Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Wohnraumförderungsgesetz (Abs. 2)

Rz. 39 [Autor/Stand] Die Steuermesszahl nach § 15 Abs. 1 Nr. 2a GrStG wird gemäß § 15 Abs. 2 GrStG um 25 % ermäßigt, wenn für das Grundstück nach § 13 Abs. 3 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) [2] eine Förderzusage durch schriftlichen Verwaltungsakt oder durch öffentlich-rechtlichen Vertrag erteilt wurde und die sich aus der Förderzusage ergebenden Bindungen i.S.d. § 13 Ab...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gewissenhaftigkeit

Rn. 4 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Gewissenhaftigkeit konkretisiert die nach § 276 Abs. 2 BGB im Umkehrschluss geltende, allg. vertragsrechtliche Sorgfaltspflicht für die AP (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 323 HGB, Rn. 11). Gewissenhaftigkeit beinhaltet grds. zwei Merkmale. Ein Aspekt ist die Sorgfalt, der andere das Handeln nach bestem Wissen und Gewissen (vgl. Gerhard (1961), ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verhältnis zu Freibeträgen anderer Einkunftsarten

Rn. 2006 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Der Freibetrag ist aufgrund der Verweise in § 14 S 2 EStG und § 18 Abs 3 S 2 EStG (Rechtsgrundverweisung, vgl Graw in K/S/M, § 16 EStG Rz I6 (Dezember 2017); BFH v 21.07.2009, X R 2/09, BStBl II 2009, 963) auch auf Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe freiberuflicher oder land- und forstwirtschaftlicher Betriebe anwendbar (Schoor, DStR...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Gesetzliche Bestandteile und Gliederung des Prüfungsberichts

Rn. 15 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die in § 321 Abs. 1 Satz 1 kodifizierte Grundnorm, nach der "über Art und Umfang sowie über das Ergebnis der Prüfung" zu berichten ist, erfährt ihre Konkretisierung durch die Sätze 2f. des Abs. 1 sowie die Abs. 2 bis 4a. Im Einzelnen unterscheidet der Gesetzestext folgende Berichtselemente: Stellungnahme zur Beurteilung der Lage der KapG oder ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Haftung des Abschlussprüfers gegenüber Dritten

Rn. 43 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 § 323 regelt die vertragliche Haftung des AP gegenüber dem Mandanten und verbundenen UN bei Pflichtprüfungen abschließend. Er lässt hingegen die Ansprüche Dritter offen. Die Haftung aus § 323 kann auch nicht im Wege der extensiven Auslegung oder Analogie auf nicht in der Norm genannte Dritte ausgedehnt werden (vgl. IDW, FN-IDW 2000, S. 518; ü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines und Anwendungszeitraum

Rn. 1 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 11b EStG bezweckt die Erhaltung und Bewahrung schutzwürdiger Baudenkmäler. Die Norm steht in Zusammenhang mit § 7i EStG , der durch erhöhte Absetzungen von bestimmten AK oder HK die Finanzierung von Baudenkmälern und einzelnen Gesamtanlagen fördert, während § 11b EStG den entsprechenden Erhaltungsaufwand fördert. Zum Verhältnis des § 6 Abs 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Steuerfreier Arbeitslohn, Berücksichtigung von WK

Rn. 24 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Nach R 40a.1 Abs 4 S 2 LStR 2023 sollen steuerfreie Einnahmen nicht in die Bemessungsgrundlage von nach § 40a Abs 1, 3 und 7 EStG pauschalierbaren Arbeitslöhnen eingehen. Dies gilt für alle nach § 3 EStG steuerfreie Bezüge, zB auch wenn es sich um steuerfreien WK-Ersatz handelt (zB Reisekosten). Dementsprechend sind auch Aufwendungen, die mi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 90 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Baetge/Kirsch/Thiele (2021), Bilanzen, 14. Aufl., Düsseldorf. Biener/Berneke (1986), Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf. Casper (2020), Baumbach/Hefermehl: Wechselgesetz, Scheckgesetz, Recht des Zahlungsverkehrs, 24. Aufl., München. Castan (1990), Rechnungslegung der Unternehmung, 3. Aufl., München. Fey (1989), Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abb) Person des ständigen Vertreters

Rn. 66 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Als ständige Vertreter kommen natürliche und juristische Personen in Betracht (BFH BStBl II 1995, 238 bzgl Tochter-KapGes), auch PersGes können ständige Vertreter sein (Kaligin in Lademann, § 49 EStG Rz 743, EL 268, 5/2022). Rn. 67 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Nicht bloß ArbN, sondern auch selbstständige Gewerbetreibende können ständige Vertret...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Begriff der Aufwandsentschädigung

Tz. 2 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Der Begriff der Aufwandsentschädigung ist im Gesetz nicht näher definiert. Aufwandsentschädigungen sind begrifflich Ersatzleistungen für berufliche Auslagen, Verdienstausfall und/oder Zeitverlust. Tz. 3 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Werden von den Verbänden/Vereinen höhere Beträge wie die in § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) genannten Aufwandsentschädi...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Ort und Zeitpunkt der Offenlegung

Tz. 30 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Das Gesetz sieht als Grundfall vor, die nichtfinanziellen Angaben im Lagebericht zu machen und zwar in die herkömmliche Berichterstattung integriert oder in einem eigenen Teilbericht. Möglich ist ferner eine Mischung aus eigenem Teilbericht und Integration einzelner Angaben. Im Fall der Integration wird in DRS 20.242 empfohlen, anzugeben, an ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verträge: Gestaltung und Ab... / 1.6.1 Eigentumsvorbehalt

Zu den wichtigsten und meist verbreiteten Sicherungsmitteln zählt ein Eigentumsvorbehalt des Verkäufers. Ist er vereinbart, "so ist im Zweifel anzunehmen, dass das Eigentum unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises übertragen wird".[7] Gängige Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist denn auch der Satz " Bis zur vollständigen Bezahlung de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / 1. Die Begrenzungen des § 1585b BGB im Vergleich zu § 1613 BGB

Auch bei dieser Frage lauern Fehlerquellen. Trotz der Vereinheitlichung des § 1585b BGB und dem § 1613 BGB durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21.12.2007, in Kraft seit 1.1.2008, sind beide Normen zu unterscheiden. Nachehelicher Unterhalt kann für die Vergangenheit wegen § 1585b Abs. 3 BGB nicht in den Fällen des § 1613 Abs. 2 Nr. 2 BGB verlangt werden. Me...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Abs. 2 Satz 3)

Rn. 54 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Nach § 321 Abs. 2 Satz 3 ist auch darauf einzugehen, ob der Abschluss insgesamt unter Beachtung der GoB oder sonstiger maßgeblicher RL-Grundsätze ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der VFE-Lage vermittelt. Gefordert ist eine ausdrückliche Feststellung zur Übereinstimmung des JA oder KA mit der Generalnorm des § 264 Abs. 2...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verträge: Gestaltung und Ab... / 1.7.2 Gewährleistung und Gewährleistungsausschluss

Zu den gesetzlichen Rechten des Käufers (Bestellers) einer mangelhaften Sache (eines mangelhaften Werkes) zählen insbesondere das Recht auf Nacherfüllung, die ihrerseits als Nachlieferung einer mangelfreien Sache (eines mangelfreien Werkes) oder als Nachbesserung der gelieferten Sache (des erstellten Werkes) geleistet werden kann, das Recht auf Selbstvornahme nach erfolgloser Na...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Systemgrundsätze

Rn. 76 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die GoB sind ein System gesetzlich kodifizierter und nicht kodifizierter Grundsätze (vgl. HdR-E, Kap. 2, Rn. 4f.). Voraussetzung für die Existenz eines Systems von GoB ist dabei wie bei jedem Rechtssystem, dass durch übergeordnete Rechtsprinzipien eine Sinneinheit geschaffen wird, die die Gleichartigkeit der Konkretisierung untergeordneter Re...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Formen des Nachteilsausgleichs

Rn. 67 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die rechtswidrige (vgl. HdR-E, Einf AktG §§ 311–318, Rn. 19ff.) Nachteilszufügung zieht gemäß § 311 Abs. 1 AktG dann keine Sanktionen nach sich, wenn die Nachteile noch innerhalb des gleichen GJ (vgl. § 311 Abs. 2 AktG) tatsächlich ausgeglichen werden. In welcher Form (Barausgleich, Anspruchseinräumung) das herrschende UN die kompensierenden ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / I. Entwicklung der Berichtspflichten mit Nachhaltigkeitsaspekten

Tz. 7 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Angaben zu sog. "nichtfinanziellen" Leistungsindikatoren können dem Lagebericht bereits seit seiner Einführung in das Handelsgesetzbuch durch Umsetzung der 4. EG-Richtlinie zugeordnet werden (vgl. Böcking/Dutzi/Gros, in: Bilanzrecht, 83. Erg.Lfg., § 289 HGB, Rz. 232 unter Verweis auf § 289 Abs. 2 Nr. 2 HGB und den Lageberichtspflichten im Kont...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Durchführung der Pauschalierung

Rn. 21 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Pauschalierung durch den ArbG erfolgt in den Fällen des § 40a Abs 1, 2a,3 und 7 EStG in der LSt-Anmeldung; zur Bindung für den ArbN s BFH BStBl II 1989, 981. Eine Pauschalierung nach § 40a Abs 2 EStG ist nicht in der LSt-Anmeldung anzugeben, hierfür ist eine Anmeldung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See abzugeben. E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. § 11a EStG als Nachfolger des § 82h EStDV

Rn. 2 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 11a ist gemäß § 52 Abs 14b EStG 1990 erstmals auf Erhaltungsaufwand anzuwenden, der nach dem 31.12.1989 entstanden ist; für die Verteilung von Erhaltungsaufwand, der vor dem 01.01.1990 angefallen ist, gilt nach § 84 Abs 7 EStDV die Vorgängerregelung. Im Beitrittsgebiet gilt § 11a EStG ab dem 01.01.1991. Zur Rechtsentwicklung s auch Kister i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2023, Die Erforderli... / I. Gegenstand der Entscheidung

Immer wieder stellt sich in der Praxis die Frage, ob bei Bewilligung von Beratungshilfe und anschließender Liquidation der Rechtsanwalt eine Kürzung seiner Gebühren hinnehmen muss, oder eine über die bloße Beratung hinausgehende Tätigkeit vielmehr im Ermessen des Rechtsanwaltes selbst steht. Das Gesetz sieht in § 2 BerHG eine über die bloße Beratungsgebühr hinausgehende Täti...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Liquide Mittel, Geld

Rn. 1514 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Scheidet ein Mitunternehmer aus einer Mitunternehmerschaft in der Weise aus, dass sein Mitunternehmeranteil den verbleibenden Mitunternehmern oder dem letzten verbleibenden Mitunternehmer anwächst und er eine Abfindung in Geld erhält, liegt nach Auffassung der FinVerw kein Fall der Realteilung vor (BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6). Das b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Antragserfordernis

Rn. 2050 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Da der Freibetrag nur ein Mal (im Leben des StPfl) in Anspruch genommen werden kann, entscheidet der StPfl durch entsprechende Antragsstellung, in welchem Veräußerungs- oder Aufgabefall er hiervon profitieren möchte. Dies geschieht durch einen Antrag bei dem für die ESt-Veranlagung zuständigen FA (R 16 Abs 13 S 1 u 2 EStR 2012). Eine beson...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Grundlagen

Rn. 1 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Als Grundwertung für den Regelungskomplex der §§ 311–318 AktG bestimmt § 311 Abs. 1 AktG das an alle beherrschenden UN gerichtete Verbot der Veranlassung faktisch abhängiger Gesellschaften (AG, KGaA und SE) zu nachteiligen Handlungen. Die Durchsetzung des rechtspolitisch gesehen selbstverständlich anmutenden Verbots wird indes – und hier liegt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2023, Rechtsmittel g... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Bedeutung für die Praxis ist "enorm." Teilweise wird – wie der Ausgangsfall zeigt – eine grundsätzliche Rechtsmittelbefugnis eines jeden Gläubigers angenommen. Nach dem Gesetz kann jeder Insolvenzgläubiger im Grundsatz ein Rechtsmittel einlegen. Dabei ist es unerheblich, ob die Forderung festgestellt oder bestritten ist. Voraussetzung ist aber, dass die Forderung angemeld...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Entwicklung und Zielsetzung

Tz. 1 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 IFRS 2 befasst sich mit der Bilanzierung anteilsbasierter Vergütungstransaktionen, zu denen nicht nur aktienbasierte, sondern auch sonstige Vergütungen zählen, die abhängig von der Kurs- oder Wertentwicklung von Eigenkapitalinstrumenten des Unternehmens oder eines anderen Konzernunternehmens sind (zur Differenzierung zwischen aktienbasierten u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Rechtsfolgen

Rn. 361 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 § 16 Abs 1 EStG kennt zwei Rechtsfolgen, die vordergründig identisch klingen. Zum einen ist Folge der Veräußerung einer Sachgesamtheit iSd § 16 Abs 1 S 1 EStG, dass der daraus erzielte Veräußerungsgewinn zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb zählt. Wird nur ein Teil eines Mitunternehmeranteils o eines Anteils eines persönlich haftenden Gesell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2023, Unfall nach Be... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Berufung des Klägers ist überwiegend begründet. Dem Kläger steht ein Anspruch gegen den Beklagten zu 1 aus § 7 Abs. 1, § 11 Satz 2 StVG und § 249 Abs. 1 BGB in ausgeurteilter Höhe zu. 1. Es ist unstreitig ein Verletzungserfolg am Knie/Schienbein (Tibiakopffraktur) als körperliche Primärverletzung (in Abgrenzung zur Sekundärverletzung, dazu BGH, Urt. v. 26.7.2022 – VI ZR...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Kapitalerhaltungsgrundsätze

Rn. 104 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Neben den Definitions- und Ansatzgrundsätzen stehen die Kap.-Erhaltungsgrundsätze, nämlich das Imparitäts- und Vorsichtsprinzip, deren primärer Zweck darin besteht, eine bestimmte Form der nominellen Kap.-Erhaltung zu ermöglichen und damit die Gläubiger und andere Adressaten zu schützen. Die beiden Kap.-Erhaltungsgrundsätze sind in § 252 Abs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung (Abs. 2 Satz 1)

Rn. 48 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Nach § 321 Abs. 2 Satz 1 ist im Hauptteil des Prüfungsberichts festzustellen, ob die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen, der JA, der Lagebericht, der KA und der Konzernlagebericht den gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung entsprechen. Im Begriff "feststellen" ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2023, Mehr Freiheit i... / I. Einführung echter Doppelnamen für Ehepaare und Kinder

Kernstück der Reform ist die Einführung echter Doppelnamen für Ehepaare und Kinder. Ehepaare solle künftig beide bisherigen Familiennamen zum Ehenamen bestimmen können. Sie sollen sich nicht mehr für einen ihrer bisherigen Familiennamen entscheiden müssen. Bestimmen Ehepaare einen Doppelnamen zum Ehenamen, so ist vorgesehen, dass dieser Ehename (wie schon bisher) kraft Gesetz...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Abgrenzung sonstiger Haftungsverhältnisse von sonstigen finanziellen Verpflichtungen

Rn. 63 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Im geltenden HGB ist der Begriff der "sonstigen Haftungsverhältnisse" nicht zu finden. § 285 Nr. 3a fordert für KapG und Gesellschaften i. S. d. § 264a die Angabe wesentlicher sonstiger finanzieller Verpflichtungen, die weder passiviert, noch nach § 268 Abs. 7 oder § 285 Nr. 3 angabepflichtig sind. In der maßgeblichen RegB zum Bilanzrichtlini...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. "Related Party"-Transaktionen (Abs. 3)

Rn. 84 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß dem durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12.12.2019 (BGBl. I 2019, S. 2637ff.) neu eingefügten § 311 Abs. 3 AktG bleiben die §§ 111a bis 111c AktG, welche verfahrensrechtliche Vorgaben für Geschäfte börsennotierter AG, KGaA bzw. SE mit nahestehenden Personen (Related Party Transactions) enth...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Konzernlageberichts

Tz. 7 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen müssen gem. § 315e Abs. 1 HGB ihren verpflichtend aufzustellenden IFRS-Konzernabschluss um einen Konzernlagebericht nach § 315 HGB erweitern (vgl. Grottel/Kreher, in: Beck Bil.-Komm., 11. Aufl., § 315e, Tz. 10). Die Regelungen des § 315e HGB gelten sowohl für Kapitalgesellschaften als auch für Personen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Bewertung vermerkpflichtiger Haftungsverhältnisse

Rn. 71 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Über die Bemessung der Höhe angabepflichtiger Haftungsverhältnisse ergeben sich aus dem Gesetz keine direkten Vorgaben. Daher ist diese Frage nach dem Sinn und Zweck der Angabepflicht sowie den allg. Bewertungsgrundsätzen zu beantworten, soweit diese auf Angaben außerhalb der Bilanz übertragbar sind (vgl. im Einzelnen Fey (1989), S. 156). Für...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 124 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Adam (1975), Die Generalklausel über den Inhalt des Jahresabschlusses nach dem Aktiengesetz 1965, Frankfurt am Main. Baetge (1970), Möglichkeiten der Objektivierung des Jahreserfolges, Düsseldorf. Baetge (1983), Der Jahresabschluß im Widerstreit der Interessen, Düsseldorf. Baetge (1985), Das neue Bilanzrecht, Düsseldorf. Baetge/Fischer/Paskert (...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Erbe nach Ausschlagung

Rn. 2628 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Mit der Ausschlagung erklärt der Erbe gegenüber dem Nachlassgericht (Form: § 1945 Abs 1 BGB), dass er das Erbe nicht annimmt. Als Folge der Ausschlagung gilt der Erbanfall an den Ausschlagenden von Anfang an (ex tunc) als nicht erfolgt, § 1953 Abs 1 BGB, die Ausschlagung hat also rückwirkende Wirkung. Anstelle des Ausschlagenden werden die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / 5. Kritik am Übergang vom Teilwert- zum Buchwertprinzip

Rz. 77 [Autor/Stand] Der mit dem Steueränderungsgesetz 1992 [2] vollzogene Übergang vom Teilwert- zum Buchwertprinzip wurde in der Literatur schon frühzeitig kritisiert. So wurde mit Recht geltend gemacht, mit diesem Schritt sei der Versuch aufgegeben worden, die Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens mit ihren "richtigen Werten" anzusetzen.[3] Ziel einer gerechten und gleich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Subjektive Erfordernisse?

Rz. 634 [Autor/Stand] Es stößt nicht auf ungeteilte Zustimmung, dass die Finanzverwaltung zur Anwendung des § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG nicht den Willen des Schenkers zur Unentgeltlichkeit verlangt[2] (dies ist anders bei freigebigen Zuwendungen i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG [3] und, dort konsequent, hinsichtlich der Bereicherung der Kapitalgesellschaft stets zu prüfen[4] – s. ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Grundsätze der Konzernlageberichterstattung

Tz. 36 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Die Grundsätze der Konzernlageberichterstattung dienen der Zielsetzung des Konzernlageberichts als Instrument einer wert- und zukunftsorientierten Berichterstattung (vgl. Buchheim/Knorr, WPg 2006, S. 416). So sollen Ermessensspielräume hinsichtlich der formalen und inhaltlichen Gestaltung des Konzernlageberichts eingeschränkt bzw. konkretisie...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Berichtsteil über Feststellungen nach § 317 Abs. 4 (§ 321 Abs. 4)

Rn. 76 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Nach § 91 Abs. 2 AktG hat der Vorstand einer AG, KGaA bzw. SE geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Bei börsennotierten AG, KGaA oder SE (i. S. d. § 3 Abs. 2 AktG) ist die Eignung dieser Maßnahmen und vornehmlich d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) ABC der unentgeltlichen Vorgänge

Rn. 96 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Erbfall Mit dem Erbfall tritt der Erbe/die Erbengemeinschaft ipso jure im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zivilrechtlich in die Rechtsstellung des Erblassers ein (§ 1922 BGB). Der Erwerb von Todes wegen, unabhängig davon, ob der Erblasser testamentarisch die Erbfolge (§§ 1924ff. BGB) verfügt hat o ob die gesetzliche Erbfolge (§§ 2064ff. BGB) e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2023, Der Vorsatzvor... / A. Vorbemerkungen

§ 10 OWiG regelt, dass grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, es sei denn, dass das Gesetz ausdrücklich auch fahrlässiges Handeln mit Geldbuße bedroht. Die Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) gründet auf der Annahme von "gewöhnlichen" Tatumständen, die bei fahrlässiger Begehung im Abschnitt I (Nr. 1 bis 243) und bei vorsätzlicher im...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Berichterstattung über festgestellte Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften der Rechnungslegung (Abs. 1 Satz 3 (1. Teilsatz))

Rn. 29 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Nach § 321 Abs. 1 Satz 3 hat der AP über Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, die bei Durchführung der Prüfung festgestellt wurden, zu berichten. Unrichtigkeiten und Verstöße i. S. v. § 321 Abs. 1 Satz 3 (1. Teilsatz) beziehen sich ausschließlich auf RL-Normen für den JA bzw. KA oder (Konzern-)Lagebericht i. S. d. § 31...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Unterzeichnung und Weiterleitung nach § 321 Abs. 5

Rn. 85 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Nach § 321 Abs. 5 Satz 1 hat der AP den Bericht eigenhändig mit seinem Namen zu unterzeichnen. Dabei ist nach § 18 WPO die Berufsbezeichnung "WP" bzw. nach § 128 Abs. 2 WPO die Berufsbezeichnung "vBP" ohne Hinzufügung anderer Berufsbezeichnungen sowie nach § 48 WPO das (Berufs-)Siegel zu verwenden (vgl. IDW PS 450 (2021), Rn. 114; überdies Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ziel der Vorschrift

Rz. 501 [Autor/Stand] § 7 Abs. 5 ErbStG wurde, zusammen mit § 7 Abs. 6 und 7 (Satz 1) ErbStG, im Zuge der Erbschaftsteuerreform 1974 kodifiziert.[2] Ziel war zu vermeiden, dass durch bestimmte gesellschaftsvertragliche Gestaltungen bei Auflösung oder Ausscheiden aus einer Personengesellschaft die Schenkungsteuer umgangen wird.[3] Speziell mit § 7 Abs. 5 ErbStG fokussierte ma...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Tod eines Ehegatten bzw. Lebenspartners (Abs. 1)

Rz. 11 [Autor/Stand] Die Vorschrift setzt das Vorliegen einer fortgesetzten Gütergemeinschaft nach den §§ 1483 ff. BGB voraus. Der Hinweis auf die §§ 1483 ff. BGB hat zur Folge, dass § 4 ErbStG auf Gütergemeinschaften ausländischen Rechts nicht anwendbar ist.[2] Dem steht auch nicht die Entscheidung des BFH vom 4.7.2012[3] entgegen, weil die Eheleute in dem zugrunde liegende...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2023, Erteilung der ... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des BGH ist zuzustimmen. Das Versäumnisurteil des IX. ZS des BGH vom 16.2.2023 setzt die bisher zu § 18 Abs. 1 S. 1 BRAGO ergangene Rspr. desselben Senats zu Recht fort. Es gibt keinen sachlichen Grund dafür, dem ausgeschiedenen Rechtsanwalt zu verwehren, seine angefallenen und fällig gewordenen Vergütungsansprüche gegenüber dem Auftraggeber durch Erstellung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff des Mitunternehmeranteils

Rn. 251 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Parallel zur Ausgestaltung des § 15 Abs 1 EStG sieht auch § 16 Abs 1 EStG eine Begünstigung für die Veräußerung des gesamten Mitunternehmeranteils vor. Der Begriff des Mitunternehmers in § 16 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG u des § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG sind daher identisch zu verstehen. Mitunternehmer ist danach, wer zivilrechtlich Gesellschafter ein...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Gesetzliches Modell des Nachteilsausgleichs

Rn. 64 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 311 AktG regelt die Rechtsfolgen einer Nachteilszufügung nur teilweise. Er stellt die grds. rechtswidrige Nachteilszufügung nur für den Fall sanktionslos, dass der abhängigen Gesellschaft während des GJ entweder tatsächlich ein objektiv gleichwertiger Vorteil zugewendet oder ihr in diesem Zeitraum zumindest ein Rechtsanspruch auf eine entsp...mehr