Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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AGS 08/2022, Kostenfestsetz... / III. Bedeutung für die Praxis

Das FG Dessau-Roßlau hat die Verfahrensweise beim Tod des Erstattungsberechtigten zutreffend herausgearbeitet. 1. Verfahrensrechtliche Konsequenzen des Todes des Erstattungsberechtigten Stirbt der in dem Hauptsachetitel genannte Kostengläubiger nach Rechtshängigkeit, so tritt die Rechtskraftwirkung des Urteils/des Beschlusses grds. auch für dessen Rechtsnachfolger ein. Um den ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Tauschringe/Tauschbörsen/Nachbarschaftshilfevereine

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Tauschringe, Tauschbörsen, Nachbarschaftshilfevereine und ähnliche Vereine, deren Mitglieder kleinere Dienstleistungen verschiedener Art gegenüber anderen Vereinsmitgliedern erbringen (z. B. kleinere Reparaturen, Hausputz, Kochen, Kinderbetreuung, Nachhilfeunterricht, häusliche Pflege), sind grundsätzlich nicht gemeinnützig, soweit durch die gegens...mehr

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AGS 08/2022, Vergütung für ... / II. Die Entscheidung des Gerichts

1. Kein weitergehender Anspruch Die Klägerin hat gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Zahlung weiterer 2.218,64 EUR aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag über die anwaltliche Vertretung der Beklagten i.V.m. §§ 2 ff. RVG. Insgesamt stand der Klägerin ein Vergütungsanspruch i.H.v. 7.279,23 EUR zu, welcher durch die unstreitig bereits erfolgte Zahlung i.H.v. insge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Verbundene Unternehmen (Abs. 3)

„(3) [1] Ein verbundenes Unternehmen im Sinne der Absätze 1 und 2 ist eine Person, die mit einer anderen Person auf mindestens eine der folgenden Arten verbunden ist: 1. eine Person ist an der Geschäftsleitung einer anderen Person insofern beteiligt, als sie erheblichen Einfluss auf diese Person ausüben kann; 2. eine Person ist über eine Beteiligungsgesellschaft mit mehr als 2...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Haushaltszugehörigkeit eines volljährigen Kindes

Leitsatz Ein Kind ist in den Haushalt des Elternteils aufgenommen, bei dem es wohnt, versorgt und betreut wird, sodass es sich in der Obhut dieses Elternteils befindet. Bei Aufenthalten eines Kindes sowohl in dem Haushalt des einen wie auch des anderen Berechtigten ist darauf abzustellen, wo sich das Kind überwiegend aufhält und wo es seinen Lebensmittelpunkt hat. Je länger ...mehr

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Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 4.1 Teilzeitanspruch von Arbeitnehmern in Elternzeit

Jeder Arbeitnehmer, der Mutter oder Vater eines Kindes ist, hat gegen seinen Arbeitgeber nach § 15 Abs. 1 und 2 BEEG einen Anspruch auf Elternzeit als Zeit der unbezahlten Freistellung im Arbeitsverhältnis bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes. Der Anspruch kann in bestimmten Fällen auch für Kinder geltend gemacht werden, die nicht leibliche Kinder des Arbeitnehm...mehr

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Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 2.2 Ablehnungsgründe des Arbeitgebers

Nach § 8 Abs. 4 TzBfG hat der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich ...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil II... / I. Kinder (Anlage Kind)

Die Anlage Kind wurde auf den VZ 2021 fortgeschrieben. Die inhaltlichen Änderungen ergeben sich aus den nachstehenden Erläuterungen: Zeile 3 (e-Daten): Auch in der Anlage Kind kann von der Erklärung der Daten abgesehen werden, die dem FA bereits zutreffend elektronisch übermittelt wurden. Hiervon sind die Beiträge zur Krankenversicherung, zur sozialen Pflegeversicherung und d...mehr

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Unterhaltsaufwendungen als ... / 1. Gesetzlich unterhaltsberechtigte Person (§ 33a Abs. 1 S. 1 EStG)

Die Unterhaltsberechtigung muss gegenüber dem Steuerpflichtigen oder seinem Ehegatten bestehen. Unerheblich ist, ob dabei die Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung nach § 26 Abs. 1 S. 1 EStG vorliegen[34]. Gesetzliche Unterhaltsverpflichtung nur nach BGB bzw. LPartG: Eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung besteht nur nach den Bestimmungen des BGB bzw. LPartG. Folgli...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil II... / III. Anlage Sonstiges

Die Anlage Sonstiges wurde auf den VZ 2021 fortgeschrieben. Folgende inhaltliche Änderungen haben sich ergeben: Zeile 4 (Steuerermäßigung bei Belastung mit Erbschaftsteuer): Die Steuerermäßigung kann nur für den aktuellen VZ oder in den vier vorangegangenen VZ berücksichtigt werden. Die Steuerermäßigung ist daher nur noch für Erwerbe von Todes wegen ab VZ 2017 von Bedeutung. ...mehr

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Unterhaltsaufwendungen als ... / 2. Ermittlung eines Prozentsatzes

Der Prozentsatz beträgt 1 % je vollen 500 EUR des verfügbaren Nettoeinkommens, höchstens aber 50 % und ist um je 5 % für den (geschiedenen) Ehegatten und für jedes Kind, für das der Steuerpflichtige Anspruch auf Kindergeld (§ 66 EStG), Freibeträge für Kinder nach § 32 Abs. 6 EStG oder andere Leistungen für Kinder (§ 65 EStG hat) hat, zu kürzen – höchstens aber um 25 %[64]. Be...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei unentgeltlicher Überlassung?

Eine "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG liegt nicht vor, wenn der Steuerpflichtige die Wohnung, die er Angehörigen, für die er keinen Anspruch auf Kindergeld (mehr) besitzt, unentgeltlich überlässt und gleichzeitig auch einem einkommensteuerlich gem. § 32 EStG zu berücksichtigenden Kind unentgeltlich zu Wohnzwecken zur Verfügung stellt. F...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Freibetrag für Alleinerziehende und Günstigerprüfung beim Wechselmodell

Der Abzug der Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 EStG setzt auch beim Wechselmodell (bei dem das Kind gleichwertig in den jeweiligen Haushalten seiner nicht miteinander verheirateten Elternteile aufgenommen ist) voraus, dass der jeweilige Elternteil die Kinderbetreuungskosten tatsächlich getragen hat. Bei einer fehlenden einvernehmlichen Re...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Aufwendungen für künstliche Befruchtung

Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung können als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Abs. 1 EStG zu berücksichtigen sein. Dafür ist es erforderlich, dass die künstliche Befruchtung mit dem Ziel erfolgt, die auf einer "Krankheit" der Frau oder des Mannes beruhende Kinderlosigkeit zu beheben. Eine chromosomale Translokation mit erheblichen hieraus resultierenden Risike...mehr

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Unterhaltsaufwendungen als ... / IV. Opfergrenze

Wie bereits dargelegt, ist zivilrechtliche Voraussetzung für eine Unterhaltspflicht die eigene Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen als Unterhaltsleistender, denn nach § 1603 BGB ist derjenige nicht unterhaltsverpflichtet, der bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren[56...mehr

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Unterhaltsaufwendungen als ... / I. Allgemeines zu § 33a EStG

Die Regelung des § 33a EStG ist Ausfluss des subjektiven Nettoprinzips nach § 12 Halbs. 1 EStG [1]. Sie ist im Gesamtgefüge mit dem Familienleistungsausgleich zu verstehen[2]. Daraus ergibt sich auch, dass § 33a EStG nicht bezüglich Betriebsausgaben und Werbungskosten – objektives Nettoprinzip – greift[3]. Auch der Sonderausgabenabzug geht § 33a EStG vor[4]. § 33a Abs. 1 EStG ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Gemeinschaftliches Kind

Rz. 553 Nach § 1570 Abs. 1 BGB kann Unterhalt wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes verlangt werden. Der Anspruch setzt voraus, dass der bedürftige Ehegatte das oder die betreuungsbedürftigen Kinder pflegt und erzieht und von ihm aus diesem Grunde keine oder keine vollschichtige Erwerbstätigkeit verlangt werden kann. Rz. 554 Gemeinschaftliche Kinder ...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Das nicht erwerbspflichtige Kind

a) Grundsätze zur Bedürftigkeit Rz. 63 Ein Kind kann aus drei Gründen nicht erwerbspflichtig sein:mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 3. Das erwerbspflichtige Kind

a) Grundsätze zur Bedürftigkeit bei Erwerbspflicht Rz. 76 Sowohl minderjährige als auch volljährige Kinder sind zur Erwerbstätigkeit verpflichtet, wenn sie nicht mehr schulpflichtig sind und sich nicht ausbilden lassen. Rz. 77 An die Beurteilung der Bedürftigkeit namentlich eines volljährigen Kindes werden strenge Anforderungen gestellt. Der nicht behinderte Volljährige muss j...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Die Bestimmung des Unterhalts für das minderjährige Kind

Rz. 23 Eltern können durch Vereinbarung wählen, ob Bar-, Natural- oder Betreuungsunterhalt geleistet wird. Haben sich Eltern darauf verständigt, dass das Kind überwiegend etwa von der Kindesmutter betreut wird, ist ohne abweichende Vereinbarung vom anderen Elternteil Barunterhalt zu leisten. Unter bestimmten Umständen kann es jedoch sinnvoll sein, sich auf die Erbringung von ...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Die Unterhaltsvereinbarung mit dem volljährigen Kind

Rz. 25 Das volljährige Kind schließt eigene Vereinbarungen über Art und Höhe des ihm zustehenden Unterhaltsanspruchs mit den Eltern. Da beide Elternteile grundsätzlich anteilig barunterhaltspflichtig sind, bedarf es einer Vereinbarung zwischen dem unterhaltsberechtigten Kind und beiden Eltern. Hierbei sind folgende Konstellationen denkbar:mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 6. Das Kind wird älter

Rz. 455 In höherem Alter des Kindes ist darüber hinaus mehr und mehr sein eigener Wille zu berücksichtigen.[543] Ab wann insgesamt gegen den erklärten Kindeswillen ein Umgang mit dem Umgangsberechtigten nicht angeordnet werden kann, wird im Einzelfall zu entscheiden sein und hängt mit der unterschiedlichen Persönlichkeitsentwicklung von Kindern zusammen. Rz. 456 Ein achtjährig...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Gemeinsame Ausübung der Verantwortung für das Kind

Rz. 305 Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG ordnet das Sorgerecht den Eltern zu, also zwei Personen gemeinsam. Die gemeinsame Ausübung des Rechts auf Pflege und Erziehung des Kindes setzt allerdings ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen den Eltern und eine soziale Beziehung jedes Elternteils zu dem Kind voraus. Fehlt es hieran, können die einzelnen elterlichen Befugnisse weitgehend e...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / b) Vorschusspflichten gegenüber Kindern

Rz. 63 Nach Vereinheitlichung der Unterhaltsansprüche ehelicher und nichtehelicher Kinder durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz, das Gesetz zur weiteren Verbesserung von Kinderrechten und das Kindesunterhaltsgesetz sowie dem Wegfall aller unterhaltsrechtlichen Sondervorschriften für das nichteheliche Kind (§§ 1615b bis 1615k BGB a.F.) durch Verweis in § 1615a BGB auf die a...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 5. Einkommen und Vermögen des Kindes

Rz. 106 Eigenes Einkommen des Kindes mindert grundsätzlich seine Bedürftigkeit.[104] Dies gilt nicht in gleicher Weise für das Kindesvermögen. Grundsätzlich mindert jede Art des eigenen Einkommens des Kindes dessen Bedürftigkeit. Ausnahmsweise ist dies jedoch bei subsidiären Sozialleistungen nicht der Fall.[105] Rz. 107 Anrechenbare Einkünfte[106] des Kindes sind aber vor alle...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / VII. Die Herausgabe eines Kindes

Rz. 381 Ist die alleinige elterliche Sorge auf einen Elternteil übertragen, gibt aber der andere Elternteil das Kind nicht heraus, muss die Herausgabe gerichtlich beantragt werden. Nach § 1632 Abs. 1 BGB kann die Herausgabe des Kindes vom Inhaber der elterlichen Sorge verlangt werden. Zur Herausgabe verpflichtet ist der andere Elternteil, der das Kind dem Berechtigten widerre...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 5. Vereinbarung zum Unterhalt für voreheliche Kinder

Rz. 196 Unterhaltsverpflichtungen bestehen nur im Hinblick auf eigene Kinder. Gegenüber Stiefkindern[157] und bedürftigen Verwandten des anderen Ehegatten[158] besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Gewährung von Unterhalt nach § 1360a BGB. Dem ein Stiefkind betreuenden Ehepartner steht allerdings das Recht zu, seinen eigenen Beitrag zum Familienunterhalt unter Berücksich...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / cc) Zugewinnausgleich ab Geburt eines Kindes

Rz. 169 Schließlich ist die Einschränkung möglich, den Zugewinnausgleich ausschließlich für die Zeit ab der Geburt des gemeinschaftlichen Kindes durchzuführen.[245] In einem solchen Fall formuliert man wie folgt: Muster 3.22: Zugewinnausgleich ab Geburt eines Kindes Muster 3.22: Zugewinnausgleich ab Geburt eines Kindes Die Vereinbarung über den Ausschluss des Zugewinnausgleich...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / d) Einstweilige Anordnung zum Umgang des Kindes mit dritten Personen

Rz. 142 Während der Dauer des Umgangs bestimmt der umgangsberechtigte Elternteil, mit wem das Kind während dieser Zeit umgeht (§ 1684 Abs. 3 S. 1 BGB). Sieht der andere Elternteil als Mitsorgeberechtigter mit diesem Umgang eine Gefährdung, kann er in einem selbstständigen Verfahren nach § 1684 Abs. 3 BGB eine Beschränkung des Umgangsrechts beantragen und insoweit selbstständ...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Die Betreuung je eines gemeinsamen Kindes

Rz. 166 Betreut jeder Elternteil, etwa durch Geschwistertrennung, ein oder mehrere gemeinsame minderjährige Kinder, bleibt es grundsätzlich bei der Gleichwertigkeitsregelung des § 1603 Abs. 3 S. 2 BGB. Dies bedeutet, dass jeder Elternteil für das bei ihm lebende Kind keinen Barunterhalt, sondern Naturalunterhalt durch Pflege, Betreuung und Versorgung leistet. Jedoch ist jede...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 2. Ehevertrag bei früherer Scheidung und Kindern aus früherer Ehe

Rz. 52 Muster 7.2: Vorsorgender Ehevertrag bei früherer Scheidung und Kindern aus früherer Ehe Muster 7.2: Vorsorgender Ehevertrag bei früherer Scheidung und Kindern aus früherer Ehe _________________________ [Notarielle Urkundenformalien (Muster siehe Rdn 51 )] § 1 Ausgangslage Wir sind Beide von Geburt an deutsche Staatsangehörige und werden am ________________________________...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / IV. Die Bedürftigkeit des Kindes

Rz. 62 Unterhaltsbedürftig ist nur derjenige, der außer Stande ist, sich selbst zu unterhalten, § 1602 Abs. 1 BGB. Dies ist der Fall, wenn ein Kind nicht über entsprechendes anrechenbares Vermögen verfügt und entweder 1. Das...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 3. Mehrbedarf des Kindes

a) Grundsätze zum Mehrbedarf Rz. 130 Ein Anspruch auf die Abdeckung eines Mehrbedarfs besteht, wenn bei einem Kind aufgrund besonderer Umstände zusätzliche Mittel für besondere Aufwendungen benötigt werden, die durch den pauschalierten Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle[135] nicht abgedeckt werden und deshalb zusätzlich zum Kindesunterhalt geleistet werden müssen. Es hand...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Die Obliegenheit des Kindes zur Ausbildung

a) Grundsätze zur Obliegenheit einer Ausbildung Rz. 71 Für jedes Kind besteht die Obliegenheit, sich ausbilden zu lassen. Kommt es einer Ausbildungsobliegenheit in dem Zeitraum der Minderjährigkeit nicht nach, sind die Eltern verpflichtet, durch Erziehungsmaßnahmen auf eine Ausbildung hinzuwirken.[72] Unterzieht sich ein volljähriges Kind keiner Berufsausbildung, ist es grunds...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / c) Besonderheiten bei Kindern nicht verheirateter Eltern

Rz. 69 Aufgrund der allgemeinen Verweisungen bei Kindern nicht verheirateter Eltern (§ 1615a BGB) auf die Regelungen der Unterhaltsbestimmung unter Verwandten (§§ 1601 ff. BGB) ergibt sich sowohl im Zusammenhang mit der Vaterschaftsfeststellungsklage nach § 1600d BGB (vgl. § 248 Abs. 1 FamFG) wie auch für die Verfahren im Zusammenhang mit § 1615l BGB (§ 247 FamFG) die Berech...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Fremdbetreuung eines Kindes

Rz. 170 Überlässt beispielsweise der bisher betreuende Elternteil die Pflege und Erziehung des Kindes vollständig einem Dritten, hat auch dieser Elternteil Barunterhalt zu leisten.[186] Rz. 171 Wegen der Gleichwertigkeit von Barunterhalt und Betreuungsunterhalt ist sodann von beiden Eltern Barunterhalt pauschal in anfallender Höhe zu zahlen, entsprechend den Einkommensverhält...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / b) Vereinbarung zu Pflege und Erziehung des Kindes

aa) Grundsätze Rz. 212 Eltern pflegen, erziehen und beaufsichtigen das Kind; sie bestimmen auch seinen Aufenthalt, § 1631 Abs. 1 BGB. Eine gemeinsam getroffene Bestimmung des Lebensmittelpunktes des Kindes bleibt, solange keine anderweitige gerichtliche Regelung getroffen ist, auch nach Trennung der Eltern bindend.[173] Die Personensorge umfasst auch die Vertretung und Regelu...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 1. Der Name des Kindes

a) Der Vorname Rz. 198 Den Vornamen des Kindes bestimmt der Inhaber der elterlichen Sorge; es folgt die Eintragung in das Geburtenbuch (§§ 21, 22 Personenstandsgesetz). Bei gemeinsam sorgeberechtigten Eltern entscheiden diese gemeinsam über den oder die Vornamen des Kindes. Ein ausschließlich sorgeberechtigter Elternteil entscheidet allein über die Frage des Vornamens. Können s...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 5. Unterhalt bei minderjährigen Kindern und Ehegattenunterhalt

a) Muster: Einstweilige Unterhaltsanordnung nach §§ 49 ff. 249 FamFG Rz. 101 Muster 5.3: Einstweilige Unterhaltsanordnung nach §§ 49 ff., 249 FamFG Muster 5.3: Einstweilige Unterhaltsanordnung nach §§ 49 ff., 249 FamFG An das Amtsgericht – Familiengericht – In dem einstweiligen Anordnungsverfahren der Hausfrau _________________________ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 2. Betreuungsunterhalt bis zum dritten Lebensjahr des Kindes

Rz. 563 § 1570 Abs. 1 Satz 1 BGB gewährt einen Basisunterhalt für die ersten drei Lebensjahre des Kindes. Für diese ersten drei Lebensjahre gilt der Vorrang elterlicher Betreuung.[654] Auch dann, wenn eine Fremdversorgung möglich wäre, kann der betreuende Elternteil sich frei entscheiden, das Kind selbst zu betreuen oder auch alternativ einer Arbeitstätigkeit nachzugehen.[65...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Auskunftsanspruch zwischen Eltern und Kindern

Rz. 204 Ein Kind kann von demjenigen Auskunft über seine Einkünfte fordern, der ihm Barunterhalt schuldet. Das Kind muss mit Hilfe der Auskunft eine Einordnung in die Regelbedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle vornehmen können. Damit wird dann die Höhe der Barunterhaltspflicht bestimmt. Die gilt nicht nur "im Ausnahmefall",[211] sondern grundsätzlich auch dann, wenn feste Bed...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Grundsätze zum Bestimmungsrecht

Rz. 35 Nach § 1612 Abs. 2 S. 1 BGB können Eltern eines unverheirateten Kindes bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus Unterhalt gewährt wird. Dabei muss auf die Belange des Kindes "gebotene Rücksicht" genommen werden. Rz. 36 § 1612 BGB regelt in Abs. 1 und 3 die Art der Unterhaltsgewährung, nämlich den Anspruch auf Barunterhalt und seine Ausnahmen sowie die Mo...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 3. Betreuungsunterhalt ab Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes

a) Vorrang der Fremdbetreuung Rz. 570 Nach § 1570 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB verlängert sich unter Berücksichtigung der Belange des Kindes und den bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung der Betreuungsunterhaltsanspruch, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Damit wandelt sich der zuvor bestehende Vorrang elterlicher Betreuung in einen Vorrang der Fremdbetreuun...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Umgang im Interesse des Kindes

a) Grundsätze Rz. 393 Zu Unrecht wurde – und wird landläufig noch heute – das Umgangsrecht als Einbahnstraße im Sinne eines Rechtsanspruches ausschließlich des nicht mit dem Kind zusammenlebenden Elternteils angesehen.[472] Die zentrale Vorschrift des § 1684 I BGB beschreibt jedoch drei Bereiche:mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / V. Der Barbedarf des Kindes

1. Das Maß des zu gewährenden Unterhalts Rz. 121 Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des Bedürftigen, sog. angemessener Unterhalt, § 1610 Abs. 1 BGB. Hinsichtlich des Verhältnisses der Kinder zu den Eltern prägen die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern die Lebensstellung des Kindes und bestimmen damit das Maß des diesem zustehenden...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Grundsätze

Rz. 9 Die Unterhaltspflicht für die Mutter eines Kindes beginnt bereits in der Schwangerschaft. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern hat der Vater gem.§ 1615l Abs. 1 S. 1 BGB der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu zahlen. Auszugleichen hat der Kindesvater auch diejenigen Kosten, die infolge der Schwangerscha...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 4. Sonderbedarf des Kindes

Rz. 138 Sonderbedarf ist im Gegensatz zum regelmäßigen Mehrbedarf aufgrund besonderer Umstände wie beispielsweise Krankheit ein unregelmäßiger, außerordentlich hoher Bedarf, der nicht auf Dauer besteht und deshalb zu einem einmaligen, mindestens zeitlich begrenzten Ausgleich neben dem regelmäßig geschuldeten Barunterhalt führen kann.[154] Rz. 139 Voraussetzung für eine Festst...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarungen bei fehlender Erwerbspflicht

Rz. 64 Ist das Kind nicht erwerbspflichtig, weil es entweder nicht erwerbstätig sein darf oder zwar erwerbstätig sein kann, jedoch wegen vollzeitlicher schulischer Ausbildung nicht arbeiten muss, wird regelmäßig die Unterhaltspflicht der Eltern im vollen gesetzlichen Umfang einsetzen. Leben Eltern zusammen, wird der Unterhalt durch Naturalleistung und ggf. Taschengeld gewähr...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Jüngere Entwicklung des Abstammungsrechts

Rz. 215 Das Abstammungsrecht ist in jüngerer Zeit mehrfach modifiziert worden. Durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz (KindRG) vom 16.12.1997 wurde zum 1.7.1998 etwa die Unterscheidung zwischen ehelicher und nichtehelicher Abstammung beseitigt. Regelungen über die Vaterschaft finden sich seither im Wesentlichen in den §§ 1592 und 1593 BGB. Auch wurde die Vaterschaftsanfechtun...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / c) Alleinsorge des Antragstellers

Rz. 332 Ist die gemeinsame elterliche Sorge nach Prüfung durch das Gericht nicht aufrecht zu erhalten, ist in zweiter Stufe zu prüfen, ob die Übertragung der Alleinsorge auf den antragstellenden Elternteil dem Kindeswohl am besten entspricht. Die folgenden Kriterien[389] sind entscheidend, ohne dass eine unterschiedliche Rangfolge besteht[390] oder in manchen Fällen eine klar...mehr