Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Anspruch auf Erstausbildung ist erfüllt

Rz. 815 Haben Eltern ihrem Kind eine optimale, begabungs- und neigungsbezogene – auch mehrstufige – Ausbildung gewährt, und hat das Kind eine Ausbildung abgeschlossen, dann sind sie ohne Rücksicht auf die Kosten, die sie dafür aufwenden mussten, ihrer Unterhaltspflicht aus § 1610 Abs. 2 in rechter Weise nachgekommen und grundsätzlich nicht verpflichtet, noch eine weitere, zu...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / kk) Erlöschen und Verwirkung des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt

Rz. 826 (Leistungs-)Störungen im Unterhaltsschuldverhältnis nach §§ 1601 ff., die auf der Verletzung des den §§ 1602, 1610 Abs. 2 innewohnenden Gegenseitigkeitsprinzips durch den Unterhaltsgläubiger beruhen,[1159] können verschiedene Rechtsfolgen nach sich ziehen:mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / E. Minderjährige Kinder

Rz. 15 Gemäß § 1601 sind Verwandte in gerader Linie verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Die weit überwiegende Zahl an Sachverhalten betrifft in diesem Zusammenhang die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern, insbesondere gegenüber ihren minderjährigen Kindern. Rz. 16 Die nachfolgende Darstellung des Unterhaltsanspruchs des minderjährigen Kindes gegen s...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / ee) Freistellung und UVG-Leistungen

Rz. 613 Bei Bezug von UVG-Leistungen ist § 1 Abs. 1 Nr. 3a UVG dahingehend auszulegen, dass das Ausbleiben der Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils "planwidrig" ist.[814] Daher kann eine Freistellungsvereinbarung dazu führen, dass der Anspruch des Kindes auf den Bezug von UVG-Leistungen entfällt. Denn die Nichtleistung des unterhaltspflichtigen Elternteils erfolgt – z...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Rückständiger Unterhalt für das minderjährige Kind

Rz. 535 Die Eltern des Kindes streiten um Unterhalt für dieses, während der Auseinandersetzung wird das Kind volljährig. Für die Zeit bis Eintritt der Volljährigkeit des Kindes steht dem betreuenden Elternteil gegen den nicht Barunterhalt leistenden Elternteil für die Vergangenheit, also die Zeit während noch bestehender Minderjährigkeit des Kindes der familienrechtliche Aus...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Minderjährige Kinder in Ausbildung

Rz. 197 Ein minderjähriges Kind hat nach Vollendung des 15. Lebensjahres und/oder Beendigung der Vollschulzeitpflicht nicht nur einen Unterhaltsanspruch nach § 1610 Abs. 2 während der (Berufs-)Ausbildungszeit, sondern das Recht auf eine angemessene Ausbildung, die es in die Lage versetzt später seinen Unterhalt selbst durch eigene Erwerbstätigkeit sicherzustellen.[257] Aller...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Neufassung des § 1612b Abs. 1

Rz. 447 Seit 1.1.2008 deckt das hälftige Kindergeld den Bedarf des minderjährigen Kindes und ist auf den Mindestunterhalt anzurechnen, daher bestimmt sich die Leistungsfähigkeit aus den Zahlbeträgen und nicht – mehr – aus den Bedarfsbeträgen nach der Düsseldorfer Tabelle. Sind die Umgangskosten dermaßen hoch, dass sie den auf den Unterhaltsschuldner entfallenden Kindergeldan...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Leistungsfähigkeit der Eltern

Rz. 906 Für diesen Restbedarf haften die Eltern anteilig [1254] gemäß § 1606 Abs. 3 Satz 1 nach ihrer Leistungsfähigkeit,[1255] also nach den ihnen nach den allgemeinen Grundsätzen der Einkommensermittlung zu Unterhaltszwecken tatsächlich vorhandenen Mittel.[1256] Der Umfang der Leistungsfähigkeit des jeweiligen Elternteils ist anhand seines Einkommens und der unterhaltsrecht...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / c) Unterhaltsleistungen als Einkünfte

Rz. 348 Bei Unterhaltsleistungen, die der Unterhaltsschuldner selbst von einem Dritten erhält, handelt es sich um anrechenbares Einkommen, das wiederum für den Unterhalt zu verwenden ist, soweit die empfangene Unterhaltsleistung den Selbstbehalt gegenüber dem minderjährigen oder privilegiert volljährigen Kind übersteigt.[450] Rz. 349 Dem nicht erwerbstätigen haushaltsführende...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Verwirkung des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt

Rz. 832 Eine Verwirkung des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt kommt unter den Voraussetzungen des § 1611 in Betracht. So macht sich der Unterhaltsgläubiger einer schweren Verfehlung i.S.v. § 1611 Abs. 1 schuldig, wenn er dem Unterhaltsschuldner einen nicht unerheblichen Schaden durch seine schuldhafte Pflichtverletzung zufügt, die darin besteht, dass er ihm den Abbruch sein...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 1. Mutter

Rz. 18 Mutter ist gem. § 1591 die Frau, die das Kind geboren hat. Die gesetzliche Regelung der Muttereigenschaft ab 1.7.1998 wurde erforderlich, da aufgrund der "Manipulationsmöglichkeiten an Eizelle und Embryo"[21] die Identität zwischen gebärender und genetischer Mutter zunehmend in Frage gestellt wurde. Diese Problemlage stellt sich bei erfolgter Eispende, Embryonenspende u...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Der Konsumverzicht

Rz. 311 Im Rahmen seines Selbstbehalts kann der Unterhaltsschuldner über seine, ihm verbleibenden Mittel frei verfügen. Er kann sein Ausgabeverhalten auf andere Prioritäten abstimmen, indem er z.B. sehr günstig wohnt, um so freiwerdende Mittel für andere Interessen einsetzen zu können. Ein solches Verhalten des Unterhaltsschuldners bezeichnet man als "Konsumverzicht". Es füh...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / cc) Berufsziel und Berufswahl

Rz. 746 Aus dem Gegenseitigkeitsverhältnis folgt auch die Obliegenheit des Kindes, sich nach dem Abgang von der Schule innerhalb einer angemessenen Orientierungsphase für die Aufnahme einer seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechenden Ausbildung zu entscheiden und sich um einen geeigneten Studienplatz bzw. eine geeignete Ausbildungsstelle zu bemühen.[967] (1) Orientierungs...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / ff) Umfang des familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs

Rz. 537 Der familienrechtliche Ausgleichsanspruch ist kein Unterhalts-, sondern ein Erstattungsanspruch,[710] mit dem rückständige Unterhalts-, also Geldleistungen, von demjenigen, der diese vorab nicht vorgenommen hat, ersetzt verlangt werden können.[711] Daher umfasst der Anspruch auch auf Mehr- und/oder Sonderbedarf geleistete Zahlungen in der konkreten Höhe.[712] Rz. 538...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Inhalt des Barunterhalts

Rz. 551 Grundsätzlich ist der Unterhaltsanspruch als Geldschuld durch Barzahlung, monatlich im Voraus, zu erfüllen, es sei denn, er wird durch Pflege und Erziehung eines minderjährigen Kindes (Betreuungsunterhalt, § 1606 Abs. 3 Satz 2) erbracht. Eine Abweichung von diesem Grundsatz ist möglich, wennmehr

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§ 2 Kindesunterhalt / h) Krankheit

Rz. 731 Wenn und soweit das volljährige Kind aufgrund Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, eine Ausbildung zu beginnen oder einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, besteht gegen seine Eltern, unabhängig vom Zeitpunkt des Eintritts der Erkrankung bzw. Behinderung, ein Unterhaltsanspruch. Rz. 732 Allerdings trifft das volljährige Kind die Obliegenheit eine zumutbare (T...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Schwangerschaft der minderjährigen Tochter

Rz. 201 Die minderjährige schwangere Tochter, die aufgrund der Schwangerschaft nicht erwerbstätig ist, kann unter Umständen einen Unterhaltsanspruch gegen ihre Eltern nach § 1601 haben. Allerdings nur, wenn der vorrangige Anspruch auf Betreuungsunterhalt gegen den Kindsvater nach § 1615l Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 nicht besteht oder realisiert werden kann. Gleiches gilt fü...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Gegenseitigkeitsprinzip

Rz. 745 Das (unterhaltsrechtliche) Gegenseitigkeitsprinzip[962] prägt auch das ausbildungsunterhaltsrechtliche Schuldverhältnis: Auch hier stehen die beiderseitigen Leistungspflichten im Gegenseitigkeitsverhältnis. Die Verpflichtung der Eltern, eine pflichtbewusst und zielstrebig betriebene Ausbildung[963] ihres Kindes in angemessener und üblicher Zeit durch angemessene Unte...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / cc) Berücksichtigung der Umgangskosten im Rahmen der Leistungsfähigkeit

Rz. 451 Sowohl für den Fall, dass die Umgangskosten den Kindergeldanteil übersteigen als auch für den Fall, dass bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen und erheblichen Umgangskosten aus Billigkeitsgründen im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners zu berücksichtigen sind, erfolgt dies entweder durch maßvolle Erhöhung des Selbstbehalts oder Minderung des u...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Erwerbsobliegenheit im Allgemeinen

Rz. 856 Volljährige Kinder sind vom Grundsatz her dazu verpflichtet, zur Deckung des eigenen Lebensbedarfs eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Rz. 857 Vor einer unterhaltsrechtlichen Einstandspflicht seiner Eltern muss der gesunde Volljährige daher grundsätzlich – auch unter Ortswechsel – jede Arbeitsmöglichkeit ausnutzen und alle sich ihm bietenden, auch berufsfremde und einf...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Der Unterhaltsgläubiger lebt im Ausland

Rz. 645 Grundsätzlich erfolgt die Bedarfsermittlung eines in Deutschland ansässigen Unterhaltsgläubigers nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle, die den Lebensbedarf ausgehend von der Lebensstellung der Eltern des minderjährigen und/oder privilegiert volljährigen Kindes darstellt. Allerdings können die Lebenshaltungskosten am Wohnort des Unterhaltsgläubigers sowohl nach ob...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / cc) Notlage eines minderjährigen Kindes

Rz. 210 Kranken und behinderten minderjährigen Kindern bleiben die Eltern unabhängig von einer Erwerbsobliegenheit zum Unterhalt verpflichtet. Allerdings kann im Rahmen des tatsächlich Möglichen vom betroffenen minderjährigen Kind die Aufnahme einer zumutbaren (Teil-)Erwerbstätigkeit verlangt werden.[275] Soweit das Kind seiner Erwerbsobliegenheit in diesem Umfang nicht nach...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 6. Der Rollentausch oder die "Hausmann"-Rechtsprechung

Rz. 455 Im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners ist das Spannungsverhältnis zwischen der Unterhaltspflicht gegenüber den minderjährigen und privilegiert volljährigen Kindern aus der alten – beendeten – Lebensgemeinschaft des Unterhaltsschuldners und seiner Unterhaltspflicht gegenüber den minderjährigen und/oder privilegiert volljährigen Kindern aus der aktu...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / cc) Die Ermittlung der Haftungsquote

Rz. 910 Die Ermittlung der Haftungsquote kann als Formel wie folgt dargestellt werden: In Worten: Der Restbedarf des volljährigen Kindes wird mit dem Einkommen des jeweiligen Elternteils multipliziert. Das Produkt wird durch die Summe der Einkünfte beider Elternteile dividiert. In Zahlen: Restbedarf des...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 2. Vater

Rz. 20 Die Vatereigenschaft ist in den §§ 1592, 1593 geregelt. Vater ist mithin der mit der Mutter im Zeitpunkt der Geburt verheiratete Mann (§ 1592 Nr. 1) oder der innerhalb eines Zeitraums von 300 Tagen vor der Geburt verstorbene Ehemann der Mutter (§ 1593 Satz 1); der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat (§ 1592 Nr. 2) oder der Mann, dessen Vaterschaft gerichtlich festg...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Bedürftigkeit infolge sittlichen Verschuldens

Rz. 929 Zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs reicht die vorsätzliche oder fahrlässige Herbeiführung der Bedürftigkeit nicht aus. Unter sittlichem Verschulden sind vielmehr vorwerfbare Verstöße gegen die auf der Verwandtschaft beruhenden sittlichen Pflichten zu verstehen. Der Tatbestand setzt sittliches Verschulden von erheblichem Gewicht voraus. Das Verschulden muss für di...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (2) Erwerbsobliegenheiten bei Betreuung eines Kindes

Rz. 859 Grundsätzlich gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung auch dann, wenn der Volljährige ein eigenes minderjähriges Kind betreut. Der Umfang der Unterhaltspflicht von Verwandten ist der Mitverantwortung des anderen Ehegatten für das gemeinsame Kind nicht gleichzusetzen.[1201] Sieht man dies allerdings – wie der BGH[1202] – großzügiger, ist jedenfalls zu verlangen, das...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 7. Unterhalt und Ausland

Rz. 638 Zur besseren Übersichtlichkeit der Darstellung wird an dieser Stelle das Sonderproblem der Auslandsberührung im Unterhaltsrechtsverhältnis behandelt. Es muss danach differenziert werden, ob der Unterhaltsgläubiger oder der Unterhaltsschuldner seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat. Leben beide Beteiligte im Ausland, wird sich das Problem des Unterhalts dem deu...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Keine Betreuung eigener Kinder in der neuen Lebensgemeinschaft

Rz. 467 Der Unterhaltsschuldner kann sich nicht auf die Haushaltsführung in der neuen Lebensgemeinschaft beschränken, wenn er kein Kind betreut. Im Unterhaltsrechtsverhältnis zu den minderjährigen und/oder privilegiert volljährigen Kindern aus der alten Lebensgemeinschaft trifft ihn eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, sodass er grundsätzlich einer vollschichtigen Erwerbstä...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / c) Verjährung

Rz. 634 Unterhaltsansprüche unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 von drei Jahren (§ 197 Abs. 2). Solche die bei Titulierung bereits fällig waren, verjähren in 30 Jahren (§ 197 Abs. 1 Nr. 3). Rz. 635 Die Verjährung beginnt jeweils am Ende des Jahres (§ 199 Abs. 1). Rz. 636 Die Verjährung von Unterhaltsansprüchen des Kindes gegen die Eltern ist nach § 207 Abs....mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Vollendung des 21. Lebensjahres

Rz. 359 Mit der zeitlichen Begrenzung bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres sollen für die Unterhaltspflichtigen für den Fall eines überdurchschnittlich langen Schulbesuchs des Unterhaltsberechtigten Härten vermieden werden.[465] Die Altersgrenze des § 1603 Abs. 2 Satz 2 entspricht den Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilferechts in den §§ 18 Abs. 3 und § 59 Abs. 1 Satz ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Der Anspruch auf Zahlung von Unterhalt[1] sowohl des minder- als auch volljährigen Abkömmlings ist normiert in § 1601 (Deszendentenunterhalt [2]). Grundsätzlich richtet sich der Anspruch gegen beide Elternteile und besteht dem Grunde nach ein (Kinds-)Leben lang.[3] Das Maß des geschuldeten Unterhalts (Bedarf) bestimmt sich beim minderjährigen Unterhaltsgläubiger nach de...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (4) Eignung des Kindes

Rz. 128 Voraussetzung für den Anspruch auf Ausbildungsunterhalt ist die Eignung des Kindes für das angestrebte Ausbildungsziel.[169] Der bisherige schulische Werdegang muss den erfolgreichen Abschluss der angestrebten Ausbildung erwarten lassen.[170] Diese Frage der Eignung des Kindes für die Berufsausbildung und das angestrebte Berufsziel ist grundsätzlich bei Beginn der Au...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / c) Unwirksamkeit der Unterhaltsbestimmung

Rz. 570 Die elterliche Unterhaltsbestimmung ist nach § 1612 Abs. 2 Satz 1 nur wirksam, sofern die Eltern auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht genommen haben. Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Bestimmung nicht wirksam ist, verbleibt es bei dem Grundsatz der Barunterhaltspflicht gem. § 1612 Abs. 1 Satz 1. Rz. 571 Eine wirksame Unterhaltsbestimmung setzt z...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / dd) Unzumutbarkeit der Unterhaltsbestimmung

Rz. 577 Eine einseitige Unterhaltsbestimmung ist unter Zumutbarkeitsgesichtspunkten unwirksam, wenn sie schutzwürdige Belange des Kindes und/oder des anderen Elternteils berührt. Dies ist etwa dann der Fall, wenn das minderjährige Kind beim anderen Elternteil wohnt, und die mit einem Wohnungswechsel des Kindes verbundene Bestimmung auch in die Lebensgestaltung des anderen El...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Vermögenserträge

Rz. 241 Erträge aus dem Vermögen des minderjährigen Kindes sind wie übrige Einkünfte auf den Bedarf anzurechnen. Weder die Herkunft des Vermögens noch eine wie auch immer geartete Zweckbestimmung sind von Relevanz. Daher sind Leistungen aus einem von den Eltern gemeinsam angesparten Ausbildungsfond oder eine Ausbildungsversicherung unmittelbar auf den Barunterhaltsbedarf anz...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Das Zeitmoment

Rz. 625 Es können nur fällige Unterhaltsansprüche verwirkt werden. Diese müssen ein Jahr und länger zurückliegen.[827] Rz. 626 Praxistipp Werden Unterhaltsansprüche, deren Fälligkeit ein Jahr und mehr zurück liegt, vom Gläubiger nicht zeitnah geltend gemacht, ist jedenfalls die Möglichkeit der Verwirkung zu prüfen. Rz. 627 Grundsätzlich können auch bereits titulierte Unterhalt...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Regress und Benachteiligungsverbot (§ 1607 Abs. 4)

Rz. 489 Wegen des Forderungsübergangs nach § 1607 Abs. 2 und 3 kann der Legalzessionar für von ihm an das unterhaltsberechtigte Kind geleistete Zahlung beim vorrangig haftenden Unterhaltsschuldner Regress nehmen. Allerdings kann der Rückgriff nur unter Beachtung des § 1607 Abs. 4 vorgenommen werden, der anordnet, dass der Übergang des Unterhaltsanspruchs nicht zum Nachteil d...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Billigkeitsunterhalt (§ 1611 Abs. 1 Satz 1)

Rz. 936 Liegt einer der Tatbestände des § 1611 Abs. 1 Satz 1 vor, dann muss der Unterhaltsschuldner nur einen Beitrag zum Unterhalt (Billigkeitsunterhalt) leisten, der nicht nur der Höhe nach, sondern auch zeitlich begrenzt werden kann.[1291] Insoweit ist eine wertende Gesamtschau aller bedeutsamen Umstände des jeweiligen Einzelfalles veranlasst, insb. einerseits die Schwere...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / f) Bedarf des volljährigen Kindes während des Freiwilligendienstes

Rz. 714 Das Bundeskabinett beschloss am 15.12.2010 die Aussetzung der Wehrpflicht und damit auch des ersatzweisen Zivildienstes zum 1.3.2011. Als Reaktion auf die Aussetzung der Wehrpflicht wurde im Jahr 2011 der Bundesfreiwilligendienst (BFD, vgl. BFDG) als Initiative zur freiwilligen, gemeinnützigen und unentgeltlichen Arbeit in Deutschland eingeführt. Daneben besteht für d...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Umfang des Angebots zur Leistung von Unterhalt

Rz. 574 Eine wirksame Unterhaltsbestimmung muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein, also im Rahmen eines Gesamtkonzepts alle notwendigen einzelnen unterschiedlichen Leistungen anbieten.[750] Sie muss daher grundsätzlich den gesamten Lebensbedarf des Kindes umfassen, insb. Unterkunft, Verpflegung, Taschengeld und Geldleistungen für zweckgebundene Ausgaben.[751] Ein allgemei...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Einkünfte aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit

Rz. 229 Etwas anderes gilt jedoch für die Einkünfte des minderjährigen Kindes, die es aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit erzielt. Rz. 230 Solche überobligatorischen Einkünfte des minderjährigen Kinds sind jedoch nicht grundsätzlich von der Anrechnung auf den Bedarf ausgenommen. Vielmehr ist die Prüfung, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine Anrechnung von überobligatorisc...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (c) Grundsicherung

Rz. 870 Es entspricht in Anbetracht der Unterhaltsleistungen, die Eltern einem erwerbsunfähigen Kind gegenüber bis zu dessen Volljährigkeit erbringen, der allgemeinen Pflicht zur Rücksichtnahme und Loyalität (Gegenseitigkeitsprinzip), wenn ein volljähriges Kind darauf verwiesen wird, vorrangig die Grundsicherung in Anspruch zu nehmen.[1218] Es muss sich daher die – etwa nach...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Freiwillige Leistungen Dritter

Rz. 865 Freiwillige Leistungen Dritter werden unterhaltsrechtlich grundsätzlich nicht bedarfsmindernd angerechnet, sofern nicht folgende Ausnahmesituationen vorliegen:mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / II. Überblick über die Unterschiede zum Unterhalt des minderjährigen und/oder privilegiert volljährigen Kind

Rz. 657 Grundsätzlich ist die Anspruchsgrundlage und damit auch die Anspruchsvoraussetzungen die gleiche bzw. die gleichen. Der Unterhaltsanspruch des minderjährigen und des volljährigen Kindes sind identisch. Die unveränderte Fortdauer des die Unterhaltspflicht begründenden Verwandtschaftsverhältnisses über den Eintritt der Volljährigkeit hinaus ist Wesensteil des Verwandte...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Form der Unterhaltsbestimmung

Rz. 580 Das Bestimmungsrecht des § 1612 Abs. 2 ist ein Gestaltungsrecht, das durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung (§ 130) auszuüben ist. Die (Bestimmungs-)Erklärung ist nach § 133 so auszulegen, wie sie der Erklärungsempfänger bei unbefangener Würdigung nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste.[768] Da § 1612 Abs. 2 Satz...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / cc) Einkünfte des Kindes aus Gebrauchsvorteilen

Rz. 252 Auch Gebrauchsvorteile, wobei es sich bei solchen Gebrauchsvorteilen des minderjährigen Kindes in der Praxis regelmäßig um einen Wohnvorteil handelt, reduzieren den Barbedarf des minderjährigen Kindes. Rz. 253 Im Barbedarf eines minderjährigen Kindes nach den Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle sind Wohnkosten enthalten. Lebt das minderjährige Kind bei einem Elter...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (c) Wirtschaftliche Zumutbarkeit

Rz. 812 Der Unterhaltsanspruch des Kindes hängt zwar nicht davon ab, dass es seine Eltern zeitig von seinen Plänen in Kenntnis gesetzt hat.[1135] Allerdings haben die Eltern für eine mehrstufige Ausbildung nur in den Grenzen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Zumutbarkeit aufzukommen. Diese erhält im Rahmen mehrstufiger Ausbildung besonderes Gewicht,[1136] weil di...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / d) Bedürftigkeit und Jugendstrafe

Rz. 272 Als nicht regelmäßiger aber doch in der Praxis möglicher Sachverhalt sind die Auswirkungen einer Jugendstrafe, die der minderjährige Unterhaltsberechtigte verbüßt, auf seine Bedürftigkeit zu erörtern. Rz. 273 Während der minderjährige Unterhaltsberechtigte seine Jugendstrafe verbüßt, sind seine wesentlichen Unterhaltsbedürfnisse wie Wohnung, Verpflegung, Gesundheits- ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 3. Der Bedarfskontrollbetrag

Rz. 68 Die Düsseldorfer Tabelle gibt den sog. Bedarfskontrollbetrag für die jeweilige Einkommensstufe an. Dessen Berücksichtigung soll eine ausgewogene Verteilung des Einkommens des Unterhaltspflichtigen, auf die unterhaltsberechtigten Kindern und den gleichrangigen Ehegatten gewährleisten.[76] Bei dem Bedarfskontrollbetrag handelt es sich um eine bloße Rechengröße, die ab E...mehr