Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 111b Landes... / 2.1 Bildung der Landesschiedsstelle

Rz. 4 Nach Abs. 1 Satz 1 ist die Landesschiedsstelle auf Landesebene zu bilden, da die Versorgungs- und Vergütungsverträge nach §§ 111 Abs. 5, 111a Abs. 1 Satz 2 bzw. § 111c Abs. 3 auf der Landesebene verhandelt werden. Dies ist der wesentliche Grund dafür, dass die Grundlagen zur Einrichtung der Landesschiedsstelle, zur Rechtsaufsicht und für die Ermächtigung zum Erlass ein...mehr

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Jung, SGB XII § 85 Einkomme... / 2.3 Zumutbarkeitsgrenze (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 26 Die Einkommensgrenze nach Abs. 2 Satz 1 entspricht im Hinblick auf den Grundbetrag und die Unterkunftskosten im Wesentlichen Abs. 1; an die Stelle des nicht vorhandenen Ehegatten oder Lebenspartners ("unverheiratet") treten die Eltern des Minderjährigen. Rz. 27 Minderjährig sind Bedürftige, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (vgl. § 2 BGB). Die Eltern si...mehr

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Sommer, SGB V § 132j Region... / 2.2 Vertragsinhalt

Rz. 4 Nach Abs. 1 Satz 2 ist in den Verträgen insbesondere Folgendes zu regeln: Die Voraussetzungen für die Durchführung der Grippeschutzimpfungen, deren Durchführung, deren Vergütung, deren Abrechnung. Diese gesetzlichen Vorgaben für die Verträge können im konkreten Fall erweitert werden, was am Wort "insbesondere" deutlich wird. So kann z. B. die Durchführung der Grippeschutzim...mehr

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Jung, SGB XII § 85 Einkomme... / 1 Allgemeines

Rz. 6 Die Vorschrift, die durch §§ 86 bis 88 ergänzt wird, ist die Grundnorm für den Einkommenseinsatz bei den Leistungen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel. Für die Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel, §§ 27 bis 40) und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel, §§ 41 bis 46b) muss der Leistungsberechtigte sein gesamtes verwertbares Einkommen eins...mehr

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Sommer, SGB V § 132a Versor... / 2.3.2.1 Überblick

Rz. 11a Für die Versorgung von Versicherten nach § 4 Abs. 2 der Rahmenempfehlungen ist gemäß Abs. 1 ein bestehender Vertrag für das jeweilige Bundesland nach § 132a Abs. 4 und eine Ergänzung mit den nachfolgenden Regelungen Voraussetzung. Nach § 4 Abs. 2 der Rahmenempfehlungen regelt die Ergänzungsvereinbarung oder vertragliche Regelung nach Abs. 1 (nachfolgend Vereinbarung) ...mehr

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Jung, SGB XII § 85 Einkomme... / 2.2.3.2 Andere Unterhaltsgläubiger

Rz. 23 Für alle anderen Personen kommt es darauf an, ob sie von der nachfragenden Person, ihrem nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner bisher überwiegend unterhalten worden sind (1. Alt.) oder eine Unterhaltspflicht nach der Entscheidung über die Sozialhilfe entsteht (2. Alt). Rz. 24 Eine Person wird überwiegend unterhalten (1. Alt.), wenn für sie mehr als die H...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3 Steuerpflichtiger (Abs. 2)

Rz. 4 § 139a Abs. 2 AO regelt, dass als Stpfl. i. S. d. Vorschriften über das Identifikationsmerkmal über den in § 33 Abs. 1 AO genannten Personenkreis hinaus auch solche Personen erfasst werden, die nach den Steuergesetzen zwar steuerpflichtig sind, aber noch keine Steuer schulden. Typisches Beispiel ist die minderjährige – kein oder nur ein geringes Einkommen erzielende – ...mehr

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Sommer, SGB V § 125a Heilmi... / 2.4.1 Festlegung der für die Versorgungsform geeigneten Indikationen (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 7 Nach Abs. 2 Nr. 1 haben die Vertragspartner alle Indikationen der Heilmittel-Richtlinien festzulegen, die unter medizinisch-therapeutischen Gesichtspunkten für eine Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung geeignet sind. Maßgeblich für diese Festlegung ist also die Bewertung, ob sich die jeweilige Indikation für diese Versorgungsform anbietet. Die ...mehr

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Sommer, SGB V § 140a Besond... / 2.2.2 Beispiele für den medizinischen Inhalt ärztlicher Selektivverträge

Rz. 5b Besondere ambulante ärztliche Versorgungsaufträge beziehen sich z. B. auf den besonderen Betreuungsaufwand für Patienten mit schwierigen und langwierigen Erkrankungen. In Indikationsgruppen und Diagnoseeinteilungen sind die Patienten mit erhöhtem Versorgungsbedarf im Vertrag definiert, wie z. B. angeborene Herzfehler, angeborene Fehlbildungen des Kreislaufsystems, alk...mehr

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Sommer, SGB V § 111c Versor... / 2.3 Vertragsinhalte

Rz. 12 Gegenstand des Versorgungsvertrages sind nach Abs. 1 Satz 1 die in § 40 Abs. 1 bezeichneten ambulanten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Was zu diesen Leistungen und deren Durchführung gehört, ergibt sich vorrangig aus der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-Richtlinie) nach § 92 Abs...mehr

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Sommer, SGB V § 111d Ausgle... / 2.5 Verfahrensregeln der Bundesebene (Abs. 5)

Rz. 7 Abs. 5 erfasst die ergänzende Aufgabe des GKV-Spitzenverbandes und der für die Erbringung von Leistungen der medizinischen Rehabilitation maßgeblichen Verbände auf Bundesebene, das Nähere zum Verfahren des Nachweises der Zahl der stationär behandelten Patientinnen und Patienten nach Abs. 2 durch die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen zu regeln. Dabei geht es in...mehr

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Sommer, SGB V § 132a Versor... / 2.2 Rahmenempfehlungen der Bundesebene

Rz. 5 Mit dem Ziel, eine einheitliche und flächendeckende Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung sicherzustellen, haben der GKV-Spitzenverband und die für die Wahrnehmung der Interessen von Pflegediensten maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene gemeinsame Rahmenempfehlungen abzugeben. Die gemeinsamen Rahmenempfehlungen stehen auf der Bund...mehr

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Klose, SGB I § 47 Auszahlun... / 2.1.1 Erfüllung durch Überweisung

Rz. 17 Der Gesetzgeber geht bei Geldleistung von dem Regelfall des bargeldlosen Zahlungsverkehrs aus und unterstellt damit das Einverständnis des Betroffenen mit dieser Form der Erfüllung. Auch wenn dieses nicht ausdrücklich oder konkludent durch die Angabe einer Bankverbindung erklärt wurde, kann der Leistungsträger daher durch Überweisung auf ein ihm bekanntes Konto des Em...mehr

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Sommer, SGB V § 132a Versor... / 2.2.3 Inhalte der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie

Rz. 8 Um wegen der damals noch ausstehenden Rahmenempfehlungen die Funktionsfähigkeit der häuslichen Krankenpflege in der Praxis nicht zu gefährden, hatte der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner Richtlinie über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege einige der damals in Abs. 1 Satz 4 genannten Regelungsinhalte, wie die Inhalte der häuslichen Krankenpflege einschließlic...mehr

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Sommer, SGB V § 132a Versor... / 2.3.3 Psychiatrische häusliche Krankenpflege

Rz. 11e Für die psychiatrische häusliche Krankenpflege von Versicherten nach Abs. 2 ist nach § 5 Abs. 1 ein bestehender Vertrag für das jeweilige Bundesland nach § 132a Abs. 4 und eine Ergänzung mit den nachfolgenden Regelungen Voraussetzung. Nach Abs. 2 regelt diese Ergänzungsvereinbarung oder vertragliche Regelung nach Abs. 1 (nachfolgend Vereinbarung benannt) die Versorgun...mehr

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Sommer, SGB V § 111 Versorg... / 2.2 Vertragsparteien des Versorgungsvertrages

Rz. 3 Vertragsparteien sind gemeinsam die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen einerseits und die jeweilige Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung andererseits. Sie stehen sich als 2 Vertragsparteien gleichrangig gegenüber. Nach Abs. 2 Satz 1 schließen die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen mit Wirkung für ihre Mitgliedskassen gemeinsam ...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Versicherungsumfang

Rz. 73 Die Rechtsschutzversicherungen nutzen jeweils ihre eigenen Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB). Vom groben Aufbau ähneln sich diese Bedingungen, da sich diese an den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) orientieren. In den Details können jedoch erhebliche Unterschiede auftreten. Bei der Bestimmung des jeweiligen Versi...mehr

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Elternzeit / 8 Dauer

Die Höchstdauer der Elternzeit beträgt je Kind 3 Jahre. Die Eltern können, wenn sie wollen, die Elternzeit vom 1. Tag bis zum 3. Geburtstag des Kindes gemeinsam nutzen. Die maximale Frist von 3 Jahren verlängert sich dadurch nicht. Es besteht ein Anspruch auf Gewährung der Elternzeit bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes, § 15 Abs. 2 Satz 1 BEEG. Bei einem angenomm...mehr

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Elternzeit / 3 Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Elternzeit sind im 2. Abschnitt des BEEG (§§ 15–21 BEEG, "Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer") geregelt. Anspruchsberechtigt sind nach § 15 Abs. 1 BEEG Arbeiternehmer sowie nach § 20 Abs. 1 Satz 1 BEEG die zu ihrer Berufsbildung (Berufsausbildung, berufliche Fort- und Weiterbildung, berufliche Umschulung) Beschäft...mehr

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Elternzeit / 7 Vorzeitiges Ende der Elternzeit

Gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 BEEG besteht grundsätzlich ein Anspruch auf vorzeitige Beendigung der Elternzeit, wenn ein weiteres Kind geboren wird oder ein Härtefall, wozu insbesondere der Eintritt einer schweren Krankheit, einer Schwerbehinderung oder der Tod eines Elternteils oder eines Kindes des Arbeitnehmers und die erhebliche wirtschaftliche Existenzgefährdung der Eltern z...mehr

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Elternzeit / 14.6.1 Kürzung der Jahressonderzahlung

Der Anspruch auf Jahressonderzahlung richtet sich ausschließlich nach § 20 TVöD. Danach berührt die Elternzeit den Anspruch auf die Jahressonderzahlung grundsätzlich nicht. Dieser setzt lediglich ein am 1.12. des Jahres bestehendes Arbeitsverhältnis voraus, § 20 Abs. 1 TVöD. Zeiten, in denen kein Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 TVöD besteht, führ...mehr

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Elternzeit / 11 Kündigungsschutz

Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 BEEG darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis grundsätzlich ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, nicht kündigen. Dieser besondere Kündigungsschutz greift allerdings frühestens 8 Wochen vor Beginn einer Elternzeit bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes und frühestens 14 Wochen vor Beginn einer Elternzeit, die zwischen d...mehr

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Elternzeit / 6 Anmeldung und Bindungswirkung

Gemäß § 16 Abs. 1 BEEG muss die Elternzeit für den Zeitraum bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn beim Arbeitgeber beantragt werden. Für Elternzeit zwischen dem 3. Geburtstag und dem vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes gilt eine verlängerte Ankündigungsfrist von 13 Wochen vor deren Inanspruchnahme. Durch diese längere An...mehr

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Elternzeit / 13 Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen von Elternzeit und Elterngeld

In der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Elternzeitberechtigte beitragsfrei mitversichert (§ 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Private Krankenversicherungen oder freiwillige gesetzliche Krankenversicherungen muss der Arbeitnehmer selbst bezahlen, ein Anspruch auf Fortzahlung des Beitragszuschusses nach § 257 SGB V während der Elternzeit besteht nicht. Üben diese Arbeitnehmer ein...mehr

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Elternzeit / 14.5 Elternzeit und Sonderurlaub

Ist einem Beschäftigten Sonderurlaub ohne Fortzahlung der Bezüge nach § 28 TVöD gewährt worden und könnte er durch die Geburt eines Kindes in der Zeit des Sonderurlaubs nun Elternzeit geltend machen, so besteht hierauf grundsätzlich kein Rechtsanspruch. Eine Freistellung zum Zweck der Kindererziehung ist nicht mehr möglich, da der Beschäftigte bereits freigestellt ist. Hinwe...mehr

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Elternzeit / 4.1 Teilzeit beim eigenen Arbeitgeber

Für den Zeitraum der Elternzeit kann der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber eine Verringerung seiner Arbeitszeit (Teilzeit) und ihre Verteilung beantragen, § 15 Abs. 5 Satz 1 BEEG. Die beabsichtigte reduzierte Arbeitszeit darf dabei 30 bzw. ab dem 1.9.2021 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt nicht überschreiten, es sei denn der Arbeitnehmer will als Tagespflegeperson nach § 23...mehr

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Schweigepflicht / 2.1.3 DSGVO und BDSG nF

Eine weitere generelle gesetzliche Verschwiegenheit ergibt sich durch die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung. Dies betrifft vorrangig den Schutz persönlicher Daten. Nach der Legaldefinition des Art. 4 Nr. 1 Datenschutz-Grundverordnung sind dies alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Der Beschäftigtendaten...mehr

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Elternzeit / 1 Einleitung

Seit seinem Inkrafttreten am 1.1.2007 ist das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG) bereits mehrfach geändert worden. Durch das Erste Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes vom 17.1.2009 haben mit Wirkung zum 24.1.2009 die §§ 15 und 16 BEEG eine Änderung erfahren. So wurde in § 15 BEEG ein neuer Abs...mehr

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Elternzeit / 14.1 Behandlung der Elternzeit im TVöD-Arbeitsverhältnis

Das BEEG ist zwingendes Recht. § 15 Abs. 2 Satz 6 BEEG stellt ausdrücklich klar, dass der Anspruch auf Elternzeit nicht durch Vertrag ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann. Auch durch Tarifvertrag können keine abweichenden Regelungen getroffen werden.[1] Nehmen Beschäftigte ihren Anspruch auf Elternzeit wahr, so ergibt sich hieraus folgende Behandlung im TVöD-Arbeits...mehr

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Elternzeit / 12 Ersatzkraft

Der Ausfall des Arbeitnehmers wegen der Gewährung von Elternzeit stellt einen sachlichen Grund für den Abschluss eines befristeten Arbeitsverhältnisses dar. Der Arbeitsvertrag mit der Ersatzkraft kann entweder kalendermäßig bestimmt oder bestimmbar befristet werden oder im Wege der Zweckbefristung, § 21 Abs. 3 BEEG. Die Zweckbefristung einer Ersatzkraft für die Dauer der Elt...mehr

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Elternzeit / 10 Wirkung der Elternzeit auf das Arbeitsverhältnis, Urlaub

Die Elternzeit lässt das Arbeitsverhältnis unberührt fortbestehen, es ruht jedoch.[1] Auch während der Elternzeit endet ein befristetes Arbeitsverhältnis mit Zeitablauf. Etwas anderes gilt nur, wenn – wie in § 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 WissZeitVG mit Einverständnis des Mitarbeiters vorgesehen – normativ die Verlängerung des Arbeitsverhältnisses um die Zeiten einer Inanspruchnahm...mehr

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Elternzeit / 14.6.2 Elterngeldunschädliche Teilzeitbeschäftigung

Wird im Kalenderjahr der Geburt des Kindes eine elterngeldunschädliche Teilzeitbeschäftigung ausgeübt, bemisst sich die Jahressonderzahlung nach dem Beschäftigungsumfang am Tag vor dem Beginn der Elternzeit, § 20 Abs. 2 Satz 4 TVöD. Da sich nur der Beschäftigungsumfang nach den Verhältnissen vor Beginn der Elternzeit richtet, sind für die der Berechnung zugrunde zu legende E...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elternzeit / 2 Entkoppelung von Elterngeld und Elternzeit

Die Elternzeit ist nicht an das Elterngeld gekoppelt, sodass die Elternzeit nicht mit Ablauf der Bezugsdauer für das Elterngeld endet oder wenn der Anspruch auf Elterngeld aus anderen Gründen nicht besteht oder entfällt. Der Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit zur Betreuung und Erziehung von Kindern nach 15 Abs. 2 Satz 6 BEEG ist zwingend und unterliegt nicht...mehr

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Elternzeit / 9 Verlängerung

Gemäß § 16 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 15 Abs. 2 BEEG kann die Elternzeit auch verlängert werden. Im Gegensatz zur erstmaligen Inanspruchnahme nach § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG steht die Verlängerung grundsätzlich unter einem Zustimmungsvorbehalt. Sie wird nur wirksam, wenn der Arbeitgeber hierzu seine Zustimmung erklärt.[1] Hinweis Wer mit der Verweigerung der Zustimmung nicht einve...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elternzeit / 4.2 Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber

Der Arbeitnehmer kann nach Stellung eines entsprechenden Antrags beim Arbeitgeber während der Elternzeit selbstständig tätig werden oder bei einem anderen Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen. Die Tätigkeit darf 30 bzw. ab dem 1.9.2021 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt nicht überschreiten, § 15 Abs. 4 Satz 1 BEEG. Wird der Arbeitnehmer als Tagespflegeperson ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbegünstigung für ein Familienheim bei Zuerwerb

Leitsatz 1. Erwirbt ein Steuerpflichtiger von Todes wegen eine Wohnung, die an seine selbst genutzte Wohnung angrenzt, kann dieser Erwerb als Familienheim steuerbegünstigt sein, wenn die hinzuerworbene Wohnung unverzüglich zur Selbstnutzung bestimmt ist. 2. Der wegen der Beseitigung eines gravierenden Mangels eintretende Zeitverzug steht der unverzüglichen Selbstnutzung nicht...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 128 Zuständ... / 2.1 Einzelne Zuständigkeiten (Abs. 1)

Rz. 3 Nr. 1 begreift alle Einrichtungen der unmittelbaren Landesverwaltung als Landesunternehmen. Es handelt sich dabei insbesondere um alle rechtlich unselbstständigen zentralen oder nachgeordneten Behörden des jeweiligen Bundeslandes. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang etwa die Landesregierung, die Landesoberbehörden, Mittelbehörden oder die nicht rechtsfähigen Landesan...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 128 Zuständ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm geht im Wesentlichen auf das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) zurück. § 128 Abs. 1 Nr. 4 ist durch das Dritte Wahlrechtsverbesserungsgesetzes v. 29.4.1997 (BGBl. I S. 968) modifiziert worden. Durch Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen v. 9...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 124 Bestand... / 2.1 Haushalt der Unternehmer (Nr. 1)

Rz. 3 Im Gegensatz zur gewerblichen Wirtschaft, in der Wirtschaftsbetrieb und private häusliche Sphäre klar abgrenzt sind, geht der Gesetzgeber in der Landwirtschaft historisch bedingt von einer engen räumlichen und sachlichen Verbindung zwischen dem landwirtschaftlichen Betrieb und dem privaten Haushalt aus. Der Gesetzgeber sieht seit jeher den landwirtschaftlichen Betrieb ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufgabe/Betriebsver... / 9 Betriebsverpachtung

Die Betriebsverpachtung kann eine Alternative zur Betriebsveräußerung bzw. -aufgabe darstellen. Sie kommt z. B. als Instrument zur Nachfolgeplanung in Betracht, wenn der Unternehmer den Betrieb nicht fortführen kann, das als Nachfolger vorgesehene Kind aber noch nicht die erforderliche Qualifikation besitzt oder noch zu jung ist. Dies gilt auch im Fall einer Freiberufler-Pr...mehr

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FF 05/2021, Impfen bei minderjährigen Kindern

Die Schutzimpfung eines Kindes ist auch dann eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung für das Kind, wenn es sich um eine sogenannte Standard- oder Routineimpfung handelt. Dies hat der 12. Zivilsenat des BGH unter dem AZ XII ZB 157/16 am 3.5.2017 entschieden, veröffentlicht in NJW 2017, 2826 ff., FamRZ 2017, 1057 ff. m. Anm. Löhnig, NZFam 2017, 521 ff. m. Anm. Schwedler. E...mehr

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FF 05/2021, Voreheliche Zuw... / V. Voreheliche "Schwiegereltern"zuwendungen

Denkbar ist auch, dass die voreheliche Zuwendung nicht von einem Partner an den anderen erfolgt, sondern von den Eltern eines Partners an einen oder beide Partner. Zur Vereinfachung soll hierfür der – nicht ganz korrekte – Begriff der Schwiegerelternzuwendung verwendet werden. Schon die juristische Vita der "echten“ Schwiegerelternschenkung ist höchst wechselhaft.[74] Nach ak...mehr

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ZErb 05/2021, Die Verletzun... / 2. Bestimmung der Verpflichtungen aus Familienrecht

Das zweite Buch des türkischen Zivilgesetzbuches mit dem Titel "Familienrecht", wird für die Bestimmung der familienrechtlichen Verpflichtungen herangezogen.[32] Diese Verpflichtungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Die wichtigste dieser Verpflichtungen, die im Falle einer Verletzung zur Enterbung führen kann, ist die Pflicht zur Unterhaltszahlung (türk. ZGB Art. 364) w...mehr

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ZErb 05/2021, Die Verletzun... / b) Gegenüber wem bestehen die Verpflichtungen, die’verletzt werden müssen?

Es ist gesetzlich geregelt, dass das Pflichtteilsrecht des Erben entfallen kann, wenn er die familienrechtlichen Verpflichtungen gegenüber dem Erblasser oder den Familienangehörigen des Erblassers nicht im Wesentlichen erfüllt (türk. ZGB Art. 510 (b)). In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu bestimmen, wer in diesem Kreis der Familienangehörigen zu erwähnen ist. Da die Verl...mehr

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FF 05/2021, Rechtsprechung ... / Abstammung

OLG Celle, Vorlagebeschl. v. 24.3.2021 – 21 UF 146/20 1. § 1592 BGB ermöglicht nicht die abstammungsrechtliche Zuordnung eines zweiten Elternteils, wenn ein Kind in einer gleichgeschlechtlichen Ehe zweier Frauen geboren wird, und ist aus diesem Grund mit Art. 6 Abs. 2 S. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar. 2. Zugleich ist das Grundrecht des betroffenen Kindes aus Art. 2...mehr

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AGS 05/2021, Verfahrenswert... / I. Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte im Jahr 2020 eine Kindschaftssache beim FamG anhängig gemacht. Das FamG hatte hierüber am 2.2.2021 entschieden und den Verfahrenswert auf den bisherigen Regelwert i.H.v. 3.000,00 EUR festgesetzt. Gegen die Entscheidung in der Hauptsache hatte die Antragstellerin Beschwerde erhoben, worauf das OLG die angefochtene Entscheidung mangels Beteiligung des...mehr

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AGS 05/2021, Verfahrenswert... / Leitsatz

Wird gegen eine vor dem 1.1.2021 eingeleitete Kindschaftssache nach dem 31.12.2020 Beschwerde erhoben, gilt für das Beschwerdeverfahren der neue Regelwert i.H.v. 4.000,00 EUR. Eine Begrenzung nach § 40 Abs. 2 S. 1 FamGKG auf den alten Regelwert i.H.v. 3.000,00 EUR findet nicht statt. OLG Frankfurt, Beschl. v. 17.3.2021 – 6 UF 22/21mehr

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FF 05/2021, Rechtsprechung ... / Internationales

EuGH, Urt. v. 24.3.2021 – Rs. C-603/20 PPU Art. 10 Brüssel IIa-VO ist dahin auszulegen, dass er im Fall der Feststellung, dass ein Kind zum Zeitpunkt der Stellung eines die elterliche Verantwortung betreffenden Antrags infolge einer Entführung in einen Drittstaat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Staat erlangt hat, nicht anwendbar ist. In einem solchen Fall ist die Zus...mehr

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AGS 05/2021, Verfahrenswert... / III. Bedeutung für die Praxis

Zum 1.1.2021 ist der Regelwert in Kindschaftssachen (§ 45 Abs. 1 FamGKG) von bisher 3.000,00 EUR auf nunmehr 4.000,00 EUR angehoben worden. Für das gerichtliche Verfahren gilt die Übergangsvorschrift des § 63 FamGKG. Danach kommt es zunächst einmal darauf an, wann das Verfahren eingeleitet worden. Da das erstinstanzliche Verfahren noch in 2020 eingeleitet worden war, blieb e...mehr

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AGS 05/2021, Verfahrenswert... / II. Einleitung des Verfahrens ist maßgebend

Da das Beschwerdeverfahren in 2021 eingeleitet worden ist, also nach Inkrafttreten des Kostenrechtsänderungsgesetzes 2021 (KostRÄG 2021), greift hier die Übergangsvorschrift des § 63 Abs. 2 S. 2 FamGKG, wonach im Beschwerdeverfahren nach neuem Recht abzurechnen ist. Insoweit sieht § 45 Abs. 1 FamGKG jetzt einen Regelwert i.H.v. 4.000,00 EUR vor. Eine Begrenzung nach § 40 Abs...mehr