Fachbeiträge & Kommentare zu Jugendhilfe

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Jung, SGB VIII § 90 Pauscha... / 3 Literatur

Rz. 24 Borsutzky, Erhebung von Teilnahmebeiträgen oder Gebühren für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen nach § 90 SGB VIII – Anm. zu BVerwG, Urteil v. 25.4.1997, BVerwG 5 C 6/96, ZfJ 1998 S. 412; Busch, Heranziehung zu den Kosten der Jugendhilfe nach der KJHG-Novelle, DAVorm 1993 S. 243; Deutsches Institut für Jugendhilfe und Famil...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.3.2.2 Räumliche Entfernung zum Wohnort

Rz. 25 Der Anspruch nach Abs. 3 Satz 1 beschränkt sich nicht auf die in Wohnnähe bestehenden Einrichtungen. Vielmehr kann auch eine Einrichtung im Bereich eines anderen örtlich zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gewählt werden, etwa weil diese sich in Arbeitsplatznähe des Erziehungsberechtigten befindet oder ein besonderes pädagogisches Konzept verfolgt (OVG Sc...mehr

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Jung, SGB VIII § 23 Förderu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Umstrukturierung der Vorschrift erfolgte aufgrund der zunehmenden Bedeutung der Kindertagespflege als Angebotsform der Kinderbetreuung, vor allem im Altersbereich von 0–3 Jahren. Ihre Vorzüge liegen in der größeren zeitlichen Flexibilität, der Erhaltung einer familiären Atmosphäre und ihrer Struktur mit einer festen Bezugsperson in einer kleinen Kindergruppe, verbu...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.5.3 Amtshaftungsanspruch

Rz. 43 Ein Amtshaftungsanspruch gemäß § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG , der die vorherige gerichtliche Geltendmachung der Gewährung eines Platzes in einer Tageseinrichtung voraussetzt (§ 839 Abs. 3 BGB), ist gerichtet auf Geldersatz (Georgii, NJW 1996 S. 686, 689 f.). Zuständig für einen solchen Anspruch ist das Landgericht, § 71 Abs. 2 Nr. 2 GVG, Art. 34 Satz 3 GG. Aufgrund de...mehr

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Jung, SGB VIII § 23 Förderu... / 2.2.2 Fachliche Beratung

Rz. 21 Die in Abs. 1 aufgelistete fachliche Beratung der Kindertagespflegeperson wird in Abs. 4 weiter konkretisiert. Danach haben sowohl Kindertagespflegepersonen als auch Erziehungsberechtigte Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege. Auch Zusammenschlüsse von Kindertagespflegepersonen sollen beraten, unterstützt und gefördert werden. Rz. 22 Diese Rechtsa...mehr

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Jung, SGB VIII § 91 Anwendu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 und 2 des § 91 bestimmen den Katalog derjenigen Leistungen und Maßnahmen, bei denen der Kostenpflichtige zu den Kosten durch die Erhebung eines Kostenbeitrages herangezogen werden kann. Der Katalog ist abschließend. Abs. 1 legt den Katalog der vollstationären Leistungen und vorläufigen Maßnahmen fest, während in Abs. 2 die teilstationären Leistungen behandelt we...mehr

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Jung, SGB VIII § 91 Anwendu... / 2.1.1 Vollstationäre Leistungen und vorläufige Maßnahmen

Rz. 4 Zu folgenden vollstationären Leistungen und vorläufigen Maßnahmen der Jugendhilfe werden nach Abs. 1 Kostenbeiträge erhoben: nach Nr. 1: Kosten der Unterkunft eines Kindes oder Jugendlichen in einer sozialpädagogisch begleiteten Wohnform (§ 13 Abs. 3) während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung; nach Nr. 2...mehr

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Jung, SGB VIII § 90 Pauscha... / 2.2 Erlass und Übernahme von Teilnahme- oder Kostenbeiträgen

Rz. 13 Während sich die Kostenerhebung nach § 90 Abs. 1 allein auf eine öffentlich-rechtliche Forderung bezieht, beziehen sich die Vorschriften über den Erlass oder die Übernahme sowohl auf die öffentlich-rechtlichen Kostenbeiträge als auch die privatrechtlich ausgestalteten Teilnahmebeiträge. Dies ist auch sachgerecht, weil die beiden Beitragsarten zugrunde liegende finanzi...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.2 Rechtsanspruch auf frühkindliche Folgerung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege zwischen dem ersten und dem dritten Lebensjahr (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 gewährleistet seit dem 1.8.2013 einen subjektiven Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Hinsichtlich der Begriffsbestimmungen Tageseinrichtungen und Kindertagespflege vgl. die Kommentierung zu § 22 Rz. 5 ff. und Rz. 16 ff. Auf der Tatbestandsseite enthält die Vorschrift lediglich die Voraussetzung, dass ...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.3 Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 21 In Abs. 3 Satz 1 ist der Rechtsanspruch jedes Kindes ab drei Jahren bis zum Schuleintritt auf einen Platz in einer Tageseinrichtung verankert. Anspruchsgegner sind zwingend die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Verfassungsgericht Brandenburg, Urteil v. 20.3.2003, VfGBbg 54/01). 2.3.1 Aktivlegitimation Rz. 22 Anspruchsinhaber des Rechtsanspruchs auf Verschaffung eines...mehr

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Jung, SGB VIII § 23 Förderu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz-TAG) v. 27.12.2004 mit Wirkung zum 1.1.2005 (BGBl. I S. 3852) wurde § 23, der auch bislang die Kindertagespflege regelte, vollständig überarbeitet und neu gefasst mit dem Ziel eines qualitätsorientierten Ausbaus der Kinderbetreuung (BT-Drs 1...mehr

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Jung, SGB VIII § 91 Anwendu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Auf die Erläuterungen zur Rechtsentwicklung des Achten Kapitels unter Nr. 1 zu § 90 wird zunächst verwiesen. Zur Kostentragung nach altem Recht waren verpflichtet der Minderjährige und seine Eltern nach § 81 Abs. 1 JWG sowie der junge Volljährige nach §§ 80 f. i. V. m. § 6 Abs. 3 und § 75a Abs. 2 JWG. § 91 wurde erstmals mit Wirkung v. 1.4.1993 durch Art. 1 des 1. SGB V...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.3.2.1 Wahlrecht

Rz. 24 Der Rechtsanspruch aus Abs. 3 Satz 1 ist gerichtet auf Verschaffung eines Platzes in einer Tageseinrichtung aus einem bedarfsgerechten Angebot. Der Leistungsanspruch ist, anders als die auf den Einzelfall zugeschnittene Hilfe zur Erziehung nach den §§ 27 ff., nur auf ein Regelangebot ausgerichtet. § 23 Abs. 3 vermittelt keinen Anspruch auf eine individualisierte Leist...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.3.2.3 Tägliche Betreuungsdauer

Rz. 27 Abs. 3 Satz 1 enthält auch in seiner Neufassung keinen subjektiven Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz (so bereits für § 24 a. F. BVerwG, Urteil v. 14.11.2002, 5 C 57/01, E 117 S. 184; a. A. zu § 24 Abs. 1 a. F. Mrozynski, § 24 Rz. 5). Aufgrund der Zielrichtung der Regelung, die Vereinbarkeit von Kindererziehung und Erwerbstätigkeit zu erhöhen, ist aber von einer M...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.3.2.5 Kosten

Rz. 31 Der Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung gemäß Abs. 3 Satz 1 schließt den Anspruch gegen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf Übernahme der Kosten ein, soweit diese nicht von den Erziehungsberechtigten oder vom Kind eingefordert werden können. Andererseits dürfen für die Inanspruchnahme einer Tageseinrichtung oder auch Kindertagespflege nich...mehr

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Jung, SGB VIII § 90 Pauscha... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das frühere Recht (§ 80 JWG und § 81 JWG) kannte keine generellen Regelungen zur Kostentragung für Leistungen der Jugendhilfe, sondern verwies allgemein auf die Bestimmungen des BSHG. Diese Bestimmungen kamen für eine Kostentragung nur in Betracht, soweit die in Anspruch genommenen Angebote den Hilfen zur Erziehung für Minderjährige zugeordnet werden konnten. Eine erst...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.4 Vorhaltepflicht für Kinder im schulpflichtigen Alter (Abs. 4)

Rz. 38 Abs. 4 regelt für die Gruppe der Grundschulkinder die Verpflichtung, ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und bei besonderem Bedarf oder ergänzend in Kindertagespflege vorzuhalten (BT-Drs. 16/9299 S. 15). Die Vorhaltepflicht für die Altersgruppe der Kinder im schulpflichtigen Alter war zuvor in Abs. 2 a. F. geregelt. Nach allgemeiner Ansicht h...mehr

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Jung, SGB VIII § 90 Pauscha... / 2.1.2 Angebote

Rz. 6 § 90 Abs. 1 Satz 1 lässt eine Erhebung von Kostenbeiträgen nur für die abschließend aufgezählten Angebote zu. Dies sind nach Nr. 1: Rz. 7 die Jugendarbeit nach § 11, die gemäß § 3 von Trägern der freien sowie der öffentlichen Jugendhilfe gleichermaßen erbracht werden. Zu den wesentlichen Inhalten der Jugendarbeit gehören die außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner,...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.2.3.4 Wunsch- und Wahlrecht

Rz. 20 Das in § 5 verankerte Wunsch- und Wahlrecht findet auch im Rahmen des Abs. 2 Anwendung. Der öffentliche Träger der Jugendhilfe ist hiernach verpflichtet, den Leistungsberechtigten ihren Wünschen entsprechende Betreuungsformen zu vermitteln. Steht sowohl ein Platz in einer Einrichtung als auch in Tagespflege zur Verfügung, besteht ein Wahlrecht auch im Hinblick auf die...mehr

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Jung, SGB VIII § 23 Förderu... / 2.2.1 Vermittlung einer geeigneten Kindertagespflegeperson (Abs. 1, 3)

Rz. 7 Absatz 1 beschreibt die Vermittlung einer geeigneten Kindertagespflegeperson als subsidiäre Verpflichtung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe für den Fall, dass diese nicht von den Erziehungsberechtigten nachgewiesen wird. Damit wird den Wünschen der Erziehungsberechtigten insoweit der Vorrang eingeräumt, als diese die Möglichkeit haben, eine geeignete Person ausz...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist in den Abs. 1 bis 4 chronologisch nach unterschiedlichen Altersstufen aufgebaut: Abs. 1 trifft Regelungen für zu betreuende Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Abs. 2 sieht einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege für Kinder ab dem ersten Lebensjahr vor. Abs. 3 sieht für K...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zunächst durch das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder v. 27.12.2004 (Tagesbetreuungsausbaugesetz-TAG) mit Wirkung zum 1.1.2005 (BGBl. I S. 3852) vollständig überarbeitet und neu gefasst und durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeweiterentwick...mehr

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Jung, SGB VIII § 23 Förderu... / 2.2.1.2 Persönlichkeit, Kooperationsbereitschaft und kindgerechte Räumlichkeiten

Rz. 17 Welche Anforderungen an die Persönlichkeit der Kindertagespflegeperson zu stellen sind, beantwortet der Gesetzeswortlaut nicht. Gleiches gilt für die erforderliche Kooperationsbereitschaft mit den Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen sowie die zur Verfügung stehenden kindgerechten Räumlichkeiten. Hier besteht erneut Raum für landesrechtliche Au...mehr

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Jung, SGB VIII § 90 Pauscha... / 2.1.1 Teilnahme- oder Kostenbeiträge

Rz. 3 Der Gesetzgeber lässt die Erhebung von Kostenbeiträgen für alle in Nr. 1–3 aufgezählten Angebote zu. Das Abgaben- und Beitragsrecht definiert den Beitrag als eine Geldleistung, die der Deckung oder Verringerung der Kosten einer öffentlichen Einrichtung dient, wenn die Einrichtung dem Pflichtigen besondere Vorteile gewährt. Anders als im Kommunalabgabenrecht, bei dem ei...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / B. Sozialleistungen im Einzelnen

Rz. 4 Die einzelnen Sozialleistungen sind in den §§ 18 ff. SGB I aufgeführt. Hierzu zählen insbes.:mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / 2. Pflegegeld

Rz. 49 Der anspruchsberechtigte Personenkreis für ein zu zahlendes Pflegegeld ergibt sich aus § 37 SGB XI. Der Anspruch des Pflegebedürftigen auf Pflegegeld ist als Anspruch zum Ausgleich von Körper- und Gesundheitsschäden nicht pfändbar.[40] Das an die Pflegeperson weitergeleitete Pflegegeld ist ebenfalls unpfändbar (arg. § 399 BGB und § 851 Abs. 1 ZPO).[41] Rz. 50 Wird das ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Öffentliche allgemeinbildende oder berufsbildende Schulen

Rz. 89 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG gilt u. a. auch dann, wenn der selbstständige Lehrer Unterrichtsleistungen an öffentlichen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen erbringt. Zu diesen Schulen gehören insbes. die öffentlichen (staatlichen) Schulen wie Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Handelsschulen, Berufsschulen usw. Rz. 90 Die Finanzverw...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 9. Unpfändbare Ansprüche

Rz. 106 Grundsätzlich ist jeder Anspruch, der übertragbar ist, auch pfändbar, § 851 ZPO. Ist der Anspruch nicht übertragbar, ist auch grundsätzlich keine Pfändungsmöglichkeit gegeben. Beispiele: Rz. 107mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 2.2.8 Fortbildung von Mitarbeitern in der Jugendhilfe (Nr. 8)

Rz. 14 Entsprechend der bislang gängigen Praxis wird die Fortbildung der Mitarbeiter in der Jugendhilfe nach § 85 Abs. 2 Nr. 8 dem überörtlichen Träger zugewiesen; vgl. hierzu die Erläuterungen zu § 72 für die öffentliche Jugendhilfe sowie zu § 74 für den Bereich der freien Jugendhilfe. Sie richtet sich sowohl an Mitarbeiter öffentlicher als auch an Mitarbeiter freier Träger...mehr

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Jung, SGB VIII § 76 Beteili... / 2.5 Verantwortlichkeit der öffentlichen Jugendhilfe

Rz. 19 Nach § 76 Abs. 2 bleiben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Erfüllung der Aufgaben, die sie zur Ausführung teilweise oder vollständig übertragen haben, verantwortlich. Diese Verantwortung wirkt sich zunächst auf das Verhältnis des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zu den von der Jugendhilfe unmittelbar Betroffenen aus. Wendet ein Dritter ein, der Träge...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 2.2.2 Förderung der Zusammenarbeit zwischen örtlichen Trägern und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe (Nr. 2)

Rz. 6 § 85 Abs. 2 Nr. 2 weist dem überörtlichen Träger die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Trägern und den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe (zum Begriff des "anerkannten" Trägers der freien Jugendhilfe siehe auch die Erläuterungen zu § 75), insbesondere bei der Planung und Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots an Hilfen zur Erziehung un...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 2.2.4 Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe (Nr. 4)

Rz. 8 Für die Planung, Anregung, Förderung und Durchführung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe nach Abs. 2 Nr. 4 scheint der überörtliche Träger einerseits im Hinblick auf seine Nähe zu den örtlichen Trägern und andererseits zu den obersten Landesbehörden besonders prädestiniert zu sein. Deshalb weist die Vorschrift solche Aufgaben in erster Linie dem ü...mehr

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Jung, KKG § 5 Mitteilungen ... / 2.1.1.4.2 Überörtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Rz. 19 Neben den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe macht die Vorschrift ausdrücklich auch die überörtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe – also die Landesjugendämter – zu Adressaten der Meldungen. Die Landesjugendämter als betriebserlaubniserteilende Behörden werden daher auch zu Adressaten der Meldungen im Falle ihrer Zuständigkeit (die Ergänzung der Lan...mehr

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Jung, SGB VIII § 76 Beteili... / 2.1 Anerkannte Träger der Jugendhilfe

Rz. 3 Die Beteiligung ist beschränkt auf anerkannte Träger der freien Jugendhilfe. Die damit einhergehende Privilegierung gegenüber nicht anerkannten Trägern ist im Hinblick auf die besondere Tragweite der Aufgaben, an denen die Träger der freien Jugendhilfe beteiligt werden sollen, für den Jugendschutz sachlich gerechtfertigt (so auch Schindler, in: LPK-SGB VIII, § 76 Rz. 4...mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben der Jugendhilfe

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Aufgaben des Jugendamtes waren in § 4 JWG und § 5 Abs. 1 JWG aufgeführt und nach hoheitlichen und sonstigen Aufgaben differenziert. Nach der Einordnung der Kinder- und Jugendhilfe in das SGB VIII wurden durch das 1. SGB VIII Änderungsgesetz v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) Abs. 2 Nr. 4 geändert und Nr. 5 eingefügt. Durch das Beistandschaftsgesetz v....mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 89d gilt nach umfassender Neuordnung sowohl in inhaltlicher als auch systematischer Hinsicht seit dem 1.7.1998 i. d. F. des 2. SGB XI-ÄndG v. 29.5.1998 (BGBl. I S. 1188) in der seit dem 1.1.2012 gültigen Fassung des SGB VIII (BGBl. I 2011 S. 2022). Die neue Kostenerstattungsbestimmung schließt an § 97 Abs. 4 des Gesetzes zur Neuordnung des Kinder- ...mehr

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Jung, SGB VIII § 76 Beteili... / 2.2 Übertragbare Aufgaben der Jugendhilfe

Rz. 4 Eine Beteiligung freier Träger oder die Übertragung zur Ausführung kommt hinsichtlich folgender Aufgaben der Jugendhilfe in Betracht (vgl. ausführlich dazu Maas/Törnig, in: Jans/Happe/Saurbier/Maas, Jugendhilferecht, § 76 Rz. 12 ff.): die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen nach § 42 (eine Herausnahme des Kindes oder des Jugendlichen ohne Zustimmung des Personenbe...mehr

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Jung, SGB VIII § 76 Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben

1 Allgemeines Rz. 1 § 76 ermöglicht eine begrenzte Einbindung der freien Jugendhilfe auch in den hoheitlichen Aufgabenkreis der öffentlichen Jugendhilfe. Die Vorschrift knüpft damit an die Ermächtigung in § 3 Abs. 3 Satz 2 an. Danach können Träger der freien Jugendhilfe andere Aufgaben der Jugendhilfe (siehe dazu den gesetzlichen Aufgabenkatalog in § 2 Abs. 3) wahrnehmen oder...mehr

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Jung, KKG § 5 Mitteilungen ... / 2.1.1.4.1 Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Rz. 16 Adressat der Pflicht zur Mitteilung ist zunächst der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (zur Rolle des Trägers vgl. auch: DIJuF-Rechtsgutachten v. 25.7.2022, SN_2022_0848 Gö, JAmt 2022 S. 593). Rz. 17 Sinn der Adressierung an den Jugendhilfeträger ist es, den Entscheidungsprimat des Jugendamtes in allen jugendhilferechtlichen Angelegenheiten sicherzustellen. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 22a Förder... / 2.6 Förderauftrag anderer Träger als der öffentlichen Jugendhilfe (Abs. 5)

Rz. 24 Neu eingefügt durch das TAG ist auch Abs. 5, wonach die Träger der öffentlichen Jugendhilfe dafür Sorge zu tragen haben, dass die in § 22a näher beschriebenen Förderaufträge auch in Einrichtungen anderer Träger umgesetzt werden. Der Gesetzeswortlaut gibt diesbezüglich keine konkreten Vorgaben, sondern spricht nur allgemein von "geeigneten Maßnahmen". Die Gesetzesmater...mehr

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Jung, SGB VIII § 92 Ausgest... / 2.1 Kreis der Kostenpflichtigen und Zuordnung zu den Aufgaben der Jugendhilfe

Rz. 3 Zu den Kosten der Jugendhilfe sind nach Abs. 1 seit dem 1.1.2023 nur noch Elternteile aus ihrem Einkommen heranzuziehen. Abs. 1a sieht eine Heranziehung der bislang in Abs. 1 a. F. genannten Kostenpflichtigen nur noch nach Maßgabe des § 93 Abs. 1 Satz 3 (zweckidentische Leistungen) sowie § 94 Abs. 3 (Kindergeld) vor nach Nr. 1: Kinder und Jugendliche zu den in § 91 Abs....mehr

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Jung, KKG § 3 Rahmenbedingu... / 2.3.1 Organisationsebene örtlicher Träger der Jugendhilfe nach Satz 1

Rz. 13 Abs. 3 Satz 1 trifft eine subsidiäre Regelung für den Fall, dass keine vorrangige landesrechtliche Regelung besteht. Dann sollen die örtlichen Träger die (wie auch immer geartete) verbindliche Zusammenarbeit im Kinderschutz organisieren. Rz. 14 Sinn der Regelung ist es, eine möglichst enge und reibungsfreie Zusammenarbeit mit dem Jugendamt sicherzustellen.mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 2.3 Leistungen der Jugendhilfe

Rz. 6 In Absatz 2 Nr. 4 bis 6 werden verschiedene Hilfen benannt. Diese können unschwer als Sozialleistungen qualifiziert werden. In Abs. 2 Nr. 1 bis 3 sind hingegen Angebote aufgeführt. Hier ist die Zuordnung zu den Sozialleistungen zunächst fraglich. Während die gesetzlich normierten Hilfen gemäß § 8 Satz 1 SGB I ein subjektiv-öffentliches Recht des Hilfebedürftigen begrün...mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 3 Literatur

Rz. 12 Emanuel, Freiwillige Leistung oder Pflichtaufgabe? 20 Jahre Missverständnisse in der Praxis über Leistungsansprüche aus dem SGB VIII, ZKJ 2011 S. 207; Forkel, Kinder- und Jugendhilferecht: Zur Systematik der Förderung freier Träger der Jugendhilfe, ZKJ 2010 S. 5; Kunkel, Schulsozialarbeit zwischen Elternrecht und Schweigepflicht, RdJB 2013 S. 95; Wiesner, Leistungen der ...mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 2.2 Sozialleistungen

Rz. 5 Die eigentlichen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sind Sozialleistungen. Gemäß § 11 Satz 1 SGB I gehören dazu die in den einzelnen Büchern des SGB vorgesehenen Dienst-, Sach- und Geldleistungen. Sie sind Gegenstand der in §§ 2 bis 10 SGB I aufgeführten sozialen Rechte, zu denen nach § 8 SGB I die Kinder- und Jugendhilfe gehört. Die erzieherische Hilfe wird in § 1...mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 2.1 Leistungen und andere Aufgaben

Rz. 3 Während zuvor im RJWG und im JWG die Aufgaben der Jugendwohlfahrt nach bedingten Pflichtaufgaben und Pflichtaufgaben sowie nach den Aufgaben der Jugendfürsorge und der Jugendpflege differenziert wurden, stellt § 2 unter den Aufgaben der Jugendhilfe die Sozialleistungen in den Vordergrund. Sie werden als "Leistungen" bezeichnet und in Abs. 2 aufgelistet. Sozialleistunge...mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 2 entwickelt aus den Programmsätzen und Zielsetzungen des § 1 die Aufgaben der Jugendhilfe. Es handelt sich um eine grob gegliederte Aufzählung, wobei auf die jeweiligen Vorschriften verwiesen wird, welche konkrete Regelungen zu den Voraussetzungen, Leistungsinhalten und Eingriffsbefugnissen enthalten. Weder die Aufzählung noch die Verweisungen sind abschließend. Abs...mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Aufgaben des Jugendamtes waren in § 4 JWG und § 5 Abs. 1 JWG aufgeführt und nach hoheitlichen und sonstigen Aufgaben differenziert. Nach der Einordnung der Kinder- und Jugendhilfe in das SGB VIII wurden durch das 1. SGB VIII Änderungsgesetz v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) Abs. 2 Nr. 4 geändert und Nr. 5 eingefügt. Durch das Beistandschaftsgesetz v. 4.12.1997 (BGBl. I...mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 2 Rechtspraxis

2.1 Leistungen und andere Aufgaben Rz. 3 Während zuvor im RJWG und im JWG die Aufgaben der Jugendwohlfahrt nach bedingten Pflichtaufgaben und Pflichtaufgaben sowie nach den Aufgaben der Jugendfürsorge und der Jugendpflege differenziert wurden, stellt § 2 unter den Aufgaben der Jugendhilfe die Sozialleistungen in den Vordergrund. Sie werden als "Leistungen" bezeichnet und in A...mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 2.7 Andere Aufgaben

Rz. 11 Es handelt sich bei den anderen Aufgaben nach Abs. 3 um Aufgaben und Befugnisse, die aus dem in § 1 Abs. 2 statuierten staatlichen Wächteramt resultieren (BGH, Beschluss v. 23.2.2006, III ZR 164/05, NDV-RD 2006 S. 95). Die Bezeichnung als "andere Aufgaben" ist missverständlich. Denn in Abs. 3 sind ihrer Rechtsnatur nach sehr unterschiedliche Pflichten, Befugnisse und ...mehr