Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

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§ 20 Strafsachen und OWi-Sa... / F. Ordnungswidrigkeiten-Verfahren

Rz. 48 Ein Großteil dieser obigen Vorschriften wird auf OWi-Sachen für anwendbar erklärt.[49] § 110c OWiG verweist u.a. auf die Geltung des § 32d StPO sowie die auf der Grundlage des § 32a Abs. 2 S. 1 und Abs. 4 Nr. 4, des § 32b Abs. 5 und des § 32f Abs. 5 StPO erlassenen Rechtsverordnungen entsprechend. Rz. 49 Zitat § 110c OWiG [50] Entsprechende Geltung der Strafprozessordnung...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / D. Streit zur Einführung des beA/Verfassungsmäßigkeit

Rz. 32 Zum 1.1.2016 wurde § 31a BRAO eingefügt, der zum 1.1.2018 eine weitere Anpassung erfuhr.[36] § 31a Abs. 1 S. 1 BRAO regelt(e) die Verpflichtung der BRAK zur Einrichtung eines empfangsbereiten beA für jedes im Gesamtverzeichnis eingetragene Mitglied einer Rechtsanwaltskammer. Zitat § 31a BRAO Besonderes elektronisches Anwaltspostfach "(1) Die Bundesrechtsanwaltskammer ric...mehr

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§ 19 Fachgerichtsbarkeiten ... / IV. FGO – Finanzgerichtsbarkeit

Rz. 15 § 55a FGO regelt die Möglichkeit der elektronischen Einreichung in Finanzgerichtssachen. Zitat § 52a FGO (1) Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Beteiligten sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter können nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6 als elek...mehr

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§ 19 Fachgerichtsbarkeiten ... / III. SGG – Sozialgerichtsbarkeit

Rz. 13 § 65a SGG regelt die Möglichkeit der elektronischen Einreichung in Sozialgerichtssachen. Zitat § 65a SGG (1) Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Beteiligten sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Aussagen, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter können nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6 als elek...mehr

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§ 20 Strafsachen und OWi-Sa... / E. Akteneinsicht

Rz. 33 Ausgehend davon, dass künftig vermehrt eine elektronische Aktenführung erfolgen wird, stellen sich viele Probleme, die sich bei einer Akteneinsicht in Papierakten ergeben, nicht bzw. nicht mehr wie im früheren Ausmaß. So ist bei elektronischen Akten die Manipulationsgefahr durch einen Beschuldigten oder Betroffenen nicht mehr gegeben, weshalb in den einzelnen Vorschri...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / III. Sonderfall – Verfassungsgerichtsbarkeit

Rz. 38 Das Bundesverfassungsgericht war bis zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Werks am elektronischen Rechtsverkehr noch nicht angeschlossen.[20] Ob und wann die elektronische Kommunikation in das BVerfGG aufgenommen wird, kann zurzeit nicht gesagt werden. Wie sich der Fachpresse entnehmen lässt, soll sich hier aber alsbald etwas tun (https://www.lto.de/recht/justiz/j/bve...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / II. Zustellung von Schriftstücken durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 241 Mit dem Gesetz zum Ausbau des ERVV [160] hat der Gesetzgeber § 193 ZPO, der die Zustellung von Schriftstücken durch den Gerichtsvollzieher regelt, an die Fortentwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs angepasst. Neu aufgenommen wurde hier die Möglichkeit, dass der Gerichtsvollzieher das als Schriftstück zuzustellende Dokument entweder in Papierform oder aber als el...mehr

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§ 4 Verschlüsselung im beA ... / I. Allgemeine Verschwiegenheitspflicht

Rz. 19 Spezielle Verschwiegenheitsregeln zum beA gibt es nicht. Allerdings sind auch in Bezug auf beA die Verschwiegenheitspflicht des Anwalts nach § 43a Abs. 2 BRAO, § 2 BORA sowie Nr. 2.3 CCBE und die strafrechtliche Sanktionierung gem. § 203 StGB bei Verstoß hiergegen von großer Bedeutung. Anwälte sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter zur Verschwiegenheit anzuhalten.[13] Um...mehr

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§ 5 Zugang zum beA / L. Vom Umgang mit beA-Karten und Zertifikaten

Rz. 67 Genauso wie ein Anwalt seiner Mitarbeiterin oder seinem Mitarbeiter sicherlich niemals die Unterschriftenmappe mit dem Hinweis zurückgeben würde "Bitte unterschreiben Sie doch heute für mich", bedarf es wohl keiner näheren Darlegung, dass die Verwendung der beA-Karte Basis und dazugehöriger PIN zum Erzeugen einer Fernsignatur dem Inhaber der beA-Karte Basis vorbehalte...mehr

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / 1. Zur Historie bis 31.7.2022

Rz. 15 Viele Kanzleien monierten in der Vergangenheit fehlende "Kanzlei-beAs". Solche waren zunächst nicht vorgesehen, da Kanzleien als solche (bis zum 31.7.2022) nicht im Bundesweiten Amtlichen RA-Verzeichnis – BRAV – eingetragen werden. Dies galt auch für eine Anwalts-GmbH. In der Stellungnahme der BRAK zum Referentenentwurf des BMJV Nr. 16/2016 zum Gesetz zur Umsetzung de...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / G. "Kanzlei-beAs"?

Rz. 57 Das beA ist grundsätzlich als ein persönliches Postfach für jeden zugelassenen Rechtsanwalt und jede zugelassene Rechtsanwältin ausgestaltet, d.h. für natürliche Personen. Diese sind Postfachinhaber. "Kanzleipostfächer" gab es zum Start mit dem beA zunächst nicht. Mangels gesetzlicher Grundlage durfte die BRAK nach Ansicht des AnwGH Berlin auch ein solches Kanzlei-beA...mehr

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / I. § 130a Abs. 4 ZPO

Rz. 94 Die sicheren Übermittlungswege definiert § 130a Abs. 4 ZPO:[65] Zitat "(4) Sichere Übermittlungswege sind"mehr

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§ 18 Nutzungspflicht für da... / E. Einreichung von Schutzschriften beim ZSSR

Rz. 17 Schutzschriften können wie nachstehend beim ZSSR eingereicht bzw. zurückgenommen werden:[15]mehr

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§ 19 Fachgerichtsbarkeiten ... / I. ArbGG – Arbeitsgerichtsbarkeit

Rz. 4 Die Möglichkeit und die Anforderungen zur elektronischen Einreichung finden sich in § 46c ArbGG; die elektronische Einreichpflicht in § 46g ArbGG. Rz. 5 § 46c ArbGG – Elektronisches Dokument; Verordnungsermächtigung Zitat (1) Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen der Parteien sowie schriftlich einzureichende Auskü...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / 5. Nachweis der Zustellung durch Zustellungsfiktion – § 173 Abs. 4 ZPO

Rz. 45 Der Gesetzgeber hat die Übermittlung und Zustellung elektronischer Dokumente an andere als die in Abs. 2 Genannten umfassend in § 173 Abs. 4 ZPO geregelt, der inhaltlich § 174 Abs. 3 S. 2 ZPO in der bis zum 31.12.2021 geltenden Fassung entspricht. Rechtsanwälte, Notare, Gerichtsvollzieher, Steuerberater und die sog. "Profinutzer", siehe Rdn 17 ff. in diesem Kapitel, s...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / V. Papiertitel noch zeitgemäß?

Rz. 81 Ein praktisches Problem bleibt die Notwendigkeit, trotz verpflichtender elektronischer Antragstellung Titel außerhalb der Anwendungsbereiche der §§ 754a u. 829a ZPO in Papierform (vgl. dazu § 317 Abs. 2 ZPO i.V.m § 802a Abs. 2 ZPO) übermitteln zu müssen. § 757 Abs. 1 ZPO regelt beispielsweise, dass der Gerichtsvollzieher erfolgte Zahlungen "auf dem Titel" zu vermerken...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / I. Einführung

Rz. 56 In einem anhängigen Verfahren hat die Zustellung an den für den Rechtszug bestellten Prozessbevollmächtigten zu erfolgen, § 172 Abs. 1 ZPO. Sind die Parteien durch Anwälte vertreten, so kann ein Dokument auch dadurch zugestellt werden, dass der zustellende Anwalt das Dokument dem anderen Anwalt übermittelt (Zustellung von Anwalt zu Anwalt), § 195 Abs. 1 ZPO. Die Zuste...mehr

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§ 12 Elektronische Dokumente / 4. Verordnungsermächtigung zu ERVB

Rz. 38 Da die technische Entwicklung voranschreitet, werden sich auch künftig die technischen Anforderungen an einzureichende Dateiformate sowie Höchstgrenzen für Anzahl und Volumen elektronischer Dokumente, zulässige physische Datenträger etc. verändern. Die Bundesregierung wird daher mit § 5 ERVV ermächtigt, die Standards für die Übermittlung und Eignung zur Bearbeitung el...mehr

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§ 19 Fachgerichtsbarkeiten ... / VI. Insolvenzverfahren

Rz. 24 Für Insolvenzverfahren wird auf die Anwendung der ZPO verwiesen, sodass hier sowohl § 130a ZPO als auch § 130d ZPO zum Tragen kommen. Zitat § 4 InsO 1Für das Insolvenzverfahren gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, die Vorschriften der Zivilprozeßordnung entsprechend. 2 § 128a der Zivilprozessordnung gilt mit der Maßgabe, dass bei Gläubigerversammlungen so...mehr

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§ 20 Strafsachen und OWi-Sa... / B. Elektronische Aktenführung

Rz. 3 Die elektronische Aktenführung in Strafsachen ist bisher eine "Kann-Regelung", vgl. dazu § 32 StPO. Zitat § 32 StPO Elektronische Aktenführung; Verordnungsermächtigungen "(1) 1Die Akten können elektronisch geführt werden. 2Die Bundesregierung und die Landesregierungen bestimmen jeweils für ihren Bereich durch Rechtsverordnung den Zeitpunkt, von dem an die Akten elektronisc...mehr

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / F. Kommunikationspartner im beA – Zusammenfassung

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§ 15 Zustellungen via beA / IX. Zustellung einer einfachen statt einer beglaubigten Abschrift

Rz. 142 Der BGH hatte in einem sehr interessanten Fall jüngst im Februar 2022 zu entscheiden, ob bzw. zu wann eine vorgenommene Zustellung wirksam erfolgt ist und ob bzw. wann damit die Frist für den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil zu laufen begonnen hatte. Im Hinblick auf die Vielschichtigkeit dieser zu einer beA-Zustellung ergangenen Entscheidung wird auf sie im Nachf...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / a) Maschinenschriftliche Namenswiedergabe

Rz. 136 Für die Anbringung einer einfachen elektronischen Signatur genügt der maschinenschriftlich wiedergegebene Namenszug,[97] siehe auch Rdn 11 ff. in diesem Kapitel. Die Zitat "einfache Signatur soll – ebenso wie die eigenhändige Unterschrift oder die qualifizierte elektronische Signatur – die Identifizierung des Urhebers der schriftlichen Prozesshandlung ermöglichen und d...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / I. Allgemeine Ausführungen

Rz. 239 Die Zustellung im Parteibetrieb kann auch durch den Gerichtsvollzieher erfolgen, siehe dazu § 192 S. 1 ZPO. Bei Verfahren vor dem Amtsgericht kann die Partei den Gerichtsvollzieher durch die Geschäftsstelle des Prozessgerichts den Auftrag zur Zustellung erteilen (sog. Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge), § 192 S. 2 ZPO. Der Auftrag wird dann an den Gerich...mehr

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / V. beBPo

Rz. 46 Mit der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)[35] wurden zum 1.1.2018 in § 6 ERVV die Anforderungen an das von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Behörden zu führende besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo [36]) geregelt. Auch das beBPo beruht auf dem technischen Protokollstandard OSCI oder ggf. künftig einem diesen ersetzenden, dem jew...mehr

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§ 18 Nutzungspflicht für da... / A. Allgemeines zu Schutzschriften

Rz. 1 Schutzschriften, so definiert es § 945a Abs. 1 S. 2 ZPO, sind vorbeugende Verteidigungsschriftsätze gegen erwartete Anträge auf Arrest oder einstweilige Verfügung. Solche Schutzschriften werden daher häufig nach Abmahnungen für einen potenziellen Antragsgegner über deren Prozessbevollmächtigte eingereicht. Mit einer solchen Schutzschrift möchte man vermeiden, dass ein ...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 1. Vollstreckbare Ausfertigungen in Papierform

Rz. 18 "Titel,[7] Klausel,[8] Zustellung[9]" sind die Voraussetzungen zur Zwangsvollstreckung. Die Fragen, die sich stellen, wenn die Zwangsvollstreckung nicht mehr in Papierform, sondern in elektronischer Form erfolgen soll, beginnen bereits mit dem Titel selbst. § 317 Abs. 2 ZPO wurde zum 1.7.2014 geändert,[10] und bestimmt, dass Ausfertigungen nur auf Antrag und nur in Pa...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / aa) Eidesstattliche Versicherung und alle Beweismittel der ZPO

Rz. 110 Die Glaubhaftmachung der vorübergehenden technischen Störung hat gem. § 130d S. 2 ZPO zwingend zu erfolgen. Nicht ausreichend ist ein bloßer Schriftsatz, mit dem eine solche lediglich behauptet wird; die Gründe müssen vielmehr erläutert werden.[102] Wer glaubhaft machen muss, fragt sich oft: wie? Die ZPO beantwortet diese Frage in § 294 Abs. 1 ZPO: Zitat "Wer eine tats...mehr

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§ 19 Fachgerichtsbarkeiten ... / VII. Patentgerichtsverfahren

Rz. 27 Für Verfahren vor dem Bundespatentgericht (z.B. Nichtigkeitsverfahren, Erteilung von Zwangslizenzen etc.) und dem Bundesgerichtshof (z.B. Berufungsverfahren im Nichtigkeitsverfahren) wird in § 125a Abs. 2 PatG auf die Vorschriften der ZPO verwiesen. Zitat § 125a PatG: (1) Soweit in Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt für Anmeldungen, Anträge oder sonstige H...mehr

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§ 12 Elektronische Dokumente / VI. Materiell-rechtliche Erklärungen

Rz. 143 § 126 i.V.m. § 126a BGB regelt die Möglichkeit der Ersetzung einer gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform durch die elektronische Form; wobei in den besonderen Vorschriften des BGH hiervon zahlreiche Ausnahmen geregelt sind: § 126a BGB Soll die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, so muss der Aussteller der Erkläru...mehr

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§ 18 Nutzungspflicht für da... / H. Kosten

Rz. 34 Für die Einreichung einer Schutzschrift beim ZSSR entstehen Gerichtskosten i.H.v. 83,00 EUR, § 1 Nr. 5a i.V.m. Nr. 1160 KV JVKostG (Gesetz über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung [Justizverwaltungskostengesetz]). Diese Gebühr schuldet der Einreicher, § 15a JVKostG. Bei Einreichung über EGVP, beA oder OSCI-Drittanbieter erfolgt die Berechnung auch auf diese...mehr

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§ 11 Elektronische Signatur... / I. Gesetzliche Grundlage – § 130a ZPO

Rz. 117 Wegen der Bedeutung der rechtlichen Vorschriften zur Einreichung elektronischer Dokumente sind die entsprechenden Ausführungen nachstehend vorgenommen worden. Wie die Einreichung via beA über die Web-Oberfläche der BRAK erfolgt, ist in § 13 ausführlich beschrieben und bebildert. Rz. 118 § 130a ZPO regelt die Einreichung elektronischer Dokumente und lautet wie folgt:[7...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / 1. Gesetzliche Grundlage und Rechtsprechung – § 130d ZPO

Rz. 41 Zum 1.1.2022 ist § 130d ZPO in Kraft treten (Hervorhebungen durch die Verfasser): Zitat § 130d ZPO Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden "Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich ...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / O. Schicksal des beA nach Widerruf der Zulassung oder Tod

Rz. 96 Wird die Zulassung des Rechtsanwalts widerrufen oder verstirbt ein Anwalt, wird sein beA zunächst deaktiviert und nach Ablauf einer angemessenen Zeit gem. § 31a Abs. 4 BRAO gelöscht. Ein deaktiviertes beA kann nicht mehr adressiert werden. Es ist somit für eingehende Nachrichten nicht mehr erreichbar. Sobald der entsprechende Eintrag aufgrund des Widerrufs der Zulassu...mehr

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§ 12 Elektronische Dokumente / I. Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung

Rz. 1 Was unter "elektronische Dokumente" i.S.d. § 130a Abs. 1 u. 2 ZPO zu verstehen ist, regelt seit dem 1.1.2018 die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung-ERVV).[1] Rz. 2 Mit dieser Verordnung macht der Verordnungsgeber Gebrauch von se...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / VII. Willkürliche Vor- oder Rückdatierung des EB/eEB

Rz. 111 Empfangsbekenntnisse, gleich ob in Papierform oder elektronischer Form, sind wahrheitsgemäß mit dem Zustellungsdatum zu versehen. Es verbietet sich von selbst, auch zu eigenen Ungunsten, ein falsches Datum anzugeben, da man schlicht und ergreifend Gerichte und auch die gegnerischen Prozessbevollmächtigten diesbezüglich nicht belügen darf. Auch das Sachlichkeitsgebot ...mehr

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§ 25 Übersicht: Internetseiten

Rz. 1 Nachstehend haben wir Ihnen eine Auflistung von nach unserer Auffassung interessanten Internetseiten zusammengestellt.[1] Wir weisen darauf hin, dass kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben, keine Haftung für Inhalte oder enthaltene Schadsoftware und keine Garantie für eine dauerhafte Aktualität der Seiten übernommen wird. Wir machen uns den Inhalt der Seiten nicht z...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 1. Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Rz. 64 Bereits zum 1.1.2013[41] hat der Gesetzgeber einen ersten "Versuchsballon" in Richtung "elektronischer ZV" durch Einführung eines neuen § 829a ZPO gestartet, der zwischenzeitlich mehrfach überarbeitet wurde: Rz. 65 Zitat § 829a Vereinfachter Vollstreckungsantrag bei Vollstreckungsbescheiden "(1) Im Fall eines elektronischen Antrags zur Zwangsvollstreckung aus einem Volls...mehr

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§ 16 Art u. Weise der Ersat... / 4. "Nach Diktat verreist" – BVerfG gibt vor!

Rz. 94 Das BVerfG hat mit Beschl. v. 7.12.2015 überspannten Anforderungen an formwirksame Revisionsbegründungen im Strafverfahren eine Absage erteilt: Zitat "Es ist mit dem Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz nicht vereinbar, allein daraus, dass der Revisionsbegründungsschriftsatz (§ 345 II StPO) nicht von dem mit "i.V." unterzeichnenden Rechtsanwalt selbst verfasst wurde...mehr

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§ 22 Mitarbeitereinsatz/EDV... / X. Büropersonal ohne ReFa-Ausbildung

Rz. 29 Wie sich aus der oben dargestellten Rechtsprechung des BGH zu den Anforderungen an das einzusetzende Personal ergibt, stellt sich die Frage, ob nur ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsfachwirte/wirtinnen mit den im Rahmen des Fristenwesens delegierbaren Aufgaben betraut werden dürfen oder ob es auch möglich ist, "fachfremdes Personal" und ggf. unter welche...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / A. Allgemeine Einführung

Rz. 1 Das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften[1] hat erhebliche Änderungen/Verschiebungen im Zustellungsrecht zum 1.1.2022 mit sich gebracht. Inhalte aus dem bis zum 31.12.2021 geltenden § 174 ZPO (Zustellung gegen Empfangsbekenntnis) finden sich in den §§ 173 und 175 ZPO wieder. So greift § 173 ZPO die...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / 2. Fehlende Abgabe eines Empfangsbekenntnisses

Rz. 193 In der Praxis kommt es leider auch häufig vor, dass angeforderte Empfangsbekenntnisse gar nicht zurückgesendet werden. Gerade im Umgang mit dem beA konnte hier eine Häufung solcher Fälle in der Praxis festgestellt werden. Rz. 194 Auch bei der Zustellung elektronischer Dokumente, bei denen der Nachweis der Zustellung durch elektronisches Empfangsbekenntnis erfolgt,[114...mehr

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§ 21 Der Wiedereinsetzungsa... / C. Wiedereinsetzungsfähige Fristen

Rz. 4 Eine Wiedereinsetzung ist nur möglich bei Versäumung Rz. 5 Die versäumte Frist muss eine gesetzliche Notfrist oder eine der in § 233 ZPO gen...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / III. Zustellung elektronischer Dokumente durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 252 § 193a ZPO wurde völlig neu zum 1.1.2022 durch das ERVV-Ausbaugesetz[164] eingeführt. Im Hinblick auf die Wichtigkeit dieser neuen Zustellungsmöglichkeit auch in ein beA soll zunächst der Gesetzestext abgedruckt werden: Zitat § 193a Zustellung von elektronischen Dokumenten "(1) Soll ein Dokument als elektronisches Dokument zugestellt werden, so übermittelt die Partei de...mehr

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§ 1 Einführung zum beA und ERV / E. Zustellungsbevollmächtigte

Rz. 47 Von der empfangsbereiten Freischaltung eines beA sind grundsätzlich keine Ausnahmen vorgesehen. Auch die nachstehenden Gründe berechtigen nicht zum Antrag auf Nichteinrichtung oder zu einer zeitweisen "Aussetzung":mehr

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Umsatzsteuer in Zypern / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Die einschlägigen Vorschriften sind niedergelegt in den Absätzen (1), (1A), (1B) und (2) der Anlage Zehn zum MwSt-Gesetz des Jahres 2000 und in den einschlägigen Verordnungen (Allgemeine MwSt-Vorschriften A11-12 von 2004) in der ab 1.5.2004 geltenden geänderten Fassung. Registrierte Unternehmer sind in Zypern verpflichtet, eine Rechnung für MwSt-Zwecke auszustellen, wenn sie e...mehr

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§ 16 Art u. Weise der Ersat... / I. Gesetzliche Anforderung bei schriftlicher Einreichung

Rz. 6 Die Unterschrift soll "die Identifizierung des Urhebers der schriftlichen Prozesshandlung ermöglichen und dessen unbedingten Willen zum Ausdruck bringen, die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes zu übernehmen" und gleichzeitig "sicherstellen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Willen des Berech...mehr

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§ 16 Art u. Weise der Ersat... / C. Abschriften bei Ersatzeinreichung erforderlich

Rz. 110 Reicht man überwiegend Dokumente elektronisch bei Gericht ein, wird man sich schnell daran gewöhnt haben, dass Abschriften (weder einfach noch beglaubigt) von Schriftsätzen (§ 133 Abs. 1 S. 1 ZPO) und Klagen (§ 253 Abs. 5 ZPO) nicht mehr beigefügt werden müssen. Die Ersatzeinreichung, die "schriftlich" erfolgt (Original oder Fax, siehe § 130 Nr. 6 ZPO), erfordert jed...mehr

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / II. beA

Rz. 9 Um eine Kommunikation zwischen den Justizbehörden und Anwälten auf elektronischer Basis durchführen zu können, wird ebenfalls ein elektronisches Postfach benötigt. Ein solches Postfach muss weitgehend sicher und einfach zu bedienen sein. Es muss vor Missbrauch geschützt werden und eine diskrete Kommunikation ermöglichen. Den Gerichten steht das unter Rdn 6 erwähnte EGV...mehr

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§ 7 So legen Mitarbeiter, V... / I. Neuregelung der Vertretungsbestellung seit 1.8.2021

Rz. 20 Die BRAO hat gerade auch im Bereich der Vertretung erhebliche Änderungen zum 1.8.2022 erfahren.[1] Das Recht der Vertretungsbestellung wurde entbürokratisiert; die Selbst-Bestellung wurde vereinfacht und die Notwendigkeit der Vertretungsbestellung bei Ortsabwesenheit ausgedehnt. Sofern ein Anwalt länger als eine Woche gehindert ist, seinen Beruf auszuüben, muss gem. §...mehr