Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Einheitlicher Unterhaltsanspruch

Rz. 908 Ungeachtet der Aufspaltung auf einzelne Tatbestände ist der nacheheliche Unterhaltsanspruch prozessual zunächst immer ein einheitlicher Anspruch. Ein Beschluss umfasst im Zweifel alle Tatbestände der §§ 1570 ff. BGB. Das gilt selbst bei abweisenden Beschlüssen. Ein im Unterhaltsverfahren unerörtert gebliebener Unterhaltstatbestand kann deshalb nur unter den besondere...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Zahlungsantrag

Rz. 1276 Es kann im Zusammenhang mit einem Hauptsacheverfahren eine einstweilige Anordnung oder auch ohne Hauptsacheverfahren eine isolierte einstweilige Anordnung gemäß §§ 119, 49 ff., 246 FamFG beantragt werden. In beiden Fällen geht es gemäß § 51 Abs. 3 S. 1 FamFG um ein selbstständiges Verfahren, so dass also stets das volle Rubrum im Antrag aufgeführt werden muss. Wird e...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Eheangemessener Selbstbehalt

Rz. 1808 Beim nachehelichem Ehegatten- und beim Kindesunterhalt (§§ 1581, 1603 BGB), besteht keine Leistungsfähigkeit, wenn der eigene angemessene Unterhalt gefährdet ist, d.h. der so genannte Selbstbehalt unterschritten wird. Für die Prüfung der Leistungsfähigkeit ist aber das gesamte Einkommen des Pflichtigen, also prägendes und nicht prägendes, heranzuziehen.[1944] Rz. 18...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Zahlungsantrag

Rz. 794 Beachten! Es kann im Zusammenhang mit einem Hauptsacheverfahren eine einstweilige Anordnung oder auch ohne Hauptsacheverfahren eine isolierte einstweilige Anordnung gemäß §§ 119, 49 ff., 246 FamFG beantragt werden. In beiden Fällen geht es gemäß § 51 Abs. 3 S. 1 FamFG um ein selbstständiges Verfahren, so dass also stets das volle Rubrum im Antrag aufgeführt werden mu...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Unzumutbare Erwerbstätigkeit des Verpflichteten

Rz. 1780 Auch der Verpflichtete verfügt u.U. über Erwerbseinkünfte aus unzumutbarer Tätigkeit:mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Halbteilungsgrundsatz

Rz. 1586 Bei der Bedarfsbemessung steht jedem Ehegatten die Hälfte des verteilungsfähigen Einkommens zu. Dies folgt aus dem Grundsatz gleicher Teilnahme der Ehegatten am ehelichen Lebensstandard.[1713] Rz. 1587 Das BVerfG hat den Grundsatz hälftiger Teilung des zur Verfügung stehenden Einkommens zwischen Eheleute daraus geschlossen, dass grundsätzlich die von beiden Ehegatten...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Zahlungsantrag

Rz. 627 Muster 3.45: Zahlungsantrag wegen Krankheits-/Altersunterhalt Muster 3.45: Zahlungsantrag wegen Krankheits-/Altersunterhalt Die Beteiligten sind Eheleute, sie sind seit dem Jahr _________________________ miteinander verheiratet. Aus der Ehe gibt es _________________________ Kinder, die bereits wirtschaftlich selbstständig sind. Am _________________________ haben sich ...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 1. Inhalt der Mahnung

Rz. 252 Die verzugsbegründende Mahnung muss genau bezeichnen. Rz. 253 Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben, wenn der Gläubiger für die Zukunft zwar monatliche Unterhaltsansprüche der Höhe nach beziffert, aber keinen näheren Zeitpunkt benennt, ab dem er ihre Zahlung fordert. Etwas and...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 9. Dauer und Höhe der bisherigen Unterhaltszahlungen

Rz. 160 Auch Dauer und Höhe der – bisherigen – Unterhaltszahlungen spielt eine Rolle für die Möglichkeit der Befristung.[341] Dabei ist auch die Zeit der Trennung relevant.[342] Im Rahmen des § 1578b Abs. 2 BGB ist die Gesamtbelastung des Unterhaltspflichtigen durch den Unterhalt ein Billigkeitskriterium und wird auch durch den – etwa längere Zeit gezahlten – Trennungsunterha...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Aufgabenverteilung in der Ehe

Rz. 94 Der Anspruch auf den Erhalt eines Beitrages zum Familienunterhalt besteht zwischen den Eheleuten gegenseitig.[116] Daher ist nach § 1360 BGB jeder Ehegatte zugleich Unterhaltsberechtigter und Unterhaltsverpflichteter. Rz. 95 Der Anspruch umfasst die Bedürfnisse der gesamten Familie einschließlich der Kinder. Der Unterhaltsanspruch der Kinder ergibt sich jedoch ausschli...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / aa) Änderung der tatsächlichen Verhältnisse

Rz. 293 Als Änderung der tatsächlichen Verhältnisse werden z.B. angesehenmehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 6. Bestehen des Auskunftsanspruches

Rz. 203 Der zugrunde liegende Auskunftsanspruch muss bestehen und fällig sein. Daraus folgt, dass ein Auskunftsverlangen vor Ablauf der Frist des § 1605 Abs. 2 BGB nicht ausreicht, die Verzugswirkungen herbeizuführen.[406] Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Unterhaltsberechtigte darlegen kann, dass das Auskunftsverlangen zum damaligen Zeitpunkt ausnahmsweise, etwa wegen de...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 5. Der Festsetzungsbeschluss, § 253 FamFG

Rz. 513 Werden keine oder lediglich nach § 252 Abs. 1 S. 3 FamFG zurückzuweisende oder nach § 252 Abs. 2 FamFG unzulässige Einwendungen erhoben, wird der Unterhalt nach Ablauf der in § 251 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 FamFG bezeichneten Frist (Monat) durch Beschluss festgesetzt.[697] Liegen hingegen relevante Einwendungen vor, ist nach § 254 FamFG zu verfahren, d.h. das Gericht teilt d...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / VI. Taschengeld

Rz. 166 Jeder Ehegatte hat einen Anspruch auf einen angemessenen Teil des Gesamteinkommens als Taschengeld. Dieser ihm persönlich verbleibende Betrag dient zur Befriedigung der eigenen persönlichen Bedürfnisse nach freier Wahl unabhängig von einer Mitsprache des anderen Ehegatten.[174] Über dessen Verwendung ist er niemandem Rechenschaft schuldig.[175] Mit dem Taschengeld sol...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Konkurrenz zwischen mehreren Ehegatten

Rz. 182 Im Falle der Unterhaltsberechtigung eines früheren und eines jetzigen Ehegatten war vor Inkrafttreten des Unterhaltsrechtsänderungsgesetzes vom 1.1.2008 der frühere Ehegatte vorrangig. Der zweite Ehegatte blieb unberücksichtigt, wenn das zur Verfügung stehende Einkommen nicht für den vollen Unterhaltsanspruch der ersten Ehefrau gereicht hat. Nunmehr kommt es nicht au...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / bb) Unterhaltsvergleiche und vollstreckbare Urkunden

Rz. 268 Der Abänderungsantrag nach § 239 FamFG richtet sich gegen gerichtliche Vergleiche nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO und vollstreckbare Urkunden, sofern sie eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen enthalten. Diesen Titeln ist gemein, dass sie keine Rechtskraft entfalten können. Die Abänderung richtet sich somit allein nach materiellem Recht...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / cc) Vertretung im Unterhaltsverfahren beim Wechselmodell

Rz. 138 Der BGH[173] geht nach neuer Rechtsprechung davon aus, dass durch gerichtliche Umgangsregelung auch gegen den Willen des anderen Elternteils ein Wechselmodell angeordnet werden kann.[174] Entscheidender Maßstab ist das im konkreten Einzelfall festzustellende Kindeswohl. Allerdings ergeben sich beim Wechselmodell vielfältige Probleme, wenn Unterhalt für die betroffene...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Fehlende Identität zwischen Familienunterhalt und Trennungsunterhalt

Rz. 213 Ebenso unterschiedlich wie die tatsächliche Lebenssituation sind auch die Tatbestandsvoraussetzungen für die Geltendmachungvon Familienunterhalt und Trennungsunterhalt unterschiedlich. Die Ansprüche sind nicht identisch.[209] Familienunterhalt schulden beide Ehegatten jeweils einander, § 1360 S. 1 BGB. Der Familienunterhalt dient der gesamten Familie und schließt dam...mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / A. Anwendungsbereich des § 1615l BGB

Rz. 1 Nichteheliche Lebenspartner sind einander grundsätzlich nicht unterhaltspflichtig. Abgesehen von Unterhaltspflichten aus Anlass der Geburt eines nichtehelichen Kindes bestehen keine Unterhaltsansprüche der Kinder des einen Partners gegen den anderen Partner oder der Partner untereinander.[1] Die Partner können jedoch vertragliche Unterhaltsregelungen für die Dauer des Z...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Sonderbedarf

Rz. 995 Für die Vergangenheit kann allerdings Sonderbedarf nach § 1613 Abs. 2 BGB geltend gemacht werden. Sonderbedarf ist danach ein unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf. Beschränkt ist die Ersatzpflicht für die Vergangenheit allerdings auf ein Jahr nach seiner Entstehung, es sei denn, der Verpflichtete wurde zuvor in Verzug gesetzt oder der Anspruch ist rechtshängig ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Trennungs-/Scheidungsfolgenvereinbarungen

Rz. 2009 Im Gegensatz zum Ehevertrag ordnet das Gesetz für Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen keine generelle Beurkundungspflicht an. Es gibt jedoch Ausnahmen:mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Pfändung und Verjährung

Rz. 1010 Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt verjährt in drei Jahren (§§ 195, 196 i.A. § 197 Abs. 2 BGB). Diese Frist gilt auch für Ansprüche, die rechtskräftig tituliert sind, aber erst nach Rechtskraft des Titels fällig werden. Rz. 1011 Die Verjährungsfrist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB am Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / c) Aktuelle und zukünftige wirtschaftliche Situation des Verpflichteten

Rz. 145 Aber auch die Interessen des Unterhaltspflichtigen sind für die Zumutbarkeitsabwägungen von Belang. Zitat BGH, Beschl. v. 26.2.2014 – XII ZB 235/12 [298] Wesentliche Aspekte im Rahmen der Billigkeitsabwägung sind neben der Dauer der Ehe insbesondere die in der Ehe gelebte Rollenverteilung wie auch die vom Unterhaltsberechtigten während der Ehe erbrachte Lebensleistung. B...mehr

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§ 6 Der familienrechtliche ... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Der familienrechtliche Ausgleichsanspruch ist eines der aktuellen familienrechtlichen Themen.[1] Die Diskussion wurde angestoßen, durch eine Entscheidung des BGH zum Eintritt eines volljährig gewordenen Kindes in ein laufendes Kindesunterhaltsverfahren, welches zuvor von den Eltern geführt wurde.[2] Praxistipp Der familienrechtliche Ausgleichsanspruch ist für die anwalt...mehr

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FF 09/2023, Reform des Unte... / 2. Angleichung des Betreuungsunterhalt verheirateter und nicht verheirateter Eltern

Neben der Änderung des Kindesunterhalts schlägt das Papier auch Änderungen im Betreuungsunterhalt vor. Betreuungsunterhalt ist der Unterhalt, den ein Elternteil dem anderen Elternteil zu erbringen hat, der wegen Betreuung des gemeinsamen Kindes seine Erwerbstätigkeit aufgeben oder reduzieren muss. Das geltende Recht behandelt getrennt lebende Eltern beim Betreuungsunterhalt ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 7. Verpflichtungen des Anspruchstellers

Rz. 1377 Wer Ausbildungsunterhalt verlangt, ist verpflichtet, die Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung zielstrebig und fleißig zu betreiben und die Ausbildung innerhalb angemessener und üblicher Dauer zu beenden. Rz. 1378 Gegenüber Ansprüchen der Kinder auf Finanzierung der ersten Ausbildung sind die Anforderungen an einen Ehegatten, der eine Ausbildung, Fortbildung oder U...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Erstmalige Unterhaltsfestsetzung

Rz. 501 Nach § 249 Abs. 2 FamFG findet das vereinfachte Verfahren nicht statt, wenn zum Zeitpunkt der Zustellung des Antrags oder einer Mitteilung über seinen Inhalt an den Antragsgegner ein Gericht über den Unterhalt entschieden hat, ein solches Verfahren anhängig[682] oder auf andere Weise ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Unterhaltstitel errichtet worden ist (Unterha...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / g) Kriterien für die Zumutbarkeitsabwägung

Rz. 282 Bei der Zumutbarkeitsabwägung sind alle Gesichtspunkte einzubeziehen. Zitat Im Rahmen der Zumutbarkeitsabwägung hat das Oberlandesgericht auch nicht hinreichend berücksichtigt, dass sich die tatsächlichen Lebensverhältnisse der Parteien nicht wesentlich unterscheiden. Zwar hat das Oberlandesgericht für den Kläger ein unterhaltsrelev...mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / I. Vertretung durch das Jugendamt

Rz. 69 Die Vertretungsmacht des Jugendamts erstreckt sich nicht auf Ansprüche der nichtehelichen Mutter aus § 1615l BGB. Der Hinweis des ausdrücklich als Beistand eines Kindes tätigen Jugendamts an den hinsichtlich des Kindesunterhaltes auf Auskunft in Anspruch genommenen Vater am Ende des Aufforderungsschreibens, auch die Kindesmutter wolle nach § 1615l BGB Betreuungsunterha...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / I. Zulässigkeit des Vollstreckungsabwehrantrags

Rz. 367 Der Vollstreckungsabwehrantrag nach § 120 Abs. 1 FamFG, § 767 ZPO ist zulässig bei Vorliegen der allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen. Grundsätzlich ist zwar nach §§ 767 Abs. 1, 802 ZPO ausschließlich das Gericht des ersten Rechtszugs örtlich und sachlich zuständig. Nach § 232 Abs. 2 FamFG geht jedoch in Unterhaltssachen eine nach § 232 Abs. 1 FamFG gegebene örtlich...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Auskunftsantrag/Stufenantrag

Rz. 1315 Die Begründung des Antrags "Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit" ist folgendermaßen zu modifizieren: Muster 3.84: Stufenantrag Aufstockungsunterhalt Muster 3.84: Stufenantrag Aufstockungsunterhalt Mit diesem Stufenantrag macht die Antragstellerin den ihr aus §§ 1573 Abs. 2, 1580, 1605 BGB zustehenden Auskunftsanspruch in der ersten Stufe und sodann ihren Unterhaltsanspru...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 5. Inhalt des Auskunftsverlangens

Rz. 198 Die Aufforderung zur Auskunft muss zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs erfolgt sein. Rz. 199 Nicht ausreichend ist hier lediglich ein allgemeines Auskunftsverlangen; dass nicht auf eine bestimmte Unterhaltslage hinweist. Vielmehr muss der jeweilige Unterhaltsberechtigte genau bezeichnet werden, dessen Unterhaltsanspruch durchgesetzt werden soll. Das A...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Einkünfte aus unzumutbarer Tätigkeit

Rz. 504 Zur Anrechnung der Einkünfte aus unzumutbarer Tätigkeit gelten während der Zeit der Trennung wie für die Zeit nach Scheidung der Ehe die gleichen Grundsätze. Es gelten die Grundsätze des § 1577 Abs. 2 BGB . Danach ist zu entscheiden, ob und wenn ja, in welchem Umfang Einkünfte aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit des Berechtigten in die Unterhaltsberechnung einbezogen we...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Unzumutbare Tätigkeit beim Berechtigten

Rz. 1768 Betreut der Berechtigte kleine Kinder, ist von einer überobligatorischen Tätigkeit nur dann auszugehen, wenn das Kind das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dies gilt bei Ansprüchen nach § 1570 Abs. 1 BGB ebenso wie bei solchen nach § 1615l BGB.[1901] Bei der Betreuung älterer als dreijähriger Kinder kann im konkreten Einzelfall eine überobligatorische Täti...mehr

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§ 6 Der familienrechtliche ... / III. Kindergeldverteilung unter den Eltern

Rz. 45 In der Vergangenheit war weiterhin der Ausgleich des Kindergeldes ein bedeutsamer Anwendungsfall des familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs. Seit der Unterhaltsreform im Jahre 2008 ist dies jedoch aufgrund der bedarfsmindernden Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhalt nach § 1612b Abs. BGB regelmäßig hinfällig.[44] Hin und wieder mag es vorkommen, dass der bisher...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / f) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 336 Grundsätzlich muss auch im Abänderungsverfahren nach § 238 FamFG der Antragsteller die Grundlagen des früheren Unterhaltstitels und die inzwischen eingetretenen Veränderungen darlegen und beweisen.[507] So hat z.B. der Unterhaltsverpflichtete als Antragsteller darzulegen, dass sich seit Abschluss des vorangegangenen Unterhaltsverfahrens die Verhältnisse so geändert ha...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.3.8 Die Vereinbarung von Kindesunterhalt im Wechselmodell

Auch wenn sich beteiligte Eltern über die Einrichtung eines Wechselmodells einig sind, werden häufig unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, ob, und wenn ja, in welcher Höhe ausgleichend Kindesunterhalt zu zahlen ist. Eine Ausgleichspflicht ergibt sich immer dann, wenn die Kindeseltern über unterschiedliche hohe Einkünfte verfügen. Streit kann auch über die Frage ents...mehr

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Elterliche Sorge / 5.6 Vereinbarungen zur Sorgeerklärung

In vielen Fällen wird es sinnvoll sein, eine Vereinbarung zur Sorgeerklärung zu schließen. Damit wird nicht nur der Streit um die gemeinsame elterliche Sorge vermieden, die Spannungen sicher noch erhöht. Mit einer solchen Vereinbarung können Rahmenbedingungen geschaffen werden, die insgesamt zu einer Befriedung führen. Muster (Vereinbarung gemeinsamer elterlicher Sorge) Verha...mehr

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Elterliche Sorge / 4.2.5.2 Gesonderte Regelung eines Teilbereichs

Es wird Fallkonstellationen geben, in denen die Eltern grundsätzlich darüber einig sind, die alleinige elterliche Sorge auf einen Elternteil zu übertragen. Gleichzeitig könnten solche Eltern aber auch erwägen, einen bestimmten Teilbereich doch bei dem anderen Elternteil anzusiedeln. Ebenso, wie Gründe dafür sprechen können, das Aufenthaltsbestimmungsrecht entweder als gemeins...mehr

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Elterliche Sorge / 4.2.4 Übertragung von Teilbereichen elterlicher Sorge

Die Übertragung von Teilbereichen elterlicher Sorge ist vor allem durch Regelung der Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge und der Erteilung von Vollmachten für einzelne Bereiche möglich und auch sinnvoll. Streiten sich Eltern jedoch – in entsprechenden gerichtlichen Verfahren – über die Frage gemeinsamer elterlicher Sorge, wird geprüft werden müssen, ob insgesamt di...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 3.4 Vereinbarungen zum Umgang biologischer Väter

Um Streitfälle namentlich zum Schutz der bestehenden Familiensituation zu vermeiden, sollte man sich in geeigneten Fällen bemühen, eine Einigung über die Frage des Umgangs oder der Auskunft herbeizuführen. Liegt nahe, dass auch gerichtlich ein solcher Umgang angeordnet würde, sollte versucht werden, durch eine – verträgliche – Einigung möglichst wenig Spannungen entstehen zu ...mehr

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Elterliche Sorge / 4.2.5.1 Gesonderte Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

Gerade hinsichtlich des Aufenthaltsbestimmungsrechtskann es Widerstände desjenigen Elternteils geben, der es grundsätzlich als sinnvoll ansehen würde und deshalb bereit wäre, die elterliche Sorge allein auf den anderen Elternteil zu übertragen. Derjenige, der sodann nicht Inhaber der elterlichen Sorge ist, wird mindestens subjektiv befürchten, dass der andere Elternteil beisp...mehr

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Elterliche Sorge / 4.2.1 Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge

Im Falle von Trennung und Scheidung wird häufig der Wunsch nach einer Vereinbarung zum Sorgerecht geäußert. Dies gilt umso mehr, als die gerichtliche Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil, wie aufgezeigt, nur in Ausnahmefällen erfolgt, in denen es massiv an der Fähigkeit oder Bereitschaft zur Kooperation in Fragen des Kindeswohls fehlt. Eltern können die Über...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 4.2.2.1 Vereinbarung für jüngere Kinder

Für ein kleines Kind sollte die Umgangsvereinbarung alles enthalten, was zur Durchführung ungestörten Umgangs erforderlich ist, ohne dass das Kind noch zusätzlich eigene Entscheidungen treffen muss oder unsicher ist, wann oder in welcher Weise der Umgang stattfindet. Eine Vereinbarung für ein jüngeres Kind könnte daher wie folgt ausgestaltet sein. Muster (Umgangsvereinbarung ...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.1.3.2 Umgang und Unterhalt

Bettet man dies in eine Vereinbarung gleichzeitig etwa zum Kindesunterhalt ein, kann dies wie folgt formuliert werden. Muster (Vereinbarung von Unterhalt und Umgang) Verhandelt am … Zu … Vor mir, dem unterzeichnenden Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts … … erscheinen Herr …, geb. am …, wohnhaft … Frau … geb. …, geb. am …, wohnhaft … ausgewiesen durch …. Die Frage des beurkundenden...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 1.3.7 Die Berechnung des Unterhalts im Wechselmodell

Die Einordnung des Umgangs im Wechselmodell hat erhebliche Auswirkungen auf die Berechnung des Kindesunterhalts.[1] Liegt die Betreuung schwerpunktmäßig bei einem Elternteil, befindet sich das Kind in seiner Obhut mit der Folge, dass der Barbedarf des Kindes allein am Einkommen des anderen Elternteils auszurichten und von diesem zu zahlen ist. Stellt man den zu zahlenden Unter...mehr

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Elterliche Sorge / 7.2 Die Vereinbarung zur Abänderung

Beteiligte Eltern können sich im Rahmen der Auseinandersetzungen über eine Neuordnung im Rahmen der elterlichen Sorge in jeder Richtung verständigen und einvernehmliche Entscheidungen herbeiführen. So könnte bei beispielsweise bei erheblicher Gefahr der Abänderung der bisherigen alleinigen elterlichen Sorge eines Elternteils zu alleiniger elterlicher Sorge des anderen Elternt...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 6.2.3 Vereinbarungen zum begleiteten Umgang

Häufig verhindert eskalierender Streit der Eltern, dass das Kindeswohl gewahrt bleibt. Haben die Spannungen ein Maß erreicht, bei dem ein Elternteil den unbegleiteten Umgang des anderen Beteiligten ablehnt, wird dieser sein vermeintliches "Recht" durchzusetzen versuchen. Beides, sowohl die Verweigerung ungestörten Umgangs als auch der Versuch zwangsweiser Durchsetzung des Umg...mehr

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Elterliche Sorge / 5.3.3 Vereinbarungen zur heterologen Insemination

Die Vereinbarung einer heterologen Insemination führt bei nicht miteinander verheirateten Partnern nicht zu gemeinsamer elterlicher Sorge. Dort entstehen – aufgrund vertraglicher Vereinbarung – Unterhaltsansprüche und sonstige, übernommene Verantwortlichkeiten. Eine solche Vereinbarung wird wie folgt zu formulieren sein. Muster (Vereinbarung heterologer Insemination unverheir...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 4.2.2.2 Vereinbarung für ältere Kinder

Sind Kinder wesentlich älter, entfällt eine grundsätzliche Rahmenvereinbarung zwischen Eltern hinsichtlich des Umgangs nicht. Wohlverhaltensklauseln werden dann aber bestimmender werden. Den konkreten Umgang bestimmt das Kind selbst. Gleichwohl wird sich der umgangsberechtigte Elternteil jeweils auf die vereinbarten Kontakte einstellen, so dass auch vom Kind zu erwarten ist, ...mehr