Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafterversammlung

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.2.2 Dauer des Liquidationsbesteuerungszeitraums

Nach § 11 Abs. 1 KStG soll der Besteuerungszeitraum 3 Jahre nicht übersteigen. Da es sich um eine Sollbestimmung handelt, wird bei einer nur geringfügigen Überschreitung des 3-Jahreszeitraums dieser i. d. R. zweckmäßigerweise verlängert und der gesamte Abwicklungszeitraum in die Besteuerung einbezogen. Wird der 3-Jahreszeitraum dagegen deutlich überschritten, wird nach Ablau...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.3.3 Verlustabzug im Rahmen der Liquidation

Die Grundsätze für den Verlustabzug sind im Rahmen der Liquidation ebenfalls zu beachten. Ergibt sich daher ein steuerlicher Liquidationsverlust, kann dieser gem. § 10d EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG zurückgetragen werden. Praxis-Beispiel Verlustabzug VZ 05: Einkommen 10.000 EUR VZ 06: Einkommen 5.000 EUR VZ 07 – 09: Liquidationsverlust ./. 3.000 EUR Der Liquidationsverlust aus den...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.3.4 Auswirkungen der Auskehrung des Vermögens

Die Schlussverteilung des Vermögens umfasst die Rückzahlung des Nennkapitals sowie die Rückzahlung des übrigen Eigenkapitals. Bei der Vermögensverteilung gilt das übrige Eigenkapital als vor dem Nennkapital ausgezahlt. Es existiert insoweit kein Wahlrecht.[1] Vermögensverteilung ist keine Nennkapitalrückzahlung Die Vermögensverteilung ist, soweit sie nicht als Nennkapitalrückza...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 2.1 Auflösung

Gründe für eine Auflösung einer Kapitalgesellschaft können u. a. sein: Ablauf der in der Satzung oder im Gesellschaftsbetrag bestimmten Zeit,[1] Beschluss der Haupt-/Gesellschafterversammlung mit Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen[2], Gerichtsurteil Bei einer GmbH können Gesellschafter, die zusammen mehr als 10 % der Anteile halten, per Auflösungsklage einen Gerichtsbesch...mehr

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Jahresabschluss, Anhang und... / 6 Feststellung des Jahresabschlusses

Von der Aufstellung des Jahresabschlusses ist dessen Feststellung zu unterscheiden. Den Jahresabschluss aufzustellen bedeutet, das Rechenwerk zu entwickeln; die Feststellung entspricht dagegen der Genehmigung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung gem. § 46 Nr. 1 GmbHG. Denn der vom Geschäftsführer erstellte und gegebenenfalls geprüfte Jahresabschluss, Anh...mehr

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Jahresabschluss, Anhang und... / 5 Prüfung des Jahresabschlusses

Mittelgroße und große GmbHs sind dazu verpflichtet, den Jahresabschluss, Anhang und Lagebericht von einem Abschlussprüfer prüfen zu lassen.[1] Ohne diese Prüfung kann der Jahresabschluss nicht festgestellt werden. Zweck der Prüfung ist es, Fehler bei der Erstellung des Jahresabschlusses zu vermeiden bzw. – gewollte und ungewollte – Fehler aufzudecken und zu korrigieren. Dadu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 318a Digita... / 2.3 Aufgaben (Abs. 3)

Rz. 5 Der Digitalbeirat berät die gematik laufend zu Belangen des Datenschutzes und der Datensicherheit sowie zur Nutzerfreundlichkeit der Telematikinfrastruktur und ihrer Anwendungen (Satz 1). Er ist außerdem vor der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der gematik zu Angelegenheiten des Datenschutzes und der Datensicherheit sowie zur Nutzerfreundlichkeit der Tele...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 318 Aufgabe... / 2.2 Anhörung (Abs. 2)

Rz. 4 Der Beirat ist vor der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der gematik zu Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zu hören (Satz 1). Dazu ist dem Beirat eine Gelegenheit zu geben. Ohne die eingeräumte Anhörung kann die Gesellschafterversammlung der gematik keine rechtmäßigen Beschlüsse fassen. Das Anhörungsrecht ist von zentraler Bedeutung, damit der F...mehr

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Sommer, SGB V § 318a Digita... / 2.2 Geschäftsordnung (Abs. 2)

Rz. 4 Der Digitalbeirat gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung wird wirksam, wenn sie durch die Gesellschafterversammlung der gematik genehmigt ist. Die Geschäftsordnung regelt weitere Einzelheiten zum Verfahren im Digitalrat (z. B. Form und Frist der Einladung).mehr

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Sommer, SGB V § 318 Aufgabe... / 2.3 Initiative (Abs. 3)

Rz. 5 Der Beirat kann der Gesellschafterversammlung der gematik Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung zur Befassung vorlegen. Die gematik hat sich dazu schriftlich zu äußern (Abs. 5). Dem Beirat steht damit ein eigenständiges Initiativrecht zu.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 318a Digita... / 2.1 Mitglieder (Abs. 1)

Rz. 3 Die gematik errichtet bis zum 30.6.2024 einen Digitalbeirat (Satz 1). Dem Beirat gehören dauerhaft als "geborene" Mitglieder das BSI und der BfDI an (Satz 2). Weitere Mitglieder werden durch die Gesellschafterversammlung der gematik berufen (Satz 3). Bei der Besetzung des Digitalbeirats sind insbesondere medizinische und ethische Perspektiven zu berücksichtigen (Satz 4).mehr

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Jahresabschluss, Anhang und... / 1 Erstellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss setzt sich aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammen. Er ist um einen Anhang zu ergänzen. Kleinst-GmbHs müssen keinen Anhang erstellen, wenn sie bestimmte, in § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB vorgeschriebene Angaben unter der Bilanz machen. Mittelgroße und große GmbHs haben darüber hinaus einen Lagebericht anzufertigen. Unabhängig von der Größe ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 318 Aufgabe... / 2.6 Ergebnis der Prüfung (Abs. 6)

Rz. 8 Die gematik ist verpflichtet, die Stellungnahmen des Beirats im Rahmen der Anhörung (Abs. 2) oder aufgrund seines Initiativrechts (Abs. 3) fachlich zu prüfen (Satz 1) und den Beirat schriftlich über das Ergebnis zu unterrichten (Satz 2). Dabei ist darauf einzugehen, wie weitgehend die Empfehlungen des Beirats berücksichtigt werden. Die Gesellschafterversammlung der gem...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Musterprotokoll

Begriff Zur Gründung einer GmbH bzw. der Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) muss dem Handelsregister ein Gesellschaftsvertrag vorgelegt werden. Dieser muss bestimmte Mindestangaben enthalten. Seit 2008 ist ein vereinfachtes Gründungsverfahren zugelassen: Statt eines Gesellschaftsvertrages kann das sog. Musterprotokoll verwendet werden. Das Eintragungsverfahren ...mehr

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Tantieme: Instrument zur Er... / 4.2 Klarheits- und Eindeutigkeitsgebot

Es muss klar und eindeutig vereinbart werden, ob und in welcher Höhe dem Geschäftsführer eine Tantieme zusteht. Dies erfordert zunächst, dass ihm ein klarer Rechtsanspruch auf die Tantieme einzuräumen ist. Dem stehen Regelungen entgegen, nach denen die Festsetzung der Tantieme von einer Entscheidung der Geschäftsführung oder der Gesellschafterversammlung abhängt oder nur unt...mehr

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Tantieme: Instrument zur Er... / 4.4.1 Gewinnabhängige Tantiemen

Seitdem der BFH sich in seinem vielfach kritisierten[1] Urteil v. 5.10.1994[2] mit der Angemessenheit von Gewinntantiemen auseinandergesetzt hat, geht die Finanzverwaltung[3] davon aus, dass "der handelsrechtliche Jahresüberschuss vor Abzug der Gewinntantieme und der ertragsabhängigen Steuern" die Bemessungsgrundlage für die Tantiemeberechnung bildet. Die Grundlage dieser An...mehr

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Tantieme: Instrument zur Er... / 2 Behandlung der Tantieme bei der GmbH und beim Geschäftsführer

Wirtschaftlich betrachtet stellen Tantiemen für die GmbH – ebenso wie alle übrigen Gehaltszahlungen an Geschäftsführer – Personalaufwand dar. Entsprechend mindern sie als Betriebsausgaben das körperschaftsteuerpflichtige Einkommen und den Gewerbeertrag. Als Gehaltsbestandteil unterliegen Tantiemen der Lohnsteuer und sind – wenn es sich um Einmalzahlungen handelt – als sonsti...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 2.6 Ergebnisverwendung

Maßstab für das von der GmbH in einem Wirtschaftsjahr erzielte Ergebnis ist der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag. Davon zu unterscheiden ist ein Gewinn- oder Verlustvortrag, der sich beim Ausweis in der Bilanz der GmbH nicht auf das laufende Wirtschaftsjahr bezieht, sondern den Rest des nicht verwendeten Gewinns bzw. nicht ausgeglichenen Verlusts der Vorjahre darstellt...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 2.5 Nachschüsse

Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH kann die Gesellschafterversammlung ermächtigen, über die Stammeinlagen hinaus die Zahlung beschränkter oder unbeschränkter Nachschüsse zu beschließen.[1] Nachschüsse stellen Zusatzkapital für die GmbH dar, das variabel gehalten, d. h. bei Bedarf ein- und zurückgezahlt werden kann. Wurden Nachschüsse eingefordert, aber bis zum Bilanzstichtag...mehr

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Bilanz und Buchhaltung der ... / 2.3 Ausstehende Einlagen

Bei der Bargründung einer GmbH reicht es nach § 7 Abs. 2 GmbHG aus, wenn die Gesellschafter nur 50 % des Mindeststammkapitals aufbringen. Der fehlende Betrag ist die sog. "ausstehende Einlage". Diese ist auf der Passivseite der Bilanz offen vom "Gezeichneten Kapital" abzusetzen.[1] Werden 15.000 EUR des Mindeststammkapitals von 25.000 EUR auf das Bankkonto der GmbH eingezahlt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanz und Buchhaltung der ... / 2.4 Kapitalrücklagen

Kapitalrücklagen beruhen auf Einzahlungen oder Sacheinlagen der Gesellschafter. Gewinnrücklagen werden dagegen aus dem laufenden Gewinn der GmbH gebildet. Kapitalrücklagen können bei einer GmbH vor allem daraus resultieren, dass ein Gesellschafter bei der Ausgabe der Geschäftsanteile anlässlich der Gründung oder einer Kapitalerhöhung mehr als deren Nennwert, also ein Aufgeld ...mehr

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Haftung des Geschäftsführers trotz erteilter Entlastung?

Zusammenfassung Die Gesellschaft kann den Geschäftsführer einer GmbH trotz Entlastung auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn die Tatsachen und Umstände, auf denen die Haftung beruht, für die Gesellschafter bei Rechnungslegung des Geschäftsführers vor Erteilung der Entlastung nicht erkennbar waren. Persönliche Haftung des Geschäftsführers: Pflichten und Sorgfaltsmaßstab Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in der Insolvenz / 1.4 Wegfall einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG entsteht eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft, wenn ein Unternehmen (Organgesellschaft) in ein anderes Unternehmen (Organträger) finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch eingegliedert ist. Als Organgesellschaften kommen grundsätzlich nur juristische Personen (z. B. GmbH) in Betracht. Aus verwaltungs- und prozessökonomischen Gründen können ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zufluss nicht ausgezahlter Tantiemen bei beherrschendem Gesellschafter-Geschäftsführer

Leitsatz 1. Einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer fließen Einnahmen aus Tantiemeforderungen gegen seine Kapitalgesellschaft bereits bei Fälligkeit zu (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung). 2. Fällig wird der Tantiemeanspruch mit der Feststellung des Jahresabschlusses, sofern die Vertragsparteien nicht zivilrechtlich wirksam und fremdüblich eine andere Fälli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Beteiligung von Angeste... / 1. Der Ausgangspunkt: Konkurrenz zwischen Einkommen- und Schenkungsteuer

Kein Wahlrecht zwischen Einkommen- und Schenkungsteuer: Im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgeregelungen im Mittelstand taucht oftmals die Frage auf, ob bei Beteiligung von Mitarbeitern des Unternehmens ein vergünstigter Erwerb der Gesellschaftsbeteiligung zu Arbeitslohn führt oder der Schenkungsteuer zu unterwerfen ist. Insbesondere wenn die Voraussetzungen der §§ 13a, 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzberichtigung/Bilanzän... / 2.5.7 Beispiele, in denen keine Bilanzberichtigung zulässig ist

Wird ein – zu Unrecht gewährter – Freibetrag nach § 14a Abs. 4 EStG nachträglich aberkannt, handelt es sich nicht um einen Fall der Bilanzberichtigung, da der Freibetrag keinen Bilanzansatz und damit auch nicht den Bilanzgewinn betrifft.[1] Wurde ein Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG zu Unrecht in Anspruch genommen, handelt es sich nicht um einen Fall der Bilanzberichti...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Tatbestand

Rn. 170 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Zwingend ausgeschlossen wird die Anwendung des AbgSt-Satzes in § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst a EStG für KapErtr iSd § 20 Abs 1 Nr 4 und 7 EStG und die dazu gehörenden Veräußerungsgewinne iSd § 20 Abs 2 Nr 4 und 7 EStG. In Abgrenzung zur Regelung des § 32d Abs 2 Nr 1 Buchst b EStG ist Buchst a bei KapErtr von einer KapGes oder Genossenschaft nicht a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Zivilrechtliche Wirksamkeit

Tz. 9 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 17 Abs 1 S 1 KStG ist Voraussetzung für die entspr Anwendung der §§ 14–16 KStG, dass die "andere Kap-Ges" sich wirksam verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen iSd § 14 KStG abzuführen. Da § 17 Abs 1 S 1 KStG die entspr Geltung der §§ 14–16 KStG anordnet, muss der von einer anderen Kap-Ges als OG abgeschlossene GAV n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2024, Nichtigkeit e... / 1 Gründe

I. Der Vater des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) war zu 15 % als geschäftsführender und zur alleinigen Vertretung berechtigter Gesellschafter an verschiedenen Personen- und Kapitalgesellschaften (eine KG, zwei GmbHs, eine GbR) beteiligt. Mit notariell beurkundetem Vertrag schenkte er dem Kläger eine Beteiligung von 6,5 % an diesen vier Gesellschaften. Der Kläger war zum...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Bilanzielle Darstellung der Ergebnisverwendung

Rn. 24 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Der Ausweis der Posten "Gewinnvortrag/Verlustvortrag" und "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" kommt nur im Ausnahmefall für eine PersG in Betracht. Der Normalfall ist die Aufstellung des JA unter Ergebnisverwendung. Die vorgenannten EK-Posten treten dann nicht auf. Gemäß § 122 (n. F.) haben die persönlich haftenden Gesellschafter mit der Fest...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Anwendbares Recht

Rn. 3 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Da die UG (haftungsbeschränkt) als GmbH gestaltet ist, findet das GmbH-Recht Anwendung, ergänzt um die Regeln des § 5a GmbHG. Für die RL gelten die in der Einführung zum GmbHG dargestellten Vorschriften (vgl. HdR-E, Einf. GmbHG, Rn. 1ff.). Soweit die UG (haftungsbeschränkt) unterhalb der Grenzen für kleine Gesellschaften bleibt (BS kleiner als...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Nicht-AG

Rn. 75 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Tatsache, dass die neu zu schaffende Norm – unabhängig von ihrer endgültigen Platzierung im Gesetz – grds. auch Nicht-AG erfassen sollte, wird bereits durch einen Blick auf den ersten Entwurf der interministeriellen Arbeitsgruppe deutlich, der – wenn auch durch seine systematische Fehlstellung unter den bilanziellen Normen – alle KapG bet...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gesetzliche Vorschriften

Rn. 13 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Bei der Prüfung des JA hat der AP insbesondere die folgenden RL-Vorschriften des HGB zu beachten:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Allgemeine Verwaltungskosten (§ 275 Abs. 3 Nr. 5)

Rn. 138 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Wie bereits unter HdR-E, HGB § 275, Rn. 130f., ausgeführt, ist bei Ausübung des Aktivierungswahlrechts für "Allg. Verwaltungskosten" der Posten Nr. 5 prinzipiell umsatzbezogen auszuweisen. Das bedeutet, dass der Periodenaufwand um die im GJ erfolgte Veränderung in der Aktivierung von Verwaltungskosten (in "Bestandsveränderungen" und "Aktivie...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. GmbH mit (mitbestimmtem) Aufsichtsrat

Rn. 31 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Ist für die GmbH ein AR zu bestellen, gelten für die Auf- und Feststellung des JA sowie für seine Prüfung und Offenlegung gesonderte Vorschriften. Ein AR ist zu bestellen, sofern der Gesellschaftsvertrag seine Bestellung vorsieht. die GmbH mitbestimmt ist, wenn also ein AR nach den mitbestimmungsrechtlichen Gesetzen mit AN-Beteiligung zu bilden...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Veränderungen der Kapital- und Gewinnrücklagen (§ 275 Abs. 4)

Rn. 151 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die bisherigen Ausführungen beschäftigten sich ausschließlich mit der GuV – und ihren nach § 275 Abs. 2f. vorgeschriebenen Aufwands- und Ertragskomponenten – bis zur Abschlusssumme "Jahresüberschuss" bzw. "Jahresfehlbetrag". Nach § 275 Abs. 4 dürfen sämtliche Veränderungen von Kap.- und Gewinnrücklagen in der GuV nach § 275 Abs. 2 oder Abs. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Andere Aufwendungen, für die kein spezieller Posten im Gliederungsschema vorgesehen ist

Rn. 77 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Hierunter fallen z. B. folgende Aufwendungen: Reise-, Prüfungs-, Rechtsberatungskosten, Spenden, Beiträge an Berufsvertretungen, Versicherungsprämien (soweit nicht unter Nr. 6 auszuweisen), Gebühren, Fernsprech-, Fernschreib-, Datenübertragungs- und Postgebühren, Ausgangsfrachten, Provisionen, Werbeaufwendungen, Mieten und Leasinggebühren (so...mehr

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GmbH: Beiziehung von Berate... / 3 Was bedeutet "Teilnahme an der Gesellschafterversammlung"?

Hier besteht Uneinigkeit in der Rechtsprechung. Überwiegend wird die Teilnahme als Oberbegriff aufgefasst, wobei ihr Zweck die bloße Anwesenheit auf der Gesellschafterversammlung oder die Beratung oder Vertretung eines Gesellschafters sein kann. Teils wird vertreten, die Teilnahme beinhalte notwendig auch die Teilhabe an der Willensbildung der Gesellschaft, wobei das Recht a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beschluss-Mehrheiten in der GmbH-Gesellschafterversammlung

Zusammenfassung Begriff Beschlüsse der Gesellschafter einer GmbH können mit einfacher, mit qualifizierter Mehrheit oder einstimmig beschlossen werden. Entscheidend ist, was die Gesellschafter vereinbart haben. Gibt es keine besonderen Vereinbarungen, gelten die gesetzlichen Vorgaben. Nur bei Satzungsänderungen ist die im Gesetz angeordnete qualifizierte Mehrheit mindestens ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 1.3 Haftungsgefahr: Geschäfte ohne Rückendeckung der Gesellschafterversammlung

In der Praxis treten immer wieder Fälle auf, in denen der Geschäftsführer seine im Innenverhältnis bestehenden Kompetenzen überschreitet. Häufig setzt er sich über Gesellschafterbeschlüsse oder Vorgaben im Anstellungsvertrag bzw. im Gesellschaftsvertrag hinweg. Auch deswegen kann er gegenüber der GmbH haften. So hatte das Kammergericht Berlin über folgenden Fall zu entscheid...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beschluss-Mehrheiten in der... / 2 Mehrheitsregelung bei der Beschlussfassung

Grundsätzlich genügt zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung die einfache Mehrheit, d. h. die Hälfte der abgegebenen Ja-Stimmen muss um eine Stimme die Nein-Stimmen überschreiten. Dies sollte auch so in der Satzung vereinbart werden, damit Klarheit besteht: Formulierungsvorschlag: Der Beschluss ist mit einfacher Mehrheit gefasst, wenn mehr Ja- als Nein-Stimmen ab...mehr

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GmbH: Beiziehung von Beratern zu Gesellschafterversammlungen: Vor- und Nachteile

Einführung Der Gesellschafter einer GmbH ist in der Praxis häufig auf externe Beratung angewiesen. Hierfür kann es unterschiedliche Gründe geben: Ein Gesellschafter kann z. B. infolge von Krankheit oder Gebrechlichkeit nicht in der Lage sein, der Gesellschafterversammlung zu folgen. Oder es geht für den Gesellschafter um essenzielle Entscheidungen, wie seinen Ausschluss aus d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beschluss-Mehrheiten in der... / Zusammenfassung

Begriff Beschlüsse der Gesellschafter einer GmbH können mit einfacher, mit qualifizierter Mehrheit oder einstimmig beschlossen werden. Entscheidend ist, was die Gesellschafter vereinbart haben. Gibt es keine besonderen Vereinbarungen, gelten die gesetzlichen Vorgaben. Nur bei Satzungsänderungen ist die im Gesetz angeordnete qualifizierte Mehrheit mindestens einzuhalten. Gese...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beschluss-Mehrheiten in der... / 1 Stimmrecht und Geschäftsanteil

Jeder Euro des Geschäftsanteils an der GmbH gewährt eine Stimme (§ 47 Abs. 2 GmbHG). Der Gesellschaftsvertrag kann abweichende Regelungen treffen. Stimmrecht und nominaler Geschäftsanteil müssen dabei nicht übereinstimmen. Im Gesellschaftsvertrag können als Sonderrecht auf den Anteil zusätzliche Stimmrechte vereinbart werden. Praxis-Tipp Einheitliches Stimmrecht Verfügt der Ge...mehr

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GmbH: Beiziehung von Berate... / Einführung

Der Gesellschafter einer GmbH ist in der Praxis häufig auf externe Beratung angewiesen. Hierfür kann es unterschiedliche Gründe geben: Ein Gesellschafter kann z. B. infolge von Krankheit oder Gebrechlichkeit nicht in der Lage sein, der Gesellschafterversammlung zu folgen. Oder es geht für den Gesellschafter um essenzielle Entscheidungen, wie seinen Ausschluss aus der Gesells...mehr

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GmbH: Beiziehung von Berate... / 1 Wann ist externer Rat gefragt?

Benötigt ein Gesellschafter auf einer Gesellschafterversammlung externen Rat, so kann dies unterschiedliche Gründe haben: Der Gesellschafter könnte den Anteil kürzlich geerbt haben und über keinerlei Kenntnisse über die Branche oder Interna der Firma verfügen, sodass er in der Gesellschafterversammlung hilflos den übrigen Gesellschaftern und deren Strategie ausgeliefert ist. ...mehr

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GmbH: Beiziehung von Berate... / 3.3 Vertretung

Als dritte Stufe schließlich kommt eine vollständige Vertretung des Gesellschafters durch den Dritten in Betracht. Dann liegt keine Beiziehung mehr, sondern eine sog. Vertretung vor. Dort redet dann in der Gesellschafterversammlung nicht mehr der Gesellschafter, sondern sein Vertreter für ihn. Eine Vertretung des Gesellschafters ist im GmbH-Recht in § 47 Abs. 3 GmbHG ausdrüc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Wettbewerbsverbot des Gesellschafters

Begriff Der GmbH-Gesellschafter unterliegt nicht per se, sondern nur im Einzelfall einem Wettbewerbsverbot. Entweder folgt dies aus der Treuepflicht oder aus einer Vereinbarung in der Satzung der GmbH. Der GmbH-Gesellschafter unterliegt einer Treuepflicht, die ihm auferlegt, alles das zu tun, was der Gesellschaft hilft und alles das zu unterlassen, was ihr schadet. Hieraus l...mehr

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Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 1.2 Haftungsgefahr: Unzureichende Eindämmung des Handelns der Gesellschafter

Der Geschäftsführer ist der Gesellschafterversammlung untergeordnet. Er hat die Weisungen der Gesellschafterversammlung zu erfüllen. Dies gilt allerdings nicht für gesetzeswidrige Weisungen. Diese Unterordnung steht in Konkurrenz zur Kontrolle über einzelne Gesellschafter, die ggf. zum Nachteil der GmbH handeln. Insbesondere, wenn der Gesellschafter auch gleichzeitig Geschäf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH: Beiziehung von Berate... / 5 So könnte eine Satzungsregelung aussehen

In der Satzungsklausel sollte grundsätzlich je nach Wunsch der Gesellschafter geregelt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Zulassung von Beiständen gestattet ist sowie insbesondere welches Prozedere, das heißt welche Formalien einzuhalten sind. Die nachfolgende Satzungsklausel enthält ein grundsätzliches Verbot der Beiziehung von Beratern mit der gebotenen Ausna...mehr