Kapitalgesellschaften
Kapitalgesellschaften sind juristische Personen des privaten Rechts mit eigener Rechtsfähigkeit. Die am häufigsten Rechtsformen der Kapitalgesellschaft sind die GmbH, die AG sowie die KGaA.
Für Kapitalgesellschaften gelten spezielle handelsrechtliche Vorschriften, die insbesondere die Aufbringung des Kapitals und dessen Erhalt gesetzlich normieren. Steuerrechtlich bestehen ebenfalls besondere Vorschriften, von denen andere Rechtsformen, wie z. B. Personengesellschaften, nicht betroffen sind. Diese sind insbesondere im Körperschaftsteuergesetz geregelt.