Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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§ 2 Allgemeiner Teil / I. Anwendungsbereich

Literaturhinweise: Mayer, Die Änderungen der Anwaltsvergütung durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht, NJW 2021, 2313; Schneider, Neuregelung der Geschäftsgebühr und der Zahlungsvereinbarung, NJW-Spezial 2021, 731; ders., Abrechnung der Geschäftsgebühr nach Quote, AGkompakt 2020, 105; ders., Erstattungsfähigkeit einer Geschäftsgebühr, ErbR...mehr

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§ 6 Formvorschriften / II. Privatschriftliche Errichtung

Rz. 4 Der Vollmachtgeber kann eine Vollmacht privatschriftlich erteilen. Wenn das Gesetz die schriftliche Form vorschreibt, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden (§ 126 Abs. 1 BGB). Rz. 5 Die schriftlich errichtete Vollmachtsurkunde muss entweder durch den Vollmachtgebe...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Bewertung im Vergleichswertverfahren (Abs. 1)

Rz. 2 Für die Bewertung des Erbbaugrundstücks sieht das Gesetz vorrangig eine Bewertung mit Vergleichspreisen/Vergleichsfaktoren vor. Sind diese von den Gutachterausschüssen nicht ermittelt und auch von anderen Marktbeobachtern in statistisch qualifizierter Form nicht erhältlich, sieht das Gesetz eine schematische Bewertung in den § 194 Abs. 2–4 BewG vor. Rz. 3 In der Gesetze...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

Für die Wertermittlung ist, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zollfahndung

Rz. 75 [Autor/Stand] Anders als bei der Steufa ist für die Zollfahndungsämter nicht zweifelhaft, dass sie neben den HZÄ selbständige Behörden sind, wie sich dies aus § 1 Nr. 3 FVG und § 12 FVG ergibt. Rz. 76 [Autor/Stand] Organisation und Befugnisse der Zollfahndung sind im Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG) geregelt (s. Rz. 11 ff.). Das ZdFG wurde im Jahre 2021 durch das Geset...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / d) Verfahrensrechtliche Aspekte (Abs. 9a)

Rz. 390 Ursprünglich lag die Zuständigkeit für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen nach § 13a Abs. 9 ErbStG vorlagen, (allein) beim für die Erbschaftsteuer zuständigen Veranlagungsfinanzamt. Die entsprechenden tatsächlichen Feststellungen wurden diesem vom Betriebsfinanzamt lediglich nachrichtlich übermittelt.[946] Rz. 391 Durch das Jahressteuergesetz 2020[947] wurde § 13...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Rechtsfolge, Abs. 1

Rz. 12 Nach § 5 Abs. 1 S. 1 ErbStG handelt es sich bei der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung i.S.v. § 1371 Abs. 1 BGB nicht um einen Erwerb gem. § 3 ErbStG. Damit wird der Erwerb von Todes wegen durch den überlebenden Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner in dieser Höhe steuerfrei gestellt. Die fiktive Ausgleichsforderung ist folglich einem Freibetrag vergleichbar, d...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / 3. Ehegattenvertretungsrecht in Angelegenheiten der Gesundheitssorge (§ 1958 BGB)

Rz. 19 Versuche, Ehegatten und Angehörige mit gesetzlicher Vertretungsmacht in gesundheitlichen Angelegenheiten auszustatten, sind bis vor Kurzem gescheitert.[34] Durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4.5.2021 [35] ist mit § 1358 BGB [36] erstmals eine Türe zum Ehegattenvertretungsrecht in Angelegenheiten der Gesundheitssorge – zumindest für ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Steuersätze im Erbschaftsteuerkontext

Rz. 6 § 19 ErbStG stellt nach der Rspr.[19] eine "Klammernorm" dar, über die Verstöße gegen den Gleichheitssatz bei der Bestimmung des steuerpflichtigen Erwerbs erst ihre Wirkung entfalten. Da das ErbStG in § 19 ErbStG je nach Steuerklasse und Wert des steuerpflichtigen Erwerbs einen einheitlichen Tarif vorsieht und Differenzierungen bei der Belastung des Steuerpflichtigen a...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / B. Inlandsbegriff, Abs. 2

Rz. 3 Da der Inlandsbegriff bei der Abgrenzung der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht i.S.v. § 2 Abs. 1 ErbStG verschiedentlich eine Rolle spielt, soll vorab § 2 Abs. 2 ErbStG erläutert werden. Inhaltlich entspricht die Erstreckung des deutschen Hoheitsgebietes auf den der Bundesrepublik vorgelagerten Festlandssockel (soweit dort die Naturschätze des Meeresgrun...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Entnahmebeschränkungen

Rz. 359 § 13a Abs. 9 S. 1 Nr. 1 ErbStG fordert, die gesellschaftsvertragliche Beschränkung der Entnahmen oder Ausschüttungen[856] auf höchstens 37,5 % des um die auf den Gewinnanteil oder die Ausschüttungen anfallenden Steuern vom Einkommen gekürzten Betrages des steuerrechtlichen Gewinns zu beschränken. Entnahmen bzw. Ausschüttungen, die zur Begleichung der auf die Beteilig...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Frankreich

Rz. 83 Das "Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlässe, Erbschaften und Schenkungen" zwischen Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland wurde am 12.10.2006 geschlossen.[175] Ihm wurde ein begleitendes Protokoll, das gem. Art. 18 DBA Abkommensbestandteil ist, beigegeben.[176] Mit Gesetz vom 26.2.2009 hat auch Frankreich dem DBA zugestimmt.[...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Gegenstand der Begünstigung: Wohnimmobilien

Rz. 29 Durch das Erbschaftsteuergesetz 2009 wurde erstmals die Möglichkeit in das Gesetz aufgenommen, eine Stundung auch für die auf den Erwerb von Wohnimmobilien entfallende Steuer zu erlangen. Gegenstand der Begünstigung sind bebaute Grundstücke oder Grundstücksteile, die zu Wohnzwecken vermietet werden (§ 13d ErbStG) sowie ein selbstgenutztes Ein- oder Zweifamilienhaus od...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 28a ErbStG wurde durch das ErbStG 2016[1] neu in das Gesetz aufgenommen, um der verfassungsgerichtlichen Forderung nach einer differenzierten Behandlung von Erwerben, die über den Bereich kleiner und mittlerer Betriebe hinausgehen,[2] gerecht zu werden.[3] Die Vorschrift ist somit Teil des seit dem ErbStG 2016 geltenden, nach dem Wert des erworbenen begünstigten Verm...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / V. Abs. 1 Nr. 4a: Erwerb des Familienheims unter Lebenden

Rz. 26 Zum 1.1.2009 ist § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG neu gefasst worden. Die Norm gilt nur für den Erwerb unter Lebenden. Dem begünstigten Ehegatten werden in Satz 3 ausdrücklich die eingetragenen Lebenspartner gleichgestellt. Nicht zu dem begünstigten Personenkreis gehören damit nach wie vor Kinder, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Verlobte oder andere Verwandte.[37] Der Gü...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 6. Körperschaften i.S.v. Abs. 1 S. 1 Nr. 5

Rz. 11 Durch Gesetz vom 25.6.2021[22] wurden mit Wirkung vom 1.7.2021 die Regelungen in Abs. 1 S. 1 Nr. 5 ergänzt. Nachdem es hier bislang ausschließlich um Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften im einkommensteuerrechtlichen Sinn) ging, wurde die Vorschrift nun auf ausländische Körperschaften ausgedehnt, die ihren statutarischen Sitz im Ausland, ihren Geschäftsleitu...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Verfassungsrechtlicher Hintergrund

Rz. 58 Vor dem Hintergrund der verfassungsgerichtlichen Vorgaben[112] hat der Gesetzgeber durch das ErbStG 2016 in § 13a Abs. 1 S. 1 ErbStG eine absolute Wertgrenze von 26 Mio. EUR (pro Erwerber) für die Gewährung des (ungekürzten) Verschonungsabschlags nach § 13a Abs. 1 ErbStG in das Gesetz aufgenommen. Denn das BVerfG hatte im Dezember 2014 ausdrücklich die Möglichkeit best...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Keine Berücksichtigung der Buchwertklausel bei Schenkung einer Beteiligung an einer Personengesellschaft (Abs. 5)

Rz. 224 § 7 Abs. 5 ErbStG enthält eine Sonderregelung für den Fall der Schenkung einer Beteiligung an einer Personengesellschaft. Bestimmt der Gesellschaftsvertrag, dass der neue Gesellschafter bei Auflösung der Gesellschaft oder im Fall eines vorherigen Ausscheidens nur den Buchwert seines Kapitalanteils erhält, werden diese Bestimmungen bei der Feststellung der Bereicherun...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Zielsetzung und Anwendungsbereich des vereinfachten Ertragswertverfahrens

Rz. 1 Das gesetzlich vorgesehene vereinfachte Ertragswertverfahren (§§ 199 ff. BewG) soll eine Möglichkeit eröffnen, ohne hohen Ermittlungsaufwand und Kosten für einen Gutachter einen objektivierten Unternehmens- bzw. Anteilswert auf der Grundlage der Ertragsaussichten,[1] also entsprechend den Vorgaben des § 11 Abs. 2 S. 2 BewG, zu ermitteln.[2] Es stellt eine Konkretisieru...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 13a ErbStG regelt, wie bereits die Überschrift deutlich macht, die Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften. Die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um die Vorschrift überhaupt anwenden zu können, sind allerdings nicht hier, sondern im nachfolgenden § 13b ErbStG definiert. Wie bereits oben ...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / (3) Patientenverfügung jüdischer Mandanten

Rz. 153 Offizielle Patientenverfügungsmuster für Mandanten jüdischen Glaubens finden sich ebenfalls nicht.[188] Ein Textmuster hat der Bielefelder Oberarzt Dr. med Stephan Probst der Verfasserin freundlicherweise zur Verfügung gestellt.[189] Probst wies in einer Veröffentlichung 2014 darauf hin, dass es in Israel seit 2005 gesetzliche Regelungen gibt, die allgemeine Richtlin...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / ff) Sockelbetrag

Rz. 297 Die Finanzmittel i.S.v. § 13b Abs. 4 Nr. 5 S. 1 ErbStG sind im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen typisierenden Betrachtung als betriebsnotwendig und daher nicht als Verwaltungsvermögen zu qualifizieren, soweit ihr Wert entweder nicht größer als Null ist[784] oder – unter weiteren Voraussetzungen (vgl. Rdn 299) – einen Anteil von 15 % des anzusetzenden Werts des Betr...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 9 ErbStG bestimmt konkretisierend – im Vergleich zu § 38 AO spezialgesetzlich – den Zeitpunkt der Steuerentstehung (Besteuerungszeitpunkt). Durch § 9 ErbStG wird im Prinzip die Erbschaft- oder Schenkungsteuerschuld dem Grund und der Höhe nach auf einen ganz bestimmten Zeitpunkt fixiert (erbschaftsteuerrechtliches Stichtagsprinzip (§ 11 i.V.m. § 9 Abs. 1 ErbStG).[1] I...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Relevante Beschäftigte

Rz. 99 Das Lohnsummenkriterium (oder auch die Lohnsummenvergleichsberechnung) kommt nur dann zur Anwendung, wenn das übertragene Unternehmen ("der Betrieb") im Besteuerungszeitpunkt (§§ 9 Abs. 1, 11 ErbStG) mehr als fünf Beschäftigte hat (§ 13a Abs. 1 S. 4 ErbStG) und die entsprechenden Beschäftigungsverhältnisse in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem begünstigungsfähige V...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (3) Stimmrechtsbindung

Rz. 131 Kumulativ mit einem der beiden vorgenannten Tatbestandsmerkmale muss jedoch in der Poolvereinbarung auch eine Stimmrechtsbindung vereinbart sein. Gefordert wird hier eine Verpflichtung, "das Stimmrecht gegenüber nicht gebundenen Gesellschaftern einheitlich auszuüben".[359] Diese Bedingung ist bei einer Stimmrechtsvervielfachung einzelner Gesellschafter ohne gleichzei...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Sachliche Verfügungsbeschränkungen

Rz. 40 Sachliche Verfügungsbeschränkungen gelten für jeden Eigentümer des Wirtschaftsguts. Auch sie können sich aus dem Gesetz[41] oder einem Rechtsgeschäft ergeben. Rz. 41 Gesetzliche Verfügungsbeschränkungen bestehen im Recht der Personengesellschaften. Hier können die Gesellschafter unter Lebenden nicht über ihre Gesellschafterrechte verfügen (§ 717 S. 1 BGB, §§ 105 Abs. 3...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Schulden und sonstige Abzüge, die nach § 95 Abs. 1 zum Betriebsvermögen gehören, werden vorbehaltlich des Absatzes 3 berücksichtigt, soweit sie mit der Gesamtheit oder einzelnen Teilen des Betriebsvermögens im Sinne dieses Gesetzes in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. (2) Weist ein Gesellschafter in der Steuerbilanz Gewinnansprüche gegen eine von ihm beherrschte Gese...mehr

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FoVo 03+04/2023, BGH ändert... / 1 Der Fall

Unterhaltsvollstreckung Der Gläubiger betreibt wegen seiner Unterhaltsansprüche gegen den Schuldner, seinen Vater, die Zwangsvollstreckung aus der Urkunde des Kreisjugendamts. Die mit der Urkunde titulierten Forderungen umfassen einen – inzwischen unstreitig beglichenen – Unterhaltsrückstand von 638 EUR sowie laufenden Unterhalt für die Zeit vom 1.3. bis 30.9.2020 in Höhe von...mehr

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zfs 01/2023, Entziehung der... / 2 Aus den Gründen:

Zitat Die zulässige Berufung ist begründet. Das VG hat die Klage zu Unrecht abgewiesen, da der Bescheid der Bekl. v. 12.7.2018 rechtswidrig ist und den Kl. in seinen Rechten verletzt (§ 113 Abs. 1 S. 1 VwGO). Die Bekl. durfte aus der Nichtbeibringung des von ihr geforderten Fahreignungsgutachtens nicht gemäß § 11 Abs. 8 S. 1 FeV v. 13.12.2010 (BGBl I S. 1980), im maßgeblichen ...mehr

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AGS 01/2023, Die Entwicklun... / 10. Strafvollstreckung – ein Fall der Beratungshilfe?

Die Frage, ob Beratungshilfe bewilligt werden kann oder nicht, regelt § 1 BerHG. Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im obligatorischen Güteverfahren nach § 15a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (Beratungshilfe) wird auf Antrag gewährt, wenn Rechtsuchende die erforderlichen Mittel nach ihren persönli...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) Kunstgegenstände, Sammlungen etc.

Rz. 265 § 13b Abs. 4 Nr. 3 ErbStG erklärt (bereits seit dem ErbStG 2009) Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen, Bibliotheken und Archive, Münzen, Edelmetalle und Edelsteine zu Verwaltungsvermögen.[700] Durch das ErbStG 2016 wurden zusätzlich Briefmarkensammlungen, Oldtimer, Yachten, Segelflugzeuge sowie sonstige typischerweise der privaten Lebensfüh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 383b Pflichtverletzung bei Übermittlung von Vollmachtsdaten

Schrifttum: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V., Stellungnahme zum Diskussionsentwurf "Modernisierung des Besteuerungsverfahrens", GZ IV A 7-O 2200/14/10015:009, DOK 2014/1019024; Bundessteuerberaterkammer, Stellungnahme zum Regierungsentwurf, zur Stellungnahme des Bundesrates und zur Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drucks. 18/7457 v. 3.2.2016); Deutscher Anwaltsvere...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 264 Bekanntmachung

Gesetzestext Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, den Wortlaut dieses Gesetzes und der zu diesem Gesetz erlassenen Rechtsverordnungen in der jeweils geltenden Fassung satzweise nummeriert bekannt zu machen. Rz. 1 § 264 BewG enthält eine Ermächtigung zur Neubekanntmachung des BewG. § 264 BewG entspricht dem bisherigen § 204 BewG, verschoben durch Art. 1 Nr. 3 d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Substanzwertbestimmung

Rz. 50 Wie bereits ausgeführt, umfasst der Substanzwert sämtliche Wirtschaftsgüter, die nach den §§ 95–97 BewG zum Betriebsvermögen gehören.[173] Welche Wirtschaftsgüter das sind, richtet sich nach ertragsteuerlichen Grundsätzen, § 95 Abs. 1 BewG.[174] Aktive und passive Wirtschaftsgüter gehören auch dann dem Grunde nach zum ertragsteuerlichen Betriebsvermögen, wenn für sie ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 55 [Autor/Stand] Bevor die Befugnisse der Steuer- und Zollfahndung dargestellt werden, ist zunächst auf Organisation (s. Rz. 56 ff.) und Zuständigkeiten (s. Rz. 95 ff.) der Fahndungsdienste einzugehen. Rz. 56 [Autor/Stand] Sowohl § 208 AO als auch § 404 AO regeln zwar die Aufgaben und Befugnisse der Fahndungsdienste, enthalten jedoch keine gesetzlich vorgeschriebene Organ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / II. Kürzung des Versorgungsfreibetrags

Rz. 4 Der Versorgungsfreibetrag beträgt seit 1996 für Ehegatten und für Lebenspartner rückwirkend ab Juli 2001 unverändert 256.000 EUR = 500.000 DM. Er ist um den nach § 14 BewG zu ermittelnden Kapitalwert dieser Versorgungsbezüge zu kürzen. Die Kürzung nach § 17 S. 2 ErbStG wird sowohl bei laufenden Versorgungsbezügen wie auch bei Versorgungsbezügen in Form von Einmalzahlun...mehr

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FoVo 03+04/2023, Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2023 führt zu einer deutlichen Anhebung der Freibeträge

Mit der Änderung von § 850c ZPO im letzten Jahr wurde in § 850c Abs. 4 ZPO die Änderung der Pfändungsfreigrenzen von einem zweijährlichen auf einen jährlichen Turnus umgestellt. Zugleich ist die Anlage zu § 950c ZPO entfallen und wurde durch die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung ersetzt. Für 2023 ist diese am 15.3.2023 erfolgt und am 20.3.2023 im Bundesgesetzblatt bekanntge...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / II. Voraussetzungen

Rz. 154 Für das Entstehen der Terminsgebühr sieht das Gesetz verschiedene Alternativen vor. Unabhängig davon, wie viele von den Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt werden, kann die Terminsgebühr nach § 15 Abs. 2 RVG in derselben Angelegenheit jedoch nur einmal gefordert werden. 1. Termine und Besprechungen Rz. 155 Nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG entsteht die Terminsgebühr sowohl f...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 13c ErbStG wurde durch das ErbStG 2016[1] neu in das Gesetz aufgenommen (der bisherige § 13c ErbStG a.F. wurde zu § 13d ErbStG). Er ist Teil des damals eingeführten, nach dem Wert des erworbenen begünstigten Vermögens differenzierenden Verschonungsregimes und eröffnet dem Steuerpflichtigen ein Wahlrecht, zwar nicht den vollen Verschonungsabschlag, § 13a ErbStG, aber ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

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§ 1 Vorsorgevollmacht / C. Vorsorgevollmacht – Rechtsinstitut/Begriff der Vorsorgevollmacht

Rz. 12 Die Vorsorgevollmacht hat sich zu einem Rechtsinstitut entwickelt. Die Vorsorgevollmacht wird insbes. mit der Patientenverfügung und der Betreuungsverfügung unter dem Begriff der Vorsorgeverfügungen zusammengefasst.[39] Das Recht der Vorsorgeverfügungen kann aufgrund seiner praktischen Bedeutung und besonderen Behandlung in Rechtsprechung und Literatur als besonderes ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Als steuerpflichtiger Erwerb gilt die Bereicherung des Erwerbers, soweit sie nicht steuerfrei ist (§§ 5, 13, 13a, 13c, 13d, 16, 17 und 18). In den Fällen des § 3 gilt unbeschadet Absatz 10 als Bereicherung der Betrag, der sich ergibt, wenn von dem nach § 12 zu ermittelnden Wert des gesamten Vermögensanfalls, soweit er der Besteuerung nach diesem Gesetz unterliegt, die n...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Steuerklasse II

Rz. 9 Die Zugehörigkeit zur Steuerklasse II ergibt sich aus der Aufzählung im Gesetz und dem Zivilrecht. Erwerbe unter Geschwistern werden m.E. trotz der verwandtschaftlichen Nähe relativ stark besteuert. Hierzu hat das FG Köln, bestätigt durch den BFH,[18] entschieden, dass Geschwister, die ihr Leben lang in einer Haushalts-, Wirtschafts- und Versorgungsgemeinschaft "zusamm...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Rechtsfolgen

Rz. 28 § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG regelt – anders als die Überschrift erwarten lässt – nicht die persönliche Steuerpflicht insgesamt. Vielmehr geht es im Wesentlichen um die Frage, ob und inwieweit Nachlass- bzw. Erwerbsgegenstände, die über das Inlandsvermögen i.S.v. § 121 BewG hinausgehen, der Besteuerung unterliegen. Die für die persönliche Steuerpflicht ebenfalls nicht gera...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Gesetzestext

(1) Steuerschuldner ist der Erwerber, bei einer Schenkung auch der Schenker, bei einer Zweckzuwendung der mit der Ausführung der Zuwendung Beschwerte und in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 die Stiftung oder der Verein. In den Fällen des § 3 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 und § 7 Abs. 1 Nr. 8 Satz 2 ist die Vermögensmasse Erwerber und Steuerschuldner, in den Fällen des § 7 Abs. 1 Nr. 8...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 266 Erstmalige Anwendung des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils

Gesetzestext (1) Die erste Hauptfeststellung für die Grundsteuerwerte nach § 221 wird auf den 1. Januar 2022 für die Hauptveranlagung auf den 1. Januar 2025 durchgeführt. (2) Für die Anwendung des § 219 Absatz 3 bei der Hauptfeststellung nach Absatz 1 ist zu unterstellen, dass anstelle von Einheitswerten Grundsteuerwerte für die Besteuerung nach dem Grundsteuergesetz in der ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 4. Ausübung der Option

Rz. 399 Voraussetzung für die Gewährung der Optionsverschonung ist ein entsprechender unwiderruflicher[965] Antrag des Steuerpflichtigen, der schriftlich oder zur Niederschrift[966] bis zum Eintritt der materiellen Bestandskraft der Steuerfestsetzung[967] zu stellen ist. Materielle Bestandskraft liegt vor, wenn der Bescheid unanfechtbar und schlichten Änderungen nicht mehr z...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechtsgrundlagen (Befugnisnorm), § 99 AO

a) Rechtliche Grundlagen für das Verständnis der Norm des § 99 AO Rz. 717 [Autor/Stand] Die Befugnis zum Betreten des Grundstückes (Wohn-/Geschäftsraum) des Stpfl. ergibt sich aus § 99 AO: § 99 AO Betreten von Grundstücken und Räumen (1) Die von der Finanzbehörde mit der Einnahme des Augenscheins betrauten Amtsträger und die nach den §§ 96 und 98 zugezogenen Sachverständigen si...mehr

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FF 01/2023, Aktuelles Unter... / IV. Selbstbehaltssätze

1. Nachdem die Selbstbehaltssätze – entgegen den Empfehlungen der Unterhaltskommission[30] – im Jahr 2022 unverändert geblieben sind, ist eine Anhebung nicht nur erwartet,[31] sondern vom Oberlandesgericht Düsseldorf im Dezember 2021, aus Anlass der Bekanntgabe der Tabelle 2022, auch bereits angekündigt worden:[32] Dies war allein schon im Hinblick auf die stark gestiegenen ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 7. Methodenauswahl/Wahlrecht

Rz. 66 Im Rahmen der Schätzung des Werts nach § 11 Abs. 2 S. 2 Hs. 2 BewG geht das Gesetz grds. von einer Anwendbarkeit des Ertragswertverfahrens aus.[214] Nur soweit ein (nach der Definition des Gesetzgebers) anderes Verfahren anerkannt und im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nicht steuerliche Zwecke üblich ist, kommt seine alternative Anwendung überhaupt in Betracht. Dies...mehr