Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / III. Bedürftigkeit (§ 1602 BGB)

Rz. 193 Bedürftig und damit unterhaltsberechtigt ist nach § 1602 Abs. 1 derjenige, der außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Das Kriterium der Bedürftigkeit erfüllen minderjährige Kinder regelmäßig, da sie nur ganz ausnahmsweise bereits eine eigene Lebensstellung erlangt haben. In der weit überwiegenden Anzahl der Fälle haben die minderjährigen Kinder eben noch keine ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / 5. Ermittlung der (anteiligen) Haftungsquoten der Eltern

Rz. 898 Bei beiderseitiger Leistungsfähigkeit sind grundsätzlich dem volljährigen Kind gegenüber beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Für den Bedarf ihres volljährigen Kindes haften die Eltern anteilig nach dem Verhältnis ihrer verfügbaren Einkommen (§ 1606).[1251] a) Das volljährige Kind im Haushalt der Eltern Rz. 899 Lebt das volljährige Kind bei seinen nicht getrennten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / c) Die Erwerbsobliegenheit minderjähriger Kinder bei Schwangerschaft, Betreuung eines eigenen Kindes und in Notlagen

Rz. 200 Grundsätzlich ist auch ein minderjähriges Kind zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verpflichtet, wenn es das 15. Lebensjahr vollendet hat, die Vollzeitschulpflicht nicht mehr besteht und es sich nicht in Ausbildung befindet. aa) Schwangerschaft der minderjährigen Tochter Rz. 201 Die minderjährige schwangere Tochter, die aufgrund der Schwangerschaft nicht erwerbstätig i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / cc) Lösung

Rz. 644 Die Berechnung anhand der Verbrauchergeldparität ist recht aufwendig, da das jeweils aktuelle Datenmaterial herausgesucht werden muss. Gleiches gilt für die Berechnung an sich. Die Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums erfolgt anhand steuerlicher und nicht unterhaltsrechtlicher Maßstäbe und ist darüber hinaus stark pauschalisiert. Die Rechtsprechung der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / c) Das volljährige Kind mit eigenem Hausstand

Rz. 902 Unterhält das volljährige Kind einen eigenen Haushalt haften beide Eltern anteilig nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen für den Barunterhalt des volljährigen Kindes.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / a) Erlöschen des Unterhaltsanspruchs durch Tod des Berechtigten oder Verpflichteten

Rz. 617 Nach § 1615 Abs. 1 erlischt der Anspruch mit dem Tod des Berechtigten oder Verpflichteten. Stirbt der Unterhaltsverpflichtete sind bestehende Unterhaltsrückstände Nachlassverbindlichkeiten. Allerdings haftet der Unterhaltsverpflichtete im Falle des Versterbens des Berechtigten für den vollen Monat, in dem der Berechtige verstirbt (§ 1612 Abs. 3 Satz 2), sowie für rück...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / dd) Zahlungsdauer

Rz. 559 Nach § 1612 Abs. 3 Satz 2 wird für den Monat, in dem der Unterhaltsgläubiger verstirbt, der volle Unterhalt – noch – geschuldet, obwohl der Unterhaltsanspruch mit Tod des Berechtigten erlischt. Rz. 560 Praxistipp Die Regelung des § 1612 Abs. 3 Satz 2 ist entsprechend auf den Eintritt der Volljährigkeit bzw. Erreichen der nächsten Altersstufe bei dynamisierten Unterhal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / 4. Die gesteigerte bzw. die "verschärfte" Leistungspflicht nach § 1603 Abs. 2

Rz. 352 Grundsätzlich ist nach § 1603 Abs. 1 nicht unterhaltspflichtig, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren. Der Unterhaltspflichtige muss seine Arbeitskraft so effektiv wie möglich einsetzen,[455] allerdings nur im Rahmen seiner eigenen Bedarfsdeckung.[456] a) Kreis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / V. Problemstellungen außerhalb der Anspruchsgrundlage

Rz. 470 An dieser Stelle werden Probleme behandelt, die sich außerhalb des Unterhaltsanspruchs des minderjährigen oder privilegiert volljährigen Kindes gegen seine Eltern stellen, aber in Zusammenhang mit diesem stehen. 1. Die Ausfall- und Ersatzhaftung Rz. 471 Das Gesetz regelt für den Verwandtenunterhalt in den §§ 1606 und 1607 die Reihenfolge, in der mehrere Personen nebene...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / a) Verwirkung nach allgemeinen Grundsätzen, § 242

Rz. 922 Insofern gelten die allgemeinen Ausführungen, wobei § 1611 als lex specialis vorrangig zu prüfen ist.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / aa) Übergang des Unterhaltsanspruchs, § 1607 Abs. 2 und 3

Rz. 485 Der Unterhaltsanspruch kann nach § 1607 Abs. 2 oder Abs. 3 übergehen. (1) Übergang des Unterhaltsanspruchs nach § 1607 Abs. 2 Satz 2 Rz. 486 Aufgrund der Vorschrift des § 1607 Abs. 2 Satz 2 geht der Unterhaltsanspruch des Berechtigten gegen den erstrangig verpflichteten Verwandten auf den nachrangig verpflichteten Verwandten im Wege der Legalzession über, wenn die Rech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / (2) Gröbliche Vernachlässigung eigener Unterhaltspflichten

Rz. 930 Gröbliche Vernachlässigung eigener Unterhaltspflichten des Unterhalt begehrenden Verwandten können dazu führen, dass ihm später bei eigener Bedürftigkeit Unterhalt versagt werden kann.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / cc) Erreichbarkeit des Unterhalts

Rz. 576 Eine Unterhaltsbestimmung der Eltern ist nur dann wirksam, wenn sie aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen erreichbar und durchführbar ist. Das ist nicht der Fall, wenn die Leistung des Unterhalts in der bestimmten Art unmöglich oder unmöglich geworden ist,[757] etwa wenn die von beiden Eltern vereinbarte Regelung durch einseitige Loslösung des mit dem Naturalunte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / aa) Minderjährige unverheiratete Kinder, § 1603 Abs. 2 Satz 1

Rz. 354 Die Bestimmung des Unterhaltsberechtigten i.S.d. § 1603 Abs. 2 Satz 1 bereitet keine Schwierigkeiten. Es wird die verschärfte Leistungspflicht des Unterhaltsschuldners gegenüber Kindern, die unverheiratet sind und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bestimmt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / c) Einkünfte des Kindes aus seinem Vermögen und das Vermögen an sich

Rz. 240 Grundsätzlich mindern sämtliche Einkünfte des minderjährigen Kindes seinen Lebensbedarf. aa) Vermögenserträge Rz. 241 Erträge aus dem Vermögen des minderjährigen Kindes sind wie übrige Einkünfte auf den Bedarf anzurechnen. Weder die Herkunft des Vermögens noch eine wie auch immer geartete Zweckbestimmung sind von Relevanz. Daher sind Leistungen aus einem von den Eltern...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / bb) Rechtsfolgen des § 1611 Abs. 1

Rz. 935 Regelmäßig ist der angemessene Unterhalt, sofern einer der Tatbestände des § 1611 Abs. 1 Satz 1 vorliegt, auf einen Beitrag zum Unterhalt (Billigkeitsunterhalt) zu begrenzen. Ist im Einzelfall ausnahmsweise aus besonderen Gründen auch noch die Zahlung dieses begrenzten Unterhaltsbeitrages grob unbillig, kann die Unterhaltspflicht insgesamt entfallen (§ 1611 Abs. 1 Sa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / dd) Leistungen Dritter

Rz. 864 Erhält der Unterhaltsgläubiger Leistungen Dritter, dann ist zunächst zu differenzieren, ob es sich um freiwillige Leistungen Dritter handelt, oder ob er auf diese Leistungen einen Rechtsanspruch hat. (1) Freiwillige Leistungen Dritter Rz. 865 Freiwillige Leistungen Dritter werden unterhaltsrechtlich grundsätzlich nicht bedarfsmindernd angerechnet, sofern nicht folgende...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / bb) Die Verbrauchergeldparität

Rz. 643 Das statistische Bundesamt gibt Werte zur Verbrauchergeldparität bekannt,[842] mit denen wiedergegeben wird, wie viele ausländische Geldeinheiten erforderlich sind, um die gleichen Gütermengen in bestimmter Qualität im Ausland zu erwerben, die man im Inland für eine inländische Geldeinheit erhält.[843]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / aa) Rechtsmissbräuchliche Unterhaltsbestimmung

Rz. 572 Die Unterhaltsbestimmung ist bereits unwirksam, wenn sie rechtsmissbräuchlich erfolgt. Rz. 573 Praxistipp Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn die Eltern zwei Jahre lang den Auszug des Kindes hingenommen und keine Gründe dafür dargelegt haben, warum sie nunmehr die Rückkehr des Kindes nach Hause verlangen.[749]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / (2) Entziehung des Unterhalts (§ 1611 Abs. 1 Satz 2)

Rz. 937 Gemäß § 1611 Abs. 1 Satz 2 entfällt die Unterhaltspflicht insgesamt, wenn die Inanspruchnahme des Unterhaltsschuldners grob unbillig wäre, etwa wenn ein Student beharrlich seine Einkünfte aus überobligationsmäßiger Tätigkeit gegenüber dem barunterhaltspflichtigen Elternteil verschweigt.[1292]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / 1. Keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit

Rz. 658 Mit Eintritt der Volljährigkeit des Unterhaltsberechtigten bzw. mit Wegfall der Privilegierung nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 trifft die Unterhaltsverpflichteten nicht mehr eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit und/oder die Verpflichtung alle verfügbaren Mittel gleichmäßig für den beiderseitigen Unterhalt zu verwenden. Den unterhaltspflichtigen Elternteilen wird jeweils de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / bb) Zeitpunkt der Unterhaltsbestimmung

Rz. 581 Der Zeitpunkt der Bestimmung steht den Eltern frei. Rz. 582 Praxistipp Sie kann auch noch im summarischen[770] bzw. im ordentlichen Verfahren bzw. im Rahmen der Zwangsvollstreckung, ja sogar noch in der Beschwerdeinstanz eines Abänderungsverfahrens[771] getroffen werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / cc) Kasuistik

Rz. 939 Es können Umstände der eigenen Lebensführung des Unterhaltsgläubigers als auch verhaltensbedingte Gründe zur Erfüllung des Tatbestands des § 1611 Abs. 1 führen.[1293]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / e) Änderung der Unterhaltsbestimmung (§ 1612 Abs. 2)

Rz. 584 Sowohl der Unterhaltsgläubiger als auch der Unterhaltsschuldner können die Unterhaltsbestimmung verändern bzw. verändern lassen. aa) Änderung durch den Unterhaltsschuldner Rz. 585 Der Unterhaltsschuldner kann die von ihm getroffene Unterhaltsbestimmung im Rahmen von Treu und Glauben jederzeit einseitig ändern,[773] sofern er sich nicht selbst rechtswirksam gebunden hat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / (e) Wohngeld

Rz. 872 Wohngeld ist zunächst auf die Differenzzwischen den Mietkosten, die in dem pauschalierten notwendigen Eigenbedarf enthalten sind (sog. erhöhte Wohnkosten), und der tatsächlich gezahlten (angemessenen) Miete anzurechnen. Ein etwa noch verbleibender Teil mindert das Einkommen.[1223]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / (3) Rückwirkung des Abänderungsbegehrens

Rz. 590 Hat das Gericht gem. § 1612 Abs. 2 Satz 2 die Art des zu gewährenden Unterhalts abgeändert, dann wirkt diese Bestimmung auf den Zeitpunkt der Zustellung der Antragsschrift zurück.[781]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / aa) Ursprüngliche Barunterhaltspflicht

Rz. 524 Die Verpflichtung des Elternteils auf Leistung von Barunterhalt ergibt sich aus der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind. Daher ist auch die Leistungsfähigkeit des barunterhaltspflichtigen Elternteils zu prüfen.[696] Rz. 525 Praxistipp Es müssen im Unterhaltsrechtsverhältnis zwischen dem barunterhaltspflichtigen Elternteil und dem gemeinsamen Kind a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / 5. Verbindlichkeiten des Unterhaltsschuldners

Rz. 408 Verbindlichkeiten – sofern sie berücksichtigungsfähig sind – spielen in der Regel keine Rolle bei der Bedarfsbemessung, sondern mindern gegebenenfalls die Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils.[548] Welche Verbindlichkeiten die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners mindern, ist im Einzelnen zu beurteilen. a) Kreditverbindlichkeiten Rz. 409 Grun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / aa) Tatsächliche Einkünfte des Unterhaltsschuldners

Rz. 889 Im Rahmen der Prüfung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners gegenüber dem volljährigen Kind ist sein gesamtes tatsächlich erzieltes Einkommen mit berufstypischen Zuschlägen [1237] und erzielten bzw. erzielbaren steuerlichen Vorteilen maßgeblich.[1238] Daher ist das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen des Unterhaltsschuldners nach den allgemeinen Grundsät...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / cc) Der Mindestselbstbehalt gegenüber dem getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten und gegenüber der Mutter eines nichtehelichen Kindes (§ 1615l)

Rz. 307 Der Mindestselbstbehalt hat dem Unterhaltsschuldner sowohl gegenüber dem von ihm getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten als auch gegenüber der Mutter eines nicht ehelichen Kindes zu verbleiben. Er beträgt derzeit 1.510 EUR für den Erwerbstägigen und 1.385 EUR für den Nichterwerbstätigen. Er enthält jeweils 580 EUR für Warmmiete.[384]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / VI. Beginn und Ende des Unterhaltsanspruchs

Rz. 10 Der Anspruch des Kindes gegen die Eltern entsteht mit der Geburt. Die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung besteht für die Eltern während der Minderjährigkeit aber auch Volljährigkeit, solange die vorbeschriebenen Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind, jedenfalls aber solange das minderjährige oder auch volljährige Kind sich nicht selbst unterhalten kann (§ 1602 Abs. 1).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / c) Konsumverzicht und Synergie-Effekte einer neuen Partnerschaft

Rz. 310 Sowohl ein bewusster Konsumverzicht als auch die Aufnahme einer neuen Partnerschaft haben unter Umständen Auswirkungen auf den Selbstbehalt des Unterhaltsschuldners. aa) Der Konsumverzicht Rz. 311 Im Rahmen seines Selbstbehalts kann der Unterhaltsschuldner über seine, ihm verbleibenden Mittel frei verfügen. Er kann sein Ausgabeverhalten auf andere Prioritäten abstimmen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / d) Ermittlung der (anteiligen) Haftungsquoten der Eltern

Rz. 903 Für den Restbedarf, mithin den Barunterhalt, haften die Eltern anteilig nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen. aa) Der Restbedarf des volljährigen Kindes Rz. 904 Die Eltern haften nur für den Restbedarf ihres volljährigen Kindes. Das bedeutet, dass vom Lebensbedarf des Kindes seine – anrechenbaren – Einkünfte sowie das Kindergeld in voller Höhe gemäß § 1612...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / IV. Haftung der Eltern

Rz. 8 Nach § 1606 Abs. 3 S. 2 haften die Eltern für den Barunterhalt des Kindes anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen. Allerdings erfüllt der Elternteil, der ein minderjähriges unverheiratetes Kind betreut, seine Unterhaltspflicht in der Regel durch Pflege und Erziehung. Bar- und Betreuungsunterhalt stehen gleichwertig nebeneinander.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / dd) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 454 Die Darlegungs- und Beweislast trifft hinsichtlich der Höhe der Umgangskosten sowie der beengten wirtschaftlichen Verhältnisse den umgangsberechtigten Unterhaltsschuldner.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / 6. Ende des Unterhaltsanspruchs des minderjährigen Kindes

Rz. 616 Der Unterhaltsanspruch des minderjährigen und/oder privilegiert volljährigen Kindes kann erlöschen, unter sehr engen Voraussetzungen aber auch verwirkt werden und/oder verjähren. a) Erlöschen des Unterhaltsanspruchs durch Tod des Berechtigten oder Verpflichteten Rz. 617 Nach § 1615 Abs. 1 erlischt der Anspruch mit dem Tod des Berechtigten oder Verpflichteten. Stirbt de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / a) Deckung des eigenen Lebensbedarfs durch Einkommen

Rz. 838 Der Lebensbedarf des Unterhalt begehrenden Verwandten kann sowohl durch eigene (fiktive) Einkünfte (§ 1602 Abs. 1) gedeckt sein. aa) Deckung des Lebensbedarfs durch eigene Einkünfte Rz. 839 Nach § 1602 Abs. 1 ist nur derjenige Verwandte unterhaltsberechtigt, der außerstande ist, seinen Lebensbedarf aus eigenen Einkünften teilweise oder insgesamt zu decken, und der auch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / bb) Fiktives Einkommen als Erwerbsersatzeinkommen

Rz. 855 Nach dem Eigenverantwortungsprinzip des § 1602 obliegt demjenigen, der einen Verwandten aufgrund eines Unterhaltstatbestands berechtigt in Anspruch nimmt, zunächst seine Arbeitskraft zu verwerten sowie zumutbare Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.[1194] Verletzt der Unterhalt begehrende Verwandte eine solche Obliegenheit, wird auf fiktive und somit anrechenbare Eink...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / b) Verwirkung

Rz. 618 Die Verwirkung im Unterhaltsrechtsverhältnis ist in § 1611 geregelt. Außerdem kann sich die Verwirkung aus § 242 ergeben. aa) Verwirkung nach § 1611 Rz. 619 Der Verwirkungstatbestand des § 1611 erstreckt sich nicht auf minderjährige unverheiratete Kinder (§ 1611 Abs. 2), privilegiert volljährige Kinder können hingegen den Tatbestand des § 1611 sehr wohl erfüllen.[818] ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / 1. Der Mindestbedarf (Mindestunterhalt, § 1612a Abs. 1 Satz 2 und 3)

Rz. 43 Grundsätzlich hat das minderjährige Kind Anspruch auf Zahlung des gesetzlichen Mindestunterhalts, der in § 1612a Abs. 1 Satz 2 und 3 definiert ist. Für diesen Mindestbedarf des minderjährigen Unterhaltsgläubigers haftet der Unterhaltsschuldner im Rahmen seiner verschärften Leistungspflicht nach § 1603 Abs. 2 Satz 1. a) Entwicklung und Herleitung des Mindestbedarfs Rz. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / d) Überobligatorische Einkünfte

Rz. 351 Überobligatorische Einkünfte des Unterhaltsschuldners gibt es im Unterhaltsrechtsverhältnis mit dem minderjährigen oder privilegiert volljährigen Kind in aller Regel nicht, da grundsätzlich sämtliche Einkünfte des Unterhaltspflichtigen als Einkommen angesetzt werden.[454]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / b) Überobligatorische und geringfügige Tätigkeit des minderjährigen Kindes

Rz. 228 Einkünfte des Kindes kommen grundsätzlich beiden Elternteilen zugute, sofern beide Bar- bzw. Naturalunterhalt leisten. aa) Einkünfte aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit Rz. 229 Etwas anderes gilt jedoch für die Einkünfte des minderjährigen Kindes, die es aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit erzielt. Rz. 230 Solche überobligatorischen Einkünfte des minderjährigen Kinds sind j...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / c) (Neben-)Erwerbstätigkeit des Unterhaltsschuldners

Rz. 469 Der haushaltsführende Unterhaltsschuldner ist gegenüber den minderjährigen und/oder privilegiert volljährigen Kindern aus der alten Lebensgemeinschaft jedenfalls dann zur Ausübung einer (Neben-)Erwerbstätigkeit verpflichtet, wenn er in der neuen Lebensgemeinschaft nur den Haushalt führt und keine oder Kinder des neuen Lebenspartners betreut. Im Rahmen der Haushaltsfü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / 6. Verwirkung

Rz. 921 Die Verwirkung ist eine von Amts wegen zu prüfende Einwendung gegen das Bestehen des Unterhaltsanspruchs, die sich aus den allgemeinen Grundsätzen des § 242, aber auch aus der lex specialis des § 1611 ergeben kann.[1278] Noch während der Verjährungshemmung ist eine Verwirkung rückständigen Unterhalts möglich.[1279] a) Verwirkung nach allgemeinen Grundsätzen, § 242 Rz....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / a) Kreis der privilegierten Unterhaltsberechtigten nach § 1603 Abs. 2

Rz. 353 § 1603 Abs. 2 "verschärft" gegenüber § 1603 Abs. 1 die Leistungspflicht des Unterhaltspflichtigen in Form einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit für folgende Unterhaltsberechtigte:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / ff) Leistungspflichten des Kindes

Rz. 773 Aus dem Gegenseitigkeitsverhältnis ergeben sich für das volljährige Kind gegenüber seinen Eltern spiegelbildlich ebenfalls verschiedene Leistungspflichten. (1) Auskunfts- und Belegvorlagepflichten Rz. 774 Das Gegenseitigkeitsprinzip vermittelt dem Unterhaltsschuldner auch gewisse Auskunfts- und Kontrollrechte: Er kann verlangen, dass er nicht nur bezüglich des Ausbildu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / aa) Die Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums

Rz. 642 Die Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums vergleicht die durchschnittlichen Löhne der verarbeitenden Industrie nach steuerlichen Gesichtspunkten.[841] Anhand dieser Gruppeneinteilung ist der Selbstbehalt nach deutschem Recht um ¼, ½ oder ¾ zu kürzen oder für bestimmte Länder in voller Höhe (1/1) zu erhalten.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / cc) Nebentätigkeit und Überstunden

Rz. 380 Einkünfte aus Nebentätigkeit und Überstunden sind unter Umständen einkommenserhöhend zu berücksichtigen. (1) Nebentätigkeit Rz. 381 Sofern die Einkünfte des Unterhaltsschuldner aus einer vollschichtigen Tätigkeit nicht ausreichen ohne Beeinträchtigung des notwendigen Selbstbehalts den Mindestunterhalt für den bzw. die Unterhaltsgläubiger aufzubringen, kann ihm zugemute...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / aa) Ausfallhaftung (§ 1607 Abs. 1) und Ersatzhaftung (§ 1607 Abs. 2) der Großeltern

Rz. 494 Die Unterhaltspflicht der Großeltern gegenüber dem Enkelkind kann im Wege der Ausfallhaftung nach § 1607 Abs. 1 oder im Wege der Ersatzhaftung nach § 1607 Abs. 2 auftreten. (1) Ausfallhaftung Rz. 495 Die teilweise oder gänzliche Leistungsunfähigkeit des vorrangig pflichtigen Unterhaltsschuldners (Primärschuldner) lässt die Unterhaltspflicht des nachrangigen Unterhaltss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / (3) Ausschluss der Ersatzhaftung (§ 1611 Abs. 3)

Rz. 938 Der Unterhaltsanspruch entfällt dem Grunde nach. Daher kann der Unterhaltsgläubiger aufgrund dieser insoweit eingetretenen Beschränkung seines Unterhaltsanspruchs nicht andere nachrangig haftende Verwandte (vgl. § 1606) in Anspruch nehmen (§ 1611 Abs. 3).mehr