Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / I. Erb- und Pflichtteilsverzicht: Ausgangsüberlegungen

Rz. 1 Das Angebot an Möglichkeiten, Pflichtteilsansprüche zu reduzieren und zu vermeiden ist umfangreich. Der Markt für entsprechende Veröffentlichungen[1] und Seminare "blüht". Aber wie überall ist es auch hier: Nicht immer halten die vollmundigen Verheißungen das, was sie versprechen. Rz. 2 Die effektivste Möglichkeit, den Pflichtteil als Störfaktor der vorweggenommenen Erb...mehr

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§ 18 Internationales Pflich... / 3. Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts

Rz. 233 Das Ergebnis muss gem. Art. 35 EUErbVO mit der öffentlichen Ordnung des Gerichtsstaates offensichtlich unvereinbar sein. Insoweit ist interessant, dass sowohl Art. 35 EUErbVO als auch die Parallelvorschriften in anderen europäischen Verordnungen insoweit nicht auf einen "europäischen ordre public" verweisen, sondern auf den nationalen ordre public des Gerichtsstaates...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 1. Europäische Erbrechtsverordnung

Rz. 40 Auf ab dem 17.8.2015 eingetretene Erbfälle ist in Frankreich das Erbstatut nach den Vorschriften der EUErbVO zu bestimmen. Dabei ist für die Formwirksamkeit eines Testaments vorrangig das Haager Testamentsformübereinkommen vom 5.10.1961 zu beachten. Die Aufgabe zur Erstellung von Europäischen Nachlasszertifikaten ist in Frankreich den Notaren übertragen worden. Durch zw...mehr

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§ 12 Kautelarpraxis und Ver... / a) Die Ausgangsfassung

Rz. 58 Die Urfassung des "Jastrow" verbindet die enterbende Komponente mit einer zuteilenden, um insbesondere für den zweiten Erbfall die Bemessungsgrundlage für den Pflichtteil des "illoyalen Kindes" zu senken.[80] In der Urfassung erhielten die anderen Abkömmlinge, die nach Eintritt des ersten Erbfalls keinen Pflichtteil geltend machten, für den Fall, dass eines der andere...mehr

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§ 10 Das Pflichtteilsrecht ... / IV. Erbfall nach dem 2.10.1990

Rz. 11 Am 3.10.1990 trat für das Gebiet der DDR das Erbrecht des BGB in Kraft, Art. 235 § 1 Abs. 1 EGBGB. Dies gilt für alle ab diesem Zeitpunkt eingetretenen Erbfälle. Eine Ausnahme ergibt sich allein gem. Art. 235 § 1 Abs. 2 EGBGB für vor dem 3.10.1990 geborene nichteheliche Kinder, die entsprechend dem für sie damals geltenden Recht ihren gleichberechtigten Status mit ehe...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 3. Pflichtteilsrecht und family provision

Rz. 129 Ob ein Erblasser das Recht hat, über sein gesamtes Vermögen nach seinem Gutdünken zu verfügen oder ob ein bestimmter Teil seinen Kindern und seinem Ehegatten vorbehalten ist, unterliegt nach englischem IPR dem Erbstatut, also dem auf die succession anwendbaren Recht.[134] Beispiel Hinterlässt ein mit domicile in York verstorbener Engländer ein Ferienhaus in Marseille,...mehr

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§ 19 Länderübersicht / II. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 399 Erben erster Ordnung sind gem. Art. 457 ZGB die Kinder und bei deren Vorversterben ggf. weitere Abkömmlinge. Es tritt Repräsentation nach Stämmen ein. Uneheliche und eheliche Abkömmlinge sowie angenommene Kinder erben gleich. In zweiter Ordnung erben die Eltern bzw. deren Abkömmlinge, Art. 458 ZGB. In dritter Ordnung sind die Großeltern und deren Abkömmlinge berufen,...mehr

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§ 12 Kautelarpraxis und Ver... / bb) Fakultative Ausschlussklausel

Rz. 56 Sie kann die mit der automatischen Ausschlussklausel verbundenen Nachteile vermeiden. Inhaltlich handelt es sich dabei um einen spezifizierten Änderungsvorbehalt.[79] Eine derartige Klausel ist daher nur dann erforderlich, wenn entweder in der Verfügung von Todes wegen ein solcher Vorbehalt überhaupt nicht vorhanden oder nicht ausreichend ist (etwa wenn alle Kinder de...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 11. Irland

Rz. 193 Die Republik Irland gehört zu den Europäischen Mitgliedstaaten, in denen die Europäische Erbrechtsverordnung nicht in Kraft getreten ist (vgl. EG 82 EUErbVO). Daher wird das Erbstatut dort weiterhin nach den überkommenen Regeln bestimmt. Das irische Erbkollisionsrecht entspricht weitgehend dem des englischen common law (siehe Rdn 120). Insbesondere hat die Republik Ir...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / 2. Gütergemeinschaftsmodell

Rz. 124 Das Gütergemeinschaftsmodell bezweckt die in Rdn 122 unter Nr. 2 dargestellte Wirkung. Rz. 125 Nach Ansicht des BGH[232] ist in der Vereinbarung der Gütergemeinschaft regelmäßig keine Schenkung zu erblicken, da insofern eine eigene, güterrechtliche "causa" vorliegen soll, die erst durch einen eigenständigen Schenkungsvertrag im Einzelfall verdrängt werden muss. Umstän...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / (2) Entscheidungen des BGH und des BVerfG

Rz. 13 Die höchstrichterliche Rspr. hatte gegen die Neufassung des Art. 12 § 10 Abs. 1 S. 1 NEhelG ebenfalls keine Bedenken. Der BGH [16] und das BVerfG [17] sahen in der neuen Stichtagsregelung keinen Rechtsverstoß; die Differenzierung zwischen Erbfällen vor und nach der Entscheidung des EGMR in Sachen Brauer ./. BRD sei sachlich gerechtfertigt und nicht Ausdruck einer willkü...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 2. Das "besondere gesetzliche Erbrecht des überlebenden Ehegatten"

Rz. 279 Der überlebende Ehegatte erhält vorab das, was ihm – bei Geltung niederländischen Güterstatuts – aus der Auseinandersetzung des gesetzlichen Güterstands der allgemeinen Gütergemeinschaft zusteht.[313] Hinzu kommt sein gesetzlicher Erbteil in Höhe des Erbteils eines Kindes. Darüber hinaus steht ihm bei der gesetzlichen Erbfolge neben den Abkömmlingen ein "besonderes g...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / I. Allgemeines

Rz. 84 Bei der Anrechnung nach § 2315 BGB muss sich der Pflichtteilsberechtigte eine lebzeitige Zuwendung auf seinen Pflichtteilsanspruch anrechnen lassen, sofern der Erblasser die Zuwendung mit einer entsprechenden Anrechnungsbestimmung versehen hat. Dabei muss der Erblasser die Anrechnung spätestens im Zeitpunkt der Zuwendung bestimmt haben.[113] Nach § 2315 Abs. 1 BGB mus...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 2. Balearen

Rz. 502 Auf den Balearen – im Einzelnen bestehen getrennte gesetzliche Regelungen für Mallorca, für Menorca sowie für Ibiza und Formentera – haben die (ehelichen) Kinder gem. Art. 41 des Zivilrechts der Balearen einen Pflichtteil in Höhe von insgesamt einem Drittel des Nachlasses. Er erhöht sich auf die Hälfte des Nachlasses, wenn der Erblasser mehr als vier Kinder hinterlas...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 1. Rechtsnatur

Rz. 283 Im bisherigen Erbrecht war der Pflichtteil echtes Noterbrecht. Besonderheit war, dass keine Herabsetzungsklage erhoben werden musste, sondern bereits die formlose Geltendmachung die Herabsetzung der pflichtteilsverletzenden Verfügungen herbeiführte. Der Pflichtteil nach neuem Erbrecht[316] hingegen ist – wie im deutschen Recht – gem. Art. 4:80 B.W. ein auf Geldzahlun...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / VII. Zusammentreffen von Anrechnungspflicht (§ 2315 BGB) und Eigengeschenk (§ 2327 Abs. 1 S. 2 BGB)

Rz. 99 Die Anrechnung der freigebigen Zuwendung nach § 2315 BGB betrifft grundsätzlich nur die Anrechnung auf den ordentlichen Pflichtteil. Im Pflichtteilsergänzungsrecht gibt es dafür die Parallelvorschrift des § 2327 BGB, der auch ohne Erblasserbestimmung eingreift.[145] Hat der Ergänzungsberechtigte ein Eigengeschenk erhalten, welches zugleich nach § 2315 BGB auf den Pfli...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / a) Erbeinsetzung kleiner als die Hälfte des gesetzlichen Erbteils

Rz. 222 Dies ist die Normsituation des § 2305 BGB. Diese Vorschrift gibt dem Pflichtteilsberechtigten eine (schuldrechtliche) Geldforderung, die der Höhe nach auf die Differenz zwischen dem zugewandten Erbteil und dem vollem Pflichtteil (§ 2303 Abs. 1 S. 2 BGB) begrenzt ist.[416] Dies ist der sog. Pflichtteilsrestanspruch oder Zusatzpflichtteil. Beispiel Der Erblasser setzt s...mehr

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§ 5 Der Nachlass als wertbi... / 2. Persönliche Voraussetzungen

Rz. 239 Gem. § 2312 Abs. 3 BGB muss der Übernehmer dem Kreis der nach § 2303 BGB pflichtteilsberechtigten Personen angehören. Ausreichend ist insoweit eine "abstrakte" Pflichtteilsberechtigung.[597] Ob dem Übernehmer nach § 2309 BGB im konkreten Fall tatsächlich ein Pflichtteilsrecht zusteht, ist nicht entscheidend.[598] Allerdings muss der Übernehmer des Landguts Gesamtrech...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / III. Der Verzicht auf die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs gem. § 13 Abs. 1 Nr. 11 ErbStG

Rz. 116 Gem. § 13 Abs. 1 Nr. 11 ErbStG ist der Verzicht auf die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs nicht steuerpflichtig. Zivilrechtlich mag es sich hierbei um einen Erlassvertrag handeln, der zu einer freigebigen und unentgeltlichen Vermögenszuwendung beim Pflichtteilsbelasteten führen kann. Das ErbStG folgt dieser Betrachtungsweise jedoch ausdrücklich nicht bzw. korr...mehr

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§ 5 Der Nachlass als wertbi... / 1. Nachlass-Bilanz

Rz. 30 Die anzusetzenden Vermögensgegenstände und Schulden können in einer Art Nachlass-Bilanz[66] dargestellt werden.mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / 1. Ausgangspunkt

Rz. 124 Gem. § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG gilt als vom Erblasser zugewandt, was als Abfindung für einen Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch gewährt wird. Diese Vorschrift behandelt lediglich den Verzicht auf den bereits entstandenen Pflichtteilsanspruch nach dem Ableben des Erblassers.[180] Davon abzugrenzen ist die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG, die Verei...mehr

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§ 1 Grundzüge des Pflichtte... / A. Das Pflichtteilsrecht

Rz. 1 Das gesetzliche Pflichtteilsrecht soll den nächsten Angehörigen des Verstorbenen einen Mindestwert am Nachlass sichern, den der Erblasser grundsätzlich einseitig nicht beseitigen kann, soweit nicht ausnahmsweise Gründe für eine Pflichtteilsentziehung oder Pflichtteilsunwürdigkeit vorliegen (§§ 2333 ff., 2345 Abs. 2 BGB). Dies geschieht nach dem BGB aber nur durch einen...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / aa) Geltendmachung trotz Verjährung

Rz. 55 Die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs (§ 2332 BGB) steht der Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs nicht entgegen.[77] In diesem Fall genügt das bloße Verlangen der Erfüllung des Pflichtteilsanspruchs jedoch nicht. Der Erbe hat nämlich die Möglichkeit, sich entweder auf die Einrede der Verjährung zu berufen oder den Anspruch trotz der Möglichkeit der Zahlungsv...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 15. Kanada

Rz. 240 Das internationale und materielle Erbrecht ist in Kanada nicht einheitlich geregelt, sondern Partikularrecht der Provinzen. Auch ein einheitliches interlokales Privatrecht i.S.v. Art. 46 Abs. 1 EUErbVO gibt es in Kanada nicht. Daher ist ggf. gem. Art. 36 Abs. 2 Ziff. 1 EUErbVO unmittelbar das Recht der kanadischen Provinz anzuwenden, in der der Erblasser seinen gewöh...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / 4. Pflichtteilsentziehung wegen rechtskräftiger Verurteilung (§ 2336 Abs. 2 S. 2 BGB)

Rz. 75 Der für Erbfälle ab dem 1.1.2010 neu eingefügte § 2336 Abs. 2 S. 2 BGB bestimmt, dass für eine Entziehung nach § 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB wegen einer vom Pflichtteilsberechtigten begangenen Straftat diese zur Zeit der Errichtung begangen und der Grund für die Unzumutbarkeit vorliegen muss; beides ist in der Verfügung anzugeben. Dadurch wird zum einen klargestellt, dass z...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / (5) Entscheidungen des EGMR in Sachen Wolter und Sarfert ./. BRD

Rz. 16 In Sachen Wolter und Sarfert ./. BRD urteilte der EGMR am 23.3.2017. Der EGMR nahm eine Verletzung von Art. 14 i.V.m. Art. 1 des 1. Zusatzprotokolls zur EMRK durch die Übergangsregelung in Art. 12 § 10 Abs. 1 S. 1 NEhelG an.[27] In dieser Entscheidung legte der EGMR nun erstmals Kriterien einer Verhältnismäßigkeitsprüfung für die Frage nach der Zulässigkeit der Einfüh...mehr

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§ 19 Länderübersicht / III. Pflichtteilsrecht

Rz. 250 Der Pflichtteil gewährt eine unmittelbare dingliche Beteiligung in Höhe der Noterbquote am Nachlass, Art. 70 ErbG. Die Pflichtteilsquote beträgt für leibliche und adoptierte Abkömmlinge und den (vom Erblasser nicht faktisch getrennt lebenden, siehe Rdn 248) Ehegatten sowie den Partner aus einer gesetzlich anerkannten verschiedengeschlechtlichen faktischen Lebensgemei...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / 2. Steuerklasse und Freibeträge

Rz. 179 Schenkungen zwischen Geschwistern fallen gem. § 15 Abs. 1 ErbStG in die Steuerklasse II. Freibeträge werden nach § 16 Abs. 1 ErbStG lediglich i.H.v. 20.000 EUR gewährt. Der Eingangssteuersatz bei Schenkungen bis zu 75.000 EUR liegt nach § 19 Abs. 1 ErbStG bereits bei 15 % und bei Überschreiten eines schenkungsteuerlichen Wertes von 13 Mio. EUR bereits bei 35 %. Sowei...mehr

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§ 3 Der ordentliche Pflicht... / 2. Die Grundregel nach § 2310 S. 1 BGB; Sonderregelung des § 2309 BGB

Rz. 60 Grundsätzlich mitgezählt werden für die Berechnung der Pflichtteilsquote alle Personen, die zum Zeitpunkt des Erbfalls als gesetzliche Erben berufen wären, auch wenn sie im konkreten Fall durch Enterbung (durch negatives Testament nach § 1938 BGB oder erschöpfende Erbeinsetzung anderer Personen), Erbunwürdigkeitserklärung (§§ 2339 ff. BGB) oder Ausschlagung der (geset...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / II. Leistung an Erfüllungs statt, § 364 BGB

Rz. 202 Gem. § 3 Nr. 2 GrEStG ist ein Grundstückserwerb dann von der Besteuerung nach dem Grunderwerbsteuergesetz ausgenommen, wenn der Grundstückserwerb von Todes wegen oder als Grundstücksschenkung unter Lebenden i.S.d. ErbStG erfolgt. Umstritten ist seit dem Jahre 1999,[264] ob ein solcher Fall auch dann vorliegt, wenn zunächst beim Pflichtteilsberechtigten ein Pflichttei...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / b) Pflichtteilsberechtigter Erbe: Erweiterte Kürzungsbefugnis nach § 2318 Abs. 3 BGB – die oft verkannte Vorschrift

Rz. 81 Die wenig geglückte Vorschrift des § 2318 Abs. 3 BGB ist nur im Zusammenhang mit § 2306 BGB zu verstehen[144] und bietet daher immer wieder Anlass zu Haftungsfällen. Der eigene Pflichtteil des Erben wird gegen Beschränkungen und Beschwerungen primär durch § 2306 BGB geschützt: Der pflichtteilsberechtigte Erbe muss daher immer ausschlagen, um den unbelasteten Pflichtte...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 2. Elective share des Ehegatten

Rz. 576 In nahezu allen[556] US-Staaten, in denen der common law-Güterstand der Gütertrennung gesetzlicher Güterstand ist, erhält der überlebende Ehegatte bei testamentarischer Erbfolge ein Wahlrecht: Er kann das Testament insgesamt akzeptieren oder aber die zu seinen Gunsten getroffenen testamentarischen Vermächtnisse zurückzuweisen (to elect against the will) und einen ihm...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 4. Family allowance

Rz. 583 Der Anfall des gesamten Nachlasses an den personal representative und die Dauer des Nachlassverfahrens führen dazu, dass auf den Unterhalt durch den Erblasser angewiesene Angehörige in der Zwischenzeit völlig mittellos gestellt sein können. Um diese Folgen abzumildern, enthalten die Gesetze der meisten Staaten Regeln über die Gewährung sog. family allowance. Dabei ha...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / b) Ausschlagung der Erbschaft gegen Abfindungsvereinbarung

Rz. 108 Eine mögliche steuerorientierte Vorgehensweise besteht in der Ausschlagung der Erbschaft durch den länger lebenden Ehegatten gegen Einräumung einer Abfindung.[160] Auf diese Art und Weise geht im Beispiel (siehe Rdn 103) der Nachlass auf die beiden Kinder K 1 und K 2 als Ersatz- und Schlusserben über. In der Abfindungsvereinbarung können wiederum wesentliche Bestandt...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (2) Zur Kritik in der Literatur; der Gedanke der "legitimen Vermögensteilhabe"

Rz. 55 Versucht man, die in der Literatur vertretenen Gegenauffassungen zu systematisieren, so ergibt sich folgendes Meinungsbild:mehr

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§ 3 Der ordentliche Pflicht... / Literaturtipps

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§ 19 Länderübersicht / 2. Auf vor dem 17.8.2015 eingetretene Erbfälle anwendbares Recht

Rz. 4 Für die Erbfälle, die vor dem 17.8.2015 eingetreten sind, ist zu beachten, dass durch das Gesetzbuch über das Internationale Privatrecht (CODIP)[6] vom 16.7.2004 in Belgien das internationale Erbrecht – welches bis dahin weitgehend auf der Rezeption der französischen Rechtsprechung beruhte – erstmalig kodifiziert worden ist. Wie in Frankreich gilt – wie auch in Belgien...mehr

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§ 12 Kautelarpraxis und Ver... / b) Die Ausschlussklausel

Rz. 50 Die wohl am meisten verwendete Pflichtteilsklausel ist die sog. Ausschlussklausel. Durch diese wird derjenige Abkömmling, der im ersten Erbfall seinen Pflichtteilsanspruch verlangt hat, von der Schlusserbfolge nach dem Längerlebenden der Eltern ausgeschlossen. Dabei kann man weiter danach unterscheiden, ob die enterbende Wirkung automatisch mit der Pflichtteilsgeltend...mehr

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§ 19 Länderübersicht / II. Die Erbrechts- und Pflichtteilsreform 2006

Rz. 52 Das französische materielle Erbrecht beruhte bis 2006 weitestgehend noch auf der ursprünglichen Fassung des Code Civil von 1804. Diese war intensiv von zwei Charakteristika geprägt: zum einen den revolutionären Idealen, vor allem der égalité, die mit den alten Vorrechten der Primogenitur, langfristigen Vermögensbindungen in Fideikommissen etc., aufräumen wollten. Hier...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / (1) Entstehungsgeschichte der aktuellen Übergangsvorschrift

Rz. 12 Der Gesetzgeber hat die Übergangsvorschrift des Art. 12 § 10 Abs. 1 S. 1 NEhelG in der ab dem 29.5.2009 geltenden Fassung aufgrund der Entscheidung des EGMR in Sachen Brauer ./. BRD [7] erlassen. Durch die neue Fassung sollte den Anforderungen der EMRK genügt werden. Der Gesetzgeber hat sich bei der neuen Fassung seinerzeit bewusst für eine formale Stichtagsregelung en...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 1. Aragon

Rz. 501 In Aragon sind nur die Abkömmlinge pflichtteilsberechtigt. Dabei kann der Erblasser die den Kindern insgesamt zwingend zustehende Hälfte des Nachlasses frei unter ihnen verteilen, z.B. einem einzigen Abkömmling die gesamte Noterbquote zuweisen. Der Ehegatte erhält von Gesetzes wegen einen güterrechtlich strukturierten Nießbrauch am gesamten Nachlass (Witwenrecht). Al...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / a) Einschränkung der Kürzungsbefugnis bei pflichtteilsberechtigten Vermächtnisnehmern (§ 2318 Abs. 2 BGB)

Rz. 78 Ist der Vermächtnisnehmer selbst pflichtteilsberechtigt, so bestimmt § 2318 Abs. 2 BGB zum Schutze seines Pflichtteils, dass das Vermächtnis bis zur Höhe des Pflichtteils nicht gekürzt werden darf (sog. Kürzungsgrenze). Damit soll dem pflichtteilsberechtigten Vermächtnisnehmer vom Vermächtnis wenigstens ein Wert in Höhe seines Pflichtteils erhalten bleiben.[132] Nur e...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / a) Ausgleichungspflichtige Schenkungen an Abkömmlinge

Rz. 147 Das Konkurrenzverhältnis zwischen § 2316 BGB und § 2325 BGB ist noch nicht abschließend geklärt. Dies gilt zum einen für die Frage, ob ausgleichungspflichtige Zuwendungen, die zugleich Schenkungen sind (Übermaßausstattungen, ausgleichungspflichtige Schenkungen nach § 2050 Abs. 3 BGB), auch Pflichtteilsergänzungsansprüche auslösen können. Zum anderen gilt das für den ...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Rec... / e) Inhaltskontrolle in den Fällen einer "Drucksituation"

Rz. 44 Was aber die Ausgangsentscheidung des BVerfG [110] zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen betrifft, in der es um eine besondere "Drucksituation" und Unterlegenheit eines Vertragsteils ging, so sind solche Fälle auch im Bereich der Erb- und Pflichtteilsverzichte möglich.[111] Jedoch ist hier zu beachten, dass im Hinblick auf die Anwendung des § 138 BGB nicht allein eine ...mehr

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§ 17 Der Pflichtteil im Ste... / b) Beteiligte, Vertretung bei der Geltendmachung

Rz. 30 Die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs kann grundsätzlich nur durch den Pflichtteilsberechtigten selbst erfolgen. Er kann jedoch auch Dritte, wie seinen Rechtsanwalt, mit der Geltendmachung beauftragen. Es handelt sich dabei nicht um eine höchstpersönliche Handlung. Rz. 31 Die Geltendmachung erfolgt grundsätzlich gegenüber dem Erben. Im Falle des Pflichtteilsergä...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 2. Family provision für den überlebenden Ehegatten

Rz. 149 Die Bemessung der family provision für den überlebenden Ehegatten bzw. den Partner aus der civil partnership erfolgt – zusätzlich zu den allgemeinen Richtlinien – unter Berücksichtigung seines Alters und der Dauer der Ehe sowie des Beitrags des überlebenden Ehegatten zum Wohl der Familie[166] – wobei an die Leistungen der Hausfrau gedacht ist, die insoweit auf einen ...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / a) Allgemeines

Rz. 6 Abkömmlinge sind alle Personen, die mit dem Erblasser in absteigender gerader Linie (§ 1589 S. 1 BGB) verwandt sind, wobei es auf den Verwandtschaftsgrad nicht ankommt, also Kinder, Enkel, Urenkel. Entferntere Abkömmlinge sind aber nur nach Maßgabe des § 2309 BGB pflichtteilsberechtigt (ausführlich siehe Rdn 34 ff.).mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / 1. Gläubiger

Rz. 6 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch steht entsprechend seiner Schutzfunktion den Pflichtteilsberechtigten zu, also den nach § 2303 BGB abstrakt pflichtteilsberechtigten Personen (Abkömmlingen, Ehegatten, Lebenspartnern und Eltern), sofern deren Recht nicht durch § 2309 BGB [14] oder in anderer Weise (Pflichtteilsentziehung) ausgeschlossen ist.[15] In diesem Zusammenhang ...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / 2. Einsetzung der gesetzlichen Erben als Nacherben

Rz. 120 Setzt der Erblasser den Abkömmling als Erben ein, so kann er Vor- und Nacherbfolge anordnen und dessen gesetzliche Erben entsprechend den ihnen nach der gesetzlichen Erbfolge zustehenden Anteilen als Nacherben berufen. Zu vermeiden ist, die Nacherben namentlich zu benennen, da sich die gesetzlichen Erben nach Errichtung der Verfügung ändern können. Werden andere Pers...mehr

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§ 14 Die prozessuale Durchs... / 2. Die Doppelberechtigung des Ergänzungsberechtigten

Rz. 31 Auf der anderen Seite folgte hieraus bisher nicht, dass der Personenkreis der Berechtigten des ordentlichen Pflichtteilsanspruchs und des Pflichtteilsergänzungsanspruchs immer übereinstimmen mussten. Nach früherer Rechtsprechung des BGH war ein an sich Pflichtteilsberechtigter nur dann auch Gläubiger eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs, wenn er zum Zeitpunkt der Sch...mehr