Fachbeiträge & Kommentare zu GmbH

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 2.1 Buchführungspflicht nach Handelsrecht

Rz. 12 Sowohl für die Komplementär-GmbH als auch für die Kommanditgesellschaft gilt die in § 238 Abs. 1 HGB niedergelegte Verpflichtung des Kaufmanns, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Darüber hinaus ist er verpflichtet, eine mit der Urschrift übereinstim...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.5 Gewinnverteilung

Rz. 60 Auch in den Fällen der personengleichen GmbH & Co. KG ist für die Ermittlung des Anteils eines Gesellschafters am Gewinn oder Verlust der KG grundsätzlich der handelsrechtliche Gewinn- und Verlustverteilungsschlüssel maßgebend, wie er sich aus den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und den Vorschriften des HGB ergibt. Die Gewinnermittlung und -verteilung ist addit...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung

Zusammenfassung Die GmbH & Co. KG verknüpft die Vorteile einer Personengesellschaft (KG) mit denen einer Kapitalgesellschaft (GmbH). Handelsrechtlich ist die Haftung des phG (= GmbH) zwar unbegrenzt, aber nur auf das Vermögen der GmbH begrenzt. Das Vermögen der Kommanditisten ist geschützt. Unter dem Gesichtspunkt der Unternehmensnachfolge können bei nicht geeigneten Nachfolg...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 1.1 Entwicklung und rechtliche Einordnung

Rz. 1 Die GmbH & Co. KG ist eine Gesellschaft, die sich aus der Praxis heraus entwickelt hat. Sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich gibt es hinsichtlich der Zulässigkeit dieser Rechtsform keine Bedenken. Die GmbH & Co. KG verknüpft Vorteile der Kommanditgesellschaft und der GmbH (Gleiches gilt für die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft) miteinander derges...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.1.2 Dividendenansprüche aus GmbH-Anteilen

Rz. 45 Ansprüche auf Gewinne (Dividenden) aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften sind im Allgemeinen erst dann zu aktivieren, wenn ein Gewinnverwendungsbeschluss der Kapitalgesellschaft vorliegt und hierdurch ein verfügbarer Rechtsanspruch auf einen Gewinnanteil in bestimmter Höhe endgültig begründet ist. Dies hat zur Folge, dass der Inhaber der Beteiligung den Gewinnans...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 3.6 Meldepflichten zum Transparenzregister

Rz. 24 Mit der Umsetzung der Vierten EU-Geldwäsche-Linie wurde durch Erweiterung des Geldwäschegesetzes (GwG) ein Transparenzregister zur Offenlegung der wirtschaftlich Berechtigten eingeführt.[1] Wirtschaftlich Berechtigter im Sinne des § 3 Abs. 1 GwG ist u. a. die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine juristische Person, sonstige Gesellschaft l...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.2.2 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Rz. 38 Persönliche Steuern der Gesellschafter dürfen nicht als Steueraufwand der Gesellschaft erfasst werden. Als Steueraufwand der Gesellschaften dürfen vielmehr nur diejenigen Beträge ausgewiesen werden, die die GmbH & Co. KG als Steuerschuldner zu entrichten hat (z. B. Gewerbesteuer). Solche Steuern sind unter den Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" sowie ggf. "...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.2 Gewinn- und Verlustrechnung

4.2.1 Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern Rz. 37 Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern – z. B. Personalaufwand, Miete, Zinsen – können sich in den GuV-Positionen des § 275 Abs. 2 Nr. 6, 8 und 13 HGB (bzw. Abs. 3 Nr. 2, 7 und 12) HGB niederschlagen, wenn den entsprechenden Zahlungen schuldrechtliche Vereinbarungen zugrunde li...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 3.4 Zeitraum der Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 18 Auch für eine Kleinst- und kleine GmbH & Co. KG endet die Aufstellungsfrist für den Jahresabschluss spätestens nach 6 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres. Mittelgroße und große GmbHs müssen dagegen den Jahresabschluss innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres aufstellen. Es handelt sich um gesetzliche Fristen, die zwingend sind und nicht durch Gesell...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.1 Bilanz

4.1.1 Anlagegitter Rz. 26 Mittelgroße und große GmbHs müssen gem. § 284 Abs. 3 HGB im Anhang ein sog. Anlagegitter aufnehmen. Der Anlagespiegel ist zwingender Bestandteil des Anhangs, d. h. nicht mehr wahlweiser Bestandteil der Bilanz. Hiernach sind ausgehend von den (gesamten) Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, die Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen des Bil...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 3.5 Anhang, Lagebericht, Jahresabschlussprüfung, Offenlegungspflichten, Sanktionen

Rz. 19 Im Anhang der Komplementär-GmbH sind anzugeben: Name, Sitz, Registergericht, HR-Nr. sowie Rechtsform der Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist.[1] Unter den Voraussetzungen des § 286 Abs. 3 HGB können diese Angaben unterbleiben; auch eine Aufstellung des Anteilsbesitzes ist möglich.[2] Im Anhang der GmbH & Co. KG sind Name...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 1.3 Steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Vor- und Nachteile

Rz. 7 Das Unternehmenssteuerreformgesetz brachte ab 2008 eine besondere Niedrigbesteuerung für thesaurierte Gewinne von Personengesellschaften und Einzelunternehmen; es handelt sich um den sog. Thesaurierungssteuersatz von 28,25 %. Die Höhe dieses Satzes orientiert sich an der Normalbelastung einer Kapitalgesellschaft, diese beträgt 29,83 % bei einem Gewerbesteuerhebesatz vo...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5 Steuerliche Sonderfragen

5.1 Aktivierung von Gewinnanteilen 5.1.1 Gewinnanteile an der GmbH & Co. KG Rz. 44 In der finanzgerichtlichen Rechtsprechung hat das FG Düsseldorf[1] zu dem Thema Stellung genommen und entschieden, dass der Gewinnanteil der GmbH aus ihrer Beteiligung als Gesellschafterin einer GmbH & Co. (Beteiligungsgewinn) auf den gemeinsamen Bilanzstichtag zurückzubeziehen ist, sofern beide...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.9 Taxonomie

5.9.1 Kapitalkontenentwicklung Rz. 71a Was die E-Bilanz an speziellen Besonderheiten bei Personengesellschaften betrifft, so ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2014 beginnen, für jeden in den Stammdaten der Gesamthand angelegten Mitunternehmer eine Kapitalkontenentwicklung einzureichen. Sobald für einen Mitunternehmer ein positiver Beteiligungsschlüssel eingegeben w...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.1 Aktivierung von Gewinnanteilen

5.1.1 Gewinnanteile an der GmbH & Co. KG Rz. 44 In der finanzgerichtlichen Rechtsprechung hat das FG Düsseldorf[1] zu dem Thema Stellung genommen und entschieden, dass der Gewinnanteil der GmbH aus ihrer Beteiligung als Gesellschafterin einer GmbH & Co. (Beteiligungsgewinn) auf den gemeinsamen Bilanzstichtag zurückzubeziehen ist, sofern beide Gesellschaften auf den gleichen S...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 1 Allgemeines

1.1 Entwicklung und rechtliche Einordnung Rz. 1 Die GmbH & Co. KG ist eine Gesellschaft, die sich aus der Praxis heraus entwickelt hat. Sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich gibt es hinsichtlich der Zulässigkeit dieser Rechtsform keine Bedenken. Die GmbH & Co. KG verknüpft Vorteile der Kommanditgesellschaft und der GmbH (Gleiches gilt für die haftungsbeschränkte Un...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 3.1 Grundsätzliches

Rz. 14 Durch das KapCoRiLiG v. 24.2.2000[1] wird die GmbH & Co. KG hinsichtlich des Jahresabschlusses einer Kapitalgesellschaft gleichgestellt. Grundlage hierfür ist § 264a HGB. Nach dieser Vorschrift haben OHGs und KGs, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person oder OHG, KG oder eine andere Personengesellschaft ist, die eine n...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 3.2 Befreiung von der Pflicht zur Anwendung

Rz. 15 § 264a HGB ist nur anwendbar, wenn der persönlich haftende Gesellschafter keine natürliche Person ist. Da sich aus den Gesetzesvorschriften keine Anforderungen an die Qualifikation und den Umfang des Vermögens des persönlich haftenden Gesellschafters ergeben, kann die Anwendbarkeit der Vorschriften des KapCoRiLiG zur Aufstellung, Prüfung und Veröffentlichung des Jahre...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.1.2 Rechtsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern

Rz. 27 § 264c Abs. 1 HGB schreibt vor: "Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Regel als solche jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben. Werden sie unter anderen Posten ausgewiesen, so muss die Eigenschaft vermerkt werden." Damit sind Ausleihungen an und Forderungen gegen Gesellschafter in der Bilanz gesondert aus...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 7.1 Einbringung/Übergang zur Körperschaftsbesteuerung

Rz. 87 Nach § 1a Abs. 2 Satz 1 KStG gilt der Übergang zur Körperschaftsbesteuerung als Formwechsel i. S. d. § 1 Abs. 3 Nr. 3 UmwStG, damit wird als Folge der Option ertragsteuerlich ein Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang fingiert. Einbringungsgegenstand sind die Anteile der jeweiligen Gesellschafter an der optierenden Gesellschaft[1] und zwar grundsätzlich inkl. aller fun...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 6.1 Buchführung und Bilanzierung bei Eintritt eines Gesellschafters

Rz. 72 Tritt ein weiterer Gesellschafter in die bestehende GmbH & Co. KG gegen Geldeinlage oder Einlage anderer Wirtschaftsgüter ein, so greift § 24 UmwStG; die bisherigen Gesellschafter der GmbH & Co. KG bringen – aus Sicht des § 24 UmwStG – ihre Mitunternehmeranteile an der bisherigen GmbH & Co. KG in eine neue, durch den neu hinzutretenden Gesellschafter vergrößerte GmbH ...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.2.1 Kapitalkonten und Darlehenskonten der Gesellschafter

Rz. 46 Wie bei jeder Kommanditgesellschaft empfiehlt es sich auch bei der GmbH & Co. KG, die Kapitalkonten in Höhe der übernommenen Einlagen der Kommanditisten zu fixieren. Es ist gleichfalls zweckmäßig, auch das Komplementär-Kapital unverändert zu belassen, da – in der Regel – die Komplementär-GmbH mit ihrem gesamten Stammkapital an der GmbH & Co. KG beteiligt ist und somit...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 7.3 Sonstige steuerrechtliche Folgen der Option

Rz. 94 Die optierende GmbH & Co. KG bleibt zivilrechtlich und damit auch steuerverfahrensrechtlich eine Personengesellschaft. Sie ist Schuldnerin der Körperschaftsteuer, des Solidaritätszuschlags, der Gewerbesteuer sowie der steuerlichen Nebenleistungen nach § 3 AO und zum Einbehalt und zur Entrichtung der Kapitalertragsteuer verpflichtet. Ein vortragsfähiger Gewerbeverlust (...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 7 Option zur Körperschaftsbesteuerung (§ 1a KStG) – Besonderheiten bei der Rechnungslegung

Rz. 86 Der Gesetzgeber hat sich mit § 1a KStG für ein Optionsmodell entschieden, das Personengesellschaften – also auch der GmbH & Co. KG – die Wahl lässt, sich auf Antrag der Körperschaftsteuer zu unterwerfen.[1] Nachstehend werden Besonderheiten des Optionsmodells speziell bei der Rechnungslegung behandelt. 7.1 Einbringung/Übergang zur Körperschaftsbesteuerung Rz. 87 Nach § 1...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.1.1 Anlagegitter

Rz. 26 Mittelgroße und große GmbHs müssen gem. § 284 Abs. 3 HGB im Anhang ein sog. Anlagegitter aufnehmen. Der Anlagespiegel ist zwingender Bestandteil des Anhangs, d. h. nicht mehr wahlweiser Bestandteil der Bilanz. Hiernach sind ausgehend von den (gesamten) Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, die Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen des Bilanzjahres sowie di...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 3.7 Konzern-Abschlusspflicht

Rz. 24a Durch das KapCoRiLiG greifen die Konsolidierungspflichten der §§ 290 ff. HGB, wenn eine GmbH & Co. KG an der Konzernspitze steht. Allerdings ist die Konsolidierungspflicht von bestimmten Grenzen (Schwellenwerten) abhängig; dabei unterscheidet § 293 HGB eine addierte Berechnung und eine konsolidierte Berechnung der Größenmerkmale. Das KapCoRiLiG führte zu einer Absenku...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.1.4 Sonstiges Vermögen (Privatvermögen) der Gesellschafter

Rz. 34 Nach § 264c Abs. 3 HGB darf das "sonstige Vermögen" der Gesellschafter (Privatvermögen) "nicht in der Bilanz und die auf das Privatvermögen entfallenden Aufwendungen und Erträge dürfen nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen werden. In der Gewinn- und Verlustrechnung darf jedoch nach dem Posten 'Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag' ein dem Steuersatz der Ko...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.3 Negative Kapitalkonten

Rz. 53 Innerhalb einer KG können sowohl durch Entnahmen der Gesellschafter als auch durch eintretende Verluste negative Kapitalkonten entstehen. Entsprechende Konten sind getrennt zu führen, da im Falle von Entnahmen die persönliche Haftung des Kommanditisten insoweit wieder auflebt und ein Forderungsanspruch der GmbH & Co. KG gegenüber dem Kommanditisten besteht. Negative Ka...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.2.1 Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern

Rz. 37 Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern – z. B. Personalaufwand, Miete, Zinsen – können sich in den GuV-Positionen des § 275 Abs. 2 Nr. 6, 8 und 13 HGB (bzw. Abs. 3 Nr. 2, 7 und 12) HGB niederschlagen, wenn den entsprechenden Zahlungen schuldrechtliche Vereinbarungen zugrunde liegen. Aus der Gesetzesbegründung ergibt sich, dass es den Gesellscha...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 2.2 Buchführungspflicht nach Steuerrecht

Rz. 13 Nach § 140 AO werden die GmbH und die GmbH & Co. KG verpflichtet, die Buchführungsvorschriften des HGB auch im Interesse der Besteuerung zu erfüllen. Nach § 5 Abs. 1 EStG "ist bei Gewerbetreibenden, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die ohne eine solche Verpflichtung Bücher führen und re...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 2 Buchführung

2.1 Buchführungspflicht nach Handelsrecht Rz. 12 Sowohl für die Komplementär-GmbH als auch für die Kommanditgesellschaft gilt die in § 238 Abs. 1 HGB niedergelegte Verpflichtung des Kaufmanns, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Darüber hinaus ist er verpfli...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.2 Gesellschafterdarlehens- und Gesellschafterverrechnungskonten

5.2.1 Kapitalkonten und Darlehenskonten der Gesellschafter Rz. 46 Wie bei jeder Kommanditgesellschaft empfiehlt es sich auch bei der GmbH & Co. KG, die Kapitalkonten in Höhe der übernommenen Einlagen der Kommanditisten zu fixieren. Es ist gleichfalls zweckmäßig, auch das Komplementär-Kapital unverändert zu belassen, da – in der Regel – die Komplementär-GmbH mit ihrem gesamten...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 3 Anwendung der für Kapitalgesellschaften geltenden Rechnungslegungsvorschriften

3.1 Grundsätzliches Rz. 14 Durch das KapCoRiLiG v. 24.2.2000[1] wird die GmbH & Co. KG hinsichtlich des Jahresabschlusses einer Kapitalgesellschaft gleichgestellt. Grundlage hierfür ist § 264a HGB. Nach dieser Vorschrift haben OHGs und KGs, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person oder OHG, KG oder eine andere Personengesellsch...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 6 Gesellschafterwechsel

6.1 Buchführung und Bilanzierung bei Eintritt eines Gesellschafters Rz. 72 Tritt ein weiterer Gesellschafter in die bestehende GmbH & Co. KG gegen Geldeinlage oder Einlage anderer Wirtschaftsgüter ein, so greift § 24 UmwStG; die bisherigen Gesellschafter der GmbH & Co. KG bringen – aus Sicht des § 24 UmwStG – ihre Mitunternehmeranteile an der bisherigen GmbH & Co. KG in eine ...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 3.3 Größenabhängige Erleichterungen

Rz. 16 Zu größenabhängigen Erleichterungen s. "Kapitalgesellschaften: Rechnungslegung", Rz. 28 ff. Rz. 17 Zu Gliederungserleichterungen s. "Jahresabschlussgliederung", Rz 7 ff.mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.1.3 Eigenkapitalgliederung

Rz. 28 § 264c Abs. 2 HGB passt die Eigenkapitalgliederung an für eine GmbH & Co. KG geltende Regelung an: als Eigenkapital sind die folgenden Posten gesondert auszuweisen: Kapitalanteile Rücklagen Gewinnvortrag/Verlustvortrag Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Während die Kapitalanteile gesondert auszuweisen sind, sieht das HGB zu den übrigen Positionen "keinen getrennten Ausweis ...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.1.6 Eigenkapital im IFRS-Abschluss

Rz. 36a In den IAS/IFRS-Standards[1] werden Eigenkapital und Fremdkapital als Finanzierungsinstrumente bezeichnet. Ein Eigenkapitalinstrument muss nachfolgende Bedingungen a. und b. erfüllen (IAS 32.16): Das Finanzinstrument beinhaltet keine vertragliche Verpflichtung, einem anderen Unternehmen flüssige Mittel oder einen anderen finanziellen Vermögenswert zu liefern; oder mit e...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.2.2 Kapitalkonto i. S. d. § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG

Rz. 50 Nach § 15a EStG können einem Kommanditisten Verluste nur noch bis zur Höhe seiner Einlage (100 %) zugerechnet werden. Darüber hinausgehende Verluste, die zur Entstehung eines negativen Kapitalkontos führen, dürfen weder mit den übrigen (positiven) Einkünften ausgeglichen, noch nach § 10d EStG vorgetragen werden. Es besteht lediglich die Möglichkeit, die nicht berücksi...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 6.3 Zurechnung von Verlusten bei Veräußerung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 82 Nach dem Grundsatzurteil des BFH vom 19.11.1964[1] kann zwar Kommanditisten ein nach dem Gewinnverteilungsschlüssel auf sie entfallender Verlust dann und in dem Umfang nicht mehr steuerlich zugerechnet werden, in dem diese Verlustzurechnung zu einem negativen Kapitalkonto der Kommanditisten führen würde, und feststeht, dass diese Verluste nicht mehr durch Gewinne, eve...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 6.5 Schenkung von KG-Anteilen unter Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 84 Die Schenkung von KG-Anteilen unter Vorbehaltsnießbrauch ist ein Instrument in der Praxis der Unternehmensnachfolge. Voraussetzung ist, dass der Gegenstand des Erwerbs bei dem bisherigen Rechtsträger Betriebsvermögen war und beim Nießbrauchsberechtigten Betriebsvermögen wird.[1] Hierzu das BMF-Schreiben v. 20.11.2019:[2] "Erfolgt die Übertragung eines Mitunternehmerante...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 2.3 Keine Einheitsbilanz

Rz. 13a Die getrennte Erstellung von Handels-und Steuerbilanz ist notwendig, da wesentliche Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz nach Abschaffung des Maßgeblichkeitsprinzips[1] und der Umkehrmaßgeblichkeit bei Bewertungsfragen auftreten. Da bei vielen Unternehmen die Ausübung steuerlicher Wahlrechte i. S. e. Steuerbilanzpolitik im Vordergrund steht, wird es z...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 6.6 Bilanzierung bei Abfindung ausscheidender Gesellschafter durch die Personenhandelsgesellschaft

Rz. 85 Wird ein ausscheidender Gesellschafter durch die Personenhandelsgesellschaft abgefunden, ist eine positive Differenz zwischen dem Abfindungsbetrag und dem Kapitalanteil des ausscheidenden Gesellschafters vorzugsweise mit dem verbleibenden Eigenkapital der Personenhandelsgesellschaft, d. h. ggf. bestehenden Rücklagen bzw. proportional zu den Kapitalanteilen der verblei...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 6.4 Ausscheiden des Kommanditisten bei negativem Kapitalkonto

Rz. 83 Scheidet ein Kommanditist aus der KG aus und übernehmen die Mitgesellschafter sein negatives Kapitalkonto, ohne dass der Kommanditist einen Ausgleich leistet, so entsteht für den ausscheidenden Kommanditisten in Höhe des negativen Kapitalkontos ein Gewinn, den er gemäß §§ 16 und 34 EStG zu versteuern hat. Der Kommanditist ist dann in Höhe des negativen Saldos von eine...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 3.3.1 Grundsatz

Der Begriff "Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft" i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2 EStG ist weit auszulegen.[1] Unter ihn fallen alle Leistungen, zu denen ein Mitunternehmer z. B. aufgrund des Gesellschaftsvertrags,[2] eines Arbeitsverhältnisses[3] eines sonstigen Dienstvertrags i. S. v. § 611 BGB (z. B. die Tätigkeit als Steuerberater),[4] eines Werkvertrag...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.9.1 Kapitalkontenentwicklung

Rz. 71a Was die E-Bilanz an speziellen Besonderheiten bei Personengesellschaften betrifft, so ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2014 beginnen, für jeden in den Stammdaten der Gesamthand angelegten Mitunternehmer eine Kapitalkontenentwicklung einzureichen. Sobald für einen Mitunternehmer ein positiver Beteiligungsschlüssel eingegeben wurde und die Informationen aus...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.8 Überführung von Wirtschaftsgütern in ein anderes Betriebsvermögen oder Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Mitunternehmern

Rz. 71 Die Übertragung von Wirtschaftsgütern und Mitunternehmeranteilen durch Mitunternehmer war in 2012 Gegenstand der BFH-Rechtsprechung: [1] Der IV. Senat des BFH hat mit Urteil v. 19.9.2012 entschieden, dass die teilentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen derselben Personengesellschaft nicht zur Realisierung ...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.2.3 Gutschrift auf Kapitalkonto II – Einbringung oder Einlage

Rz. 52b Überträgt der Kommanditist einer KG ein Wirtschaftsgut, dessen Gegenwert allein seinem Kapitalkonto II gutgeschrieben wird, liegt keine Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, sondern eine Einlage vor, wenn sich nach den Regelungen im Gesellschaftsvertrag der KG die maßgeblichen Gesellschaftsrechte nach dem aus dem Kapitalkonto I folgenden festen Kapita...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.9.2 Sonder- und Ergänzungsbilanzen

Rz. 71b Nach § 5b EStG sind die Inhalte einer Bilanz sowie GuV-Rechnung ab dem Veranlagungszeitraum 2013, also in 2014, nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz (sog. Taxonomie) durch Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung zu übermitteln (sog. E-Bilanz). Hierzu zählen Gesamthands-, Sonder- und Ergänzungsbilanzen.[1] Praktische Hinweise zur elektronischen Übermittlung des...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.4.2.6 Spezielle Sachverhaltsgestaltungen

Rz. 93 Zur flexiblen Ausgestaltung von Bewertungsmethoden können weiterhin Sachverhaltsgestaltungen auch gezielt in der Weise eingesetzt werden, dass auch sie gleichsam automatisch auf eine Nivellierung von Schwankungen der in den Abschlüssen ausgewiesenen Jahresergebnisse hinwirken. Ergebnisabhängige Sachverhaltsgestaltungen kommen vor allem für solche Gesellschaften infrage...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 4.4.2 Teilentgeltliche Veräußerung in ein Betriebsvermögen oder Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters

Wird das Wirtschaftsgut beim Erwerber Betriebsvermögen, liegt keine verdeckte Entnahme in Höhe der Differenz zwischen Teilwert und Veräußerungsgeschäft vor, die zur Gewinnrealisierung führt, weil der Vorgang unter § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG fällt. Praxis-Beispiel Teilentgeltliche Veräußerung in das Betriebsvermögen An der X-GmbH & Co. KG (KG) sind als Kommanditisten A und B zu je ...mehr