Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / a) Feststellung der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines Schiedsverfahrens nach § 1032 Abs. 2 ZPO

Rz. 229 Das staatliche Gericht kann auf Antrag einer Partei mit der Überprüfung der Zulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens befasst werden. Diese Möglichkeit eröffnet § 1032 Abs. 2 ZPO bis zur Bildung des Schiedsgerichts. Im Rahmen dieses Antrags entscheidet das Gericht über das Bestehen und die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung.[387] Gem. § 1062 Abs. 1 Nr. 2 ZP...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / 3. Statusrelevante Vorgänge

Rz. 104 Bei statusrelevanten Vorgängen wie etwa Gründung, Satzungsänderungen, Verschmelzungsverträge (§ 6 UmwG), Spaltung (§§ 125, 6 UmwG), Vermögensübertragung (§§ 176 ff. UmwG) und formwechselnder Umwandlung (§ 193 Abs. 3 Satz 1 UmwG) oder der Beurkundung von Hauptversammlungen im Ausland bestehen Zweifel, ob die Beurkundung durch einen schweizerischen Notar der Beurkundun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / H. Nachweis der Verfügungsmacht des Testamentsvollstreckers

Rz. 131 Der im Grundbuch eingetragene Testamentsvollstreckervermerk hat eine rein negative Wirkung.[254] Er zerstört das Vertrauen auf die Verfügungsberechtigung des Erben (§ 2211 Abs. 2 BGB), schafft aber keine positive Vertrauensposition in die stattdessen bestehende Verfügungsberechtigung einer anderen Person (nämlich des Testamentsvollstreckers). Der Nachweis, dass ein T...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Löschung des Vermerks

Rz. 31 Der Testamentsvollstreckungsvermerk wird von Amts wegen gem. §§ 84 ff. GBO oder auf Antrag gelöscht, wenn entweder der Testamentsvollstrecker die Löschung bewilligt (§ 19 GBO) oder Unrichtigkeitsnachweis gem. § 22 GBO geführt wird.[56] Auch die Berichtigungsbewilligung darf vom GBA aber nur vollzogen werden, wenn ihm die Unrichtigkeit des im GB eingetragenen Vermerks ...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / 1. Erzwingbare eintragungsfähige Tatsachen

Rz. 40 Die Vielzahl der nach § 14 HGB erzwingbaren registerlichen Eintragungen ist ausdrücklich gesetzlich normiert. Für das Handelsregister gilt dies insb. hinsichtlich der Umstände, welche die Existenz, die Firma, die Vertretungs- und die Haftungsverhältnisse des jeweiligen Rechtsträgers betreffen. Rz. 41 Für Einzelkaufleute lassen sich für folgende anmelde- und eintragungs...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / aa) Sacheinlagen bei Personengesellschaften

Rz. 508 Die Gesellschafter einer Personengesellschaft verpflichten sich entweder beim Abschluss des Gesellschaftsvertrages oder in einer späteren Änderung des Gesellschaftsvertrages zur Leistung eines Beitrags (Einlage).[985] Dabei können die Gesellschafter den Inhalt der Beitragsverpflichtung nach Belieben bestimmen. Wie sich aus § 706 Abs. 2 BGB ergibt, können auch Sachen ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ff) Nr. 5 des Musterprotokolls – Gründungskosten

Rz. 547 Die Gesellschaft trägt nach der Regelung des Musterprotokolls die Kosten ihrer Gründung bis max. 300,00 EUR bzw. – soweit das Stammkapital niedriger ist – bis zur Höhe des Stammkapitals selbst. Wird die UG (haftungsbeschränkt) unter Hinzuziehung externer Berater gegründet, so sind 300,00 EUR nie ausreichend, um die Gründungskosten abzudecken. In diesen Fällen trägt d...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Gesellschafterversammlung

Rz. 1135 Durch das MoPeG wurde in Anlehnung an das GmbH-Recht in § 109 Abs. 1 HGB die Gesellschafterversammlung als Regelfall gesetzlich etabliert. Die Einzelheiten hierzu wurden bereits unter Rdn 1011 erläutert. Gem. § 108 HGB handelt es sich grds. um dispositive Regelungen, die gesellschaftsvertraglich abbedungen, bzw. modifiziert werden können. Dabei sollten u.a. folgende ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundbuchfähigkeit

Rz. 26 Die Grundbuchfähigkeit des Berechtigten beantwortet die Frage, ob er überhaupt in das Grundbuch eingetragen werden kann. Die Grundbuchfähigkeit ist die nach materiell-rechtlichen Maßstäben zu beurteilende Fähigkeit, Inhaber eines im Grundbuch einzutragenden Rechts sein zu können und setzt damit die Fähigkeit zum Erwerb von Grundstücksrechten voraus. Jede natürliche od...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Widerruf, Befristungen

Rz. 184 Die Vollmacht muss auch bis zum maßgeblichen Zeitpunkt (Eingang des Antrags beim GBA als Zeitpunkt des Wirksamwerdens) fortbestehen.[470] Daraus ergibt sich aber keine Berechtigung des GBA, in jedem Fall einen Fortbestandsnachweis zu verlangen. Das wäre mit den Mitteln des § 29 GBO nicht möglich. Im Gegenteil kann das GBA wegen § 172 BGB bei Vorlage der Vollmachtsurk...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Gestaltungsüberlegungen

Rz. 669 Die Überleitung des Vermögens einer GmbH & Co. KG auf eine GmbH kann rechtstechnisch auf fünf unterschiedlichen Wegen erfolgen, deren wesentliche Abwicklungsschritte sowie Vor- und Nachteile nachfolgend dargestellt werden. aa) Formwechsel nach §§ 190 ff. UmwG Rz. 670 Bei einem Formwechsel nach umwandlungsrechtlichen Regeln sind neben den allgemeinen Vorschriften zum Fo...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Rechtsnatur

Rz. 654 Der Gesellschaftsvertrag einer KG ist seiner Rechtsnatur nach sowohl Schuldvertrag als auch gemeinschaftsbegründender personenrechtlicher Vertrag.[980] Rz. 655 Voraussetzung für die Entstehung einer KG ist ein Gesellschaftsvertrag i.S.v. § 705 BGB. Rz. 656 Während die Bestimmungen des Außenverhältnisses, insbesondere bzgl. der Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellsc...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Firma

Rz. 661 Die originäre Firma einer KG kann eine Personen-, Sach- oder Fantasiefirma sein, entscheidend ist allein, ob sie zur Kennzeichnung geeignet ist und Unterscheidungskraft besitzt (§ 18 Abs. 1 HGB). Firmenrechtlich unzulässig sind Angaben, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse irrezuführen (§ 18 Abs. 2 Satz 1 HGB, Grundsatz der Firmenwahrheit). Eine KG muss...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (7) Zwangsvollstreckung

Rz. 1006 Die Zwangsvollstreckung in den Geschäftsanteil eines GmbH-Gesellschafters hat auf den Bestand der GmbH keine unmittelbaren Auswirkungen. Dagegen kann der Gläubiger eines Kommanditisten, der dessen Anteil pfändet, die Gesellschaft kündigen (§ 133 HGB). Das Kündigungsrecht des Gläubigers kann durch den Gesellschaftsvertrag nicht ausgeschlossen werden. Allerdings kann ...mehr

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§ 5 Architektenrecht / 2. Prüffähigkeit

Rz. 35 Gem. § 15 Abs. 1 HOAI 2013 sowie § 640g Abs. 4 Nr. 2 BGB ist weitere Fälligkeitsvoraussetzung die Überreichung einer prüffähigen Honorarschlussrechnung bzw. (§ 640g Abs. 4 Nr. 2 BGB) nunmehr einfach Schlussrechnung. Die Schlussrechnung ist überreicht, wenn sich aus der Rechnung, die nicht zwingend ausdrücklich als "Schlussrechnung" bezeichnet werden muss, zweifelsfrei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Form der Vorlage

Rz. 80 Vom ENZ werden lediglich beglaubigte Abschriften erteilt, die nur mit einer befristeten Geltungsdauer von 6 Monaten versehen sind. Eine Vorlage in Ausfertigung kann damit nicht verlangt werden (Art. 70 Abs. 3 EuErbVO). Das KG verlangt zur Befristung die Gültigkeit des ENZ bei Eintragung.[144] Es bemisst die Kontrolle der Ausstellungsbehörde höher als den Schutz des An...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Feststellung der Satzung

Rz. 599 Neben den vorstehenden Angaben muss das Gründungsprotokoll auch die Satzung enthalten. § 23 Abs. 3 AktG fordert dabei bestimmte Mindestangaben (s. zu den Einzelheiten Rdn 784 ff.). Weiter ist in der Gründungssatzung nach § 26 Abs. 1 AktG der einem Aktionär oder einem Dritten für seine Mitwirkung an der Gründung eingeräumte Sondervorteil anzugeben. Anzugeben ist schlie...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VIII. Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 36 Juristische Personen des öffentlichen Rechts werden für die Frage des Auflassungserfordernisses wie Kapitalgesellschaften (siehe Rdn 31 f.) behandelt (zum Eigentumsübergang durch Gesetz vgl. Rdn 40; für buchungsfreie Grundstücke siehe Rdn 42). Rz. 37 Auflassung erforderlich bei: Eigentumsübertragung von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts auf eine andere,...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / aa) Zivilrecht

Rz. 114 Die Eintrittsklausel[205] ist gleichfalls eine rechtsgeschäftliche (Nachfolge-)Klausel. Denn sie zielt i.R.d. zivilrechtlich Möglichen auf eine Rechtsnachfolge auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage, und zwar unabhängig von einer eventuellen Erbenstellung des Nachfolgers. Da sie die Nachfolge nicht unmittelbar anordnet, sondern von der Ausübung eines Gestaltungsrec...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / III. Betreiben eines Gewerbes

Rz. 19 Nach § 1 Abs. 1 2. Halbs. HGB ist Kaufmann, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Dieses Tatbestandsmerkmal entscheidet, in welcher Person die Kaufmannseigenschaft bejaht wird. Das Gewerbe betreibt die natürliche oder juristische Person, in deren Namen das Handelsgewerbe ausgeübt wird.[49] Ohne Bedeutung ist, für wessen Rechnung die Verträge abgeschlossen werden bzw. wem d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Allgemeines

Rz. 114 Die Unrichtigkeit selbst kann als Ergebnis einer rechtlichen Würdigung nicht nachgewiesen werden; vielmehr müssen die Umstände, aus denen sich die Unrichtigkeit ergibt, belegt werden.[270] Das GBA muss an diesen Nachweis strenge Anforderungen stellen, da es ohne das (durch eine Bewilligung verkörperte) Einverständnis des Betroffenen eine Eintragung, Löschung oder Änd...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 2. Rechtslage vor dem HRefG

Rz. 66 Der BGH hatte für die Firma des Einzelkaufmanns entschieden, dessen namensrechtliche Interessen gingen denjenigen der Insolvenzgläubiger vor.[143] Daher konnte der Insolvenzverwalter die zur Fortführung der Firma durch den Erwerber des Handelsgeschäfts des Gemeinschuldners erforderliche Einwilligung nicht rechtswirksam erklären. Zustimmen musste vielmehr der Gemeinsch...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Vorkaufsrechte

Rz. 1241 Ergänzend bzw. alternativ zu den Zustimmungserfordernissen kann der Gesellschaftsvertrag auch Vorkaufsrechte für die anderen Gesellschafter vorsehen. Diese Rechte können im Gesellschaftsvertrag weitgehend beliebig ausgestaltet werden. Das Vorkaufsrecht ist das Recht, den Gesellschaftsanteil zu erwerben, wenn ein Gesellschafter seinen Gesellschaftsanteil an einen Drit...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (a) Anteilsgewährungspflicht

Rz. 128 Die Frage, ob im Rahmen einer Verschmelzung an die Anteilsinhaber der übertragenden Rechtsträger als Ersatz für den Verlust ihrer Rechtsposition Anteile am übernehmenden Rechtsträger gewährt werden müssen, ist von der Frage zu trennen, woher diese zu gewährenden Anteile kommen (z.B. bei Kapitalgesellschaften aus einer Kapitalerhöhung).[340] Das Gesetz sieht eine allg...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Kommanditaktionäre

Rz. 2265 Kommanditaktionär wird man entweder bei der Gründung, durch Übernahme bzw. durch Übertragung von Aktien von einem anderen oder durch die Übernahme von Aktien bei einer Kapitalerhöhung. Auch die persönlich haftenden Gesellschafter können Aktionäre sein. Rz. 2266 Die Rechtsstellung der Kommanditaktionäre bemisst sich gem. § 278 Abs. 3 AktG nach den Vorschriften des Akt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Unbedingte und unbefristete Auflassung

Rz. 88 Die Auflassung muss unbedingt im Sinne des § 158 BGB und unbefristet sein, sonst ist sie nichtig (§ 925 Abs. 2 BGB). Ein Erbbaurecht kann gem. § 1 Abs. 4 S. 1 ErbbauRG nicht auflösend bedingt begründet werden; seine Übertragung ist ebenso bedingungsfeindlich (§ 11 Abs. 1 S. 2 ErbbauRG) wie die Einräumung oder Aufhebung von Sondereigentum (§ 4 Abs. 2 S. 2 WEG). Die Auf...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Bindung an tatsächliche Feststellungen, Abs. 3 i.V.m. § 74 Abs. 3 FamFG

Rz. 50 Nach Abs. 3 GBO i.V.m. §§ 74 Abs. 3 S. 4 FamFG, 559 Abs. 1 ZPO unterliegt der Beurteilung des Gerichts der Rechtsbeschwerde nur dasjenige Parteivorbringen, das aus der Beschwerdeentscheidung oder dem Sitzungsprotokoll ersichtlich ist. Ist die Sachverhaltsschilderung unklar und unbestimmt, dann darf das Rechtsbeschwerdegericht nicht von sich aus versuchen, die tatsächl...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Veräußerungs- und Übertragungsvertrag/Eintragung ins Handelsregister

Rz. 919 Von dem originären Erwerb eines Gesellschaftsanteils durch Beitritt zu unterscheiden ist der derivative Erwerb einer bestehenden Beteiligung im Wege der Abtretung. Eine solche ist im Rahmen der gesellschaftsvertraglichen Beschränkungen unmittelbar möglich.[1247] Verpflichtungs- und Übertragungsvertrag werden nur zwischen dem Veräußerer (bisheriger Gesellschafter) und...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Kennzeichnungseignung

Rz. 182 Die Firma als Name der Gesellschaft muss zur Kennzeichnung der GmbH geeignet sein, also von den angesprochenen Verkehrskreisen als Name verstanden werden (sog. Namensfunktion). Daraus wird abgeleitet, dass der Firmenkern aus einer wörtlichen und aussprechbaren Bezeichnung und nicht aus Bildzeichen gebildet werden muss.[493] Dies schließt aber nicht aus, dass eine Fir...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Wirkung der Rücknahme

Rz. 20 Mit der wirksam formgerecht erfolgten Rücknahme ist der Antrag erledigt.[37] Da es sich um eine rein prozessuale Verfahrenshandlung handelt, ist eine Anfechtung der Rücknahme unzulässig. Der Antrag kann jedoch jederzeit neu gestellt werden.[38] Hat der Antragsteller für den Vollzug seines Antrags Urkunden vorgelegt, so sind diese nach der erfolgten Rücknahme an den An...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Geschäftsjahr

Rz. 1086 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Es darf kürzer, aber nicht länger als 12 Monate sein (§ 240 Abs. 2 Satz 2 HGB und § 8b EStDV). Die Gesellschafter können ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr wählen. Bei Gründung der Gesellschaft kann die Wahl frei erfolgen. Spätere Änderungen des Geschäftsjahrs sind dagegen nur im Einvernehmen mit dem Finanzamt m...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 6. Sonstige Entscheidungen

Rz. 37 Daneben gibt es noch eine Reihe von sonstigen beschwerdefähigen Entscheidungen des Grundbuchamtes; so z.B.:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Ausscheiden nach der gesetzlichen Regelung

Rz. 855 Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist, scheidet ein Komplementär nach § 130 Abs. 1 aus der KG aus, wenn er verstirbt, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet[1151] wurde, er oder einer seiner Privatgläubiger gekündigt hat, weitere im Gesellschaftsvertrag vorgesehene Fälle eingetreten sind oder die übrigen Gesellschafter das Ausscheid...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / aa) Klassisches Anwachsungsmodell (einfache Anwachsung)

Rz. 544 Bei einer Umstrukturierung nach dem klassischen Anwachsungsmodell treten sämtliche Gesellschafter bis auf einen zu einem einheitlichen Zeitpunkt aus der Personengesellschaft aus. Hinweis Häufig handelt es sich bei dem verbleibenden Gesellschafter um die Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG, sodass im Ergebnis ein Formwechsel von der Personengesellschaft in eine GmbH ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / l) Ausschluss von Gesellschaftern

Rz. 1165 Nach der gesetzlichen Regelung kann ein Gesellschafter bei Vorliegen eines wichtigen Grundes [1541] auf Antrag der übrigen Gesellschafter durch gerichtliches Urteil aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden (§ 134 HGB).[1542] Der Gesellschaftsvertrag kann aber auch vorsehen, dass für den Ausschluss ein Beschluss der anderen Gesellschafter ausreichend ist. Dem betrof...mehr

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§ 3 Firmenrecht / a) Doppelnamen, Adelstitel, akademische Grade

Rz. 158 Ein Doppelname war früher vollständig in die Firma aufzunehmen.[494] Unzulässig war es dagegen, den Familien- und den Geburtsnamen (unterscheiden sich beide) als Doppelnamen zu führen.[495] Adelsbezeichnungen gelten nach Art. 109 Abs. 3 WeimRV als Teil des Namens; nach Art. 123 GG hat die Bestimmung Bestand. Adelstitel durften daher in der Firma nicht fehlen.[496] Al...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Beschlussfassung

(a) Bisherige Problematik Rz. 1026 Die Schwierigkeiten der Beschlussfassung zeigten sich bis zur Einführung von § 170 Abs. 2 HGB durch das MoPeG insb. bei der Ausübung der Stimmrechte der GmbH. Gesellschafter der GmbH ist die KG. Diese wird aber durch die Komplementär-GmbH vertreten, sodass diese die Rechte an ihren Anteilen quasi selbst ausübt. Dies zeigt sich insb. bei Besc...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / II. Personenhandelsgesellschaften

Rz. 71 Bei der OHG und der KG handelt es sich um Handelsgesellschaften. Das zeigt bereits die Überschrift vor den §§ 105 ff. HGB. Für diese beiden Handelsgesellschaften hat § 6 Abs. 1 HGB keine besondere Bedeutung. Die Gesellschaften betreiben regelmäßig ein Handelsgewerbe und sind deshalb bereits nach §§ 1 und 2 HGB i.V.m. §§ 105 Abs. 1, 161 Abs. 2 HGB Kaufleute. Eine Gesel...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Form der Vorlage

Rz. 106 Die Verfügung von Todes wegen und die Eröffnungsniederschrift können auch in beglaubigter Abschrift vorgelegt werden.[188] Beglaubigte Abschrift von beglaubigter Abschrift genügt.[189] Die Prüfung hat sich auf die Formgültigkeit und den Inhalt der letztwilligen Verfügungen zu erstrecken. Die erhöhte Beweiskraft nach § 415 ZPO beim notariellen Testament ist zu beachten...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Offenlegungspflichten, Pflicht zur Rechnungslegung

Rz. 781 Auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat der Geschäftsführer evtl. Änderungen der Geschäftsanschrift zum Register anzumelden, etwa die aktuelle inländische Geschäftsanschrift; er ist insoweit auch Adressat einer Zwangsgeldandrohung.[1580] Die Anschrift des Insolvenzverwalters kann als c/o-Anschrift verwendet werden, wenn der Geschäftsführer dem Insolvenzverwal...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Auszahlung

Rz. 455 Auszahlung i.S.d. § 30 GmbHG ist nicht nur das Auskehren von Barmitteln, sondern jede Verringerung des Gesellschaftsvermögens.[1498] Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Auszahlung offen oder verdeckt im Rahmen eines Austauschgeschäftes ohne gleichwertige Gegenleistung unmittelbar oder mittelbar oder als Gewinnausschüttung erfolgt.[1499] Wegen der aus Gläubigerschut...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Vom Amtswiderspruch ausgeschlossene Eintragungen

Rz. 13 Aus dem Vorgenannten ergibt sich, dass die nachfolgend aufgeführten Eintragungen generell nicht Gegenstand eines Amtswiderspruchs sein können:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Erwerbsfähigkeit

Rz. 27 Die Erwerbsfähigkeit des Begünstigten hat das GBA nur in besonderen Fällen zu prüfen: Bei E...mehr

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Vorbemerkungen / V. Dienstaufsichtsbeschwerde

Rz. 14 Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein formloser Rechtsbehelf im Sinne einer Anregung an den Dienstvorgesetzten, die Amtsführung des Urkundsbeamten, Rechtspflegers bzw. Richters unter dienstrechtlichen Gesichtspunkten zu überprüfen. Sie ist nur gegen die Art des Geschäftsbetriebs, die äußere Ordnung und das persönliche Verhalten gegeben; eine Sachprüfung scheidet grund...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / VII. Haftung des Gesellschafters bei Führungslosigkeit der Gesellschaft in Krise und Insolvenz

Rz. 459 Nach § 15a Abs. 3 InsO ist im Fall der Führungslosigkeit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung auch jeder Gesellschafter, im Fall der Führungslosigkeit einer Aktiengesellschaft oder einer Genossenschaft ist auch jedes Mitglied des Aufsichtsrats zur Stellung des Antrages verpflichtet, es sei denn, diese Person hat von der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldun...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / I. Allgemeines

Rz. 482 § 105 Abs. 1 HGB definiert die OHG als eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist und bei der bei keinem der Gesellschafter die Haftung ggü. den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist. Die OHG ist damit eine Gesellschaft i.S.d. §§ 705 ff. BGB auf welche, soweit sich aus dem HGB nicht etwas anderes...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Überlegungen zur Rechtsformwahl und praktische Bedeutung der OHG

Rz. 486 Die OHG ermöglicht echte Mitunternehmerschaft. In den Fällen, in denen ein Handelsgewerbe gleichberechtigt von mehreren Personen ausgeübt werden soll, bietet sie sich daher als Rechtsform besonders an. Insb. kleinen und mittleren Familienunternehmen[777] gewährt sie durch das Prinzip der Selbstorganschaft die nötige Identität zwischen dem Unternehmen und den Familien...mehr

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§ 3 Firmenrecht / c) Inhabervermerk, Nachfolgezusatz

Rz. 161 Grds. ist es zulässig, Namen in einen Inhabervermerk aufzunehmen. Nicht mehr zutreffend ist die früher überwiegende Lehre, der Name des Inhabers dürfe deshalb nicht in einem Inhabervermerk erscheinen, weil der Inhabervermerk nicht zum Firmenkern rechne.[507] Dies folgt schon daraus, dass gerade das Erfordernis in § 18 Abs. 1 HGB a.F., den Namen überhaupt in die Firma...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / X. Beteiligung an anderen Gesellschaften, "Organfähigkeit"

Rz. 67 Auch die Fähigkeit einer Gesellschaft, die Beteiligung an einer anderen Gesellschaft zu erwerben (aktive Beteiligungsfähigkeit), unterliegt grds. ihrem Gesellschaftsstatut.[121] In der Praxis wird ein derartiger Beteiligungserwerb stets möglich sein. Dies dürfte selbst bei uneingeschränkt fortgeltender ultra-vires-Doktrin dann gelten, wenn die Geschäftsführung zur Ver...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Kleingewerbe und Handwerker

Rz. 68 Solange ein gemeinschaftlich betriebener Gewerbebetrieb noch nicht die Voraussetzungen des Handelsgewerbes nach § 1 Abs. 2 HGB erfüllt, ist die Gesellschaft grds. GbR. Zwar besteht auch für sog. Kleingewerbetreibende/Minderkaufleute die Möglichkeit gem. § 107 Abs. 1 Satz 1 HGB n.F. (vormals: § 105 Abs. 2 Satz 1 HGB a.F.) durch Eintragung im Handelsregister in die Rech...mehr