Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Eintragung

Rz. 9 Der Erblasser (oder sonstiger Rechtsvorgänger) muss eingetragen sein. Da § 40 GBO auch den Erbeserben privilegiert[25] genügt die Eintragung des Erblasser-Erblassers. Ist dies nicht der Fall, so verbleibt es beim Grundsatz des § 39 GBO. Ist der Erblasser selbst durch Rechtsübergang außerhalb des Grundbuchs Eigentümer geworden und vor entsprechender Grundbuchberichtigun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Bestimmung des Gläubigers und des Bewilligungsberechtigten

Rz. 35 Soweit bei eingetragenen Grundpfandrechten der Gläubiger nicht mehr bekannt ist oder nicht ermittelt werden kann, bestimmt zum einen Art. 231 § 10 EGBGB die treuhändige Gläubigerschaft des Bundes.[88] Gegenüber dem Grundbuchamt ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau bewilligungsbefugt (Art. 231 § 10 Abs. 3 EGBGB).[89] Zusätzlich bestimmt § 113 Nr. 6 GBV umfangreiche B...mehr

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Vorbemerkungen / II. Tätigkeiten des Rechtspflegers

Rz. 10 Hat – was in Grundbuchsachen der Regelfall ist – der Rechtspfleger entschieden, so ist nach § 11 Abs. 1 RPflG das Rechtsmittel gegeben, das nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften gegen die Entscheidung des Richters zulässig ist. Kann gegen die Entscheidung des Richters nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften kein Rechtsmittel eingelegt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Entscheidungskriterien

Rz. 2 Das Grundbuchamt muss nach den allgemeinen Grundsätzen der freiwilligen Gerichtsbarkeit selbst über das Eigentum entscheiden und darf sich dieser Pflicht nicht entziehen. Eine andere Frage ist es, ob nicht die Befugnis besteht, das Anlegungsverfahren mit Rücksicht auf einen schwebenden Rechtsstreit über das Eigentum auszusetzen. Hier wird eine Analogie zum Erbscheinsve...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Ausscheidender Gesellschafter

Rz. 818 Scheidet der verstorbene Gesellschafter aus der KG aus, ohne dass seine Erben in seine Gesellschafterstellung nachrücken, kommt es zur Anwachsung seines Anteils bei den Mitgesellschaftern. Dieser Vorgang wird steuerlich als Schenkung auf den Todesfall behandelt und unterliegt nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ErbStG der Erbschaftsteuer, soweit der Anteilswert (§ 12 ErbStG...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Vertretung der Gesellschaft

Rz. 863 Der Vorstand ist organschaftlicher Vertreter der AG (§ 78 Abs. 1 AktG) § 78 Abs. 2 AktG geht bei der Aktivvertretung vom Prinzip der Gesamtvertretung aus; bei der Entgegennahme von Willenserklärung gilt Einzelvertretungsbefugnis. Nach § 78 Abs. 3 AktG kann die Satzung oder der Aufsichtsrat qua Satzungsermächtigung bei der Aktivvertretung davon abweichen. Zulässig ist...mehr

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§ 20 Joint Ventures / III. Ausschluss eines Partners

Rz. 76 Sämtliche Gesellschaftsformen eröffnen die Möglichkeit, einen Gesellschafter bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu entfernen. Die Rechtstechnik ist von Gesellschaftsform zu Gesellschaftsform unterschiedlich. Bei den Kapitalgesellschaften können die Gesellschafter Voraussetzungen in der Satzung definieren, unter denen eine Zwangseinziehung von Anteilen zulässig sein ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Umfang des Begriffes

Rz. 97 Der Begriff der öffentlichen Urkunde ist gesetzlich definiert in § 415 ZPO. Diese Definition gilt auch für die Grundbuchordnung.[269] Maßgeblich ist vorrangig deren Form, allerdings wirkt auch der Inhalt über die Einhaltung der Amtsbefugnisse auf die Charakterisierung ein.[270] Rz. 98 Die Begriffsbestimmung gilt unmittelbar nur für die öffentlichen Urkunden des Inlande...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / XXII. Liquidation und Löschung

Rz. 117 Das Gesellschaftsstatut regelt nicht nur die Geburt der Gesellschaft. Aus ihm ergibt sich auch, wie die Liquidation eingeleitet wird, welche Auswirkungen diese auf die Geschäftsführungsbefugnisse der bisherigen Geschäftsführer und die Liquidatoren hat, wie die Gesellschaft abzuwickeln ist und wodurch diese beendet wird.[224] Dies betrifft dann die Löschung der Gesell...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Verteidigungseinwendungen des Kommanditisten

Rz. 303 Der Kommanditist kann einwenden, seine Inanspruchnahme sei zur Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger, für deren Verbindlichkeiten er haftet, nicht (mehr) erforderlich. Hierfür trägt er sodann die Darlegungs- und Beweislast.[544] Das kann m.E. aber nur gelten, wenn der Insolvenzverwalter zuvor seiner vorgenannten Darlegungslast entsprochen hat. Rz. 304 Nicht mehr zur...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 5. Entziehung von Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnissen

Rz. 705 Sowohl Geschäftsführungs- als auch Vertretungsbefugnis können auf Antrag aller übrigen Gesellschafter, einschließlich der Kommanditisten, durch Urteil entzogen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt (§§ 116 Abs. 5, 124 Abs. 5 HGB). Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn aufgrund der Umstände des Einzelfalles und nach Abwägung aller beteiligten Interessen ein ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Grundlagen

Rz. 1101 Die vermögensmäßige Beteiligung der Gesellschafter an der GmbH & Co. KG wird bilanziell in Form eines Kapitalanteils dargestellt.[1482] Bei dem Kapitalanteil handelt es sich lediglich um eine Rechengröße. Ein positiver Kapitalanteil ist keine Forderung des Gesellschafters gegen die Gesellschaft. Umgekehrt ist ein negativer Kapitalanteil auch keine Verbindlichkeit de...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Bewilligungs- und Einigungsprinzip

Rz. 15 § 20 GBO bestimmt in Abweichung von § 19 GBO die Fälle, in denen für die Grundbucheintragung die einseitige Bewilligung des Betroffenen nicht genügt, sondern zur Eintragung des Eigentumswechsels etc. die Einigungserklärungen (§§ 873 Abs. 1, 925 Abs. 1 BGB) abgegeben und damit dem GBA in Form des § 29 GBO nachgewiesen werden müssen. Der Grund dafür liegt darin, dass we...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Verbot der Vornahme gewisser Handlungen

Rz. 121 Der Berechtigte hat ein Untersagungsrecht, der Eigentümer des belasteten Grundstückes eine Unterlassungspflicht. Durch das Verbot muss eine bestimmte Art der qualitativen tatsächlichen Nutzung des Grundstücks untersagt werden, die aus dem Eigentum des dienenden Grundstücks heraus grundsätzlich möglich wäre. Bei den Handlungen, die der Eigentümer nicht vornehmen darf,...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Eintragung eines Eigentumsverzichts

Rz. 10 In der Spalte 4 ist auch der Verzicht des Eigentümers auf das Eigentum am Grundstück (§ 928 Abs. 1 BGB) einzutragen. Die Eintragung erfolgt auf formlosen Antrag, der regelmäßig in der Verzichtserklärung enthalten sein wird: Zitat "Der Eigentümer hat am … den Verzicht auf das Eigentum erklärt. Eingetragen am …" Zur Behandlung der alten Eigentümereintragung vgl. § 16 GBV. ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 5. Form der Zustimmungserklärung

Rz. 2294 Die Zustimmungserklärung des persönlich haftenden Gesellschafters in der KGaA ist gem. § 285 Abs. 3 AktG formfrei. Eine Beurkundungspflicht besteht bei Beschlüssen, die in das Handelsregister einzutragen sind.[5674] Die Beurkundung kann in der Niederschrift über die Hauptversammlung selbst, aber auch in einer als Anlage beizufügenden Urkunde erfolgen (§ 285 Abs. 3 S...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Buchwertklauseln

Rz. 868 Eine Buchwertklausel beschränkt die Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters auf den Buchwert seines Anteils.[1176] Buchwertklauseln führen typischerweise zu einer Beschränkung der Abfindung ggü. dem anteiligen Ertragswert, da der Buchwert aufgrund der bilanzrechtlichen Grundsätze und des Vorsichtsprinzips niedriger, aber nicht höher als der Verkehrswert sein kan...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Alternative Handlungsmöglichkeiten des Grundbuchamts und des Notars

Rz. 127 Nach der Formulierung des § 18 GBO bestehen die ausschließlichen Handlungsmöglichkeiten des GBA in Stattgabe des Antrags durch Eintragung, Zurückweisung oder Zwischenverfügung. Die überwiegende Kommentarliteratur, insbesondere unter Berufung auf z.T. ältere Literatur, hält sich (indes mit Widersprüchen im Einzelnen) an diesen Wortlaut und betrachtet die angebotenen A...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Ausgestaltung einer Güterstandsklausel

Rz. 1181 Eine Güterstandsklausel sollte den Gesellschaftern so wenig inhaltliche Vorgaben wie möglich machen. Unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Gesellschaft und der Mitgesellschafter erscheint es dabei regelmäßig ausreichend, dass die Beteiligung an der Gesellschaft im Fall einer Scheidung keinen Ansprüchen Dritter unterliegt. Problematisch ist es daher,...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / II. Gründung

1. Art und Weise Rz. 1033 Eine GmbH & Co. KG kann auf verschiedene Art und Weise gegründet werden:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Nachfolgeklauseln

Rz. 366 So wie der Gesellschaftsanteil durch (vertragliche) Vereinbarung übertragbar gestellt werden kann, so kann er auch vererbt werden. Dies stellt die durch das MoPeG neu eingeführte Vorschrift des § 711 Abs. 2 BGB n.F. ausdrücklich klar: Ist im Gesellschaftsvertrag vereinbart, dass im Fall des Todes eines Gesellschafters die Gesellschaft mit seinem Erben fortgesetzt wer...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XXI. Schiedsgericht

Rz. 967 Die KG kann i.R.d. allgemeinen Bestimmungen für das Schiedsgerichtsverfahren (§§ 1025 ff. ZPO) mit ihren Vertragspartnern die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts vereinbaren.[1322] Das Schiedsgericht entscheidet bürgerliche Rechtsstreitigkeiten anstelle eines Staatsgerichts, sofern für die Geltendmachung eines Anspruches der ordentliche Rechtsweg zulässig ist. Einen ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Allgemeines

Rz. 111 Der Inhalt ist in § 1018 BGB geregelt. Gestattet ist erstens die sog. Benutzungsdienstbarkeit, zweitens die Unterlassungsdienstbarkeit und drittens die nachbarrechtliche Dienstbarkeit. Der gesetzliche Gestaltungsspielraum ist sehr weit.[325] Zulässig ist eine Kombination der verschiedenen zulässigen Möglichkeiten zu einem einheitlichen Recht.[326] Rz. 112 Der Inhalt m...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Gesellschafterstellung

Rz. 464 Voraussetzung für die Anwendung des § 30 GmbHG ist, dass der Begünstigte als Gesellschafter i.S.d. § 30 GmbHG anzusehen ist. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Gesellschafterstellung ist die Verpflichtung durch die Gesellschaft zur Auszahlung.[1536] Ob eine vor Ausscheiden zugesagte Leistung erst nach dem Ausscheiden des Gesellschafters aus der Gesellschaft erbracht wird...mehr

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§ 3 Firmenrecht / a) Branchen- oder Gattungsbezeichnungen

Rz. 86 Nichtssagende Bezeichnungen wie reine Branchenangaben[224] genügen nicht und sind unzulässig.[225] Die Firma muss zur Individualisierung geeignet sein, was bei Branchen- oder Gattungsbezeichnungen nicht der Fall ist.[226] Auch nach neuem Recht können allein mit Branchenangaben wie "Gaststätten", "Bau" oder "Transport" keine Sachfirmen gebildet werden.[227] Darüber hin...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Vorsorgeklausel im Gesellschaftsvertrag

Rz. 1191 Erfahrungsgemäß wird nicht jeder Gesellschafter von sich aus eine entsprechende Vorsorgevollmacht erteilen. Die Gesellschafter sollten daher (ähnlich wie bei der Güterstandsklausel [s. dazu oben Rdn 1175 ff.) im Gesellschaftsvertrag eine entsprechende Verpflichtung vorsehen.[1571] Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.100: Vorsorgeklausel im Ges...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / h) Verwendung der von den Kommanditisten eingezogenen Haftbeiträge

Rz. 310 Eine andere und für die Begründung und Geltendmachung der Kommanditistenhaftung unerhebliche Frage ist, wofür die von den Kommanditisten beigetriebenen Haftsummen verwendet werden dürfen. Der BGH hat bislang ausdrücklich offen gelassen hat, ob die vom Insolvenzverwalter von den Kommanditisten im Wege der Haftung nach § 93 InsO eingezogenen Mittel (auch) zur Deckung d...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / (1) Anteile an der Betriebsgesellschaft

Rz. 185 Die Anteile eines Besitzeinzelunternehmers an der Betriebsgesellschaft gehören nach der ständigen Rspr. des BFH zum notwendigen Betriebsvermögen seines Besitzunternehmens.[360] Werden die Anteile an der Betriebs-GmbH von Gesellschaftern einer Besitzgesellschaft nicht im Gesamthandsvermögen gehalten, gehören sie zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II der Gesellscha...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Vollmachten und Vor- und Nacherbfolge

Rz. 12 Eine materiell-rechtliche Vollmacht, die der Erblasser über seinen Tod hinaus dem Vorerben, dem Nacherben oder einem Dritten in Ansehung der zum Nachlass gehörenden Sachen und Rechte erteilt hat, bleibt bestehen. Es ist streitig, ob sie dem Bevollmächtigten weiterhin unbeschränkte Rechte geben kann, oder ob sie zwangsläufig lediglich als Bevollmächtigung mit den dem V...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Alle Eintragungsunterlagen

Rz. 11 Beibringungsgrundsatz, Formgebot und, daraus resultierend, Beweismittelbeschränkung gelten in allen auf Eintragung gerichteten Antragsverfahren.[17] Das Formgebot ist zu beachten, auch wenn der formgerechte Nachweis im Einzelfall erschwert oder unmöglich sein sollte.[18] Unklarheiten, die sich nicht durch Auslegung beseitigen lassen, gehen zu Lasten des Antragstellers...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Ort der Versammlung und Versammlungsleiter

Rz. 723 Als Ort, an dem die Gesellschafterversammlung stattfindet, werden meist der Sitz bzw. die Geschäftsräume der KG im Gesellschaftsvertrag genannt. Der Gesellschaftsvertrag kann es auch dem einberufungsberechtigten Komplementär überlassen, den Ort der Versammlung zu bestimmen. Möglich ist es außerdem, einen grds. Versammlungsort festzulegen, von dem im Einzelfall mit Zu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Begriff der Zurücknahme

Rz. 3 Zurücknahme ist die verfahrensrechtliche Erklärung, dass die beantragte Eintragung ganz oder zum Teil nicht erfolgen soll. Von § 31 GBO erfasst wird daher nicht nur die vollständige, sondern auch die teilweise Rücknahme[7] oder die Rücknahme eines von mehreren Anträgen.[8] Um eine solche teilweise Rücknahme handelt es sich bei jeder inhaltlichen Änderung, insbesondere ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Anordnung und Aufhebung der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung

Rz. 50 Mit der Anordnung von Zwangsvollstreckung/Zwangsverwaltung ist um Eintragung des entsprechenden Vermerks zu ersuchen (§§ 19 Abs. 1, 146 ZVG). Der Vermerk muss selbst dann eingetragen werden, wenn der Vollstreckungsschuldner nicht oder nicht mehr als Eigentümer im Grundbuch vorgetragen ist.[91] Eine Grundbuchsperre wird durch den Vermerk nicht bewirkt.[92] Liegt im Zeit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Nichtanwendbarkeit des § 15 Abs 3 EStG (§ 18 Abs 1 Nr 4 Hs 2 EStG)

Rn. 1521 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 18 Abs 1 Nr 4 Hs 2 EStG ordnet an, dass § 15 Abs 3 EStG nicht anzuwenden ist. Das bedeutet:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kinder des Ehegatten (§ 63 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach § 63 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG sind auch die Kinder des Ehegatten des Berechtigten berücksichtigungsfähig, sofern der Berechtigte sie in seinen Haushalt aufgenommen hat, BFH vom 02.03.2009, III B 4/07, BFH/NV 2009, 1109; Selder in Brandis/Heuermann, § 63 EStG Rz 13 (Oktober 2021). Seit dem 01.10.2017 ist auch eine Ehe zwischen gleichgeschlecht...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 4. Beendigung durch fristlose Kündigung

Rz. 149 I.d.R. werden in einem Franchise-Vertrag die Gründe für eine fristlose Beendigung des Franchise-Vertrages dargestellt. Diese fristlose Kündigung kann auch unabhängig davon erfolgen, ob der Franchise-Vertrag befristet oder aber auf eine fest vereinbarte Zeitdauer abgeschlossen wurde.[289] Rz. 150 Ein Franchise-Vertrag kann, auch wenn dies nicht ausdrücklich vertraglich...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / Literaturtipps

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Vollstreckbarer Titel

Rz. 26 a) Titel: Jeder Titel genügt, welcher Eintragungsunterlagen unmittelbar oder mittelbar ersetzen kann (§§ 704, 794,[58] 804, 932, 936 ZPO), gleichgültig ist, ob der Titel gegen den Erblasser, den Nachlasspfleger oder den Testamentsvollstrecker lautet. In Frage kommen insbesondere neben Urteilen, welche eine Bewilligung ersetzen,[59] Urteile, die auf Zahlung einer Gelds...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IX. Originärer Eigentumserwerb

Rz. 39 Der originäre – also gerade nicht: rechtsgeschäftliche – Eigentumserwerb bedarf naturgemäß keiner Auflassung,[72] insbesondere bei:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundsatz

Rz. 11 § 71 GBO setzt eine Entscheidung des Grundbuchamts voraus. Der Begriff der Entscheidung ist so zu verstehen wie derjenige in dem früheren § 19 FGG; das FamFG hat diesen Begriff für Grundbuchsachen unberührt gelassen. Entsprechend fallen darunter alle vom Grundbuchamt in der Sache selbst erlassenen endgültigen Beschlüsse (vgl. § 38 FamFG) oder Zwischenverfügungen (vgl....mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Gerichtliche Geltendmachung

Rz. 890 Gerichtlich sind die Ansprüche der KG-Gesellschafter im Zusammenhang mit den Informationsrechten im streitigen Verfahren durch Klage vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen. Die Art der Vollstreckung eines Titels, der das Recht auf Einsicht in Urkunden bestätigt, ist streitig. Vertreten wird die Zwangsvollstreckung nach § 838 ZPO (Wegnahme durch den Gerichts...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Zweck der Vorschrift

Rz. 1 § 36 GBO erleichtert für das Grundbuchamt die Auseinandersetzung von Erben- und Gütergemeinschaften, indem es bei Vorlage eines Zeugnisses weder die Rechtsnachfolge noch die zur Auseinandersetzung nötigen Erklärungen der Beteiligten zu prüfen hat. Den Beteiligten selbst bringt das Zeugnis aber selten einen Mehrwert: Die zugrundeliegenden (und zu beschaffenden) Nachweisd...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (b) Qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 1206 Bei der qualifizierten Nachfolgeklausel bestimmt der Gesellschaftsvertrag, dass nicht alle Erben, sondern nur einzelne oder einer von ihnen in die Gesellschafterstellung einrücken.[1583] Der Gesellschaftsvertrag kann den Kreis der nachfolgeberechtigten Personen grds. in beliebiger Weise einschränken. Möglich sind etwa folgende Regelungen:mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / (1) Zivilrecht

Rz. 85 Die einfache Nachfolgeklausel [163] (ebenso § 177 HGB) hat die Rechtsnachfolge aller Erben zum Gegenstand. Die Rechtsnachfolge vollzieht sich bei mehreren Erben außerhalb der Miterbengemeinschaft als Sonder- oder Einzelrechtsnachfolge der Erben.[164] Dabei teilt sich der Gesellschaftsanteil automatisch auf die Erben im Verhältnis der Erbquoten auf ("automatisches Split...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / I. Gründe für die Beteiligung minderjähriger Gesellschafter

Rz. 1 Minderjährige werden an Gesellschaften häufig aus steuerlichen Gründen beteiligt. Ertragsteuerlich können der Grundfreibetrag nach § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG (derzeit 11.604,00 EUR) und der Progressionsvorteil genutzt werden. Schenkungsteuerlich bieten "Gesellschaftslösungen" eine elegante Möglichkeit, die Freibeträge nach dem ErbStG – durch entsprechend wiederholte Antei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Auskunftserteilung

Rz. 2 Absatz 3 behandelt die Auskunftserteilung des Grundbuchamts. Eine Pflicht zur Auskunftserteilung besteht nur aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift (Abs. 3 S. 1). Hierher gehören folgende Fälle:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Mögliche Mängel von Gesellschafterbeschlüssen

Rz. 738 Der Beschluss der Gesellschafter einer KG kann inhaltliche Mängel aufweisen (z.B. Verstöße gegen gesellschaftsvertragliche Bestimmungen, Sittenwidrigkeit) oder verfahrensfehlerhaft zustande gekommen sein. Verfahrensfehler können u.U. geheilt werden, z.B. wenn ein nicht oder nicht ordnungsgemäß geladener Gesellschafter erscheint.[1047] Von Beschlussmängeln sind Stimma...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Früherer Antrag

Rz. 28 Für den früher gestellten Antrag bestehen als Möglichkeit der Erledigung:[30]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / G. Tätigkeit des Grundbuchamts

Rz. 53 Das Grundbuchamt ist an die Entscheidung des Beschwerdegerichts gebunden. Es ist verpflichtet, die ihm erteilte Anweisung auszuführen, und zwar auch dann, wenn es diese für sachlich nicht berechtigt hält. Hat das Beschwerdegericht das Grundbuchamt angewiesen, eine Eintragung vorzunehmen, so darf das Grundbuchamt im Anschluss an die angeordnete Eintragung gegen diese k...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Rechtsmittel

Rz. 75 Gegen die ergangene Entscheidung kann der Notar Beschwerde und weitere Beschwerde einlegen. Dies ist jedoch stets nur möglich im Namen eines Antragsberechtigten, nicht im eigenen Namen.[141] Keine Rolle spielt es, ob der ursprüngliche Antrag bereits im Namen des Beschwerdeführers gestellt wurde.[142] Bezeichnet der Notar nicht genau den Beschwerdeführer, so gelten all...mehr