Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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FF 01/2022, Updates zum Ver... / 4. Eltern-Kind-Verhältnis

Die Vorschrift des § 249 Abs. 1 FamFG setzt ferner ein Eltern-Kind-Verhältnis voraus. Hieran fehlt es, wenn der in Anspruch genommene Elternteil bereits seine Vaterschaft angefochten hat. Anders ist es hingegen, wenn der auf Unterhalt in Anspruch genommene Elternteil nur behauptet, nicht der biologische Vater des Kindes zu sein. Solange aufgrund einer Anfechtung nicht rechts...mehr

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FF 01/2022, Updates zum Ver... / a) Minderjährigkeit des Kindes

Nach OLG Frankfurt[23] ist das VV nur zulässig, wenn das Kind im Zeitpunkt der Antragstellung (des Antragseingangs bei Gericht) noch minderjährig ist.[24] Ist das der Fall, dann kann das minderjährige Kind auch einen unbefristet tenorierten Titel erlangen, damit es nicht nach Eintritt der Minderjährigkeit gezwungen ist, sich erneut einen Titel zu beschaffen. Diese Rechtsfolg...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / II. Vortrag zu kind- und elternbezogenen Belangen im Rahmen der Erwerbsobliegenheit bei den §§ 1570, 1573 Abs. 2 BGB

Große Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens hat die sekundäre Darlegungslast auch für die Höhe des Ehegattenunterhalts, nämlich bei der Frage, in welchem Umfang kind- und elternbezogene Belange einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit im Rahmen der grundsätzlichen Eigenverantwortung aus § 1569 BGB entgegenstehen. Diese Frage ist nicht nur für den nachehelichen Unterhalt rel...mehr

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FF 01/2022, Zukunft der Düs... / II. Die angemessene Lebensstellung des minderjährigen Kindes

In der Rechtsprechung des BGH hat dies Ausdruck in der Formulierung gefunden, das Kind leite seine durch das Kindsein geprägte Lebensstellung von derjenigen seiner Eltern ab. Es nehme daher begrenzt an ihrem Wohlstand teil, insbesondere habe es keinen Anspruch auf "Teilhabe am Luxus".[9] Dem ist mit der Maßgabe zuzustimmen, dass "Luxus" ein wenig greifbarer und erst recht ka...mehr

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FF 01/2022, Übertragung der Alleinentscheidung für Corona-Impfung eines 16-jährigen Kindes auf einen Elternteil

BGB § 630d § 1628 Leitsatz 1. Auch bei vorhandener Einwilligungsfähigkeit in eine Corona-Schutzimpfung bei einem fast 16-jährigen Kind im Sinne des § 630d BGB bedarf es eines Co-Konsenses mit den sorgeberechtigten Eltern. Können diese sich in dieser Frage nicht einigen, ist eine Entscheidung nach § 1628 BGB herbeizuführen. 2. Die Entscheidung über die Durchführung der Corona-Im...mehr

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FF 07+08/2022, Verfahrensko... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Rechtsbeschwerde betrifft die Frage, in welcher Höhe im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe ein Unterhaltsfreibetrag für ein Kind zu berücksichtigen ist, wenn es von seinen Eltern im paritätischen Wechselmodell betreut wird. [2] Der Antragsteller (Beteiligter zu 1) und die Antragsgegnerin (Beteiligte zu 2) sind die Eltern des im April 2011 geborenen Kindes D. ...mehr

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FF 01/2022, Übertragung der... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die voneinander geschiedenen Eltern, welche das gemeinsame Sorgerecht für ihren am xx.xx.2005 geborenen Sohn A ausüben, streiten darüber, ob ihr gemeinsamer Sohn gegen das Corona Virus SARS-CoV-2 geimpft werden soll. Eine zunächst für den 10.6.2021 bei der Hausärztin des Kindes geplante Impfung musste abgesagt werden, nachdem die Beschwerdeführerin der Ärztin ...mehr

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FoVo 01/2022, Nichtgewährun... / 1 I. Die Entscheidung

Schuldner zahlt keinen Unterhalt Dem Antrag der Gläubigerpartei auf Abänderung des unpfändbaren Einkommensteils des Schuldners war zu entsprechen. Von der Gläubigerpartei wurde durch Vorlage der Vermögensauskunft des Schuldners vom 4.11.2019 glaubhaft gemacht, dass der Schuldner zwar den Kindern J und D zum Unterhalt verpflichtet ist, jedoch keinen Unterhalt zahlt. Nichtberücks...mehr

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FF 07+08/2022, Telefonische... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, durch welche ihr wesentliche Teile des Sorgerechts, darunter das Aufenthaltsbestimmungsrecht, für ihren seit längerem in einer Wohngruppe untergebrachten 15-jährigen Sohn entzogen und auf das Jugendamt als Amtspfleger übertragen wurden. Sie macht unter anderem...mehr

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FF 07+08/2022, Die Herausfo... / 4. Kindeswohl vs. staatsfreie Entscheidung

Ein weiteres Diskussionsfeld ist dadurch eröffnet, dass es auch um die Frage gehen muss, ob im Rahmen der originären Zuordnung von Eltern und Kind das Kindeswohl eine Rolle spielen muss, darf oder sollte. Vorgegeben ist von der Verfassung (Art. 2, 6 Abs. 2 GG), dass im Kindesinteresse eine klare, bei Geburt bestehende Zuweisung der rechtlichen Elternstellung zumindest zu ein...mehr

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FF 07+08/2022, Familienrech... / Einführung

Schnitzler/FF: Vor 25 Jahren im Mai 1997 haben wir im ersten Heft der Zeitschrift Forum Familienrecht ein Interview in Bonn mit dem Rechtsanwalt und Notar Horst Eylmann, dem damaligen Vorsitzenden des Rechtsausschusses geführt. An diese Tradition wollen wir gerne anknüpfen. Mit dem Bundesjustizminister Marco Buschmann werden wir zu gegebener Zeit ein Interview führen, wenn e...mehr

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FF 07+08/2022, Rechtsprechu... / Sorge- und Umgangsrecht

OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 21.3.2022 – 6 UF 23/22 1. Im einstweiligen Anordnungsverfahren nach §§ 49 ff. FamFG, das zunächst wegen konkreter Kindeswohlgefährdung nach §§ 1666, 1666a BGB eingeleitet wurde, kann wegen des einheitlichen Charakters des Sorgerechts als Verfahrensgegenstand auch noch im Beschwerdeverfahren eine Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht na...mehr

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FF 01/2022, Updates zum Ver... / III. Einwendungen des Antragsgegners

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen den Einwendungen nach § 252 Abs. 1 S. 1 FamFG und denen nach § 252 Abs. 2 FamFG, was sich aus der Formulierung "andere als die in Absatz 1 Satz 1 genannten Einwendungen, insbesondere …" ergibt. Diese Einwendungen sind nach § 252 Abs. 5 FamFG nur zu berücksichtigen, solange der Festsetzungsbeschluss noch nicht ergangen ist.[52] Der Antra...mehr

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FF 01/2022, Kindgerechte Justiz im Spannungsfeld von Schutz und Selbstbestimmung Minderjähriger

18. Göttinger Workshop zum Familienrecht Der 18. Göttinger Workshop zum Familienrecht behandelte in diesem Jahr das Thema Kindgerechte Verfahren – Anspruch und Wirklichkeit in Kindschaftssachen. Rund 40 Teilnehmende diskutierten Anfang November 2021 in Göttingen auf dem von Prof. Dr. Eva Schumann ausgerichteten Workshop die Frage, wie die Bedürfnisse von Kindern im familienge...mehr

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FF 07+08/2022, Die Herausfo... / Anfechtung der Elternstellung: § 1594-E

Die Vorschrift könnte etwa lauten: Zitat § 1594 BGB-E (1) Die Zuordnung eines Kindes nach § 1591 BGB kann angefochten werden durch 1. die Person, die nach § 1591 Nr. 1, Nr. 2a und b rechtlicher Elternteil ist, 2. das Kind, 3. die Person, die behauptet, dass das Kind mit ihren Keimzellen gezeugt worden ist. (2) Eine Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn … … Hervorzuheben ist, dass mit ...mehr

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FF 01/2022, Keine gesteiger... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Das antragstellende Land macht als Träger der Unterhaltsvorschusskasse Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht für den Zeitraum von Juni 2016 bis einschließlich Dezember 2017 gegen den Antragsgegner geltend. [2] Der Antragsgegner ist der Vater der im August 2010 geborenen M., die aus seiner inzwischen geschiedenen Ehe mit der Kindesmutter hervorgegangen ist, s...mehr

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FF 07+08/2022, Die Herausfo... / d) Die Disponibilität?

Der Blick auf das geltende Recht zeigt, dass dieses eine solche Disposition zwar nicht durchgängig, aber doch in verschiedenen Konstellationen zulässt. Damit ist hier nicht die Adoption gemeint, die erst nach Kindesgeburt stattfinden kann. Vielmehr betrifft dies erstens die bereits erwähnte, der genetischen Abstammung nicht entsprechende Vaterschaftsanerkennung, zweitens die...mehr

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FF 01/2022, Neue Düsseldorf... / 2. Anrechnung des Kindergelds

Auf den Bedarf des Kindes ist nach § 1612b BGB das Kindergeld anzurechnen. Dieses beträgt wie in 2021: Das Kindergeld ist bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang auf den Barunterhaltsbedarf anzurechnen. Die sich nach Ab...mehr

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FF 07+08/2022, Die Herausfo... / c) Die Rolle des Wunsches nach Verantwortungsübernahme

Dass auch der Wille zur Übernahme der Elternverantwortung für die originäre Eltern-Kind-Zuordnung Bedeutung hat und haben sollte, spiegelt bereits das geltende Recht – wenngleich lückenhaft[27] – wider. Dies galt bereits bevor reproduktionsmedizinische Maßnahmen populär wurden.[28] Prominentestes Beispiel ist die bewusst nicht der genetischen Realität entsprechende Vaterscha...mehr

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FF 01/2022, Düsseldorfer Ta... / Tabelle Zahlbeträge

Die folgenden Tabellen enthalten die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden Zahlbeträge. In 2022 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind jeweils 219 EUR, für das dritte Kind 225 EUR und das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 EUR.mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechung ... / Unterhalt

OLG Bremen, Beschl. v. 19.10.2021 – 4 UF 59/21 1. Die Eltern schulden ihrem Kind Unterhalt für eine Berufsausbildung, die der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen des Kindes am besten entspricht und sich dabei in den Grenzen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hält. 2. In den Fällen, in denen nach einem Realschulabschluss zu...mehr

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FF 07+08/2022, Die Brüssel ... / 2. Vollstreckung privilegierter und nicht privilegierter Entscheidungen

Während die Brüssel IIa-VO nur bei den sog. privilegierten Entscheidungen gemäß Art. 41 Brüssel IIa-VO (Entscheidung über das Umgangsrecht) und Art. 42 Brüssel IIa-VO (Entscheidung über die Rückgabe des Kindes gemäß Art. 11 Abs. 8 Brüssel IIa-VO) auf eine Vollstreckbarerklärung verzichtet, schafft Art. 34 Abs. 1 Brüssel IIb-VO die Notwendigkeit eines gesonderten Vollstreckba...mehr

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FF 01/2022, Familienrecht im Koalitionsvertrag der Ampel

Auszug aus dem Koalitionsvertrag 2021–2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP) … Wir werden das Familienrecht modernisieren. Hierzu werden wir das "kleine Sorgerecht" für soziale Eltern ausweiten und zu einem eigenen Rechtsinstitut weiterentwickeln, das im Einvernehmen mit den rechtlichen Eltern auf...mehr

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FF 07+08/2022, Die Herausfo... / 1. Wirksam konsentierte Wunschelternschaft

Bei dem Versuch, die Ergebnisse der vorangegangen Überlegungen im Einzelnen zu konkretisieren und daraus mögliche künftige Regelungen zu formulieren, soll zunächst die Frage abgeschichtet werden, wie eine bestandsfeste originäre Zuordnung eines Kindes zu Wunscheltern aussehen könnte. Aus den vorangegangen Überlegungen hat sich ergeben, dass es unter bestimmten Voraussetzungen...mehr

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FF 01/2022, Zukunft der Düs... / III. Die Entscheidung des BGH vom 16.9.2020

Mit der Entscheidung vom 16.9.2020[12] gibt der BGH diese Rechtsprechung nunmehr auf und spricht sich für eine begrenzte Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle bis zum Doppelten des bisherigen Höchsteinkommens aus. Dies begründet er mit einem seiner Auffassung nach gebotenen Gleichlauf[13] mit der Berechnung des Ehegattenunterhalts in gehobenen Einkommensverhältnissen.[14] ...mehr

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FF 07+08/2022, Die Herausfo... / 2. Rechtliche Elternschaft außerhalb der wirksam konsentierten Wunschelternschaft: § 1591-E

Außerhalb dieser besonderen Situation könnte die Grundregel in § 1591-E folgendermaßen aussehen: Zitat § 1591 BGB-E Elternteil eines Kindes ist 1. die Person, die das Kind geboren hat[68] und 2. die Person, a) die zur Zeit der Geburt mit der Person, die das Kind geboren hat, verheiratet oder verpartnert ist,[69] andernfalls die Person, die b) die Elternschaft anerkannt hat,[70] and...mehr

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FF 07+08/2022, Die Brüssel ... / III. Internationale Kindesentführung

Einen weiteren Schwerpunkt setzt die Neufassung der Verordnung bei den internationalen Kindesentführungsfällen, denen anstelle des bisherigen Art. 11 Brüssel IIa-VO ein eigenes Kapitel gewidmet ist (Art. 22–29 Brüssel IIb-VO). Die Änderungen zielen zum einen darauf ab, die Rückgabeverfahren nach dem Haager Übereinkommens vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte intern...mehr

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FF 07+08/2022, Die Herausfo... / b) Die Rolle der Genetik

Dies voraus geschickt, ist zunächst das genetisch-biologische Kriterium zu betrachten. Es ist sicherlich nicht von der Hand zu weisen, dass in einer ganz überwiegenden Mehrzahl von Fällen die genetisch-biologischen Eltern auch die Elternverantwortung für das von ihnen gezeugte und geborene Kind übernehmen und dass eine lebenslange familiäre wechselseitige Bindung besteht. Di...mehr

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FF 07+08/2022, Die Kindesanhörung

Gabriele Ey Das Bundesverfassungsgericht hat erneut die Bedeutung der Kindesanhörung in einem Kinderschutzverfahren mit Fremdunterbringung eines Jugendlichen hervorgehoben. Auch wenn die nur telefonische Anhörung des Jugendlichen durch das Familiengericht wegen im Übrigen hinreichenden Entscheidungsgrundlagen nicht zu einem Verfassungsverstoß geführt hat, auf den sich die Kin...mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / I. Auszugleichende Anrechte (§§ 1, 2 VersAusglG)

Mit Wirkung zum 1.7.2014 wurde durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz vom 23.6.2014 die Anerkennung von Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, verbessert (sogenannte "Mütterrente"). Bei der Umsetzung der Leistungsverbesserungen wurde nur für Anwartschaftsfälle, in denen am 1.7.2014 noch keine Rente gezahlt wurde, eine Verlängerung der anrechenbare...mehr

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FF 07+08/2022, Die Herausfo... / 1. Statuswahrheit – Statusklarheit – Statusbeständigkeit

Die schon früher zur rechtlichen Zuordnung von Eltern und Kindern aufgestellte Prinzipien-Trias: Statuswahrheit – Statusklarheit – Statusbeständigkeit dürfte auch für künftiges Recht essentielle Bedeutung haben.[18] Zunächst zum wohl einfachsten Prinzip, der Statusbeständigkeit. Da sich an den Status einer Person – von der Wiege bis zur Bahre – ein Geflecht zahlreicher priva...mehr

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FF 07+08/2022, Die Brüssel ... / 1. Kindesanhörung

Ein echtes Novum enthält Art. 21 Brüssel IIb-VO, in dem nun erstmals verordnungsautonom ein Recht des Kindes auf Meinungsäußerung festgeschrieben ist. Die Gerichte der Mitgliedstaaten haben dem Kind, das fähig ist, sich seine eigene Meinung zu bilden, eine echte und wirksame Gelegenheit zu geben, diese Meinung direkt oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle zu ä...mehr

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FF 07+08/2022, Die Herausfo... / a) Begrifflichkeiten

Vorauszuschicken ist zunächst, dass sich diese Erwägungen nicht auf die Formel genetische vs. soziale Elternschaft reduzieren lassen. Denn bei der Zuordnung eines Kindes bei Geburt – und spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte die Zuordnung vorgenommen werden (s.o.) – besteht allenfalls durch die Schwangerschaft eine soziale Beziehung des Kindes zu der gebärenden Person. Das B...mehr

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FF 07+08/2022, Die Herausfo... / 1. Zwei-Eltern- Prinzip

Ohne auf die Frage näher eingehen zu wollen, ob das Grundgesetz den einfachen Gesetzgeber auf zwei Eltern beschränkt oder auch ein Mehr-Eltern-Konzept zulassen würde,[7] möchte ich mich trotz der zunehmenden Zahl anderslautender Vorschläge[8] dagegen aussprechen, einem Kind mehr als zwei Personen als rechtliche Eltern zuzuordnen.[9] Ausschlaggebend ist für mich der Gesichtsp...mehr

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zfs 01/2022, Die allgemeine... / 7. Feststellungsklage bei Rentenansprüchen

Stirbt ein Unterhaltsverpflichteter, haben die Unterhaltsberechtigten nach § 844 Abs. 2 BGB einen Anspruch auf Zahlung einer Unterhaltsrente. Der Bundesgerichtshof hatte schon früh[25] entschieden, dass ein solcher Rentenanspruch auch im Wege der Feststellungsklage durchgesetzt werden kann. In dem vom Bundesgerichthof entschiedenen Fall ging es sowohl um eine Witwenrente als...mehr

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FF 07+08/2022, Die Herausfo... / 3. Regelung der Elternschaft außerhalb wirksamer Verantwortungsübernahmeerklärungen

Nun wird es allerdings auch in Zukunft Situationen geben, in denen trotz einer bestehenden formalisierten Partnerschaft eine Zeugung außerhalb derselben gezielt oder ungewollt stattfindet oder Zeugungshilfe aus welchen Gründen auch immer ohne die notwendigen formalisierten Erklärungen der Beteiligten geschieht. In diesen Situationen sollte als Konsequenz aus den vorangegange...mehr

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ZErb 01/2022, Die Ferienimm... / 3. Italien

Hat ein deutscher Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Italien[23], so wird nach dem gesetzlichen Erbrecht Italiens der überlebende Ehegatte neben einem Kind, hälftiger Erbe des Nachlasses. Wenn mehrere Kinder vorhanden sind, so erbt der Ehegatte ein Drittel und die Kinder zwei Drittel zu gleichen Teilen. Der Pflichtteilsanspruch ist anders als im deutschen Recht ein A...mehr

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FF 07+08/2022, Verfahrensko... / Leitsatz

Im Fall der Betreuung eines Kindes im paritätischen Wechselmodell sind vom Einkommen eines um Verfahrenskostenhilfe nachsuchenden Elternteils ein hälftiger Unterhaltsfreibetrag i.S.v. § 76 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 Buchst. b ZPO und der tatsächlich für das Kind gezahlte Barunterhalt abzusetzen. (Rn 18) (Rn 30) BGH, Beschl. v. 19.1.2022 – XII ZB 276/21 (OLG O...mehr

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FF 07+08/2022, Wirksamkeit ... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten zu 1) und 2) sind ghanaische Staatsangehörige. Die Beteiligte zu 1), Mutter des später am 5.6.2020 geborenen Kindes, und der Beteiligte zu 2) wandten sich an das Jugendamt, um ihre Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft beurkunden zu lassen. Das Jugendamt setzte die Beurkundung am 8.4.2020 gemäß § 1597a Abs. 2 S. 1 BGB aus. Am 2.7.2020 beu...mehr

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FF 07+08/2022, Rechtsprechu... / Internationales

EuGH, Urt. v. 12.5.2022 – C-644/20 Art. 3 HUnthP, das mit dem Beschluss 2009/941/EG des Rates vom 30.11.2009 im Namen der Europäischen Gemeinschaft gebilligt wurde, ist dahin auszulegen, dass bei der Bestimmung des Rechts, das auf den Unterhaltsanspruch eines minderjährigen Kindes anzuwenden ist, das von einem Elternteil in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verbracht wur...mehr

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FF 07+08/2022, Die Herausfo... / II. Reformbedürftigkeit der lex lata

Auch wenn Thema dieser Veranstaltung die Herausforderungen der Reproduktionsmedizin sind, ergibt sich die Reformbedürftigkeit der lex lata nicht nur aus den Veränderungen in den Fortpflanzungsmöglichkeiten durch die Medizin und auch nicht nur aus der Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften als Grundalge für die Familie und sogar für die Ehe. Vielmehr ist das ...mehr

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FF 01/2022, Updates zum Ver... / 3. Erstmalige Unterhaltsfestsetzung

Die Vorschrift des § 249 Abs. 2 FamFG setzt die Erstfestsetzung voraus. Der maßgebende Zeitpunkt hierfür ist die Zustellung des Festsetzungsantrages im VV. Hat vor diesem Zeitpunkt über den Unterhaltsanspruch des Kindes entweder ein Gericht entschieden oder ist ein gerichtliches Verfahren anhängig oder ist ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Schuldtitel errichtet worden, ...mehr

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FF 01/2022, Quo vadis Familienrecht?

Katrin Bender Das neue Jahr liegt frisch und neu, wie ein unbeschriebenes Blatt vor uns. Ein Jahr, das wir mit einer neuen Bundesregierung beginnen, die sich noch im alten Jahr auf ihr Blatt geschrieben hat, das Familienrecht zu modernisieren. Ein Schritt, der dringend nötig ist: bildet doch unser derzeitiges Familienrecht die tatsächlich gelebten Familienstrukturen an vielen ...mehr

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FF 07+08/2022, Die Herausfo... / 5. Irrelevante Kriterien

Schließlich ist ein Blick auf die mögliche Relevanz oder Irrelevanz anderer Kriterien zu werfen. Die Art des Zeugungsaktes und die Geschlechtsbezeichnung der Eltern sind in der bisherigen Reformdiskussion häufig erwähnte Gesichtspunkte bei der Formulierung künftiger Regelungen gewesen. Es stellt sich daher zum einen die Frage, ob es ratsam ist, in künftigen Regelungen nach de...mehr

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FF 07+08/2022, Die Herausfo... / 2. Kenntnis der eigenen Abstammung und des eigenen Nachwuchses

Der zweite essentielle Gesichtspunkt in dem vorzustellenden System der rechtlichen Eltern-Kind-Zuordnung ist die Forderung nach einer umfassenden Absicherung des Rechts auf Kenntnis der eigenen Abstammung und des eigenen Nachwuchses.[15] Die Ansätze zu der (auch hier im Folgenden geplanten) Aufwertung der Verantwortungsübernahme als Zuordnungskriterium fordern wegen der beso...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Auslegung... / 1 Tatbestand

I. 1. Die Erblasserin war deutsche Staatsangehörige mit letztem gewöhnlichem Aufenthalt im Bundesgebiet. Ihr Ehegatte, mit dem sie in einziger kinderloser Ehe verheiratet war, verstarb nur 10 Tage vor der Erblasserin. Die Erblasserin hatte keine außerhalb der Ehe geborenen Kinder und niemanden als Kind angenommen. Die Beteiligte zu 1 ist eine Nichte der Erblasserin. Die übrig...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / dd) Interessenkollision bei unklarer Erbfolge

Rz. 86 Schließlich kann es zu einer Interessenkollision im erbrechtlichen Mandat kommen, sofern die Erbfolge bei der Annahme des Mandats bzw. der Mandate unklar ist. Einerseits kommt es hier zu einer Interessenkollision, wenn ein Elternteil aufgrund der Ausschlagung eines Kindes zur Erbfolge gelangen würde und der Rechtsanwalt zunächst das Kind zu einer Ausschlagung bewegt u...mehr

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FF 07+08/2022, Die Herausfo... / VI. Schlussbemerkung

Reproduktionsmedizin, aber auch veränderte gesellschaftliche Verhältnisse und Einstellungen erfordern ein Überdenken des geltenden "Abstammungsrechts". Künftiges Recht sollte so gestaltet sein, dass es einfache, leicht verständliche und klare Regelungen vorsieht, die für das Kind eine beständige und verantwortete (rechtliche) Elternschaft gewährleisten und die soziale Wirkli...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / (2) Interessenkollision bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und der Abwehr von Nachlassforderungen

Rz. 78 Beispiel In einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs[174] wurde die Beiordnung eines Rechtsanwalts (§ 121 ZPO) aufgrund einer Interessenkollision rückwirkend aufgehoben. Die Alleinerbin machte als Klägerin eine Nachlassforderung gegen die Beklagte – die Witwe ihres verstorbenen Bruders – vor dem Landgericht geltend. Der Rechtsanwalt der Beklagten vertrat bereits die K...mehr

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FF 01/2022, Neue Düsseldorf... / a) Minderjährige

Die Anhebung der Bedarfssätze minderjähriger Kinder beruht auf der Erhöhung des Mindestbedarfs gemäß der "Vierten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 30.11.2021" (BGBl 2021 I 5066). Der Mindestunterhalt beträgt danach ab dem 1.1.2022:mehr