Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

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§ 1 Allgemeines / II. Bedeutung der Unternehmensnachfolge für den (quantitativen) Bestand der Familienunternehmen

Rz. 19 Angesichts der Aussage, dass rd. 90 % aller Unternehmen in Deutschland familienkontrollierte Unternehmen sind (vgl. oben Rdn 10), verwundert es nicht, dass auch die Zahl der jährlich in Deutschland anstehenden Unternehmensnachfolgen eine erkleckliche Größenordnung hat. Anzahl der zur Übergabe anstehenden Unternehmen im Zeitraum 2018 bis 2022 in Deutschland Quelle: IfM B...mehr

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§ 17 Familienholding / a) Entnahmebeschränkungen

Rz. 73 Zunächst verlangt § 13a Abs. 9 S. 1 Nr. 1 ErbStG eine gesellschaftsvertragliche Vereinbarung, durch die Entnahmen/Ausschüttungen auf höchstens 37,5 % des um die auf den Gewinnanteil oder die Ausschüttungen anfallenden Steuern vom Einkommen gekürzten Betrages des steuerrechtlichen Gewinns[151] beschränkt werden. Rz. 74 Diejenigen Beträge, die zur Begleichung der auf die...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / I. Besitzunternehmen als Holding

Rz. 65 Bei einer Einheitsbetriebsaufspaltung (vgl. Rdn 46) besteht ein Über- bzw. Unterordnungsverhältnis, da das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen übergeordnet ist. Damit stellt sich die Frage, ob das Besitzunternehmen als Holding angesehen werden kann. Rz. 66 Die Tätigkeit einer Holding besteht im Halten von Beteiligungen, insbesondere an Kapitalgesellschaften. Hinz...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / I. Zivilrechtliche Ausgangslage

Rz. 1 Der Nießbrauch ist das grundsätzlich unübertragbare (§ 1059 BGB) und unvererbliche (§ 1061 BGB) absolute Recht, sämtliche Nutzungen (§ 100 BGB) aus dem belasteten Gegenstand zu ziehen und über die gezogenen Nutzungen als Eigentümer zu verfügen. Nießbrauch ist an beweglichen Sachen (§§ 1030 ff. BGB), an Rechten (§§ 1068 ff. BGB) und am Vermögen (§§ 1085 ff. BGB) möglich...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Anwendungsbereich

Rz. 301 Das vereinfachte Ertragswertverfahren ist rechtsformneutral sowohl für Kapitalgesellschaften als auch für Personenunternehmen anzuwenden. Es ist für alle Unternehmen unabhängig von deren Größe anwendbar, sofern es nicht zu unzutreffenden Ergebnissen führt, § 199 Abs. 1 BewG.[461] Führt das Ergebnis zu offensichtlich unzutreffenden Werten, sind andere im gewöhnlichen ...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / 2. Prüfungsschema für begünstigtes Betriebsvermögen

Rz. 86 Für die Gewährung der Begünstigungen sind grundsätzlich drei Bedingungen zu beachten: Die Begünstigungen werden für jede wirtschaftliche Einheit des begünstigten Vermögens gewährt. Deshalb sind die vorgenannten Bedingungen gr...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / b) Unterbeteiligung

Rz. 159 Soll der Unternehmensnachfolger nicht unmittelbar am Handelsgewerbe sondern an der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung des übergabewilligen Unternehmers beteiligt werden, kann dies durch eine Unterbeteiligung[212] geschehen. Die Grundsätze der stillen Gesellschaft gelten hier im Wesentlichen entsprechend. Das gilt auch für die Abgrenzung zwischen der typischen und d...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / b) Formmängel – Heilung

Rz. 187 Nach § 518 Abs. 2 BGB wird der Mangel der Form durch Bewirken der versprochenen Leistung geheilt. Der Vollzug der Leistung vermag allerdings nicht andere Formmängel (z.B. fehlende Beurkundung im Übrigen) zu beheben.[124] Die Leistung muss zudem freiwillig und unter endgültigem Zuwendungswillen bewirkt worden sein.[125] Aus diesem Grund führt der im Rahmen einer Zwang...mehr

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§ 17 Familienholding / II. Transfer an vermögensverwaltende Personengesellschaften

Rz. 80 Soweit der Einbringende selbst am Vermögen der (vermögensverwaltenden und auch nicht gewerblich geprägten) Personengesellschaft beteiligt ist, sind Einlagen von Gegenständen des Privatvermögens – mit oder ohne Gewährung von Gesellschaftsrechten – steuerlich neutral. Es kommt weder zu Veräußerungs- noch zu Anschaffungsvorgängen.[159] An der steuerlichen Qualifikation d...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / IV. Erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht

Rz. 89 Für die Erbschaftsteuer erweitert § 4 AStG die beschränkte Steuerpflicht gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG, wenn der Erblasser oder Schenker zur Zeit der Steuerentstehung der erweiterten beschränkten Einkommensteuerpflicht gem. § 2 AStG unterlag. Ein Erwerber kann nur dann mit seinem Erwerb der erweiterten beschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegen, wenn er selbst nic...mehr

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§ 1 Allgemeines / A. Begriff der Unternehmensnachfolge

Rz. 1 Der Begriff der Unternehmensnachfolge ist in aller Munde. Die damit verbundenen Vorstellungen sind aber nicht immer identisch. Vielfach wird unter Unternehmensnachfolge die Weitergabe des eigenen Unternehmens an die nächste Generation verstanden.[1] Dies stellt jedoch nur eine von vielen denkbaren Varianten dar. Rz. 2 Bei Licht betrachtet, ist bereits der Begriff "Unter...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / b) Ausnahme bestimmter Vermögensgegenstände, insbesondere des Betriebsvermögens aus dem Zugewinnausgleich

Rz. 89 Auf den ersten Blick erscheint es zweckmäßig, die Gestaltungsaufgabe dadurch zu lösen, dass man das zu schützende Betriebsvermögen für den Fall der Beendigung des Güterstandes in anderer Weise als durch Tod aus dem auszugleichenden Vermögen ausnimmt, indem bestimmt wird, dass das Unternehmen sowohl im Anfangs- als auch im Endvermögen in der Zugewinnausgleichsbilanz un...mehr

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§ 1 Allgemeines / I. Gesamtwirtschaftliche Bedeutung von Familienunternehmen

Rz. 6 Angesichts der teilweise unvorstellbar hohen Börsenkapitalisierungen von Publikumsgesellschaften wird die Bedeutung von Familienunternehmen für die Volkswirtschaft in der Öffentlichkeit mitunter nicht richtig wahrgenommen. Auch der Umstand, dass eine einheitliche Definition des Begriffs nicht vorhanden ist, mag ein Übriges hierzu beitragen. Rz. 7 Ungeachtet der Definiti...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / 2. Praktische Anwendung des AWH-Standards

Rz. 29 Wie gesagt zielt der AWH-Standard auf die Bewertung des Betriebs als intakte Einkommensquelle ab. Es geht also auch hier im Grunde um die (objektivierte) Ertragskraft. Hierzu werden die nachhaltigen Erträge des Unternehmens kapitalisiert. Ausgangspunkt ist der durchschnittliche Ertrag der letzten drei bis fünf Wirtschaftsjahre vor dem Bewertungsstichtag. Um einen objek...mehr

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§ 8 Unternehmertestament / I. Unternehmensnachfolge als Strukturierungsaufgabe

Rz. 1 Die Regelung der Unternehmensnachfolge gehört zu einer der schwierigsten Aufgaben, mit denen sich ein erfolgreicher Unternehmer im Laufe seines Lebens konfrontiert sieht. Denn neben rechtlichen und insbesondere steuerrechtlichen Aspekten spielen hier nicht zuletzt wirtschaftliche, strategische und psychologische Gesichtspunkte eine entscheidende Rolle. Anders als die o...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / (2) Berücksichtigung des Unternehmers und seiner Familie

Rz. 160 Alles in allem setzt der Beschäftigtenbegriff des § 13a ErbStG offenbar das Bestehen einer Arbeitnehmereigenschaft voraus, so dass der Unternehmer selbst grds. nicht als Beschäftigter i.S.v. § 13a ErbStG in Betracht kommt. Uneingeschränkt gilt dies aber nur für die Inhaber von Einzelunternehmen sowie für Personengesellschafter.[218] Denn bei Kapitalgesellschaften sin...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / dd) Möglichkeiten einer dinglichen Absicherung

Rz. 53 Widerrufs- und Rücktrittsrechte sind für den Berechtigten nur dann wirklich von Nutzen, wenn die seitens des Beschenkten geschuldete Rückgewähr bzw. Rückabwicklung auch tatsächlich geleistet werden kann. Selbst Wertersatz- bzw. Schadensersatzansprüche sind für den Gläubiger nur dann wirtschaftlich wertvoll, wenn der Schuldner auch tatsächlich über das erforderliche Ve...mehr

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§ 23 Beirat im Unternehmen / I. Gesellschaftsvertrag/schuldrechtliche Vereinbarung

Rz. 13 Der Beirat ist gesetzlich nicht geregelt. Es besteht aber Einigkeit darüber, dass ein Beirat freiwillig bestellt werden kann sowohl bei Personen- wie auch Kapitalgesellschaften.[17] Die Errichtung wie auch die Ausgestaltung des Beirats unterliegt also der Dispositionsbefugnis der Gesellschafter. Wohlgleich findet in der Praxis sehr häufig bei der Ausgestaltung des Bei...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / aa) Inländisches oder EU-/EWR-Betriebsvermögen

Rz. 90 Begünstigungsfähig ist der Erwerb inländischen oder EU-/EWR-Betriebsvermögens,[76] das vom Erblasser bzw. Schenker auf den Erwerber übergeht und beim Erwerber inländisches oder EU-/EWR-Betriebsvermögen bleibt.[77] Dazu gehören auch Beteiligungen an gewerblich geprägten Personengesellschaften.[78] Grundstücke und Grundstücksteile gehören zum begünstigungsfähigen Betrieb...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Persönliche Steuerpflicht

Rz. 7 In § 2 ErbStG wird die Frage geregelt, welche Personen beteiligt sein müssen, damit ein nach § 1 ErbStG erfasster Vermögenserwerb der deutschen Erbschaftsteuer unterliegt. Daneben wird bestimmt, inwieweit Vermögensanfälle mit Auslandsberührung der deutschen Erbschaftsteuer unterliegen. In der Fachliteratur und Steuerpraxis hat sich in Anlehnung an die Personensteuern d...mehr

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§ 33 Auslandsvermögen / V. Doppelbesteuerung und ihre Vermeidung

Rz. 91 Der Besteuerungsanspruch Deutschlands im Bereich der Erbschafts- und Schenkungsteuer ist so umfassend, dass er sich mit entsprechenden Besteuerungsansprüchen anderer Staaten überschneiden kann.[220] Unterstellt man, die deutschen Vorschriften würden sinngemäß auch im Ausland gelten, wird verständlich, dass Überschneidungen praktisch unvermeidbar sind. Schließlich find...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / III. Treuhandlösung

Rz. 10 Nach der sog. Treuhandlösung [13] übernimmt der Testamentsvollstrecker das Unternehmen als Treuhänder. Nicht die Erben, sondern der Testamentsvollstrecker führt in dieser Variante das Unternehmen und wird als Inhaber (nach herrschender Meinung ohne Testamentsvollstreckervermerk)[14] ins Handelsregister eingetragen. Das hat zur Konsequenz, dass im Außenverhältnis auch n...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / II. Gemeinnützige Stiftungen

Rz. 66 Soweit die Stiftung sämtliche Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllt, insbesondere ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten Zwecken dient, kann sie von der Körperschaftsteuer befreit sein (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG). Unter denselben Voraussetzungen besteht nach § 3 Nr. 6 GewStG auch Gewerbesteuerfreiheit. Rz. 67 Ausgenommen von der Körperschaftsteuerbefreiung...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / b) Regelungen bei der GmbH

Rz. 351 Bei der GmbH sind insbesondere die Einziehungsklausel [525] und die Abtretungsklausel [526] recht weit verbreitet.[527] Auch die Kaduzierung[528] von Anteilen oder andere Beschränkungen der Rechte der Erben kann die Satzung vorsehen, so z.B. die Vinkulierung der Geschäftsanteile.[529] Denkbar und zulässig sind auch satzungsmäßige Regelungen, durch die die Mitgliedschaf...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / h) Verwaltungsvermögen bei mehrstufigen Beteiligungen – Verbundvermögensaufstellung

Rz. 151 Für den Fall, dass zum begünstigungsfähigen Vermögen (unmittelbar oder mittelbar gehaltene Beteiligungen an (in- oder ausländischen) Personen- und/oder Kapitalgesellschaften gehören, ist das Verwaltungsvermögen gemäß § 13b Abs. 9 S. 1 ErbStG nicht für jede Gesellschaft einzeln zu ermitteln. Vielmehr sind zur Anwendung der Vorgaben von § 13b Abs. 2–8 ErbStG auf Ebene ...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / 1. AWH-Standard – Bewertungsansatz und Grundsätze

Rz. 23 Das Ertragswertverfahren (nach IDW S 1) unterscheidet von seinem dogmatischen Ansatz her nicht zwischen verschiedenen Unternehmensgrößen. Demzufolge ist es auch nicht auf die Spezifika kleiner und mittelständischer Unternehmen zugeschnitten. Im Gegenteil: Kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere auch Handwerksbetriebe und freiberufliche Praxen, verfügen in der Re...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / 2. Gesellschaftsanteile

Rz. 99 Auch bei Gesellschaftsanteilen steht im Falle des Ertragsnießbrauchs dem Nießbraucher lediglich der entnahmefähige Gewinn bzw. bei Kapitalgesellschaften die ausgeschüttete Dividende zu.[95] Im Hinblick darauf, dass der Nießbraucher grundsätzlich nicht Inhaber der Gesellschaftsrechte wird, insbesondere kein Stimmrecht wahrnehmen kann, muss durch vertragliche Vereinbaru...mehr

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§ 17 Familienholding / I. Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 12 Der Grundtypus der Gesellschaft ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Das gilt auch im Bereich der Familiengesellschaften. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist einkommensteuerrechtlich transparent;[11] die Besteuerung findet auf Ebene der Gesellschafter (nicht der Gesellschaft) statt. Da die im Rahmen einer GbR erzielten Einkünfte nicht Kraft Rechtsform ...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / Literaturtipps

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Latente Steuern in der Hand... / 3 Anwendungsbereich des § 274 HGB für den Ausweis latenter Steuern

§ 274 HGB regelt den Ausweis latenter Steuern. Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat mit dem DRS 18 (letzte Überarbeitung 9.3.2021) einen Standard zur Anwendung des § 274 HGB auf der Ebene des Konzernabschlusses erlassen. Die Anwendung des DRS 18 auf der Ebene des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften wird empfohlen, soweit sich der Standard nich...mehr

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Latente Steuern in der Hand... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Buchung passiver latenter Steuern

Die Huber GmbH ist eine große Kapitalgesellschaft und damit zum Ausweis latenter Steuern nach § 274 HGB verpflichtet. Im Zuge der (jährlichen) Arbeiten zum Jahresabschluss berechnet die Huber GmbH daher u. a. die Höhe der auszuweisenden latenten Steuern. Dazu nimmt die Huber GmbH eine Einzeldifferenzbetrachtung aller Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungspos...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Latente Steuern in der Hand... / 6 Ausweis in der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung

Veränderungen der bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern führen zu Aufwendungen und Erträgen, die in der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 274 Abs. 2 Satz 3 HGB gesondert unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und Ertrag" auszuweisen sind. D.h. der Ausweis von Aufwendungen und Erträgen aus der Änderungen von bilanzierten latenten Steuern erfolgt zusammen als Ge...mehr

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Latente Steuern in der Hand... / 11 Berücksichtigung aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge

Gemäß § 274 Abs. 1 Satz 4 HGB sind Verlustvorträge bei der Ermittlung der aktiven latenten Steuern zu berücksichtigen, soweit sie sich innerhalb der nächsten 5 Jahre auswirken werden:mehr

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Latente Steuern in der Hand... / 10.2 Auffassung der Bundessteuerberaterkammer (BStBK)

Die Bundessteuerberaterkammer ergänzt in ihrer Verlautbarung aus dem Jahr 2012 zum "Ausweis passiver latenter Steuern als Rückstellungen in der Handelsbilanz" (im Folgenden Verlautbarung BStBK) die Verlautbarung des IDW und vertritt in wesentlichen Fragen eine abweichende Auffassung. IDW RS HFA 7 n. F. äußert sich nur zu Fragen der Rechnungslegung von Personenhandelsgesellsch...mehr

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Latente Steuern in der Hand... / 4 Warum in der Handelsbilanz latente Steuern auszuweisen sind

Die tatsächliche Höhe der Steuern vom Einkommen und Ertrag wird nach dem Gewinn ermittelt, der sich aufgrund der Steuerbilanz (unter Berücksichtigung von außerbilanziellen Anpassungen einzelner Positionen) ergibt. Allerdings stimmen die steuerlichen Werte von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten nicht immer mit den Wertansätzen in der Handelsbilanz ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Latente Steuern in der Hand... / 10.1 Auffassung des IDW

In Folge der Änderung des § 274 HGB durch das BilMoG wurde in der Literatur diskutiert, in welchem Umfang Kaufleute, die nicht in den Anwendungsbereich des § 274 HGB fallen, nach den allgemeinen Grundsätzen des § 249 HGB eine Rückstellung für passive latente Steuern bilden müssen.[1] Nach IDW RS HFA 7 n. F., Rz. 26, der zu Fragen der Rechnungslegung von Personenhandelsgesell...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.3.11 Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft als Mitunternehmerin

Rz. 89 Besonderheiten sind zu beachten, wenn eine Kapitalgesellschaft, die Mitunternehmerin einer Personengesellschaft ist, auf eine andere Kapitalgesellschaft verschmolzen wird. Es gilt dann §§ 19 Abs. 2 i. V. m. 12 Abs. 3 und 4 Abs. 2 S. 2 UmwStG analog. Folglich mindert sich der Verlustabzug nach § 10a GewStG bei der Personengesellschaft um den nach § 10a S. 4 und 5 GewSt...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.4.1 Allgemeines

Rz. 90 Für Körperschaften hat das Erfordernis der Unternehmeridentität grundsätzlich keine Bedeutung, da Trägerin des Unternehmens von Körperschaften diese selbst sind. Folglich liegt ein Unternehmerwechsel vor, wenn eine Körperschaft ihr Unternehmen auf eine andere Körperschaft überträgt. Ein etwaiger Gewerbeverlust des übertragenden Rechtsträgers geht dann unter. Ergeben k...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.2.3 Personengesellschaften

Rz. 57 Auch bei Personengesellschaften ist der Verlustausgleich nach § 10a GewStG, sofern Unternehmeridentität besteht, nur bei Vorliegen der Unternehmensidentität möglich.[1] Rz. 58 Anders als ein Einzelunternehmen kann eine Personengesellschaft zur gleichen Zeit nur einen Gewerbebetrieb unterhalten.[2] Übt die Personengesellschaft verschiedenartige Tätigkeiten gleichzeitig ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.3.8 Übergang eines Verlustunternehmens auf eine Personengesellschaft

Rz. 80 Bei der Übertragung eines Verlustbetriebs auf eine Personengesellschaft besteht Unternehmeridentität insoweit, als der Übertragende nach der Übertragung aufgrund der Gewinn- und Verlustverteilungsabrede am Ergebnis der übernehmenden Personengesellschaft beteiligt ist.[1] Folglich geht beim Übergang eines Verlustbetriebs eines Dritten auf eine Personengesellschaft mang...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.3.6 Formwechsel

Rz. 79 Der Formwechsel einer Verlustpersonengesellschaft in eine Personengesellschaft anderer Rechtsform berührt, soweit es nicht zu einem Wechsel im Gesellschafterkreis kommt, die Unternehmeridentität nicht.[1] Geltung hat dies auch im Rahmen doppelstöckiger Personengesellschaften, wenn die Obergesellschaft formwechselnd in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt wird. Folge i...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.3.7 Verschmelzung

Rz. 79a Werden 2 Personengesellschaften verschmolzen, kann der Gewerbeverlust der übertragenden Personengesellschaft von der übernehmenden Personengesellschaft genutzt werden, wenn Unternehmensidentität und soweit Unternehmeridentität besteht.[1] Sind z. B. alle Gesellschafter der übertragenden Personengesellschaft an der übernehmenden Personengesellschaft beteiligt, kann di...mehr

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Sperrfristverstoß nach § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG durch Formwechsel einer ­Oberpersonengesellschaft zu Buchwerten

Leitsatz 1. Unter einem "Anteil" i.S. des § 6 Abs. 5 Sätze 5 und 6 EStG ist die (unmittelbare oder mittelbare) vermögensmäßige Beteiligung eines Körperschaftsteuersubjekts an einem zuvor nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG übertragenen Wirtschaftsgut und damit an den darin gespeicherten stillen Reserven zu verstehen. 2. Die Formulierung "aus einem anderen Grund" i.S. des § 6 Abs. 5 S...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.3.4 Doppelstöckige Personengesellschaft

Rz. 77 Die Begründung einer doppelstöckigen Personengesellschaft erfolgt durch Einbringung eines Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten. Bei der Beteiligung einer Personengesellschaft (Obergesellschaft) an einer anderen Personengesellschaft (Untergesellschaft) sind nicht die Gesellschafter der Obergesellschaft, sondern ist...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.3.3 Eintritt von Gesellschaftern in ein Einzelunternehmen

Rz. 76a Wird ein Einzelunternehmen nach Eintritt einer oder mehrerer Personen als Personengesellschaft fortgeführt, kann der in dem Einzelunternehmen entstandene Gewerbeverlust, soweit Unternehmensidentität besteht, auch weiterhin insgesamt, jedoch nur von dem Betrag abgezogen werden, der von dem gesamten Gewerbeertrag der Personengesellschaft entsprechend dem allgemeinen Ge...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.2 Einzelunternehmen (§ 10a S. 8 GewStG)

Rz. 69 Wird ein Einzelunternehmen auf einen anderen Einzelunternehmer, auf eine Personengesellschaft, an der der bisherige Einzelunternehmer nicht beteiligt ist, oder auf eine Kapitalgesellschaft übertragen, fehlt es an der Unternehmeridentität.[1] Fehlbeträge, die bei dem bisherigen Inhaber entstanden sind, gehen nach §§ 10a S. 8 i. V. m. 2 Abs. 5 GewStG mit dem Unternehmer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.3 Kürzung im Abzugsjahr

Rz. 38 Der maßgebende Gewerbeertrag im Abzugsjahr wird im Rahmen von § 10a S. 1 und 2 GewStG um noch nicht berücksichtigte Fehlbeträge vorangegangener Erhebungszeiträume gekürzt. Der Verlustvortrag erfolgt von Amts wegen. Ein Wahlrecht zur Verlustnutzung besteht nicht.[1] Auch ein Antrag ist nicht erforderlich. Der Verlustrücktrag ist ausgeschlossen. Rz. 38a Nimmt die Finanzv...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 4.3.4.3 Beteiligung von Körperschaften an Mitunternehmerschaften (§ 10a S. 10 Hs. 2 GewStG)

Rz. 99 Nach § 10a S. 10 Hs. 2 GewStG ist § 8c KStG auch auf gewerbesteuerliche Fehlbeträge von Mitunternehmerschaften anzuwenden, soweit an diesen Körperschaften unmittelbar oder mittelbar über andere Personengesellschaften beteiligt sind. Die Regelung soll verhindern, dass der Verlustbetrieb einer Körperschaft vor einem Anteilseignerwechsel nach § 24 UmwStG auf eine Persone...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verdeckte Gewinnausschüttung – Gemeinnützige Stiftung als nahestehende Person

Leitsatz 1. Eine gemeinnützige Stiftung kann im Verhältnis zu einem Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft eine nahestehende Person sein; Zuwendungen der Kapitalgesellschaft an die Stiftung können eine vGA i.S. von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG sein. 2. Ein Vorgang ist bereits dann geeignet, einen sonstigen Bezug bei einem Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft i.S. von § 20 Abs. ...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / I. Unternehmer

Rz. 135 § 104 Abs. 1 SGB VII befreit unter den dort genannten Voraussetzungen den "Unternehmer" von der Haftung. Für das Verständnis dieses Begriffs hat der Gesetzgeber auf das Schutzsystem der Unfallversicherung und damit auf die in § 136 Abs. 3 SGB VII verwandte Begriffsbestimmung abgestellt. Rz. 136 Hiernach ist Unternehmer derjenige, dem das Ergebnis des Unternehmens unmi...mehr