Fachbeiträge & Kommentare zu IAS

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Konzernabschlusspolitik nac... / 1 Grundlagen der Konzernabschlusspolitik

Rz. 1 Ungeachtet der wirtschaftlichen und rechtlichen Selbstständigkeit der einzelnen Konzernunternehmen wird der Konzern sowohl nach HGB [1] als auch nach den IFRS[2] als eine Unternehmenseinheit betrachtet (sogenannte "Einheitstheorie"), wobei die einzelnen Konzernunternehmen den Rang von unselbständigen Betriebsabteilungen bekommen. Demnach ist der Konzernabschluss quasi e...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.7 Latente Steuern

Rz. 41 Konzernbilanzpolitische Spielräume ergeben sich vor allem aus der Bestimmung des Steuersatzes, der Höhe der einbezogenen Verlustvorträge und der Möglichkeit der Verrechnung der latenten Steuern nach § 306 HGB mit denen nach § 274 HGB (§ 306 Satz 3 HGB). Über diese Verrechnung lebt das Aktivierungswahlrecht aus dem Einzelabschluss im Konzernabschluss für diese Sachverh...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2 Immaterielle Vermögensgegenstände (Abs. 2 A. I.)

Rz. 22 Für den Begriff "immaterieller Vermögensgegenstand" existiert keine einheitliche bzw. konkrete Definition.[1] Die Definition wird jeweils zweckgerichtet betrachtet. Als ein zweckentsprechendes Abgrenzungskriterium immaterieller Güter dient vielfach das Vorhandensein bzw. Nicht-Vorhandensein einer physischen Substanz. Immaterielle Güter umfassen alle Güter, die nicht m...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.8 Quotenkonsolidierung und Equity-Methode

Rz. 43 HGB Gemeinschaftsunternehmen können quotal oder nach der Equity-Methode bilanziert werden (§ 310 Abs. 1 HGB). Bei quotaler Einbeziehung sind durch den Verweis in § 310 Abs. 2 HGB auf die Vollkonsolidierung grundsätzlich die gleichen konzernbilanzpolitischen Spielräume gegeben wie bei Tochterunternehmen. Durch die anteilige Einbeziehung aller Aktiva und Passiva ergibt s...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.4.1 Konzernabschlussstichtag

Rz. 46 HGB Der Stichtag für den Konzernabschluss wird seit Einführung des TransPuG durch den Stichtag des Einzelabschlusses des Mutterunternehmens bestimmt (§ 299 Abs. 1 HGB). Liegt der Abschlussstichtag eines in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmens um nicht mehr als 3 Monate vor dem Stichtag des Konzernabschlusses, so besteht ein Wahlrecht zur Aufstellung eines Zwi...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.2.2 Währungsumrechnung

Rz. 19 Während nach § 308a HGB eine klare Vorgabe zur Umrechnung von in Fremdwährung aufgestellten Abschlüssen ausländischer Konzernunternehmen vorliegt,[1] fordern die IFRS die Einteilung der umzurechnenden Tochterunternehmen nach IAS 21 in 2 unterschiedliche Kategorien. Aus der Zuordnung folgt dann eine unterschiedliche Umrechnungsmethode mit jeweils anderer Behandlung der...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.7 Passive latente Steuern (Abs. 3 E.)

Rz. 166 Analog zu den aktiven latenten Steuern (Rz 100) sind passive latente Steuern nach § 266 Abs. 3 Buchst. E HGB auch auf der Passivseite der Bilanz gesondert auszuweisen. Mittelgroße und große KapG und KapCoGes sind verpflichtet, eine Steuerabgrenzung nach § 274 HGB vorzunehmen und im Fall eines Passivüberhangs passive latente Steuern anzusetzen. Zur Bilanzierung von la...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.5 Zwischenergebniseliminierung

Rz. 37 Ebenso wie bei der Schuldenkonsolidierung kann gem. § 304 Abs. 2 HGB auf eine Zwischenergebniseliminierung verzichtet werden, wenn diese von untergeordneter Bedeutung ist. Wird eine Zwischenergebniseliminierung durchgeführt, gibt es ein Wahlrecht, die im Konzern hergestellten Vermögensgegenstände mit einem Wert zwischen dem Konzernhöchstwert und dem Konzernmindestwert ...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.3.4 Pooling-of-Interest-Methode

Rz. 31 Bei der in § 302 HGB a. F. unter bestimmten Bedingungen alternativ zur Erwerbsmethode ("purchase method") bis zum Geschäftsjahr 2009 erlaubten Interessenzusammenführungsmethode ("Pooling-of-Interests"-Methode) war der entstehende Unterschiedsbetrag mit den Rücklagen zu verrechnen; es wurde kein Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Dadurch wurde die Struktur der Kon...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.3.1 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken (Abs. 2 A. II. 1.)

Rz. 38 Unter diesem Posten wird das gesamte Grundvermögen des Unt ausgewiesen, sofern es dem dauernden Geschäftsbetrieb dienen soll. Auch im Falle der gewerblichen Grundstücksvermietung zählen Grundstücke zum AV.[1] Der Gesetzgeber schreibt keinen gesonderten Ausweis in Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten vor. Dieser undifferenzierte Ausweis wird in der Literat...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Rechnungsabgrenzung nach HG... / 1.4 Aufgaben der Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 13 Der Anwendungsbereich liegt hauptsächlich auf dem Gebiet solcher gegenseitiger Verträge, bei denen Leistung und Gegenleistung ihrer Natur nach zeitbezogen sind, zeitlich jedoch auseinanderfallen. Das Ziel der Rechnungsabgrenzungsposten ist es in diesen Fällen, die Vorleistung des einen Vertragspartners in das Jahr zu transferieren, in dem die nach dem Vertrag geschuld...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.4 Grundlagen der Steuerlatenzen

Rz. 13 Es existieren zwei Konzepte der Abbildung von Steuerlatenzen: das (ältere) Timing-Konzept und das (jüngere) Temporary-Konzept, die sich beide auf die US-amerikanische Bilanzierungspraxis zurückführen lassen. Zur methodischen Umsetzung stehen die Abgrenzungsmethode und die Verbindlichkeitenmethode zur Verfügung. Rz. 14 Das in § 274 HGB angewandte Timing-Konzept ist GuV-o...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2.1 Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte (Abs. 2 A. I. 1.)

Rz. 25 Eine Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens kommt erst in Betracht, wenn die VG-Eigenschaften des selbst geschaffenen immateriellen VG des AV bejaht werden können.[1] In diesem Zusammenhang bestimmt DRS 24.45[2] – vergleichbar zu IAS 38 –, dass ein in der Entstehung befindliches immaterielles Gut des AV aktiviert we...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Aktivierungswahlrecht und Passivierungspflicht

Rz. 25 Das Temporary-Konzept und die daraus abgeleitete Verbindlichkeitsmethode liegen den Regelungen von § 274 HGB zugrunde. Im Gegensatz zu den international verbreiteten Regelungen (IAS 12) sieht § 274 HGB jedoch für einen Aktivüberhang an latenten Steuern lediglich ein Aktivierungswahlrecht vor. Für einen Passivüberhang latenter Steuern besteht eine Passivierungspflicht....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Unsaldierter Ausweis (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 43 Ein unsaldierter Ausweis eröffnet dem Bilanzleser einen besseren Einblick in die Vermögenslage der Ges. als die Anwendung der Gesamtdifferenzenbetrachtung, da es sich um die transparenteste und umfassendste Abbildung von Steuerlatenzen handelt. Dies ist auch die nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften verwendete Ausweismethode,[1] sodass der unsaldierte Ausw...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Anforderungen an aktive latente Steuern

Rz. 110 Die Unsicherheit bzgl. der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern hat den Gesetzgeber bewogen, lediglich ein Aktivierungswahlrecht für den Aktivüberhang vorzusehen. Insb. bei der Aktivierung von Vorteilen aus steuerlichen Verlustvorträgen zeigen die Erfahrungen aus den IFRS, dass bei der Bilanzierung häufig Fehler auftreten und der Nachweis der Wahrscheinlichkeit zu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.3 Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme

Rz. 43 Eine Rückstellung ist dann zu bilden, wenn der Bilanzierende ernsthaft mit der Inanspruchnahme rechnen muss.[1] Diese Voraussetzung findet sich zwar nicht im Gesetzestext von § 249 HGB, ist aber in Literatur und Praxis unstrittig. Die Unsicherheit bzgl. der Rückstellungsbildung kann bezogen werden auf die Wahrscheinlichkeit über das Be- oder Entstehen einer Verbindlich...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.3.2 Behandlung des Firmenwerts und des passivischen Unterschiedsbetrags

Rz. 27 Möglichkeiten zur Beeinflussung der Vermögens- und Eigenkapitalstruktur sowie der Ertragslage ergeben sich seit dem BilMoG nach HGB über die zuvor dargestellte Kaufpreisallokation hinaus nur noch daraus, dass für den Geschäfts- oder Firmenwert eine Nutzungsdauer geschätzt werden muss. Altfälle, die nach § 309 Abs. 1 Satz 3 HGB a. F. offen mit den Gewinnrücklagen verre...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.2 Mindestbesteuerung und andere steuerliche Restriktionen

Rz. 52 Bei der bilanziellen Berücksichtigung von Vorteilen aus steuerlichen Verlustvorträgen sind bestehende steuerliche Restriktionen in der Nutzung dieser steuerlichen Verlustvorträge zu berücksichtigen. Dies gilt sowohl im Fall der Aktivierung von Vorteilen aus steuerlichen Verlustvorträgen als auch im Fall der Saldierung mit passiven Steuerlatenzen im Zug der Gesamtdiffe...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 2.3 Bestandteile des IFRS-Konzernabschlusses

Rz. 11 Da der Konzernabschluss ein vollständiger IFRS-Abschluss sein muss, besteht dieser nach IAS 1.10/IFRS 18.10, im Wesentlichen vergleichbar mit den Anforderungen nach HGB, aus: einer Bilanz zum Abschlussstichtag (IAS 1.54 ff.); einer Gesamtergebnisrechnung[1] für die Periode (IAS 1.81 ff.); einer Eigenkapitalveränderungsrechnung[2] für die Periode (IAS 1.106 ff.); einer Kap...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 5.1 Grundsachverhalte

Rz. 55 Die Umrechnung der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Fremdwährungsabschlüsse hat nach IAS 21 [1] bzw. für den Fall, dass das einzubeziehende Tochterunternehmen einen Abschluss in einer Hochinflationswährung erstellt, nach IAS 29 zu erfolgen. Eine Hochinflation wird nach IAS 29.3 nur über Indikatoren beschrieben. Demnach ist die Notwendigkeit einer Anpassung des ...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 5.2 Anwendungsbeispiel

Rz. 56 Jahresabschlüsse der stark abhängigen Tochterunternehmen werden in dem Konzept der funktionalen Währung nach der Zeitbezugsmethode umgerechnet. Die unterstellte sofortige Umrechnung der von der ausländischen Tochter durchgeführten Geschäftsvorfälle in die Konzernwährung bedingt einen enormen buchhalterischen Aufwand, da zum einen in Landeswährung und zum anderen in Ko...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 1 Grundsachverhalte

Rz. 1 Die Konzernbilanzierung nach IFRS[1] ist für deutsche kapitalmarktorientierte Unternehmen nur relevant, wenn eine Pflicht zur Konzernbilanzierung nach dem HGB besteht.[2] Erst wenn diese nach § 290 HGB vorliegt, kann die IAS-Verordnung und damit § 315e HGB Wirkung entfalten. Für die freiwillige Anwendung der IFRS in einem den HGB-Konzernabschluss ersetzenden Konzernabs...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 4.1 Vereinheitlichung von Ansatz und Bewertung sowie Ausweis

Rz. 50 Generell gelten mangels grundsätzlicher Unterteilung in Einzel- und Konzernabschluss in den IFRS für Ansatz und Bewertung im Konzernabschluss die Bilanzierungsvorschriften der allgemeinen IFRS. IFRS 10.B87 fordert darüber hinaus, dass wenn in den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen für gleichartige Geschäftsvorfälle und Ereignisse unter ähnlichen Umständen andere...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 4 Aufbereitung der relevanten Einzelabschlüsse

Rz. 49 Nach der Entscheidung, welche Unternehmen in welcher Form in den Konzernabschluss einbezogen werden sollen, und vor Beginn der eigentlichen Konsolidierungsmaßnahmen müssen die Einzelabschlüsse der einzubeziehenden Unternehmen (Handelsbilanzen I) auch nach IFRS nach konzerneinheitlichen Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften umgeformt werden, weil ein Konzernabsc...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 3.2 Gemeinschaftsunternehmen nach IFRS

Rz. 40a Mit der Überarbeitung der Konsolidierungsregeln wurden auch für Gemeinschaftsunternehmen Änderungen zur bisherigen Handhabung vorgenommen. Konkret ersetzt IFRS 11 den IAS 31 für Konzernabschlüsse in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1.1.2014 beginnen. Die Überarbeitung erfolgte in Anlehnung an die entsprechenden US-GAAP-Regelungen. Folglich kommt es zu einer neue...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 2.2 Grundsätze des IFRS-Konzernabschlusses

Rz. 9 Die IFRS differenzieren grundsätzlich nicht zwischen Einzel- und Konzernabschluss. Daher sind bei der Aufstellung des Konzernabschlusses alle für die Abbildung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Cashflows des Konzerns nötigen Informationen grundsätzlich nach den in den IFRS, IAS, Interpretationen oder im Rahmenkonzept geregelten Sachverhalten zu bilanziere...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 3.1.5 Einbeziehungswahlrechte

Rz. 36 Einbeziehungswahlrechte analog zu § 296 Abs. 1 HGB kennt IFRS 10 nicht. Liegt keine Beherrschung vor oder ist die Beherrschungsmöglichkeit eingeschränkt, besteht ein Konsolidierungsverbot bzw. liegt gar kein zu konsolidierendes Tochterunternehmen vor. Rz. 37 Zeitverzögerungen oder hohe Kosten der Datenbeschaffung sind nach den IFRS nur dann ein Grund für einen Ausschlu...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 2.1 Aufgabe des IFRS-Konzernabschlusses

Rz. 7 IFRS 10Anhang A definiert den Konzernabschluss als Abschluss eines Konzerns, in welchem die Vermögenswerte, die Schulden, das Eigenkapital, die Erträge, Aufwendungen und Zahlungsströme des Mutterunternehmens und seiner Tochterunternehmen so dargestellt werden, als gehörten sie zu einer einzigen wirtschaftlichen Einheit. Damit kompensiert er wie auch im HGB zahlreiche M...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 3.1.2 Beherrschungsmöglichkeit

Rz. 19 Zentral ist bei der Identifikation eines Tochterunternehmens die Konkretisierung der Beherrschung (Control-Konzept), die nach IFRS 10 zu erfolgen hat und für die Bestimmung des Konsolidierungskreises von entscheidender Bedeutung ist. Die Regelung fasst das Konzept für Tochterunternehmen und das spezielle Konzept für Zweckgesellschaften aus dem alten SIC 12 zusammen, w...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 3.3 Assoziierte Unternehmen nach IFRS

Rz. 45 Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei dem der Eigentümer über maßgeblichen Einfluss verfügt. Ein maßgeblicher Einfluss wird in IAS 28.3 definiert als die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, wobei dies abzugrenzen ist von der Beherrschung oder der gemeinschaftlichen Führung der En...mehr

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Konzernabschlussanalyse nac... / 5 Die quantitative Konzernabschlussanalyse

Rz. 22 Bevor näher auf die Konzernabschlussanalyse eingegangen wird, werden zunächst die wesentlichen bilanzpolitischen Möglichkeiten bei der Konzernabschlusserstellung mit Fokus auf Konsolidierungsmaßnahmen dargestellt, da diese eine wesentliche Auswirkung auf Positionen in der Konzern-Bilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und damit auf die Bildung von Kennzahlen h...mehr

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Konzernabschlussanalyse nac... / 5.2.2 Dynamische Liquiditätsanalyse

Rz. 48 Während bei der statischen Liquiditätsanalyse die Vermögens- und Kapitalstruktur am Bilanzstichtag analysiert wird, wird bei der dynamischen Liquiditätsanalyse versucht, aus den Zahlungsströmen der Vergangenheit eine Prognose auf Zahlungsströme in der Zukunft herzuleiten. Hierbei wird, wie in Abb. 1 dargestellt, die Cashflow-Analyse eingesetzt. Die Praxis benutzt den ...mehr

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Konzernabschlussanalyse nac... / 4.4 Aufbereitung der Konzern-Kapitalflussrechnung

Rz. 21 Bezüglich der Aufbereitung der Konzern-Kapitalflussrechnung betreffend der Zahlungsströme aus Zinsen, Dividenden und Ertragsteuern zu den Tätigkeitsbereichen nach DRS 21 und IAS 7 wird auf "Kapitalflussrechnung", Rz. 59 ff. verwiesen. Wesentliche konzernspezifische Besonderheiten bestehen nicht, allerdings ist mit IFRS 18 bereits eine Überarbeitung vom IASB vorgelegt ...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 4 Verletzung internationaler Bilanzierungsstandards und ihre Folgen

Rz. 282 Internationale Rechnungslegungsstandards (EU-angenommene IAS/IFRS) kommen – außer für den optionalen Informations-Einzeljahresabschluss gemäß § 325 Abs. 2a HGB – obligatorisch nur für den Konzernabschluss kapitalmarktorientierter Konzernmutterunternehmen in Betracht. Für andere Konzernmutterunternehmen kommt es zu einer Befreiung von der Verpflichtung zu HGB-Konzerna...mehr

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Konzernabschlussanalyse nac... / 4.1 Auflistung wichtiger Eckdaten

Rz. 15 Bevor mit der Konzernabschlussanalyse begonnen wird, sollten die wichtigsten Eckdaten in einer Checkliste erfasst werden, um sich einen ersten Eindruck von dem zu analysierenden Konzern zu verschaffen. Diese Checkliste könnte z. B. folgende Punkte umfassen:[1]mehr

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XBRL (eXtensible Business R... / 2.5 IFRS-Taxonomy des IASB

Rz. 40 Einer der Hauptgründe für die Erstellung von Abschlüssen in Übereinstimmung mit den IFRS ist es, grenzüberschreitende Investitionen zu erleichtern, wobei die Abschlüsse Investoren überall zur Verfügung stehen sollen. Um den Zugriff auf Daten zu optimieren, das Enforcement von IFRS-Abschlüssen zu verbessern und die Suchkosten zu verringern, unterstützt das IASB – wie v...mehr

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Konzernabschlussanalyse nac... / 8 Schlussbetrachtung

Rz. 52 Mit der Erstellung des Konzernabschlusses geht eine Vielzahl abschlusspolitischer Gestaltungsmöglichkeiten einher. Da es das Ziel eines Abschlusserstellers ist, die Analysemuster des Analysten möglichst zu antizipieren, und der Analyst wiederum versucht, durch geeignete Maßnahmen die abschlusspolitischen Aktivitäten des Abschlusserstellers aufzudecken, stehen Abschlus...mehr

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XBRL (eXtensible Business R... / 5 Kritische Würdigung

Rz. 61 Sobald eine standard-/normspezifische Taxonomie respektive ein korrespondierendes Update – ggf. unter Berücksichtigung von branchen-/bereichsindividuellen Spezifika – zur Verfügung steht, wird eine zeitnahe Erstellung, Prüfung und Verbreitung von Geschäftsberichten und/oder anderen (Finanz-)Informationen, ermöglicht. Eine standardisierte Erstellung und Berichterstattu...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 2 International Accounting Standards Board

2.1 Grundlegendes Rz. 2 Der IASB ist unter dem Dach der IFRS-Stiftung parallel zu dem International Sustainability Standards Board (ISSB) eine unabhängige privatrechtliche Organisation mit dem Ziel der Harmonisierung der Rechnungslegungsgrundsätze, das durch die Umstrukturierung der Gesamtorganisation IASC (International Accounting Standards Committee) im Jahr 2001 mit der Er...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 5.3.1 Anschaffungskosten (cost of purchase)

Rz. 46 Während das Conceptual Framework 2010 lediglich einzelne anwendbare Bewertungsmaßstäbe aufzählte, unterscheidet das Conceptual Framework 2018 zwischen der Kategorie der historischen Kosten und der Kategorie der Zeitwerte. Weiterhin besteht kein einheitlicher Bewertungsmaßstab für bestimmte Gruppen von Vermögenswerten bzw. Schulden. Allerdings sind die in CF 6.43 aufge...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 6.3 Sachanlagen (property, plant and equipment)

Rz. 74 Als Sachanlagen sind solche materiellen Vermögenswerte zu bezeichnen, die ein Unternehmen zur Herstellung oder Lieferung von Gütern oder Dienstleistungen, zur Vermietung an Dritte oder zu Verwaltungszwecken besitzt. Zusätzlich müssen diese Vermögenswerte länger als eine Periode genutzt werden.[1] Bei der Frage des Ansatzes spielt das rechtliche Eigentum an dem Vermöge...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 1 Einleitung

Rz. 1 Die International Financial Reporting Standards (IFRS), bis 2001 nur als International Accounting Standards (IAS) bezeichnet, gewinnen mit dem gegenüber dem HGB einzigen Zweck der Versorgung von Investoren und Gläubigern mit entscheidungsnützlichen Informationen über das abgebildete Unternehmen seit den 1990er Jahren in Deutschland zunehmend an Bedeutung.[1] Die IFRS w...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 2.1 Grundlegendes

Rz. 2 Der IASB ist unter dem Dach der IFRS-Stiftung parallel zu dem International Sustainability Standards Board (ISSB) eine unabhängige privatrechtliche Organisation mit dem Ziel der Harmonisierung der Rechnungslegungsgrundsätze, das durch die Umstrukturierung der Gesamtorganisation IASC (International Accounting Standards Committee) im Jahr 2001 mit der Erarbeitung und Ver...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 5.2.1.1 Gliederung

Rz. 29 Die Vorschriften des IASB enthalten keine verbindlichen und rechtsformspezifischen Gliederungsvorschriften für die Bilanz, wie sie aus § 266 HGB und § 330 HGB bekannt sind. Es werden lediglich Mindestanforderungen an die Gliederung der Bilanz gerichtet. So soll die Darstellung dazu geeignet sein, das Verständnis der Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens zu vermit...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 8 Anhang (notes)

Rz. 115 Der Anhang[1] enthält als weiteren Pflichtbestandteil des Abschlusses zusätzliche Informationen zu den Bilanzierungsgrundsätzen und einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (IAS 1/IFRS 18.113 ff.). Im Anhang werden bspw. Hinweise auf Risiken, die das Unternehmen bedrohen, erläutert. Darüber hinaus werden nicht bilanzierte Posten dargestellt. Die um...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 7.2.1 Rückstellungen (provision)

Rz. 104 Eine Rückstellung ist eine Schuld, die hinsichtlich Fälligkeit oder Höhe ungewiss ist.[1] Die Verpflichtung des Unternehmens kann rechtlicher oder faktischer Art sein. Während eine rechtliche Verpflichtung aus einem Vertrag (privatrechtliche Grundlage) oder einem Gesetz (öffentlich-rechtliche Grundlage) resultiert, handelt es sich bei einer faktischen Verpflichtung u...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 10 Kapitalflussrechnung (cash flow statements)

Rz. 117 Die Kapitalflussrechnung [1] ist gemäß IAS 1.10/IFRS 18.10 und IAS 7.1 Pflichtbestandteil der Rechnungslegung nach IFRS und stellt die Veränderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente einer Berichtsperiode dar. Damit der Abschlussleser einen genaueren Überblick über Mittelherkunft und -verwendung gewinnt, sind die Veränderungen nach laufender Geschäftst...mehr

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Rechnungslegung nach IFRS / 6.7 Sonstige Vermögenswerte (aktive Rechnungsabgrenzungen)

Rz. 99 Eine Definition des Rechnungsabgrenzungspostens findet sich weder im Rahmenkonzept noch in IAS 1. Die Notwendigkeit eines Abgrenzungspostens ergibt sich aus dem Grundsatz der Periodenabgrenzung. Ein Abgrenzungsposten ist gemäß IAS 1.26 nur dann zu aktivieren, wenn er die Definition des Vermögenswertes (s. Rz. 33) erfüllt. Ist die Definition erfüllt, besteht eine Ansat...mehr