Fachbeiträge & Kommentare zu Gleichstellung

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.15.1 Zivilrecht

Rz. 216 Der Pflichtteil besteht aus der Hälfte des Werts des gesetzlichen Erbteils (s. § 2303 Abs. 1 Satz 2 BGB) und entsteht zivilrechtlich mit dem Tode des Erblassers (s. § 2317 BGB, s. § 3 Rn. 270). Bis zum 01.04.1998 wurden nichteheliche Kinder zivilrechtlich nicht als direkte Erben angesehen. Ihnen stand stattdessen ein sog. Erbersatzanspruch zu. Allerdings erfolgt mit I...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 11 EuGH-Rechtsprechung und das deutsche Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht

Rz. 189 Auch der EuGH hat in den letzten Jahren das deutsche ErbStG unter die Lupe genommen und in diesem Zusammenhang in erster Linie zu Fragen der Niederlassungsfreiheit gem. Art. 49, 54 AEUV sowie der Kapitalverkehrsfreiheit gem. Art. 63 AEUV geurteilt. Dies beruht auch auf der Tatsache, dass nunmehr die Rechtsprechung deutlich kritischer mit der Vereinbarkeit von deutsch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale (§ 33 Abs 2a EStG)

Rn. 196 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Menschen mit Behinderungen können bei Einschränkung ihrer körperlichen Beweglichkeit Aufwendungen für behinderungsbedingte Fahrtkosten entstehen. Ab dem VZ 2021 (s § 52 Abs 33c EStG) wurde die mit Schreiben des BMF v 29.04.1996, BStBl I 1996, 446 und BMF v 21.11.2001 BStBl I 2001, 868 geregelte Anerkennung von Fahrtkosten von Menschen mit B...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.3.2.4 Qualifizierte Nachfolgeklausel (ein privilegierter Gesellschafter-Miterbe gegenüber diskriminierten Nicht-Gesellschafter-Miterben)

Rz. 338 Die o. g. BFH-Formel zur Sondererbfolge wird bei der qualifizierten Nachfolge dahingehend präzisiert, dass diese ein "gesellschaftsrechtlich besonders ausgearteter Unterfall der Teilungsanordnung" sei. Damit gilt erstens für alle Miterben zunächst das Stichtagsprinzip, wonach zunächst für alle Erben ein gemeinsamer Erwerb der Gesellschafterposition des Erblassers, be...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 15.3 Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelungen

Rz. 42 Nach dem Beschluss des BVerfG vom 22.06.1995 (BStBl II 1995, 671) zur Verfassungswidrigkeit des damals geltenden ErbStG aufgrund der Besteuerung des Grundbesitzes nach Einheitswerten und des Kapitalvermögens nach Gegenwartswerten wurde das ErbStG in großen Teilen neu gefasst. Die Bekanntmachung in Form des Jahressteuergesetzes 1997 (BGBl I 1997, 378) erfolgte am 06.03...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 15.2 Anwendungsstichtage nach dem 31.12.1995 und bis zum 29.12.2020

Rz. 41 Die wesentlichen Änderungen sind in nachstehender Übersicht zusammengefasst:mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Einführung ErbStG / 3.5 Erbschaftsteuerrecht und Zivilrecht

Rz. 34 Das Verhältnis zwischen Erbschaftsteuerrecht und Zivilrecht wird allgemein dadurch charakterisiert, dass das Zivilrecht gegenüber dem ErbStR nicht prävalent sei (d. h. keine Vorrangigkeit), sondern dass vielmehr der Grundsatz der Präzedenz (oder Maßgeblichkeit) des Zivilrechts gelte. Dies ist in dem (selbstverständlichen) Sinne gemeint, dass die Lebenssachverhalte, di...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.5 Ende der Festsetzungsfrist (§ 14 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 38 In § 14 Abs. 2 ErbStG ist eine Begrenzung vorgesehen. Hiernach darf die durch jeden weiteren Erwerb (Nacherwerb) veranlasste Steuer nicht mehr als 50 % dieses Erwerbs betragen. Damit ist die Steuer gemeint, die sich nach Abzug der anzurechnenden Steuer auf den Gesamterwerb ergibt. Diese Regelung dürfte in der Praxis aufgrund des Härteausgleichs nach § 19 Abs. 3 ErbStG ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2022, Die Scheidung a... / 1. Neues Anerkennungssystem der Art. 64 ff. Brüssel IIb-VO

Die Brüssel IIb-VO unterscheidet zwischen Verfahrens- und rechtsgeschäftlichen Scheidungen. Liegt eine Entscheidung eines Gerichts oder einer mitgliedstaatlichen Behörde vor, so ändert sich mit Blick auf die Anerkennung der Scheidung nichts Wesentliches. Verfahrensscheidungen werden in den anderen Mitgliedstaaten auch künftig automatisch und inzident anerkannt (Art. 30 Brüss...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.1 Grundsatz: Gleichstellungsgebot

Rz. 19 § 1 Abs. 2 ErbStG legt die im Erbschaftsteuergesetz angewandte Regelungstechnik dar und bestimmt, dass die Vorschriften über den Erwerb von Todes wegen auch für Schenkungen unter Lebenden und Zweckzuwendungen, die Vorschriften über Schenkungen unter Lebenden auch für Zweckzuwendungen gelten, es sei denn, es ist etwas anderes bestimmt. Dies hat zunächst eine Entlastung...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Höhe der Freibeträge – Überblick

Rz. 7 Die Höhe des Freibetrags richtet sich zunächst danach, ob die Erwerbsfälle nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG der unbeschränkten oder der beschränkten Steuerpflicht gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG unterliegen. Rz. 8 Im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht hängt die Höhe des persönlichen Freibetrags i. d. R. von der Zugehörigkeit zu einer der Steuerklassen I bis III i. S. d. §...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Regelungsbereich

Rz. 1 Das Betriebsergebnis nach § 202 Abs. 1 BewG ist relevant für die Ermittlung des Jahresertrages i. S. d. § 201 Abs. 2 BewG (s. Mannek in S/L, § 202 Rz. 3). Die Ermittlung der Betriebsergebnisse orientiert sich gem. § 202 Abs. 1 Satz 1 HS 1 BewG sowohl bei Personenunternehmen als auch bei KapG am Gewinn i. S. d. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG als Ausgangswert (s. R B 202 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Heilbehandlung im Bereich d... / 7.2 Einschränkung der Steuerbefreiung

O. g. Leistungen, die von den o. g. Einrichtungen erbracht werden, sind nur insoweit befreit, als es sich ihrer Art nach um Leistungen handelt, die sich jeweils beziehen auf: die Anerkennung, den Vertrag, die Vereinbarung nach Sozialrecht oder die Vergütung.[1] Werden daher ambulante Hilfen im Rahmen des Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX erbracht, sind diese nicht umsatzsteu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Unterhaltspflicht gege... / 3. Bedeutung des Gleichrangs in finanzieller Hinsicht?

Rz. 34 Wie das Fallbeispiel zeigt, müssen die Ergebnisse von (zweimaliger) Halbteilung in Verbindung mit einem Ausgleich nach § 1581 einerseits und Dreiteilung andererseits im Einzelfall nicht groß voneinander abweichen.[4] Dies hängt aber letztlich von den Besonderheiten des Einzelfalls, also letztlich von Zufälligkeiten ab. Die Deutlichkeit, mit der der Unterschied der bei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Unterhaltspflicht gege... / VII. Hinweise

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Unterhaltspflicht gege... / V. Zahlungspflicht

Rz. 115 Die Unterhaltspflicht des M gegenüber F1 beläuft sich auf 41 EUR. Hinweis Eine Aufteilung der Verteilungsmasse auf F1 und F2 wäre nicht möglich, wenn man aus dem Gleichrang ableitet, dass F1 und F2 finanziell gleichgestellt werden müssen (vgl. hierzu aber die Gegenargumente Fall 35, siehe § 10 Rdn 1). Wobei sich die Frage anschließen würde, was finanzielle Gleichstell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Unterhaltspflicht gege... / IV. Auflösung der Konkurrenz/Wechselwirkung zwischen M, F1 und F2

Rz. 32 Ausgangspunkt der weiteren Überlegungen ist, dass die Vorteile der F1 bei der Bedarfsbemessung aus der zeitlichen Abfolge der Ehen durch den Vorrang der F2 wieder – infolge begrenzter Leistungsfähigkeit des M – Einbußen erleiden müssen. Rz. 33 Andererseits ist Ausgangspunkt der – nach den Vorgaben des BVerfG – ermittelte Bedarf. Das so gewonnene Ergebnis kann nur dahin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Unterhaltspflicht gege... / 2. Kürzung des Unterhaltsanspruchs der F1 ohne Dreiteilung

Rz. 25 Der Gesetzesbegründung kann nicht eindeutig entnommen werden, dass der Gesetzgeber eine finanzielle Gleichstellung gleichrangiger Ehefrauen beabsichtigte.[4] Vgl. hierzu auch Fall 35. Siehe § 10 Rdn 1. Ausgehend von den Vorgaben des BVerfG zur Bedarfsermittlung (vgl. Fall 33, siehe § 9 Rdn 1) kann eine finanzielle Gleichstellung – die letztlich systemwidrig auf der Ebe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Normzweck

Rz. 1 Die Pfändungsverbote des Abs. 1 dienen dem Schutz des Schuldners vor einer "Kahlpfändung" (BGH, NJW 2005, 681 = Vollstreckung effektiv 2005, 78 = NJW-RR 2005, 663; BGH, Vollstreckung effektiv 2011, 171 = NJW-Spezial 2012, 41 = NJW-RR 2011, 1366) aus sozialen Gründen im öffentlichen Interesse (vgl. BGHZ 137, 193, 197 m.w.N. = WM 1998, 355 = NJW 1998, 1058 = DGVZ 1998, 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Unterhaltspflicht gege... / 1. Dreiteilungsmethode als Kürzungsmethode

Rz. 24 Vom BGH wurde es nicht beanstandet, diese Kürzung nach der Dreiteilungsmethode vorzunehmen (vgl. Fall 35, siehe § 10 Rdn 30). Vorhandene Mittel von M, F1 und F2 (der Erwerbstätigenbonus ist auf der Stufe der Leistungsfähigkeit ohne Bedeutung) M: 3.205 EUR (4000 – 397,50 – 397,50 EUR) nach Abzug Kindesunterhalt Einkommen F1: 500 EUR Einkommen F2: 0 EUR Insgesamt vorhandene ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Unterhaltspflicht gegen... / V. Hinweise

Rz. 12 Zur Erinnerung: Das unverheiratete Kind lebt noch im Haushalt eines Elternteils. Die Frage, ob es über oder unter 21 Jahre alt ist und ob es sich noch in allgemeiner Schulausbildung befindet, also die Frage, ob das volljährige Kind privilegiert ist (teilweise Gleichstellung mit einem minderjährigen Kind), hat keine Bedeutung für den Bedarf, sondern für die Frage, ob e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.6.1 Allgemeines

Rz. 365 Mit der Steuerfreistellung der Gewinne einer Körperschaft aus der Veräußerung von Anteilen bzw. der Nichtberücksichtigung von Veräußerungsverlusten ist die Frage aufgetreten, ob Verluste bzw. Teilwertabschreibungen von Gesellschafterforderungen steuerlich zu berücksichtigen oder wie Verluste aus der Veräußerung der Anteile zu behandeln sind. Die Problematik resultier...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.5 Nichtabziehbarkeit von Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Anteilen (Abs. 3 S. 3)

Rz. 344 Abs. 3 S. 3 wendet sich an die gleichen Stpfl. wie Abs. 2, also an alle KSt-Subjekte. Es wird nicht zwischen unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen KSt-Subjekten unterschieden.[1] Die Norm ist verfassungskonform. Sie verstößt weder gegen die in Art. 3 GG geregelte Belastungsgleichheit[2] noch gegen das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot.[3] Die Tatsache, dass b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 32 An die Stelle der pauschalen Kürzung tritt nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG auf Antrag bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen i. S. d. WEG errichten und veräußern, die erweiterte ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 8.1 Allgemeines

Rz. 173 § 9 Nr. 5 S. 1 GewStG lässt in Anlehnung an den Abzug von Sonderausgaben für steuerbegünstigte Zwecke nach § 10b EStG und den entsprechenden Abzug von Betriebsausgaben nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG die Kürzung der Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen um aus Mitteln des Gewerbebetriebs geleistete Mitgliedsbeiträge und Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 5 Nach § 9 Nr. 1 S. 1 Halbs. 1 GewStG ist die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen um 1,2 % des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen des gewerblichen Unternehmens gehörenden und nicht von der GrSt befreiten Grundbesitzes zu kürzen. Maßgebend ist nach § 9 Nr. 1 S. 1 Halbs. 2 GewStG der Einheitswert, der auf den letzten Feststellungszeitpunkt (Hauptfeststellungs-, F...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 10.2.1 Tatbestand

Rz. 648 In sachlicher Hinsicht erfasst die Vorschrift Steuergestaltungen durch Sachdarlehen und Pensionsgeschäfte, die dazu dienen, der "überlassenden Körperschaft" – jedenfalls wirtschaftlich – die Steuerfreistellung der Dividende bzw. der Veräußerungsgewinne zu verschaffen. Gegenstand des Sachdarlehens sind daher Anteile, auf die die Abs. 1, 2 dem Grunde nach anzuwenden si...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.7.2 Grundstücke im Dienst des Gewerbebetriebs eines Gesellschafters oder Genossen (§ 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 1 GewStG)

Rz. 77 Die erweiterte Kürzung ist nach § 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 1 GewStG in vollem Umfang ausgeschlossen, wenn der Grundbesitz des Grundstücksunternehmens dem Gewerbebetrieb eines seiner Gesellschafter oder Genossen dient. Dabei ist es gleichgültig, ob das Grundstücksunternehmen den Grundbesitz dem Gesellschafter bzw. Genossen ganz bzw. nur z. T. entgeltlich bzw. unentgeltlich übe...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 19 Gleichstellung der ehrenamtlichen Richter mit den Berufsrichtern

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift knüpft an die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit an und bestimmt für die ehrenamtlichen Richter der Sozialgerichtsbarkeit durch eine rechtliche Gleichstellung mit den Berufsrichtern die sachliche Unabhängigkeit (Art. 97 Abs. 1 GG). Art. 97 Abs. 2 GG (persönliche Unabhängigkeit) gilt für die ehrenamtlichen Richter nicht. Ein Schu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 19 Gleichstel... / 2 Rechtspraxis

2.1 Rechte der ehrenamtlichen Richter Rz. 2 Die ehrenamtlichen Richter üben ihr Amt mit gleichen Rechten wie ein Berufsrichter aus. Damit werden die Aufgaben der Amtsausübung nicht bezeichnet, sondern es wird lediglich klargestellt, dass ein ehrenamtlicher Richter bei der Ausübung der ihm kraft Gesetzes übertragenen Aufgaben gegenüber einem Berufsrichter gleichberechtigt ist....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 19 Gleichstel... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift knüpft an die verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit an und bestimmt für die ehrenamtlichen Richter der Sozialgerichtsbarkeit durch eine rechtliche Gleichstellung mit den Berufsrichtern die sachliche Unabhängigkeit (Art. 97 Abs. 1 GG). Art. 97 Abs. 2 GG (persönliche Unabhängigkeit) gilt für die ehrenamtlichen Richter nicht. Ein Schutz insoweit g...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 19 Gleichstel... / 2.3 Entschädigung der ehrenamtlichen Richter

Rz. 5 Für die Tätigkeit in einem Ehrenamt enthält man kein Entgelt, sondern eine Entschädigung (vgl. auch § 41 SGB IV für die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane). Gemäß § 19 Abs. 2 erfolgt die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) v. 5.5.2004 (BGBl. I S. 718). Danach erhalten die ehrenamt...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 19 Gleichstel... / 2.2 Pflichten der ehrenamtlichen Richter

Rz. 4 Die Pflichten der ehrenamtlichen Richter werden in § 19 nicht genannt, sondern vor allem aus § 45 DRiG abgeleitet. Zu den primären Pflichten der ehrenamtlichen Richter zählen die Teilnahme an der Sitzung, die ggf. mit Ordnungsmitteln (§ 21) erzwungen werden kann, die Ableistung des Eides oder Gelöbnisses (BSG, Beschluss v. 6.9.2017, B 13 R 17 B, zur nicht ordnungsgemäße...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 19 Gleichstel... / 2.1 Rechte der ehrenamtlichen Richter

Rz. 2 Die ehrenamtlichen Richter üben ihr Amt mit gleichen Rechten wie ein Berufsrichter aus. Damit werden die Aufgaben der Amtsausübung nicht bezeichnet, sondern es wird lediglich klargestellt, dass ein ehrenamtlicher Richter bei der Ausübung der ihm kraft Gesetzes übertragenen Aufgaben gegenüber einem Berufsrichter gleichberechtigt ist. Zur Ausfüllung dieses Gleichstellung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verfassungsmäßigkeit und Entstehungsgeschichte

Rz. 4 [Autor/Stand] Das BVerfG hatte mit Beschluss vom 7.11.2006 [2] entschieden, dass das damals geltende ErbStG gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstieß, weil einheitliche Steuersätze auf in gleichheitswidriger Weise ausgeprägt unterschiedlich bewertete Vermögensgegenstände angewandt wurden. Für die Neuregelung hatte es dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.2008 gesetzt. Rz. 5 [Au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2022, Beratungshilfe... / V. Keine Besserstellung der bedürftigen Partei

Beratungshilfe sorge für Gleichberechtigung des unbemittelten Bürgers mit dem bemittelten, der seine Rechte abwägt und gewissenhaft verfolgt. Nur so kann es möglich werden, den gem. Art. 3 GG festgeschriebenen Gleichheitsgrundsatz zu wahren. Jedoch diene Beratungshilfe genau nicht dazu, eine Eigenarbeit von Verfahrensbevollmächtigten zu ersparen oder sogar eine Besserstellun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 18 Ablehnungs... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift, die durch das 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) mit Wirkung zum 2.1.2002 in § 18 Abs. 1 Nr. 2 lediglich der Regelung in § 13 entsprechend angepasst worden ist, regelt abschließend, wann ein ehrenamtlicher Richter die Übernahme dieses Ehrenamtes ablehnen kann. Denn auch hier gilt der Grundsatz, dass jeder aufgrund seiner Staatsbürgerpflichten Ehr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 16 Voraussetz... / 2.3 Arbeitgeber

Rz. 4 Arbeitgeber sind alle Personen, die einen Arbeitnehmer beschäftigen. Dieser arbeitsrechtliche Arbeitgeberbegriff wird in § 16 übernommen, jedoch mit dem sinnvollen Zusatz, dass es sich um einen versicherungspflichtigen Beschäftigten handeln muss. Die Beschäftigung eines Arbeitnehmers muss regelmäßig, aber nicht ununterbrochen erfolgen, was durch § 16 Abs. 3 Satz 2 – en...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Vorsatz

Rz. 78 [Autor/Stand] Steuerhehlerei ist nach § 374 Abs. 1 AO nur vorsätzlich begehbar[2]. Bei § 374 AO setzt der Vorsatz voraus: Rz. 79 Erstens die Kenntnis des Umstandes, dass hinsichtlich des Tatobjekts Einfuhrabgaben oder Verbrauchsteuer hinterzogen oder Bannbruch begangen worden ist[3]. Hinsichtlich des Irrtums des Täters über das Bestehen eines Steueranspruchs wird auf d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsaufspaltung im Wand... / c) Stellungnahme

Unseres Erachtens ist die Änderung der Rechtsprechung zu begrüßen. Bisherige unterschiedliche Beurteilung auf Ebene von Besitz- und Betriebsgesellschaft erscheint inkonsequent: Vergleicht man die Frage der personellen Verflechtung von Betriebs- und Besitzgesellschaften, so kam es bisher in der Rechtsprechung zu einer unterschiedlichen Beurteilung auf Ebene der Besitz- und der...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.12 Saarland

§ 83 SPersVG Das Verfahren bei Mitwirkung ist in § 74 SPersVG geregelt auf die Kommentierung im Zusammenhang mit § 81 BPersVG wird Bezug genommen. In § 83 SPersVG sind die einzelnen Mitwirkungstatbestände aufgeführt. Personalbedarf Bei der Ermittlung der Grundlagen zur Berechnung des Personalbedarfs ist nach § 83 Abs. 1 Nr. 1 SPersVG die Mitwirkung des Personalrates vorgesehen. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 4.2.12.3 Weitere verpflichtende Berichte

Rz. 58j Neben den aufgeführten Berichten bestehen zudem noch weitere Berichte, die teils als Anlage zum Lagebericht veröffentlicht werden. Nachfolgend werden die 3 wesentlichen Berichte skizziert. Rz. 58k Entgeltbericht Durch das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen ( Entgelttransparenzgesetz) v. 30.6.2017 wurde erstmalig die Pflicht eingeführt, einen Beri...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lagebericht: Grundlagen, Gr... / 6 Datensatz zum Lagebericht bei der elektronischen Übermittlung (E-Bilanz)

Rz. 62 Basierend auf § 5b EStG haben Steuerpflichtige, die den Gewinn nach §§ 4 Abs. 1, 5 oder 5a EStG ermitteln, für Wirtschaftsjahre beginnend ab dem 31.12.2011 den Inhalt der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz – Taxonomie – durch Datenfernübertragung zu übermitteln (sog. E-Bilanz). Entsprechend § 60 Abs. 1, 2 EStDV kann eine der...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben v. 10.11.... / b) Steuerliches Einlagekonto (§ 27 KStG)

Einlagen müssen von den Gewinnanteilen abgegrenzt werden, da die spätere Entnahme dieser Einlagen zu einer Einlagenrückgewähr führt. Im Gegensatz dazu führen die durch die optierende Gesellschaft erwirtschafteten Gewinne zu Gewinnausschüttungspotential. Durch die Gleichstellung der optierenden Gesellschaft mit einer Kapitalgesellschaft sind die Grundsätze des steuerlichen Ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Gleichstellung mit der Schweiz (§ 50g Abs 6 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Durch § 50g Abs 6 EStG wird Art 15 Abs 2 des EU-Zinsabkommens mit der Schweiz v 29.12.2004 (ABl EU Nr L 385, 30) in das nationale Steuerrecht umgesetzt. Die Schweiz wird hiernach für Zwecke des § 50g Abs 1–5 EStG im Wege eines Rechtsgrundverweises in vollem Umfang einem Mitgliedstaat der EU gleichgestellt. Analog zu Anlage 3 zu § 50g EStG wer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2022, Fahrerlaubnis ... / 1 Aus den Gründen:

Zitat Der gemäß § 80 Abs. 5 S. 1 2. Alt. i.V.m. Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO statthafte und auch ansonsten zulässige Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs vom 2.12.2021 gegen die mit Bescheid des Antragsgegners vom 19.11.2021 für sofort vollziehbar erklärte Entziehung der Fahrerlaubnis hat in der Sache keinen Erfolg. Das Inte...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsorganisation / 3.3 Crowdworking und Heimarbeit

Crowdworking ist eine (weitere) Form der selbstständigen Arbeit, bei der benötigte Aufgaben in Teileinheiten zerlegt und ausgelagert werden und diese von freien Mitarbeitern erbracht werden.[116] Da meistens mit Werkverträgen gearbeitet wird, bietet sich die Möglichkeit an, als Leistung die Erstellung eines genau bestimmten ›Werkes‹ zu vereinbaren. Der Leistungsinhalt und de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die gesellschaftlichen Konf... / 5 Exkurs: Verhandlungsgeschick trifft auf unbewusste Vorurteile

Ein Argument, das bei einem Gehaltvorsprung von Männern häufig angeführt wird, ist ihr vermeintliches Verhandlungsgeschick. Die Botschaft, die dabei mitschwingt, lautet: "Frauen sind selbst daran schuld, dass sie weniger verdienen. Hätten sie besser verhandelt, würden sie das Gleiche bekommen." Auf den ersten Blick erscheint das logisch. Doch wer diesen Antwortautomatismus h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 04/2022, Abschließende ... / 2 Aus den Gründen: …

Zitat [8] II. Dem Kl. steht gegen die Bekl. kein Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung aus der Betriebsschließungsversicherung zu. Rechtsfehlerfrei hat das BG angenommen, dass das Coronavirus nicht von § 2 Nr. 2 ZBSV 08 erfasst wird … [Keine ausschließliche Absicherung intrinsicher Gefahren] [10] 2. Entgegen der Auffassung des BG setzt der Eintritt des Versicherungsfalles al...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 47a Beitrag... / 2.1 Gleichstellung der Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (Abs. 1)

Rz. 3 Aufgrund des zum 1.1.2016 eingeführten § 47a werden Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (Rz. 5), die von einer gesetzlichen Krankenkasse Krankengeld beziehen, den in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten gleichgestellt: Die Krankenkasse berechnen bei diesen Krankengeldbeziehern auf der Grundlage von 80 % des Bruttoarbeitsentgelts...mehr