Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Berufliche Veranlassung des Umzugs

Rz. 15 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Grundsätzliches: Durch Verlegung der Wohnung entstehende Umzugskosten können > Werbungskosten sein, wenn der Stpfl nahezu ausschließlich aus beruflicher Veranlassung umzieht und private Gründe eine allenfalls ganz untergeordnete Rolle spielen (ergänzend > Rz 1). Bei der die Gesamtumstände eines jeden Falles würdigenden Abwägung von beruflich...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 1. Allgemeines

Rz. 4 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Soweit ein Arbeitgeber für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs Lohnsteuerabzugsmerkmale benötigt, werden sie auf Veranlassung des Arbeitnehmers gebildet (§ 39 Absatz 1 Satz 1 EStG). Die Bildung der ELStAM erfolgt grundsätzlich automatisiert durch das Bundeszentralamt für Steuern (§ 39e Absatz 1 Satz 1 EStG) aufgrund der gespeicherten Daten (...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Geschiedene Ehegatten werden steuerlich grundsätzlich als > Alleinstehende behandelt, sofern sie nicht wieder eine neue Ehe eingegangen sind. Vgl > Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, > Geschiedene Ehegatten, > Steuerklassen. Zur Berücksichtigung von Kindern > Kinderfreibeträge Rz 32/3. Zum Abzug der Ehescheidungskosten > Rz 3 ff. Rz. 2 St...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 5. Steuerklassenbildung bei Ehegatten

Rz. 13 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Ändert sich der Familienstand eines Arbeitnehmers, z. B. durch Eheschließung, Tod des Ehegatten oder Scheidung, übermitteln die nach Landesrecht für das Meldewesen zuständigen Behörden (Meldebehörden) die melderechtlichen Änderungen des Familienstands automatisch an die Finanzverwaltung. Eheschließung Rz. 14 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Heiraten A...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Kennzeichnungs-, Mitteilungs- und Anzeigepflichten von Arbeitgeber und Anlageunternehmen, Vermögensbildungsbescheinigung (§ 15 VermBG)

Rz. 116 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die vwL gehören zum > Arbeitslohn (> Rz 85) und sind als solche im > Lohnkonto aufzuzeichnen (vgl § 41 Abs 1 Satz 3 EStG). Zur Besonderen Kennzeichnung als "vwL" verpflichtet das VermBG/die VermBDV aber nicht. Die Höhe der angelegten vwL gehört nicht zu den in die > Lohnsteuerbescheinigung aufzunehmenden Daten (vgl § 41 EStG; § 4 LStDV). Al...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Nachforderung bei Eintritt der beschränkten Steuerpflicht (§ 39 Abs 7 EStG)

Rz. 13 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Wurden für einen bisher unbeschränkt steuerpflichtigen ArbN > Lohnsteuerabzugsmerkmale gebildet und gibt dieser ArbN seinen > Wohnsitz oder gewöhnlichen > Aufenthalt im > Inland auf, bleibt er mit inländischen Einkünften iSv § 49 EStG (> Inländische Einkünfte) beschränkt steuerpflichtig. Da für beschränkt steuerpflichtige ArbN idR ungünstige...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Umzugskostenvergütungen aus öffentlichen Kassen

Rz. 5 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 § 3 Nr 13 EStG belässt Bezüge steuerfrei, wenn sie als ‚Umzugskostenvergütungen’ gezahlt werden (> R 3.13 Abs 1 LStR). Diese Umzugsentschädigungen sind steuerfrei, wenn sie eine > Öffentliche Kasse auszahlt. Es ist nicht erforderlich, dass der Empfänger der Umzugskostenvergütung hoheitlich tätig wird oder eine Tätigkeit im Rahmen sog schlicht...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Besonderheiten bei Auslandsumzügen

Rz. 80 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Ebenso wie das BUKG für Inlandsumzüge (> Rz 37 ff) gibt die AUV bei Auslandsumzügen den für den Abzug von WK von ArbN im öffentlichen und privaten Dienst maßgebenden Rahmen vor (> Rz 3, 12, 36). Sie gilt für Umzüge zwischen > Inland und > Ausland Rz 1 und im Ausland (vgl im Einzelnen § 13 BUKG; > Rz 6). Die AUV (vgl im Einzelnen > Anh 12.2) ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Übersicht über den begünstigten Personenkreis

Rz. 26 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick darüber, ob das VermBG für Personen in einer bestimmten Funktion anwendbar ist. Wenn dies nicht der Fall ist, kann dieselbe Person in einer anderen Funktion jedoch durchaus begünstigt sein.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 6 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Ebenso wie andere Stpfl werden Ehegatten jeweils für ein Kalenderjahr als > Veranlagungszeitraum zur ESt veranlagt (vgl § 2 Abs 7, § 25 Abs 1 EStG). Der bei den Ehegatten anzuwendende Tarif (§ 32a EStG; > Lohnsteuertarif Rz 4–13) richtet sich nach der jeweiligen Veranlagungsform. Bei einer Einzelveranlagung wird die Grundtabelle, bei der Zusa...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Einzelheiten zum Festsetzungsverfahren

Rz. 128 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Verwaltung der ArbN-Sparzulage obliegt den FÄ (§ 14 Abs 1 Satz 1 VermBG). Zuständig ist regelmäßig das > Wohnsitz-Finanzamt des ArbN (> Zuständigkeit Rz 5 ff); bei ArbN, die ihren > Wohnsitz im > Ausland Rz 1 haben, ist das > Betriebsstätten-Finanzamt des ArbG zuständig (Abschn 15 Abs 3 VermBErl; > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 180, ...mehr

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Anhang 2 – ELStAM / 6. Rechte des Arbeitnehmers

Rz. Abrufsperren und Abrufberechtigungen Rz. 79 Stand: EL 122 – ET: 6/2020 Der Arbeitnehmer kann einen oder mehrere zum Abruf von ELStAM berechtigte(n) Arbeitgeber benennen (Abrufberechtigung, "Positivliste") oder bestimmte Arbeitgeber von der Abrufberechtigung im ELStAM-Verfahren ausschließen (Abrufsperre, "Negativliste"; § 39e Absatz 6 Satz 6 Nummer 1 EStG). Zudem gibt es ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Umzugskostenvergütungen von privaten Arbeitgebern

Rz. 11 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Ein privater ArbG kann Umzugskosten im Rahmen von § 3 Nr 16 EStG steuerfrei vergüten. Das setzt grundsätzlich voraus, dassmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Abgrenzung der beruflichen von der privaten Sphäre im EStG

Rz. 3 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Trennung der beruflich/betrieblich veranlassten und deshalb als WK/BA abziehbaren Aufwendungen von den privat veranlassten, über den > Grundfreibetrag und den > Familienleistungsausgleich hinaus nicht abziehbaren Aufwendungen ist im Prinzip bezogen auf den Einzelfall erforderlich (zu solchen Einzelfällen > Rz 15). Vorrangig hat aber der G...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Einzelheiten zu begünstigten Personen

Rz. 27 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Zum begünstigten Personenkreis gehören neben den in > Rz 25 genannten Personen leitende Angestellte wie Generalbevollmächtigte oder Prokuristen. Es ist unerheblich, ob sie kraft ihrer Stellung ArbG-Funktionen ausüben können oder ob für sie in anderen Gesetzen Sonderregelungen bestehen (zur Abgrenzung von nichtbegünstigten Organmitgliedern > ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Vereinigungen (Einrichtungen) der Wohlfahrtspflege

Tz. 14 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Auf dem Gebiet der Wohlfahrtspflege werden in erster Linie die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege (amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege) tätig. Aber nicht nur die Spitzenverbände, sondern auch deren Untergliederungen und die diesen Verbänden/Untergliederungen angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten werden auf...mehr

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Die gesetzliche Erbfolge / 1.2.3 Nichteheliche Kinder

Bis zum 30.06.1970 galt das nichteheliche Kind als nicht mit dem biologischen Vater verwandt,[1] Ab dem 01.07.1970 sah § 1934a BGB a. F. einen Erbersatzanspruch zugunsten nichtehelicher Kinder vor. Nach § 1934d BGB a. F. bestand auch die Möglichkeit eines vorzeitigen Erbausgleichs.[2] Das 1. ErbGleichG führte mit Wirkung für alle Erbfälle ab dem 01.04.1998 für ab dem 01.07.19...mehr

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Die gesetzliche Erbfolge / 1.2.1 Allgemeines

Die gesetzlichen Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers.[1] Abkömmlinge sind die in gerader absteigender Linie mit dem Erblasser verwandten, von diesem abstammenden Personen, d. h. Kinder, Enkel, Urenkel.[2] Maßgebend ist dabei nicht die biologische Abstammung, sondern die rechtliche Abstammung, die sich nach den Vorschriften des Familienrechts richtet.[3] ...mehr

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Die gesetzliche Erbfolge / 1.2.2 Adoption

Nach §§ 1741 ff. BGB kann auch die Annahme als Kind ein Verwandtschaftsverhältnis begründen. Da das Adoptionsrecht zum 1.1.1977 grundlegende Änderungen erfahren hat,[1],ist zunächst zu klären, ob die Adoption bis zum 31.12.1976 stattfand oder danach. Adoptionen vor dem 1.1.1977 Für Adoptionen vor dem 1.1.1977 galt, dass das adoptierte Kind sein volles Erbrecht in Bezug auf sei...mehr

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Die gesetzliche Erbfolge / 1.3 Gesetzliche Erben zweiter Ordnung

Sind keine Erben erster Ordnung vorhanden, kommen die Erben zweiter Ordnung zum Zuge.[1] Erben zweiter Ordnung sind gemäß § 1925 Abs. 1 BGB die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (also beispielsweise die Geschwister des Erblassers). Das Rangverhältnis der Erben zweiter Ordnung untereinander wird von § 1925 Abs. 2 und Abs. 3 BGB festgelegt. Solange noch beide Elterntei...mehr

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Die gesetzliche Erbfolge / 2.4 Konsequenzen des Güterstandes auf die Höhe der gesetzlichen Erbquote

Gesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft War der Erblasser im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet, ist nach § 1931 Abs. 3 BGB auch § 1371 BGB heranzuziehen. § 1371 Abs. 1 BGB sieht auch für den Fall der Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch den Tod einen Ausgleich des Zugewinns vor. Aus §§ 1931 Abs. 3, 1371 Abs. 1 BGB ergibt sich, dass der...mehr

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Die gesetzliche Erbfolge / 1.2.4 Verteilung des Nachlasses an die Erben erster Ordnung

Vorab ist zu untersuchen, ob und in welcher Höhe der überlebende Ehegatte zur Erbfolge gelangt.[1] Dies ergibt sich aus § 1931 BGB.[2] Der übrige Nachlass ist auf die Abkömmlinge des Erblassers zu verteilen.[3] Dabei ist zu beachten, dass jeder Abkömmling die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge ausschließt (Repräsentationsprinzip).[4] Das bedeutet, dass grundsä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Die gesetzliche Erbfolge / 1.1 Allgemeines

Nach dem BGB sind in erster Linie der Ehegatte bzw. der eingetragene Lebenspartner und die nächsten Verwandten des Erblassers (vor allem Abkömmlinge, Eltern, Geschwister) zu gesetzlichen Erben berufen. Beim Ehegatten bzw. Lebenspartner handelt es sich nicht um Erben einer bestimmten Ordnung, wie das beispielsweise bei den Abkömmlingen des Erblassers, den gesetzlichen Erben er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Einnahmen / 2 Steuerfreie Einnahmen

Als steuerfrei im engeren Sinne bezeichnet man diejenigen Einnahmen, die ihrer Art nach unter eine der 7 Einkunftsarten fallen, die aber vom Gesetzgeber ausdrücklich für steuerfrei erklärt worden sind. Steuerbefreiungsvorschriften finden sich im EStG, z. B. §§ 3, 3b EStG, aber auch in einer Vielzahl anderer Gesetze. Zu den steuerfreien Einnahmen zählen z. B. Leistungen aus eine...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Lokale Umsetzung der Ziele ... / 1 Internationale Chartas

Internationale Chartas sind beurkundete Selbstverpflichtungen von Staaten, die die Welt aus einer globalen Sicht zum Besseren verändern sollen. Im Living Planet Report 2014 wurde abermals drastisch beschrieben, dass wir bis zum Jahre 2030 2 Planeten Erde bräuchten, wenn wir den ökologischen Belastungen durch den Klimawandel nicht entgegenwirken. Der Biodiversitätsverlust ist ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Lokale Umsetzung der Ziele ... / 2.2.4 Gemeinderatsklausur

Dem Mannheimer Gemeinderat als Entscheidungsgremium und den 17 beratenden Gremien des Bezirksbeirats kam im Leitbildprozess eine wichtige Rolle zu. Sind sie es doch, die letztlich über die Budgethoheit und den legitimierten politischen Auftrag die Stadtpolitik zu gestalten, verfügen. Im Rahmen einer eintägigen Klausurtagung erhielten die 48 Gemeinderäte und 204 ehrenamtliche...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Lokale Umsetzung der Ziele ... / 1.3 Die 17 UN-Nachhaltigkeitsziele

Die 17 UN-Nachhaltigkeitsziele beschreiben die wesentlichen Zieldimensionen für das Jahr 2030 und umfassen dementsprechend fast alle Themen unseres Lebens und unserer Lebensgrundlagen. Sie gelten grundsätzlich für alle Staaten dieser Erde sowie für alle Städte. Sie lauten: Keine Armut: Armut in allen ihren Formen und überall beenden. Kein Hunger: Den Hunger beenden, Ernährungs...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / b) Das einkommenslose Kind/Das einkommenslose Schwiegerkind

Hinweis Fall 1: Der Schwiegersohn verdient 100.000 EUR im Sinne des § 16 SGB IV und alternativ 101.000 EUR. Die Tochter verdient nichts. Die Tochter muss in keinem Fall mehr mit Inanspruchnahme rechnen, weil Taschengeld die Einkommensgrenze nicht erreicht und auch kein Einkommen im Sinne des Einkommenssteuergesetzes ist. Auf das Einkommen des Schwiegersohnes oder einen angeme...mehr

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FF 06/2020, Zur geplanten R... / c) Anspruch des Kindes gegen den potentiellen Vater

Die neue Regelung gibt nun außerdem dem Kind das Recht, von einem Mann, den es für seinen Vater hält, die Einwilligung in eine Untersuchung zur Klärung der genetischen Abstammung zu verlangen. Auch das war bisher in § 1598a BGB nicht vorgesehen. Das BVerfG hatte dazu entschieden, dass es dem Gesetzgeber frei stehe, einen solchen Anspruch vorzusehen oder nicht.[47] Um die Neur...mehr

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FF 06/2020, Zur geplanten R... / b) Wohl des Kindes

Wesentlicher Leitfaden auch des Abstammungsrechts sollte zunächst stets das Wohl des Kindes sein,[5] welches auch grundrechtlich geschützt ist.[6] Zwar wird häufig gesagt, dass das Abstammungsrecht das Kindeswohl gerade nicht zu berücksichtigen habe.[7] Diese beiden Aussagen stehen, näher betrachtet, nicht in einem Widerspruch, sondern sie meinen nur jeweils andere Fragestel...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / a) Die alleinstehenden Kinder

Hinweis Fall 1: Die Mutter hat einen alleinstehenden Sohn, der als Manager 100.000 EUR verdient und eine alleinstehende Tochter, die an einem Krankenhaus als Ärztin arbeitet und regulär 101.000 EUR[12] brutto verdient. Fall 2: Die Tochter T verdient (nur) durch Nacht- und Bereitschaftsdienste, durch Samstags- und Sonntagsarbeit 101.000 EUR, weil sie eine Immobilie erworben ha...mehr

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FF 06/2020, Die Rechtsprech... / 6. Adoption

Auch und gerade die "Annahme an Kindes statt", so die Umschreibung der Adoption in den §§ 1741 ff. BGB, hat durch die Rechtsprechung des BVerfG zusätzliche Konturen erhalten, bis hin zur Frage der Sukzessivadoption bei eingetragenen Lebenspartnerschaften (s. dazu nachstehend Ziff. 10). Während früher, so das BVerfG in seiner Grundsatzentscheidung "Adoption I" von 1968,[9] "…...mehr

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FF 06/2020, Zur geplanten R... / b) Primär- und Sekundärzuordnung

Der Gesetzentwurf spricht von einer Primärzuordnung für die zunächst bestimmte Besetzung der Elternstelle (in der Regel nach § 1592 BGB), und von einer Sekundärzuordnung, wenn es um den Austausch eines Elternteils in Folge einer Anfechtung geht. Für die Primärzuordnung des Vaters enthält der Gesetzentwurf die derzeitige, weltweit übliche und bewährte pater-est-Regel. Zunächst...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / c) Beide Ehegatten verdienen

Fall 1: Das potenziell unterhaltspflichtige Kind verdient 100.000 EUR brutto. Das Schwiegerkind hat 1.000 EUR netto zur Verfügung. Fall 2: Das potenziell unterhaltspflichtige Kind verdient 101.000 EUR[14] brutto. Das Schwiegerkind hat 1.000 EUR netto zur Verfügung. Maßgebend für die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit des Kindes ist das bereinigte Nettoeinkommen. Das wird ...mehr

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FF 06/2020, Die Rechtsprech... / 5. Umgangsrecht/Umgangspflicht

Die "Görgülü"-Entscheidung des BVerfG von 2004,[2] bei der es um das Umgangsrecht eines (türkischen) Kindsvaters für sein bei Pflegeeltern lebendes Kind ging, steht an der Spitze der einschlägigen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung, weniger im Hinblick auf die grundrechtlichen als vielmehr im Hinblick auf die menschenrechtlichen Aspekte des Falles. Vor allem legt das BV...mehr

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FF 06/2020, Zur geplanten R... / 1. Vorüberlegungen

Im Laufe der vorstehenden Erwägungen hat sich bereits aufgedrängt, dass es oftmals richtiger wäre, mehr als zwei Personen mit Elternrechten zu versehen. Damit könnte die günstige Lage, in der sich ein Kind befindet, für welches mehr als zwei Personen elterliche Verantwortung übernehmen möchten, im Abstammungsrecht abgebildet werden. Selbstverständlich darf es dabei nicht dar...mehr

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FF 06/2020, Zur geplanten R... / 2. Kumulative Elternschaft

Die kumulative (oder gleichzeitige) Elternschaft von mehr als zwei Personen eignet sich insbesondere für solche Familien, in denen sich mehr als zwei Erwachsene einvernehmlich für das Kind verantwortlich fühlen. Das kann besonders vorkommen, wenn ein lesbisches Paar eine private Samenspende von einem Freund erhält. Lebt dieser ebenfalls in einer Partnerschaft, so können alle...mehr

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FF 06/2020, Internationaler Familienrechtstag in Berlin vom 14.–15.2.2020

Der Zweite Internationale Familienrechtstag der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht fand vom 14.–15.2.2020 in Berlin statt und war mit fast 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine gut besuchte und gelungene Veranstaltung. Die Vorträge der renommierten Referent(inn)en stießen auf großes Interesse und regten das Publikum zu lebhaften Diskussionen an. Ging es vor zwei Jahren noc...mehr

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FF 06/2020, Ablehnung eines... / Aus den Gründen

Gründe: In einem Umgangsverfahren hat das Amtsgericht mit Beschl. v. 13.3.2019 die Einholung eines psychologischen Sachverständigengutachtens zur Prüfung der Kindeswohldienlichkeit von Umgangskontakten zwischen dem Kindesvater und dem am 13.1.2013 geborenen Sohn der beteiligten Eltern beschlossen und zum Gutachter Herrn Dipl.Psych., Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut un...mehr

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FF 06/2020, Zur geplanten R... / dd) Anfechtung durch die einwilligende Person

Es gibt eine zweite, noch problematischere Konstellation. Diese kann insbesondere eintreten, wenn der/die Einwilligende die Elternschaft trotz der Trennung von der Mutter übernehmen möchte. Der Entwurf hält hier die Parallele zur genetischen Vaterschaft konsequent durch und fordert daher, dass für die einwilligende Person dann nicht nur ein Feststellungsrecht besteht, sonder...mehr

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FF 06/2020, Rechtsprechung ... / Sorge- und Umgangsrecht

VG Hamburg, Beschl. v. 16.4.2020 – 11 E 1630/20 Die Regelung in der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Hamburg vom 2.4.2020 i.d.F. v. 9.4.2020, wonach auch Eltern der Besuch und das Betreten von besonderen Formen von Kinderschutzeinrichtungen ohne Ausnahme untersagt ist, verletzt die Eltern in ihren Grundrechten aus Art. 6 GG. Sie ist unve...mehr

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FF 06/2020, Zur geplanten R... / a) Vorüberlegungen

Ein bereits seit viel längerer Zeit sehr streitig diskutiertes Problem betrifft die Konkurrenz von genetischem und rechtlichem Vater. Das ist nicht überraschend, denn es scheint kaum möglich, für die Vielfalt der gelebten Familienrealitäten eine einzige, passende Lösung zu finden. Hinzu kommt das Problem, dass der Streit darüber, ob und wann der genetische Vater die Vaterste...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / IV. Neuregelung zur Auskunftsverpflichtung des Unterhaltspflichtigen zur Ermittlung der Jahreseinkommensgrenze von 100.000,00 EUR

Mit der 100.000-Euro-Grenze für die Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen im SGB XII wird nunmehr auch im Hinblick auf alle in Anspruch genommenen SGB XII-Leistungen, die bisher geltende Regelung zur Auskunftsverpflichtung für alle Fälle des SGB XII wirksam. Um nicht in jedem Einzelfall prüfen zu müssen, ob das Einkommen des an sich Unterhaltspflichtigen die 100.000-Euro-...mehr

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FF 06/2020, Zur geplanten R... / 1. Reformbedarf

Aus verschiedenen Gründen haben sich die Fragen des Abstammungsrechts seit der letzten Reform im Jahr 1998 deutlich verschoben, sodass eine erneute Gesetzesänderung dringend erforderlich scheint. Ein erster Grund ist einfach, dass die gesellschaftliche Haltung zu Familien, die nicht dem klassischen Muster des Ehepaars mit Kindern entsprechen, liberaler geworden ist. Heute füh...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / d) Zurechnung von Wohnwert der selbstgenutzten Immobilie – Steuerlich kein Einkommen – unterhaltsrechtlich schon?

Der Wohnvorteil eines Unterhaltspflichtigen ist unterhaltsrechtlich dem Einkommen hinzuzurechnen und nicht lediglich im Rahmen der vom Selbstbehalt umfassten Wohnkosten zu berücksichtigen.[7] In die Bemessung des Wohnvorteils können neben der angemessenen Wohnfläche auch Pkw-Stellplätze in einer Tiefgarage und weitere Nutzflächen einbezogen werden. Bei der Inanspruchnahme auf...mehr

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FF 06/2020, Zur geplanten R... / cc) Feststellung der einwilligenden Person als Elternteil

Problematisch ist im Übrigen die Gleichstellung der einwilligenden Person mit einem genetischen Elternteil. Das gilt zum einen, wenn die einwilligende Person später die Elternstellung keinesfalls mehr einnehmen will. Man muss sich klar machen, dass dann schon die Feststellung der Elternschaft des/der Einwilligenden (§ 1598c Abs. 2 BGB-E) den Gedanken der Verantwortung und de...mehr

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FF 06/2020, Zur geplanten R... / a) Vorüberlegungen

Die ärztlich assistierte heterologe Insemination setzt voraus, dass der Samenspender dauerhaft und vollständig von der Elternverantwortung freigestellt bleibt.[29] Insbesondere soll ihn keine Unterhaltspflicht treffen können. Sähe man andere Regelungen vor, wäre es nicht mehr möglich, diesen Weg der Fortpflanzung zu nutzen, da keine Spender mehr gewonnen werden könnten. Das ...mehr

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FF 06/2020, Zur geplanten R... / ff) Notwendigkeit der Einwilligung einer weiteren Person

Nicht wirklich deutlich wird in dem Entwurf schließlich, inwiefern das Zusammenwirken von drei Personen (Mutter, Spender, einwilligender Elternteil) notwendig sein soll. Der Entwurf sieht zwar vor, dass eine Samenspende im Prinzip auch möglich ist, ohne dass ein zweiter Wunschelternteil feststeht.[40] Aber er baut offenbar ganz darauf auf, dass regulär die Einwilligung eines...mehr

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FF 06/2020, Zur geplanten R... / IV. Schluss

Insgesamt ist der Diskussionsteilentwurf positiv zu bewerten. Er bringt die Rechte der verschiedenen Personen, die die Elternstellung einnehmen möchten oder könnten, zumeist gut in Ausgleich. Er lässt auch Raum für die Selbstbestimmung der Eltern und beachtet hinreichend die gestiegene Bedeutung der sozialen Verantwortungsübernahme. Ein wirklich modernes Abstammungsrecht könn...mehr

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FF 06/2020, Zur geplanten R... / bb) Möglichkeit des Verzichts auf die Vaterstellung bei der Becherspende

Nach dem Entwurf kann ein verbindlicher Austausch der zweiten Elternstelle, und damit vor allem die oft angestrebte Mit-Mutterschaft, einzig auf dem Weg der offiziellen Samenspende erreicht werden.[37] Verbindliche private Absprachen in Verbindung mit einer Becherspende sind nicht möglich. Die Rechtsprechung in Deutschland zeigt nun, dass die private Samenspende ein nicht se...mehr