Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / F. Anwaltsgebühren in Abstammungssachen und Unterhaltssachen von Kindern

Rz. 91 → Dazu Aufgaben Gruppe 24 Im zweiten Buch des FamFG werden neben anderen Verfahren in Familiensachen (siehe dazu Rdn 1 ff.) auch das Verfahren in Abstammungssachen und das Verfahren über den Unterhalt geregelt, wobei die vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger von besonderer praktischer Bedeutung sind. I. Die Gebühren in Abstammungssachen Rz. 92 In § 16...mehr

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Aufgabenteil / 24. Gebühren in Abstammungssachen und Unterhaltssachen von Kindern (→ § 11 Rdn 91 ff.)

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / c) Die Bewertung von Unterhaltssachen

Rz. 41 Es handelt sich bei den Unterhaltssachen um Familienstreitsachen übermehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / 1. Das Verfahren über den Unterhalt

Rz. 95 Alle Verwandten in gerader Linie sind sich gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet (§ 1601 BGB). Jedes minderjährige unverheiratete Kind hat gegenüber seinen Eltern einen Anspruch auf Unterhalt, soweit es im Sinne von § 1602 Abs. 2 BGB unterhaltsbedürftig ist. Wenn das Kind mit seinen Eltern in einem Haushalt lebt, wird es freilich kaum jemals zu rechtlichen Problemen ...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / IV. Die Berechnung der Anwaltsgebühren im Scheidungsverbund

Rz. 67 Zum Ehescheidungsverfahren (Hauptsache) können sonstige Familiensachen in den so genannten Scheidungsverbund mit einbezogen werden. Dies ergibt sich aus § 137 Abs. 1 S. 1 FamFG. Diese anderen Familiensachen werden damit zu Folgesachen, über die zusammen mit dem Scheidungsantrag durch einen einheitlichen Beschluss entschieden wird (§ 142 Abs. 1 FamFG). Es handelt sich ...mehr

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Aufgabenteil / 23. Gebühren in Ehe- und anderen Familiensachen (→ § 11 Rdn 1 ff.)

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / 1. Die Bestimmung des Gegenstandswertes in Ehesachen

Rz. 19 Ehesachen selbst sind nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten. Der Wert des Eheverfahrens bestimmt sich über § 23 Abs. 1 S. 1 RVG nach den §§ 43 und 44 FamGKG. Die Wertberechnung in nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten wird unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensv...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / a) Vereinfachtes Verfahren zur erstmaligen Festsetzung des Unterhalts (§§ 249 ff. FamFG)

Rz. 101 Zur verfahrensrechtlichen Erleichterung gibt es das vereinfachte Verfahren über den Unterhalt minderjähriger Kinder, das in den §§ 249 bis 260 FamFG geregelt ist. In den Fällen, in denen dieses vereinfachte Verfahren zulässig ist, kann den Beteiligten ein streitiges gerichtliches Verfahren erspart bleiben. Mit diesem vereinfachten Verfahren besteht für alle minderjähr...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / A. Vorbemerkungen

Rz. 1 → Dazu Aufgaben Gruppe 23 Die Verfahren in Familiensachen – das sind in diesem Kapitel im Wesentlichen Ehe-, Kindschafts-, Abstammungs- und Unterhaltssachen – wurden im Jahr 2009 zu einem einheitlichen Familienverfahrensrecht zusammengefasst durch das "Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" vom 17....mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / bb) Die Bewertung von Kindschaftssachen als Folgesachen im Scheidungsverbund

Rz. 26 Nach § 137 Abs. 3 FamFG können folgende Kindschaftssachen zusammen mit der Scheidung im Scheidungsverbund als Folgesachen anhängig sein: Regelung des Sorgerechts oder des Umgangsrechts, Herausgabe eines gemeinschaftlichen Kindes der Ehegatten und Regelung des Umgangsrechtes mit einem Kind des anderen Ehegatten. Voraussetzung für die Einbeziehung dieser Sachen in den V...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / d) Die Abänderung von Unterhaltstiteln bei Änderung maßgeblicher Umstände (§§ 238 ff. FamFG)

Rz. 112 In Unterhaltstiteln (Festsetzungsbeschluss, vollstreckbare notarielle Urkunde, Vergleich) sind die nach den §§ 1612b und 1612 c BGB anzurechnenden Leistungen dem Betrage nach festzusetzen. Es handelt sich bei diesen Leistungen z. B. um das auf das Kind entfallende Kindergeld. Die Höhe der Kindergeldzahlung kann sich nun verändern. In solchen Fällen kann ausnahmsweise ...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 3. Gesetzliche Unterhaltsansprüche (§ 51 Abs. 1 FamGKG)

Rz. 104 Bei Ansprüchen auf Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht ist grundsätzlich der Jahresbetrag des Unterhalts für den Gebührenstreitwert maßgebend. Von § 51 FamGKG erfasst werden gesetzliche Unterhaltsansprüche jeder Art (z. B. des Ehegatten, der Kinder), sowie freiwillige Unterhaltszahlungen, die z. B. zwischen Ehegatten oder mit Kindern vertraglich vereinbart...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / b) Derselbe Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit

Rz. 38 Liegt derselbe Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit in einer Angelegenheit vor, so tritt eine Gebührenerhöhung gemäß Nr. 1008 VV RVG ein, und zwar nur dann. Nach dem oben Gesagten handelt es sich um denselben Gegenstand, wenn der RA für die mehreren Auftraggeber wegen desselben Rechts oder Rechtsverhältnisses tätig wird. Dies liegt grundsätzlich in den beiden folgend...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / V. Erhöhung für mehrere Auftraggeber

Rz. 77 Wird der RA in einer Zwangsvollstreckungsangelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig, so ist gemäß § 7 RVG i. V. m. Nr. 1008 VV RVG für jeden weiteren Auftraggeber die 0,3 Verfahrensgebühr (Nr. 3309 VV RVG) um 0,3 zu erhöhen (siehe auch § 2 Rdn 32 ff.). Die maximale Erhöhung beträgt immer 2,0, sodass die Vollstreckungsgebühr höchstens 2,3 betragen kann. Denken Sie da...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / I. Die Gebühren in Abstammungssachen

Rz. 92 In § 169 FamFG ist definiert, welche Rechtsstreitigkeiten zu den Abstammungssachen gehören. Als Abstammungssachen gelten demnach folgende Verfahren:mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / cc) Die Bewertung von Kindschaftssachen im Verfahren der einstweiligen Anordnung

Rz. 29 Die Kindschaftssachen aus § 151 FamFG können nach den §§ 49 ff. FamFG auch im Wege der einstweiligen Anordnung durch das Familiengericht vorläufig geregelt werden, wenn dafür ein dringendes Bedürfnis besteht. Zuständig ist das Gericht, dass für die Hauptsache im ersten Rechtszug zuständig wäre (§ 50 FamFG). Das Verfahren der einstweiligen Anordnung ist eine selbststän...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / aa) Die Bewertung von Kindschaftssachen im selbstständigen Verfahren

Rz. 24 In einer Kindschaftssache im selbstständigen Verfahren, die das elterliche Sorgerecht, das Umgangsrecht, oder die Herausgabe eines Kindes betrifft, beträgt der Verfahrenswert gemäß § 45 FamGKG 4.000 Euro. Dieser Festwert von 4.000 Euro wird für jede einzelne der genannten Kindschaftssachen genommen, solange die Sache nicht in den Scheidungsverbund einbezogen wird. Auc...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / b) Die Bewertung von Versorgungsausgleichssachen

Rz. 35 Der Versorgungsausgleich dient der Ausgleichung von Ansprüchen auf Altersversorgung zwischen den Eheleuten. Unabhängig von Unterhaltsverpflichtungen geschiedener Ehegatten und ohne Rücksicht auf den Güterstand wird bei der Ehescheidung grundsätzlich ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Dessen Ziel ist es, dem während der Ehe nicht oder nur weniger verdienenden Ehega...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / c) Unterhalt durch einstweilige Anordnung bei anhängigem Abstammungsverfahren (§§ 246, 248 FamFG)

Rz. 110 Nach § 246 FamFG ist es nicht Voraussetzung, dass ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden des Gerichts besteht, um eine einstweilige Anordnung auf Zahlung von Unterhalt gegen den Vater des Kindes zu beantragen. Wenn die Vaterschaft des Mannes jedoch noch nicht feststeht, kann bereits während des Verfahrens auf Feststellung der Vaterschaft der Erlass e...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / b) Unterhalt bei Vaterschaftsfeststellungsverfahren (§ 237 FamFG)

Rz. 106 Während ein Abstammungsverfahren auf Feststellung der Vaterschaft anhängig ist, kann das minderjährige Kind den Vater auf Zahlung von Unterhalt in einem selbstständigen Unterhaltsverfahren nach § 237 FamFG in Anspruch nehmen. Der Antrag ist aber nur zulässig, wenn gleichzeitig das Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft anhängig ist. Dies hat den Zweck, nach dem A...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / a) Die Bewertung von Kindschaftssachen

Rz. 23 Als Kindschaftssachen werden vornehmlich Verfahren bezeichnet, welche die Regelung der elterlichen Sorge, des Umgangsrechts mit einem Kind und die Kindesherausgabe zum Gegenstand haben (§ 151 FamFG). Bei der Bewertung von Kindschaftssachen ist zu unterscheiden, ob die Kindschaftssache alsmehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / c) Nur Antrag in Familiensachen oder in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Rz. 35 Durch Nr. 3101 Ziff. 3 VV RVG wird der Gebührensatz der Verfahrensgebühr auf 0,8 reduziert, wenn es in einer Familiensache nur um die Erteilung einer Genehmigung oder die Zustimmung des Familiengerichts geht, oder sich in nicht streitigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die Tätigkeit des RA darauf beschränkt, bei Gericht einen Antrag zu stellen und dann die...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / F. Zusammenstellung häufig gebrauchter Wertvorschriften

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / II. Die Anwaltsgebühren im gerichtlichen Verfahren

Rz. 58 Wenn der RA in einer Familiensache im gerichtlichen Verfahren vor dem Familiengericht tätig wird erhält er für seine Tätigkeit im Prinzip dieselben Gebühren wie für eine Tätigkeit in jeder anderen Zivilsache. Nachfolgend sollen gleichwohl diese Gebühren in ihrem speziellen Bezug auf die Tätigkeit in Familiensachen erläutert werden. Für den RA entstehen im Verfahren vor...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Wann liegt eine Mehrheit von Auftraggebern vor?

Rz. 40 Eine Mehrheit von Auftraggebern liegt vor, wenn ein RA für verschiedene natürliche oder juristische Personen innerhalb eines Auftrages gleichzeitig tätig werden soll. Beauftragen mehrere Auftraggeber eine Anwaltssozietät, so ist diese in der Regel als ein RA anzusehen. Es kommt nicht darauf an, ob die Aufträge gleichzeitig oder nacheinander erteilt werden. Zwei Fälle s...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / XIX. Nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten (§ 48 Abs. 2 GKG, § 43 FamGKG)

Rz. 114 Nichtvermögensrechtliche Ansprüche haben eigentlich keinen messbaren Wert. Eine Bewertung dieser Streitigkeiten muss auch nur zum Zweck der Gebührenberechnung und nur teilweise zur Klärung der Zuständigkeitsfrage vorgenommen werden. Nichtvermögensrechtliche Ansprüche sind solche Ansprüche, die sich nicht in Geld ausdrücken oder in einen Geldwert umsetzen lassen, weil ...mehr

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Aufgabenteil / 7. Mehrere Auftraggeber (→ § 2 Rdn 32 ff.)

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / III. Die Berechnung der Anwaltsgebühren in selbstständigen Familiensachen

Rz. 64 Selbstständige Familiensachen sind diejenigen, die nicht Folgesachen im Scheidungsverbund sind (§ 137 FamFG). Da über die Ehesache und die anhängigen Folgesachen im Verbund nach § 137 Abs. 1 FamFG zusammen verhandelt und entschieden wird, können selbstständige Familiensachen nur vor Anhängigkeit der Ehesache (Scheidung) oder nach Ausspruch der Scheidung durch das Fami...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / 2. Spezielle Verfahren über den Unterhalt

Rz. 100 Da Verfahren über Unterhalt relativ häufig vorkommen, sieht das Gesetz spezielle Verfahren über den Unterhalt vor. Vier mögliche Verfahren werden hier vorgestellt:mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / IV. Prüfungsschema zur Ermittlung des Gegenstandswertes (§ 23 RVG)

Rz. 28 Zur Lösung einer Aufgabe aus dem Kostenrecht ist es in der überwiegenden Zahl der Fälle notwendig, zur Berechnung der Wertgebühren mit der Ermittlung des Wertes zu beginnen, sei es der Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren, der Streitwert für die Gerichtsgebühren oder der Geschäftswert für die Notargebühren. Es wurde schon darauf hingewiesen, dass dies nicht für die...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / a) Mehrere Gegenstände in einer Angelegenheit

Rz. 35 Eine Angelegenheit kann also mehrere Gegenstände umfassen, wenn z. B. der Auftrag dahin geht,mehr

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Steuerbefreiung von Bildung... / 5. Neue Relevanz bei der Unterscheidung der Bildungsart

Bisher keine Unterscheidung bei der Bildungsart getroffen: In all seinen Urteilen zu der Steuerbefreiung von Bildungsleistungen hat der EuGH nie sehr scharf unter den drei Säulen des Bildungswesens i.S.v. Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL unterschieden. Der Schul- und Hochschulunterricht ist aber nur eine davon. Daneben bestehen auch gleichrangig die "Erziehung von Kinder...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / II. Die Gebühren in Unterhaltssachen

1. Das Verfahren über den Unterhalt Rz. 95 Alle Verwandten in gerader Linie sind sich gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet (§ 1601 BGB). Jedes minderjährige unverheiratete Kind hat gegenüber seinen Eltern einen Anspruch auf Unterhalt, soweit es im Sinne von § 1602 Abs. 2 BGB unterhaltsbedürftig ist. Wenn das Kind mit seinen Eltern in einem Haushalt lebt, wird es freilich ka...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 56 Berufsa... / 2.4 Nachrangigkeit anderer Leistungen

Rz. 19 Nach § 2 Abs. 1 SGB XII erhält derjenige keine Leistungen der Sozialhilfe, wer die erforderliche Hilfe von Trägern anderer Sozialleistungen erhält. Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ist durch das Neunte SGB II-Änderungsgesetz v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 1824) der Ausschluss von Leistungen nach dem SGB II für Empfänger von BAB in § 7 Abs. 5 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerbefreiung von Bildung... / 1. Ausgangssachverhalt und Entscheidung des EuGH

Das besprochene Urteil betrifft die Steuerbefreiung von Bildungsleistungen. Die Entscheidung des EuGH ist eher beunruhigend als überraschend. Der EuGH setzt seinen 2019 eingelegten harten Kurs fort, weshalb das Urteil nicht zu überraschen vermag. Dennoch wird das Eis immer dünner. Eine drastische Einschränkung der Steuerbefreiung von Bildungsleistungen nach § 4 Nr. 21 und Nr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 56 Berufsa... / 2.3 Vorrangigkeit anderer Leistungen

Rz. 17 Ist eine andere öffentlich-rechtliche Stelle gesetzlich verpflichtet, Leistungen zur Berufsausbildung zu erbringen, schließen diese Leistungen die Gewährung einer BAB aus. Dabei kommt es nicht auf den Umfang oder die Höhe der erbrachten Leistung an. Eine Aufstockung mittels BAB ist nicht möglich. Rz. 18 Leistungen anderer öffentlich-rechtlicher Stellen aufgrund gesetzl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 57 Förderu... / 2.2 Anerkannte Ausbildungsberufe

Rz. 8 Nach Abs. 1 ist eine berufliche Ausbildung förderungsfähig, wenn sie in einem nach den Berufsbildungsgesetz, der Handwerkordnung, dem Seearbeitsgesetz oder dem Altenpflegegesetz staatlich anerkannten Ausbildungsberuf betrieblich oder außerbetrieblich durchgeführt wird und der dafür vorgeschriebene Ausbildungsvertrag abgeschlossen ist. Die betriebliche Ausbildung umfass...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / B. Besonderheiten bei der Berechnung der Rahmengebühren

Rz. 8 Die oben (siehe § 2 Rdn 108 ff.) dargestellten Grundlagen der Berechnung von Rahmengebühren gelten selbstverständlich auch für die Gebühren in Strafsachen. Nach § 14 RVG bestimmt der RA die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie der Verm...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / 1. Gebühren bei gerichtlichen Scheidungsfolgenvereinbarungen

Rz. 75 Wird für anhängige Folgesachen ein Scheidungsfolgenvergleich gerichtlich protokolliert, so ist die Berechnung der Anwaltsgebühren ganz einfach: Zusätzlich zu den entstandenen Gebühren für die Durchführung des Verfahrens (Verfahrensgebühr, Terminsgebühr) erhält der RA eine 1,0 Einigungsgebühr (Nrn. 1000, 1003 VV RVG). Beispiel: Die Eheleute Dingskirchen haben die Scheid...mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / D. Die Vergütung für die Beratungshilfe (§ 44 RVG, Nrn. 2500 ff. VV RVG)

Rz. 39 → Dazu Aufgaben Gruppe 18 Dem RA steht gegenüber dem Rechtsuchenden, den er berät, gemäß Nr. 2500 VV RVG eine Beratungshilfegebühr von 15,00 EUR zu, die er nach dessen wirtschaftlichen Verhältnissen ermäßigen oder erlassen kann. Diese Schutzgebühr von 15,00 EUR erhält der RA ohne zusätzliche Auslagen und Umsatzsteuer, da dies in der Anmerkung zu Nr. 2500 VV RVG ausdrüc...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verminderung des Anteils am Vermögen einer KG

Leitsatz Eine Anteilsminderung i.S. des § 6 Abs. 3 Satz 2 GrEStG liegt vor, wenn die Beteiligung am Vermögen der Gesamthand gemindert wird. Das kann durch Veräußerung des Gesellschaftsanteils selbst bewirkt werden oder auch durch anderweitige Vereinbarungen erfolgen, wenn es dadurch bei im Übrigen unveränderter bürgerlich-rechtlicher Beteiligung am Gesamthandsvermögen wirtsc...mehr

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Disziplinarische Ahndung vo... / 1.2 Geldbuße

Nach § 28 LDG BW kann dem Beamten eine Geldbuße auferlegt werden, die er an seinen Dienstherrn zu zahlen hat, wenn er durch ein leichtes Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit in die pflichtgemäße Amtsführung nicht nur geringfügig beeinträchtigt hat. Auch die Geldbuße soll dazu dienen, den Beamten künftig zur ordnungsgemäßen Pflichtenerfüllung anzuh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit der Regelung des § 4 TzBfG hat der Gesetzgeber die Vorgaben der Europäischen Rahmenvereinbarung zur Teilzeitarbeit (Richtlinie 97/81/EG [1]) und der Europäischen Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge (Richtlinie 1999/70/EG [2]) umgesetzt. Der Text der Richtlinien wird weitgehend übernommen. Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung ist ein wesentlicher Grun...mehr

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Das Optionsmodell zur Beste... / 2. Begünstigung von fiktivem SBV

Der größte Vorteil von fiktivem SBV liegt darin, dass SBV i.R. eines Mitunternehmeranteils weiterhin der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigung zugänglich ist. Dies führt zu einer Besserstellung ggü. der vergleichbaren Situation bei Kapitalgesellschaften. Beispiel 2 (Abwandlung 1) A überträgt gleichzeitig mit dem Kommanditanteil zum 1.1.2006 auch das Grundstück auf...mehr

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Existenzgründungsberatung –... / 2.3 Marktanalyse

Die zentrale Frage bei der Prüfung der Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens ist, ob es für das angebotene Produkt / die angebotene Dienstleistung einen Markt gibt, an dem das Produkt/die Dienstleistung in den erforderlichen Mengen und zu betriebswirtschaftlich sinnvollen Preisen abgesetzt werden kann. Der Zeit- und Finanzrahmen der meisten Gründer erlaubt i. d. R. keine um...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das Optionsmodell zur Beste... / 1. Übertragung des ganzen Mitunternehmeranteils

Voraussetzung der Gewährung der erbschaftsteuerlichen Betriebsvermögensbegünstigungen ist gem. § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG, dass eine Beteiligung an einer Gesellschaft i.S.d. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG übertragen wird. Dort wird auf die optierende Gesellschaft i.S.d. § 1a KStG verwiesen. In Satz 2 des § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG wird normiert, dass eine solche Bete...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 1.1 Vorbemerkung

Der TVöD unterscheidet – anders als das frühere Tarifrecht – nicht mehr zwischen Angestellten und Arbeitern. Für diese beiden Arbeitnehmergruppen (im TVöD gemeinsame Bezeichnung: "Beschäftigte"), gilt mit wenigen Abweichungen dasselbe Recht, welches u. a. das Lohn- und Vergütungssystem des BAT/BMT-G/MTArb vollständig abgelöst hat: Die Vergütung der Angestellten bestand aus mi...mehr

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Entgelt / 3.5.6.2 Unschädliche Unterbrechung ohne Anrechnung auf die Stufenlaufzeit

Des Weiteren sind in § 17 Abs. 3 Satz 2 TVöD die Fälle aufgeführt, in welchen Unterbrechungen der Tätigkeit für die Stufenlaufzeit zwar unschädlich (anwartschaftserhaltend, d. h., die Uhr wird angehalten) sind, aber nicht auf die Stufenlaufzeit anzurechnen sind. Hierzu gehören: Zeiten einer Unterbrechung bis zu einer Dauer von jeweils 3 Jahren, sofern nicht von § 17 Abs. 3 Sa...mehr

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FF 01/2022, Updates zum Ver... / b) Das minderjährige Kind lebt nicht im Haushalt des in Anspruch genommenen Elternteils und dem Elternteil, bei dem das minderjährige Kind wohnt, steht nicht die elterliche Sorge oder zumindest die Vermögenssorge zu

Das VV ist unzulässig, wenn dem Elternteil, bei dem sich das minderjährige Kind aufhält, im Zeitpunkt des Erlasses des Unterhaltsfeststellungsbeschlusses oder zum Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung nicht die elterliche Sorge oder zumindest die Vermögenssorge zusteht.[25] Das VV ist ebenfalls unzulässig, wenn der Unterhaltsschuldner schlüssig darlegt, dass das Kind mit ihm ...mehr

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FF 01/2022, Updates zum Ver... / 2. Das minderjährige Kind lebt nicht im Haushalt des in Anspruch genommenen Elternteils

Voraussetzung des § 249 Abs. 1 FamFG ist, dass das minderjährige Kind nicht in einem Haushalt des in Anspruch genommenen Elternteils wohnt. a) Minderjährigkeit des Kindes Nach OLG Frankfurt[23] ist das VV nur zulässig, wenn das Kind im Zeitpunkt der Antragstellung (des Antragseingangs bei Gericht) noch minderjährig ist.[24] Ist das der Fall, dann kann das minderjährige Kind au...mehr