Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / 4. Freistellungsvereinbarungen der Eltern

Rz. 196 Grundsätzlich kann auf Kindesunterhalt für die Zukunft nicht verzichtet werden, § 1640 BGB. Es können daher zwischen Eltern auch keine Vereinbarungen getroffen werden, die sich zu Lasten der Kinder auswirken. Eltern können allerdings im Innenverhältnis Vereinbarungen treffen, die den Kindesunterhalt betreffen. So ist es möglich, dass Eltern Freistellungsvereinbarungen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / a) Grundsätze zur Gewährung von Ausbildungsunterhalt

Rz. 81 Kinder trifft eine Ausbildungsobliegenheit,[81] Eltern trifft die Obliegenheit, Kindern eine angemessene Ausbildung zu ermöglichen[82] und zwar im wirtschaftlich zumutbaren Rahmen.[83] Geschuldet wird grundsätzlich auch lediglich eine einzige Ausbildung. Eltern sind nicht verpflichtet, eine weitere Ausbildung zu finanzieren, der sich das Kind anschließend unterziehen w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / 3. Vaterschaft, §§ 1592 bis 1598, §§ 1600d, 1600e BGB

Rz. 234 Wie § 1592 BGB zeigt, kennt das Gesetz drei Fälle der Festlegung der Vaterschaft. Dies schließt grundsätzlich andere Männer aus. Weder durch Anerkennung (§ 1594 Abs. 2 BGB) noch durch Klage auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft (§ 1600d Ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarungen zu ausgefallenem Umgang

Rz. 446 Eine "Nachholungsregelung" soll in der Regel den Sinn haben, den Umgang mit dem Kind nicht dadurch zu behindern, dass aus Gründen kaum nachprüfbarer Erkrankung des Kindes, dessentwegen man ja nicht unter allen Umständen einen Arzt aufsucht, Umgangstermine häufiger abgesagt werden. Ist aber ohnehin der persönliche Kontakt zwischen dem nicht überwiegend mit dem Kind zus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Sonderbedarf

Rz. 483 Für die Vergangenheit kann allerdings Sonderbedarf nach § 1613 Abs. 2 BGB geltend gemacht werden. Sonderbedarf ist danach ein unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf. Beschränkt ist die Ersatzpflicht für die Vergangenheit allerdings auf ein Jahr nach seiner Entstehung, es sei denn, der Verpflichtete wurde zuvor in Verzug gesetzt oder der Anspruch ist rechtshängig ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / 5. Einzelfälle

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / a) Grundsätze

Rz. 408 Die "Durchsetzungsspirale" zum Umgang gilt selbstverständlich nicht nur bei Anordnungen betr. das Recht des Erwachsenen auf Umgang mit dem Kind, sondern ebenso auch für das Recht des Kindes auf Umgang mit dem nicht mit ihm zusammenlebenden Elternteil. Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings am 1.4.2008[490] im Hinblick auf die Pflicht der Eltern zum Umgang mit ihr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Die rechtlichen Grundlagen

Rz. 239 Wegen des ehemaligen Unterschiedes zwischen ehelicher und nichtehelicher Abstammung waren auch die Anfechtungsregelungen unterschiedlich ausgestaltet; bei der Anfechtung der ehelichen Abstammung konnte uneingeschränkt nur der Ehemann die Vaterschaft anfechten, während das Kind aus Gründen des "Ehefriedens" nur eingeschränkt, die Ehefrau überhaupt nicht anfechten konn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / a) Grundsätze

Rz. 393 Zu Unrecht wurde – und wird landläufig noch heute – das Umgangsrecht als Einbahnstraße im Sinne eines Rechtsanspruches ausschließlich des nicht mit dem Kind zusammenlebenden Elternteils angesehen.[472] Die zentrale Vorschrift des § 1684 I BGB beschreibt jedoch drei Bereiche:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Kindergeld und Unterhalt

Rz. 177 Grundsätzlich haben beide Eltern einen Anspruch auf Zahlung von Kindergeld. Nach § 64 Abs. 2 S. 1 EStG wird das Kindergeld jedoch nur an einen Berechtigten ausgezahlt. Leben Eltern zusammen, wird es an denjenigen ausgezahlt, der das Kind "in seinem Haushalt" aufgenommen hat.[191] Leben Eltern getrennt oder sind sie geschieden, wird das Kindergeld an denjenigen ausgezah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / c) Einstweilige Anordnung auf Kindesherausgabe

Rz. 151 Muster 5.8: Einstweilige Anordnung auf Kindesherausgabe Muster 5.8: Einstweilige Anordnung auf Kindesherausgabe An das Amtsgericht – Familiengericht – _________________________ Bitte sofort vorlegen! Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des Herrn _________________________ – Antragstellers – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Fra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarungen zum Ausbildungsunterhalt

Rz. 94 Über die Frage der Grenzen der gegenseitigen Verpflichtungen der Eltern einerseits und der Kinder andererseits lässt sich streiten, wenn es um Grenzbereiche Rz. 95 Will das Kind nach seinem Abitur beispielsweise ein soziales Jahr absolvieren, in welchem eine – eventuell nur restliche ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / 3. Beginn und Ende des Unterhaltsanspruchs

Rz. 411 Der nacheheliche Unterhaltsanspruch beginnt mit dem Tag der Rechtskraft der Ehescheidung. Die frühere Streitfrage, ob nicht der Trennungsunterhalt bis zum Ende desjenigen Monats geschuldet wird, in welchem die Scheidung fällt[467] ist dahingehend entschieden, dass der Trennungsunterhalt bis einschließlich des Tages geschuldet wird, der dem Eintritt der Rechtskraft des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vollstreckung

Rz. 483 Auch bei Verhinderung eines angeordneten Umgangs ist die Vollstreckung gem. §§ 88 ff. FamFG mit der Folge der Verhängung eines Ordnungsgeldes möglich. Dies bedeutet gleichzeitig, dass nur gerichtliche Entscheidungen vollstreckbar sind. Im Verbundverfahren ist dies der Fall. Hinweis Vereinbarungen der Parteien sind nur vollstreckbar, wenn sie vom Gericht "genehmigt" wer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Streit um konkrete Ausgestaltung des Umgangs

Rz. 432 Generell stellen Konflikte zwischen Mutter und Vater einen entscheidenden Risikofaktor für die Entwicklung eines Kindes dar.[519] Dies gilt für zusammenlebende Familien ebenso wie für Trennungsfamilien. Mit der Trennung der Eltern ist aber regelmäßig ein – nicht zu bewältigender – Konflikt zwischen den Eltern verbunden, der zwar mit dem Kind nicht zusammenhängt, aber ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / 3. Prüfungsschema für Unterhaltsansprüche

Rz. 8 Die Unterhaltsansprüche eines Kindes sind in der folgenden Reihenfolge zu prüfen. Checkliste (1) Unterhaltstatbestand Unterhaltstatbestand und damit Anspruchsgrundlage für den Kindesunterhalt ist § 1601 BGB, wonach Verwandte in gerader Linie verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Der Anspruch des Kindes auf Unterhalt (Deszendentenunterhalt) richtet sich grund...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Familienrechtliche Vere... / aa) Die unbeschränkte Vollmacht

Rz. 225 Die Vereinbarung einer unbeschränkten Vollmacht kann nur dann in Betracht kommen, wenn ein besonderer Anlass dazu besteht. Ein besonderer Anlass besteht dann, wenn beispielsweise der andere Elternteil lange Zeit ortsabwesend ist, sei es beruflichmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarungen zur Sorgeerklärung

Rz. 351 Eine solche Sorgeerklärung kann natürlich eingebettet werden in weitere Vereinbarungen betreffend das Kind, namentlich in Unterhaltsvereinbarungen. Die Kernformulierung zur gemeinsamen elterlichen Sorge lautet: Rz. 352 Muster 2.35: Vereinbarung gemeinsamer elterlicher Sorge Muster 2.35: Vereinbarung gemeinsamer elterlicher Sorge Wir erklären, dass wir die elterliche Sor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Familienrechtliche Vere... / b) Beistand in persönlichen Angelegenheiten

Rz. 149 Jeder Ehegatte hat im Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft auf die berechtigten Interessen des Anderen Rücksicht zu nehmen. Eine solche Rücksichtnahme ist selbstverständlich und kann in seiner Allgemeinheit nicht – ausschließliche – Vereinbarung der Ehegatten sein. Es kann jedoch Konstellationen geben, in welchen die Rücksichtnahme auf die Interessen des anderen E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / c) Vorhandene Möglichkeiten der Fremdbetreuung

Rz. 584 Die mögliche Fremdbetreuung scheidet nur dann aus, wenn sie entweder nicht verlässlich oder nicht zumutbar ist. Nicht verlässlich ist die Fremdbetreuung nicht nur dann, wenn eine Betreuung nur von gelegentlich vorhandenen und ständig wechselnden Bezugspersonen sichergestellt werden soll.[685] Rz. 585 Nicht verlässlich ist eine Fremdbetreuung auch dann, wenn sie mit de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Der gesetzliche Anspruch auf Klärung der Abstammung, § 1598a BGB

Rz. 269 Der gesetzliche Anspruch auf Klärung der Abstammung nach § 1598a BGB soll ermöglichen, auf offenem Weg und ohne weitere rechtliche Voraussetzungen, die genetische Abstammung zu klären.[293] Damit wird der Einholung "heimlicher Gutachten" weitgehend der Nährboden entzogen. Rz. 270 Das Interesse an einer solchen Klärung ist aber möglicherweise nicht nur beim Vater, sond...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / I. Unterhaltsvorschussgesetz

Rz. 1020 Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz [1179] (UhVorschG) kann für ein Kind, das noch nicht 12 Jahre alt ist, Zahlung eines Unterhaltsvorschusses verlangt werden. Die Eltern müssen – verheiratet, geschieden oder unverheiratet – getrennt leben (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 UhVorschG). Der Unterhaltsvorschuss wird geleistet in Höhe des Mindestunterhalts der ersten oder zweit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Familienrechtliche Vere... / b) Der Nachname

Rz. 205 Kinder erhalten den Ehenamen ihrer Eltern als Geburtsnamen (§ 1616 BGB). Dabei werden auch adlige Namen in Langfassung auf die Kinder tradiert. Ist der Vater "Ritter und Edler von …", so ist die Tochter eine "Edle von …"; sie kann den Zusatz "Edle" nicht verändern oder streichen lassen.[165] In Deutschland lebende Isländer dürfen gemäß der heimischen Gepflogenheit ihre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / 2. Beistand und Rücksichtnahme

Rz. 56 Jeder Ehegatte hat im Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft auf die berechtigten Interessen des anderen Rücksicht zu nehmen. Eine solche Rücksichtnahme ist selbstverständlich und kann in seiner Allgemeinheit nicht – ausschließliche – Vereinbarung der Ehegatten sein. Es kann jedoch Konstellationen geben, in welchen die Rücksichtnahme auf die Interessen des anderen Eh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / d) Anmerkungen zum Muster

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarung über die vollständige Erfassung aller Umgangsbereiche

Rz. 453 Eine Regelung, die nicht nur den regelmäßigen Kontakt, sondern auch Ferienzeiten, Brückentage, Feiern und ausgefallenen Umgang erfasst, könnte wie folgt formuliert sein. Rz. 454 Muster 2.51: Vollständige Erfassung des Umgangs Muster 2.51: Vollständige Erfassung des Umgangs Vereinbarung über Umgang, Übernachtung, Brückentage, Ferien- und Feiertagsregelung Wir vereinbaren...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / c) Einstweilige Anordnung zum Umgangsrecht

Rz. 141 Muster 5.7: Einstweilige Anordnung zum Umgangsrecht Muster 5.7: Einstweilige Anordnung zum Umgangsrecht [Zuständigkeit] Familiengericht [Rubrum] Beteiligte Eltern (auch nicht Verheiratete) [vgl. dazu BGH NJW 2001, 2472; OLG Brandenburg FamRZ 2004, 815 ] [Antrag:] _________________________ im Wege der einstweiligen Anordnung, wegen der besonderen Eilbedürftigkeit ohne vorher...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Die Grundlagen des Wechselmodells

Rz. 153 Das Alternativmodell zum Lebensmittelpunkt und zum überwiegenden Zusammenleben mit einem Elternteil bildet das sog. Wechselmodell.[171] Die Eltern teilen sich die Betreuungszeiten für das Kind, indem z.B. ein wöchentlich wechselnder Aufenthalt bei den jeweiligen Elternteilen praktiziert wird. Um ein Wechselmodell anzunehmen, bedarf es allerdings nicht der exakten hälf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Vereinbarungen zur Bestimmung des Unterhalts

Rz. 21 Über die Bestimmung des Unterhalts nach Art und Zeit können Eltern miteinander Vereinbarungen treffen, solange das Kind minderjährig ist. Mit dem volljährigen Kind müssen dann Vereinbarungen zwischen den Eltern und dem Kind getroffen werden. Dabei ist zu beachten, dass Kindesunterhalt grundsätzlich unverzichtbar ist, ebenso wie Familienunterhalt und Trennungsunterhalt....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Der begleitete Umgang

Rz. 464 Begleiteter Umgang gem. § 1684 Abs. 4 S. 2 BGB stellt eine erhebliche Belastung und Beeinträchtigung für den umgangsberechtigten Elternteil ebenso wie, in geringerem Maße, auch für das Kind dar und ist deshalb bereits auf "schwerwiegende Fälle"[583] zu beschränken.[584] Rz. 465 Grundsätzlich sind vier Formen des begleiteten Umgangs je nach zugrunde liegender Konfliktl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / a) Grundsätze zur Obliegenheit einer Ausbildung

Rz. 71 Für jedes Kind besteht die Obliegenheit, sich ausbilden zu lassen. Kommt es einer Ausbildungsobliegenheit in dem Zeitraum der Minderjährigkeit nicht nach, sind die Eltern verpflichtet, durch Erziehungsmaßnahmen auf eine Ausbildung hinzuwirken.[72] Unterzieht sich ein volljähriges Kind keiner Berufsausbildung, ist es grundsätzlich nicht unterhaltsbedürftig.[73] Umgekehrt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Vereinbarung des Altersphasenmodells

Rz. 315 Die Tatsache, dass der die gemeinsamen Kinder betreuende Elternteil mit Ablauf des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes verpflichtet ist, im möglichen Umfang der Fremdbetreuung des Kindes einer Arbeitstätigkeit nachzugehen, wird von manchen Partnern als für die Kinder nicht förderlich angesehen. Diese Eltern können sich natürlich dafür entscheiden, der gesetzlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / a) Muster: Einstweilige Unterhaltsanordnung nach §§ 49 ff. 249 FamFG

Rz. 101 Muster 5.3: Einstweilige Unterhaltsanordnung nach §§ 49 ff., 249 FamFG Muster 5.3: Einstweilige Unterhaltsanordnung nach §§ 49 ff., 249 FamFG An das Amtsgericht – Familiengericht – In dem einstweiligen Anordnungsverfahren der Hausfrau _________________________ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen den Arzt _____________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Antrag auf Anfechtung der Vaterschaft

Rz. 260 Der Antrag lautet wie folgt: Muster 2.26: Anfechtung der Vaterschaft Muster 2.26: Anfechtung der Vaterschaft Es wird festgestellt, dass der Antragsteller nicht der Vater des Kindes K. _________________________, geb. am _________________________ ist. Rz. 261 Im Rubrum sind die Beteiligten festzustellen. Das Rubrum lautet daher wie folgt: Muster 2.27: Rubrum Anfechtungsant...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / a) Allgemeines

Rz. 131 § 151 Nr. 1 FamFG erfasst als Grundsatznorm alle Verfahren – und dies im weitesten Sinne –, die sich mit der Bestimmung der Person, ihrer Rechte oder Pflichten als Sorgeberechtigte befassen. Hierzu gelten jetzt also auch die früher in § 640 Abs. 2 Nr. 3 ZPO geregelten Verfahren betreffendmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Umfang der Erwerbsobliegenheit

Rz. 575 Mit einem Arbeitsumfang von 30 Wochenstunden genügt daher eine Mutter ihrer Erwerbspflicht, wenn sie im ländlichen Raum drei Kinder im Alter zwischen 12 und 17 Jahren betreut und auf keine verlässliche Fremdbetreuung zurückgreifen kann. Dies schließt andererseits nicht aus, dass ggf. die bisherigen Abläufe abweichend zu organisieren sind und mit Rücksicht auf die Erw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / a) Der gerichtliche Antrag auf Ausschluss des Umgangs

Rz. 473 Prüfstein für eine Aussetzung oder einen Ausschluss des Umgangsrechts bleibt das Kindeswohl.[596] Kontakt zu dem mit dem Kind nicht zusammenlebenden Elternteil dient grundsätzlich dem Kindeswohl. Ein völliger Ausschluss – auch auf Zeit – ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Kind infolge des Umgangs körperlich oder seelisch konkret gefährdet ist und der Gefährdung ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / 3. Wohlverhaltenspflicht der Eltern

Rz. 438 "Freizeit-Papa, Alltags-Mama" sind die gängigen Klagen, wenn es um die Ausgestaltung des elterlichen Umgangsrechts geht. Umgekehrt wird der Vorwurf erhoben, der den Umgang ausübende Elternteil kümmere sich während dieser Zeit nicht um das Kind ("es sitzt vor dem Fernseher/wird zu Oma abgeschoben").[526] Rz. 439 Grundsätzlich trifft der Umgangsberechtigte, während das ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / a) Grundsätze

Rz. 418 Das Alternativmodell zum Lebensmittelpunkt und zum überwiegenden Zusammenleben mit einem Elternteil bildet das sog. Wechselmodell.[497] Die Eltern teilen sich die Betreuungszeiten für das Kind, indem z.B. ein wöchentlich wechselnder Aufenthalt bei den jeweiligen Elternteilen praktiziert wird. Um ein Wechselmodell anzunehmen, bedarf es allerdings nicht der exakten hälf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / a) Offene Stellvertretung

Rz. 29 Der nicht barunterhaltspflichtige Elternteil (= Obhutselternteil) handelt in offener Stellvertretung für das Kind.[32] Dabei ist zu beachten, dass die Eltern grds. das Kind gemeinschaftlich vertreten (§ 1629 Abs. 1 S. 2 BGB), der sich zum Barunterhalt verpflichtende Elternteil aber von der Vertretung in Unterhaltsangelegenheiten ausgeschlossen ist (§§ 1629 Abs. 2 S. 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / III. Die Klärung der eigenen Abstammung

Rz. 264 Die Frage, von wem ein Kind abstammt, ist für eine Familie von grundlegender Bedeutung. Für viele Männer wurde sie bei Zweifeln über ihre Vaterschaft zu einer Frage, in der sie sich nicht gescheut haben, etwa heimlich Haare des Kindes (Kamm/Bürste) oder seinen Speichel (Zahnbürste) zu verwenden, und gutachtlich klären zu lassen, ob die von ihnen angenommene oder angez...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarungen zum begleiteten Umgang

Rz. 468 Häufig verhindert eskalierender Streit der Eltern, dass das Kindeswohl gewahrt bleibt. Haben die Spannungen ein Maß erreicht, bei dem ein Elternteil den unbegleiteten Umgang des anderen Beteiligten ablehnt, wird dieser sein vermeintliches "Recht" durchzusetzen versuchen. Beides, sowohl die Verweigerung ungestörten Umgangs als auch der Versuch zwangsweiser Durchsetzung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / e) Weitere Beispiele

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / VI. Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners

Rz. 142 Leistungsfähig nach § 1603 Abs. 1 BGB ist, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen im Stande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren. Gem. § 1603 Abs. 2 BGB müssen Eltern hierfür gegenüber ihren minderjährigen unverheirateten Kindern alle verfügbaren Mittel einsetzen. Dasselbe gilt gem. § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB fü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Neuerungen durch Gesetzesreformen

Rz. 5 Durch zwei Gesetzesreformen, die das Kindschaftsrecht und auch die Unterhaltsansprüche für Kinder betrafen, hatte der Gesetzgeber zum 1.7.1998 [10] und zum 1.1.2001 [11] hatte der Gesetzgeber sodann Reformen durchgeführt, die bis heute von Bedeutung sind:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Meinungsverschiedenheiten der Eltern, § 1628 BGB

Rz. 306 Für den Fall, dass Eltern in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kind eine gemeinsame Entscheidung nicht zu treffen in der Lage sind, entscheidet das Familiengericht darüber, wem der beiden Sorgeberechtigten die Entscheidungsbefugnis zuzuordnen ist, § 1628 BGB. Im Hinblick darauf, dass statistisch in rund 80 % der Fälle nach Trennung und Scheidung die El...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / 1. Der Rang des Unterhaltsberechtigten

Rz. 944 In § 1609 BGB sind die Rangverhältnisse zwischen mehreren Unterhaltsberechtigten nach der folgenden Rangfolge geregelt: § 1609 Nr. 1 BGBmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / a) Grundsätze zum unterschiedlichen Bedarf

Rz. 124 Der unterschiedliche Bedarf von Kindern entsprechend den unterschiedlichen Lebensstellungen der Eltern ist zusammengefasst in der Düsseldorfer Tabelle, die seit dem 1.1.1979 vom OLG Düsseldorf herausgegeben wird.[123] Die Düsseldorfer Tabelle hat derzeit den Stand vom 1.1.2022 und beruht auf der am 1.1.2008 in Kraft getretenen Unterhaltsrechtsänderung.[124] Die Düsseld...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / III. Bestmögliche Ausnutzung von steuerlichen Möglichkeiten

Rz. 1017 Jeder getrennt lebende oder geschiedene Ehegatte muss es dem jeweils anderen ermöglichen, seine Steuerbelastung in zulässiger Weise zu reduzieren, sofern er dadurch im Ergebnis keine Nachteile hat.[1171] Getrennt lebende Eheleute, die im Trennungsjahr noch eine steuerliche Zusammenveranlagung durchführen können, sind deshalb hierzu jedenfalls dann verpflichtet, wenn ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / a) Grundsätze zur Bedürftigkeit

Rz. 63 Ein Kind kann aus drei Gründen nicht erwerbspflichtig sein:mehr