Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 6.1 Allgemein

Rz. 138 Hat der Schuldner der Kapitalerträge, das inländische Kreditinstitut, die inländische Zweigniederlassung i. S. d. § 53b KWG bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle eine Steuerbescheinigung ausgestellt, die unrichtige Angaben enthält oder in sonstiger Hinsicht nicht § 45a Abs. 2 bis 5 EStG entspricht, ist die Bescheinigung vom Empfänger zurückzufordern und durc...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abkürzungs- und Literatur-Verzeichnis

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Frotscher/Geurts, EStG § 94... / 3 Festsetzung des Rückzahlungsbetrags (§ 94 Abs. 2 EStG)

Rz. 13 Der Rückzahlungsbetrag wird nach § 94 Abs. 2 S. 1 EStG festgesetzt auf besonderen Antrag des Zulageberechtigten oder sofern die Rückzahlung nach § 94 Abs. 1 EStG durch Einbehalt ganz oder teilweise nicht möglich oder nicht erfolgt ist. Zuständig für den Erlass eines Rückforderungsbescheids ist die zentrale Stelle. Für die Festsetzung auf Antrag gelten die Regelungen des ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rückgriffsrecht

Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Hat das FA den ArbG wegen der zu Unrecht nicht einbehaltenen Steuerabzüge in Haftung genommen (> Haftung für Lohnsteuer), ist der ArbG arbeitsrechtlich berechtigt, zeitnah beim ArbN Rückgriff zu nehmen. Verzichtet er auf diesen Anspruch, kann das zu > Arbeitslohn führen. Zu Einzelheiten > Übernahme der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber Rz 1–4.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Lohnsteuer in der Phase bis zur Verfahrenseröffnung

Rz. 2 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Der InsSchuldner oder sein Geschäftsführer bleibt auch in der Liquiditätskrise zum LSt-Abzug verpflichtet. Das gilt – bis zu einem Verfügungsverbot – auch nach einem Antrag auf Eröffnung des InsVerfahrens: Bei Fälligkeit der LSt noch vorhandene Mittel sind an das FA abzuführen (BFH 222, 228 = BStBl 2009 II, 129; ergänzend > Haftung für Lohnst...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Aufgaben des Insolvenzverwalters

Rz. 10 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Mit dem Gerichtsbeschluss über die Eröffnung des Verfahrens wird das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse; legaldefiniert in § 35 Abs 1 InsO) einschließlich etwaiger Ansprüche auf Erstattung von Steuern beschlagnahmt. Steuerfestsetzungsverfa...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten

Rz. 15 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Die InsO unterscheidet zwischen Insolvenzforderungen (vor Eröffnung des Verfahrens begründete Vermögensansprüche der InsGläubiger – vgl § 38 InsO; > Rz 16), Forderungen nachrangiger InsGläubiger (§ 39 InsO), zB ab Verfahrenseröffnung anfallende Säumniszuschläge oder Zinsen auf Insolvenzforderungen, und Masseverbindlichkeiten (§§ 53–55 InsO; ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Folgen unrichtiger Besteuerung

Rz. 216 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Grundsatz: Arbeitsfehler bei der Besteuerung in der Ansparphase werden soweit als verfahrensrechtlich zulässig korrigiert. In der Versorgungsphase werden die Versorgungsleistungen entsprechend der nunmehr zutreffenden Besteuerung in der Ansparphase besteuert. Zur Nacherhebung der LSt > Außenprüfung Rz 76–81, > Haftung für Lohnsteuer, > Nach...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abtretung des Arbeitslohns

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Die Abtretung des Anspruchs auf > Arbeitslohn richtet sich nach § 398 BGB. Soweit der Arbeitslohn unpfändbar ist (vgl §§ 850ff ZPO), kann er auch nicht wirksam abgetreten werden (vgl § 400 BGB; BAG 96, 266 vom 21.11.2001 – 9 AZR 692/99, DB 2001, 650). Eine allgemeine Gehaltsabtretung umfasst nicht den Erstattungsanspruch gegen das FA nach ein...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr 63 EStG

Rz. 140 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Die Steuerbefreiung in § 3 Nr 63 EStG wurde mit dem AVmG ab 2002 eingeführt und durch das AltEinkG ab 2005 weiter ausgebaut (> Rz 6). Die Vorschrift ist lex specialis zu § 3 Nr 62 EStG (> Zukunftssicherung von Arbeitnehmern Rz 14). § 3 Nr 63 EStG soll den Aufbau einer kapitalgedeckten bAV stärken und zu einer Besteuerung der späteren Versor...mehr

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / D. Beschränkung der Haftung auf ein bestimmtes Rechtsgebiet bei anwaltlicher oder steuerberatender Beratung

Rz. 21 Gerade im Bereich der Gestaltung letztwilliger Verfügungen besteht im Hinblick auf die oftmals komplizierten steuerlichen Fragen das Bedürfnis einer Haftungsbeschränkung. So können grundsätzlich neben den Haftungsbeschränkungen auf die Versicherungssumme[32] zwar keine zusätzlichen Haftungsausschlüsse getroffen werden, der Anwalt hat aber die Möglichkeit, die Haftung ...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / ee) Haftung für Geschäftsschulden

Rz. 188 Führt der Nießbraucher das Geschäft unter der bisherigen Firma weiter, so haftet er für die bereits bestehenden Geschäftsverbindlichkeiten persönlich mit seinem gesamten Vermögen nach § 25 HGB.[211] Für neu eingegangene Geschäftsverbindlichkeiten haftet der Nießbraucher ohnehin kraft Rechtsgeschäfts. Fraglich ist jedoch, ob der Nießbrauchsbesteller solche Verbindlich...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / H. Die Haftung des Testamentsvollstreckers

I. Allgemeines Rz. 123 Gemäß § 2219 BGB haftet der Testamentsvollstrecker, soweit ihm Verschulden zur Last fällt, für den den Erben bzw. Vermächtnisnehmern aus einer Verletzung seiner Verpflichtungen entstehenden Schaden. Sind mehrere Testamentsvollstrecker bestellt, haften sie als Gesamtschuldner. § 2219 BGB ist im Verhältnis zwischen den Erben bzw. Vermächtnisnehmern und de...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / IV. Haftung des Nachlasses für Sozialleistungen, Sanktionen

Rz. 7 Für seine Aufwendungen kann der Sozialhilfeträger nach dem Erbfall des Hilfeempfängers bei dessen Erben Ersatz seiner Kosten beanspruchen, die er innerhalb von 10 Jahren vor dem Erbfall aufgewendet hat und die einen geringen Freibetrag übersteigen (§ 102 SGB XII). Mit dem Tod des Hilfeempfängers verliert bisheriges Schonvermögen diese Eigenschaft.[23] Die im SGB II ent...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / a) Die Vollmachtslösung

Rz. 132 Bei der sog. Vollmachtslösung führt der Testamentsvollstrecker das Handelsgeschäft als Bevollmächtigter des bzw. der Erben und somit unter fremdem Namen fort, wobei deren Haftung für neu entstehende Geschäftsverbindlichkeiten unbeschränkbar ist.[115] Die Haftung für Altverbindlichkeiten richtet sich nach §§ 25, 27 HGB. Die Vollmachtslösung führt dazu, dass die aus han...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / XX. Haftungsschuldnerschaft

Rz. 546 Für die Erbschaftsteuer der (aller) am Erbfall Beteiligten haftet nach § 20 Abs. 3 ErbStG bis zur Auseinandersetzung der Nachlass als solcher. Diese Haftung gilt im Zweifel nicht nur für die Steuer der Erben, sondern auch für die Steuer anderer Erwerber, insbesondere Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte.[597] Die Haftung endet mit der (vollständigen) Auseina...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / b) Die Treuhandlösung

Rz. 138 Eine weitere Möglichkeit der Testamentsvollstreckung bei Einzelunternehmen stellt die sog. Treuhandlösung dar.[125] Dabei führt der Testamentsvollstrecker das Handelsgeschäft treuhänderisch und im eigenen Namen für die Erben fort[126] – er wird im Handelsregister eingetragen und tritt nach außen nicht als Testamentsvollstrecker, sondern als Inhaber auf. Es sind zwei ...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / II. Keine Befreiung durch den Erblasser

Rz. 125 Eine Befreiung von der Haftungsverpflichtung gemäß § 2219 BGB durch Anordnung des Erblassers in seiner letztwilligen Verfügung ist aber wegen des in § 2220 BGB statuierten Verbots nicht möglich. Ebenso wenig kann der Erblasser die Haftung des Testamentsvollstreckers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder in irgendeiner anderen Art und Weise beschränken.[104]mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 4. Steuerfreier Erwerb/Nachversteuerung Familienwohnheim

Rz. 199 Schulden und Lasten sind nicht abzugsfähig, sofern steuerfrei erworben wird nach § 10 Abs. 6 ErbStG. Rz. 200 § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG stehen unter dem Vorbehalt der Nachversteuerung, sofern der Erwerber innerhalb von zehn Jahren die Selbstnutzung aufgibt und dies nicht durch zwingende Gründe gerechtfertigt ist (Pflegebedürftigkeit; objektive Gründe, die eine e...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / VII. Neugründung und Umwandlung

Rz. 171 Die Neugründung eines einzelkaufmännischen Unternehmens oder einer Personen- bzw. Kapitalgesellschaft durch den Testamentsvollstrecker ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass dadurch keine über den Nachlass hinausgehenden Verpflichtungen für die Erben entstehen. Wegen des handelsrechtlichen Grundsatzes der unbeschränkten und – von den handelsrechtlichen Möglich...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / I. Allgemeines

Rz. 123 Gemäß § 2219 BGB haftet der Testamentsvollstrecker, soweit ihm Verschulden zur Last fällt, für den den Erben bzw. Vermächtnisnehmern aus einer Verletzung seiner Verpflichtungen entstehenden Schaden. Sind mehrere Testamentsvollstrecker bestellt, haften sie als Gesamtschuldner. § 2219 BGB ist im Verhältnis zwischen den Erben bzw. Vermächtnisnehmern und dem Testamentsvo...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / e) Umfang der Testamentsvollstreckung

Rz. 164 Auch bei der Testamentsvollstreckung an Kommanditbeteiligungen gelten die aus der Kernbereichstheorie resultierenden Beschränkungen,[158] so dass die Testamentsvollstreckung auf solche Maßnahmen beschränkt bleiben muss, die nicht den Bestand der Beteiligung als solche betreffen oder den Anspruch auf Beteiligung am laufenden Gewinn bzw. am Auseinandersetzungsguthaben ...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / Literaturtipps

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 5. Kreditinstitute

Rz. 88 Da im Rahmen der Testamentsvollstreckung unter anderem auch die Rechtsverhältnisse am Nachlass, d.h. die Rechtsverhältnisse der Erben untereinander sowie die Rechtsverhältnisse zwischen den Erben und den Nachlassgläubigern zu regulieren sind, stellt die Testamentsvollstreckung in aller Regel mehr als eine Tätigkeit rein wirtschaftlicher Art dar. Es handelt sich meist u...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 2. Berichtigungspflicht gemäß § 153 Abs. 1 S. 1, 2 AO

Rz. 181 Gemäß § 153 AO ist ein Steuerpflichtiger bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist verpflichtet, eine richtigstellende Anzeige vorzunehmen, wenn er nachträglich erkennt, dass eine von ihm oder für ihn abgegebene Erklärung unrichtig oder unvollständig ist und es dadurch zu einer Verkürzung von Steuern kommen kann oder bereits gekommen ist. Diese Verpflichtung trifft gemäß ...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / III. Haftungsvereinbarung zwischen Erben und Testamentsvollstrecker

Rz. 126 Möglich und aus der Sicht des Testamentsvollstreckers unbedingt zu empfehlen ist aber eine entsprechende Vereinbarung zwischen ihm und den Erben bzw. den Vermächtnisnehmern. Eine Möglichkeit, diese zum Abschluss einer solchen Vereinbarung mit dem Testamentsvollstrecker zu zwingen, besteht indes weder für ihn selbst noch für den Erblasser. Alle hierauf gerichteten Erb...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / 1. Zielsetzung und Durchführung der Pflichtteilsergänzung

Rz. 84 Als Ausdruck einer über den Tod hinausgehenden Fürsorgepflicht des Erblassers für seine nächsten Angehörigen soll durch das Pflichtteilsrecht eine gesetzlich normierte Mindestteilhabe am Vermögen des Erblassers gesichert werden. Wäre der geschützte Personenkreis auf den aktuellen Bestand des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls angewiesen, könnten derartige Pflichttei...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 1. Persönlich haftende Gesellschaftsanteile

Rz. 146 Im Bereich der stets durch persönliche Haftung gekennzeichneten Anteile an Gesellschaften bürgerlichen Rechts und offenen Handelsgesellschaften sowie Komplementäranteilen an Kommanditgesellschaften gelten hinsichtlich der Abwicklungstestamentsvollstreckung dieselben Grundsätze wie bei einzelkaufmännischen Unternehmen (vgl. Rdn 128 ff.). Anders stellt sich die Situati...mehr

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / B. Die Pflichten des Rechtsanwaltes/Steuerberaters

Rz. 15 Grundsätzlich ist der Rechtsanwalt bei der Erstellung und Beratung einer Verfügung von Todes wegen verpflichtet, den Mandanten durch eine umfassende Klärung und Aufklärung vor Schädigungen zu schützen.[23] Übernimmt der Anwalt den Auftrag, die Verfügung von Todes wegen zu formulieren, so muss er dies eindeutig und zweifelsfrei tun. Wie auch den Notar, trifft den Anwal...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 1. Allgemeines

Rz. 188 Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers ist im Regelfall ohne erbschaftsteuerliche Auswirkungen (vgl. u.a. § 25 in diesem Buch). Ein steuerpflichtiger Erwerb des Testamentsvollstreckers könnte nur angenommen werden, wenn testamentarisch ein Entgelt für seine Tätigkeit ausgesetzt worden ist, das erheblich über eine angemessene Vergütung für seine Testamentsvollst...mehr

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§ 23 Das Testament des Land... / 5. Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 14 Nachlassverbindlichkeiten, die auf einem Grundstück des landw. Betriebs dinglich gesichert sind, kann das Landwirtschaftsgericht auf Antrag mit Zustimmung des betreffenden Gläubigers aus dem Haftungsverband der Erbengemeinschaft herausnehmen und die alleinige Haftung des Zuweisungsempfängers bestimmen. Andere Nachlassverbindlichkeiten, die im Zeitpunkt des Eigentumser...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / A. Allgemeines

Rz. 1 Das deutsche Erbrecht ist geprägt durch die Testierfreiheit. Eine besondere Gestaltungsmöglichkeit, wie der Erblasser über seinen Tod hinaus noch besonders Einfluss auf die Verfügungen der Erben über seinen Nachlass nehmen kann, ist dabei die Testamentsvollstreckung. Neben dem Aspekt, dass dem Erben dabei weitestgehend jegliche Dispositionsverfügungen entzogen werden k...mehr

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§ 23 Das Testament des Land... / 6. Späterer Ausgleich für die weichenden Erben

Rz. 15 Die Abfindung für die weichenden Erben auf Ertragswertbasis und die Haftung für Verbindlichkeiten mit dem hoffreien Nachlass sind für die weichenden Miterben gravierende Nachteile, die nur gerechtfertigt sind, wenn der Hof auch tatsächlich weitergeführt wird. Deshalb bestimmt § 17 Abs. 1 S. 1 GrdstVG: Zitat "Zieht der Erwerber binnen fünfzehn Jahren nach dem Erwerb (§ 13...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / b) Einfache Nachfolgeklausel

Rz. 46 Die einfache Nachfolgeklausel führt zum Nachrücken sämtlicher Erben des verstorbenen Gesellschafters in dessen Gesellschafterstellung. Dies geschieht automatisch mit dem Erbfall, ohne dass hierzu weitere Maßnahmen erforderlich wären oder diese Rechtsfolge verhindert werden könnte. Sind mehrere Erben vorhanden, werden alle von ihnen Gesellschafter, und zwar jeweils ant...mehr

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§ 11 Die Vor- und Nacherben... / 4. Befreiung von ordnungsgemäßer Verwaltung und Rechnungslegung

Rz. 61 Nach der Vorschrift des § 2130 BGB kann vom Gebot ordnungsmäßiger Verwaltung und der damit verbundenen Rechnungslegungspflicht, ebenso von der Haftung gemäß § 2131 BGB befreit werden, mit der Folge, dass der insoweit befreite Vorerbe entsprechend der Regelung des § 2138 Abs. 1 BGB auch nur die bei ihm noch vorhandenen Erbschaftsgegenstände herauszugeben hat, dem Nache...mehr

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§ 11 Die Vor- und Nacherben... / V. Keine Befreiungsmöglichkeit

Rz. 65 Unter keinen Umständen ist allerdings eine Befreiung möglich von folgenden Bestimmungen: Nach der Vorschrift des § 2113 Abs. 2 BGB darf der Vorerbe keine unentgeltliche Verfügung über einen Erbschaftsgegenstand vornehmen, außer für den Fall, dass es sich um eine sittliche Pflicht handelt. Ebenfalls nicht möglich ist die Befreiung des Vorerben von der Verpflichtung zur A...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 2. Muster zu Nießbrauchsvermächtnissen

Rz. 140 Muster 14.30: Nießbrauchsvermächtnis zugunsten des Ehepartners – Vermächtnis betr. Haushaltsgegenstände Muster 14.30: Nießbrauchsvermächtnis zugunsten des Ehepartners – Vermächtnis betr. Haushaltsgegenstände Testament Ich, _________________________, geboren am _________________________ in _________________________, wohnhaft in _________________________, deutsche Staats...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / f) Aufstockung des Gesellschaftsanteils durch den Erbfall

Rz. 165 Soweit die Testamentsvollstreckung an einem Kommanditanteil zulässig ist, hat sie den gleichen Umfang wie in Fällen, die das Gesellschaftsrecht nicht berühren. Insbesondere ist der Testamentsvollstrecker nicht befugt, solche Verpflichtungen einzugehen, durch die eine über das Nachlassvermögen hinausgehende Haftung des Erben begründet wird.[160] Ansonsten bedarf er de...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / X. Das Untervermächtnis

Rz. 92 Das Untervermächtnis ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, wobei aber sowohl § 2147 BGB als auch § 2186 BGB von einer solchen Möglichkeit ausgehen.[134] Beschwert der Erblasser einen Vermächtnisnehmer seinerseits mit einem Vermächtnis, dann sollte er bedenken, dass er grundsätzlich mit der Erfüllung eines von ihm angeordneten Untervermächtnisses nur dann rechnen...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / I. Einzelunternehmen

Rz. 28 Der Grundsatz der Universalsukzession (§ 1922 BGB) gilt auch, wen sich im Nachlass ein Einzelunternehmen befindet. Dieses geht durch Erbfall auf den oder die Erben über. Das Unternehmen bildet einen Nachlassgegenstand (wie anderes Vermögen auch). Zum Nachlass zählen auch die dem Unternehmen zuzurechnenden Schulden (des Erblassers), für die der Erbe grundsätzlich haftet...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / II. Der Schuldner des Vermächtnisses

Rz. 15 Mit dem Vermächtnis beschwert ist grundsätzlich entweder der Erbe (auch der Vor- bzw. der Nacherbe) oder der Vermächtnisnehmer, Letzterer als Hauptvermächtnisnehmer. Andere Nachlassbeteiligte, insbesondere Pflichtteilsberechtigte, Auflagenbegünstigte und Erbeserben kommen als Beschwerte ebenso wenig in Betracht wie Empfänger lebzeitiger Zuwendungen des Erblassers.[21]...mehr

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§ 6 Pflichten des Beraters ... / VIII. Wirtschaftliche Folgen

Rz. 12 Grundsätzlich braucht der Notar über wirtschaftliche Auswirkungen einer Verfügung von Todes wegen nicht zu belehren. Dasselbe gilt für steuerrechtliche Auswirkungen.[20] Weil eine Belehrungspflicht über wirtschaftliche und steuerrechtliche Folgen grundsätzlich nicht besteht, muss die Belehrung in zivilrechtlicher Hinsicht so präzise und verständlich erfolgen, dass der...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / I. Allgemeines

Rz. 127 Einige Besonderheiten ergeben sich, wenn Gegenstand der Testamentsvollstreckung ein Nachlass ist, zu dem auch ein wirtschaftliches Unternehmen gehört. Gerade wenn durch den Erbfall ein Unternehmen auf den Erben oder eine Erbengemeinschaft übergeht, der der Erblasser eine umsichtige Führung des Geschäfts nicht zutraut, besteht ein großes Interesse, den Fortbestand des...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / C. Ehe- und Erbvertrag mit erb- und güterrechtlicher Rechtswahl

Rz. 53 Die am 16.8.2012 (vgl. Art. 84 EuErbVO) in Kraft getretene EuErbVO hat bekanntlich mit der Anknüpfung des Erbstatuts an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt zum Todeszeitpunkt und der damit einhergehenden Unterwerfung der Rechtsnachfolge von Todes wegen unter das Recht, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen Wohnsitz hatte, einen Paradigmenwechsel – glei...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 1. Allgemeines

Rz. 128 Wegen der Unvereinbarkeit der Haftungsgrundsätze des Handelsrechts und des Erbrechts (unbeschränkte Haftung des persönlich haftenden Kaufmannes bzw. Gesellschafters, §§ 22, 25, 27, 128, 130 HGB; beschränkte Erbenhaftung, §§ 1967, 1973 ff., 1980, 1990 BGB) wurde die Testamentsvollstreckung an einzelkaufmännischen Unternehmen und offenen Handelsgesellschaften zunächst ...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / II. Bestehende Rechtsunsicherheit als vermeintlicher Nachteil

Rz. 58 Trotz der Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen ist die für die Vermächtnislösung entscheidende Rechtsfrage bislang anscheinend nicht entschieden worden: Es besteht nämlich eine Konkurrenzsituation nach dem Ableben des Behinderten zwischen dem Kostenerstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers nach § 102 SGB XII und dem Anspruch des Nachvermächtnisnehmers auf Er...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / VII. Vermächtnis und Erbschaftsteuer

Rz. 35 Grundsätzlich bildet der Erwerb durch Vermächtnis einen eigenständigen Erwerb von Todes wegen, der als solcher nach § 3 Abs. 1 Nr. ErbStG der Erbschaftsteuer unterliegt. Steuerschuldner für diesen Erwerb ist (allein) der Vermächtnisnehmer.[40] Für den mit dem Vermächtnis Beschwerten (z.B. den oder die Erben oder auch ein anderer Vermächtnisnehmer) bildet die Vermächtn...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 2. Erklärungspflicht nach § 31 Abs. 5 ErbStG

Rz. 192 Der Testamentsvollstrecker ist nach § 31 Abs. 5 S. 1 ErbStG zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung verpflichtet.[202] Die Angaben in der Steuererklärung sind wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen vorzunehmen. Treten nach der Abgabe der Erklärung neue Erkenntnisse ein, so hat eine Berichtigung zu erfolgen nach § 153 AO.[203] Mit der Unterzeichnung der Steuer...mehr

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§ 15 Die Auflage / E. Beschwerung zu unterschiedlichen Quoten, Zweckauflage, Auflage mit Bedingung

Rz. 27 Wie bereits oben ausgeführt, kann mit einer Auflage nur ein Erbe oder ein Vermächtnisnehmer (oder auch mehrere aus den vorgenannten Gruppen) beschwert sein. Hat der Erblasser den Beschwerten nicht ausdrücklich benannt, gilt gemäß §§ 2192, 2147 BGB der Erbe als Beschwerter. Hat der Erblasser Vermächtnisse angeordnet, regeln §§ 2192, 2148 BGB, dass im Zweifel Erbe(n) un...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / G. Testamentsvollstrecker und Schiedsgerichtsbarkeit

Rz. 122 Einem der wesentlichen Zwecke der Anordnung einer Testamentsvollstreckung, nämlich der Vermeidung von Streitigkeiten unter den Erben, kann auch die Anordnung eines Schiedsgerichts (vgl. § 18 Rdn 1 ff.) sowie die Benennung eines Schiedsgutachters dienen. Tritt eine Schiedsgutachter-Anordnung neben die Anordnung der Testamentsvollstreckung, so kann der Testamentsvollst...mehr