Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Contergangeschädigte

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Zahlungen der Conterganstiftung für behinderte Menschen (früher "Hilfswerk für behinderte Kinder") als Kapitalentschädigungen und laufende Renten bleiben unbesteuert; sie sind steuerlich unter keinem Gesichtspunkt zu berücksichtigen. Zinsen, die die Stiftung wegen verspäteter Zahlung zusätzlich ausschüttet, werden wie die Hauptleistung behand...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Ermittlung der Jahreslohnsteuer und des Erstattungsbetrags

Rz. 38 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Vor Anwendung des Jahreslohnsteuertarifs (> Lohnsteuertarif Rz 12, 13) ist der Jahresarbeitslohn um folgende Beträge zu mindern:mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grenzen für Beratung und sonstige Dienste

Rz. 8 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Der LSt-Hilfeverein darf die Beratung nur gegenüber Mitgliedern des eigenen Beratungsvereins durchführen. Die Beratung ist auch gegenüber arbeitslos gewordenen Mitgliedern und nicht erwerbstätigen Ehepartnern, die zusammen veranlagt werden, zulässig. Andere Angehörige der Mitglieder und sonstige Dritte dürfen hingegen nicht betreut werden. Di...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kasachstan

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Es gilt das DBA vom 26.11.1997 (BGBl 1998 II, 1592 = BStBl 1998 I, 1029; 1999 I, 269) nebst Protokoll vom 26.11.1997 (BGBl 1998 II, 1612 = BStBl 1998 I, 1041). Über die Bedeutung von DBA > Doppelbesteuerung. Rz. 2 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Das DBA gilt sachlich ua für die ESt/LSt (Art 2) und für Personen, die in einem oder in beiden Vertragss...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Aufgaben des Finanzamts

Rz. 25 Stand: EL 110 – ET: 10/2016 Besteht > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 8 ff nach § 1 Abs 2 EStG, fiktive > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 20 ff nach § 1 Abs 3 EStG oder beschränkte Steuerpflicht (> Rz 21 ff) des ArbN, so ist das > Betriebsstätten-Finanzamt des ArbG für die Bildung und die Änderung der > Lohnsteuerabzugsmerkmale zuständig (§ 39 Abs 2 Satz 2 EStG). Ist der...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Zu den ArbN, für die das FA bis zu ihrer Erfassung in der ELStAM-Datenbank des BZSt auf Antrag eine LSt-Abzugsbescheinigung ausstellt, gehören folgende Personen: Rz. 4 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Rz. 4/1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Österreich

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Es gilt das seit dem VZ 2003 anzuwendende DBA vom 24.08.2000 (BGBl 2002 II, 735ff) nebst Protokoll (BGBl 2002 II, 745); Zustimmungsgesetz vom 26.03.2002 (BGBl 2002 II, 734); Inkrafttreten am 18.08.2002 (BGBl 2002 II, 2435). Art 26 des DBA wurde geändert durch das Protokoll vom 29.12.2010 (BGBl 2011 II, 1209). Inkrafttreten am 01.03.2012 (BGBl...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Frankreich

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Rechtsgrundlagen: Es gilt das DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik vom 21.07.1959 (BStBl 1961 I, 342), mit Änderungen durch das Revisionsprotokoll vom 09.06.1969 (BStBl 1970 I, 902; 1000), das Zusatzabkommen vom 28.09.1989 (Vereinbarungen über gegenseitige Amtshilfe -- BGBl 1990 II, 770; 1991 II, 387 = BS...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 9 Verhältni... / 2.4 Entsprechende Anwendung der §§ 44 bis 50 SGB X (Abs. 4 Satz 1 und 2) und § 99 SGB X (Abs. 4 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 11f § 9 Abs. 4 wurde bereits durch das Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes v. 10.12.2014 (BGBl. I S. 2187) mit Wirkung zum 1.3.2015 neu gefasst. Die bisher in § 9 Abs. 4 a. F. enthaltenen Regelungen über die entsprechende Anwendung von ausgewählten Vorschriften des SGB XII und des BSHG finden sich nunmehr inhaltlich unverä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 56 [Pensionskassenbeiträge]

Rz. 1 Die Vorschrift bezieht die Altersversorgung über umlagefinanzierte Pensionskassen in die nachgelagerte Besteuerung ein. Sie gilt für laufende Zuwendungen, die nach 2007 endende Lohnzahlungszeiträume betreffen, sowie für Zuwendungen, die als sonstige Bezüge nach 2007 gezahlt werden.[1] Die Vorschrift wurde durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz rein redaktionell geände...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Predictive Maintenance: Zuk... / 7 Predictive Analytics in der Medizin

Als abschließendes Beispiel ein Anwendungsfall für Predictive Analytics (sogar PdM!) aus der Medizin. In Deutschland kommen jährlich ca. 763.000 Babys auf die Welt. 9,2 % davon sind Frühgeborene. In den skandinavischen Ländern liegt diese Rate bei 5 %. Wir haben demnach in Deutschland über 70.000 Frühgeborene pro Jahr. Diese kleinen Kinder benötigen viel mehr Pflegeaufwand vo...mehr

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FF 5/2018, Verwirkung von U... / Aus den Gründen

Gründe: [1] I. Die Beteiligten streiten über die Pflicht zur Erstattung der Beiträge ihrer Kinder zur privaten Krankenversicherung für die Zeit ab August 2014 und im Wege eines isolierten Drittwiderantrags über eine Teilhabe des Vaters an der Ersparnis der Mutter der Antragsteller durch den ihr gewährten erhöhten Beihilfebemessungssatz. [2] Die Antragsteller sind die 2004 und...mehr

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FF 5/2018, Verwirkung von U... / 2 Anmerkung

Sachverhalt Die nach der Scheidung von ihrer Mutter, einer Beamtin, betreuten, seit ihrer Geburt privat versicherten minderjährigen Kinder (Antragsteller) verlangen von ihrem Vater (Antragsgegner) mit ihrem im Januar 2016 erhobenen Antrag ab August 2104 monatliche Krankenversicherungsbeiträge, zu deren Zahlung sie diesen schon im August 2014 aufgefordert hatten. Der Vater, vo...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 5. Maß des Unterhalts

Die Angleichung des Anspruchs aus § 1615l Abs. 2 S. 2 BGB an den Betreuungsunterhalt geschiedener Ehegatten stößt, wie schon angedeutet, auf Grenzen. Der wichtigste Punkt betrifft das Maß des Unterhalts (Bedarf). Der Verweisung auf § 1610 Abs. 1 BGB entnimmt die Rechtsprechung, dass sich der angemessene Unterhalt der Mutter allein nach ihrer Lebensstellung richtet. Das gilt ...mehr

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FF 5/2018, Internationaler Familienrechtstag in Berlin vom 23.–24.2.2018

Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht hatte zu der Veranstaltung eingeladen, um einen möglichst umfassenden Überblick über die wesentlichen familienrechtlichen Themen wie Scheidung, Kindschaftsrecht und Vermögen mit Auslandsbezug anzubieten. Der Fokus lag auf dem europäischen Recht, aber auch internationales Recht kam zur Sprache. Die Referentinnen und Referenten lieferten z...mehr

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FF 5/2018, FF 5/2018 / Sorge- und Umgangsrecht

EGMR, Urt. v. 22.3.2018 – Nr. 11308/16 und Nr. 11344/16 Tlapak u.a./Deutschland und Nr. 68125/14 und Nr. 72204/14 Wetjen u.a./Deutschland Der teilweise Entzug des elterlichen Sorgerechts und die Inobhutnahme von Kindern, die in zwei Kommunen der Glaubensgemeinschaft der "Zwölf Stämme" in Bayern lebten, stellen keine Verletzung von Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und ...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 2. Ansprüche ohne Rücksicht auf Kindesbetreuung (§ 1615l Abs. 1 BGB)

Der Betreuungsunterhalt nach § 1615l Abs. 2 S. 2 BGB ist nicht der einzige Anspruch, welcher der Mutter eines nichtehelichen Kindes gegen den Vater zusteht. a) Unabhängig von der Kindesbetreuung hat der Vater der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Unterhalt zu gewähren, zudem auch die Kosten, die außerhalb dieses Zeitraums infolge Schwan...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / a) Frühere Rechtsprechung

Auch beim Betreuungsunterhalt selbst (§ 1615l Abs. 2 S. 2 BGB) war noch sehr lange Zeit schadensersatzrechtliches Denken virulent. Das betraf das Maß des zu gewährenden Unterhalts, das sich prinzipiell nach der Lebensstellung der Mutter richten soll. Nach wiederholten Aussagen des BGH sollte es auf diejenige Lebensstellung ankommen, welche die Frau bis zur Geburt innehatte,[...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 3. Unterhalt in der Paarbeziehung

Das dritte Element – Unterhalt in der Paarbeziehung – kam erst im Jahr 2007 durch das Bundesverfassungsgericht ins Spiel.[5] Die Verfassungsrichter stellten einen vergleichenden Bezug zwischen § 1615l BGB und § 1570 BGB, also mit dem Betreuungsunterhalt geschiedener Ehegatten her und legte fest, dass die Dauer des Betreuungsunterhalts für eheliche und nichteheliche Kinder ni...mehr

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FF 5/2018, Die Richterschaf... / A. Ausgangslage

RichterInnen, die am Familiengericht tätig sind, haben – nicht nur, aber vor allem anderen in Kindschaftssachen – eine besonders hohe Verantwortung. Denn sie entscheiden über das Lebensschicksal von Kindern und nehmen hierdurch zugleich sehr maßgeblichen Einfluss auf die Gestaltung des Familienlebens von Eltern und ihren Kindern. Dies ist zum einen dann geboten, wenn Eltern ...mehr

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FF 5/2018, Atemlos

Eva Becker … fegte der Gesetzgeber im letzten Jahr über das Familienrecht hinweg! Nach der Bereinigung des Rechts der Lebenspartner im Jahr 2015 und der Änderung des Sachverständigenrechts und des FamFG im Jahr 2016, das auch die neuen EU- Güterrechtsverordnungen brachte, überschlugen sich im Jahr 2017 die Gesetzesänderungen: Nach der "Bekämpfung von Kinderehen" mit dem Mittel ...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 4. Wiederheirat

Erstaunlicherweise wendet der BGH im Rahmen des § 1615l BGB aus dem Recht des Geschiedenenunterhalts sogar die Vorschrift des § 1586 Abs. 1 BGB an: So wie die geschiedene Mutter ihren Unterhaltsanspruch verliert, wenn sie einen anderen heiratet, so auch die Mutter eines nichtehelichen Kindes, für die das im Gesetz an sich nicht vorgesehen ist.[24] Das ist nicht leicht zu begr...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / V. Fazit

Wegen der zum Teil unbegreiflichen Diskrepanzen im heutigen Gesetzeszustand ist eine gründliche Neuregelung der Materie dringend und unabweisbar.[35] Leitender Gedanke müsste die Erkenntnis des BVerfG sein, dass der Unterhaltsanspruch in der Paarbeziehung, der die angemessene Pflege und Erziehung gemeinsamer Kinder zum Ziel hat, um der Kinder willen gegeben ist. Die Regelung...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 6. Die Härteklauseln: §§ 1611 Abs. 1, 1578b, 1579 BGB

Durch die Verweisung auf den Verwandtenunterhalt ist der Anspruch aus § 1615l BGB zum Teil völlig anderen Einwendungen ausgesetzt als der Betreuungsunterhalt der geschiedenen Mutter. In diesem Fall wird die geschiedene Ehefrau teils stark benachteiligt,[30] teils im Hinblick auf die Kinderschutzklausel des § 1579 BGB auch begünstigt.[31] Für den Anspruch der Mutter eines nich...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 1. Schadensersatz

Im BGB des Jahres 1900 waren Ansprüche der Mutter eines nichtehelichen Kindes gegen den Vater in § 1715 Abs. 1 geregelt. Das Gesetzbuch gestand der Mutter einen Anspruch auf Kostenersatz zu: Kosten der Entbindung, Kosten des Unterhalts für die ersten sechs Wochen nach der Entbindung, Kosten weiterer Aufwendungen, die infolge Schwangerschaft und Entbindung notwendig werden. A...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / IV. Ein später Ankömmling: der kindesbetreuende Vater

Seit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz von 1997 finden wir als Anspruchsberechtigten des Betreuungsunterhalts auch den Vater (§ 1615l Abs. 4 BGB). Zwar hat der Vater nicht alle Ansprüche, die eine Mutter haben kann: keinen Anspruch auf Unterhalt ab sechs Wochen vor der Geburt (§ 1615l Abs. 1 BGB), keinen Anspruch auf Unterhalt wegen schwangerschafts- und entbindungsbedingter...mehr

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FF 5/2018, Fake News? – Zum... / 5. Grenzen

Verstärkt würden diese Unzuträglichkeiten noch, wenn einer im Schrifttum vertretenen Meinung zu folgen wäre, wonach die Partei im Zivilprozess nicht zu einer wahrheitsgemäßen Erklärung verpflichtet sein soll, wenn ihr diese zur Unehre gereichen oder die Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit herbeiführen würde.[33] Die dem zugrunde liegende Gleich...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / b) Neue Rechtsprechung: "wandelnde Lebensstellung"?

In der Frage, ob die Lebensstellung einer Mutter auf die Zeit der Geburt eingefroren wird, ist glücklicherweise Bewegung in die Judikatur gekommen, schon in der genannten Entscheidung von 2010 hat der BGH eine Tür offen gehalten: Der Betreuungsunterhalt aus Anlass der Betreuung und Erziehung eines weiteren Kindes könne – so sagt der Gerichtshof – "allenfalls dann" auf einen ...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 2. Der Unterhaltstatbestand

Eine Angleichung des Betreuungsunterhalts nichtehelicher an denjenigen geschiedener Eltern betrifft den Unterhaltstatbestand selbst. Wie gesagt, werden beim Anspruch aus § 1570 BGB nicht nur "kindbezogene" (§ 1570 Abs. 1 S. 3 BGB), sondern zudem "elternbezogene" Billigkeitsgründe (§ 1570 Abs. 2 BGB) für eine Verlängerung der Unterhaltsdauer anerkannt, während in § 1615l Abs....mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 2. Verwandtenunterhalt

Das zweite Element – Verwandtenunterhalt – kam im BGB hinzu, als das Nichtehelichengesetz von 1969[4] einen minimalen, aber doch echten Unterhaltsanspruch der Mutter eines nichtehelichen Kindes einführte. Durch diese Reform wurde das Thema von § 1715 auf den neu geschaffenen § 1615l BGB verlagert und auch inhaltlich anders konzipiert. Nun ist von der Pflicht des Kindesvaters...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 7. Unterhaltsverträge, Verzicht

Eine Diskrepanz, auch diesmal zulasten der geschiedenen Mütter, ergibt sich schließlich bei der Frage, inwieweit der Unterhaltsanspruch vertraglich gestaltet werden kann.[33] Nach der Verweisung auf den Verwandtenunterhalt (§ 1614 Abs. 1 BGB) kann die Mutter eines nichtehelichen Kindes auf ihren Anspruch für die Zukunft nicht verzichten. Anders die geschiedene Ehefrau, die na...mehr

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FoVo 5/2018, Differenzierte... / 1 I. Der Fall

Pfändung in P-Konto Der Gläubiger betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung im Wege der Kontopfändung in ein P-Konto wegen einer durch Vollstreckungsbescheid titulierten Geldforderung (1.564,23 EUR). Der individuelle Pfändungsfreibetrag der Schuldnerin mit zwei Kindern beträgt 1.705,21 EUR monatlich. Hinweis Der BGH hatte über einen Fall zu entscheiden, der die Pf...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 4. Das Ringen um den "Mindestunterhalt"

Das Nachwirken schadensersatzrechtlichen Denkens erklärt auch den langen Weg, den die Rechtsprechung brauchte, um der Mutter einen "Mindestbedarf" zuzugestehen, z.B. wenn sie bis zur Geburt des Kindes kein Einkommen hatte; noch im Jahre 2008 ließ der BGH diese Frage offen.[14] Auch das erklärt sich aus der Nachwirkung schadensersatzrechtlichen Denkens: Beim Schadensersatz gi...mehr

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zerb 5/2018, Keine Erhöhung... / Sachverhalt

Der Erblasser ist zwischen dem 27. und 31.10.2015 in Deutschland verstorben und hat kein Testament errichtet. Er war in der Türkei geborener türkischer Staatsangehöriger und hatte seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Er war mit der Beteiligten, ebenfalls türkische Staatsangehörige mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, verheiratet. Die Ehe war am 15.7....mehr

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FF 5/2018, Verwirkung von U... / Leitsatz

1. Ein isolierter Drittwiderantrag, mit dem ein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch gegen den betreuenden Elternteil minderjähriger Kinder geltend gemacht wird, ist im Kindesunterhaltsverfahren unzulässig. 2. Eine Ersparnis, die der zwei oder mehr Kinder betreuende beamtete Elternteil durch eine Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes (etwa gemäß §§ 43 Abs. 1 Satz 2 NBhVO, 8...mehr

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zerb 5/2018, Erbrechtliche ... / 3. Ausgewählte Fragen mit Beispielen

Zur Verdeutlichung werden folgend einige Beispiele analysiert, die sowohl auf sachrechtliche, als auch auf Aspekte der Zulässigkeit und der materiellen Wirksamkeit eingehen. Praxis-Beispiel Beispiel 4 Ein Erblasser mit gewöhnlichem Aufenthalt in Palma de Mallorca hat nicht vor, diesen Aufenthalt noch einmal zu ändern. In einem bereits seit langer Zeit verfassten Testament hat e...mehr

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FF 5/2018, Fake News? – Zum... / 4. Subjektive Anforderungen

Wahr ist eine Aussage dann, wenn ihr Inhalt mit der Wirklichkeit übereinstimmt. Die Pflicht zu wahrheitsgemäßen Erklärungen, wie sie den Parteien eines gerichtlichen Verfahrens auferlegt wird, ist aber nicht im Sinne dieser objektiven Wahrheit zu verstehen. Da die Parteien oftmals nur ihre Wahrnehmung der Wirklichkeit wiedergeben können, würde ihnen andernfalls etwas abverla...mehr

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FF 5/2018, Die Richterschaf... / zu II. Eingangsvoraussetzung für die Wahrnehmung des Richteramtes

Der Gesetzgeber hat im Jahr 1979 bereits erkannt, dass die "an Familien( … )gerichten tätigen Richter durch Aus- und Weiterbildung mit den Grundzügen der Pädagogik und Psychologie vertraut gemacht" werden sollten (vgl. BT-Drucks 8/2788, S. 42; BVerfGE 55, 171, 180). Voraussetzung für eine Tätigkeit am Familiengericht war daher zunächst eine dreijährige richterliche Erfahrung...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / I. § 1615l BGB – ein Hybrid

Die Regelung des Betreuungsunterhalts für die Mütter und Väter nichtehelicher Kinder in § 1616l BGB ist schon häufiger auf rechtspolitische Kritik gestoßen. Die inneren Widersprüche des Gesetzes liegen offen zutage. Der Paragraph § 1615l ist ein Hybrid aus drei Elementen, nämlich des Schadensersatzes, des Verwandtenunterhalts und des Unterhalts in der Paarbeziehung. Diese Mi...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 3. Selbstbehalt, Halbteilungsgrundsatz, überobligationsmäßige Einkünfte

Auch in weiteren Beziehungen behandelt die Rechtsprechung den Betreuungsunterhalt des § 1615l Abs. 2 S. 2 BGB nach den gleichen Regeln wie den Betreuungsunterhalt geschiedener Ehegatten. So wird Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen nicht nach den Regeln des Verwandtenunterhalts (§ 1603 Abs. 1 BGB), sondern entsprechend dem Geschiedenenunterhalt festgelegt,[21] derzeit 1.20...mehr

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FF 5/2018, Die Richterschaf... / Weiterführende Literatur (Auszug):

1. Deutscher Bundestag, Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) – BT-Drucks 18/9092, S. 8 f. 2. Deutscher Familiengerichtstag e.V. (Hrsg.), 22. Deutscher Familiengerichtstag, Empfehlungen des Vorstandes, Bielefeld 2017, S. 139 3. Deutscher Familiengerichtstag e.V. (Hrsg.), 22. Deutscher Familiengerichtstag, Bericht des Arb...mehr

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FF 5/2018, FF 5/2018 / Kosten und Gebühren

OLG Braunschweig, 11.8.2016 – 1 WF 139/16, FamRB 2016, 421 Hat ein Beteiligter eines notariellen Grundstücksübertragungsvertrages die durch die Urkunde ausgelösten Kosten übernommen, so können die Aufwendungen des zur Vertretung der beteiligten Kinder bestellten Ergänzungspflegers gegen ihn als Übernahmeschuldner festgesetzt werden. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 19.3.2018 – 20 WF ...mehr

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FF 5/2018, Die Richterschaf... / zu I. Kindschaftsrecht in der Juristenausbildung

In Studium und Referendariat werden die Grundlagen für eine künftige Tätigkeit als Richter gelegt. Das deutsche System geht noch immer davon aus, dass der sog. Einheitsjurist als Universalist eine hinreichende Befähigung zur Ausübung des Richteramtes erwirbt. Für den Bereich der Familiengerichtsbarkeit gilt dies jedoch nicht. Denn zum einen wird das Familienrecht an den deut...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 5/2018, Beschwerdebefugn... / Aus den Gründen

Gründe: [1] I. Die Beteiligten streiten um die postmortale Feststellung der Vaterschaft des im Februar 2014 in Spanien verstorbenen S. N., der zuletzt deutscher Staatsangehöriger war, für den im Oktober 2014 in Deutschland geborenen Beteiligten zu 3. [2] Auf Antrag der Kindesmutter (Beteiligte zu 2) hat das Amtsgericht nach Einholung eines Abstammungsgutachtens die Vaterschaf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 5/2018, Keine Erhöhung... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Das Nachlassgericht hat den Erbscheinsantrag der Beteiligten zu Recht zurückgewiesen. 1. Welches Erbrecht vorliegend anzuwenden ist, ist in Ziffer 14 der Anlage zu Art. 20 des Konsularvertrags zwischen dem Deutschen Reich und der Türkischen Republik vom 28.5.1929 (RGBl. 1930 II S. 748, im Folgenden: deutsch-türkisches N...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 2.5.3 Jährliches Gesamteinkommen der Kinder und Eltern

Rz. 31 Um das jährliche Gesamteinkommen der privilegierten Personen zu ermitteln, ist nicht auf die §§ 82ff., sondern auf § 16 SGB IV zurückzugreifen (Brühl/Schoch, LPK-SGB XII, § 43 Rz. 8; Falterbaum, in: Hauck/Noftz, SGB XII, K § 43 Rz. 11; Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 43 Rz. 10; Hußmann, FPR 2004 S. 534, 540; Kreiner, in: Oestreicher, SGB XII/SGB II, § 43 Rz. 7). Danach i...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 2.9 Auskunftspflicht von Kindern und Eltern bzw. Elternteilen (Abs. 5 Satz 5 und 6)

Rz. 37 Erst wenn im Einzelfall hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Einkommensgrenze von 100.000,00 EUR überschritten wird, sind die Kinder und Eltern(teile) verpflichtet, über ihre Einkommensverhältnisse Auskunft zu geben. Diese öffentlich-rechtliche Pflicht, die Einkommensverhältnisse offen zu legen, kann der Sozialhilfeträger durch Verwaltungsakt geltend m...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 2.1.1 Einkommen und Vermögen des Leistungsberechtigten (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 3 In Abs. 1 des § 43 ist durch Art. 1 Nr. 13 des Gesetzes v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2557) mit Wirkung zum 1.1.2016 ein neuer Satz 1 eingefügt. worden Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/6284) werden aus systematischen Gründen die Vorschriften über den Einsatz von Einkommen und Vermögen in § 43 zusammengefasst. Dazu wurden die in § 41 Abs. 1 (Leistungsberechtigte) ent...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 2.5.2 Privilegierte Unterhaltspflichtige

Rz. 29 Kinder des Leistungsberechtigten sind seine Abkömmlinge ersten Grades, zu denen auch durch Adoption angenommene Kinder (§ 1754 BGB), nicht aber Pflege-, Stief- und Schwiegerkinder zählen. Die Eltern eines Leistungsberechtigten sind dessen Mutter und Vater. Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat (§ 1591 BGB); Vater der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 2.5 Ausschluss des Unterhaltsrückgriffs (Abs. 5)

Rz. 24 Hauptursache der verschämten Altersarmut, die die Grundsicherung bekämpfen soll, ist die Furcht vor allem älterer Menschen, die eigenen Kinder könnten im Regresswege für die Unterhaltsleistungen der Sozialhilfe herangezogen werden. Deswegen schließen § 43 Abs. 5 (i. d. F. von Art. 3a des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des ...mehr