Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 8 Familienstreitsachen / 2. Gegenstandswert

Rz. 210 Im verbundenen Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft und Zahlung von Kindesunterhalt sind die Werte von Vaterschaftsfeststellung und Unterhalt zwar gesondert zu ermitteln; es gilt jedoch nach § 33 Abs. 1 S. 2 FamGKG ein Additionsverbot. Insgesamt maßgebend ist nur der höhere Wert, also in der Regel der Wert des Zahlungsantrags (§§ 35, 51 Abs. 1 u. 2 FamGKG). Bei...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21 Selbstbehalt Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche der Selbstbehalt (Eigenbedarf) verbleiben. 21.1 Grundsatz Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB; BGH, Urteil v. 15.3.2006, XII ZR 30/04, FamRZ 2006, 683). 21....mehr

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§ 2 Beratung, Gutachten und... / b) Begrenzung

Rz. 18 Zu beachten ist, dass die BGB-Vergütung begrenzt ist, wenn der Anwalt einen Verbraucher (§ 13 BGB) berät, was in Familiensachen grundsätzlich immer der Fall sein dürfte. Die Beratungsgebühr ist dann begrenzt auf Rz. 1...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Der Unterhaltspflichtige ist leistungsfähig, wenn ihm der Selbstbehalt verbleibt. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 II BGB) und dem angemessenen (§ 1603 I BGB) Verwandtenselbstbehalt sowie dem Selbstbehalt gegenüber Ehegatten (§§ 1361 I, 1581 BGB; BGH FamRZ 2006, 683). 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nac...mehr

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§ 4 Ehe / aa) Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 196 Neben dem Getrenntleben ist für diesen Anspruch weitere Voraussetzung, dass die Ehegatten das gemeinsame Sorgerecht für die minderjährigen Kinder haben. Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge), § 1626 Abs. 1 BGB. Aus § 1626a BGB, der für den Fall, dass die Eltern nicht miteinander v...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / V. Geschichtlicher Rückblick

Rz. 46 Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist als Form des Zusammenlebens zwischen Mann und Frau nicht so neu, wie man meinen könnte. So war das Nebeneinander der Ehe als einer vom Recht herausgehobenen Form der Verbindung zwischen Mann und Frau und dem Konkubinat schon dem römischen Recht bekannt. Während die reguläre Ehe, das "matrimonium" durch religiös sakramentalen Ak...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Leistungsfähigkeit ist in dem Umfang gegeben, in welchem das bereinigte Einkommen, hier ohne Abzug eines Erwerbstätigenbonus, den Selbstbehalt, der dem Unterhaltspflichtigen zur Bestreitung seines eigenen Unterhalts bleiben muss, übersteigt. 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Der notwendige Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen beträgt gegenüber minde...mehr

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Koblenz, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1. Auszugehen ist vom Jahresbruttoeinkommen einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie sonstiger Zuwendungen, wie z.B. Tantiemen und Gewinnbeteiligungen. 1.2. Einmalige höhere Zahlungen, wie z.B. Abfindungen oder Jubiläumszuwendungen, sind auf einen angemessenen Zeitraum nach Zufluss zu verteilen (in der Regel mehrere Jahre). 1.3. Überstundenvergütunge...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen der Ve... / c) Erforderlichkeit der Einwilligung des Trägers der elterlichen Verantwortung

Rz. 50 Liegt in einem Dienst der Informationsgesellschaft ein "direktes Angebot" an Kinder, die das 16. Lebensjahr[90] noch nicht vollendet haben, ist für die Wirksamkeit einer in diesem Zusammenhang eingeholten Einwilligung in die Datenverarbeitung nach dem Wortlaut des Art. 8 Abs. 1 DSGVO die Einwilligung oder die Zustimmung[91] des Trägers der elterlichen Verantwortung er...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.7 Anlagen

Anhang I - Düsseldorfer Tabelle Anhang II - Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt in Mindestunterhalt gem. § 36 Nr. 3 EGZPO Siehe Düsseldorfer Tabelle unter E. Anhang III - Rechenbeispiele Absoluter Mangelfall (für 1.1.2018 gerechnet) Der Verpflichtete M hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1910 EUR. Unterhaltsberechtigt sind ein 18 - jähriges Kind K1, das bei der M...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bei der Bedarfsbemessung dürfen nur eheprägendes Einkommen und grundsätzlich nur eheprägende Schulden berücksichtigt werden. Spätere Änderungen des verfügbaren Einkommens der Ehegatten sind grundsätzlich zu berücksichtigen, unabhängig davon, wann sie eingetreten sind und ob es sich um Minderungen oder Erhöhungen handelt. Eine Einkommensreduzierung is...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / III. Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Bei der Bedarfsbemessung dürfen nur eheprägendes Einkommen und grundsätzlich nur eheprägende Schulden voll berücksichtigt werden. Bei Aufnahme oder Erweiterung einer Erwerbstätigkeit nach Trennung oder Scheidung gilt das (Mehr-)Einkommen als prägend. 15.2 Halbteilung und Erwerbstätigenbonus Es gilt der Halbteilu...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Der Unterhaltsberechnung sind alle Einnahmen und Ausgaben mit 1/12 ihres Jahresbetrages zugrunde zu legen. Geldeinnahmen 1.1 Maßgebend sind die Einnahmen eines Jahres einschließlich Zulagen, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Prämien, Tantiemen sowie sonstiger regelmäßiger Einmalzahlungen. 1.2 Bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses gezahlte Abfindungen sind auf einen angemessenen Zei...mehr

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Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1. Bei der Bedarfsbemessung darf nur eheprägendes Einkommen berücksichtigt werden. Bei Aufnahme oder Erweiterung einer Erwerbstätigkeit nach Trennung/Scheidung gilt das (Mehr-)Einkommen als prägend. 15.2. Es gilt der Halbteilungsgrundsatz, wobei jedoch Erwerbseinkünfte nur zu 6/7 zu berücksichtigen sind (Abzug von 1/7 Erwerbstätigenbonus vom bereinigten...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Vollstreckungsgegenstand

Rz. 376 In den meisten Fällen handelt es sich bei dem Vollstreckungsgegenstand um eine Einzelsache, grds. ist aber auch die Vollstreckung zur Herausgabe einer individuell bestimmten Sachgesamtheit (z.B. einem Warenlagen, die Geräte eines Sportstudios oder einer Bibliothek) möglich. Rz. 377 Achtung: Die Herausgabe eines Kindes erfolgt nicht nach § 883 ZPO, sondern vielmehr nac...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / dd) Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen?

Rz. 23 Strittig ist ferner, ob von dem Nettoeinkommen Kinderfreibeträge abzuziehen sind. Nach zutreffender Ansicht ist ein Abzug nicht vorzunehmen.[37] Rz. 24 Soweit ein Abzug für Kinder befürwortet wird, werden folgende Abzüge vorgenommen:mehr

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§ 4 Ehe / b) Vermögen

Rz. 406 Sind die Vermögensverhältnisse der Ehegatten gut, kann zusätzlich zu dem ermittelten Einkommen ein Anteil in Höhe von 5 % bis 10 % des Nettovermögens in die Berechnung des Verfahrenswertes einbezogen werden.[324] Das ist je nach OLG-Bezirk sehr unterschiedlich. Manche Gerichte sehen von dieser Berechnung komplett ab, andere berücksichtigen unterschiedliche Gesichtspu...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 2. Gegenstandswert

Rz. 278 Der Gegenstandswert richtet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 u. 3 RVG i.V.m. § 51 Abs. 3 FamGKG. Es ist von einem Regelwert in Höhe von 500,00 EUR auszugehen (§ 51 Abs. 3 S. 1 FamGKG), was der untersten Gebührenstufe entspricht. Rz. 279 Sofern der Regelwert nach den Umständen des Einzelfalls unbillig ist, kann das Gericht einen höheren Wert festsetzen (§ 51 Abs. 3 S. 2 FamG...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche von seinem Einkommen der sog. Selbstbehalt verbleiben. 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze. Er beträgt bei nicht Erwerbstätigen 880 EUR, bei Erwerbstätigen 1.08...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche von seinem Einkommen der sog. Selbstbehalt verbleiben. 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze. Er beträgt bei nicht Erwerbstätigen 880 EUR, bei Erwerbstätigen 1.08...mehr

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§ 14 Vollstreckung / 4. Kindesherausgabe

Rz. 21 Bei Zuwiderhandlungen gegen die Herausgabe eines Kindes wird nach § 89 FamFG durch Verhängung eines Ordnungsgelds oder Ordnungshaft vollstreckt. Wenn diese Mittel nicht ausreichend sind, kann nach § 96 FamFG unmittelbarer Zwang angeordnet werden. Rz. 22 Der Gegenstandswert richtet sich gem. § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG nach dem Wert, den die Kindesherausgabe für den Vollstrec...mehr

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Dresden, Unterhaltsleitlini... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) und dem eheangemessenen (§ 1361 Abs. 1, § 1578 Abs. 1 BGB) Selbstbehalt. 21.2. Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB gleichgestellten Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbst...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendige n (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem Selbstbehalt gegenüber Ehegatten (§ 1581 BGB). 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB gleichgestellten volljährigen Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbeha...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

1. Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinkommen einschl. Renten und Pensionen Zum Bruttoeinkommen gehören alle Einkünfte und geldwerten Vorteile, zum Beispiel Arbeitsverdienst (inklusive anteiligen Urlaubs- und Weihnachtsgeldes sowie sonstiger Einmalleistungen, anteilig auf den Monat umgelegt), Renten und Pensionen. 1.2 Unregelmäßiges Einkommen Höhere einmalige Zahlungen (z.B....mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen der Ve... / VIII. Geltungsdauer einer Einwilligung

Rz. 125 Als zumindest rechtsgeschäftsähnliche einseitige Willenserklärung des Betroffenen ist die Einwilligung jedenfalls gesetzlich keinen "Verfallzeiten" unterlegen. Rz. 126 Solange eine Einwilligung regelmäßig, z.B. über die Inanspruchnahme von Leistungen und deren Abrechnung über die Abrechnungsgesellschaften (konkludent) bestätigt wird, kann auch aus sonstigen Rechtsgrün...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / I. Definition

Rz. 8 Der Begriff der nichtehelichen Lebensgemeinschaft hat sich in Deutschland für diejenige Form des paarweisen Zusammenlebens eingebürgert, das weitgehend eheähnlichen Charakter hat, sich von der Ehe aber durch den Mangel an Form unterscheidet. Rz. 9 Zunächst stand dagegen die Abgrenzung der so genannten "wilden Ehe" oder des Konkubinats zur ­bürgerlichen Ehe im Vordergrun...mehr

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§ 2 Zentrale Begriffe / II. Betroffene Personen

Rz. 5 Die DSGV schützt "natürliche Personen" bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten.[10] Fraglich ist, wie der Begriff der "natürlichen Person" im Sinne der DSGVO zu bestimmen ist, insbesondere, ob auch "ungeborenes Leben" unter den Schutzumfang der DSGVO fallen soll. Die DSGVO selbst äußert sich weder in ihren Erwägungsgründen, noch im Rahmen der "Artikelgesetzg...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / IV. Beschwerden gegen Entscheidungen betreffend den Hauptgegenstand

Rz. 73 Beschwerden gegen Entscheidungen betreffend den Hauptgegenstand in Verfahren über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sind nach § 57 S. 2 FamFG nur zulässig in Verfahrenmehr

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AGS 1/2018, Gesonderte Bewe... / 1 Sachverhalt

Im zugrundeliegenden Verfahren hatte das Gericht von Amts wegen ein Verfahren über den Ausschluss des Umgangs des Kindesvaters mit seinem minderjährigen Kind bis zum Eintritt der Volljährigkeit eingeleitet. In diesem Verfahren hatte der Kindesvater sodann einen Antrag nach § 1686 BGB gestellt, wonach die Kindesmutter verpflichtet werden sollte, ihn im halbjährlichen Rhythmus...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / 3. Feststellungsverfahren mit Einigung über nicht anhängigen Unterhalt

Rz. 53 Möglich ist auch, dass die Beteiligten sich im isolierten Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft über den zu zahlenden Unterhalt einigen oder dass sich die Beteiligten im verbundenen Verfahren über einen höheren Unterhaltsanspruch als den Mindestunterhalt einigen. In diesem Fall liegt zwar ein Vergleichsmehrwert vor. Zu beachten ist aber auch hier das Additionsver...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.1 Unterhaltsrechtliches Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1 Geldeinnahmen 1.1 Regelmäßiges Bruttoeinko...mehr

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§ 3 Verlöbnis / 1. Geschäftsfähigkeit

Rz. 13 Voraussetzung für eine wirksame Willenserklärung und damit für ein Verlöbnis ist, dass der Erklärende zum Zeitpunkt des Abschlusses des Verlöbnisses geschäftsfähig war. Fehlte es daran, kann kein wirksames Verlöbnis geschlossen werden.[19] Denn die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist gemäß § 105 BGB nichtig. Rz. 14 Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Rechts...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 5. Einfaches Schreiben

Rz. 31 Wurde der Anwalt lediglich mit der Abfassung eines Schreibens einfacher Art beauftragt, so reduziert sich der Gebührenrahmen der Nr. 2300 VV auf 0,3 (Nr. 2301 VV). Klargestellt ist, dass es allein auf den dem Anwalt erteilten Auftrag ankommt und nicht auf die ausgeübte Tätigkeit.[13] Es handelt sich insoweit nicht um einen eigenen Gebührentatbestand, sondern nur um ei...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / I. Mutwilligkeit

Rz. 69 Getrenntes Vorgehen in gesonderten Verfahren kann dann mutwillig sein, wenn es dem bedürftigen Beteiligten zuzumuten ist, seine verschiedenen Begehren in einem Verfahren geltend zu machen. Insoweit kommt es stets auf die Umstände des Einzelfalls an.[62] Rz. 70 In der Regel wird es als mutwillig angesehen, wenn verschiedene Kindschaftssachen in gesonderten Verfahren gel...mehr

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AGS 1/2018, Gesonderte Bewe... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) ist zulässig, insbesondere ist auch der Schwellenwert des § 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG (200,00 EUR) im Hinblick auf die erstrebte Absenkung des Verfahrenswertes überschritten. Denn allein bei Anfall einer 2,5-fachen anwaltlichen Verfahrens- und Terminsgebühr ergibt sich eine Differenz von über 200,00 EUR. In der Sache ist die Beschwerde jedoch ...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / ff) Antragshäufungen

Rz. 137 Werden mehrere Unterhaltsansprüche geltend gemacht, z.B. Unterhalt für mehrere Kinder, Ehegatten- und Kindesunterhalt, sind die jeweiligen Werte nach § 33 Abs. 1 S. 1 FamGKG zu addieren. Beispiel 65: Antragshäufung Ehegatten- und Kindesunterhalt Die Ehefrau beantragt im Dezember 2017, den Ehemann zu verpflichten, ab Oktober 2017 einen monatlichen Unterhalt für die Zei...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / 8. Abrechnungshilfe

Rz. 156 Abrechnungsprobleme in Verbundverfahren bestehen häufig darin, nach Beendigung des Verfahrens noch den Überblick zu behalten, welche Gebühren nach welchen Verfahrenswerten angefallen sind. Insoweit ist zu empfehlen, sich als Arbeitshilfe eine Tabelle anzufertigen, die einerseits nach den in Betracht kommenden Gebührentatbeständen aufgeteilt ist und andererseits nach ...mehr

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Jena (Thüringen), Unterhalt... / 1.7 Anlagen

Anlage I Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt Stand : 1.1.2018 Anlage II Kindergeldanrechnungstabelle Anlage III Umrechnung dynamischer Titel nach § 36 Nr. 3 EGZPO: Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Regelbetrag tritt ei...mehr

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§ 12 Österreich / III. Konkretisierung in Bezug auf Art. 8 DSGVO

Rz. 6 Der österreichische Gesetzgeber macht mit § 4 Abs. 4 DSG 2018 von der Möglichkeit der Herabsetzung der in Art. 8 Abs. 1 DSGVO normierten Altersgrenze Gebrauch. Die Einwilligung der Träger der elterlichen Verantwortung ist in Österreich bezogen auf Dienste der Informationsgesellschaft nur erforderlich, soweit das Kind das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.mehr

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AGS 1/2018, Beschwerdeberec... / 1 Sachverhalt

Mit seinem am 17.10.2016 erlassenen Beschluss hatte das FamG den Entzug der elterlichen Sorge der Kindesmutter für das Kind B bestätigt und unter Aufhebung der Vormundschaft die elterliche Sorge auf den Kindesvater übertragen. Von der Erhebung von Gerichtskosten hat das FamG abgesehen; die Auslagen des Kindesvaters hat es der Staatskasse auferlegt. Gegen diese Auslagenauferle...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / Einführung

Der Unterhalt für ein minderjähriges Kind kann gem. § 249 FamFG in einem vereinfachten Verfahren festgesetzt werden. Dem Verfahren kann sich ein streitiges Verfahren, das wie eine normale Familienstreitsache behandelt wird, anschließen. Kostenrechtlich sind Besonderheiten zu beachten, wenn es zur Durchführung eines solchen Verfahrens kommt. Die im vereinfachten und im streit...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / c) Isolierte einstweilige Anordnung

Rz. 34 Wird die einstweilige Anordnung dagegen isoliert beantragt, also, ohne dass auch die Hauptsache anhängig gemacht worden ist, ist grundsätzlich vom vollen Wert der Hauptsache auszugehen. Eine Ermäßigung kommt jetzt nicht in Betracht. Die einstweilige Anordnung hat keine geringere Bedeutung, insbesondere in Anbetracht dessen, dass hier § 49 FamFG nicht gilt, sondern gem...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / a) Verfahrensgebühr

Rz. 259 Für das Betreiben des Geschäfts (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Beispiel 114: Verfahren ohne gerichtlichen Termin Der Anwalt beantragt für den Ehemann den Umgang mit dem gemeinschaftlichen Kind. Der Anwalt erhält eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) aus dem Wert von 3.000,00 EUR.mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / II. Nichteheliche Lebensgemeinschaft und Verfassung

Rz. 31 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist auch ein Paar, das mit gemeinsamen Kindern außerhalb der Rechtsform einer Ehe oder registrierten gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt, eine Familie.[24] Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich bei den Kindern um gemeinsame handelt. Auch dann, wenn Kinder – gemeinsame oder adoptierte – in einer gleichges...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Brut...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.1 Unterhaltsrechtlich maßgebendes Einkommen

Bei der Ermittlung und Zurechnung von Einkommen ist stets zu unterscheiden, ob es um Verwandten- oder Ehegattenunterhalt sowie ob es um Bedarfsbemessung einerseits oder Feststellung der Bedürftigkeit/Leistungsfähigkeit andererseits geht. Das unterhaltsrechtliche Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuer- und sozialrechtlichen Einkommen. 1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf des Ehegatten wird durch die ehelichen Lebensverhältnisse, d.h. regelmäßig durch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten im Unterhaltszeitraum, bestimmt (§§ 1361, 1578 BGB). Veränderungen des Einkommens sind grundsätzlich zu berücksichtigen. Ausnahmen gelten für Einkommenssteigerungen, die auf einer unerwarteten, v...mehr

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Saarland, Unterhaltsleitlinien 1.1.2018

Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Senate für Familiensachen bei dem Saarländischen Oberlandesgericht, 1.1.2018 Die Senate für Familiensachen bei dem Saarländischen Oberlandesgericht werden die Düsseldorfer Tabelle – Stand: 01.01.2018 - in der bisherigen Weise als Orientierungshilfe benutzen. Der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten beträgt 1. gegenüber minderjährigen Kin...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / II. Umfang der Angelegenheit

Rz. 28 Problematisch ist insbesondere hier sehr häufig, ob eine Angelegenheit gegeben ist oder ob mehrere Angelegenheiten vorliegen. Die Rechtsprechung ist früher überwiegend – jedoch unzutreffender Weise – davon ausgegangen, dass die Beratung und Vertretung hinsichtlich der verschiedenen Gegenstände in Familiensachen (Unterhalt, Haushalt, Zugewinn o.Ä.) als eine Angelegenhe...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche von seinem Einkommen der Selbstbehalt (Eigenbedarf) verbleiben. 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Für Eltern gilt gegenüber minderjährigen Kindern und privilegiert volljährigen Kindern (§ 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB) im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze de...mehr