Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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FoVo 12/2014, Weitere volls... / 2 II. Die Entscheidung

Richtiges Ergebnis, aber falsche Begründung Die Rechtspflegerin hat die beantragte weitere vollstreckbare Ausfertigung des Urteils vom 26.11.2004 (Az. 5 F 198/04 – Amtsgericht Lahnstein) im Ergebnis zu Recht, wenngleich nicht mit zutreffender Begründung zurückgewiesen. Der Antrag ist bereits unzulässig. Wer ist Titelgläubiger? Nicht die Antragstellerin ist als Gläubigerin in de...mehr

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FF 11/2014, Bemessung des U... / 1 Gründe:

[1] I. Die im Januar 1995 und Dezember 1996 geborenen und in Deutschland lebenden Antragsteller begehren von ihrem in der Schweiz lebenden, wiederverheirateten Vater, dem Antragsgegner, in Abänderung bereits bestehender Jugendamtsurkunden höheren Kindesunterhalt. [2] Ausweislich der Jugendamtsurkunden vom 6.10.2005 ist der Antragsgegner verpflichtet, an die Antragsteller jewe...mehr

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FF 11/2014, Abänderung nach... / 1 Aus den Gründen:

[1] A. Die mittlerweile im Rentenalter stehenden Beteiligten streiten im Rechtsbeschwerdeverfahren um die Abänderung einer Entscheidung zum nachehelichen Unterhalt für den Zeitraum seit dem 7.4.2011. [2] Der 1942 geborene Antragsteller und die 1946 geborene Antragsgegnerin heirateten am 30.12.1975. Ihre Ehe, aus der eine im Jahre 1978 geborene Tochter hervorgegangen ist, wurd...mehr

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AGS 11/2014, Verfahrenswert... / 1 Sachverhalt

Mit Schriftsatz v. 8.2.2012 haben die Antragsteller zunächst Verfahrenskostenhilfe für einen beabsichtigten Stufenantrag beantragt. Durch Beschluss des FamG v. 7.5.2012 ist den Antragstellern Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden. Sodann sind dem Antragsgegner die beglaubigten Abschriften des Stufenantrages zugestellt worden. Durch Teilbeschluss v. 28.6.2012 ist der Antragsg...mehr

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AGS 11/2014, Beratungshilfe... / 1 Sachverhalt

Das AG hatte der Rechtssuchenden Beratungshilfe für die so bezeichnete Angelegenheit "finanzielle Auswirkungen von Trennung und Scheidung (Unterhaltsansprüche, Güterrecht, Vermögensauseinandersetzung)" gewährt. Die Rechtssuchende hat sich von ihrem Anwalt beraten und außergerichtlich vertreten lassen. Die Tätigkeit des Anwalts umfasste die Bereiche Kindes- und Trennungsunteru...mehr

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AGS 11/2014, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Der Verfahrenswert beträgt 12.788,00 EUR. 1. Bei einem Stufenantrag ist nach § 38 FamGKG der Verfahrenswert der höchsten Stufe maßgeblich. Dies ist hier – wie im Regelfall – der Leistungsantrag, da die Werte der Hilfsansprüche geringer sind bzw. von vornherein nur mit einem Bruchteil des erwarteten Leistungsanspruchs angesetzt werden (vgl. Keske, Handbuch des Fachanwalts Fami...mehr

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FF 11/2014, FF 11/2014 / Vollstreckung

Im Vollstreckungsverfahren findet grundsätzlich keine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der gerichtlichen – zu vollstreckenden – Entscheidung statt. Neu hinzutretende Umstände können der Vollstreckung eines Umgangstitels ausnahmsweise zur Wahrung des Kindeswohls entgegenstehen, wenn darauf ein zulässiger Antrag auf Abänderung des Ausgangstitels gestützt ist und gewichtige Anhal...mehr

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AGkompakt 11/2014, Verfahre... / F. Auskunft

Wird Auskunft verlangt, richtet sich der Verfahrenswert nach § 42 Abs. 1 FamGKG. Er ist mit einem Bruchteil des zu erwartenden Leistungsantrags zu bewerten, je nachdem, wie sehr der Antragsteller auf die Auskunft zur Geltendmachung und Durchsetzung seines Unterhaltsanspruchs angewiesen ist. In der Regel ist von 20 % des zu erwartenden Leistungsantrags auszugehen (Siehe Schne...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3 Antragspflicht

Rn 7 Der Entschluss Restschuldbefreiung zu beantragen ist freiwillig (vgl. § 305 Abs. 1 Nr. 2 2. Halbs.). Es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung zur Beantragung. Rn 8 Eine Verpflichtung besteht dagegen für gesetzliche Vertreter und Unterhaltsverpflichtete. Alle Personen, denen eine Fürsorgepflicht auch im Hinblick auf die Vermögenssorge/Vertretung bei Behörden und Geric...mehr

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AGS 10/2014, Keine Entschäd... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller (ein Jobcenter) nahm den Antragsgegner aus übergegangenem Recht auf Kindesunterhalt in Anspruch. Im Beschwerdeverfahren wurden die Verfahrenskosten erster Instanz dem Antragsteller zu 17 % und dem Antragsgegner zu 83 % und die Kosten des Beschwerdeverfahrens dem Antragsteller zu 11 % und dem Antragsgegner zu 89 % auferlegt. Im Kostenfestsetzungsverfahren hat...mehr

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AGS 10/2014, Wert des Besch... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 70 Abs. 1 FamFG aufgrund der Zulassung durch das Beschwerdegericht statthafte (vgl. Senatsbeschl. v. 13.11.2013 – XII ZB 414/13, FamRZ 2014, 109) und auch sonst zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Nach Auffassung des Beschwerdegerichts übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstands 600,00 EUR nicht (§ 61 Abs. 1 FamFG). Es handele sich um ei...mehr

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FF 9/2014, Nebengebiete

– damit wollen wir uns auf der Herbsttagung befassen. Ja, es ist wieder soweit: Vom 20.–22.11.2014 findet die Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Marburg statt. Tatsächlich sind es nicht die Standardsituationen – sieht man einmal von der Frage der Höhe und Dauer des zu zahlenden nachehelichen Unterhaltes ab –, die uns Kopfzerbrechen bereiten: In welcher Höhe ...mehr

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FoVo 8/9 2014, Kindesunterhalt: Verwirkung titulierter Ansprüche

Leitsatz Im Rahmen des bei der Verwirkung zu berücksichtigenden Umstandsmoments kommt es bei bestehender Unterhaltspflicht auch darauf an, inwieweit sich der Unterhaltsverpflichtete tatsächlich darauf eingerichtet hat, (titulierten) Unterhalt für die zurückliegende Zeit nicht mehr zahlen zu müssen; diesbezüglich reicht die Feststellung aus, dass ein Unterhaltsverpflichteter e...mehr

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FoVo 8/9 2014, Kindesunterh... / 1 I. Der Fall

Unterhaltstitel und Insolvenz Die Beteiligten streiten um die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem Urteil über Kindesunterhalt von zuletzt monatlich 249 EUR. Der Antragsteller ist der Vater der Antragsgegnerin. Wegen Zahlungsunfähigkeit des Antragstellers wurde im Jahr 2006 ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet, das im Jahr 2010 mit der vorzeitigen Rest...mehr

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FoVo 8/9 2014, Kindesunterh... / Leitsatz

Im Rahmen des bei der Verwirkung zu berücksichtigenden Umstandsmoments kommt es bei bestehender Unterhaltspflicht auch darauf an, inwieweit sich der Unterhaltsverpflichtete tatsächlich darauf eingerichtet hat, (titulierten) Unterhalt für die zurückliegende Zeit nicht mehr zahlen zu müssen; diesbezüglich reicht die Feststellung aus, dass ein Unterhaltsverpflichteter erfahrung...mehr

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FoVo 8/9 2014, Kindesunterh... / 2 II. Die Entscheidung

Verwirkung: Zeitmoment Der Unterhalt für die Zeit vom 1.1.2009 bis zum 31.12.2011 ist wegen nicht zeitnaher Geltendmachung nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB verwirkt. Das für die Verwirkung erforderliche Zeitmoment ist vorliegend für den Zeitraum vom 1.1.2009 bis zum 31.12.2011 erfüllt. Nichts anderes gilt unter Berücksichtigung des Anwaltsschreibens vom 15.2.2010, in dem...mehr

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FoVo 8/9 2014, Kindesunterh... / 3 III. Der Praxistipp

Kurze Verjährung beachten Bei titulierten Unterhaltsansprüchen muss – abgesehen von der Hemmung bei minderjährigen Unterhaltsberechtigten – die ohnehin kurze dreijährige Verjährungsfrist nach § 197 Abs. 2 BGB gesehen werden. Sie verlangt es, dass jeweils vor Ablauf von drei Jahren dem Schuldner entweder ein Anerkenntnis abverlangt wird oder eine Vollstreckung eingeleitet wird...mehr

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FF 7+8/2014, Vereinbarung z... / 2 Aus den Gründen:

… [23] Das Oberlandesgericht hat die geltend gemachten Ansprüche aufgrund der Vereinbarungen vom 25.2.2005 und vom 7.4.2006 als rein vertragliche Unterhaltsansprüche angesehen. Das steht mit der Rechtsprechung des Senats nicht im Einklang. Vielmehr stellen die Vereinbarungen auch aufgrund der vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen lediglich Modifizierungen des gese...mehr

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FF 7+8/2014, Vereinbarung z... / Leitsatz

Zur Anpassung einer Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt und Kindesunterhalt bei späterem Hinzutreten weiterer Unterhaltspflichten (Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt). BGH, Beschl. v. 19.3.2014 – XII ZB 19/13 (OLG Karlsruhe, AG Singen)mehr

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FF 7+8/2014, Vereinbarung z... / 3 Anmerkung

Der BGH hat sich in diese Entscheidung zur Anpassung einer – privatschriftlichen – Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt mit einem interessanten Sachverhalt auseinanderzusetzen: Der Antragsgegner war früher einmal verheiratet. In der Zeit von 1993 bis 2005 war er dann wieder verheiratet. In diesem Zeitraum wurde der hier zur Überprüfung anstehende Vertrag abgeschlossen. E...mehr

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AGS 7/2014, Wert des Beschw... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller nimmt – vertreten durch seine Mutter – den Antragsgegner, seinen Vater, im Wege des Stufenantrags auf Zahlung von Kindesunterhalt in Anspruch. Der Antragsgegner hat in erster Stufe den Auskunftsanspruch nur hinsichtlich seines Einkommens anerkannt. Das FamG hat den Antragsgegner über das Anerkenntnis hinaus verpflichtet, Auskunft auch über sein Vermögen am ...mehr

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AGS 7/2014, Kostenentscheid... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist nach §§ 113 Abs. 1 FamFG, 269 Abs. 5, 567 ff. ZPO zulässig (vgl. BGH FamRZ 2011, 1933; OLG Saarbrücken FamRZ 2012, 472; Keidel/Giers, FamFG, 18. Aufl., § 243, Rn 11, jeweils m.w.Nachw.) und begründet. Unangegriffen und rechtsbedenkenfrei hat das FamG in der vorliegenden Unterhaltssache seine Kostenentscheidung auf § 243 FamFG gegründet. Die Ausübu...mehr

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FF 7+8/2014, Verwirkung des... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beteiligten sind seit 2002 rechtskräftig geschiedene Eheleute. Aus der 1980 geschlossenen Ehe sind vier mittlerweile volljährige Kinder (K, T, K1, B) hervorgegangen. Nach wie vor zahlt der Antragsteller für seine Kinder B und K Unterhalt in Höhe von 488 EUR bzw. 480 EUR monatlich. Der Antragsteller arbeitet als Ingenieur bei der Firma I in P. Die Antragsgegnerin ist ge...mehr

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FF 6/2014 / Kindesunterhalt

a) Die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltspflichtigen ist für in der Vergangenheit liegende Unterhaltszeiträume grundsätzlich nach den in dieser Zeit tatsächlich erzielten Einkünften zu bestimmen. Aus Vereinfachungsgründen können u.U. Jahresdurchschnittsbeträge gebildet werden. b) Bei einer Verbesserung der Einkommensverhältnisse infolge der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit e...mehr

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FF 6/2014, Reale Beschäftig... / 1 Gründe:

[1] I. Der minderjährige Antragsteller macht gegen den Antragsgegner, seinen Vater, den Mindestunterhalt geltend. [2] Der Antragsteller wurde am 8.10.2004 geboren. Der Antragsgegner ist türkischer Staatsangehöriger kurdischer Herkunft. Er ist im Jahr 2001 nach Deutschland gekommen. Er verfügt über einen Realschulabschluss, aber keine abgeschlossene Berufsausbildung. Er arbeit...mehr

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AGS 6/2014, Ermessensfehler... / 1 Sachverhalt

Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Anfechtung der getroffenen Kostenentscheidung. Die minderjährigen Antragsteller, vertreten durch den Kindesvater hatten beantragt, ihre Mutter, die Antragsgegnerin, im Wege einer einstweiligen Anordnung zur Zahlung monatlichen Unterhalts von jeweils 200,00 EUR ab Mai 2013 zu verpflichten. Die Kindeseltern waren miteinander verheirate...mehr

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AGS 6/2014, Mutwilligkeit d... / 1 Sachverhalt

Die am 26.8.2008 geborene Antragstellerin beabsichtigt, vertreten durch die Kindesmutter, ihren Vater auf Zahlung von Kindesunterhalt in Höhe von 100 % des Mindestunterhalts in Anspruch zu nehmen. Die Kindeseltern sind rechtskräftig voneinander geschieden. In dem vor Einleitung des Verfahrens geführten Schriftverkehr hat der Antragsgegner ausgeführt, er sei nur zur Zahlung e...mehr

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AGS 6/2014, Keine Mutwillig... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten sind getrennt lebende Eheleute. Zwischen ihnen ist die Höhe der vom Antragsgegner an die Antragstellerin sowie die beiden gemeinsamen Kinder zu leistenden Unterhaltszahlungen streitig. Insoweit hat sich der Antragsgegner bereits außergerichtlich von seinem jetzigen Verfahrensbevollmächtigten vertreten lassen. Die Antragstellerin nimmt den Antragsgegner nunmehr...mehr

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FF 6/2014 / Ehegattenunterhalt

a) Bei einem betriebsbedingten und damit nicht ehebedingten Verlust des Arbeitsplatzes kann sich ein ehebedingter Nachteil auch daraus ergeben, dass sich der unterhaltsberechtigte Ehegatte mit Rücksicht auf die Ehe und die übernommene oder fortgeführte Rollenverteilung zunächst nur in einem eingeschränkten Radius und später gar nicht mehr um eine seiner beruflichen Qualifika...mehr

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FF 6/2014, Formwirksamkeit ... / 1 Gründe:

I. [1] Die beteiligten Ehegatten streiten im Scheidungsverbund über von der Antragsgegnerin (Ehefrau) als Stufenanträge geltend gemachte Auskunftsansprüche zum nachehelichen Unterhalt und Zugewinnausgleich. [2] Die Ehegatten schlossen in einem vorausgegangenen Verfahren über Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt vor dem Amtsgericht einen Vergleich, in dem sie neben der Erled...mehr

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FF 6/2014, Formwirksamkeit ... / 2 Anmerkung

"Roma locuta, causa finita!" Der Leser des durchaus anwaltsfreundlichen Beschlusses könnte geneigt sein, dies zu glauben. Zu Recht? 1. In Rechtsprechung und Literatur wurde die Frage der hier strittigen Formunwirksamkeit sehr kontrovers diskutiert. Unter Beachtung des sichersten Weges hatte es sich daher bisher empfohlen, solche Vereinbarungen ausschließlich in Eheverfahren a...mehr

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FF 6/2014, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts

Reinhardt Wever6. Aufl. 2014, 544 Seiten, 59,00 EUR, FamRZ Buch 8, Gieseking Verlag Die Vermögensauseinandersetzung von Ehegatten neben der in der Regel unproblematischen Hausratsteilung und dem gesetzlich geregelten Zugewinnausgleich hat in den letzten Jahren in der gerichtlichen Praxis zunehmend an Bedeutung gewonnen. Für die in diesem Buch anstehenden Themen, insbesondere ...mehr

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AGS 6/2014, Ermessensfehler... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel ist als sofortige Beschwerde nach § 567 ZPO statthaft. In Ehesachen und Familienstreitsachen bestimmt sich die Anfechtbarkeit einer isolierten Kostenentscheidung nach den Vorschriften der ZPO, § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG. Grundsätzlich ist die isolierte Kostenentscheidung danach unanfechtbar, § 99 Abs. 1 ZPO. Anders verhält es sich bei der Antragsrücknahme, § 269...mehr

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FF 5/2014, / Kindesunterhalt

a) Nimmt der barunterhaltspflichtige Elternteil ein weit über das übliche Maß hinausgehendes Umgangsrecht wahr, kann der Tatrichter die in diesem Zusammenhang getätigten außergewöhnlich hohen Aufwendungen, die als reiner Mehraufwand für die Ausübung des erweiterten Umgangsrechts dem Anspruch des Kindes auf Zahlung von Unterhalt nicht als bedarfsdeckend entgegengehalten werde...mehr

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FF 5/2014, Geführte Wanderu... / IV. Kindesunterhalt

1. Örtliche und internationale Zuständigkeit Die internationale Zuständigkeit folgt aus Art. 3 UntVO. Zuständig ist daher das Gericht des gewöhnlichen Aufenthaltes des Berechtigten oder des Beklagten (Art. 3a, 3b UntVO). Ebenso ergibt sich die Zuständigkeit aus Art. 3c UntVO. Danach kann das Verfahren am Sitz des Gerichtes durchgeführt werden, an dem das Verfahren über den Per...mehr

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FF 5/2014, Geführte Wanderu... / III. Unterhaltsrecht ohne Kindesunterhalt

1. Internationale Zuständigkeit a) Die internationale Zuständigkeit für Unterhaltsverfahren bestimmt sich nach der Verordnung EG Nr. 4/2009 vom 18.12.2009 = UntVO. Die Unterhaltsverordnung gilt universell (Art. 1 der UntVO). Sie gilt für sämtliche Unterhaltsansprüche und damit auch für den Verwandtenunterhalt. Zweifelhaft ist zwar, ob die Verordnung auf Unterhaltsansprüche au...mehr

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FF 5/2014, Geführte Wanderu... / 3. Sonstige von der Verordnung und dem Haager Unterhaltsprotokoll erfasste Ansprüche

Der Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss ist Bestandteil des Unterhaltsanspruches. Für ihn gelten daher sowohl die Regelungen der Unterhaltsverordnung, als auch die des Haager Unterhaltsprotokolls.[13] Erstattungsansprüche aus dem begrenzten Realsplitting sind ebenfalls Bestandteil von Unterhaltsansprüchen.[14] Auch diese Ansprüche fallen daher unter die Unterhaltsverordnun...mehr

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FF 5/2014, Geführte Wanderu... / 2. Anwendbares Recht

Das anwendbare Recht bestimmt sich grundsätzlich nach Art. 3 HUP. Danach ist auf das Recht am Aufenthaltsort des Berechtigten zurückzugreifen. Ist danach kein Unterhaltsanspruch begründet, kann nach Art. 4 Abs. 2 HUP auf das Recht am Ort des angerufenen Gerichtes zurückgegriffen werden. Ist auch danach keine Unterhaltsverpflichtung begründet, kann äußerst hilfsweise auf das R...mehr

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AGS 5/2014, Umfang der Wert... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte ihren Vater auf Zahlung monatlichen Kindesunterhalts in Höhe von 110 % des Mindestbedarfs für die Zeit ab September 2013 in Anspruch genommen (wobei es sich für die Zeit bis einschließlich Oktober 2013 um rückständigen Unterhalt handelt). In einem Parallelverfahren hatte hat das FamG dem Kindesvater durch einstweilige Anordnung nach § 246 Abs. 1 FamF...mehr

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FF 5/2014, Geführte Wanderu... / 1. Örtliche und internationale Zuständigkeit

Die internationale Zuständigkeit folgt aus Art. 3 UntVO. Zuständig ist daher das Gericht des gewöhnlichen Aufenthaltes des Berechtigten oder des Beklagten (Art. 3a, 3b UntVO). Ebenso ergibt sich die Zuständigkeit aus Art. 3c UntVO. Danach kann das Verfahren am Sitz des Gerichtes durchgeführt werden, an dem das Verfahren über den Personenstand stattfindet oder über die elterli...mehr

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FF 5/2014, Fachanwaltschaften und anwaltliche Berufspflichten

Interview mit Dr. Hubert W. van Bühren, Rechtsanwalt und langjähriger Präsident der RAK Köln Dr. Hubert W. van Bühren FF/Schnitzler: Sie waren in Ihrer langjährigen beruflichen Tätigkeit immer bestrebt über den Tellerrand zu schauen, also nicht nur in Ihrer eigenen Praxis, sondern auch in Anwaltsorganisationen tätig zu sein. Sie waren fast 30 Jahre lang im Kammervorstand der R...mehr

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FF 5/2014, Geführte Wanderu... / 4. Abänderung von Unterhaltsansprüchen

Die internationale Zuständigkeit richtet sich ebenso, wie bei der erstmaligen Geltendmachung nach der EU-Unterhaltsverordnung.[18] Der Abänderungsanspruch kann daher sowohl am Gerichtsort des Anspruchsgegners (Unterhaltsberechtigter oder Unterhaltsverpflichteter), als auch am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Berechtigten geltend gemacht werden.[19] Ausländische Unterhaltsents...mehr

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FF 5/2014, Geführte Wanderu... / 1. Internationale Zuständigkeit

a) Die internationale Zuständigkeit für Unterhaltsverfahren bestimmt sich nach der Verordnung EG Nr. 4/2009 vom 18.12.2009 = UntVO. Die Unterhaltsverordnung gilt universell (Art. 1 der UntVO). Sie gilt für sämtliche Unterhaltsansprüche und damit auch für den Verwandtenunterhalt. Zweifelhaft ist zwar, ob die Verordnung auf Unterhaltsansprüche aus Lebensgemeinschaften ohne Ehe...mehr

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FF 5/2014, Geführte Wanderu... / 2. Anwendbares Recht

Das nach der Unterhaltsverordnung anwendbare Recht ergibt sich aus Art. 15. Art. 15 verweist auf das Haager Unterhaltsprotokoll von 2007 (Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom 23.11.2007 HUP). Auch das HUP gilt universell (Art. 2). Es ist für sämtliche Verfahren anzuwenden, die nach dem 18.6.2011 eingeleitet wurden. Das Unterhaltsprotokoll ersetzt...mehr

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FF 4/2014, Schadensersatz w... / 1 Gründe:

Der Antragsteller begehrt die Rückzahlung angeblich zu Unrecht vereinnahmter Unterhaltsbeträge durch die Antragsgegnerin. Die Ehe der Beteiligten wurde durch Urteil des AG – Familiengericht – Merzig vom 24.2.2005 – 20 F 502/04, rechtskräftig seit 26.4.2005, geschieden. Aus der Ehe sind die beiden Kinder …, geb. am 10.3.1999, und …, geb. am 27.6.2003, hervorgegangen. Die Kinde...mehr

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FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / I. Allgemeines

§ 1601 BGB gibt nicht nur den Kindern gegen die Eltern, sondern auch den Eltern gegen das Kind einen lebenslangen Tatbestand für Unterhaltsansprüche.[1] Voraussetzung für einen Unterhaltsanspruch sind hierbei die Bedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Elternteils (§ 1602 BGB) und Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Kindes (§ 1603 BGB), welche zeitgleich vorliegen ...mehr

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FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / IV. Leistungsfähigkeit des Verpflichteten

Wie beim Kindesunterhalt ist auch beim Elternunterhalt das tatsächlich vorhandene Einkommen anzusetzen. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verwandtenunterhalt findet nach § 1603 Abs. 1 BGB dort ihre Grenze, wo der Unterhaltspflichtige bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt des Berecht...mehr

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FF 4/2014, Aufhebung des fr... / 1 Gründe:

I. [1] Auf den am 20.7.2010 zugestellten Antrag hat das Familiengericht die am 13.4.1995 geschlossene Ehe der Antragstellerin (Ehefrau) und des Antragsgegners (Ehemann) geschieden und den Versorgungsausgleich geregelt. [2] Im Zeitpunkt der Eheschließung waren die Ehefrau 29 Jahre und der Ehemann 48 Jahre alt. Aus der Ehe sind zwei Töchter hervorgegangen, von denen eine beim E...mehr

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FF 4/2014, Aufhebung des fr... / 2 Anmerkung

Der Leitsatz der Entscheidung lässt nicht erkennen, dass nicht nur eine Aussage zu § 33 VersAusglG in der Entscheidung enthalten ist, sondern auch schon entschiedene Probleme des neuen Ausgleichsrechts bestätigt und vertieft werden. Der BGH bestätigt seine Entscheidung vom 13.2.2013 zum Wegfall des sog. Rentner- bzw. Pensionärsprivileg.[1] Er weist erneut darauf hin, dass die...mehr

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AGS 3/2014, Maßgeblicher Ze... / 1 Sachverhalt

Die minderjährigen, durch das Jugendamt als Beistand vertretenen Antragstellerinnen haben im vorliegenden Verfahren den Antragsgegner als ihren Vater auf Kindesunterhalt für die Zeit ab Februar 2008 in Anspruch genommen. Dazu hatten sie zunächst am 27.4.2011 einen Antrag im sog. "Vereinfachten Verfahren" über den Unterhalt Minderjährigen gem. §§ 249 ff. FamFG gestellt. Nach ...mehr