges...mehr

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FF 05/2020, Nebengüterrecht... / VII. Schadensersatzansprüche zwischen Familienangehörigen

Das Amtsgericht Ludwigshafen hat darauf erkannt, dass das Verschweigen eines Versorgungsausgleichsanrechts (hier: betriebliche Altersversorgung) auch bei bloßer Fahrlässigkeit einen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung eines gesetzlichen Schuldverhältnisses nach § 280 Abs. 1 BGB begründen kann, der sich auch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB (Eingriffskondiktion) ergeben...mehr

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FF 05/2020, Nebengüterrecht... / V. Gesamtschuldnerausgleich nach § 426 BGB

Der Bundesgerichtshof hat in einer wichtigen Grundsatzentscheidung[46] geklärt, dass, geht ein Ehegatte vor Eheschließung zur Finanzierung des Erwerbs einer Immobilie durch den anderen Ehegatten neben diesem eine gesamtschuldnerische Darlehensverpflichtung ein, bei der Bewertung der Verbindlichkeit auch im Anfangsvermögen im Zweifel davon auszugehen, dass diese im Innenverhä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Freistellungsauftrag/ Freis... / 1.4.2 Gemeinsamer Freistellungsauftrag

Ehegatten, die zusammenveranlagt werden, können auch einen gemeinsamen Freistellungsauftrag abgeben. In diesem Falle beträgt der maximal freizustellende Kapitalertrag 2.000 EUR (1.602 EUR). Der gemeinsame Freistellungsauftrag gilt sowohl für Einzel- als auch für Gemeinschaftskonten bzw. Depots der Ehegatten. Für die Erteilung elektronischer Freistellungsaufträge gelten Besonde...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.4.3 Oder-Konten / Und-Konten / Gemeinschaftskonten

Rz. 141 Bei einem Oder-Konto (i. d. R. bei Ehegatten, Lebenspartnern) sind die Kontoinhaber hinsichtlich des Auszahlungsanspruchs als Gesamtgläubiger gesamtberechtigt im Sinne des § 428 BGB, sodass jeder aufgrund seiner eigenen Forderungsinhaberschaft Auszahlung des gesamten Kontoguthabens an sich verlangen kann (BGH, NJW 2018, 2632; BGH, WM 2002, 1683; BGH, NJW 1985, 1218 =...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 6. Aufteilung des Vermögens bei Ehegatten

Rz. 37 War der Erblasser verheiratet bzw. lebte in eingetragener Lebenspartnerschaft, ist zu entscheiden, ob und inwieweit bestimmte Vermögensgegenstände (und Schulden) überhaupt zu seinem Nachlass zu zählen sind. Insoweit sind auch die Auswirkungen des jeweiligen Güterstandes zu beachten. Waren die Eheleute beispielsweise in Gütergemeinschaft verheiratet, so fallen die Verm...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Verfahrensfragen/Praktische Hinweise

Rz. 5 Kommt es über die Wirksamkeit oder Auslegung des Testaments zum Streit mit den Erben oder Dritten, kann und sollte der Testamentsvollstrecker eine Feststellungsklage nach § 256 ZPO erheben.[13] Der Erbe hat ebenfalls diese Möglichkeit, wobei hinsichtlich des Feststellungsinteresses besonders substantiiert vorgetragen werden muss. Der Testamentsvollstrecker kann selbst ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.1 Allgemeines

Rz. 54 In der KapESt-Bescheinigung ist nicht nur der Name des Gläubigers der Kapitalerträge anzugeben, sondern auch dessen genaue, tatsächliche Anschrift mit Straße, Hausnummer und Wohnort. Rz. 55 Weicht die in der Steuerbescheinigung angegebene Anschrift des Gläubigers der Kapitalerträge von derjenigen ab, unter der er bei dem für ihn zuständigen FA geführt wird, so wird die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 3.5.7 Besonderheiten bei der Bescheinigung für Privatanleger – Muster I

Rz. 69 Die Steuerbescheinigung nach Muster I wird von Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten an Privatanleger herausgegeben, die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. v. § 20 EStG erwirtschaften. Zu anderen Einkunftsarten gehörende Kapitalerträge werden nach Muster III (Rz. 106ff.) bescheinigt. Rz. 70 Die Steuerbescheinigung für Privatanleger ist grundsätzlich als Jahress...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / ee) Zuwendungen unter Ehegatten

Rz. 142 Im Verhältnis zwischen Ehegatten kommt es oft zu Vermögensverschiebungen, deren Geschäftsgrundlage die Erwartung beider Parteien ist, dass ihre Ehe dauerhaft Bestand haben werde. Im Zivilrecht werden derartige Zuwendungen als unbenannte oder ehebezogene Zuwendungen bezeichnet und grundsätzlich nicht als Schenkungen i.S.v. §§ 516 ff. BGB qualifiziert.[152] An ihrer ob...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa.1 Überblick

Tz. 51 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 In IFRS 11.A sind separate Einheiten einschließlich juristischer Personen oder Einheiten, die aufgrund einer Satzung bestehen, als einzeln "abgrenzbare Finanzstrukturen" definiert. Dies ist unabhängig davon, ob die Einheiten eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. Darüber hinaus ist nicht entscheidend, ob die Vermögenswerte und Schulden di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 7.3 Erstattungsansprüche

Rz. 38 Werden Ehegatten zusammenveranlagt, stellt sich die Frage, wem bei Überzahlungen der Erstattungsanspruch zusteht. Erstattungsansprüche entstehen, wenn die Vorauszahlungen oder anzurechnenden Beträge die im Weg der Zusammenveranlagung festgesetzte Steuerschuld übersteigen (§ 36 Abs. 4 S. 2 EStG), ferner, wenn die Steuerbescheide zugunsten der Ehegatten aufgehoben oder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 244 verwiesen. Im Folgenden sind nur...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / 4. Sonderfall: Können nach Erlöschen der Erbschaftsteuer gem. § 29 ErbStG noch Hinterziehungszinsen festgesetzt werden?

Im Zusammenhang mit der speziellen Regelung des § 29 ErbStG wird die Frage diskutiert, ob der rückwirkende Wegfall des Steueranspruchs "ex tunc" (Erlöschen des Schenkungsteueranspruchs nach § 29 ErbStG) zum Entfallen des Straftatbestandes der Steuerhinterziehung und damit zum Entfallen der Festsetzung von Hinterziehungszinsen führt. Bisher ist nicht abschließend geklärt, inw...mehr