Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Beteiligte Körperschaften

Tz. 6 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Dazu s § 13 UmwStG (SEStEG) Tz 8 ff. Tz. 7–8 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 vorläufig freimehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.4.1.3 Mitunternehmerrisiko

Tz. 82 Stand: EL 63 – ET: 06/2008 MU-Risiko bedeutet gesellschaftsrechtliche Teilhabe am Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens (s § 20 UmwStG (SEStEG) Tz 122).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.7 Keine Hinzurechnung in den Fällen des § 50c EStG und des § 8b Abs 3 KStG nF (§ 12 Abs 2 S 3 UmwStG)

4.3.7.1 Fälle des § 50c EStG Tz. 44 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Für den Fall, dassmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.6 Fortführung des den Verlust verursachenden Betriebs(-teils) in vergleichbarem Umfang

5.5.6.1 Grundsätzliches Tz. 72 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Nach § 12 Abs 3 S 2 UmwStG setzt der Übergang des nicht verbrauchten Verlustabzugs bei einer Verschmelzung voraus, dass der Betrieb oder Betriebsteil, der den Verlust verursacht hat, über den Verschmelzungsstichtag hinaus in einem nach dem Gesamtbild der Verhältnisse vergleichbaren Umfang in den folgenden fünf Jahren fo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Rückwirkende Nichtanwendung des § 6 UmwStG (§ 26 Abs 1 UmwStG)

2.1 Allgemeines Tz. 5 Stand: EL 47 – ET: 02/2003 Als missbräuchlich sah bereits der Gesetzgeber des § 24 UmwStG 1969 den Sachverhalt an, dass die mit einer Umwandlung verbundenen stlichen Erleichterungen in Anspruch genommen wurden, obwohl das Unternehmen nach der Umwandlung seine neue Organisation nicht einmal für die Dauer von fünf Jahren beibehielt (s Schr des BMF v 20.07.1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5 Aufnehmende Gesellschaft

2.2.5.1 EU-Kapitalgesellschaft Tz. 24 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Die den (Teil-)Betrieb übernehmende Kap-Ges muss gem § 23 Abs 1 S 1 UmwStG eine Gesellschaft sein, die die Voraussetzungen des Art 3 der EG-Fusionsrichtlinie erfüllt. Diese Anforderungen an die aufnehmende Kap-Ges sind in der Anlage zu § 23 UmwStG dargestellt, die inhaltlich die Bestimmungen des Art 3 der EG-Fusi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Handelsrecht

1.1 Begriff der Spaltung Tz. 1 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Dazu s § 15 UmwStG (SEStEG) Tz 1 und 2. Tz. 2 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 vorl frei 1.2 Rechtslage vor dem UmwBerG Tz. 3 Stand: EL 56 – ET: 04/2006 Vor Ergehen des UmwBerG v 28.10.1994 (BGBl I 1994, 3210) fand sich für die Spaltung von Kap-Ges eine zivilrechtliche Regelung nur im SpTrUG v 05.04.1991 (BGBl I 1991, 854). Dabei ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

S Lit-Hinweise zu § 24 UmwStG (SEStEG) Tz. 31 Stand: EL 67 – ET: 10/2009 Das gesetzgerberische Vorhaben, die Übertragung einzelner WG nach § 24 UmwStG zu begünstigen, ist nicht umgesetzt worden (s § 24 UmwStG (SEStEG) Tz 45). Die stliche Behandlung von Einzel-WG des BV im Fall der Übertragung auf eine Pers-Ges gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten oder ohne Entgelt bestim...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2 Ansatz zum Buchwert

9.2.2.1 Buchwertansatz Tz. 173 Stand: EL 67 – ET: 10/2009 Bei der Übernahme des eingebrachten BV zum Bw bestimmt § 24 Abs 4 HS 1 iVm § 22 Abs 1 UmwStG eine allgemeine stliche Rechtsnachfolge (zum Begriff und Inhalt s Tz 174). Erfolgt eine Einbringung tw durch Übertragung von WG in das Gesellschaftsvermögen und tw durch Bildung von Sonder-BV, kann hinsichtlich der Beurteilung e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.3 Die Teilübertragung (§ 174 Abs 2 UmwG)

Tz. 16 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Dazu s § 15 UmwStG (SEStEG) Tz 11.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Steuerliche Behandlung der Aufspaltung und Abspaltung von Körperschaften sowie der Teilübertragung nach § 15 UmwStG

4.1 Allgemeines Tz. 23 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Dazu s § 15 UmwStG (SEStEG) Tz 16 – 21. Tz. 24–29 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 vorl frei 4.2 Die unter § 15 UmwStG fallenden Vermögensübergänge Tz. 30 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Dazu s § 15 UmwStG (SEStEG) Tz 22 und 23. Tz. 31 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 vorl frei 4.3 Verhältnis des § 15 UmwStG zu den ergänzenden Regelungen im KStG 4.3.1 R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Eintritt in die Rechtsstellung der übertragenden Körperschaft (§ 12 Abs 3 UmwStG nF)

Ausgewählte Literaturhinweise: Pach-Hanssenheimb, Bis Ende 1998 keine Fortführung eines Hinzurechnungsvolumens nach § 2a Abs 3 und 4 EStG nach Verschmelzung, DStR 2001, 64; Hierstetter/Schwarz, Übertragung einer verlustbehafteten KG-Beteiligung zwischen Kap-Ges durch Verschmelzung oder Spaltung, DB 2002, 1963. 5.1 Abschreibungen; Vorbesitzzeit Tz. 51 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Da...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.7.2 Einbringung zu Zwischenwerten

5.2.7.2.1 Einbringungen bis 31.12.2000 Tz. 226 Stand: EL 63 – ET: 06/2008 Bei einem Ansatz von Zwischenwerten für eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG werden die stillen Reserven tw aufgedeckt. IHd realisierten stillen Reserven (abz der Einbringungskosten) entsteht ein Einbringungsgewinn. Ist Gegenstand der Einbringung ein Betrieb, Teilbetrieb oder MU-Anteil, ist auf Grund d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Auswirkungen des Formwechsels auf die Personengesellschaft

5.1 Aufstellung einer steuerlichen Einbringungsbilanz Tz. 31 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Die stliche Existenz der Pers-Ges wird – ungeachtet der zivilrechtlichen Wirksamkeit des Formwechsels – mit Ablauf des stlichen Übertragungsstichtags beendet (s §§ 25 S 1 iVm 20 Abs 7 S 1 UmwStG). Die Pers-Ges hat auf diesen Stichtag eine St-Bil aufzustellen (s Tz 29). Es sind die allgemein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Auswirkung des Formwechsels für die Gesellschafter der umgewandelten Personengesellschaft

6.1 Erwerb einbringungsgeborener Anteile Tz. 34 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Die Gesellschafter der umgewandelten Pers-Ges erwerben zum Zeitpunkt des (rückbezogenen) stlichen Übertragungsstichtags (s § 20 Abs 7 S 1 UmwStG) einbringungsgeborene Anteile iSd § 21 UmwStG, wenn die Kap-Ges den Bw des MU-Anteils oder einen Zwischenwert ansetzt. § 21 Abs 1 S 1 UmwStG weist in seiner Le...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Abschreibungen; Vorbesitzzeit

Tz. 51 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Dazu s § 12 UmwStG (SEStEG) Tz 45 und 46.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Einbringungsgewinn

7.1 Ermittlung Tz. 118 Stand: EL 67 – ET: 10/2009 Der Wert, mit dem das eingebrachte BV in der Gesamthands-Bil der aufnehmenden Pers-Ges einschließlich der positiven und negativen Ergänzungs-Bil sowie der Sonder-Bil der Gesellschafter angesetzt worden ist, wird gem § 24 Abs 3 S 1 UmwStG als Veräußerungspreis für den Einbringenden fingiert. Dies gilt sowohl für die ESt/KSt als ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2 Übertragung gegen Entgelt, das nicht in Gesellschaftsrechten besteht

3.4.2.1 Einbringung gegen Darlehensgewährung Tz. 44 Stand: EL 67 – ET: 10/2009 Die Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder eines MU-Anteils in eine Pers-Ges gegen Erwerb einer gestundeten Forderung gegen die Pers-Ges, ist eine Betriebsveräußerung iSd § 16 Abs 1 S 1 EStG (s § 24 UmwStG (SEStEG) Tz 59). Tz. 45 Stand: EL 67 – ET: 10/2009 Erfolgt die Einbringung gegen Gewährung von G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Tatbestand des Anteilstauschs (§ 23 Abs 4 S 1 UmwStG)

5.3.1 Übersicht Tz. 86 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Der Tatbestand des Tauschs von Kap-Anteilen gegen Erwerb von Anteilen an einer ausl EU-Kap-Ges ist in § 23 Abs 4 S 1 UmwStG definiert alsmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Auswirkungen auf Organschaftsverhältnisse

Tz. 55 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Wegen der Fragen, wie sich eine Verschmelzung der OG bzw des OT auf bestehende oder auf neu zu begründende Organschaftsverhältnisse auswirkt, s UmwStG Anh 1 Tz 1 ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Einbringender

2.3.2.1 Einbringungsgewinn Tz. 41 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Der von der aufnehmenden Kap-Ges tats gewählte (und nicht mehr änderbare) Bewertungsansatz für das eingebrachte BV (s Tz 38f) gilt als Veräußerungspreis für die Übertragung des (Teil-)Betriebs iRd Einbringung als tauschähnlicher Vorgang. Dies folgt aus dem Verweis in § 23 Abs 1 S 1 UmwStG auf § 20 Abs 2 S 1 und Abs 4...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.2.1 Bestimmung des Übertragungsstichtags

Tz. 164 Stand: EL 67 – ET: 10/2009 Das Antragsrecht auf rückwirkend Einbringung steht nur der aufnehmenden Pers-Ges zu (s § 24 UmwStG (SEStEG) Tz 172).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.3.3 Voraussetzungen eines Teilbetriebs

1.2.3.3.1 Begriffsbestimmung Tz. 55 Stand: EL 63 – ET: 06/2008 Die Rspr versteht unter Teilbetrieb einen organisch geschlossenen, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Teil eines Gesamtbetriebs, der – für sich betrachtet – alle Merkmale eines Betriebs iSd EStG aufweist und als solcher lebensfähig ist (ständige Rspr, zB s Urt des BFH v 15.03.2007, BFH/NV 2007, 1661)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.3.4 Teilbetriebe kraft Fiktion

1.2.3.4.1 100%ige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft Tz. 67 Stand: EL 63 – ET: 06/2008 Gem § 16 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG und § 15 Abs 1 S 3 UmwStG gilt die 100%ige Beteiligung an einer Kap-Ges des BV als Teilbetrieb. Diese Fiktion ist auf § 20 Abs 1 UmwStG nicht übertragbar. Denn § 20 Abs 1 S 2 UmwStG enthält einen eigenen Sacheinlagetatbestand für die Einbringung einer derar...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Regelungsinhalt; Rechtsentwicklung

Tz. 1 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Dazu s § 12 UmwStG (SEStEG) Tz 1 – 3. Tz. 2–3 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 vorl freimehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.3 Gewerbesteuer

9.4.3.1 Einbringung durch natürliche Personen Tz. 184 Stand: EL 67 – ET: 10/2009 Wird ein (Teil-)Betrieb in eine Pers-Ges eingebracht und wird der Einbringende als Gegenleistung MU der aufnehmenden Pers-Ges (§ 24 Abs 1 UmwStG), richtet sich die Berücksichtigung eines dem (eingebrachten) (Teil-)Betrieb zuzurechnenden gewstlichen Fehlbetrags in der Pers-Ges nach allgemeinen Grun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Sacheinlage (§ 20 Abs 1 UmwStG)

1.1 Allgemeines (Begriff, Bedeutung und Anwendungsbereich) Tz. 1 Stand: EL 63 – ET: 06/2008 § 20 UmwStG gehört zum Achten Teil des UmwStG (s §§ 20 – 23 UmwStG) und stellt die zentrale Vorschrift zur ertragstlichen Begünstigung der Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils in eine Kap-Ges gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten (Sacheinlage) dar (s Vor § 20 UmwStG [vor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.6 Einbringung gegen Gewährung neuer Anteile

1.6.1 Erfordernis der Ausgabe neuer Anteile Tz. 140 Stand: EL 63 – ET: 06/2008 Gegenleistung für die eingebrachten WG muss die Gewährung ›neuer‹ Anteile an der aufnehmenden Kap-Ges sein (s § 20 Abs 1 S 1 UmwStG). Dies gilt nicht nur für die Sacheinlagegegenstände nach § 20 Abs 1 S 1 UmwStG, sondern auch für die Einbringung einer mehrheitsvermittelnden Beteiligung iSd § 20 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.7.3 Einbringung zum Teilwert

5.2.7.3.1 Grundsatz: Tarifermäßigung für den Einbringungsgewinn Tz. 233 Stand: EL 63 – ET: 06/2008 Bei einer Einbringung zum Tw werden alle stillen Reserven des Sacheinlagegegenstands (inkl eines selbst geschaffenen Geschäftswerts) aufgedeckt (s Tz 157 ff). Es kommt zu einer zusammengeballten Aufdeckung der stillen Reserven, so dass bei Vorliegenden der in § 34 Abs 2 Nr 1 EStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Weitere Gewinnermittlung mit dem übernommenen Vermögen

9.2.1 Maßgeblichkeit des Bewertungsansatzes und Einbringungskosten Tz. 172 Stand: EL 67 – ET: 10/2009 Der Wert, mit dem die Übernehmerin das eingebrachte BV in ihrer Bil einschl Ergänzungs- und Sonder-Bil ansetzt, ist die Ausgangsbasis für die weitere Ermittlung des estlichen oder kstlichen Gewinns der MU-Schaft. Dieser konkrete Bewertungsansatz gilt auch für die GewSt (s § 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Steuerliche Behandlung eines Übernahmegewinns oder -verlusts (§ 12 Abs 2 UmwStG)

4.1 Ermittlung und Entstehung des Übernahmegewinns/-verlusts 4.1.1 Allgemeines zu verschmelzungsbedingten Gewinnauswirkungen 4.1.1.1 Übernahmegewinn/-verlust Tz. 9 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Eine Verschmelzung kann auf der Seite der übernehmenden Kö vd Gewinn-/Verlustwirkungen haben: Außer in dem Sonderfall, in dem eine (wegfallende) Beteiligung der Übernehmerin an der Übertrage...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4 Verlustverwertung

9.4.1 Einkommensteuer/Körperschaftsteuer Tz. 180 Stand: EL 67 – ET: 10/2009 Ein verbleibender Verlustvortrag iSd § 10d EStG kann vom Einbringenden nicht auf die Übernehmerin übergehen. Die aufnehmende Pers-Ges ist weder bei der ESt noch bei der KSt St-Subjekt, so dass sie auch kein Träger eines (estlichen oder kstlichen) Verlustabzugs sein kann. 9.4.2 Verluste bei beschränkter ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Gegenstand der Sacheinlage

1.2.1 Begünstigtes Vermögen Tz. 8 Stand: EL 63 – ET: 06/2008 Die Gegenstände der Einbringung in eine Kap-Ges sind in § 20 Abs 1 UmwStG abschließend aufgezählt. Danach kommen für eine begünstigte Einbringung nur in Frage:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Allgemeines

Ausgewählte Literaturhinweise: Gratz/Wutzke, Rückwirkende Besteuerung fiktiver Übernahmegewinne bei Verschmelzung – ein Beitrag zur Stützung des Standorts Deutschland?, DB 1997, 2348; Rödder, Wertaufholungsgebot betr Beteiligungen und Umstrukturierung, DStR 1999, 1019; Fatouros, Die vergessene Wertaufholung nach § 12 Abs 2 S 2 HS 1 UmwStG, BB 2005, 1079. Tz. 23 Stand: EL 61 – E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.9 Gewinnausschüttungen im zeitlichen Zusammenhang mit der Spaltung

Tz. 170 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Dazu s § 15 UmwStG (SEStEG) Tz 182.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.7 Gewerbesteuer

7.7.1 Einbringung durch natürliche Personen Tz. 143 Stand: EL 67 – ET: 10/2009 Die Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder MU-Anteils in eine Pers-Ges unter den Voraussetzungen des § 24 Abs 1 UmwStG ist dem Grunde nach eine Betriebsveräußerung iSd § 16 Abs 1 S 1 EStG (s Tz 5) und somit auch eine (nichtsteuerbare) gewstliche Betriebsveräußerung. Dies gilt auch für den Entnahmege...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Erstmalige Anwendung des UmwStG 1995 (§ 27 Abs 1 UmwStG)

1.1 Erstmalige Anwendung des UmwG 1995 Tz. 1 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Handelsrechtlich ist die erstmalige Anwendung des UmwG 1995 in § 318 UmwG wie folgt geregelt: ›Die Vorschriften dieses Gesetzes sind nicht auf solche Umwandlungen anzuwenden, zu deren Vorbereitung bereits vor dem 01.01.1995 ein Vertrag oder eine Erklärung beurkundet oder notariell beglaubigt oder eine Versa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Vermögensübergang von einer Kapitalgesellschaft auf eine Körperschaft, deren Leistungen bei den Empfängern nicht zu den Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG gehören (§ 12 Abs 5 UmwStG)

8.1 § 12 Abs 5 UmwStG aF Tz. 144 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 § 12 Abs 5 UmwStG aF regelt für den zeitlichen Geltungsbereich das kstlichen Anrechnungsverfahrens den Vermögensübergang von einer Kap-Ges auf eine nicht gliederungspflichtige Kö. In Betracht kamen folgende Vermögensübergänge:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.1 Allgemeines zu verschmelzungsbedingten Gewinnauswirkungen

4.1.1.1 Übernahmegewinn/-verlust Tz. 9 Stand: EL 61 – ET: 11/2007 Eine Verschmelzung kann auf der Seite der übernehmenden Kö vd Gewinn-/Verlustwirkungen haben: Außer in dem Sonderfall, in dem eine (wegfallende) Beteiligung der Übernehmerin an der Übertragerin betragsmäßig mit dem Vermögenszugang aus der Verschmelzung identisch ist, löst die Verschmelzung auf der Seite der Über...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3 Besteuerung des Veräußerungsgewinns

3.4.3.1 Veräußerungsgewinn: Ermittlung und Entstehung Tz. 49 Stand: EL 67 – ET: 10/2009 Der Gewinn aus der Veräußerung ermittelt sich aus der Gegenüberstellung des Betrags der Zuzahlung und dem anteiligen Bw des BV (s § 24 UmwStG (SEStEG) Tz 64). 3.4.3.2 Einbringung eines (Teil-)Betriebs zum Buchwert oder Zwischenwert Tz. 50 Stand: EL 67 – ET: 10/2009 Die durch die Zuzahlung aufg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Tabellarische Übersicht

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 (Teil-)Betriebseinbringung durch eine deutsche Kapitalgesellschaft in eine ausländische EU-Kapitalgesellschaft (§ 23 Abs 1 UmwStG)

2.1 Regelungsbereich Tz. 4 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Die Bestimmungen in § 23 Abs 1 UmwStG erweitern für inl Kap-Ges die stbegünstigten Einbringungsmöglichkeiten um Fälle, bei denen die übernehmende EU -Kap-Ges abweichend von § 20 Abs 1 S 1 UmwStG nicht unbeschr kstpfl ist. Die Einbringung durch natürliche Personen oder Pers-Ges wird von § 23 Abs 1 UmwStG nicht erfasst. Wie a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8 Zeitpunkt der Einbringung

8.1 Bedeutung des Einbringungsstichtags Tz. 148 Stand: EL 67 – ET: 10/2009 Der Einbringungsstichtag markiert den Zeitpunkt, an dem die Übertragung des BV iSd § 24 Abs 1 UmwStG stlich wirksam wird und die Rechtsfolgen für den Einbringenden und die aufnehmende Pers-Ges eintreten. Diese Problematik hat daher grundsätzliche Bedeutung für die von § 24 UmwStG geregelten Sacheinlagev...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Bestimmung des Bewertungswahlrechts

3.5.1 Berechtigung für die Wahlrechtsausübung Tz. 162 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Die aufnehmende Kap-Ges allein übt das Wahlrecht aus (s UmwSt-Erl 1998, Rn 20.31 und 20.3 S 1 und s Urt des BFH v 25.04.2006, BStBl II 2006, 847 unter II.B.3b) zu einer vergleichbaren Problematik bei § 24 Abs 2 UmwStG; einzige Ausnahme von der Wahlrechtsausübung s Tz 169; im Übrigen s § 20 UmwStG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Formwechsel einer Personengesellschaft als Sacheinlage

2.1 Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder von Mitunternehmeranteilen iSd § 20 Abs 1 S 1 UmwStG Tz. 8 Stand: EL 62 – ET: 02/2008 Auf Grund der in § 25 S 1 UmwStG enthaltenen Tatbestandsverweisung (s Tz 6) ist beim Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges hinsichtlich der Anwendung der §§ 20 ff UmwStG zu fordern, dass das infolge des stlichen Systemwechsels von der MU-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Rechtsfolgen

3.4.1 Übernehmerin Tz. 54 Stand: EL 54 – ET: 07/2005 Die aufnehmende inl oder ausl EU-Kap-Ges entscheidet über die Bewertung des eingebrachten BV in der Unternehmens-Bil bzw der Bil für die inl BetrSt. Dies ergibt sich aus § 23 Abs 2 iVm § 20 Abs 2 S 1 UmwStG (s § 20 UmwStG nF Tz 162). Der tats angesetzte Wert für die übernommenen WG ist von Bedeutung fürmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.2 Einbringung eines (Teil-)Betriebs zum Buchwert oder Zwischenwert

Tz. 50 Stand: EL 67 – ET: 10/2009 Die durch die Zuzahlung aufgedeckten stillen Reserven sind bei der ESt als lfd Gewinn zu beurteilen (s § 24 UmwStG (SEStEG) Tz 65).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Einbringen des Betriebsvermögens

5.4.1 Einbringung als steuerlicher Vermögenstransfer Tz. 88 Stand: EL 75 – ET: 08/2012 Der Begriff der ›Einbringung‹ iSd § 24 Abs 1 UmwStG bedeutet die Überführung der WG des Einbringungsgegenstands in das stliche BV der aufnehmenden Pers-Ges/MU-Schaft. Hierfür gibt es vd zivilrechtliche Möglichkeiten (dh Verschaffung des zivilrechtlichen oder zumindest des wirtsch Eigentums, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1 Hinzurechnung (Dauerschuldzinsen, Renten und dauernde Lasten)

6.1.1 Hinzurechnung von Entgelten für Dauerschulden (§ 8 Nr 1 GewStG) Tz. 78 Stand: EL 46 – ET: 10/2002 Im Fall der Einbringung zum Bw oder Zwischenwert verweisen § 22 Abs 1 und 2 UmwStG auf die entspr Anwendung des § 12 Abs 3 S 1 UmwStG. Seit Änderung dieser Verweisungsnorm durch das StBereinG 1999 wird durch § 12 Abs 3 S 1 UmwStG eine allgemeine stliche Rechtsnachfolge besti...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.8 Begrenzung der Hinzurechnung auf den Wert des übernommenen Vermögens (§ 12 Abs 2 S 4 und 5 UmwStG aF)

4.3.8.1 Rechtslage nach § 12 Abs 2 UmwStG idF vor der Änderung durch das Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform Tz. 46 Stand: EL 55 – ET: 10/2005 Nach § 12 Abs 2 S 4 UmwStG aF darf die Hinzurechnung nach S 2 den nach § 11 Abs 2 UmwStG ermittelten Wert des übernommenen Vermögens, vermindert um den Bw der (wegfallenden) Beteiligung, nicht übersteigen. Diese aus dem U...mehr