Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / 5. Die Bestandteile des Elementarbedarfs

Rz. 86 Der angemessene Unterhalt des § 1610 Abs. 1 umfasst nach Abs. 2 den gesamten Lebensbedarf, also den Bedarf des täglichen Lebens, ohne Schulden und eigene Unterhaltslasten des Berechtigten.[103] Mithin umfasst er im Rahmen der Angemessenheit und der Erziehungsziele alle Lebensbedürfnisse, einschließlich der Kosten für Erziehung und Berufsausbildung. Zum Unterhaltsbedar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / bb) Unterhaltszahlung "unter Vorbehalt"/"ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht"

Rz. 553 Nimmt der Unterhaltsschuldner die Leistung an den Unterhaltsgläubiger "unter Vorbehalt" vor, kann er damit zwei Ziele verfolgen. Rz. 554 Durch die "Leistung unter Vorbehalt"/"ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" wird zum einen vermieden, dass die Leistung als Anerkenntnis gewertet und die Wirkung des § 814 ausgeschlossen wird, sodass sich der Unterhaltsschuldner die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / d) Leistungsfähigkeit und Umgangskosten

Rz. 443 Dem minderjährigen Kind steht ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil zu. Ohne Bedeutung ist, ob die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam ausüben oder ob diese auf einen Elternteil allein übertragen worden ist. Spiegelbildlich steht diesem Recht die Pflicht, aber natürlich auch das Recht, des nicht betreuenden Elternteils zum bzw. auf Umgang gegenüber (§ 1684 Abs....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / b) Das volljährige Kind im Haushalt eines Elternteils

Rz. 901 Lebt das volljährige Kind im Haushalt eines getrennt lebenden Elternteils, schulden beide Elternteile entsprechend ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen dem Kind Barunterhalt, da Betreuungsunterhalt dem volljährigen Kind nicht mehr geschuldet wird.[1253] Allerdings scheidet die Inanspruchnahme auf Barunterhalt des Elternteils, bei dem das Kind lebt, in der Reg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / 2. Einkünfte des minderjährigen Kindes

Rz. 215 Die sämtlichen erzielten Einkünfte des minderjährigen Kindes sind bei der Ermittlung seiner Bedürftigkeit zu berücksichtigen und führen in der Regel konsequenterweise zur Minderung seiner Bedürftigkeit.[281] Subsidiäre Sozialleistungen sollen nach dem Willen des Gesetzgebers hingegen nicht auf den Unterhaltsanspruch angerechnet werden. Nach § 1602 Abs. 2 muss das min...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / gg) Bearbeitungshinweis

Rz. 521 Bearbeitungshinweise für den anwaltlichen Vertreter für die Bearbeitung eines Mandats im Rahmen der Haftung der Großeltern nach § 1607:[693]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / b) Einsatz des Vermögens

Rz. 874 Nach § 1602 Abs. 2 müssen Volljährige anders als minderjährige Verwandte den Stamm ihres Vermögens grundsätzlich nicht verwerten, da dieses Vermögen dem späteren Aufbau einer eigenen Lebensstellung dienen soll. Dieser Grundsatz gilt nicht, wenn die Eltern den Unterhalt des Kindes nicht ohne Gefährdung des eigenen angemessenen Unterhalts leisten können (§ 1603 Abs. 2 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / (1) Berufsausbildung i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG

Rz. 116 Mit erfolgreicher Beendigung der allgemeinen Schulausbildung muss das Kind sich um eine angemessene Vorbildung zum Beruf, also um die Aufnahme einer Berufsausbildung i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 1 EStG bemühen. In Berufsausbildung befindet sich, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernstlich darauf vorbereitet. Davon sind alle Maßnahmen erfasst, bei dene...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / (2) Das Umstandsmoment

Rz. 629 Bei der Prüfung des Umstandsmoments ist darauf abzustellen, ob sich der Unterhaltsschuldner darauf verlassen und mithin seine Ausgaben- und Lebensplanung darauf einrichten durfte, dass er vom Unterhaltsschuldner nicht mehr auf Zahlung in Anspruch genommen werde. Rz. 630 Die Abwägung muss vor dem Hintergrund erfolgen, dass die Unterhaltszahlung den Lebensbedarf des Unt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / (3) Erwerbsobliegenheiten von Kindern in Notlagen

Rz. 860 Kranken und behinderten Kindern [1205] gegenüber bleiben die Eltern – auch nach Eintritt der Volljährigkeit – voll unterhaltspflichtig (Vgl. Rdn 731 ff.), wenn und soweit der Lebensbedarf nicht durch (anrechenbare) Leistungen Dritter gedeckt ist und/oder die betroffenen Kinder ihn nicht durch zumutbare eigene Erwerbstätigkeit teilweise oder insgesamt decken können. Fi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / bb) Kosten für Instandhaltung

Rz. 330 Des weiteren ist vom einkommenserhöhenden Teil des Wohnvorteils der notwendige Instandhaltungsaufwand in Höhe der hiermit verbundenen Kosten abzuziehen.[417] Dieser Grundsatz erstreckt sich auch auf Rücklagen für Instandhaltungskosten, sofern diese, z.B. von der Eigentümergemeinschaft, vorgeschrieben sind.[418] Instandhaltungskosten in diesem Sinne sind solche, die k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / a) Der Unterhaltsschuldner lebt im Ausland

Rz. 640 Für den im Ausland lebenden Unterhaltsschuldner können nicht – zumindest ohne nähere Prüfung – die Grundsätze, insbesondere die Selbstbehalte, des deutschen Unterhaltsrechts übernommen werden. Die Unterhaltsverpflichtung darf den Unterhaltsschuldner auch im Ausland nicht in die soziale Not treiben. Er muss auch bei Leistung der Unterhaltszahlung in der Lage sein, sei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / c) Der angemessene Selbstbehalt gegenüber dem volljährigen nicht privilegierten Kind

Rz. 885 Der Eigenbedarf (Selbstbehalt) begrenzt die Leistungspflicht und damit die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners, indem das Tatbestandmerkmal des § 1603 Abs. 1 "außerstande" die Grenze zieht zwischen dem Betrag seines Einkommens, der dem Unterhaltsschuldner für sich verbleiben muss, weil er ihn zur Deckung seines eigenen Bedarfs benötigt, und dem der für die Za...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / b) § 1607 Abs. 2: Die Ersatzhaftung

Rz. 480 Wenn die Rechtsverfolgung gegen den vorrangig auf Unterhalt haftenden Verwandten (Primärschuldner) im Inland ausgeschlossen oder erheblich erschwert ist, haftet nach § 1607 Abs. 2 für den – noch – offenen Unterhaltsbedarf der nachrangige Verwandte (Sekundärschuldner). Im Falle der Ersatzhaftung liegen die Anspruchsvoraussetzungen des Verwandtenunterhalts im Unterhalt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / bb) Die Verwirkung nach § 242

Rz. 621 Die Verwirkung des Unterhaltsanspruchs des minderjährigen Kindes kann sich jedoch aus § 242 ergeben, sofern Zeit- und Umstandsmoment erfüllt sind.[821] Wenn der Unterhaltsschuldner sich nach einer gewissen Zeit aufgrund besonderer hinzutretender Umstände davon ausgehen durfte/musste, dass der Unterhaltsgläubiger ihn nicht mehr auf Zahlung in Anspruch nehmen werde, ka...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / (2) Forderungsübergang nach § 1607 Abs. 3

Rz. 487 Diese Vorschrift gilt nur für Unterhaltsansprüche von Kindern gegen einen Elternteil, wobei jedoch die Voraussetzungen des § 1607 Abs. 2, nämlich, dass die Rechtsverfolgung im Inland ausgeschlossen oder erheblich erschwert ist, vorliegen müssen. Das Vorliegen der Voraussetzungen des § 1607 Abs. 2 muss gerade ausschlaggebend für die freiwillige Leistung des anderen, n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / (b) Berufsausbildungsbeihilfen

Rz. 869 Berufsausbildungsbeihilfen: Nach § 97 Abs. 1 SGB III können Leistungen zur Förderung der beruflichen Eingliederung erbracht werden, die wegen Art oder Schwere der Behinderung erforderlich sind, um die Erwerbstätigkeit der Behinderten entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu bessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre berufliche Eingliederung z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / (5) Berufswahl

Rz. 130 Das minderjährige Kind soll eine angemessene, optimale neigungs- und begabungsbezogene Berufsausbildung unter Berücksichtigung aller individuellen Umstände wählen.[174] Soweit diesbezüglich Zweifel bestehen, kann und soll die Entscheidung unter Berücksichtigung des Ratschlags geeigneter Personen, wie z.B. eines Lehrers oder einer Vertrauensperson des Kindes, erfolgen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / b) Volljähriges Kind mit eigenem Hausstand

Rz. 670 Der Lebensbedarf volljähriger Schüler, Auszubildender und Studenten mit eigenem Hausstand ist nach festen Regelbedarfssätzen nach den in den einzelnen OLG-Bezirken herangezogenen Tabellen/Leitlinien zu bemessen. Rz. 671 Praxistipp Ein eigener Hausstand des volljährigen Kindes liegt auch vor, wenn es bei den Großeltern lebt.[866] Rz. 672 Der Bedarf erhöht sich um die Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / gg) Dauer des Ausbildungsunterhalts

Rz. 782 Ausbildungsunterhalt kann regelmäßig nur für die (Regel-)Dauer einer Ausbildung verlangt werden.[1045] Die Unterhaltspflicht endet daher, wenn Rz. 783 Danach wird Ausbildungsunterhalt nicht mehr[1048] oder allenfal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / b) Verwirkung nach § 1611

Rz. 923 § 1611 begrenzt die Unterhaltspflicht im Rahmen des Verwandtenunterhalts, vernichtet also unter bestimmten Voraussetzungen einen bestehenden Unterhaltsanspruch dem Grunde nach teilweise oder insgesamt, wenn Unterhaltszahlungen teilweise oder insgesamt als grob unbillig anzusehen sind. Es handelt sich um eine von Amts wegen zu beachtende Einwendung.[1280] Sie ist als ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / aa) Der Bundesfreiwilligendienst

Rz. 715 Der BFD ist als Vollzeitbeschäftigung angelegt, allerdings wird er ohne Erwerbsabsicht außerhalb einer Berufsausbildung abgeleistet (§ 2 Nr. 2 BDFG). Der Dienst ist als ganztägige, überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen, insbesondere der Kinder- und Jugendhilfe, angelegt (§ 3 Abs. 1 BDFG). Rz. 716 Vor dem Hintergrund der Ausgesta...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / aa) Tatbestand des § 1611 Abs. 1

Rz. 926 § 1611 Abs. 1 Satz 1 katalogisiert zwei Fallgruppen sowie einen Auffangtatbestand. Die drei jeweiligen Tatbestände des Katalogs sind eindeutig voneinander abzugrenzen.[1282] Rz. 927 Der Unterhaltsanspruch nach §§ 1601 ff. kann gem. § 1611 Abs. 1 Satz 1 auf einen Billigkeitsbeitrag zum Unterhalt herabgesetzt werden, wenn der Unterhaltsgläubigermehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / (d) Ausbildungsunterhalt nach Abbruch/Beendigung der Ausbildung

Rz. 795 Mit dem Abbruch bzw. der erfolgreichen Beendigung der Ausbildung erlischt auch die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern. Die Eltern tragen demnach nicht das Arbeitsplatzrisiko.[1079] Da das Ende einer ordnungsgemäßen Berufsausbildung fast immer zeitlich deutlich vor der/den Abschlussprüfung/en absehbar ist, kann dem Unterhaltsgläubiger zugemutet werde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / (2) Orientierungsphase

Rz. 120 Bei der Wahl des Berufsziels und der hierfür erforderlichen Ausbildung ist dem Kind eine angemessene Orientierungsphase zuzubilligen, bis es sich für die Aufnahme einer seinen Fähigkeiten und Neigungen entsprechenden Ausbildung entscheidet und sich um eine geeignete Ausbildungsstelle bemüht.[158] Während dieser Orientierungsphase gesteht die Rechtsprechung dem Kind Fe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / bb) Beide Seiten der Aus- und Weiterbildung des Unterhaltsschuldners

Rz. 377 Der Unterhaltsschuldner ist zur Aufnahme einer Ausbildung verpflichtet, wenn es sich um eine Erstausbildung handelt, die Grundlage für das Bestreiten des eigenen Lebensbedarfs sowie für den Unterhalt des minderjährigen und/oder privilegiert volljährigen Kindes ist.[508] An dieser Stelle sind die Interessen des Unterhaltsschuldners (Ausbildung) und des Unterhaltsgläub...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / cc) Bedarf

Rz. 504 Auch im Unterhaltsschuldverhältnis zu den Großeltern bestimmt sich der Bedarf des (Enkel-)Kindes nach der von seinen Eltern abgeleiteten Lebensstellung. Die Lebensstellung der Großeltern bleibt sowohl im Rahmen des Unterhaltsanspruchs als auch im Rahmen der Ansprüche aus § 1607 unberücksichtigt.[675] Rz. 505 Praxistipp Wenn die Primärschuldner nicht oder nur eingeschr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / I. Allgemeines zum Unterhalt des volljährigen Kindes

Rz. 652 Der Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes gegen seine Eltern ergibt sich wie beim minderjährigen und privilegiert volljährigen Kind aus § 1601 (Deszendentenunterhalt). Die Eltern sind über die Vollendung des 18. Lebensjahres (Volljährigkeit) hinaus aufgrund der rechtlichen Verwandtschaft (§ 1589) aus dem Eltern-Kind-Verhältnis für das nun volljährige Kind unterh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / a) Die Behandlung der Wohnkosten

Rz. 88 Die Kosten für Wohnen sind als Lebensbedarf des Minderjährigen im Zahlbetrag gemäß der Düsseldorfer Tabelle enthalten.[110] Der Wohnbedarf des minderjährigen Kindes beträgt in der Regel die Hälfte des Wohnbedarfs eines Erwachsenen.[111] Rz. 89 Aufgrund des Umstands, dass das minderjährige Kind mit dem betreuenden Elternteil zusammenlebt, kommt es zu einer Ersparnis, nä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / bb) Dauer

Rz. 501 Die Haftung der Großeltern als Sekundärschuldner besteht sowohl als Ausfall- als auch Ersatzhaftung nur für die Dauer der Leistungsunfähigkeit des/der Primärschuldner, also für den Zeitraum, in dem der angemessene Unterhaltsbedarf des Primärschuldners gefährdet ist.[672] Für den Beginn der Haftung müssen darüber hinaus die Voraussetzungen des § 1613 vorliegen, sodass...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / aa) Verbrauchsunabhängige und verbrauchsabhängige Kosten

Rz. 326 Verbrauchsunabhängige Kosten, die vom Eigentümer zu tragen sind und nicht nach § 556 Abs. 1 §§ 1, 2 BetrKV auf den Mieter umgelegt werden können, reduzieren den Wohnvorteil.[413] Alle auf den Mieter nach den zitierten Vorschriften umlagefähigen Kosten haben auf den Wohnvorteil keinen Einfluss, da der Eigentümer insoweit nicht günstiger als ein Mieter wohnt.[414] Das ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / (1) Wirksam getroffene Unterhaltsbestimmung

Rz. 588 Das Familiengericht kann auf Antrag des Unterhaltsgläubiges eine vom Unterhaltsschuldner wirksam getroffene Unterhaltsbestimmung ändern.[777] Es hat daher einen Antrag auf Änderung der Bestimmung über die Art der Unterhaltsgewährung wegen Unwirksamkeit der Unterhaltsbestimmung ohne Prüfung der besonderen Gründe für eine Änderung zurückzuweisen, wenn die Unterhaltsbes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / (3) Konkretes Berufsziel

Rz. 124 Die Eltern eines Kindes schulden nur Unterhalt und Kosten für die Ausbildung zu einem berufsqualifizierenden Abschluss für einen anerkannten Beruf. Ausbildungsziele des unterhaltsberechtigten Kindes wie Schriftsteller, Funktionär, Privatdetektiv auf Hawaii usw. sind nicht förderungswürdig im Rahmen des Ausbildungsunterhalts. Berufswünsche des Kindes, die offensichtli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / (d) Waisenrenten

Rz. 871 Nach dem Tode eines Elternteils richtet sich der Unterhaltsanspruch des Kindes in Höhe des vollen Bedarfs gegen den überlebenden Elternteil, so dass diesem auch die Minderung der Bedürftigkeit durch die Waisenrente in voller Höhe zugutekommt.[1220] Eine dem Kind nach dem Tode eines Stiefelternteils gewährte Waisenrente entlastet die Eltern von ihrer Unterhaltspflicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / bb) Änderung auf Antrag des Unterhaltsgläubigers (§ 1612 Abs. 2 Satz 2)

Rz. 586 Der Unterhaltsgläubiger kann eine rechtswirksame Unterhaltsbestimmung nicht einseitig verändern.[775] Will das Kind die Unterhaltsbestimmung, die zumeist in dem elterlichen Angebot auf Leistung von Naturalunterhalt besteht, nicht hinnehmen, muss es den Bestimmenden vielmehr im Wege eines Leistungsantrags auf Zahlung des begehrten Barunterhalts in Anspruch nehmen. Dab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / (a) (Mit-)Verantwortlichkeit der Eltern

Rz. 788 Trifft den/die Unterhaltsschuldner eine erkennbare (Mit-)Verantwortung an der Verzögerung/Unterbrechung der Ausbildung, dann ist es ihm/ihnen nach Treu und Glauben verwehrt, diese dem Unterhaltsbegehren entgegen zu halten.[1065] Dies gilt etwa für Erschwernisse während der Ausbildung durch Leistungen des Kindes im Rahmen von § 1619, aber auch für erzieherisches Fehlv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / 4. Adoption

Rz. 30 Kinder im Sinne der §§ 1601 ff. sind auch im Wege der Adoption angenommene. Die unterhaltsrechtlichen Vorschriften gelten gemäß den §§ 1754 Abs. 1, 1751 Abs. 4 und § 9 Abs. 7 LPartG auch für adoptierte Kinder. Adoptierte Kinder sind leiblichen Kindern gesetzlich gleichgestellt. Rz. 31 Hinweis Der Adoptivvater kann sich nicht wegen gravierender persönlicher Entfremdung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / dd) Haftungsumfang

Rz. 507 Ausfall- und Ersatzhaftung treffen alle Großelternteile anteilig im Verhältnis ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Sie sind nach § 1606 Abs. 3 Satz 1 untereinander gleichrangige (Teil-)Schuldner, da sich § 1607 nicht auf den Stamm des ausfallenden Elternteils beschränkt.[678] Rz. 508 Praxistipp Wenn ein Großelternteil das (Enkel-)Kind bereut, leistet er nach ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / b) Darlegungs- und Beweislast beim Mindestbedarf

Rz. 50 Der gesetzliche Mindestunterhalt ist derjenige Barunterhaltsbetrag, auf den ein minderjähriges Kind zur Deckung seines gesamten Lebensbedarfs Anspruch hat. Diesen Betrag ist der Unterhaltsschuldner grundsätzlich zu leisten verpflichtet. Dieser Betrag kann vom minderjährigen Kind gerichtlich, ohne Darlegung seiner Lebensverhältnisse, geltend gemacht werden.[55] Weder de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / (2) Ersatzhaftung

Rz. 499 Ist die Rechtsverfolgung gegen den/die erstrangig Unterhaltspflichtigen (Primärschuldner) im Inland ausgeschlossen oder erheblich erschwert, aber auch wenn davon auszugehen ist, dass die Vollstreckung erfolglos bleiben wird, da sich die Leistungsfähigkeit des Primärschuldners alleine aus der Zurechnung fiktiver Einkünfte ergibt,[670] greift die Ersatzhaftung der Groß...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / a) Angemessener/notwendiger Selbstbehalt

Rz. 298 § 1603 Abs. 2 Satz 1 verschiebt nun für den Unterhalt minderjähriger Kinder die Abgrenzungslinie im Bereich des Einkommens des Unterhaltsschuldners zwischen Selbstbehalt und Leistungsfähigkeit des § 1603 Abs. 1 in Richtung Existenzminimum des Unterhaltsschuldners bis hin zum notwendigen Eigenbedarf, um den Anteil des Einkommens zu erhöhen, aus dem der Unterhalt gelei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / 3. Bedürftigkeit

Rz. 833 Gem. § 1602 ist nur derjenige unterhaltsberechtigt, der außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, also unterhaltsbedürftig ist; das ist für volljährige Kinder der Fall, solange und soweit sie noch keine eigene Lebensstellung erreicht haben, regelmäßig also, wenn sie sich in Ausbildung befinden, aber auch bei Vorliegen einer Notlage, Krankheit oder Betreuung eines ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / (3) Der Abbruch der Ausbildung

Rz. 147 Das Abbrechen der Ausbildung durch das minderjährige Kind führt in der Regel nicht zum endgültigen Erlöschen des Ausbildungsunterhaltsanspruchs. Diese existenzielle Frage ist äußerst sorgfältig im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände des konkreten Einzelfalls zu beantworten. Rz. 148 Dabei ist zu berücksichtigen, dass es jedem jungen Menschen zuzu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / (1) Einzelne mehrstufige Ausbildungsgänge

Rz. 801 Der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt erstreckt sich grundsätzlich nur auf eine Ausbildung. Da Ausbildungsunterhalt für die Dauer einer Ausbildung nur insgesamt bejaht oder verneint werden kann,[1095] ist eine einheitliche Ausbildung – keine Zweitausbildung![1096] – aufgrund geänderten Ausbildungsverhaltens[1097] auch dann (noch) anzunehmen, wenn sie aus mehreren, an...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / a) Abgrenzung volljähriges/privilegiert volljähriges Kind (§ 1603 Abs. 2 Satz 2)

Rz. 881 § 1603 Abs. 2 "verschärft" gegenüber § 1603 Abs. 1 die Leistungspflicht des Unterhaltspflichtigen in Form einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit für die minderjährigen Kindern gleichgestellte volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, solange sie im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben, und sich in der allgemeinen Schulausb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / (2) Voraussetzungen einer mehrstufigen Ausbildung

Rz. 806 Der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt setzt – bezogen auf eine mehrstufige Ausbildung – neben den allgemeinen Voraussetzungen nach § 1610 Abs. 2 voraus, dass der Ausbildungsabschnitt im Anschluss an die praktische Ausbildung mit dieser in einem engen sachlichen – praktische Ausbildung und Studium müssen derselben Berufssparte angehören oder sich fachlich ergänzen – u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / 2. Der familienrechtliche Ausgleichsanspruch

Rz. 522 Die Eltern haften gegenüber dem Kind als Teilschuldner. Im Gegensatz zur Gesamtschuld kann der (Unterhalts-)Gläubiger vom jeweiligen (Unterhalts-)Schuldner nur die Teilleistung, nicht aber die gesamte Leistung verlangen, ein Gesamtschuldnerausgleich kann zwischen den Eltern also nicht stattfinden. Allerdings besteht aufgrund ihrer Eigenschaft als Eltern und der damit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / cc) Leistung in der Absicht des Ersatzverlangens

Rz. 528 Auch im Unterhaltsrechtsverhältnis zwischen den Elternteilen und dem gemeinsamen Kind gilt die durch § 1360b aufgestellte Vermutung, dass der Ehegatte, der für den Unterhalt eines gemeinsamen Kindes aufgekommen ist, nicht die Absicht hat, den gezahlten Unterhalt vom anderen Ehegatten zurückzufordern.[698] Rz. 529 Praxistipp Die Vermutungsregel des § 1360b gilt über § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / (2) Verzögerung und Unterbrechung der Ausbildung

Rz. 144 Im Rahmen enger Ausnahmen muss der Unterhaltsschuldner nach § 242 Verzögerungen und Unterbrechungen der Ausbildung des minderjährigen Kindes mit der Folge hinnehmen, dass sich die Leistungszeit dementsprechend verlängert. Rz. 145 Insbesondere ist an dieser Stelle zu prüfen, ob die Verzögerung bzw. die Unterbrechung aus einer Verantwortlichkeit der Eltern, die dem Ausb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindesunterhalt / dd) Der individuelle (ehe-)angemessene Selbstbehalt gegenüber getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten und gegenüber der Mutter einen nichtehelichen Kindes (§ 1615l)

Rz. 308 Sofern im Unterhaltsschuldverhältnis ein neuer Ehegatte bzw. Partner beim Unterhaltsschuldner zu berücksichtigen ist, muss der Selbstbehalt individuell nach dem Grundsatz der Halbteilung bestimmt werden.[385] Gleiches gilt hinsichtlich des Selbstbehalts des Unterhaltsschuldners im Verhältnis zur Mutter eines nichtehelichen Kindes.[386]mehr