Fachbeiträge & Kommentare zu IAS

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.1 Regelungsinhalt, Definition

Rz. 419 Bei investment properties (als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) handelt es sich um Immobilien, die von ihren Eigentümern oder vom Leasingnehmer im Rahmen eines Finanzierungs-Leasing-Verhältnisses gehalten werden, um Miet- oder Pachterträge und/oder eine Wertsteigerung des eingesetzten Kapitals zu erzielen (IAS 40.7). Rz. 420 Die Immobilien dienen folglich allei...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.4 Klassifizierung bei gemischter Nutzung

Rz. 425 Eine eindeutige Abgrenzung zwischen investment properties und betrieblich eigengenutzten Immobilien wird durch eine gemischte Nutzung erschwert. Zur Klassifizierung eines Gebäudes oder Gebäudeteils als investment property oder "normales Grundstück" andererseits sind folgende Regeln zu beachten: Bei gemischter Nutzung eines Grundstücks ist zu untersuchen, ob der fremd ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.6 Folgebewertung

Rz. 431 Nur im Zeitpunkt des Zugangs erfolgt der Ansatz zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. An den folgenden Bilanzstichtagen kann auch der beizulegende Zeitwert (fair value) angesetzt werden (IAS 40.33). Rz. 432 IAS 40 räumt für die Folgebewertung von investment properties dem Bilanzierenden ein Wahlrecht für die Bewertung der Gebäude und Gebäudeteile ein. Gemäß IAS 40...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.1 Grundsätzliches

Rz. 389 IAS 40 regelt die Bilanzierung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien und macht eine gedankliche Aufspaltung der Anschaffung u. a. von Gebäuden und Gebäudeteilen in eigenbetrieblich genutzte Immobilien (owner-occupied properties), die vorrangig nach IAS 16 zu bewerten sind, und Anlageimmobilien (investment properties), deren Bewertung sich nach IAS 40 richte...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.1 Definition und Ansatzvoraussetzungen

Rz. 390 IAS 16.6 definiert Sachanlagen als materielle Vermögenswerte, die ein Unternehmen für Zwecke der Herstellung oder der Lieferung von Gütern und Dienstleistungen zur Vermietung an Dritte oder für Verwaltungszwecke besitzt und die erwartungsgemäß länger als ein Geschäftsjahr genutzt werden. Dies entspricht der Regelung in § 247 Abs. 2 HGB. Rz. 391 Für den Ansatz als Verm...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.2 Als Finanzinvestitionen gehaltene Anlageimmobilien

Rz. 422 Beispiele für als Finanzinvestitionen gehaltene "Anlageimmobilien" bzw. "Renditeliegenschaften", wobei inzwischen auch jeweils die Herstellungs- und Bauphase einbezogen werden kann: Grundstücke und Gebäude, die langfristig für Wertzuwächse statt für einen kurzfristigen Verkauf gehalten werden (IAS 40.8a); Grundstücke und Gebäude, die für eine gegenwärtig unbestimmte kü...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.5 Zugangsbewertung

Rz. 428 Die als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien werden im Zugangszeitpunkt mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet (IAS 40.20). Gehen die Immobilien mit einem einheitlichen Anschaffungspreis zu, bedarf es einer Aufteilung der Anschaffungskosten auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits. Eine Besonderheit bei der Ermittlung von Anschaffu...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.6 Komponentenansatz

Rz. 401 Die IFRS verfolgen eine Tendenz zur sinnvollen Bewertung von Vermögenswerten, was auch die Aufteilung auf Komponenten beinhaltet. Diese Praxis steht im Gegensatz zur laufenden BFH-Rechtsprechung zur Bilanzierung von Gebäuden und Gebäudeteilen (R 7.1 EStR). Hier wird auf das Bestehen eines einheitlichen Funktionszusammenhangs abgestellt: Gebäudeteile, die dem Zweck de...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.7 Öffentliche Zuschüsse

Rz. 408 Öffentliche Investitionszuschüsse (auch Investitionszulagen) sind buchmäßig als Kompensation der zugehörigen Abschreibungen zu behandeln (IAS 20.16, IAS 20.17). Die in R 6.5 Abs. 2 EStR mögliche sofortige erfolgswirksame Behandlung kommt nicht in Betracht. Rz. 409 Die Periodisierung proportional zum Abschreibungsverlauf kann in zweifacher Form buchtechnisch dargestell...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.5 Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten

Rz. 399 Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten sind dem Buchwert eines schon bilanzierten Gebäudes oder Gebäudeteils nach Maßgabe der IAS 16.12 ff. hinzuzurechnen (Aktivierungspflicht). Im Gegensatz hierzu sind regelmäßig wiederkehrende Reparatur- und Instandhaltungskosten ("costs of the day-to-day servicing"), die lediglich dazu dienen, die aktuell vorhandene Er...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.4 Tausch

Rz. 397 Nach IFRS stützt sich die Grundkonzeption der Zugangsbewertung beim Tausch von Gebäuden und Gebäudeteilen auf das fair-value-Konzept mit der Folge einer Gewinn- bzw. Verlustrealisierung bei Abweichen der Bemessungsgrundlage für den hingegebenen Vermögenswert von dessen Buchwert (IAS 16.24). Rz. 398 Dazu ist eine zweigliedrige Tatbestandsanalyse notwendig, nämlich den ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Agenda-Entscheidungen des IFRS IC zum Zusammenspiel von IAS 21 und IAS 29 im März 2020

a. Darstellung von Wechselkursdifferenzen bei Umrechnung eines hochinflationären ausländischen Geschäftsbetriebs (foreign operation) Tz. 116a Stand: EL 54 – ET: 10/2024 Das IFRS IC erhielt eine Anfrage zur Anwendung von IAS 21 und IAS 29. In dem in der Anfrage beschriebenen Sachverhalt hat das Unternehmen eine Berichtswährung, die nicht die Währung eines Hochinflationslandes im...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung von IAS 21

Tz. 1 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 Durch IAS 21 sollen die Grundsätze der Währungsumrechnung umfassend geregelt werden. Dabei wird unterstellt, dass ein Unternehmen grundsätzlich zwei Möglichkeiten hat, ausländische Geschäftsbeziehungen einzugehen. Einerseits können Geschäfte vor Ort über einen eigenen ausländischen Geschäftsbetrieb (zB ein Tochterunternehmen, ein Joint Venture...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Erstmaliger Anwendungszeitpunkt

Tz. 21 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 IAS 21 (rev. 2003) war grundsätzlich erstmalig auf Abschlüsse anzuwenden, deren Berichtsperiode am oder nach dem 1. Januar 2005 begann (IAS 21.58). Der Standard ersetzte IAS 21 (rev. 1993), SIC-11, SIC-19 und SIC-30, die für Berichtsperioden, die vor dem 1. Januar 2005 begonnen haben, grundsätzlich maßgeblich waren (IAS 21.61f.). Tz. 21a Stand...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse (The Effects of Changes in Foreign Exchange Rates)

Schrifttum Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach internationalen Standards 2011, Abschnitt 5: Währungsumrechnung (The Effects of Changes in Foreigen Exchange Rates); Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff., §§ 253, 298, 303; Anders, Bilanzoptimierung bei Desinvestitionen, in: PiR 2016, S. 269–277; Beiersdorf/Driesch/R...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Ermittlung des primären wirtschaftlichen Umfelds

Tz. 22 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 Das noch in IAS 21 (rev. 1993) und SIC-19 enthaltene Konzept der Berichtswährung wurde in IAS 21 (rev. 2003) durch die funktionale Währung und die Darstellungswährung ersetzt (IAS 21.IN6). Ausschlaggebend hierfür war einerseits, dass aufgrund der bisher in SIC-19 enthaltenen Regelungen nicht auszuschließen war, dass Unternehmen ihre Berichtsw...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, IFRS Bearbeiterverzeichnis

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Abgang und teilweiser Abgang eines ausländischen Geschäftsbetriebs

Tz. 128 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 IAS 21.48 umfasst Regelungen zum vollständigen Abgang ausländischer Geschäftsbetriebe sowie zum teilweisen Abgang, die nachträglich ergänzt wurden (vgl. IAS 21.48A ff.). Die Behandlung der erfolgsneutral erfassten Umrechnungsdifferenzen ist danach von folgenden Punkten abhängig: handelt es sich um einen Abgang oder einen teilweisen Abgang, und...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 4 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 IAS 21 regelt die Bilanzierung einzelner Geschäftsvorfälle und Salden in Fremdwährungen (IAS 21.3 (a)), die Umrechnung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ausländischer Geschäftsbetriebe, die durch Vollkonsolidierung oder durch die Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogen sind (IAS 21.3 (b)), sowie die Umrechnung der Vermögens-, F...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach internationalen Standards 2011, Abschnitt 5: Währungsumrechnung (The Effects of Changes in Foreigen Exchange Rates); Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff., §§ 253, 298, 303; Anders, Bilanzoptimierung bei Desinvestitionen, in: PiR 2016, S. 269–277; Beiersdorf/Driesch/Ramscheid, ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Angabepflichten

Tz. 147 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 Fallen bedeutende Geschäftsvorfälle und Transaktionen in fremder Währung an, hat das Unternehmen im Rahmen seiner Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Angaben zur Fremdwährungsumrechnung zu machen (IAS 1.117 iVm. IAS 1.112). IAS 1 differenziert nicht zwischen Jahres- und Konzernabschluss. Demzufolge lösen auch bedeutende aus...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / H. Sonderfall: Mangelnde Umtauschbarkeit von Währungen

Tz. 158 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 Der IFRS IC Staff hat im Hinblick auf seine im September 2018 getroffenen Äußerungen zu Beschränkungen im Fremdwährungstausch im Hinblick auf die Krise in Venezuela konstatiert, dass weitere Überlegungen in Richtung einer begrenzten Änderung bzw. Klarstellung von IAS 21 anzustellen seien (vgl. IFRIC Update September 2018; dazu kritisch Große...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Übergangsvorschriften

Tz. 125 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 Grundsätzlich sind Änderungen aus der Anwendung von IAS 21 (rev. 2003) unter Anwendung von IAS 8 retrospektiv anzuwenden (IAS 21.60). Bezüglich der Anwendung der Regelungen zu Goodwill und Auf- bzw. Abstockungsbeträgen ist indes eine Ausnahmeregelung vorgesehen (IAS 21.59). Die Bilanzierung ist abhängig vom Zeitpunkt des Anfalls des Erwerbs ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Erfassung der Umrechnungsdifferenzen in den Einzelabschlüssen und im Konzernabschluss

Tz. 80 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 Für die Ebene der Einzelabschlüsse sind drei Fallkonstellationen möglich (zu Beispielen vgl. Ernst & Young, International GAAP 2024, Chapter 15, Tz. 6.3.1 Fall 1: Der monetäre Posten, der Teil einer Nettoinvestition des berichtenden Unternehmens in einen ausländischen Geschäftsbetrieb ist, ist in der funktionalen Währung des berichtenden Untern...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Behandlung der Umrechnungsdifferenzen

Tz. 105 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 IAS 21.39 (c) gibt als Grundsatz vor, dass sämtliche aus der Umrechnung des Jahresabschlusses resultierenden Differenzen erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis zu erfassen sind. Dies gilt, solange sich das Mutterunternehmen nicht vom ausländischen Geschäftsbetrieb trennt (vgl. Tz. 128ff.). In IAS 21.41 wird präzisiert, wie es bei diesem Umrechn...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Darstellung von Wechselkursdifferenzen bei Umrechnung eines hochinflationären ausländischen Geschäftsbetriebs (foreign operation)

Tz. 116a Stand: EL 54 – ET: 10/2024 Das IFRS IC erhielt eine Anfrage zur Anwendung von IAS 21 und IAS 29. In dem in der Anfrage beschriebenen Sachverhalt hat das Unternehmen eine Berichtswährung, die nicht die Währung eines Hochinflationslandes im Sinne von IAS 29 ist, einen ausländischen Geschäftsbetrieb mit einer funktionalen Währung, die die Währung eines Hochinflationslande...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Grundsätzliches

Tz. 49 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 Für die Folgebewertung muss zunächst zwischen monetären und nicht monetären Posten differenziert werden (zu den Begriffen vgl. Tz. 17). Zu den monetären Posten gehören grundsätzlich Forderungen und sonstige Vermögenswerte, flüssige Mittel, Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Allerdings müssen Forderungen und sonstige Vermögenswerte sowie Rüc...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Analyse der einzelnen Faktoren

Tz. 28 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 Zur Bestimmung des primären wirtschaftlichen Umfelds sind in einem ersten Schritt folgende Faktoren zu analysieren (IAS 21.9):mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Grundsätzliches

Tz. 122 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 Entsteht im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs ein Goodwill und/oder sind die Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden im Rahmen einer Neubewertung um stille Reserven und stille Lasten zu korrigieren (Auf- bzw. Abstockungsbeträge), so sind diese als Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Geschäftsbetrie...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Erstverbuchung

Tz. 43 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 Geschäftsvorfälle sind grundsätzlich mit dem gültigen Kassakurs zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls in die funktionale Währung umzurechnen (IAS 21.21f.). Als Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls ist der Zeitpunkt anzusehen, an dem der Geschäftsvorfall erstmals gemäß den IFRS buchhalterisch zu erfassen ist (IAS 21.22). Dies wird in Bezug auf Vermöge...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Bestimmung der Darstellungswährung

Tz. 98 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 Grundsätzlich kann ein Unternehmen seinen Abschluss in jeder beliebigen Währung (oder Währungen) veröffentlichen (IAS 21.19 und IAS 21.38). Die Auswahl der Darstellungswährung steht im Gegensatz zur Bestimmung der funktionalen Währung daher gem. IAS 21 grundsätzlich im Ermessen des Unternehmens. Als Begründung für die Aufnahme dieser Regelung...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Keine Umgliederungsnotwendigkeit kumulierter Umrechnungsdifferenzen aus der Zeit, bevor ein ausländischer Geschäftsbetrieb hyperinflationär wird

Tz. 116c Stand: EL 54 – ET: 10/2024 Das IFRS IC erhielt eine Anfrage zur Anwendung von IAS 21 und IAS 29. In dem in der Anfrage beschriebenen Sachverhalt hat das Unternehmen eine Berichtswährung, die nicht die Währung eines Hochinflationslandes im Sinne von IAS 29 ist, einen ausländischen Geschäftsbetrieb mit einer funktionalen Währung, die die Währung eines Hochinflationslande...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Besonderheiten in IFRS-Abschlüssen gem. §§ 315a, 325 Abs. 2a HGB

Tz. 41 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 Ein Unternehmen hat seinen IFRS-Abschluss in der funktionalen Währung aufzustellen (IAS 21.17). Unternehmen, die einen IFRS-Abschluss gem. §§ 315a, 325 Abs. 2a HGB erstellen, sind indes verpflichtet, den Abschluss in Euro aufzustellen (vgl. §§ 315a, 325 Abs. 2a HGB iVm. § 244 HGB). Da der Prozess der Aufstellung auch die Bewertung von Vermöge...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 6 Konnektivität und Kohärenz zur Finanzberichterstattung

Rz. 70 Das Unternehmen muss den Berichtsnutzern ermöglichen, Zusammenhänge zwischen der innerhalb der Nachhaltigkeitserklärung offengelegten Information und jener in anderen Teilen der Unternehmensberichterstattung angegebenen Information zu verstehen (ESRS 1.118). Hiermit einhergehend ist die Möglichkeit der Aufnahme von Information mittels Verweis auf bspw. andere Abschnit...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Wechsel der funktionalen Währung

Tz. 39 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 Gem. IAS 21.13 hat die funktionale Währung eines berichtenden Unternehmens die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle, Ereignisse und Umstände widerzuspiegeln, die für das Unternehmen relevant sind (im Einzelnen vgl. hierzu Tz. 28ff.). Entsprechend kann die funktionale Währung nach ihrer Festlegung nur dann geändert werden, wenn sich die genann...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Steuerliche Auswirkungen

Tz. 143 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 Gewinne und Verluste aus Fremdwährungsgeschäften sowie Kursdifferenzen aus der Umrechnung der Vermögens- und Finanzlage eines Unternehmens (einschließlich eines ausländischen Geschäftsbetriebs) können mit Steuereffekten verbunden sein. Deren Bilanzierung erfolgt gem. IAS 12 (IAS 21.50). Die Abgrenzung latenter Steuern erfolgt gem. IAS 12 nac...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Differenzen aus der Umrechnung von nicht monetären Posten

Tz. 70 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 Fremdwährungsdifferenzen bei nicht monetären Posten können bei der Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert entstehen (vgl. Tz. 66). Wird der Gewinn oder Verlust aus der Bewertung des monetären Postens direkt im Eigenkapital erfasst, ist auch die Umrechnungsdifferenz erfolgsneutral zu erfassen und umgekehrt (IAS 21.31). Tz. 71 Stand: EL 54 – E...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Darstellung von Vorjahresvergleichsbeträgen bei erstmaliger Hyperinflation in einem ausländischen Geschäftsbetrieb

Tz. 116d Stand: EL 54 – ET: 10/2024 Das IFRS IC erhielt eine Anfrage zur Anwendung von IAS 21 und IAS 29. In dem in der Anfrage beschriebenen Sachverhalt hat das Unternehmen eine Berichtswährung, die nicht die Währung eines Hochinflationslandes im Sinne von IAS 29 ist, einen ausländischen Geschäftsbetrieb, dessen funktionale Währung die Währung eines Hochinflationslandes im Sin...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Bestandteil einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb

Tz. 75 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 IAS 21.15 sowie IAS 21.32f. sehen für monetäre Posten, die im Wesentlichen Teil einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb darstellen, Ausnahmeregelungen bezüglich der Erfassung von Umrechnungsdifferenzen vor. Ursache hierfür ist das Ziel, die monetären Posten (idR langfristige Finanzierungen) und die Beteiligungsinvestitio...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Umrechnung der Aufwendungen und Erträge

Tz. 103 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 Aufwendungen und Erträge sind unabhängig davon, ob sie im Zusammenhang mit monetären oder nicht monetären Posten entstanden sind, gem. IAS 21.39 (b) grundsätzlich zu den Kursen umzurechnen, die zum Zeitpunkt der Geschäftsvorfälle galten (Transaktionskurse). Eine Umrechnung zu exakten Transaktionskursen dürfte unpraktikabel sein. IAS 21.40 lä...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Umrechnungsdifferenzen bei monetären Posten im Rahmen der Schuldenkonsolidierung

Tz. 117 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 IAS 21.45 weist darauf hin, dass die Einbeziehung eines ausländischen Geschäftsbetriebs in den Abschluss des berichtenden Unternehmens den üblichen Konsolidierungsgrundsätzen (IFRS 10) folgt. Danach sind ua. konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten sowie konzerninterne Geschäftsvorfälle zu eliminieren. Dabei führt IAS 21.45 hinsichtli...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Der Begriff der Fremdwährungsgeschäfte

Tz. 42 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 Fremdwährungsgeschäfte werden nicht in IAS 21.8ff., sondern in einem gesonderten Abschnitt terminologisch abgegrenzt. Nach IAS 21.20 sind Fremdwährungsgeschäfte Geschäftsvorfälle, die in Fremdwährung abgeschlossen bzw. abgewickelt werden. IAS 21.20 schließt im Einzelnen folgende Geschäfte mit ein:mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Differenzen aus der Umrechnung von monetären Posten

Tz. 68 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 Nach IAS 21.28f. gibt es vier Fälle, die bei monetären Posten zu Umrechnungsdifferenzen führen: Fall 1: Ein monetärer Posten wird am Tag des Geschäftsvorfalls zum Tageskurs eingebucht. Noch in derselben Periode wird dieser monetäre Posten durch Zahlung ausgeglichen. Der Kurs zum Zeitpunkt der Zahlung weicht vom Kurs zum Zeitpunkt des Geschäftsv...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Ausweis der Umrechnungsdifferenzen in der GuV

Tz. 73 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 In welchen GuV-Positionen die Umrechnungsdifferenzen aus monetären Posten auszuweisen sind, ist in IAS 21 nicht geregelt (vgl. auch IAS 1.82; Bierent/Schmidt, IRZ 2018, S. 303). In der Praxis werden diese Währungsumrechnungsdifferenzen häufig in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen (vgl. D...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Übergangsvorschriften

Tz. 155 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 Mit Ausnahme der in IAS 21.47 enthaltenen Regelungen zu Goodwill und Auf- bzw. Abstockungsbeträgen sind Änderungen grundsätzlich retrospektiv anzuwenden (vgl. IAS 8.14 (a), IAS 8.19 (b), IAS 8.22 sowie vgl. Tz. 21). Zu Besonderheiten bei der Umstellung der Rechnungslegung gem. IFRS 1 vgl. IFRS-Komm., Teil B, IFRS 1, Tz. 175ff.mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Steuern bei Kursdifferenzen aus der Umrechnung von Jahresabschlüssen ausländischer Geschäftsbetriebe

Tz. 145 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 Nach IAS 12.15 und IAS 12.24 ergibt sich im Rahmen der Währungsumrechnung grundsätzlich eine Pflicht zur Bildung latenter Steuern bei Vorliegen sog. temporärer Differenzen. Es sind hiermit selbst erfolgsneutral als Eigenkapital behandelte Umrechnungsdifferenzen grundsätzlich steuerlich abzugrenzen. Im Falle erfolgsneutral behandelter Differe...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Grundsätzliches

Tz. 114 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 Stellt ein ausländischer Geschäftsbetrieb seinen Jahresabschluss in der Währung eines Hochinflationslandes auf, so ist dieser, bevor er in die Darstellungswährung umgerechnet wird (translation), nach den Vorschriften des IAS 29 Financial Reporting in Hyperinflationary Economies anzupassen (restatement; zu Besonderheiten bei der Umrechnung vo...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / B. Regelungsinhalt des IFRS 4

Tz. 5 Stand: EL 54– ET: 10/2024 Dass es sich bei IFRS 4 um einen Interimsstandard handelte, stelle der IASB bereits in IFRS 4.1 klar und definierte die Zielsetzung des Standards dort wie folgt: „Zielsetzung dieses IFRS ist es, die Rechnungslegung für Versicherungsverträge für jedes Unternehmen, das solche Verträge im Bestand hält (in diesem IFRS als ein Versicherer bezeichnet)...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Umrechnung der Bilanzposten

Tz. 102 Stand: EL 54 – ET: 10/2024 Gem. IAS 21.39 (a) sind sämtliche Vermögenswerte und Schulden zum Stichtagskurs umzurechnen. Eine Unterscheidung in monetäre und nicht monetäre Posten ist nicht erforderlich (vgl. Lüdenbach, in: Haufe IFRS-Kommentar, 19. Aufl., § 27, Tz. 52; ADS Int 2002, Abschn. 5, Tz. 102). Die Umrechnung des Eigenkapitals wird in dieser Vorschrift nicht e...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Versicherungsverträge

Tz. 74a Stand: EL 54 – ET: 10/2024 Bei der Anwendung von IFRS 17 wird eine Gruppe von Versicherungsverträgen, die Cashflows in einer Fremdwährung generiert, als ein monetärer Posten behandelt. Dies gilt sowohl für die Erfüllungs-Cashflows als auch für die vertragliche Leistungsmarge (IFRS 17.30). Weniger klar ist, wie IAS 21 und IFRS 17 auf Gruppen von Versicherungsverträgen a...mehr