Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / I. Kostenfragen

I. Beurkundungskosten Rz. 111 Aus dem umfangreichen Bereich des Kostenrechts können im Folgenden nur einzelne Fragen aufgegriffen werden, die in der Praxis bedeutsam sind. Die Gebühr des Notars richtet sich nicht nach dem Arbeitsaufwand des Notars, sondern ist nach dem Geschäftswert gestaffelt. Der Geschäftswert kann entweder als bestimmter Geldbetrag in der Urkunde selbst zum...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 1. Rechtsformunterschiede im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und Arbeitsrecht

Rz. 248 Einzelunternehmern, Personen- und Kapitalgesellschaften zeichnen sich durch Rechtsformunterschiede aus. Neben der steuerlichen Betrachtung sind die "klassischen" Abgrenzungskriterien zur Kapitalbeschaffung und Haftungsbeschränkung von wesentlicher Bedeutung. Für Familienunternehmen sind Rechtsformunterschiede bei der Publizität von Jahresabschlüssen häufig entscheidu...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / XXI. Sitzverlegung

1. Verlegung des Verwaltungssitzes einer deutschen GmbH ins Ausland Rz. 104 Verlegt eine deutsche GmbH den tatsächlichen Sitz ihrer Hauptverwaltung aus Deutschland ins Ausland (Wegzug), so tritt auf der Basis der – in Bezug auf deutsche Gesellschaften weiterhin anwendbaren – Sitztheorie grds. ein Statutenwechsel ein. An die Stelle des bisherigen deutschen Gesellschaftsstatuts...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / IV. Kapitalverfassung und Durchgriffshaftung

1. Kapitalverfassung Rz. 47 Die Kapitalverfassung einer Gesellschaft unterliegt dem Gesellschaftsstatut. Dies umfasst das gesetzliche Mindestkapital, die Voraussetzungen und das einzuhaltende Verfahren bei der Kapitalerhöhung und Kapitalherabsetzung sowie die Kapitalaufbringung einschließlich der Zulässigkeit von Sacheinlagen.[78] Gleiches gilt nach weit überwiegender Ansicht...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / aa) Gesetzliche Vertretung

(1) Anteilserwerb nicht lediglich rechtlich vorteilhaft Rz. 45 Die Beteiligung eines Minderjährigen an einer bestehenden Personengesellschaft durch Anteilsübertragung (derivativer Anteilserwerb) ist jedenfalls dann nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, wenn es um den Anteil eines unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschafters geht. Dies folgt schon daraus, dass der Minder...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / 2. Kapitalgesellschaften

a) Anteilserwerb im Zuge einer Kapitalerhöhung aa) Gesetzliche Vertretung (1) GmbH Rz. 52 Ein Minderjähriger kann einer bestehenden GmbH dadurch "beitreten", dass er im Zuge einer von der Gesellschaft beschlossenen Kapitalerhöhung eine neue Stammeinlage übernimmt. Hierfür ist ein Übernahmevertrag zwischen dem Minderjährigen und der Gesellschaft erforderlich, der aufseiten der G...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / b) Anteilsübertragung

aa) Gesetzliche Vertretung Rz. 60 Der entgeltliche Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen oder Aktien ist wegen der übernommenen Gegenleistung nicht lediglich rechtlich vorteilhaft. Ob die Schenkung eines (voll eingezahlten) GmbH-Geschäftsanteils lediglich rechtlich vorteilhaft ist, wird unterschiedlich beurteilt. Mit Rücksicht auf die potenzielle Ausfallhaftung des Erwerbers gem. ...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / A. Sitztheorie und Gründungstheorie

I. Basis für die Anerkennung ausländischer Gesellschaften Rz. 1 Wenn eine im Ausland errichtete Gesellschaft im Inland auftritt und z.B. ein Grundstück kaufen will, eine Tochtergesellschaft gründet oder hier eine Zweigniederlassung errichtet, so stellt sich die Frage, ob dieses offenbar nicht den Bestimmungen des deutschen Rechts entsprechend errichtete Gebilde als juristisch...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / I. Grundsätzliches

1. Qualifikation Rz. 31 Die Anerkennung der im Ausland gegründeten Kapitalgesellschaft als juristische Person – einschließlich ihrer Rechtsfähigkeit – ist die bedeutendste Rechtsfolge, die sich aus dem Gesellschaftsstatut ergibt. Darüber hinaus regelt das Gesellschaftsstatut aber auch sämtliche Voraussetzungen für die Gründung der Gesellschaft, ihre Kapitalisierung, die inter...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / III. Eintritt in eine bestehende Gesellschaft

1. Personengesellschaften a) Allgemeines Rz. 43 Soll ein Dritter Gesellschafter in einer bereits bestehenden Personengesellschaft werden, bestehen hierfür rechtlich zwei Möglichkeiten:mehr

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§ 16 Internationales und eu... / XIX. Grenzüberschreitende Verschmelzung

1. Kollisionsrechtliche Behandlung der internationalen Verschmelzung Rz. 97 Die Verschmelzung von Gesellschaften wird dem Gesellschaftsstatut unterstellt. Sofern die miteinander verschmolzenen Gesellschaften verschiedenen Gesellschaftsstatuten unterliegen, ist eine Verschmelzung nur dann möglich, wenn Voraussetzungen und Erfordernisse der für sämtliche verschmolzenen Gesellsc...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / F. Existenz- und Vertretungsnachweise bei ausländischen Gesellschaften

I. Grundzüge Rz. 207 Treten ausländische Gesellschaften im Inland als Vertragspartei, Prozessbeteiligte oder in anderer Beziehung auf, so stellt sich nicht nur die Frage, ob diese Gesellschaft anzuerkennen ist und ob ihr nach dem für sie maßgeblichen Recht überhaupt hinreichende Rechts- und Beteiligtenfähigkeit zukommt, sondern auch, wer sie in welcher Weise vertreten kann. P...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / D. Ausscheiden aus der Gesellschaft

I. Übersicht Rz. 79 Der Minderjährige kann auf verschiedene Weise aus der Gesellschaft ausscheiden. Er kann im Grundsatz rechtsformunabhängig Rz. 80 Bei Personengesellschaften kann der Minderjährige außerdem durch Vereinbarung mit den...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / c) Anteilsübertragung

aa) Gesetzliche Vertretung (1) Anteilserwerb nicht lediglich rechtlich vorteilhaft Rz. 45 Die Beteiligung eines Minderjährigen an einer bestehenden Personengesellschaft durch Anteilsübertragung (derivativer Anteilserwerb) ist jedenfalls dann nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, wenn es um den Anteil eines unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschafters geht. Dies folgt sch...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / C. Internationale Zuständigkeit der Zivilgerichte

I. Allgemeines Rz. 120 Wird gegen eine ausländische Gesellschaft geklagt oder entsteht eine Streitigkeit zwischen den Gesellschaftern einer ausländischen Gesellschaft, so ist nicht nur fraglich, welches Recht über die Begründetheit der geltend gemachten Rechte entscheidet (IPR), sondern auch, in welchem Staat die Klage vor dem zuständigen Gericht einzureichen ist (internation...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / V. Austrittsvereinbarung bei Personengesellschaften

1. Gesetzliche Vertretung Rz. 95 Aus einer Personengesellschaft kann der Minderjährige auch durch eine vertragliche Vereinbarung mit den Mitgesellschaftern ausscheiden. Ist der gesetzliche Vertreter Mitgesellschafter, muss gem. §§ 1629 Abs. 2 Satz 1, 1824 Abs. 2 (bis 31.12.2022: § 1795 Abs. 2), 181, 1809 (bis 31.12.2022: § 1909) BGB ein Ergänzungspfleger bestellt werden, da d...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / G. Auslandsbeurkundung

I. Grund für die Auslandsbeurkundung Rz. 88 Bei der Beurkundung eines Kaufvertrages über GmbH-Geschäftsanteile sowie der Abtretung von Geschäftsanteilen an einer GmbH richten sich die Notargebühren nach dem vereinbarten Kaufpreis für den gesamten Geschäftsbetrieb. Seit 1.7.2004 wurde zwar durch das erste Kostenrechtsmodernisierungsgesetz[111] eine allgemeine Geschäftswertober...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / D. Rechtsetzung der EU

I. Überblick Rz. 133 Das Gesellschaftsrecht ist wie kaum ein anderes Rechtsgebiet in den Einfluss der Europäisierung geraten.[264] Der Grund dafür ist die besondere Bedeutung, die dem Gesellschaftsrecht für die Verwirklichung des gemeinsamen Binnenmarktes zukommt. Die Europäische Kommission bezeichnet das europäische Gesellschaftsrecht zutreffend als Eckpfeiler des Binnenmark...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / E. Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften im Inland

I. Begriff der Zweigniederlassung Rz. 180 Die Zweigniederlassung ist ein rechtlich unselbstständiger Teil des Unternehmens, der betriebswirtschaftlich eine gewisse Eigenständigkeit besitzt. Nach herkömmlicher Ansicht setzt das Bestehen einer Zweigniederlassung die räumliche Selbstständigkeit, die Gleichartigkeit des Geschäftsgegenstands mit der Hauptniederlassung, eine gewiss...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / d) Handelsregisteranmeldung

aa) Keine Anwendung des § 181 BGB Rz. 30 Bei einer Handelsregisteranmeldung muss für den Minderjährigen sein gesetzlicher Vertreter handeln. Auch insoweit kann sich aufgrund eigener Beteiligung der Eltern oder aufgrund der Beteiligung mehrerer Minderjähriger, die denselben gesetzlichen Vertreter haben, die Frage nach der Mitwirkung eines Ergänzungspflegers stellen. Nach herrs...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / I. Basis für die Anerkennung ausländischer Gesellschaften

Rz. 1 Wenn eine im Ausland errichtete Gesellschaft im Inland auftritt und z.B. ein Grundstück kaufen will, eine Tochtergesellschaft gründet oder hier eine Zweigniederlassung errichtet, so stellt sich die Frage, ob dieses offenbar nicht den Bestimmungen des deutschen Rechts entsprechend errichtete Gebilde als juristische Person anerkannt werden kann oder zumindest aus Sicht d...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Verordnungen

Rz. 143 Demgegenüber hat die Verordnung gem. Art. 288 Abs. 2 AEUV allgemeine Geltung. Sie ist in allen Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Diese unmittelbare Geltung führt dazu, dass die Verordnung nicht, wie die Richtlinie, nur der Angleichung des Rechts dient, sie führt auf dem von ihr behandelten Gebiet unmittelbar zur Vereinheitlichung des Rec...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Bedeutung von Rück- und Weiterverweisungen

Rz. 13 Auf die Verweisung auf das am Verwaltungssitz geltende Recht ist gem. Art. 4 Abs. 1 Satz 1 EGBGB auch das dort geltende IPR anzuwenden. Insb. ist eine Verweisung durch das am Verwaltungssitz geltende IPR auf das Recht eines dritten Staates (Weiterverweisung) oder auf das deutsche Recht (Rückverweisung) zu beachten.[14] Das kommt insb. dann vor, wenn das dortige intern...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / II. Sonstige Beurkundungen

Rz. 7 Für die Beurkundung anderer Erklärungen als Willenserklärungen sowie sonstiger Tatsachen und Vorgänge gilt anstelle der §§ 8 ff. BeurkG das vereinfachte Verfahren der §§ 36 ff. BeurkG. In diesem Fall wird von dem Notar eine Niederschrift aufgenommen, in welcher der Notar die von ihm wahrgenommenen Abläufe und Beschlussfassungen festhält. Ein Verlesen der Urkunde sowie ...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / XVIII. Konzernverhältnisse

Rz. 95 Das auf den grenzüberschreitenden Konzern anwendbare Recht wird grds. an das Gesellschaftsstatut der abhängigen Gesellschaft angekoppelt. Im Unterordnungskonzern [164] unterliegen Begründung, Wirkungen und Auflösung des Konzernrechtsverhältnisses daher ausschließlich dem Recht dieser Gesellschaft. Dies gilt gleichermaßen für den vertraglichen wie auch für den faktische...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / b) Zuständigkeit aus Art. 7 Nr. 1 EuGVVO: Ansprüche aus einem Vertrag

Rz. 129 Was die nicht schon durch Art. 24 Nr. 2 EuGVVO erfassten gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten angeht, so ergibt sich die Möglichkeit zur Zuständigkeitskonzentration am Sitz der Gesellschaft daraus, dass der EuGH den Begriff der "vertraglichen Streitigkeit" i.S.v. Art. 7 Nr. 1 EuGVVO weit auslegt und hierunter auch gesellschaftsrechtliche Verhältnisse fasst. Dies g...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / 3. Befreiung

Rz. 34 Von den Beschränkungen des § 181 BGB kann der Vertretene den Vertreter befreien. Im Gesellschaftsrecht muss diese Befreiung, wenn sie ggü. den geschäftsführenden Organen erfolgt, durch das dafür zuständige Gesellschaftsorgan ausgesprochen werden. Bei der AG ist dies ggü. dem Vorstand der Aufsichtsrat (in den Grenzen des § 112 AktG), bei der GmbH oder Personengesellsch...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / VIII. Besonderheiten bei Verfügungen von Todes wegen

Rz. 40 Für Verfügungen von Todes wegen gelten die allgemeinen Vorschriften über die Beurkundung von Willenserklärungen, jedoch mit einigen Besonderheiten. Der Notar soll die Testamentsniederschrift in einen Umschlag nehmen und mit dem Prägesiegel verschließen. Das verschlossene Testament ist unverzüglich in amtliche Verwahrung zu bringen (§ 34 Abs. 1 Satz 4 BeurkG).[41] Ein ...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 4. Ersatzlösungen

Rz. 101 Zur "Verschmelzung" einer deutschen GmbH auf ihre ausländische Alleingesellschafterin könnte man z.B. auch wie folgt verfahren: Die deutsche GmbH (übertragende Gesellschaft) wird – nach Übertragung eines Teil-Geschäftsanteils durch den Alleingesellschafter auf einen Treuhänder – in eine KG umgewandelt, wobei der Treuhänder die Stellung eines Kommanditisten und die aus...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / D. Beispiele für praktisch häufige beurkundungspflichtige Vorgänge

Rz. 41 In der Praxis sind insb. folgende Vorgänge mit einem Bezug zum Gesellschaftsrecht oder angrenzenden Rechtsgebieten beurkundungspflichtig:mehr

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ZErb 01/2024, Gesellschaftsrecht

Der Tod eines GbR-Gesellschafters nach Inkrafttreten des MoPeG – Eckpunktdarstellung unter besonderer Beachtung der Auswirkungen auf die Immobilien-GbR Ab dem 1.1.2024 gilt für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Fall des Todes eines Gesellschafters der neue § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB, wonach die Gesellschaft mit dem Todesfall nicht länger aufgelöst,[1] sondern nunmehr fortge...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / III. Geltung des Gründungsstatuts für EU-Gesellschaften

Rz. 15 Art. 49 AEUV verbietet sämtliche Beschränkungen der freien Niederlassung von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats (primäre Niederlassungsfreiheit). Das Gleiche gilt für Beschränkungen der Gründung von Agenturen, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften durch Angehörige eines Mitgliedstaats, die im Hoheitsgebiet ei...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / Literaturtipps

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / Literaturtipps

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / aa) Genehmigungsbedürftigkeit

(1) Gesellschaftsvertrag zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts (§ 1852 Nr. 2 BGB) Rz. 15 Gem. § 1852 Nr. 2 BGB (bis 31.12.2022: § 1822 Nr. 3 BGB a.F.) bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts zu einem Gesellschaftsvertrag, der zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts eingegangen wird. Über §§ 1643 Abs. 1, 1813 Abs. 1, 1799 Abs. 1 BGB gilt diese Bestimmung auch für di...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / A. Allgemeines

I. Gründe für die Beteiligung minderjähriger Gesellschafter Rz. 1 Minderjährige werden an Gesellschaften häufig aus steuerlichen Gründen beteiligt. Ertragsteuerlich können der Grundfreibetrag nach § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG (derzeit 11.604,00 EUR) und der Progressionsvorteil genutzt werden. Schenkungsteuerlich bieten "Gesellschaftslösungen" eine elegante Möglichkeit, die Freibet...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / IV. Übersicht über die erlassenen gesellschaftsrechtlichen Richtlinien

1. Erste gesellschaftsrechtliche Richtlinie a) Publizitätspflicht Rz. 145 Die Richtlinie 2009/101/EG[280] (Publizitätsrichtlinie), beabsichtigt die Stärkung des Schutzes Dritter, die mit einer Kapitalgesellschaft, die in einem Mitgliedstaat der EU gegründet worden ist, kontrahieren. Insb. sollen diese vor Schäden aus der Unwirksamkeit von Verpflichtungen der Gesellschaft gesch...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / IV. Auflösung

1. Gesetzliche Vertretung Rz. 93 Der Minderjährige muss bei der Beschlussfassung über die Auflösung gesetzlich vertreten werden. Ist der gesetzliche Vertreter Mitgesellschafter, ist er von der Vertretung des Minderjährigen gem. §§ 1629 Abs. 2 Satz 1, 1824 Abs. 2 (bis 31.12.2022: § 1795 Abs. 2), 181 BGB ausgeschlossen. Es muss gem. § 1809 BGB (bis 31.12.2022: § 1909 BGB) ein E...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / I. Handelsregisteranmeldungen

Rz. 68 Anmeldungen zur Eintragung ins Handelsregister und auch eine Vollmacht für eine solche Anmeldung sind elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen (§ 12 HGB). Die auch weiterhin erforderliche notarielle Beglaubigung erfolgt durch ein elektronisches Zeugnis des Notars nach § 39a BeurkG.mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / f) Besonderheiten bei der Einräumung einer Unterbeteiligung

aa) Allgemeines Rz. 38 Auch die Unterbeteiligung ist eine Form der mittelbaren Unternehmensbeteiligung; sie ist die Beteiligung an einer Beteiligung (und nicht – wie die stille Gesellschaft – die Beteiligung an einem Handelsgeschäft selbst). Bei der Unterbeteiligung handelt es sich ebenso wie bei der stillen Gesellschaft um eine BGB-Innengesellschaft.[85] Eine Außenhaftung de...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / I. Allgemeines

Rz. 4 Bei der Begründung der Gesellschafterstellung ist zu unterscheiden: Der Minderjährige kann sich an der Gründung der Gesellschaft beteiligen (dazu unter Rdn 5 ff.) oder aber einer bereits bestehenden Gesellschaft "beitreten" (dazu unter Rdn 43 ff.). Dabei ist jeweils zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften zu differenzieren.mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / 2. Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 94 Da der Auflösungsbeschluss nur zu einer Umwandlung der werbenden Gesellschaft in eine Abwicklungsgesellschaft führt, ist mit ihm keine Veräußerung des Erwerbsgeschäfts verbunden, weshalb eine gerichtliche Genehmigung nach § 1852 Nr. 1 lit. b) (bis 31.12.2022: § 1822 Nr. 3) BGB nicht erforderlich ist.[196]mehr

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§ 16 Internationales und eu... / III. Formen des Sekundärrechts

1. Richtlinien Rz. 140 Art. 2 Abs. 1 AEUV bestimmt, dass die Gemeinschaft nur innerhalb der ihr in dem Vertrag zugewiesenen Befugnisse und gesetzten Ziele tätig werden kann. Dieses Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung schließt eine umfassende Harmonisierung des Rechts der Mitgliedstaaten grds. aus. Allerdings zeigt sich in der Praxis, dass der Gegenstand der Ermächtigung...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Allgemeines

Rz. 202 Nach der erstmaligen Eintragung der Zweigniederlassung sind auch alle späteren Änderungen in Bezug auf die Gesellschaft oder die Zweigniederlassung anzumelden. Für die Anmeldung und die Nachweise der Änderung gelten im Wesentlichen die gleichen Erfordernisse wie bei der erstmaligen Anmeldung.mehr

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§ 16 Internationales und eu... / II. Geltung der Sitztheorie

1. Bestimmung des Verwaltungssitzes Rz. 10 Maßgeblich für die Anknüpfung ist nach der Sitztheorie allein der tatsächliche (effektive) Verwaltungssitz der Gesellschaft. Eine Legaldefinition des Verwaltungssitzes findet sich mittlerweile in § 706 Satz 1 BGB in der seit dem 1.1.2024 geltenden Fassung. Sitz der Gesellschaft ist demnach der Ort, an dem deren Geschäfte tatsächlich ...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / 2. Kapitalgesellschaften

a) Gesetzliche Vertretung Rz. 41 Bei der Gründung einer AG oder GmbH unter Beteiligung eines Minderjährigen gelten die Ausführungen zur Personengesellschaft (Rdn 5 ff.) entsprechend. Die Gesellschaftsgründung ist für den Minderjährigen auch dann nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, wenn ihm die geschuldete Einlage von einem Dritten schenkweise zur Verfügung gestellt wird, d...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 4. Auflösung und Löschung der Gesellschaft im Gründungsstaat

Rz. 206 Unabhängig hiervon isteine Liquidation der Gesellschaft im Gründungsstaat zu beurteilen. Diese vollzieht sich nach den Vorschriften des Gesellschaftsstatuts. Vgl. hierzu Rdn 117 ff.mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 5. Anerkennung der Verschmelzung in Drittstaaten

Rz. 102 Ob die Verschmelzung auch in einem dritten Staat anzuerkennen ist, in dem Sachen belegen sind, die der übertragenden Gesellschaft gehört haben, oder eine Gesellschaft ihren Sitz hat, an der die übertragende Gesellschaft beteiligt war, ist nach dem Recht dieses dritten Staates zu beurteilen. Erkennt dieser die infolge der Verschmelzung eintretende Universalsukzession ...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / b) Aufnahmevertrag

Rz. 44 Der Eintritt eines weiteren Gesellschafters (originärer Anteilserwerb) erfordert einen Aufnahmevertrag, also einen Gesellschaftsvertrag zwischen dem Beitretenden und den bisherigen Gesellschaftern.[97] Für die gesetzliche Vertretung des Minderjährigen und die familiengerichtliche Genehmigung gelten daher die Ausführungen zur Gründung einer Personengesellschaft (Rdn 5 ...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / I. Gesellschafterbeschlüsse

1. Gesetzliche Vertretung a) Abgrenzung: Gewöhnliche Gesellschafterbeschlüsse – Grundlagenbeschlüsse Rz. 63 Bei der Beschlussfassung in Gesellschafterversammlungen muss für den Minderjährigen sein gesetzlicher Vertreter handeln. Probleme können hierbei mit Blick auf § 181 BGB entstehen, wenn der gesetzliche Vertreter selbst an der Gesellschaft beteiligt ist oder mehrere minder...mehr