Fachbeiträge & Kommentare zu Honorar

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.4 Rechtsanwaltskosten

Rz. 34 Der Betriebsrat kann einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen in einem Rechtsstreit betrauen, wenn er dies nach pflichtgemäßer, verständiger Würdigung aller Umstände für erforderlich halten durfte.[1] Dies ist bei der Durchführung von Beschlussverfahren in aller Regel der Fall. Nur in Ausnahmefällen kann etwas anderes gelten, wenn z. B. die Durchführun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbeaufwand: Betriebsausga... / 2.1 Bilanzierungsfähigkeit

Werbekosten führen nur in Ausnahmefällen zur Aktivierung eines Bilanzpostens, insbesondere dann, wenn infolge der Werbung ein bilanzierungsfähiges Wirtschaftsgut entsteht. Selbstverständlich führt häufige, erfolgreiche Werbung dadurch zu einem Wirtschaftsgut, dass der Betrieb oder dessen Angebot einer weiten Kundschaft bekannt wird. Dieser wirtschaftliche "Vorteil" ist jedoc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Auskunft: Funk... / 9.2.1 Rechtsanwalt

Für den Anwalt gilt über § 35 RVG wohl die Vorschrift des § 23 Nr. 10 StBVV. Da sich die Rahmengebühr (2/10 bis 10/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A, Anlage 1 zu StBVV) nach dem Gegenstandswert[1] richtet, muss der Anwalt vor Übernahme des Mandats darauf hinweisen (§ 49 b Abs. 5 BRAO; getrennt vom sonstigen Vertragstext, räumlich und drucktechnisch deutlich abgehoben).[2...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 3.2.7 Widerstreit mit dienstlichen Pflichten

Im öffentlichen Dienst hat der Arbeitgeber ein anerkennenswertes Interesse daran, dass die Nebentätigkeit eines Angestellten diesen nicht in einen Widerstreit mit seinen dienstlichen Pflichten bringt.[1] Berechtigte Interessen des Arbeitgebers können dann beeinträchtigt sein, wenn sich Nebentätigkeiten der Beschäftigten negativ auf die Wahrnehmung des Arbeitgebers in der Öff...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.14 Vorgaben für die Leistungsbewertung nach dem BEMA

Rz. 150 Eine grundlegende Überarbeitung sollte nach dem Willen des Gesetzgebers der Bewertungsmaßstab für die zahnärztlichen Leistungen bis zum 31.12.2001 bzw. spätestens bis 30.6.2002 erfolgen. Nach der Gesetzesbegründung basierte der BEMA in wesentlichen Teilen auf der Vereinbarung der Selbstverwaltung aus dem Jahre 1962, sodass eine Anpassung an neue wissenschaftliche Geg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.5 Zahnzusatzversorgung

Rz. 83 Abs. 1a enthält inhaltliche Festlegungen zur Durchführung der Zahnersatzversorgung, welche die KZBV und der GKV-Spitzenverband im BMV-Z zu vereinbaren haben. Die ab 2005 geltenden Änderungen beim Zahnersatz (vgl. Siebter Abschnitt mit den §§ 55 bis 59) führten zu Abs. 1a, der u. a. regelt, dass die Kosten für Zahnersatz, Zahnkronen und Suprakonstruktionen gegenüber de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.15 Bewertungsausschüsse

Rz. 156 Neu- und Weiterentwicklung der Bewertungsmaßstäbe für ärztliche bzw. zahnärztliche Leistungen obliegen den Bewertungsausschüssen nach Abs. 3. Sie werden von den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV und KZBV) und dem GKV-Spitzenverband gebildet. Zwar vermittelt der Text den Eindruck, als würde es nur um den Bewertungsausschuss für die ärztlichen Leistungen gehen,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.12 Leistungsbewertung nach dem EBM

Rz. 111 Der EBM (Stand 1.1.2016) ist in folgende Abschnitte gegliedert: I Allgemeine Bestimmungen II Arztgruppenübergreifende allgemeine Gebührenordnungspositionen III Arztgruppenspezifische Gebührenordnungspositionen IV Arztgruppenübergreifende spezielle Gebührenordnungspositionen V Kostenpauschalen VI Anhänge VII Ausschließlich im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Verso...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umzugskosten: Steuerliche A... / 3.4 Andere Auslagen

Maklerkosten Abziehbar sind die notwendigen ortsüblichen Wohnungsvermittlungsgebühren (Makler, Inserate, Telefon) für die Vermittlung einer Mietwohnung [1], auch bei erfolgloser Wohnungssuche. Bei Umzug in eine größere Mietwohnung soll eine Aufteilung der Maklerkosten in nicht abziehbare Lebenshaltungskosten und Werbungskosten geboten sein.[2] Nicht absetzbar sind die Maklerge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Prozesskosten

Prozesskosten sind Werbungskosten, wenn der Rechtsstreit durch Vorgänge veranlasst ist, die mit der Erzielung oder Erhaltung von Einnahmen zusammenhängen. Prozesskosten teilen als Folgekosten die einkommensteuerrechtliche Qualifikation derjenigen Aufwendungen, die Gegenstand des Prozesses sind.[1] Werbungskosten sind insbesondere die Kosten eines Arbeitsgerichtsprozesses, z....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tarifvertrag, Abschluss / 3.2 Gegnerfreiheit

Erforderlich ist weiterhin die Unabhängigkeit des Verbandes in seiner Gesamtstruktur vom jeweiligen sozialen Gegenspieler.[1] Die Unabhängigkeit vom sozialen Gegenspieler wird regelmäßig bei finanziellen Leistungen der Arbeitgeberseite an Gewerkschaften bzw. Gewerkschaftseinrichtungen berührt. In Betracht kommen insbesondere die Zahlung von Honoraren an die gewerkschaftliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil D: Vergütung und Kosten / 3 Allgemeine Gebührenfragen, Wahlverteidiger [Rdn 30]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Die Vertretung des Kläg... / D. Gestaltung der Rechtslage/Verbesserung der Prozesschancen

Rz. 56 In bestimmten Fällen kann durch zweckdienliches Vorgehen erreicht werden, dass die Voraussetzungen für die Geltendmachung einer (Neben-)Forderung geschaffen werden. Auch kann die Verbesserung der Beweislage für einen erfolgreichen Prozess eine wesentliche Rolle spielen. Nachteilige Kostenfolgen müssen durch gestalterische Maßnahmen ebenfalls verhindert werden. Rz. 57 E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil C: Außerordentliche un... / 16 Menschenrechtsbeschwerde, Kosten [Rdn 193]

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Berufung auf Geschäftsbeziehungen

... unter Berufung auf ... Rz. 21 [Autor/Stand] Berufung auf Geschäftsbeziehungen mit einem ausländischen Geschäftspartner. Der inländische Steuerpflichtige muss die Betriebsausgaben bzw. Schulden unter Berufung auf Geschäftsbeziehungen mit einem ausländischen Geschäftspartner geltend machen. Ob dem Merkmal des "Berufens" neben dem Merkmal des Beantragens (siehe Rz. 16 ff.) e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 7. Einkünfte im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen zum Steuerpflichtigen

..., die mit ihren Einkünften, ... Rz. 34 [Autor/Stand] Einkünfte. Während an sich § 16 nicht auf die Anwendung auf Ertragsteuern begrenzt ist, stellt die Vorschrift systemwidrig nur auf die unwesentliche Besteuerung von Einkünften des ausländischen Geschäftspartners ab, die im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen zu dem Steuerpflichtigen stehen. Da der Begriff "Einkünft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2024, Kosten eines w... / IV. Bedeutung für die Praxis

Das OLG Köln hält sich in seiner Entscheidung an die vom BGH für die Erstattungsfähigkeit von Privatgutachtenkosten aufgestellten Grundsätze. Da das OLG Köln wenige Anknüpfungstatsachen, etwa zum Inhalt des Privatgutachtens, zu den berechneten Stunden und zur Höhe des Stundensatzes, mitteilte, kann leider nicht überprüft werden, ob sich die Entscheidung im konkreten Einzelfa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Äußerer Preisvergleich

Rz. 737 [Autor/Stand] Allgemeines. Der äußere Preisvergleich stellt im Rahmen eines zwischenbetrieblichen Vergleichs auf den Liefer- und Leistungsverkehr zwischen unverbundenen Unternehmen, z.B. der gleichen Branche, ab. Der Unterschied zum inneren Preisvergleich besteht darin, dass am Zustandekommen des Vergleichsgeschäfts kein verbundenes Unternehmen beteiligt war. Der äuß...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Merkblätter

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Mit dem Übergang zum elektronischen Verfahren (> Elektronische Kommunikation) sind frühere Anleitungen wie die ‚Lohnsteuerfibel’ für > Arbeitnehmer oder für die > Steuererklärung zunehmend durch Informationen der FinVerw im > Internet (zB bei www.elster.de) ersetzt worden. Zum Steuerabzug bei beschränkter Steuerpflicht auf Lizenzen und Honora...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1.5 Betriebsausgaben

Rz. 42 Betriebsausgaben sind im deutschen Ertragsteuerrecht zur Ermittlung von Gewinneinkünften bzw. Gewerbeerträgen zu verorten und in § 4 Abs. 4 EStG legaldefiniert. Danach sind Betriebsausgaben die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Diese weite Definition wird eingeschränkt durch § 4 Abs. 5b, Abs. 6 und Abs. 9 EStG, die jeweils spezialgesetzlich anordnen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil D: Vergütung und Kosten / 2 Allgemeine Gebührenfragen, Besonderheiten Pflichtverteidiger [Rdn 4]

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Externe Nebenkosten (Erwerbskosten)

Rn. 165 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Unter den Anschaffungsnebenkosten sind alle anschaffungsbezogenen (keine Gemeinkosten) Aufwendungen zu erfassen, die neben dem eigentlichen Kaufpreis (Tauschwert) anfallen. Soweit sie extern anfallen, dienen sie der Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht. Die internen (innerbetrieblichen) Nebenkosten der Anschaffung dienen der Herst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil C: Außerordentliche un... / 19 Menschenrechtsbeschwerde, Prozesskostenhilfe [Rdn 233]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil C: Außerordentliche un... / 68 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Verhältnismäßigkeitsprinzip [Rdn 1082]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1083 Literaturhinweise: Graf/Jäger/Wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil C: Außerordentliche un... / 43 Nichtigkeitsklage, Kosten [Rdn 585]

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Gläubiger und Empfänger

... der Gläubiger ... Rz. 62 [Autor/Stand] Unter dem Begriff "Gläubiger" ist bei wörtlicher Auslegung die Person zu verstehen, die an einem Schuldverhältnis beteiligt ist und aus dem Schuldverhältnis Rechte herleitet. Kennzeichnend für die Gläubigerposition ist eine "Forderung"; das ist der schuldrechtliche Anspruch des Gläubigers, der sich gegen einen bestimmten Schuldner ri...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Model

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für die steuerliche Selbständigkeit (§ 15 EStG) oder Nichtselbständigkeit (§ 19 EStG) von Models/Fotomodellen/Mannequins/Aktmodels kommt es darauf an, ob die Beteiligten für die Dauer der Vorführungen die Eingliederung in den Betrieb vereinbart und durchgeführt haben oder ob die Beteiligten in Kenntnis aller Umstände eine von dem Betrieb unab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erhaltungsaufwand / 4 Gleichzeitige Durch­führung mehrerer ­Baumaßnahmen

Grundsätzlich ist jede Baumaßnahme für sich zu sehen und dahingehend zu unterscheiden, ob Erhaltungs- oder Herstellungsaufwendungen vorliegen. Danach sind die Erhaltungsaufwendungen und die nachträglichen Herstellungskosten – ggf. im Wege der Schätzung – aufzuteilen, und zwar auch dann, wenn sie einheitlich in Rechnung gestellt worden sind. Praxis-Beispiel Kostenaufteilung au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerberatungskosten / Zusammenfassung

Begriff Steuerberatungskosten sind sämtliche Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen dadurch entstehen, dass er zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten und Wahrung seiner steuerlichen Rechte fremde Hilfe in Anspruch nimmt. Der Begriff der Steuerberatungskosten ist weit auszulegen. Er umfasst u. a. sämtliche Honorare für die Beratung in steuerrechtlichen Angelegenheiten...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung des Arbeitslohn... / 2.3.1 Veranlassung durch das Dienstverhältnis

Der Vorteil muss durch das individuelle Dienstverhältnis des Arbeitnehmers veranlasst sein.[1] Das auf Einkünfteerzielung ausgerichtete Dienstverhältnis muss das "auslösende Moment" für die dem Arbeitnehmer zufließenden Bezüge sein. Besteht ein arbeitsrechtlicher Anspruch auf eine Zuwendung, ist deren Veranlassung durch das individuelle Dienstverhältnis regelmäßig gegeben. D...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kostenweiterbelastung und A... / 2.2 Durchlaufende Posten

Beträge, die der Unternehmer hingegen für Rechnung eines anderen vereinnahmt oder verausgabt (durchlaufende Posten), gehören nicht zum Entgelt.[1] Zivilrechtlich handelt es sich in solchen Fällen überwiegend um Zahlungen auf fremde Schuld.[2] Entscheidend ist, dass der Unternehmer auf eine Verpflichtung leistet, die zumindest auch einen Dritten (z. B. seinen Kunden), dem er ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Kosten / 3 Kosten des Einigungsstellenverfahrens

Für die Bildung einer Einigungsstelle nach § 100 ArbGG fehlt grundsätzlich das Rechtsschutzinteresse, wenn die Betriebsparteien in einer beteiligungspflichtigen Angelegenheit nicht den nach § 74 Abs. 1 Satz 2 BetrVG vorgesehenen Versuch einer gütlichen Einigung unternommen, sondern sofort die Einigungsstelle angerufen haben.[1] Die Kosten des vergeblichen Einsetzungsverfahre...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Kosten / 2 Kosten der Betriebsratstätigkeit

Die Kosten der Betriebsratstätigkeit sind in der Regel nur bei konkretem Nachweis zu zahlen. Mit einer Kostenpauschale kann nur operiert werden, wenn es sich um Fälle handelt, bei denen eine Pauschalierung typisch ist. Der Pauschale müssen allgemeine Erfahrungssätze zugrunde gelegt werden können, nach denen bestimmte Beträge den tatsächlichen Aufwendungen entsprechen und dah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2024, Vereinbartes Honorar ist keine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV

Nr. 2300, Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV RVG, § 15a Abs. 3 RVG Leitsatz Ein vereinbartes Honorar ist keine Geschäftsgebühr i.S.v. Nrn. 2300 ff. VV. Deshalb scheidet im Falle einer wirksamen Honorarvereinbarung die Anrechnung einer (fiktiven) Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV aus. Bei Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich kommt nach Treu und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Honorar und Geldwäsche

a) Honorar Rz. 676 [Autor/Stand] Die Frage der Honorierung wird regelmäßig ebenfalls Gegenstand des ersten Gesprächs sein, zumal sich die Frage nach einer Honorierung als Pflichtverteidiger (Rz. 31 ff.) nur ausnahmsweise und dann regelmäßig erst zu einem späteren Zeitpunkt stellen wird. Im Falle eines Präventivmandats wird man zu schnellem Handeln genötigt, so dass man auch s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Honorar

Rz. 676 [Autor/Stand] Die Frage der Honorierung wird regelmäßig ebenfalls Gegenstand des ersten Gesprächs sein, zumal sich die Frage nach einer Honorierung als Pflichtverteidiger (Rz. 31 ff.) nur ausnahmsweise und dann regelmäßig erst zu einem späteren Zeitpunkt stellen wird. Im Falle eines Präventivmandats wird man zu schnellem Handeln genötigt, so dass man auch schnell auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2024, Vereinbartes H... / Leitsatz

Ein vereinbartes Honorar ist keine Geschäftsgebühr i.S.v. Nrn. 2300 ff. VV. Deshalb scheidet im Falle einer wirksamen Honorarvereinbarung die Anrechnung einer (fiktiven) Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV aus. Bei Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich kommt nach Treu und Glauben eine Anrechnung des vereinbarten Honorars in Höhe einer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2024, Vereinbartes H... / II. Anrechnung der Geschäftsgebühr

1. Gesetzliche Regelung Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr nach Teil 2 VV entsteht, wird diese Gebühr gem. Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV zur Hälfte, höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75 auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet. Gem. § 15a Abs. 3 RVG kann sich ein Dritter auf diese Anrechnung nur berufen, soweit er den Anspruch auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2024, Vereinbartes H... / I. Sachverhalt

In dem vor dem LG Hamburg geführten Rechtsstreit hatten die Parteien einen außergerichtlichen Vergleich mit Kostenübernahmeerklärung der Beklagten geschlossen und den Rechtsstreit im Hinblick hierauf übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt. Das LG Hamburg hat in seinem Kostenbeschluss dementsprechend die Kosten des Rechtsstreits den Beklagten auferlegt. Im Kos...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 08/2024, Vereinbartes H... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Keine Anrechnung einer vereinbarten Vergütung Die Entscheidung des OLG Hamburg ist zutreffend. Die Anrechnungsregelung in Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV spricht nämlich davon, dass eine Geschäftsgebühr entsteht. Eine gesetzliche Regelung, die die – teilweise – Anrechnung einer vereinbarten Vergütung für die vorprozessuale Tätigkeit anordnet, existiert im RVG hingegen nicht. Dami...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Begrenzung des Tatbestands (Vorsatz)

Rz. 706 [Autor/Stand] Es würde hier den Rahmen sprengen, alle Einzelheiten des Tatbestandes der Geldwäsche (§ 261 StGB) zu beleuchten, vgl. daher ergänzend § 370 Rz. 1192 ff. Im Folgenden werden deshalb lediglich die wesentlichen Probleme aufgezeigt, die für den Steuerstrafverteidiger bei der Entgegennahme von Honorar von Bedeutung sind. Zentral ist dabei die verfassungsgeri...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Keine Vergütungsvereinbarung.

Rn 4 Wird in einem Werkvertrag eine Vergütungsvereinbarung getroffen oder ist die Vergütung aus dem Vertrag bestimmbar, findet § 632 keine Anwendung (so beim Einheitspreisvertrag oder bei Vereinbarung eines Stundenlohns – BGH NJW 02, 1107; BGHZ 132, 229). Der Besteller schuldet dann die vereinbarte Vergütung. Eine Vergütung ist nicht vereinbart, wenn die Vertragsparteien die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der BE

Rn. 1615 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Abfall s "Altgold" Abfindung Abfindungen sind als BE zu erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Empfänger der Abfindung. Sie müssen insoweit beim Empfänger betrieblich veranlasst sein. Auf die Verhältnisse des Zahlenden kommt es nicht an. Als Hilfsgeschäfte sind die Abfindungen zu berücksichtigen....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Geschäftsbesorgung.

Rn 5 Wird ein Honorar (nicht nur eine Auslagenpauschale) vereinbart, liegt der Bestellung eine Geschäftsbesorgung (§§ 675 ff BGB, 611 ff BGB) zu Grunde. Vertragspartner eines Vertrags – wird er geschlossen – ist die GdW.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Herrühren des Tatobjekts

Rz. 721 [Autor/Stand] Aus der Vortat muss das Tatobjekt herrühren. Als Tatobjekte kommen jegliche "Gegenstände" mit Vermögenswert in Betracht. Also nicht nur Geld, Grundstücke, Edelmetalle/Steine, Wertpapiere, sondern bspw. auch Forderungen, insbesondere Bankguthaben/Giralgeld[2] usw. Rz. 722 [Autor/Stand] Diese Gegenstände müssen auch aus der Vortat "herrühren". Herrühren se...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Geldwäsche durch Honorarannahme

aa) Begrenzung des Tatbestands (Vorsatz) Rz. 706 [Autor/Stand] Es würde hier den Rahmen sprengen, alle Einzelheiten des Tatbestandes der Geldwäsche (§ 261 StGB) zu beleuchten, vgl. daher ergänzend § 370 Rz. 1192 ff. Im Folgenden werden deshalb lediglich die wesentlichen Probleme aufgezeigt, die für den Steuerstrafverteidiger bei der Entgegennahme von Honorar von Bedeutung sin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Tätige Reue und Bruch des Anwaltsgeheimnisses

Rz. 731 [Autor/Stand] § 261 Abs. 8 StGB sieht einen neben § 46b StGB anwendbaren und über diesen hinausgehenden Strafaufhebungsgrund für den Fall der sog. "tätigen Reue" vor. Dem Geldwäscher wird ein Ausweg aus seiner strafbaren Tat geboten, weil er neben der Selbstbezichtigung auch zur Sicherstellung der inkriminierten Gegenstände und damit regelmäßig auch zur Aufklärung de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 50 Die GdW schuldet die vereinbarte Vergütung. Fehlt eine Bestimmung zur Höhe, kann der Verw nach § 612 BGB ein marktübliches Honorar verlangen (KG ZMR 04, 460; BayObLG FGPrax 97, 136), sofern eine Vergütung nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Unentgeltlichkeit kommt ggf bei der Verwaltung kleinerer WE-Anlagen in Betracht; dann gelten §§ 662 ff BGB. Ggf steht dem Verw ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Zusammensetzung (Struktur).

Rn 51 Der Verw hat die Wahl, ob er einen Vertrag mit einer Pauschalvergütung anbietet oder einen Vertrag mit einer in Teilentgelte aufgespaltenen Vergütung (BGH ZMR 20, 206 Rz 34). Der Verw darf außerdem einen Vertrag anbieten, bei dem sich das Honorar wie bei einem Baukasten aus Vergütungsansätzen für einzelne Leistungen zusammensetzt (BGH ZMR 20, 206 Rz 34). In der Praxis ...mehr