Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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FF 02/2022, Was ist und bed... / X. Resümee

Kann man aus all dem ein Resümee ziehen? Sinn meiner Darlegung war es, einen Überblick darüber zu gewinnen, was die Familie im Recht ist und bedeutet, nicht aber um einzelne Probleme zu lösen. Doch ergeben sich einige allgemeine Thesen. 1. Dem Familiengrundrecht des Art. 6 Abs. 1 ist kein festes Familienbild zuzuordnen. Vielmehr strahlen seine Schutzwirkungen in unterschiedli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Antragstellung (Art 60 Abs 1 S 1 u S 3 VO (EG) Nr 987/2009)

Rn. 118 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Der Antrag auf eine Familienleistung ist gemäß Art 60 Abs 1 S 1 VO (EG) Nr 987/2009 bei dem zuständigen Träger zu stellen. Zuständiger Träger iSd Art 60 Abs 1 S 1 VO (EG) Nr 987/2009 ist auch der im nachrangig zuständigen Mitgliedsstaat zuständige Träger. Dies ergibt sich aus Art 68 Abs 3 VO (EG) Nr 883/2004. Danach hat der im nachrangig zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Von zwischen- oder überstaatlichen Einrichtungen gewährte Leistungen (§ 65 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 66 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Unter die in § 65 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG genannten ihrer Zweckbestimmung nach vergleichbaren Leistungen zwischen- oder überstaatlicher Einrichtungen fallen insb (vgl A 28.3 Abs 3 DA-KG 2021): die Kinderzulagen nach Art 67 Abs 1 Buchst b des Statuts der Beamten der EU, BFH v 13.07.2016, XI R 16/15, BStBl II 2016, 955, sowie des Anhangs VII zum St...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Fehlende Gemeinnützigkeit bei Förderung abgeschlossener Personenkreise und Satzungserfordernisse

Leitsatz 1. Eine Körperschaft, die Kinderbetreuungseinrichtungen betreibt, fördert nicht die Allgemeinheit, wenn sie bei der Belegung der Plätze die Belegungspräferenz ihrer Vertragspartner, bestimmter Unternehmen, in der Weise berücksichtigt, dass sich der geförderte Personenkreis nicht mehr als Ausschnitt der Allgemeinheit darstellt. 2. In der Satzung sind die jeweils verfo...mehr

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FF 02/2022, Was ist und bed... / II. Variable Terminologie

Was ist und bedeutet Familie heute? Ich spreche nicht als Familientheoretiker, möchte vielmehr als schlichter Jurist unsere Rechtsordnung einmal daraufhin ansehen, wie sie "Familie" versteht und was sie damit verbindet. Das Feld ist sehr weit; ich beschränke mich auf das deutsche Recht und hier auf einige Szenarien. Schon der oberflächliche Blick in Habersack und Sartorius ze...mehr

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zfs 02/2022, Anzeigeobliege... / 2 Aus den Gründen:

… Der Kl. hat gegen die Bekl. im tenorierten Umfang Anspruch auf Erstattung der ihm entstandenen Aufwendungen aus der Behandlungsrechnung der Kieferorthopädin D vom 31.12.20017. Die Bekl. war nicht berechtigt, nach § 19 Abs. 4 S. 2 VVG eine Anpassung des Versicherungsvertrags durch Aufnahme des streitgegenständlichen Risikoausschlusses durchzuführen. Es fehlt bereits an einer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Teilkindergeld (§ 65 Abs 2 EStG)

Rn. 86 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Bleiben die Kinderzulagen aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder die Kinderzuschüsse aus der gesetzlichen Rentenversicherung iSd § 65 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG der Höhe nach hinter dem in § 66 EStG festgelegten Kindergeld zurück, wird der Unterschiedsbetrag nach § 65 Abs 2 EStG als sog Teilkindergeld gezahlt. Dies gilt auch in den Fällen der...mehr

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AGS 02/2022, Kostenstundung... / c) Bedürftigkeit

Neben Erfolgsaussichten und fehlender Mutwilligkeit als objektive Voraussetzungen darf die Partei aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Kosten der Rechtsverfolgung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können (§ 114 Abs. 1 S. 1 1. HS ZPO). Eine Ausnahme hiervon gilt in Unterhaltssachen nach §§ 22 Abs. 1, 23 S. 1 AUG für Anträge nach Art...mehr

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FF 02/2022, Verfahrenskoste... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsgegnerin wendet sich dagegen, dass das Familiengericht die von ihr nachgesuchte Verfahrenskostenhilfe für die Rechtsverteidigung in einer Ehesache mit der Begründung verweigert hat, sie verfüge über ausreichendes eigenes Vermögen und sei von daher nicht bedürftig. Sie meint, das sei unzutreffend. Zwar sei richtig, dass sie über zwei Konten mit einem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kreft, Kindergeld für Grenzpendler, entsandte ArbN Selbstständige und Alleinerziehende, PISTB 2010, 51; Bauhaus, Anm zum Urt des FG Mchn EFG 2012, 1943 (BFH und EuGH zum Kindergeld), EFG 2012, 1944; Günther, BFH und EuGH zum Kindergeld, EStB 2012, 262; Viessmann/Merkel, Die europarechtliche Koordination von Familienleistungen nach der VO (EG) Nr 883/2004, NZS 2012, 572; Vogel, E...mehr

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ZErb 02/2022, Vermächtnisse... / bb) § 6 AStG beim Tod

Für die Nachfolgeplanung ist zu beachten, dass seit 1.1.2007 erstmals in § 6 AStG der Übergang von Todes wegen auf einen Steuerausländer erfasst ist, wie bereits zuvor der als Umgehung der Wegzugsbesteuerung gesehene lebzeitige Übertragungsvorgang.[38] Wenn auch der Übergang von Todes wegen auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person dem Wegzug gleichgestellt ist (§ ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verhältnis zum Europäischen Recht und zum Abkommensrecht

Rn. 11 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Bestehen Ansprüche auf kindergeldähnliche ausländische Leistungen, wird die Anwendung des § 65 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG durch vorrangige über- oder zwischenstaatliche Abkommen ausgeschlossen, ausführlich dazu s Rn 91f. Dies betrifft Ansprüche auf kindergeldähnliche Leistungen, Wendl in H/H/R, § 65 EStG Rz 3 (Juni 2020). § 65 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG, d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schaper/Neufang, Beschäftigung von Mitarbeitern durch Freiberufler, INF 1992, 154; Olgemüller, Freie Mitarbeit in der RA- und StB-Praxis, Sozietäten und andere Zusammenschlüsse rechts- und steuerberatender Berufe, 1999, 81 (Beratungsakzente 26); Schmittmann, Nochmals: Beschäftigung von Juristen als freie Mitarbeiter bei StB – Erwiderung zu Späth, StB 1998, 407, StB 1999, 107; H...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 122 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Erzieherisch tätig ist, wer sich planmäßig bemüht, die Persönlichkeit insb heranwachsender Menschen charakterlich, geistig, sittlich, aber auch körperlich zu formen (BFH BStBl III 1966, 182; BStBl II 1975, 389; 1990, 1018; 2017, 432). Erzieherische Tätigkeit im Sinn der Vorschrift ist also eine Tätigkeit am Menschen, nicht auch an Tieren (B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Verfahren im Falle der Antragstellung beim Träger des nachrangig zuständigen Staats (Art 68 Abs 3 EG (VO) Nr 883/2004)

Rn. 133 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Wird beim zuständigen Träger eines Mitgliedstaats, dessen Rechtsvorschriften gelten, die aber nach den Prioritätsregeln der Abs 1 u 2 des Art 68 EG (VO) 883/2004 nachrangig sind, ein Antrag auf Familienleistungen gestellt, so leitet dieser Träger den Antrag unverzüglich an den zuständigen Träger des Mitgliedstaats weiter, dessen Rechtsvorsc...mehr

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zfs 02/2022, Onlineseminare

Onlineseminar – Aktuelles zum Sachschaden Online, Mittwoch, 23. Februar 2022 (2,5 Std. FAO) Onlineseminar – Kanzleimanagement 1. Quartal – 7 Tipps für die erfolgreiche Verkehrsrechtskanzlei 2022 Online, Mittwoch, 9. März 2022 (2,5 Std. * kein FAO) Versicherung im Verkehrsrecht – VVG, AKB und ARB Online, Freitag, 18. März 2022 (5,0 Std. FAO) Onlineseminar – Update Bußgeldrecht – Te...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Gragert, Besteuerung von Tagespflegepersonen, NWB 2009, 1827; Gragert, Abgrenzung gewerblicher Einkünfte von Einkünften aus selbstständiger Arbeit, NWB F 3, 15 083; Benzler, Neuerungen bei der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Pflegeentgelten, DStR 2009, 954; Gragert, Kindervollzeitpflege, NWB 2011, 2120; Lippert, Gewinnermittlung bei Einkünften aus Aufnahme von Heimkind...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einzelfälle

Rn. 264 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Schuldet der Altenpfleger/Krankenpfleger eine einheitliche Hauswirtschaft umfassende Leistung oder wird er nicht bei allen Pflegebedürftigen eigenverantwortlich tätig (s Rn 249e), wird er insoweit gewerblich tätig; je nach Vertrag bzw Rechnungsstellung kommt Trennbarkeit in Betracht (BFH BStBl II 2004, 509; s Rn 236 "Altenpfleger" und s Rn ...mehr

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ZErb 02/2022, Zum Fürsorgeb... / 1 Gründe

1. Wegen des Sachverhalts und des Verfahrensgangs bis zum Beschluss des Senats vom 16.11.2020 (2 Wx 262/267/268/20) wird auf die Darstellung in den Gründen jenes Beschlusses Bezug genommen (Bl. 119 f.). Durch jenen Beschluss hatte der Senat eine vom Nachlassgericht angeordnete Nachlasspflegschaft aufgehoben. Der ehemalige Nachlasspfleger sowie die Beteiligten zu 2. und 4. habe...mehr

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ZErb 02/2022, Vermächtnisse... / a) Sonderbetriebsvermögen und qualifizierte Nachfolgeklausel

Ertragsteuerliche Regelungen, jedenfalls soweit sie das Betriebsvermögen (i.S.v. § 12 Abs. 5 ErbStG) betreffen, haben auch ggf. unmittelbare Auswirkungen für die Erbschaftsteuer, im Hinblick auf die verlängerte Maßgeblichkeit der Steuerbilanz und die an die Bestandsidentität von Betriebsvermögen im ErbStG mit dem Betriebsvermögen im EStG anknüpfende Begünstigungsfähigkeit vo...mehr

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FF 02/2022, Was ist und bed... / VII. Sekundärwirkungen der Verwandtschaft

Über Erbrecht und Unterhalt hinaus gibt es zahllose weitere Regelungen, in denen die Tatsache, dass zwei Personen in bestimmter Weise miteinander verwandt oder auch verschwägert sind, Rechtsfolgen zeitigt, etwa im Namens- und Staatsangehörigkeitsrecht. Alle einschlägigen Vorschriften aufzulisten, würde ins Endlose führen. Im Überblick fällt auf, dass viele Normen die Bedeutu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 13. Währungsumrechnung

Rn. 160 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Im Falle der Anrechnung erfolgt die Währungsumrechnung entsprechend Art 90 VO (EG) Nr 987/2009. Danach gilt bei der Anwendung der VO (EG) Nr 883/2004 und der Durchführungsverordnung VO (EG) Nr 987/2009 als Wechselkurs zweier Währungen der von der EZB veröffentlichte Referenzwechselkurs (Art 90 S 1 VO (EG) 987/2009 v 15.10.2009 (ABl EU 2010, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Bedeutung des BV

Rn. 67 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Für den Begriff der selbstständigen Arbeit ist das Fehlen eines BV nach Art eines gewerblichen BV nicht wesentlich und fortschreitend auch nicht mehr typisch. Im Gegenteil haben auch selbstständig Tätige nicht selten sogar erhebliche Vermögen, die der Berufsausübung dienen (s Rn 63; s auch BFH BStBl III 1964, 120). Da auch die selbstständig ...mehr

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zfs 02/2022, Verjährung von... / Sachverhalt

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung des Kl. Der Kl. ist bei der Bekl. krankenversichert; bis zum 31.12.2017 bestand Versicherungsschutz im Tarif E. Die Bekl. informierte ihn mit Schreiben vom November 2007 nebst Anlagen über eine Beitragserhöhung zum 1.1.2008 um 49 EUR monatlich, mit Schreiben vom November 2008...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Steuerfreiheit

Rn. 124 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Das an sog Erziehungsfamilien aus öffentlichen Kassen gezahlte ausschließlich und unmittelbar zur Förderung der Erziehungszwecke bestimmte Pflegegeld ist steuerfrei nach § 3 Nr 11 EStG. Maßgeblich sind Inhalt und Durchführung des Pflegeverhältnisses (BFH BStBl II 2021, 672; gegen FG BBbg EFG 2018, 1699, aufgehoben). Das gilt auch, wenn und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Arztähnliche Berufe

Rn. 159 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Bejaht als arztähnlicher Beruf (Grundsätzliches s Rn 129ff) wird die Tätigkeit eines psychologischen Psychotherapeuten. Sie ist nach Erlass des PsychotherapeutenG v 16.06.1998 (BGBl I 1998, 1311) nur zulässig aufgrund einer staatlichen Erlaubnis (Approbation; hierzu Schlund, NJW 1998, 2722). Erforderlich für die Ähnlichkeit ist, dass der Th...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kupfer, Schuldzinsen als BA und WK, KÖSDI 1998, 11 506; Söffing, Der Schuldzinsenabzug und der Kontentrennungsbeschluss des GrS des BFH, BB 1998, 450; Wolff-Diepenbrock, Die betriebliche Veranlassung von Kreditkosten und das sog Zweikontenmodell, DStR 1998, 185; Bauer/Eggers, Beschränkung des Schuldzinsenabzugs nach § 4 Abs 4a EStG idF StBereinG 1999, StuB 2000, 225; Eggesiecker...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.5 Pauschalierung bei Erholungsbeihilfen (Abs. 2 S. 1 Nr. 3)

Rz. 27 Nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EStG kann Arbeitslohn, der als Erholungsbeihilfe gezahlt wird, pauschal besteuert werden, wenn er zum stpfl. Arbeitslohn gehört. Eine Pauschalierung scheidet daher für Zuwendungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands aus, die nach § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei sind.[1] Gleiches gilt für Zuwendungen in Krankheit...mehr

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Zweiradmechatroniker (Profe... / 1 Geltungsbereich

Das Professiogramm bezieht sich auf Zweiradmechatroniker der Fachrichtungen Fahrradtechnik und Motorradtechnik. Inzwischen haben sich auf dem Markt vielfältige Fahrradtypen etabliert, wie Kinder- und Jugendrad, Alltags- und Tourenrad, Cityrad, Trekkingrad, Mountainbike, Crossrad, Rennrad, Elektrobikes oder BMX-Rad.[2] Motorräder können motorisierte Zwei- oder Mehrradfahrzeuge (s...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / b) Zivilrechtliche Haftung und Haftungsbeschränkung

Rz. 36 Im Übrigen spielen zivilrechtliche Haftungsrisiken bei Verletzung der Arbeitsschutzvorschriften durch den Arbeitgeber eine große Rolle, allerdings auch Haftungsbeschränkungen nach dem SGB VII. Rz. 37 Erleidet ein Arbeitnehmer infolge eines Arbeitsunfalls einen Gesundheitsschaden, so stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber die unfallbedingten Kosten übernehmen muss. N...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / 1. Sicherheitsbeauftragte

Rz. 53 In Unternehmen mit i.d.R. mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer einen oder mehrere Sicherheitsbeauftragte unter Mitwirkung des Betriebsrats zu bestellen, § 22 SGB VII. Dabei zählen bei der Feststellung der Beschäftigtenanzahl auch leitende Arbeitnehmer i.S.d. Betriebsverfassungsgesetzes, Schüler und Studenten, betreute Kinder in Tageseinrichtungen oder ehrenam...mehr

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§ 3 Herausforderungen der D... / 2. Auswirkungen der Ruhezeitenregelungen auf Arbeiten 4.0

Rz. 50 Die Vorgabe der ununterbrochenen Ruhezeit von elf Stunden ist mit der Arbeitswirklichkeit in der ­Arbeitswelt 4.0 nur schwer kompatibel. Daraus folgt z.B., dass ein Arbeitnehmer, der abends von zu Hause an einer Telefonkonferenz mit einem Konzernteil in einer anderen Zeitzone teilnimmt, am nächsten Morgen ohne Verstoß gegen das ArbZG nicht wieder zur gewohnten Zeit di...mehr

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§ 7 Homeoffice / I. Begründung von Homeoffice-Arbeitsverhältnissen

Rz. 41 Soll die Begründung eines Homeoffice-Arbeitsverhältnisses im Wege der Neueinstellung erfolgen, ist dies individualarbeitsrechtlich vergleichsweise unproblematisch.[72] Die Arbeitsvertragsparteien müssen lediglich vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit im Homeoffice, etwa von seiner Wohnung aus, zu erbringen hat. In gleicher Weise eher unproblematisch erw...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 6. Sonstige Einkünfte: "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung?

Eine die Besteuerung eines privaten Veräußerungsgewinns ausschließende "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG liegt auch dann vor, wenn ein Steuerpflichtiger Teile einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung oder die Wohnung insgesamt einem einkommensteuerrechtlich zu berücksichtigenden Kind i.S.d. § 32 EStG unentgeltlich zur teilweisen o...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 3.1 Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn zwischen dem Besitz- und dem Betriebsunternehmen sowohl eine personelle als auch eine sachliche Verflechtung besteht. Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung kommen auch dann zur Anwendung, wenn ein inländisches Besitzunternehmen ein im Ausland belegenes Grundstück an eine ausländische Betriebskapitalgesellschaft verpachtet.[1] Sachlic...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.6 Annahme als Kind (Abs. 6)

Rz. 24 Die Annahme einer Waise als Kind (vgl. §§ 1741ff. BGB) lässt den Waisenrentenanspruch unberührt (vgl. auch § 1755 Abs. 1 Satz 2 BGB). Zweck dieser Vorschrift ist es, die Neigung, eine Waise zu adoptieren, nicht etwa dadurch zu schmälern, dass nach der Adoption der Rentenanspruch der Waise entfiele.mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.1.1 Kinder

Rz. 4 Kinder sind eheliche, nichteheliche und adoptierte Kinder des verstorbenen Versicherten. Die insoweit maßgeblichen familienrechtlichen Beziehungen bestimmen sich nach den einschlägigen Vorschriften des BGB, d. h. im Falle leiblicher Kinder nach §§ 1591 bis 1600d BGB und im Falle angenommener Kinder nach §§ 1741 bis 1766 BGB. Kindschaftsverhältnisse nach ausländischem R...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.3 Kindern gleichgestellte Personen (Abs. 3)

Rz. 10 Ebenso wie bei der Rente nach § 46 werden auch bei der Waisenrente die Stief- und Pflegekinder sowie Enkel und Geschwister unter den gesetzlichen Voraussetzungen den Kindern des verstorbenen Versicherten gleichgesetzt. Hinsichtlich der Begriffe "Stiefkinder, Pflegeeltern, Enkel und Geschwister" sowie "Haushaltsaufnahme" und "überwiegender Unterhalt" wird zunächst auf ...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.1.3 Vorhandensein eines unterhaltspflichtigen Elternteils (Nr. 1)

Rz. 6 Im Unterschied zur Vollwaise besitzt die Halbwaise noch (mindestens) einen, jedenfalls dem Grunde nach, unterhaltspflichtigen Elternteil. Gerade hieraus begründet sich die unterschiedliche Höhe der Halb- und Vollwaisenrente (vgl. hierzu Rz. 27 f.), denn die Vollwaise kann im Gegensatz zur Halbwaise nicht auf einem lebenden Elternteil gegenüber bestehende Unterhaltsansp...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.2.2 Kein unterhaltspflichtiger Elternteil (Nr. 1)

Rz. 9 Im Unterschied zur Halbwaise hat die Vollwaise i. S. d. Gesetzes keinen unterhaltspflichtigen Elternteil mehr; ob noch ein Elternteil lebt, ist unerheblich, wenn jedenfalls eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung dieses Elternteils gegenüber dem Kind dem Grunde nach nicht (mehr) besteht. Ob eine solche Unterhaltsverpflichtung besteht, richtet sich nach §§ 1601ff. BGB ...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 48 regelt die Voraussetzungen, unter denen Anspruch auf Halbwaisenrente (Abs. 1) oder Anspruch auf Vollwaisenrente besteht (Abs. 2). Dies entscheidet sich danach, ob nach dem Tode des versicherten Elternteils noch ein unterhaltsverpflichteter Elternteil vorhanden ist. Weitere Voraussetzungen sowohl für die Gewährung der Vollwaisenrente wie auch der Halbwaisenrente is...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.4.2.2 Ausbildungsfreie Übergangszeiten (Nr. 2 Buchst. b)

Rz. 16 Zeiten der Schul- und Berufsausbildung gleichgestellt ist nach Abs. 4 Buchst. b i. d. F. des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes v. 21.7.2004 (BGBl. I S. 1791) eine Übergangszeit von höchstens 4 Kalendermonaten, die zwischen 2 Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes oder der Ableistung eines f...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.1.2 Tod eines Elternteils

Rz. 5 Voraussetzung für den Anspruch auf Halbwaisenrente ist der Tod eines Elternteils. Dieser Elternteil muss Versicherter der gesetzlichen Rentenversicherung gewesen sein (vgl. auch Rz. 7; zur Todesvermutung bei Verschollenheit vgl. Komm. zu § 49). Elternteil i. S. d. § 48 ist jede Person, zu der ein Kindschaftsverhältnis der in Abs. 1 oder der in Abs. 3 genannten Art best...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.1 Anspruchsvoraussetzungen der Halbwaisenrente (Abs. 1)

Rz. 3 Kinder des verstorbenen Versicherten (Rz. 4) haben nach dessen Tod (Rz. 5) einen Anspruch auf Halbwaisenrente, wenn sie noch einen unterhaltspflichtigen Elternteil haben (Rz. 6) und die allgemeine Wartezeit (Rz. 7) erfüllt ist. 2.1.1 Kinder Rz. 4 Kinder sind eheliche, nichteheliche und adoptierte Kinder des verstorbenen Versicherten. Die insoweit maßgeblichen familienrec...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.2.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 8 Ein Anspruch auf Vollwaisenrente (vgl. zur Höhe der Rente Rz. 27 ff.) besteht für Kinder des verstorbenen Versicherten (vgl. Rz. 4) sowie die ihnen gleichgestellten Personen gemäß Abs. 3 (vgl. Rz. 10), wenn der Versicherte die allgemeine Wartezeit erfüllt hat (vgl. Rz. 9a) und – nach dem Tode des Versicherten – kein unterhaltspflichtiger Elternteil mehr vorhanden ist (...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.4.1 Rentenzahlung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (Nr. 1)

Rz. 12 Abs. 4 Nr. 1 befristet den Anspruch der Waise bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres; das 18. Lebensjahr wird mit Ablauf des Tages, der dem 18. Geburtstag vorangeht, vollendet. Nach § 102 Abs. 4 ist die Zahlung der Rente auf das Ende des Kalendermonats der Vollendung des 18. Lebensjahres zu befristen, wobei die Befristung nicht bereits durch das Gesetz eintritt, sond...mehr

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Sauer, SGB III § 110 Transf... / 2.2.2 Maßnahmekosten

Rz. 44 Bezuschusst werden ausschließlich die Maßnahmekosten, die dem Arbeitgeber tatsächlich entstanden sind. Zu den Maßnahmekosten zählen u. a. die Kosten für Personal, Lehrgangs- und Prüfgebühren, die Fahrkosten von und zum Träger sowie die Kosten für die Betreuung aufsichtsbedürftiger Kinder. Zu den Maßnahmekosten können auch erfolgsabhängige Vergütungen (Vermittlungsgebü...mehr

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Jansen, SGB VI § 48 Waisenr... / 2.7 Antragstellung und Beginn der Rentengewährung

Rz. 25 Die Waisenrente wird grundsätzlich nur auf Antrag geleistet (§ 115 Abs. 1). Der Antrag leitet das Leistungsfeststellungsverfahren ein und hat insoweit materiell-rechtliche Bedeutung, als nach § 99 Abs. 2 der Rentenbeginn (Zahlungsbeginn) an das Datum der Rentenantragstellung anknüpft (vgl. Rz. 26). In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass der Rentenversiche...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.2.6 Verlängerungstatbestände (Abs. 3)

Rz. 90 Soweit der Versicherte die Voraussetzung des Abs. 1 Nr. 2 nicht erfüllt, ist zu prüfen, ob nicht diese Voraussetzung aufgrund der in Abs. 3 genannten Verlängerungstatbestände (sog. Aufschubzeiten) dennoch erfüllt ist. Die hier aufgeführten Zeiten führen ebenso wie die in der Übergangsvorschrift des § 240 Abs. 1 erwähnten Ersatzzeiten und Zeiten des Bezugs einer Knapps...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.10.3 Verlängerungstatbestände (Abs. 4)

Rz. 44 Soweit der Versicherte die Voraussetzungen des Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 nicht erfüllt, d. h. in den letzten 5 Jahren vor dem Versicherungsfall nicht über Pflichtbeiträge in einem Umfang von 36 Kalendermonaten verfügt, ist zu prüfen, ob nicht diese Voraussetzung aufgrund der in Abs. 4 genannten Verlängerungstatbestände (sog. Aufschubzeiten) dennoch erfüllt ist. Die h...mehr